Das Projekt "Governing the Common Sea (GOVCOM)? Changing modes of governance in the Baltic Sea Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre durchgeführt. The pattern of environmental governance is changing as national governments are under stress from new political agents. In addition to the traditional nation state centered policy-making system, including international cooperation, political power is also exercised on the trans-national and local levels of society. A simultaneous movement of political power is also exercised on the trans-national and local levels of government and downward to local communities. Sub national units such as local governments, civic organisations and even loosely constructed networks introduce their own environmental policies. Global sustainability problems are created by the interaction of all societal levels, and a new politics of sustainability involving local, national, regional as well as global efforts must be implemented to solve these problems. National governments have responsed to this situation by introducing programs promoting ecological modernisation as well as new policy instruments that involve communities and other actors. The Baltic Sea Region (BSR) is an area of special concern both from an environmental point-of-view as well as from a governance point-of-view. The sea itself is highly vulnerable to pollution. At the same time the region is an ideal setting for the research because it has introduced several new fora for sustainable decision making, while showing considerable strength in existing administrative and political structures. The main objectives for this project are: Module 1. to deepen understanding of the origins, development and operation of traditional environmental governance in the BSR
Das Projekt "Stoffbelastung beim Recycling - Teil 4: Textilien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchgeführt. Das Textilrecycling ist eine der ältesten Recyclingbranchen. Im Gegensatz z.B. zum Kunststoff- oder Kfz-Recycling existieren hier keine gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die Vorgaben zum Recycling oder gar Quoten liefern. Die Recyclingbetriebe finanzieren sich somit letztlich selbst aus den Ergebnissen ihrer Sammlungen und den Erlösen der Wiederverwertung. Während die unterschiedlichen Verfahren zur Wiederverwertung ausführlich beschrieben und untersucht sind, gibt es im Hinblick auf Art und Ausmaß der Gefahrstoffbelastungen und der Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe, denen die Beschäftigten bei den verschiedenen Arbeitsschritten ausgesetzt sind, bisher keine aussagekräftigen Erhebungen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die beim Recycling von Textilien eingesetzten Technologien und eingesetzten und freiwerdenden Stoffe zu erfassen und mögliche Belastungen der Arbeitnehmer durch Gefahrstoffe und biologische Stoffe am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dazu werden Arbeitsplatzmessungen in Betrieben durchgeführt. Neben den inhalativen Belastungen werden die dermalen Belastungen der Beschäftigten erhoben.
Das Projekt "Erhebung des Standes der Technik beim nicht beabsichtigten Umgang mit bestimmten biologischen Arbeitsstoffen aus der Sicht des Arbeitsschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durchgeführt. Die EG-Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefaehrdung durch biologische Arbeitsstoffe sieht eine Risikoabschaetzung fuer Arbeitsplaetze vor, an denen mit diesen Stoffen umgegangen wird. Das Forschungsvorhaben soll eine umfassende Uebersicht ueber den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen geben. Wichtige Inhalte der Uebersicht sind insbesondere eine Typisierung der einschlaegigen Arbeitsplaetze im Hinblick auf deren Zahl, die Art der vorkommenden Arbeitsstoffe, der verwendeten Arbeitsverfahren und moeglicher Gefaehrdungen von Arbeitnehmern durch eine Exposition gegenueber biologischen Arbeitsstoffen. Fuer ermittelte Arbeitsschutzdefizite sollen Vorschlaege zu deren Beseitigung erarbeitet werden. Im Rahmen des Projektes soll schliesslich eine Methodik zur Risikoabschaetzung entwickelt werden, die sich auf die in Anhang I der EG-Richtlinie genannten Taetigkeiten anwenden laesst. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes lassen sich in mehrfacher Hinsicht nutzen. Durch Anzeigen moeglicher Arbeitschutzdefizite beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und durch Vorschlaege zu deren Minderung bzw. Beseitigung wird die Arbeitssicherheit fuer die betroffenen Arbeitnehmer erhoeht. Daneben ist die Entwicklung einer Methodik zur Risikoabschaetzung eine wesentl. Hilfe bei der Beurteilung der Arbeitsplaetze u. damit bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit. Gleichzeitig ist die Durchfuehrung einer Risikoabschaetzung eine der zentralen Forderungen der EG-RL zum Schutz der Arbeitnehmer gegen eine Gefaehrdung durch biologische Arbeitsstoffe. Die zu erwartenden Ergebnisse werden daher auch bei der Umsetzung der EG-RL in nationales Recht hilfreich sein.
Das Projekt "Gefaehrdung von Beschaeftigten bei der Abfallsammlung und -abfuhr durch Keimexpositionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Abfall- und Abwasserwirtschaft e.V. (INFA) an der Fachhochschule Münster durchgeführt. Mit dem Forschungsvorhaben werden Wissensdefizite in Bezug auf die Exposition gegenueber biologischen Arbeitsstoffen und in Bezug auf den Gesundheitszustand der Beschaeftigten bei der Sammlung von Haushaltsabfaellen beseitigt. Auf der Expositionsseite ist zu ermitteln, wie hoch die Exposition ist, ob ein Zusammenhang zu der gesammelten Abfallart besteht und inwieweit die Art der Taetigkeit und die Fahrzeugtechnik die Exposition beeinflussen. Daneben werden arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgefuehrt, um etwaige Beanspruchungsreaktionen nachzuweisen und epidemiologisch gesicherte Erkenntnisse im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Beschaeftigten zu sammeln. Insgesamt dient das Projekt dem Zweck, einen Erkenntnisstand zu erreichen, der einen Vergleich zu den Verhaeltnissen bei der Wertstoffsortierung verbrauchter Verkaufspackungen (DSD-Abfaelle) und bei der Kompostierung von Bioabfall erlaubt. Erst auf der Grundlage der Ergebnisse des Projektes ist es moeglich, eine Bewertung der tatsaechlichen Gefaehrdung der Beschaeftigten bei der Abfallsammlung vorzunehmen und mit der Gefaehrdung der Beschaeftigten in anderen Bereichen der Abfallwirtschaft zu vergleichen.
Das Projekt "Entwicklung von Farbkonzentraten auf Basis von Naturfarben zur Einfaerbung von Biokunststoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro für Verpackung durchgeführt. Ähnlich den herkömmlichen Kunststoffen sind auch die biologisch abbaubaren Kunstoffe nach Ihrer Herstellung zunächst naturfarben und müssen entsprechend den Anforderungen an das Endprodukt eingefärbt werden. Alle bisher eingesetzten Farbkonzentrate nutzen als Farbmittel entweder anorganische mineralische Pigmente oder synthetisch hergestellte organische Verbindungen und sind diesbezüglich in ihrer Abbaubarkeit eingeschränkt. Im Rahmen des Vorhabens sollen Farbstoff-Batchs für die Einfärbung von biologisch abbaubaren Kunststoffen entwickelt werden, die auf pflanzlichen Pigmenten basieren. Ziel ist es, auf Basis geeigneter Trägerwerkstoffe ein für mehrere Biokunststofftypen geeignetes Farbkonzentrat auf Naturfarbenbasis zu entwickeln. Dabei sollen Extrakte aus rot-, gelb- und blaufärbenden Arten zum Einsatz kommen.
Das Projekt "Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PlasmaAir AG durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens soll ein unter technischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten realisierbares Verfahrenskonzept zur Vermeidung von Verstopfungsphänomen bei PU-Schaumträgern in Biotricklingfiltern (sog. 'Clogging') zur Behandlung von Abluftströmen mit Lösemittelkonzentration bis 1 g C/m3 entwickelt werden. Die im Projekt gewonnenen Versuchsdaten werden zur Auslegung der Anlage herangezogen und sollen die geplante Markteinführung unterstützen und absichern. Die Verstopfungsneigung der PU-Träger ist ebenso zu charakterisieren wie die Effizienz der 'Anti-Clogging' - Verfahren bzgl. Parametern wie der Einwirkzeit, Biomasseaustrag, Anfahrdauer nach Behandlung, Wirkungsgrad der Anlage u.ä. (Optimierung 'Anti-Clogging'-Maßnahme). Auf Basis der als beste Technik bestimmten Variante sollen die Möglichkeiten der Variation von Dichte, Elastizität, mechanische Stabilität und Geometrie des Trägers bewertet und im Versuch getestet und optimiert werden (Materialoptimierung). Das bereits etablierte Verfahren zur Immobilisierung von Mikroorganismen auf dem Träger soll auf geeignete Hochleistungsstämme bzw. -biozönosen ausgeweitet werden, die nach BiostoffV der Risikogruppe S1 zugehörig sind. Fragestellungen wie Aktivitätsverlust durch Immobilisierung, Lagerfähigkeit, optimierte Immobilisierungsprozedur u.ä. sind zu klären. Das Gesamtverfahren wird im Anschluss im halbtechnischen Maßstab verifiziert.
Das Projekt "Teilvorhaben 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EMW Filtertechnik GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens soll ein unter technischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten realisierbares Verfahrenskonzept zur Vermeidung von Verstopfungsphänomen bei PU-Schaumträgern in Biotricklingfiltern (sog. 'Clogging') zur Behandlung von Abluftströmen mit Lösemittelkonzentration bis 1 g C/m3 entwickelt werden. Die im Projekt gewonnenen Versuchsdaten werden zur Auslegung der Anlage herangezogen und sollen die geplante Markteinführung unterstützen und absichern. Die Verstopfungsneigung der PU-Träger ist ebenso zu charakterisieren wie die Effizienz der 'Anti-Clogging' - Verfahren bzgl. Parametern wie der Einwirkzeit, Biomasseaustrag, Anfahrdauer nach Behandlung, Wirkungsgrad der Anlage u.ä. (Optimierung 'Anti-Clogging'-Maßnahme). Auf Basis der als bester Technik bestimmten Variante sollen die Möglichkeiten der Variation von Dichte, Elastizität, mechanische Stabilität und Geometrie des Trägers bewertet und im Versuch getestet und optimiert werden (Materialoptimierung). Das bereits etablierte Verfahren zur Immobilisierung von Mikroorganismen auf dem Träger soll auf geeignete Hochleistungsstämme bzw. -biozönosen ausgeweitet werden, die nach BiostoffV der Risikogruppe S1 zugehörig sind. Fragestellungen wie Aktivitätsverlust durch Immobilisierung, Lagerfähigkeit, optimierte Immobilisierungsprozedur u.ä. sind zu klären. Das Gesamtverfahren wird im Anschluss im halbtechnischen Maßstab verifiziert.
Das Projekt "Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft, Abteilung Biologische Abluftreinigung durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens soll ein unter technischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten realisierbares Verfahrenskonzept zur Vermeidung von Verstopfungsphänomen bei PU-Schaumträgern in Biotricklingfiltern (sog. 'Clogging') zur Behandlung von Abluftströmen mit Lösemittelkonzentration bis 1 g C/m3 entwickelt werden. Die im Projekt gewonnenen Versuchsdaten werden zur Auslegung der Anlage herangezogen und sollen die geplante Markteinführung unterstützen und absichern. Die Verstopfungsneigung der PU-Träger ist ebenso zu charakterisieren wie die Effizienz der 'Anti-Clogging' - Verfahren bzgl. Parametern wie der Einwirkzeit, Biomasseaustrag, Anfahrdauer nach Behandlung, Wirkungsgrad der Anlage u.ä. (Optimierung 'Anti-Clogging'-Maßnahme). Auf Basis der als bester Technik bestimmten Variante sollen die Möglichkeiten der Variation von Dichte, Elastizität, mechanische Stabilität und Geometrie des Trägers bewertet und im Versuch getestet und optimiert werden (Materialoptimierung). Das bereits etablierte Verfahren zur Immobilisierung von Mikroorganismen auf dem Träger soll auf geeignete Hochleistungsstämme bzw. -biozönosen ausgeweitet werden, die nach BiostoffV der Risikogruppe S1 zugehörig sind. Fragestellungen wie Aktivitätsverlust durch Immobilisierung, Lagerfähigkeit, optimierte Immobilisierungsprozedur u.ä. sind zu klären. Das Gesamtverfahren wird im Anschluss im halbtechnischen Maßstab verifiziert.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (kurz: BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Sie regelt auch den Schutz von anderen Personen, soweit diese unter bestimmten Voraussetzungen gefährdet werden. Dies sind zum einen viele Arbeitsplätze in Krankenhäusern, Rettungsdienst und Arztpraxen, aber auch Kindergärten, Betreuungseinrichtungen für Behinderte und ältere Mitmenschen. Und zum anderen Abfallsammel- und –behandlungsanlagen, Kläranlagen und vergleichbare Einrichtungen.
Das Projekt "Modellhafte Risikobeurteilung von ausgewaehlten Laborarbeitsplaetzen mit hoher Gefaehrdung durch biologische Arbeitsstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität-Gesamthochschule Essen, Fachbereich 14 Medizin, Institut für Hygiene und Arbeitsmedizin durchgeführt. Im Gesundheitswesen wird im grossen Umfang beabsichtigt oder unbeabsichtigt mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen usw.), insbesondere auch der Risikogruppe 2 und hoeher, umgegangen. Als besonderns risikobehaftet hinsichtlich des Erwerbs berufsbedingter Infektionskrankheiten gelten die Arbeitsplaetze in medizinisch mirobiologischen Laboratorien und in der Pathologie. Ziel des Vorhabens ist es: Erhebung des Standes der Technik der an den ausgewaehlten Arbeitsplaetzen angewandten Arbeitsverfahren. Feststellung des vermuteten Handlungsbedarfs hinsichtlich einer Verbessung der Arbeitssicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Entwicklung einer allgemein anwendbaren Methode der Risikobeurteilung, wie sie u.a. durch die EG-RL 90/679/EWG gefordert wird.