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Erhebung von Biotestdaten des Zeitraums 1997-2000 als ein wesentliches Element der Ableitung ordnungsrechtlicher Vorgaben

Das Projekt "Erhebung von Biotestdaten des Zeitraums 1997-2000 als ein wesentliches Element der Ableitung ordnungsrechtlicher Vorgaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ingenieurbüro Dr. Bütow durchgeführt. Nach Abwasserverordnung zu Paragraph 7a Wasserhaushaltsgesetz und Paragraph 3 Abwasserabgabengesetz sind die Schadwirkungen von Abwasserinhaltsstoffen durch biologische Testverfahren festzustellen, fuer die der Fisch-, Daphnien-, Algen- und Leuchtbakterientest sowie ein Test auf erbgutveraendernde Wirkungen (umu-Test) vorgesehen sind. Die Abwaesser sollen direkt mit diesen wirkungsbezogenen Tests ueberprueft und somit schnell einer biotoxikologischen Bewertung zugaenglich gemacht werden. Im Rahmen der Direkt- und Indirekteinleiterkontrollen liegen von Landesbehoerden und nachgeordneten Dienststellen biologische Testergebnisse zur Abwasserbewertung vor. Weitere Daten bieten Erhebungen und Vergleichsuntersuchungen aus Forschungsvorhaben auf Bundes- und Landesebene. Daneben besteht ein grosser Datenpool von im Zuge der Eigenkontrolle von Betrieben und Industrieverbaenden erhobenen Biotestdaten. Es fehlt jedoch eine aktuelle, uebergreifende abwasserherkunftsspezifische Dokumentation des Sachstandes fuer den Zeitraum 1997-2000. Das Ziel des Vorhabens besteht darin, die vorliegenden Daten in Anlehnung an das Umweltinformationssystem (UDIS) je Abwasserherkunftsbereich und entsprechender Abwasserbehandlungs- und -vorbehandlungstmassnahmen einschliesslich der ueberwachungspflichtigen Abwasserparameter tabellarisch zu erfassen, statistisch aufzubereiten und graphisch auszuwerten. Im Vergleich zur 'Datensammlung Bioteste', in der Daten fuer den Zeitraum 1994-1996 ausgewertet wurden, ist zu pruefen, welche(r) Test(e) im jeweiligen Herkunftsbereich am empfindlichsten reagiert(en) und inwieweit die vorliegenden Empfehlungen zu Grenzwerten fuer einzelne Biotests fortzuschreiben sind. Gleichzeitig sind die Abwasserherkunftsbereiche auszuweisen, fuer die bisher nur lueckenhafte Testergebnisse vorliegen und weitere Testarbeiten (Untersuchungsbedarf) zwingend geboten sind. Auch ist der Frage nachzugehen, ob Abwaesser aus verschiedenen Herkunftsbereichen mit besonders hohen Biotoxizitaeten (Verduennungsstufen) auftreten und weitere Testarbeiten notwendige Fortschritte zum Stand der Technik belegen koennen. Neben diesen offenen Fragen ist eine Gesamtbewertung im Hinblick auf den Stand der Technik je Abwasserherkunftsbereich und deren Auswirkung auf die Schadwirkung von Abwasserinhaltstoffen vorzunehmen. Insbesondere ist zu beurteilen, ob die Fortschreibung des Standes der Technik zu einer sichtbaren Verminderung der Biotoxizitaeten gefuehrt hat und daraus neue Umweltqualitaetsziele/Umwelthandlungsziele abgeleitet werden koennen.

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