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Biotopbaumgruppen in Sachsen

Der Datensatz enthält die Zentroidpunkte von Biotopbaumgruppen im bewirtschafteten Wald des Freistaates Sachsen. Biotopbaumgruppen sind ein oder mehrere Bäume geringerer Qualität, die dem Zulassen punktueller Zerfallsphasen und der Anreicherung des Waldes mit Totholz dienen. Zahlreiche Tierarten sind auf Biotopbäume und Totholz (Baumhöhlen, Fäulen, Kronenbrüche, tote stehende oder liegende Bäume etc.) angewiesen. Der Erhalt zumindest einiger solcher Bäume (ca. 3-5 starke Bäume je Hektar) auch in bewirtschafteten Wäldern ist ein wichtiges Ziel des Naturschutzes im Wald. Wo möglich, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der ökologischen Vernetzung Biotopbäume in Gruppen erhalten, den sogenannten Biotopbaumgruppen. Die Markierung von Biotopbaumgruppen erfolgt vor Ort dauerhaft. Ein Punkt markiert das Zentrum einer Biotopbaumgruppe. Zu jedem Punkt wird die Anzahl der Bäume und das Jahr der Erstmarkierung in einer Biotopbaumgruppe angegeben.

Illerentwicklung Fl.km. 13+600 bis 9+242 Ayer Wehr (AGILE ILLER Maßnahme Nr. 53)

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, haben am 10.06.2020 unter Vorlage entsprechender Planunterlagen die Fortführung der Baumaßnahmen zur Illersanierung beantragt. In einer offenen Planung („Illerforum“) wurde die Vorzugsvariante 3 b gewählt mit zwei abschnittsweisen Offenen Deckwerken (OD), einer Sohlaufhöhung sowie mit einer 20 m breiten Aufweitung über den gesamten Abschnitt und Anpassungsmaßnahmen für die Wasserversorgung. Im Rahmen der morphologischen Studie „Untere Iller“ der Universität Stuttgart wurde die erforderliche Anzahl an Offenen Deckwerksabschnitten ermittelt, um die Sohle langfristig zu stabilisieren und den Wasserspiegel auf das Niveau von 1999 („Bezugszustand“) anzuheben. Folgende Maßnahmen beinhaltet die durch die Studie angepasste und nun beantragte Vorzugsvariante: -Verlängerung der Übergangsstrecke von 100 auf 300 m zur Minimierung der Kolkausbildung im Unterstrom der OD-Bereiche -Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 13+600 bis 13+100 auf Niveau 1999 zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich -Sohlaufhöhung zwischen Fl.km 12+600 bis 11+300 auf Niveau 2009/2011 (Ist-Sohle morphologische Studie) zur Anhebung des MQ-Wasserspiegels in diesem Bereich -zur Sohlstabilisierung nach Baufertigstellung wird das Gesamtprofil der Iller durchgehend um 20 m aufgeweitet (Ausnahme: Engstelle Rohrleitung). -in einigen Bereichen werden Entwicklungsbereiche mit einer Aufweitungsmöglichkeit um zusätzliche rd. 20 m vorgesehen. -Seitenarme beidseitig -In den Abschnitten der beiden Seitenarme erfolgt die Aufweitung des Abflussquerschnitts durch die Seitenarme selbst -Anhebung OD 1 um zusätzliche 25 cm (Abstimmung Naturschutztermine Frühjahr 2018). Die beantragten Maßnahmen stellen Gewässerausbauten nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedürfen der vorherigen Gestattung durch das Landratsamt Neu-Ulm. Das zur Entscheidung sachlich und örtlich zuständige Landratsamt Neu-Ulm führt hierzu ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 68 Abs. 1 WHG i.V.m. § 70 WHG i.V.m. Art. 72-78 BayVwVfG – Bay. Verwaltungsverfahrensgesetz- durch. Hierzu wurde eine UVP durchgeführt (vollständig in der Planfeststellung nachzulesen). Insgesamt zeigt sich, dass die baubedingten Eingriffe zunächst erheblich bis unerheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter haben. Anlagebedingt wirkt sich das Vorhaben dann jedoch vorrangig unerheblich bis erheblich positiv aus. Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 UVPG bewertet die Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung nach § 24 UVPG die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter. Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens sowie eine Begründung sind nach § 26 Abs. 1 UVPG zwingender Bestandteil im Planfeststellungsbeschluss. Die umweltbezogenen Inhalts- und Nebenbestimmung finden sich in den Bescheidsauflagen; das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die behördlichen Stellungnahmen nach § 17 Absatz 2 und § 55 Absatz 4 UVPG sind im Sachverhalt nachzulesen. Bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter zeigt sich im Ergebnis, dass die Maßnahme zu erheblichen und nachhaltigen Eingriffen, insbesondere baubedingt auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt führt. Die baubedingten Störungen sind zwar zeitlich befristet und es werden spezielle Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz einzelner Tier- und Pflanzengruppen umgesetzt. Die Umgestaltung der Iller führt infolge der vorgesehenen technischen Aufweitungen und der Anlage zweier Seitenarme zu großflächigen Eingriffen in die Waldbestände. Betroffen sind sowohl Hartholz- als auch Weichholzauwaldbestände, die von hoher Bedeutung sind. Ein Verlust potenzieller Höhlenbäume kann dabei nicht vollständig vermieden werden. Durch die Rodungen gehen dauerhaft Lebensräume für Vögel und Fledermäuse sowie für andere, waldgebundene Tier- und Pflanzenarten verloren. Im Gegenzug entstehen neue, aquatisch geprägte Lebensräume im Bereich der Iller sowie entlang der reaktivierten Auwaldrinnen. Gegenüber dem heutigen Zustand des UR wird die Biotopvielfalt dabei deutlich erhöht Zudem wird der derzeitigen Entwicklungstendenz der Wälder, deren Auwaldcharakter aufgrund der sinkenden Grundwasserstände und der fehlenden Überflutungen stetig abnimmt, entgegengewirkt und es ist die Ausbildung neuer Weichholzauwaldbereiche zu erwarten. Die sich aus dem Vorhaben ergebende Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt mit der Entstehung von Sonderstandorten und der Wiederherstellung auetypischer Biotopstrukturen überwiegt mittel- bis langfristig die sich aus den Gehölzverlusten ergebenden negativen Auswirkungen. Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt werden deshalb insgesamt als erheblich vorteilhaft bewertet. Insgesamt lässt sich das Resümee ziehen, dass die durch die Maßnahme einhergehenden negativen baubedingten Einwirkungen auf die Umwelt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung vertretbar sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der langfristig erreichbaren Verbesserungen für 4 km Iller. Erhebliche negative Umweltauswirkungen sind deshalb mit der Maßnahme nicht verbunden. Das Vorhaben ist insgesamt als umweltverträglich anzusehen.

Biotop- und Artenschutz im Schutz- und Bergwald - BASch (INTERREG AB149)

Das Projekt "Biotop- und Artenschutz im Schutz- und Bergwald - BASch (INTERREG AB149)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaftliche Professuren, Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik durchgeführt. Zwischen den Vorgaben des Wald- und Naturschutzrechts bestehen vielfältige Zieldivergenzen, die die Umsetzung von Zielen des Natur- als auch des Naturgefahrenschutzes erschweren. Hierfür werden unter aktiver Beteiligung der relevanten Akteure Konfliktlösungsstrategien entwickelt. Durch diese Strategien wird eine einfachere Umsetzung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen zum Schutz des länderübergreifenden Lebensraumes Nördliche Kalkalpen ermöglicht. Dadurch wird auch ein Beitrag zum Ausbau der grünen Infrastruktur (Lawinen-, Erosions- und Hochwasserschutz) geleistet. Auf der planerischen Ebene werden für die Schutzwaldsanierung, die waldbaulichen Handlungsempfehlungen für naturschutzfachlich hochwertige Waldtypen und die Natura 2000-Managementplanung und -umsetzung im Karwendelgebirge erarbeitet sowie Zieldivergenzen und -konvergenzen zwischen Ansprüchen an den Schutzwald und an den Naturschutz identifiziert. Am Beispiel naturschutzfachlich hoch relevanter Waldtypen (Carbonat-Trockenkiefernwald, Schluchtwälder) werden auf der Ebene von Einzelbeständen durch Begänge mit Naturschutz- und Forstakteuren Handlungsstrategien zur besseren Umsetzung des Naturschutzes entwickelt. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf folgende Themenbereiche gelegt: - Umgang mit verlichteten und lichten Wäldern - Umgang mit zufälligen Ereignissen (Windwurf, Schneebruch, Insektenschaden) zur möglichen Anreicherung von Totholz und Biotopbäumen - Möglichkeiten von Prozessschutz im Schutzwaldmanagement - Vorrangflächen für den Schutz geschützter Arten (z.B. Rauhfußhühner und weitere über eine Screening-Studie zu identifizierende Arten) - Minimale Schutzwaldpflege vs. minimale Anforderungen des Naturschutz Durch die intensive Beteiligung der Forst- und Naturschutzakteure werden Konfliktfelder identifiziert und durch Handlungsempfehlungen, waldbauliche Vorgaben, verwaltungsübergreifende Vereinbarungen und Fortbildungsmaßnahmen abgebaut.

Umsetzung von Zielen der NBS in Wäldern

Das Projekt "Umsetzung von Zielen der NBS in Wäldern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) durchgeführt. Deutschland trägt als Kerngebiet der Buchenwaldverbreitung eine besondere Verantwortung, zudem Tiefland-Buchenwälder nur noch knapp 15Prozent der landesweiten Waldfläche ausmachen. Gleichzeitig ist die Nutzung eigener Ressourcen im Hinblick auf den globalen Naturschutz unabdingbar und erfordert somit integrative Ansätze für den Erhalt dieser Waldökosysteme. Zielsetzung des Vorhabens ist es, zu klären, welchen Einfluss langjährig unterschiedliche Bewirtschaftungsmethoden und -intensitäten in Tiefland-Buchenwäldern auf deren Biodiversität haben. In dem F+E-Vorhaben 'Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland' (FKZ 898 84 031) wurden in den Jahren 2000 bis 2003 bereits Grundlagendaten ermittelt und ausgewertet, anhand derer Schwellenwerte für die Menge und Verteilung von verschiedenen Parametern wie Totholz, Höhlenbäumen und anderen Sonderstrukturen sowie Standards für die Buchenwaldbewirtschaftung aus naturschutzfachlicher Sicht erarbeitet wurden. Nach rund zehn Jahren bieten eine methodisch identische Wiederholungsaufnahme sowie die Betrachtung weiterer Teilbereiche wie Säugetiere (Fledermäuse, Kleinsäuger und Schalenwild) und umfassendere mykologische Untersuchungen die Chance, vor dem Hintergrund entsprechender Zielsetzungen in der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) zu analysieren, wie sich eine entsprechend ökologisch ausgerichtete, langjährige Bewirtschaftung im Vergleich zu einem konventionellen waldbaulichen Vorgehen auf die Biodiversität und die Naturnähe von Buchenwaldökosystemen auswirkt. Konkrete Handlungsanweisungen und -empfehlungen für Waldbewirtschafter sollen aus den Ergebnissen abgeleitet und in einen Praxisleitfaden formuliert werden. Eine solch vergleichbar belastbare Verknüpfung auf wissenschaftlicher Basis, wie Bewirtschaftungsintensitäten und -qualitäten sich auf die biologische Vielfalt der Tiefland-Buchenwälder auswirken, fehlt bisher.

Nutzung der Schlüsselstruktur Schwarzspechthöhle sowie Umsetzung der Erkenntnisse in die forstliche Nutzung von Beispielbetrieben

Das Projekt "Nutzung der Schlüsselstruktur Schwarzspechthöhle sowie Umsetzung der Erkenntnisse in die forstliche Nutzung von Beispielbetrieben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Fakultät Wald und Forstwirtschaft durchgeführt. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens: Die Schwarzspechthöhlen stellt eine Schlüsselstruktur für eine Reihe von streng geschützten Arten der verschiedensten Taxa dar. Die Auswahl des Nistplatzes bzw. des Höhlenbaums entscheidet maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg der Fortpflanzung. Neben wetterbedingten Ausfällen ist die Prädation ein ganz zentraler Faktor für den Brutverlust und damit für die Höhlenauswahl. Entsprechend stark, so die Erwartung, muss die Konkurrenz um die besten, also sichersten Höhlen sein. Zahlreiche Arbeiten belegen, dass verschiedene Vogelarten in der Lage sind die Prädationsgefahr einzuschätzen und darauf angemessen zu reagieren. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, welches die wichtigsten Prädatoren sind und welche Strategie diese verfolgen. Es lagen bis heute hierzu keine systematischen Untersuchungen (24 Stundenerfassung) über Konkurrenz und Prädation in Spechthöhlen an einer größeren Zahl von Höhlen vor, da hierzu bis vor kurzem die technischen Möglichkeiten nicht existierten. Welche Höhlenbäume aber tatsächlich zur Verfügung stehen und wie diese in das Raummuster eingebettet sind (Alter, Baumartenzusammensetzung, Bestandgröße, Verjüngungsansätze, Schaftlänge) ist in bewirtschafteten Wäldern ein Produkt der Forstwirtschaft. Gerade bei der Buche als wichtigstem Höhlenbaum des Schwarzspechtes sehen neuere Erziehungskonzepte die Produktion von Starkholz in deutlich kürzeren Zeiträumen vor, mit unklaren Auswirkungen auf die Höhlenbrüter. Die Zielsetzung dieses Vorhabens war es die Lebensgemeinschaft der Schwarzspechthöhle und ihre Interaktionen in überwiegend bewirtschafteten Wäldern zu analysieren, darin Muster zu erkennen, potenzielle Risiken zu ermitteln, um daraus Vorschläge für den Biodiversitätsschutz in Buchen-(misch)wäldern abzuleiten. Dabei stellt sich die Frage welche Arten die erfolgreichsten bei der Besetzung der Höhlen sind und welche Strategien die weniger erfolgreichen Arten verfolgen. Gibt es Unterschiede in der Präferenz für Höhlen z.B. was die Höhe der Verjüngung unter dem Höhlenbaum oder das Alter der Höhle bzw. die Dimension des Höhlenbaumes betrifft. Auch wird ein Zusammenhang mit der forstlichen Bewirtschaftung untersucht. Haben Buchen in Fichtenbeständen eine höhere Prädationsrate und sind sie umkämpfter oder weniger beliebt? Die Frage welche Höhlenbewohner besondere Habitatparameter bevorzugten ist der erste Schritt diese auch forstlich zu erhalten. Wird die Höhle nicht mehr angenommen, wenn die Naturverjünung zu hoch ist und in der Umgebung keine geeigneten anderen Flächen vorhanden sind? Lässt sich mit Licht und Schatten die Zeitspanne verlängern, bis die zeitliche Lücke geschlossen ist. Am Ende des Projekts sollen die Erkenntnisse unmittelbar in die Arbeit der beteiligten Forstbetriebe einfließen und Teil ihrer Naturschutzstrategie werden.

Tierische Schaderreger: Großer Waldgärtner

In den letzten Jahren wurden zunehmend Großkiefern als Gestaltungselement gepflanzt. Die Verwendung von Großkiefern im Stadtgrün ist nicht unproblematisch, da sie besonders während der ersten Standjahre durch den Befall mit Borkenkäfern gefährdet sind und absterben können. Vor allem Neupflanzungen in der Nähe von Altbäumen und in Waldrandlagen sind häufig von einem Befall betroffen. Ebenso hat der Witterungsverlauf der letzten Jahre die Entwicklung von Borkenkäfern äußerst begünstigt. Sie treten in bzw. nach warmen / heißen Trockenphasen/-jahren bevorzugt auf. Lebensweise Erkennungsmerkmale Maßnahmen Flugverlauf Besonders anfällig sind Bäume die verstärkt unter Trockenheit leiden bzw. sich noch im Umpflanzschock befinden. Hier bohren sich die Käfer zur Paarung und Eiablage sowohl in die Stämme als auch in die Astansatzstellen im unteren Kronenbereich ein und beeinträchtigen den Wasser- und Assimilatstrom. In der Folge kann es, je nach Stärke des Befalls, zu Welkeerscheinungen in der Krone aber auch zum Absterben des gesamten Gehölzes kommen. Von einem Befall können frisch gepflanzte Kiefern-Großbäume, kleinere Kiefernbüsche, geschwächte oder absterbende Bäume betroffen sein. Kronenverlichtungen und -missbildungen, schüttere und büschelige Triebe sowie am Boden liegende Absprünge sind die Merkmale eines Befalls. Zunächst reagiert der Baum mit Zuwachsverlusten und Verbräunungen, später dann mit partiellen Absterbeerscheinungen bis hin zum kompletten Absterben. Hinweise für einen beginnenden Befall können neben den Kronensymptomen auch Befallsmerkmale am Stamm sein. Einbohrlöcher, Harztrichter und -fluss, Bohrmehl, abblätternde Rinde oder Spechthiebe weisen auf einen Befall mit Borkenkäfern hin. Eine direkte Bekämpfung der Käfer ist nicht möglich. Daher sind eine optimale Wasser- und Nährstoffversorgung und der richtige Standort die besten Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Folgende Faktoren sollten möglichst vermieden werden: Pflanzungen in einem Altbestand oder in die Nähe von Altbäumen dergleichen Gattung, besonders bei vorhandenem Befall Nachpflanzungen in einer bereits befallenen Neupflanzung schlechter Zustand der Gehölze: zu groß, überständig, von geringer Qualität, unzureichende Wurzeln unvorbereitete Standorte: Verdichtungen, Vernässungen Pflanzstress: Pflanzung zu ungünstigen Zeiten, zu tiefe Pflanzung Wasserstress: zu wenig Wasser => Austrocknung der Pflanzen vor oder nach der Pflanzung zu viel Wasser => zu wenig Bodenluft, die Folge sind absterbende Wurzeln Konkurrenz durch Unkrautbesatz Beschädigungen am Stammgrund oder an der Wurzel durch Maschinen oder Wühlmäuse Stammschutz Um der Besiedlung von Borkenkäfern entgegenzuwirken, kann bei Neuanlagen und Neupflanzungen durch gewerbliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau, gärtnerische Dienstleitungen) eine Stammstreichung mit einem zugelassenen Insektizid durchgeführt werden. Aktuell (April 2024) stehen dafür nur die Präparate Karate Zeon, ZulassungsNr. 024675-00 und Kusti ZulassungsNr. 024675-60 mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Eine Genehmigung nach § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) für die Anwendung im Streichverfahren liegt vor. (§ 17 PflSchG beinhaltet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.) Vor und bei der Anwendung sind die Regelungen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes zu beachten bzw. entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen; ebenso sind die Gebrauchsanleitung und die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Soll darüber hinaus ein Stammschutz mit Baumfarbe erfolgen, dann ist die Pflanzenschutzanwendung im Streichverfahren erst nach dem Auftragen der Stammfarbe durchzuführen. Die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel haben keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich . Treten in diesem Bereich starke Schäden (u.a. Absterben einzelner Äste oder der Krone, beim Ablösen der Rinde, zahlreiche Ein- und Ausbohrlöchern im Stamm- und unteren Kronenbereich) auf, so ist keine erfolgreiche Bekämpfung oder Wiedererholung des Baumes mehr möglich. Bei entsprechenden Problemen im Haus- und Kleingartenbereich bitte unsere Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist nach der Pflanzung auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Trockene und geschwächte Gehölze werden zuerst befallen. Am Standort Köpenick, der stark von Kiefern geprägt ist, konnte in dem Jahr 2023 kaum ein Waldgärtner nachgewiesen werden. Aufgrund der Witterungsbedingungen fand der Flug erst Ende April statt. Käfer konnten in der KW 17 bis KW 19 gefangen werden. Die hohen Fangzahlen der vergangenen Jahre konnten nicht bestätigt werden. .

Identification of genes as molecular markers to understand and assess adaptation of Douglas-fir to drought stress and climatic change

Das Projekt "Identification of genes as molecular markers to understand and assess adaptation of Douglas-fir to drought stress and climatic change" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Climate acts as selective force on the genetic and physiological growth response of trees and thereby leads to an adaptation to local climate conditions. Our project aims at understanding the diversity of drought responses amongst tree provenances from environmentally different habitats. This will be achieved by linking phenotypic variation (as expressed in e.g. gene expression, growth responses or isotopic composition) with allelic variation in candidate genes using an association genetics approach. For this purpose, intraspecific differences amongst various provenances of Douglas-fir will be studied to assess the diversity of responses to drought. Through this approach we will be able to understand adaptability, vulnerability or resistance of Douglas-fir provenances to future climatic conditions. This projects will provide insights into genetic and molecular mechanisms underlying the physiological and phenotypic levels of the drought response of Douglas-fir.

Evaluierung der Umsetzung des Alt- und Biotopbaumkonzeptes im Großschutzgebiet Bienwald

Das Projekt "Evaluierung der Umsetzung des Alt- und Biotopbaumkonzeptes im Großschutzgebiet Bienwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Allgemeine Ökologie und Umweltschutz, Professur für Biodiversität und Naturschutz durchgeführt. Im Rahmen des Förderprogramms chance.natur - Bundesförderung Naturschutz fördern der Bund und das Land Rheinland-Pfalz im Bienwald gemeinsam das waldgeprägte Naturschutzgroßprojekt der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße. Die Integration anspruchsvoller Naturschutzziele in die forstliche Bewirtschaftung stellt für das Projekt eine der zentralen Herausfoderungen dar. In einem Pflege- und Entwicklungsplan für den Bienwald wurde ein Alt- und Biotopbaumkonzept in naturnahen bzw. naturraumtypischen Altbeständen aus Eiche und Buche sowie Altkiefernbeständen mit Eiche und Buche in Mischung (insgesamt 1200 ha) formuliert. Ziel des Projektes ist es, die Eignung und Effizienz der gewählten Vorgehensweise bei der Umsetzungdes Alt- und Biotopbaumkonzeptes zu bewerten und Empfehlungen für die weitere Auswahl von Alt- und Biotopbäumen zur langfristigen Etablierung der spezifischen Projektziele zu formulieren. Außerdem soll die Wirksamkeit des Vorgehens bei der Sicherung der Alt- und Biotopbäume des Landes im Wirtschaftswald im Hinblick auf die Projektziele dargestellt werden.

Erstellung von Mustermanagementplänen für FFH-Gebiete (ST99)

Das Projekt "Erstellung von Mustermanagementplänen für FFH-Gebiete (ST99)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft durchgeführt. '- Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen der Luftbildinterpretation. - Entwicklung eines kostengünstigen terrestrischen Inventurverfahrens für den Privatwald. - Darstellung der Auswertungsmöglichkeiten in der Forstinventur (Staatswald). - Definition der Anforderungen an die Abgrenzung von Lebensraumtypen. - Empfehlungen für die Durchführung des Monitoring. - Gestaltung der Kartengrundlagen. - Ausarbeitung eines Mustermanagementplanes. - Möglichkeiten der Einbindung der Umweltbehörden. - Informationsveranstaltungen und Begänge für die Waldbesitzer, Verbände und Naturschutzverbände. - Möglichkeiten und Kosten der Vergabe von Aufträgen an Sachverständige oder Waldbesitzer. - Überprüfung externer Informationsquellen (Umweltbehörden, Verbände, örtliche Vereinigung, Universitäten etc.). 63 Prozent der NATURA 2000-Gebietskulisse liegt im Wald. Innerhalb von 6 Jahren sind für 435 NATURA 2000-Gebiete und 50 Vogelschutzgebiete mit Wald durch die Staatsforstverwaltung Managementpläne zu erstellen. Die FFH-RL lässt den Mitgliedsstaaten erhebliche Ausgestaltungsspielräume für die Managementplanung. Lediglich die Erfordernisse der Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-RL sowie die Kriterien des günstigen Erhaltungszustandes im Sinne des Art. 1 FFH-RL setzen einen Rahmen. Ziel des Projektes war es, anhand der von der Projektgruppe NATURA 2000 im Wald der Bayerischen Staatsforstverwaltung entwickelten Kriterien und Ansätze zur Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten des Anhanges II FFH-RL einen Test-Managementplan für das Gebiet 'Hienheimer Forst' zu erstellen. Diese Arbeiten wurden von der Projektgruppe intensiv begleitet. Die Erstellung der Lebensraumtypenkarte auf Basis digitaler Daten im Staatswald (Standortskarte, FE) hat sich bewährt. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen anhand der Baumartenzusammensetzung, Entwicklungsphasen-Verteilung, Struktur, Verjüngung, Totholz und Biotopbäume ist nachvollziehbar und praktikabel. Sie ist im Staatswald weitgehend mit vorhandenen Daten möglich. Für die Erfassung der Anhang II-Arten und von Leitarten für die Lebensraumtypen hat sich der Einsatz verwaltungsinterner Experten und die Einbindung der Ortskenntnis des Revierleiters bewährt.

Höhlenbäume im urbanen Raum, Entwicklung eines Leitfadens zum Erhalt eines wertvollen Lebensraumes in Parks und Stadtwäldern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung

Das Projekt "Höhlenbäume im urbanen Raum, Entwicklung eines Leitfadens zum Erhalt eines wertvollen Lebensraumes in Parks und Stadtwäldern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde durchgeführt. Höhlenbäume sind aufgrund ihrer hohen funktionellen Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte gesetzlich geschützte Lebensräume für bundes- und europaweit besonders und streng geschützte Tierarten, wie z.B. die gesamte Artengruppe der Fledermäuse, die Haselmaus, die europäischen Vogelarten sowie Mulmhöhlen bewohnende Käferarten. Ein wesentlicher Gefährdungsgrund für alte Bäume mit Höhlungen sind allgemein Maßnahmen der Holzernte, Parkpflege und die Verkehrssicherung. Vor allem im urbanen Raum besteht ein erhöhter Sicherungsbedarf für öffentliche Wege und es kommt regelmäßig zu Verlusten von Höhlenbäumen und direkten Gefährdungen der dort lebenden Tierarten. Teilweise können diese populationsbiologische Größenordnungen annehmen, etwa wenn ein Winterschlafbaum mit mehreren hundert Fledermäusen oder seltenste Brutbäume des Eremits (Juchtenkäfer) gefällt werden. In der Stadt Frankfurt am Main sind in den öffentlichen Grünanlagen mehrere hundert Bäume pro Jahr durch Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffen, hinzu kommen noch weit mehr Fällanträge für private Flächen. Alleine in der Stadt Frankfurt werden jährlich etwa 1500 private Baumfällanträge gestellt. Dabei ist noch nicht der großflächige Frankfurter Stadtwald berücksichtigt, wo aufgrund des Erholungsdrucksund eines enorm dichten Wegenetze sein erhöhter Sicherungsbedarf im Vergleich zu Wäldern in ländlichen Regionen besteht. Das Beispiel der Stadt Frankfurt steht stellvertretend für die Situation in vielen (Groß-) Städten. Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit Baumpflegern, Förstern und Parkgärtnern haben gezeigt, dass eine große Bereitschaft besteht, Baumhöhlen bewohnende Tierarten zu schonen und damit auch geltendes Artenschutzrecht in den Arbeitsablauf zu integrieren. Der Kenntnisstand zu Baumhöhlen bewohnenden Tierarten ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt und überwiegend nicht so detailreich, dass eine Berücksichtigung der Schutzbelange gewährleistet ist. Dass im Weiteren sogar artenschutz- und genehmigungsrechtliche Belange betroffen sind, ist weitgehend unbekannt. Das Artenschutzrecht hat sich aufgrund von EU-Richtlinien und der Übernahme in die nationale Naturschutzgesetzgebung, wie auch aufgrund einiger Gerichtsurteile, noch einmal deutlich verschärft. Selbst in aktuellen Leitfäden für Baumpfleger (und verwandte Berufsgruppen)gibt es keine (Vgl. FLL 2010) oder nur sehr unzureichende (LbWH NRW2009) Hinweise auf das Artenschutzrecht und die Lebensweise von seltenen Baumhöhlen bewohnenden Tierarten. Dadurch besteht ein dringender Handlungsbedarf, die Lebensweise Baumhöhlen bewohnender Tierarten und das Artenschutzrecht praxisbezogen zu thematisieren. Notwendig sind umsetzbare und an der Praxis orientierte Vorschläge zur Berücksichtigung des Artenschutzes, bei gleichzeitigen Verpflichtungen wie Verkehrssicherung, Parkpflege, Holzernte und Arbeitssicherheit. (Text gekürzt)

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