Die Flora und Vegetation von ökologisch oder aus Sicht des Artenschutzes bedeutsamen Biotopen wird vergleichend untersucht. Aus der Analyse der aktuellen Verhältnisse werden Empfehlungen zur Biotoppflege und Prognosen zur Vegetationsentwicklung abgeleitet. Sukzessionforschungen, z. B. auf ehemaligen Flächen des Braunkohlebergbaus, wird große Beachtung geschenkt.
Langfristig angelegte tieroekologische Forschung im Naturpark Hoher Vogelsberg ueber die Aussenstelle Kuenanz-Haus des Institutes. Suche nach funktionellen Zusammenhaengen zwischen abiotischen und biotischen Komponenten. Erfassende und experimentelle Arbeit im Freiland. Untersuchung oekologischer Valenzen im collinen und montanen Bereich. Analyse von Raum- und Standortqualitaeten, Populationfluktuationen, Diversitaet und Artenvergesellschaftung. Grundlagenforschung und Umsatz der Ergebnisse in die Praxis des Biotopmanagements im Naturpark. Betreuung von Feldversuchen fuer EU-Projekte. Paralleluntersuchungen zu den landschaftsoekologischen Forschungen eines SFBs.
Das havellaendische Obstanbaugebiet ist durch gravierende Eingriffe in das oekologische Gefuege gekennzeichnet. Die seit 1990 eingetretenen Veraenderungen waren Anlass, Untersuchungen zur Wiederherstellung einer artenreichen Flora und Fauna einzuleiten. Seit 1992 werden in der Gemarkung ein Beispiel fuer aktive Landschaftspflege und -gestaltung sowie ein Lehr- und Versuchsgebiet fuer Niederwild- und Naturschutzaufgaben geschaffen. Im Rahmen aktiver Biotopgestaltung und nach einem Landschaftsplan-Entwurf wurden umfangreiche Feldgehoelze angelegt (standorttypische Gehoelzarten) und Stillegungsflaechen mit Graeser/ Kraeutermischungen bestellt. Es erfolgten die Renaturierung eines Feuchtgebietes, die Erhaltung und Umgestaltung von Obstanlagen/Streuobstwiesen, die Anlage von Lesesteinhaufen und Benjeshecken, die Aufzucht und Wiedereinbuergerung der Rebhuehner. Als Weiser fuer die Wirksamkeit der Massnahmen dienen die Ergebnisse von Zaehlungen spezieller Niederwildarten mit Indikatorwert.
Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)
Landesnaturschutzgesetz im Landtag beschlossen – Aufbau der Naturschutzstationen macht Naturschutz in der Fläche sichtbarer „Die Klima- und Artenkrise stellen große Herausforderungen dar, die uns zwingen, die bisherigen Strukturen auf den Prüfstand zu stellen. In Rheinland-Pfalz liegt die Durchschnittstemperatur bereits bei 1,8 Grad über dem vorindustriellen Niveau. Das zeigt, wie dringlich Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung sind. Zugleich schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt weiter voran. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist eine Stärkung des Naturschutzes notwendig. Diese Stärkung erreichen wir durch den Aufbau der Naturschutzstationen – zunächst als Modellprojekte. Diese Neuausrichtung bedeutet die größte strukturelle Veränderung im Naturschutz der vergangenen Jahrzehnte. Um diese Strukturveränderung auf rechtlich sichere Füße zu stellen, war eine Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes erforderlich“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Daher freue ich mich, dass die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes die letzte parlamentarische Hürde genommen hat.“ Die bisherige Organisationsstruktur in den Bereichen Biotoppflege und Vertragsnaturschutzberatung ist aufgrund der vielfältigen Aufgabenmehrung – zum Beispiel durch die Umsetzung der Maßnahmen in den europäischen Schutzgebieten (NATURA 2000) – an ihre Grenzen gestoßen. Daher sollen Aufgaben wie Biotopbetreuung und Beratungsleistungen künftig von regional verankerten Naturschutzstationen übernommen werden. Hierfür schafft das Gesetz die notwendigen Voraussetzungen. „Mit den Naturschutzstationen entstehen regionale Anlaufstellen, die den kooperativen Naturschutz stärken und gleichzeitig zur Wertschöpfung vor Ort beitragen, da sie auch Drittmittel einwerben können“, so Umweltministerin Eder. In den nächsten zehn Jahren sollen zehn bis zwölf Naturschutzstationen landesweit entstehen. Sie machen Naturschutz in der Fläche sichtbarer. Derzeit gibt es die Modellstation Süd „Mittelhaardt-Donnersberg“ und die Modellstation Nord „Vulkaneifel“. Notwendig wurde die Novellierung auch, weil sich seit der letzten Änderung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2020 Anpassungsbedarf gezeigt hat. Gleichzeitig waren Neujustierungen beim Vogelschutz und mit Blick auf die Verwendung von Ersatzzahlungen notwendig.
Nr.: 16/2019 Halle (Saale), 14.11.2019 Konsequenter Naturschutz erforderlich Die Präsidentin Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gibt Schutzbestimmungen und Berichtspflichten für mehrere Hundert Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse innerhalb der EU vor. In Sachsen-Anhalt kommen 99 der betreffenden Arten und 51 Lebensraumtypen vor. Diese Schutzgüter werden in einem Monitoringsystem überwacht. Die Ergebnisse fließen in einen umfassenden Bericht ein, der alle sechs Jahre veröffentlicht wird. Biogeografische Regionen in Sachsen-Anhalt Die FFH-Richtlinie nimmt Bezug auf die neun biogeografischen Regionen innerhalb der EU, die sich in ihren klimatischen und anderen standörtlichen Bedingungen sowie in ihrer Arten- und Lebensraumzusammensetzung unterscheiden. An zwei dieser Regionen hat Sachsen-Anhalt Anteil. Der überwiegende Teil des Bundeslandes zählt zur kontinentalen Region, ein deutlich kleinerer Teil zur atlantischen. Erhaltungszustand der FFH-Arten und -Lebensraumtypen Bei der Beurteilung der Erhaltungszustände werden die Kategorien gut, ungünstig und schlecht unterschieden. Im kontinentalen Anteil Sachsen- Anhalts befindet sich fast ein Viertel (24 %) der schützenswerten Arten in einem schlechten, nur 16 % in einem günstigen Erhaltungszustand. Im atlantischen Teil Sachsen-Anhalts ist es ähnlich: 18 % der Arten befinden sich in schlechtem Erhaltungszustand und sogar nur 13 % in günstigem. Noch besorgniserregender sind die Ergebnisse für die FFH- Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt: In beiden Regionen sind rund ein Drittel der schützenswerten Lebensräume in ihrem Bestand stark gefährdet. Ein günstiger Erhaltungszustand wurde in der kontinentalen Region für lediglich 8 % festgestellt, in der atlantischen Region für überhaupt keinen FFH-Lebensraumtyp. Pressemitteilung Ergebnisse der FFH-Berichtsperiode 2013-2018 für Sachsen-Anhalt praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/2 Ursachen Die Ursachen für Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind überwiegend anthropogen. Die Landwirtschaft als größte Flächennutzerin in Sachsen-Anhalt spielt eine bedeutende Rolle. Vor allem Lebensraumtypen, die auf eine extensive Nutzung angewiesen sind, zeigen bereits seit längerem eine negative Entwicklung. Das gleiche gilt entsprechend für alle Arten, die auf diese Lebensräume angewiesen sind. Weiterhin beeinträchtigen Eingriffe in Flussläufe, ein Mangel an Alt- und Totholz in Wäldern, zunehmende Trockenheit und infrastrukturelle Elemente der Bereiche Verkehr und Energieversorgung die verschiedenen Lebensräume und ihre typischen Tier- und Pflanzenwelten. Positive Entwicklungen Doch der Bericht zählt auch einige positive Entwicklungen auf. Der Fischotter (Lutra lutra) besiedelt allmählich auf natürliche Weise Sachsen- Anhalt wieder, was sehr wahrscheinlich auf die strengen gesetzlichen Schutzbestimmungen zurückzuführen ist. Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Hochschule Anhalt wurden durch Ansiedlung mit heimischen Samen sowie kontinuierliche Biotoppflege Erfolge beim Schutz der gefährdeten Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) erzielt. Erfassung und Schutzmaßnahmen Die – wenn auch wenigen - positiven Entwicklungen zeigen: gezielte Maßnahmen können zu einer Verbesserung des Erhaltungszustands führen. Insbesondere Arten und Lebensraumtypen, die sich bisher in schlechtem Zustand befinden, erfordern intensive Erfassungstätigkeit, Weiterentwicklung der Bewertungs- und Praxismethoden sowie konsequente Umsetzung von Maßnahmen. Foto: Die Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) wächst auf lockerem Sandboden und blüht von Juli bis September. Sie ist europaweit geschützt. Quelle: LAU/F. Meysel 2/2
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 86 |
| Europa | 7 |
| Kommune | 1 |
| Land | 35 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 28 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Förderprogramm | 82 |
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| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 31 |
| Offen | 86 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 117 |
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|---|---|
| Bild | 3 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 76 |
| Lebewesen und Lebensräume | 121 |
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