Biotope mit selten auftretenden oder selten gewordenen Lebensbedingungen sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Es handelt sich hier meist um Biotoptypenkartierungen, die im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes entstanden sind.
Die vorliegende Biotoptypenkartierung wurde im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes erstellt. Bei dieser Kartierung wurde erstmals der Kartierschlüssel für Biotoptypen nach Darchenfels angewendet. Die Ergebnisse der Kartierung sind in einem Flächen-, einem Linien- und einem Punktdatensatz abgelegt.
Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) und Landeswaldgesetz (LWaldG) geschützten Biotope im Offenland und im Wald für den Stadtkreis Freiburg und für angrenzende Bereiche der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.