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Biotop- Landschaftspflege

Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)

Biotopschutz

Trotz der Ausweisung von Schutzgebieten sterben weiterhin zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Daher sind in Berlin 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Sämtliche Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen oder sie gar zerstören, sind nicht gestattet. Bild: Josef Vorholt Gesetzlich geschützte Biotope Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotoppflege – Was kann jeder zum Erhalt geschützter Biotope beitragen? Viele der geschützten Biotope bedürfen spezieller Pflege. Sofern sie sich nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befinden, ist der jeweilige Flächeneigentümer dafür verantwortlich. Viele dieser Biotope liegen auf Flächen der Berliner Forsten oder landeseigenen Flächen der Bezirke. Weitere Informationen Bild: Dr. Michael Fietz Biotopkartierung Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: SenUVK Röhrichtschutzprogramm Berlin Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Weitere Informationen Bild: Mirage3 / Depositphotos.com Biotopverbund Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine immer größere Rolle. Die zunehmende Zerschneidung unserer Landschaft durch Straßen, Schienen, Feldfluren oder Siedlungen führt zu einer immer stärkeren Zersplitterung ehemals zusammenhängender Populationen. Weitere Informationen

Tegeler Stadtheide

Nachnutzung Flughafen Tegel Der ehemalige Flughafen Tegel wurde am 08.11.2020 geschlossen. Die geplante Nachnutzung sieht neben der Ausweisung von Bauflächen und einer Parkfläche die Sicherung des Landschaftsraums Tegeler Stadtheide als Fläche für den Natur- und Landschaftsschutz auf einer Größe von 186 ha vor. Im Zuge der Nachnutzung des Flughafens bleibt diese Fläche erhalten und soll naturschutzfachlich weiterentwickelt werden. Zugleich ergänzt die Tegeler Stadtheide die Naherholungslandschaft Jungfernheide, Flughafensee und Tegeler Forst um ein neues Element von besonderem Charakter. Durch die Nutzung als Flughafen konnten sich dort großflächig geschützte Biotope trockener Standorte wie Sandtrockenrasen und Trockene Sandheiden etablieren. Die naturschutzfachlich wertvolle Offenlandschaft und Kernfläche des Berliner Biotopverbundes ist für die Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität Berlins von herausragender Bedeutung. Es handelt sich neben dem Tempelhofer Feld um die größte offene Freifläche im Land Berlin. Neben wertvollen Biotopen kommen dort zahlreiche Tiere, wie Vögel sowie Insekten und Spinnen vor, die in den Offenlandstrukturen einen geeigneten Lebensraum finden. Darüber hinaus hat die Fläche als großes Kaltluftentstehungsgebiet eine wichtige Funktion für das Stadtklima der angrenzenden Flächen. Das Berliner Landschaftsprogramm umfasst für die Freiflächen des ehemaligen Flughafens Tegel das Ziel, die wertvollen Biotopstrukturen zu sichern und zu entwickeln und sie als Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Parallel dazu soll die Fläche als Naherholungslandschaft entwickelt werden. Um die Ziele des Naturschutzes und der Erholungsnutzung in Einklang zu bringen, wurde das Landschaftskonzept für die Tegeler Stadtheide (2017) erarbeitet, welches durch das Entwicklungs- und Pflegekonzept (2022) konkretisiert wird. Das Entwicklungs- und Pflegekonzept sieht als zentrales Element der schonenden Biotoppflege eine großflächige Beweidung vor, die durch die Grün Berlin GmbH auf der Fläche umgesetzt wird. Weitere Informationen: Berlin TXL: Tegeler Stadtheide (Grün Berlin) Darüber hinaus umfasst das Konzept weitere Maßnahmen zur Förderung der Flora und Fauna, wie die Anlage artenreicher Säume und die punktuelle Ergänzung heimischer Gehölze. Ein Teil der eingezäunten Weideflächen soll außerdem temporär aus der Nutzung und Pflege genommen werden, um so ungestörte Rückzugsorte für die Tierwelt zu schaffen. Die Bereiche außerhalb der Weideflächen sind begehbar und dienen der ruhigen Erholung. Für Besucher*innen werden dort Aufenthaltsbereiche und Aussichtspunkte geschaffen, die zum Genießen der Landschaft einladen. Die Entwicklung der Tegeler Stadtheide wird durch ein langfristiges naturschutzfachliches Monitoring begleitet, das den Erfolg der Maßnahmenumsetzung gewährleistet. Auch wenn die Tegeler Stadtheide in vielen Teilen schon wertvoll und gesetzlich geschützt ist, kann die ökologische Wertigkeit noch weiter verbessert werden. Mit der Aufwertung dieser Landschaft wird der Naturverlust durch die bauliche Entwicklung ausgeglichen. Dadurch ist die Entwicklung der angrenzenden Bauflächen ( Schumacher Quartier und Urban Tech Republic ) fachlich und rechtlich unmittelbar mit der Aufwertung der Tegeler Stadtheide verbunden.

Pressemitteilung Nr. 16/2019 Konsequenter Naturschutz erforderlich

Ergebnisse der FFH-Berichtsperiode 2013-2018 für Sachsen-Anhalt Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gibt Schutzbestimmungen und Berichtspflichten für mehrere Hundert Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse innerhalb der EU vor. In Sachsen-Anhalt kommen 99 der betreffenden Arten und 51 Lebensraumtypen vor. Diese Schutzgüter werden in einem Monitoringsystem überwacht. Die Ergebnisse fließen in einen umfassenden Bericht ein, der alle sechs Jahre veröffentlicht wird. Biogeografische Regionen in Sachsen-Anhalt Die FFH-Richtlinie nimmt Bezug auf die neun biogeografischen Regionen innerhalb der EU, die sich in ihren klimatischen und anderen standörtlichen Bedingungen sowie in ihrer Arten- und Lebensraumzusammensetzung unterscheiden. An zwei dieser Regionen hat Sachsen-Anhalt Anteil. Der überwiegende Teil des Bundeslandes zählt zur kontinentalen Region, ein deutlich kleinerer Teil zur atlantischen. Erhaltungszustand der FFH-Arten und -Lebensraumtypen Bei der Beurteilung der Erhaltungszustände werden die Kategorien gut, ungünstig und schlecht unterschieden. Im kontinentalen Anteil Sachsen-Anhalts befindet sich fast ein Viertel (24 %) der schützenswerten Arten in einem schlechten, nur 16 % in einem günstigen Erhaltungszustand. Im atlantischen Teil Sachsen-Anhalts ist es ähnlich: 18 % der Arten befinden sich in schlechtem Erhaltungszustand und sogar nur 13 % in günstigem. Noch besorgniserregender sind die Ergebnisse für die FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt: In beiden Regionen sind rund ein Drittel der schützenswerten Lebensräume in ihrem Bestand stark gefährdet. Ein günstiger Erhaltungszustand wurde in der kontinentalen Region für lediglich 8 % festgestellt, in der atlantischen Region für überhaupt keinen FFH-Lebensraumtyp. Ursachen Die Ursachen für Gefährdungen und Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind überwiegend anthropogen. Die Landwirtschaft als größte Flächennutzerin in Sachsen-Anhalt spielt eine bedeutende Rolle. Vor allem Lebensraumtypen, die auf eine extensive Nutzung angewiesen sind, zeigen bereits seit längerem eine negative Entwicklung. Das gleiche gilt entsprechend für alle Arten, die auf diese Lebensräume angewiesen sind. Weiterhin beeinträchtigen Eingriffe in Flussläufe, ein Mangel an Alt- und Totholz in Wäldern, zunehmende Trockenheit und infrastrukturelle Elemente der Bereiche Verkehr und Energieversorgung die verschiedenen Lebensräume und ihre typischen Tier- und Pflanzenwelten. Positive Entwicklungen Doch der Bericht zählt auch einige positive Entwicklungen auf. Der Fischotter (Lutra lutra) besiedelt allmählich auf natürliche Weise Sachsen-Anhalt wieder, was sehr wahrscheinlich auf die strengen gesetzlichen Schutzbestimmungen zurückzuführen ist. Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Hochschule Anhalt wurden durch Ansiedlung mit heimischen Samen sowie kontinuierliche Biotoppflege Erfolge beim Schutz der gefährdeten  Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) erzielt. Erfassung und Schutzmaßnahmen Die – wenn auch wenigen - positiven Entwicklungen zeigen: gezielte Maßnahmen können zu einer Verbesserung des Erhaltungszustands führen. Insbesondere Arten und Lebensraumtypen, die sich bisher in schlechtem Zustand befinden, erfordern intensive Erfassungstätigkeit, Weiterentwicklung der Bewertungs- und Praxismethoden sowie konsequente Umsetzung von Maßnahmen.

Staatssekretär Eichner pflanzt ersten Baum für neue Streuobstwiese im Saalekreis

Sechs auf einen Streich: Mit Unterstützung durch das Umweltministerium wird der NABU-Regionalverband Halle/Saalkreis u.a. mehrere artenreiche Feuchtwiesen pflegen und neue Streuobstwiesen anlegen. Für sechs Flächen im Saalekreis, auf denen auch seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten wie etwa die Trollblume leben, fließen insgesamt knapp 10.000 Euro aus der Artensofortförderung des Ministeriums. Die Pflege der Biotope verbessert die Lebensbedingungen der dort vorkommenden Arten und schafft die Basis für eine künftige dauerhafte naturschutzgerechte Nutzung der Flächen. Zum Start eines Teilprojektes hat Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute selbst Hand angelegt und gemeinsam mit NABU-Projektleiter Jens Stolle am Günthersberg bei Brachstedt den ersten von 20 hochstämmigen Obstbäumen für eine neue Streuobstwiese gepflanzt. Derartige Biotopflächen bieten durch die extensive Bewirtschaftung wertvolle Lebensräume und wichtige Rückzugsorte für viele Tier- und Pflanzenarten. Eine weitere Streuobstwiese mit 14 Bäumen inklusive Dreibock und Verbiss-Schutz wird am Nordhang des Petersberges erweitert. Teil des Gesamtvorhabens ist zudem die Biotoppflege der Feuchtwiesen Möritzsch und Mösthinsdorf sowie Pflegearbeiten an der „Weißen Wand“ bei Dobis und am Windmühlenhügel Krosigk. Ein Teil der Flächen soll dabei künftig mit Schafen beweidet werden. Eichner sagte: „Klein, aber oho – dafür steht auch unsere Artensofortförderung. Die unterstützten Projekte sind schnell umzusetzen, finanziell überschaubar und haben einen unmittelbaren Nutzen für die Artenvielfalt. Dies gilt auch für die Maßnahmen zur Biotoppflege des NABU hier im Saalekreis. Ich bedanke mich für das Engagement aller Beteiligten und hoffe auch für 2024 auf landesweit viele tolle Projektideen zur Artenvielfalt, die wir unterstützen und begleiten können.“ NABU-Projektleiter Jens Stolle ergänzt: „Die Artensofortförderung des Umweltministeriums ist ein flexibles und zielgenaues Angebot, mit dessen Hilfe auch der NABU kleinere, effektive Projekte für mehr Artenschutz in Sachsen-Anhalt umsetzen kann.“ Mit der Artensofortförderung unterstützt das Umweltministerium Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung von Lebensräumen in Sachsen-Anhalt. Landesweit sind 2023 bisher 3,2 Millionen Euro für 70 Projekte bewilligt worden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Willingmann ernennt 15 Mitglieder für Naturschutzbeirat Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalts wichtigstes Beratergremium im Bereich Naturschutz ist bereit für die Arbeit: Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am Montagabend insgesamt 15 Mitglieder für den Naturschutzbeirat des Landes ernannt. Die Vertreterinnen und Vertreter aus Naturschutz, Kommunen, Wissenschaft, Politik und Landwirtschaft werden das Ministerium in den kommenden drei Jahren bei zentralen Entscheidungen zu Naturschutz sowie Landschaftspflege beraten und können dazu auch eigene Vorschläge machen. Das Gremium unterstützt Sachsen-Anhalts Umweltverwaltung seit 1993. Willingmann sagte: „Der Naturschutzbeirat existiert seit nunmehr 30 Jahren. Es gibt aber kaum Gelegenheit, dieses Jubiläum zu feiern; schließlich stecken auch die nächsten drei Jahre voller Herausforderungen. Im Fokus stehen vor allem die Erarbeitung und Umsetzung der neuen Biodiversitätsstrategie des Landes, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Vereinbarkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Naturschutz. Für diese bedeutenden Aufgaben ist es umso wichtiger, dass es auch im aktuellen Beirat wieder ein ausgewogenes Miteinander von Naturschützern, Landnutzern und Vertretern der Wissenschaft gibt. Ich danke allen neuen und alten Mitgliedern, die sich im Beirat für den Naturschutz in Sachsen-Anhalt stark machen.“ Die Mitglieder des neu berufenen Naturschutzbeirates (in alphabetischer Reihenfolge) sind: • Katja Alsleben (neu) o Vorsitzende NABU Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. • Ralf Bergmann o Geschäftsführender Gesellschafter „Stadt und Land Planungsgesellschaft“ • Martin Dippe (neu) o Präsident des Bauernbundes Sachsen-Anhalt und Inhaber Agrar Dippe GmbH • Sabine Faulstich (neu) o Leiterin Umweltamt des Saalekreises und Vorsitzende der AG der Umweltamtsleiter beim Landkreistag Sachsen-Anhalt e.V. • Peter Gottschalk o Vorstand Bauernverband Anhalt e.V. & Vorstand AgriCo Lindauer Naturprodukte AG • Wolf Last (neu) o Geschäftsführer Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. • Frank Meyer o Naturschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt und Inhaber „RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz“ • Ralf Meyer o Vorsitzender BUND Sachsen-Anhalt e.V. • Thorsten Nothwehr (neu) o Vorstand Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V. und Geschäftsführer Oldershausen Holz & Forstservice GmbH • Kerstin Rieche (neu) o Vorsitzende Landesverband für Landschaftspflege Sachsen-Anhalt e.V. und Geschäftsführerin Landschaftspflegeverband Harz e.V. • Axel Schonert (neu) o Naturschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt mit besonderen Aufgaben und Inhaber Planungsbüro „Biotopmanagement Schonert“ • Martin Schwabe (neu) o Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.; Mitarbeiter für Naturschutz • Dr. Frank Steinheimer (neu) o Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Leiter des Zentralmagazins Naturwissenschaftlicher Sammlungen • Tim Teßmann (neu) o Mitglied der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt • Prof. Dr. Sabine Tischew o Hochschule Anhalt; Professorin für Vegetationskunde Vorsitzende des Naturschutzbeirates ist Prof. Dr. Sabine Tischew; ihr Stellvertreter ist Frank Meyer. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. Winkel, G. 2006: Waldnaturschutzpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme, Analysen und Entwurf einer Story-Line. Internet: www.freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:2851/datastreams/FILE1/content Zugriff am: 21.10.2015 Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10.000. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15.000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50.000, SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015: Verwaltungseinheiten der Berliner Forsten, Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk_forst_verwalt2014@senstadt

Schutzgedanke

Rund drei Viertel des Berliner Waldes sind einfach oder mehrfach naturschutzrechtlich geschützt. Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen der Berliner Forsten sind in der Waldbaurichtlinie verankert, die den forstlichen Handlungsrahmen vorgibt. Demnach findet Natur- und Artenschutz grundsätzlich auf der gesamten Waldfläche statt. So werden beispielsweise seltene Waldbestände und historische Waldaufbauformen (zum Beispiel Hutewälder und Niederwälder) in ihrem Bestand erhalten und gepflegt, weil sie wertvolle Dokumente der Waldgeschichte darstellen und die Waldentwicklung veranschaulichen. Für bereits bestehende FFH-Gebiete (nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und Naturschutzgebiete orientiert sich die Bestands- und Biotoppflege an den jeweiligen Pflege- und Entwicklungsplänen. Hierzu finden Absprachen mit der obersten Naturschutzbehörde statt. Auf gesetzlich geschützte sowie seltene und gefährdete Arten, insbesondere stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tierarten, Pflanzen und Pilze wird besondere Rücksicht genommen. Zu den gefährdeten Arten gehören viele Tier- und Pflanzenarten, die eigentlich Teil der Offenlandschaft sind, dort aber der industriellen Agrarwirtschaft zum Opfer fielen. Die hierzu vorhandenen Informationen werden in die Bestandskarten der Revierleiter aufgenommen. Jeder Forstamtsbereich legt bei anstehenden Pflegemaßnahmen die naturschutzfachlichen Prioritäten fest und nimmt die Schutz- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in die jährliche Wirtschaftsplanung auf. Bei der Waldpflege werden insbesondere die nach § 26a NatSchGBln bzw. § 32 NatSchGBbg besonders geschützten Biotope (unter anderem Moore, Trockenrasen, Wiesen, Kleingewässer und naturnahe Wälder) durch gezielte Maßnahmen erhalten, entwickelt und ggf. wiederhergestellt.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.): Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000, in Vorbereitung.

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