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Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)

Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt. Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

Arten_Biotopschutz - ABSP_Zielflaechen - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Saarlandes dar.:Flächen /Räume zur Optimierung des Biotopverbundes. Zum Zeitpunkt der Bewertung hatten die Flächen keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Lebensbedingungen auch für häufig standorttypische Arten/ Artengruppen/ Biozönosen waren nicht mehr gegeben.

Gesetzlich geschützte Biotope Stadt Oldenburg

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.

Biochemie, Morphologie, Oekologie und Chorologie von hoeheren Pilzen, Naturschutz (Schwerpunkt: Saarland)

Das Projekt "Biochemie, Morphologie, Oekologie und Chorologie von hoeheren Pilzen, Naturschutz (Schwerpunkt: Saarland)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft / Ministerium für Umwelt Saarland. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität des Saarlandes, Fachrichtung Biochemie.a) Aufnahme der Pilzarten und ihre Verbreitung im Saarland; - Morphologie und Zytologie der Fruchtkoerper, Biometrie und  Statistik von Pilzsporen; - Symbiosen mit hoeheren Pflanzen; - Substratwahl der saprophytisch lebenden Pilze; - Pilzsoziologie; - Phaenologie der Fruktifikationen (Fruktifikationsperioden); - Arten/Areal-Kurven; - Dokumentation der Pilzfunde in einer Datenbank; - Belegsammlung der Arten in einem Fungarium incl. DIA-Sammlung; - Einrichtung einer Literatursammlung Thema Pilze; - Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Mykologie im Saarland. b) Naturschutz im Saarland, Pilzschutz; - Biotopschutz, Landschafts- und Bodenschutzprogramm des Saarlandes; - Pilzarten-Rueckgang, Pilzgefaehrdung, Pilzschutz; - Erstellung einer Roten Liste der gefaehrdeten Pilze im Saarland Pilzschutz europaweit. c) Biochemie der Pilze - Farb- und Duftstoffe in Pilzen; - Schwermetalle in Pilzen. d) Geschichte der Pilzkunde im Saarland. e) Dendrologie.

Etude de l'etat general du littoral et du rivage des lacs suisses (FRA)

Das Projekt "Etude de l'etat general du littoral et du rivage des lacs suisses (FRA)" wird/wurde ausgeführt durch: Universite de Geneve, Laboratoire d'Ecologie et de Biologie Aquatique.Mise au point et application d'une methode de qualification phyto-ecologique des rives lacustres. Proposition de mesures de conservation et de protection des rives. Seize lacs sont impliques dans le projet. (FRA)

Reconstitution de haies et autres biotopes proches de l'etat naturel en milieu de cultures fruitieres et maraicheres (FRA)

Das Projekt "Reconstitution de haies et autres biotopes proches de l'etat naturel en milieu de cultures fruitieres et maraicheres (FRA)" wird/wurde ausgeführt durch: Station Federale de Recherches Agronomiques de Changins, Centre d'Arboriculture et d'Horticulture des Fougeres.Dans une optique de production integree, l'agriculture est appelee a redonner a la nature des espaces destines a maintenir la diversite des especes et des sites. Pour la recherche agronomique, il s'agit d'etudier les questions liees a la creation et a l'entretien de haies et autres biotopes remplissant les fonctions ecologiques attendues: integration dans le paysage, choix des especes, influence sur la dynamique des auxiliaires et des ravageurs, evolution de la faune et de la flore, effet brise-vent, micro-climat. (FRA)

Langfristige Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen bei Straßenbauprojekten

Das Projekt "Langfristige Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen bei Straßenbauprojekten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Professor Hellriegel Institut Bernburg e.V..Das Projekt umfasst die Überprüfung der langfristigen Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen von Straßenbauprojekten mit dem Schwerpunkt der Zustands- und Wirkungsanalysen. Verschiedene ältere Maßnahmenkomplexe in unterschiedlichen Biotoptypen und Landschaftsräumen sollen auf ihre Ausgleichsfunktion und ökologische Wirksamkeit im Hinblick auf die im LBP gestellten Ziele überprüft werden. Neben einer Kontrolle der Zielerreichung (Soll-Ist-Vergleich) ist schwerpunktmäßig die Wirkung der Maßnahmen zu untersuchen. Funktionelle Zusammenhänge, Ursachen- und Wirkungsanalyse sowie eine Entwicklungsprognose sollen mittels vegetationskundlicher, faunistischer, landschaftsökologischer und standortkundlicher Untersuchungen ermittelt werden. Ausgehend von den Ergebnissen werden Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die Hinweise für zukünftige Planungen liefern.

Biotopschutz

Trotz der Ausweisung von Schutzgebieten sterben weiterhin zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Daher sind in Berlin 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Sämtliche Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen oder sie gar zerstören, sind nicht gestattet. Bild: Josef Vorholt Gesetzlich geschützte Biotope Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotoppflege – Was kann jeder zum Erhalt geschützter Biotope beitragen? Viele der geschützten Biotope bedürfen spezieller Pflege. Sofern sie sich nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befinden, ist der jeweilige Flächeneigentümer dafür verantwortlich. Viele dieser Biotope liegen auf Flächen der Berliner Forsten oder landeseigenen Flächen der Bezirke. Weitere Informationen Bild: Dr. Michael Fietz Biotopkartierung Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: SenUVK Röhrichtschutzprogramm Berlin Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Weitere Informationen Bild: Mirage3 / Depositphotos.com Biotopverbund Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine immer größere Rolle. Die zunehmende Zerschneidung unserer Landschaft durch Straßen, Schienen, Feldfluren oder Siedlungen führt zu einer immer stärkeren Zersplitterung ehemals zusammenhängender Populationen. Weitere Informationen

Abteilung 4: Naturschutz Aufgaben

Erfassung der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen Erstellung bzw. Fortschreibung Roter Listen Erarbeitung von Grundsätzen und fachlichen Konzeptionen zur Schaffung, Pflege und Entwicklung eines repräsentativen Schutzgebietssystems Erstellung von Managementplänen und Durchführung des Monitorings für Natura 2000-Gebiete sowie Erfüllung von Berichtspflichten dazu Erarbeitung von Grundsätzen zum Biotopschutz Erarbeitung von Arten- und Biotopschutzprogrammen sowie von Artenhilfsprogrammen Schutz heimischer wildlebender Vogelarten Erfüllung grundlegender Fachaufgaben zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) - Internationaler Artenschutz / CITES Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalts Erarbeitung fachlicher Grundsätze für die Fortschreibung der Landschaftsplanung und Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems des Landes Sachsen-Anhalt Erarbeitung fachlicher Regelwerke zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie von naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. zu UVP-pflichtigen Vorhaben Erarbeitung fachlich-methodischer Grundlagen für die Anwendung der UVS, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfungen Schaffung eines leistungsstarken Fachinformationssystems Naturschutz Regelmäßige Anfertigung von Luftbildern sowie deren Auswertung nach Biotop- und Nutzungstypen Dokumentation aller zum Schutz der Natur ausgewiesenen Flächen und Objekte Herausgabe von Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Information und Beratung zu Fragen des Arten- und Gebietsschutzes Enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern Unterrichtung der Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Führung eines Verzeichnisses zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zu Ökokonto-Flächen Letzte Aktualisierung: 11.01.2024

WMS Arten- und Biotopschutz (AuBS ehem. APRO)

Dieser WebMapService (WMS) stellt für die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS, ehemals APRO) flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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