API src

Found 5 results.

Waldbiotopkartierung

Die Waldbiotopkartierung (WBK) wird durchgeführt unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Die Felderhebung erfolgt durch forstfachlich ausgebildete Kartierer. Die Waldbiotopkartierung erhebt im Maßstab 1:10.000 besonders geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 32 Naturschutzgesetz BW, Biotopschutzwald nach § 30a Landeswaldgesetz sowie nicht gesetzlich geschützte, jedoch der Selbstbindung des Waldbesitzers unterliegende Biotope. Daneben erfasst und bewertet sie seit 2007 in den FFH-Gebieten die Wald- und spezielle Offenland-Lebensraumtypen im Rahmen der FFH-Managementplanung. Die Daten werden im Naturschutz-Informationssystem (NAIS) der LUBW gehalten und von der LUBW an die unteren Naturschutzbehörden und die Regierungspräsidien weitergegeben. Der erste Durchgang der WBK erfolgte 1989 bis 2002. Seit 2002 wird eine Aktualisierungskartierung durchgeführt.

INSPIRE BW Lebensräume und Biotope Waldbiotopkartierung

INSPIRE Datensatz der Waldbiotope in Baden-Württemberg. Die Waldbiotopkartierung (WBK) wird durchgeführt unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Die Felderhebung erfolgt durch forstfachlich ausgebildete Kartierende. Die Waldbiotopkartierung erhebt im Maßstab 1:10.000 besonders geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 32 Naturschutzgesetz BW, Biotopschutzwald nach § 30a Landeswaldgesetz sowie nicht gesetzlich geschützte, jedoch der Selbstbindung des Waldbesitzers unterliegende Biotope. Daneben erfasst und bewertet sie seit 2007 in den FFH-Gebieten die Wald- und spezielle Offenland-Lebensraumtypen im Rahmen der FFH-Managementplanung. Die Daten werden im Naturschutz-Informationssystem (NAIS) der LUBW gehalten und von der LUBW an die unteren Naturschutzbehörden und die Regierungspräsidien weitergegeben. Der erste Durchgang der WBK erfolgte 1989 bis 2002. Seit 2002 wird eine Aktualisierungskartierung durchgeführt.

Waldbiotopkartierung

Die Waldbiotopkartierung erfasst für den Waldbereich die besonders geschützten Biotope nach § 24 a NatSchG, den Biotopschutzwald nach § 30a LwaldG und weitere naturschutzfachlich wertvolle Biotope (z. B. Vorkommen bedrohter Arten, Strukturreichtum). Es gelten die Vorgaben der VwV Biotopschutzgesetz und Waldbiotopkartierung sowie das Kartierhandbuch Waldbiotopkartierung. Die Projektleitung liegt bei der Abteilung Waldökologie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA).

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: Geschützte Waldgebiete und Schutzwälder

Schutzwald ist nach §12 LWaldG Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder notwendig ist.

Untersuchungen zur Zukunft der Waldnutzung in Schutzgebieten der Rheinaue

Das Projekt "Untersuchungen zur Zukunft der Waldnutzung in Schutzgebieten der Rheinaue" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die Oberrheinaue hat in Baden-Württemberg den höchsten Anteil an Naturschutzgebieten, Waldbiotopen und Waldschutzgebieten. FFH-Gebiete und Schutzbereiche nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind ausgewiesen. Großflächige Naturschutzzielsetzungen müssen mit Zielen der Auerenaturierung und mit Zielen des überregionalen Hochwasserschutzes in Einklang gebracht werden. Daraus ergibt sich für die Notwendigkeit, verbesserte Grundlagen zur historischen Landschaftsentwicklung einschließlich der Natürlichkeit einzelner Baumarten bereitzustellen. Diese Grundlagen sollen in die Arbeiten der neuen Standortskartierung der Rheinauewälder, in die Würdigung von Schutzgebieten und Natura 2000- Gebieten und in die Bemühungen der waldbesitzenden Gemeinden am Rhein um Walderhaltung eingebracht werden. Das Projekt wurde 1999 vom MLR genehmigt. Die Laufzeit des Projektes wird nach Absprache mit dem MLR und der Forstdirektion Freiburg verlängert, weil Ergebnisse des Projektes im Rahmen der Landesgartenschau 2004 in Kehl präsentiert werden sollen. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit den betroffenen Forstämtern (Philippsburg,Karlsruhe-Hardt,Karlsruhe,Bellheim(Rheinland-Pfalz),Rastatt,Kehl,Lahr,Kenzingen,Breisach,Müllheim) fortgesetzt werden. Dabei sind detaillierte Ausarbeitungen für einzelne Auewaldabschnitte zu erstellen. Die weitere Verlängerung des Projektes bis 2006 wurde im November 2004 genehmigt, damit die richtungsweisenden Ergebnisse der Untersuchungen abschließend veröffentlicht werden können. Außerdem soll dadurch die Beteiligung der Forstverwaltung an verschiedenen Ausstellungen (z.B. Naturerbe Oberrheinaue des Naturkundemuseums Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe) ermöglicht werden.

1