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Faunistische und floristische Artenerfassung im Bezirk Scheibbs (seit 1950)

Problemstellung: Erfassung aller tierischen Lebensformen vom Einzeller bis zum Hirsch (soweit moeglich), Verteilung im reich strukturierten Bezirk Scheibbs von der Kulturlandschaft (Molasse- und Fischzone) bis in die alpine Region. Abundanzschwankungen durch exogene Einwirkungen. Aussterbende Arten durch Biotopzerstoerung (kleinste bis grosse Einheiten). Zielsetzung: Die gewonnenen Erkenntnisse (Ergebnisse) der angewandten Forschung in Land-, Forst- und Fremdenverkehrswirtschaft sowie Jagd, Fischerei und Imkerei in Publikationen, Gespraechen und Diskussionen nahezubringen, um weitere negative Auswirkungen (vor allem die Gewaesser und Feuchtbiotope betreffend) zu vermeiden. Methoden: Bei Vertebraten vor allem Beobachtungen, bei Evertebraten Aufsammlungen (speziell jener Gruppen, fuer die Spezialisten vorhanden sind) mittels verschiedenster Methoden (z.B. Netz- u. Lichtfang, Sieben, Bodenfallen, Larvenzuchten usw.). Das Material wird, soweit moeglich, laufend an Taxonomen weitergeleitet, von diesen determiniert und, falls ein repraesentativer Querschnitt erreicht worden ist, publiziert. Ergebnisse: Besonders bei Vertebraten und etlichen Artikulaten- bzw. Arthropodengruppen (z.B. Regenwuermer, Pseudoskorpione, Weberknechte, Spinnen, Koecherfliegen, Floehe, Blasenfuesse, Staublaeuse, Blattfloehe, Wanzen, Libellen, Netzfluegler und etliche Kaefer- und Fliegenfamilien) ueberdurchschnittlich gut, aber auch von anderen Tiergruppen (z.B. Hymenodopteren) liegen befriedigende Ergebnisse vor, welche der Umweltforschung dienlich sein koennen, d.h. bei Schaffung von Schutzgebieten eine Notwendigkeit sind.

ANK-LK: Errichtung einer Dükerleitung von der Havel in die Gewässerkörper des FND Immenweide/Glühwürmchengrund zur Renaturierung des Moorkörpers

gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz (Stand: 2015)

• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)

Gruppenlayer Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / §42 LNatSchG NRW (Fläche, Linie, Punkt)

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUK zur Verfügung.

BIOTIP - UTiP - Urbane Kipppunkte in Biodiversität und Lebensqualität, Teilprojekt 2 Modell Land

Gesetzlich geschützte Biotope in Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) und Landeswaldgesetz (LWaldG) geschützten Biotope im Offenland und im Wald für den Stadtkreis Freiburg und für angrenzende Bereiche der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.

BIOTIP - RELEEZE - Managementoptionen zur Vermeidung von Kipppunkten in Küstenökosystemen der Nordsee, Teilprojekt 2 Sozialwissenschaftliche Perspektiven

Teilprojekt 2 Modell Land^BIOTIP - UTiP - Urbane Kipppunkte in Biodiversität und Lebensqualität, Teilprojekt 1 Biodiversität und Bewertung

Beitrag zu Korallenriffen als Gemeinschaftsgut

Tropische Korallenriffe bieten sowohl auf lokaler wie auf globale Ebene eine Vielzahl von Ökosystem-Dienstleistungen. Sie sind das Habitat unzähliger Fischarten, schützen Küstenlinien, sind touristischer Erholungsraum und beherbergen eine große Artenvielfalt. Tropische Riffe sind jedoch in großem Umfang auch schädigenden Faktoren ausgesetzt, die von unterschiedlichen Akteuren herrühren, so zum Beispiel Versauerung der Ozeane, Temperaturanstieg, Eutrophierung oder Überfischung. Aus ökonomischer Perspektive stellen Korallenriffe ein Gemeinschaftsgut dar. Von einer Stressreduzierung würden alle Beteiligte profitieren. Das Streben nach individuellen Vorteilen schafft jedoch Anreize, die Zerstörung fortzusetzen. Dieses Projekt leistet durch den Einsatz verschiedener Methoden aus Wirtschaftswissenschaft, Ethnographie und Ökologie einen Beitrag zur Lösung der Krise der tropischen Korallenriffe. Ziel ist zu untersuchen, unter welchen Bedingungen die Menschen bereit sind, zu einer solchen Lösung beizutragen. Die Ergebnisse werden in Managementansätze zur Bewältigung der Krise einfließen. Das Projekt ist insofern innovativ, als es sich auf eine ökologische Ressource konzentriert, aber den Schwerpunkt auf die Rolle des Menschen als primärem Einflussfaktor legt. Auch wird erstmalig durch die Kombination verschiedener Methoden die Wechselwirkung zwischen globalen und lokalen kollektiven Handlungsmustern untersucht. Im Rahme des Projekts beteiligt sich das ZEW mit Labor- und Feldexperimenten, die gezielt im interkulturellen Kontext durchgeführt werden. Ziel ist es interkulturelle Unterschiede im Umgang mit sozialen Dilemmata zu untersuchen und mehr über adäquate Rahmenbedingung zu erfahren, die helfen können solche Dilemmata zu überwinden.

Geschützte Biotope im Gebiet der Stadt Laatzen

Darstellung der gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope im Gebiet der Stadt Laatzen Geschützte Biotope sind naturnahe Lebensräume mit besonderer ökologischer Bedeutung, die nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen geschützt werden. Im Gebiet der Stadt Laatzen werden diese Biotope detailliert dargestellt. Die bereitgestellten Vektordaten zeigen die genaue Lage und Ausdehnung der geschützten Biotope innerhalb der Stadtgrenzen von Laatzen. Sie dienen dem Naturschutz, der Raumplanung und der Information der Öffentlichkeit. Gemäß § 30 BNatSchG sind diese Biotope dauerhaft zu sichern und vor Zerstörung oder Beeinträchtigung zu schützen. Die Daten werden regelmäßig gepflegt und sind öffentlich zugänglich über einen WFS-Dienst und einen WMTS-Dienst.

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