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Biotopschutz

Trotz der Ausweisung von Schutzgebieten sterben weiterhin zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Daher sind in Berlin 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Eine besondere Schutzausweisung dieser Flächen ist nicht erforderlich – das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Sämtliche Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen oder sie gar zerstören, sind nicht gestattet. Bild: Josef Vorholt Gesetzlich geschützte Biotope Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotoppflege – Was kann jeder zum Erhalt geschützter Biotope beitragen? Viele der geschützten Biotope bedürfen spezieller Pflege. Sofern sie sich nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet befinden, ist der jeweilige Flächeneigentümer dafür verantwortlich. Viele dieser Biotope liegen auf Flächen der Berliner Forsten oder landeseigenen Flächen der Bezirke. Weitere Informationen Bild: Dr. Michael Fietz Biotopkartierung Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: SenUVK Röhrichtschutzprogramm Berlin Berlin verfügt wie kaum eine andere Großstadt über einen Reichtum an Seen und Fließgewässern. Diese prägen das Landschaftsbild der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft. Weitere Informationen Bild: Mirage3 / Depositphotos.com Biotopverbund Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine immer größere Rolle. Die zunehmende Zerschneidung unserer Landschaft durch Straßen, Schienen, Feldfluren oder Siedlungen führt zu einer immer stärkeren Zersplitterung ehemals zusammenhängender Populationen. Weitere Informationen

Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt

null Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt. Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten Jeder dieser Kreise beherbergt bedeutende Biotope und Besonderheiten. Der Kreis Rottweil zeichnet sich aus durch eine Vielzahl an mageren Grünlandbiotopen auf teils nassen Standorten. Im Kreis Calw finden sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Im Neckar-Odenwald-Kreis ist ein reich strukturiertes Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen als Besonderheit zu verzeichnen. Einige Gemeinden in den genannten Kreisen wurden bereits 2023 kartiert. Kartierungen sind eine wichtige Grundlage für die Bewahrung von bedeutenden Biotopen „Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist es umso wichtiger, die verbliebenen Lebensräume zu sichern und zu erhalten. Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der wertvollsten Bereiche in unserem Land. Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und prägen unsere vielfältige Landschaft“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und ergänzt: „Die Daten sind eine wichtige Grundlage für kommunale Planungen. Biotope werden auch in der Förderkulisse der Landwirtschaft berücksichtigt, sodass Landbewirtschaftende für eine angepasste Nutzung einen finanziellen Ausgleich erhalten.“ Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW die wichtige Aufgabe der Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope. Im Rahmen der Erhebungen ist es den fachlich versierten Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, im Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung und bei der Beurteilung von Eingriffen sowie Förderkulisse verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Erste Ergebnisse und Auswertungen der Erhebungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse “ abgerufen werden. Informationsveranstaltungen Am Freitag, 24. Mai 2024 können Interessierte bei zwei Informationsveranstaltungen im Gelände im Kreis Calw einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Treffpunkte und Uhrzeit werden rechtzeitig auf der folgenden Internetseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die E-Mail-Adresse „ Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de “ wenden. Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich gerne zu den Informationsveranstaltungen anmelden. Am Ende der Veranstaltung stehen Ihnen Mitarbeitende der LUBW für Fragen zur Verfügung. Anmeldung bitte über: pressestelle@lubw.bwl.de . Sie erhalten vor den Veranstaltungen weiterführende Informationen. Hintergrundinformation Daten und Fakten Die letzte Kampagne zur Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die derzeitige Kampagne startete im Jahr 2010. 862 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Ende 2025 werden die Daten der diesjährigen Erhebungen der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt.  Sie sind dann im online Daten- und Kartendienst der LUBW zu finden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ . Die Kartierergebnisse aus den letzten Jahren bis einschließlich 2022 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 270.569 Biotope mit 146.464 ha Fläche (darunter 58 Biotope mit 2948 ha Fläche im Bodensee). Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite: Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg.  Festgelegt ist eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Übersicht der 2024 kartierten Gemeinden in den drei Landkreisen In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2024/2025 die Biotope im Offenland erfasst: Neckar-Odenwald-Kreis Landkreis Rottweil Landkreis Calw 1Adelsheim Dornhan Althengstett Aglasterhausen Eschbronn Bad Herrenalb Höpfingen Fluorn-Winzeln Bad Teinach-Zavelstein Limbach Hardt, Oberndorf am Neckar Bad Wildbad im Schwarzwald Mudau Schramberg Calw Neckargerach Dornhan Dobel Neunkirchen Enzklösterle Osterburken Höfen an der Enz Ravenstein Nagold Rosenberg Neubulach Schwarzach Neuweiler Seckach Simmersfeld Waldbrunn Simmozheim Walldürn Wildberg Zwingenberg In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen *: Landkreis Calw: Gechingen, Ostelsheim, Schömberg, Unterreichenbach Landkreis Rottweil : Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Epfendorf, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil Neckar-Odenwald-Kreis: Binau, Buchen (Odenwald), Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckarzimmern, Obrigheim *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ abrufbar. In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr: Landkreis Calw : Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf Neckar-Odenwald-Kreis : Billigheim, Schefflenz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Biotoptypen 2013

Das Wort Biotop leitet sich von den griechischen Wörtern bíos (Leben) und tópos (Raum) ab. Ein Biotop ist ein Lebensraum, in dem bestimmte Pflanzen und Tiere eine Lebensgemeinschaft bilden. Wie sich diese zusammensetzt, hängt vor allem von den Standortbedingungen ab, die für die Existenz und das Gedeihen bestimmter Organismen notwendig sind. Jeder Biotop verfügt durch typische Standort- und Strukturmerkmale über ein eigenes Potential, zu dem auch das charakteristische Artenspektrum zählt. Während sich der Begriff Biotop immer auf einen konkreten Ort bezieht, sind mit dem Biotoptyp Biotope gleichen Charakters eines abgegrenzten Naturraumes gemeint. In den letzten drei bis vier Jahrzehnten haben sich die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere weiter verschlechtert. Die wichtigsten Ursachen sind die Zerstörung und Zerstückelung der natürlichen Lebensräume durch Überbauung und Versiegelung sowie die Veränderung der Biotope, z.B. durch Düngung und Schadstoffeintrag, großflächige Grundwasserabsenkung, intensive Pflege und Freizeitnutzungen. Waren früher nur die von Natur aus seltenen und in ihren Ansprüchen stark spezialisierten Arten betroffen, ist heute zunehmend ein bestandsgefährdender Rückgang von Arten zu verzeichnen, die noch in den 50er Jahren weit verbreitet waren. Da in der Natur sehr komplexe Beziehungen zwischen einzelnen Pflanzen und Tieren bestehen, ist diese Entwicklung als außerordentlich bedrohlich einzustufen. Über einen Jahrtausende währenden Entwicklungsprozess haben sich komplizierte Nahrungsketten und Lebensgemeinschaften herausgebildet, sodass durch den Verlust einer einzigen Pflanzenart im Durchschnitt 10 bis 20 Tierarten die Lebensgrundlage entzogen wird. Im Extremfall können mehrere hundert Arten betroffen sein. Deutlich wird diese Entwicklung bei der Betrachtung der “Roten Listen” der gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in Berlin . Die Roten Listen umfassen 7.087 Arten. Davon gelten 13 % als ausgestorben oder verschollen und 31 % als gefährdet. Der Anteil der Rote-Liste-Arten am Gesamtartenbestand liegt bei 44 % als fast der Hälfte aller wildlebenden Pflanzen und Tiere. Innerhalb der einzelnen Artengruppen erreicht der Prozentsatz gefährdeter Arten bei den meisten Wirbellosen Werte um 40 %, bei Pflanzen, Pilzen und Wirbeltieren liegt er oft deutlich darüber. (Detaillierte Bilanzen und Informationen siehe: Artenschutz ) Bewertet nach der Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschland (Riecken et al. 2006) ergibt sich für die Flächen der Berliner Biotope ein nicht weniger besorgniserregendes Bild. Auf etwa 10 % der Berliner Landesfläche kommen Biotope vor die deutschlandweit gefährdet sind, für den Schutz und Erhaltung dieser Biotope trägt Berlin eine besondere Verantwortung. Biotopschutz als Ergänzung zur Ausweisung von Schutzgebiete Diese Entwicklung vermochte auch die fortschreitende Ausweisung von Schutzgebieten nicht aufzuhalten. Denn, trotz einer vermeintlich größeren Zahl an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie sonstiger Schutzgebiete gehen immer noch wertvolle Flächen verloren. Ein wichtiges Instrument des Schutzes der am stärksten gefährdeten und seltenen Biotope, bei denen es sich meistens um naturnahe Lebensräume handelt, ist der direkte gesetzliche Biotopschutz. In Berlin sind 19 besonders schutzwürdige Lebensräume als gesetzlich geschützte Biotope benannt. Der gesetzliche Schutzstatus bedarf nicht eines förmlichen Verfahrens wie bei der Ausweisung von Schutzgebieten. Mit dem gesetzlichen Schutz sollen die geschützten Biotope vollständig und unversehrt erhalten und vor nachteiligen Veränderungen bewahrt werden. Alle Handlungen und Maßnahmen, die eine erhebliche oder nachhaltige Schädigung hervorrufen können, sind strikt verboten und haben rechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten nur bei überwiegenden Gründen des Gemeinwohls oder bei Wiederherstellung ähnlicher Biotope als Ausgleich andernorts. Die Zulassung bedarf der Prüfung und Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde der Bezirke. Ein detailiertes Porträt der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope finden Sie hier . Für den Schutz der Uferröhrichte sieht das Berliner Naturschutzgesetz (§ 29-32) darüber hinaus spezielle Regelungen vor. Auch die Europäische Gemeinschaft erkannte, wie notwendig der unmittelbare gesetzliche Schutz bestimmter Biotope ist. Viele der europaweit seltenen und gefährdeten Biotope werden im Rahmen des Programms NATURA 2000 als Lebensraumtypen gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie direkt unter Naturschutz gestellt. Auch in Berlin finden sich einige dieser seltenen und gefährdeten Biotope . Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Biotopkartierung Bereits vor 30 Jahren wurde in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit der Biotopkartierung begonnen. Ziel der Biotoptypenkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (Sukopp & Wittig 1993). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden von der Arbeitsgruppe Artenschutzprogramm durch Auswertung umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins Biotoptypenkomplexe beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Landschafts- und Artenschutzprogramms für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. 1986 wurde im Umweltatlas ebenfalls für West-Berlin eine Karte der stadtökologischen Raumeinheiten veröffentlicht. Biotoptypenkartierung Berlin Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis zu schaffen, wurde 2003 in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und dem Landesforstamt das Projekt Flächendeckende Biotoptypenkartierung Berlin begonnen. Die Biotoptypenkartierung dokumentiert die aktuelle Verteilung und den Zustand der besonders wertvollen Biotope und ist damit eine wichtige Grundlage für die Prioritätensetzung im Naturschutz im Land Berlin. Die nun flächendeckend vorliegenden Daten der Biotoptypen-Karte können über die Naturschutzaufgaben hinaus für Stadt- und Regionalplanung, Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Berichtspflichten sowie für die Waldentwicklungsplanung eingesetzt werden. Neben anderen Umweltdaten sollen die Biotoptypendaten in einem digitalen Verfahren auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) genutzt werden.

LUBW Karte des Monats: Kartierung der Lebensräume

In Baden-Württemberg gibt es viele unterschiedliche Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt. Diese werden bei der Biotopkartierung der LUBW seit 2010 systematisch erfasst. Die Kartierung liefert dabei einen wichtigen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von wertvollen Flächen. Baden-Württemberg hat viele unterschiedlichste Biotope zu bieten. Biotope sind räumlich abgegrenzte Lebensräume mit relativ einheitlichen Lebensbedingungen, wie beispielsweise Moore, Wiesen oder Hecken. Neben gesetzlich geschützten Biotopen im Offenland werden bei der Kartierung für die LUBW auch artenreiche Mähwiesen erfasst. Dafür sind fachlich versierte Kartiererinnen und Kartierer jedes Jahr in unterschiedlichen Gemeinden unterwegs. Seit 2010 wurden 701 der 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg bereits kartiert. Dieses Jahr stehen die Kreise Heidelberg, Rhein-Neckar, Rems-Murr und Lörrach und damit 95 Gemeinden im Fokus der LUBW. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten im Daten- und Kartendienst kostenlos zur Verfügung gestellt. Von Wiesen und Weiden bis zu Steilwänden und Felsen Einige Biotoptypen werden unter Schutz gestellt, um so den Erhalt der biologischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern. Moore und Sümpfe oder Feldhecken und Gebüsche sind beispielsweise gesetzlich geschützt. All diese Biotope sind unterschiedlich beschaffen und damit Lebensräume einer ganz eigenen Pflanzen- und Tierwelt. Die Bandbreite der Biotoptypen reicht dabei von Gewässern über Höhlen bis hin zu Weiden und Wiesen. Auch die Pflanzen- und Tierarten sind sehr unterschiedlich und auf die besonderen Lebensräume spezialisiert. Zum Beispiel sind in Mooren nur wenige hochspezialisierte Pflanzenarten wie Moose, Heidekrautgewächse oder Sauergrasgewächse zu finden, da die Torfböden nährstoffarm und nass sind. Die Entstehung der Moore hat zum Teil Jahrtausende gedauert und bei einer Zerstörung können diese Biotope oft nicht wiederhergestellt werden. Die Daten der ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierer bilden daher eine wichtige Grundlage zur Naturschutzarbeit in Baden-Württemberg und dienen als Informationsbasis für viele Naturschutzprojekte. So können beispielsweise Schutzgebiete ausgewiesen oder Artenschutzmaßnahmen ergriffen werden. Karte zeigt: Übersicht der bereits kartierten Kreise mit Jahreszahl, Bildnachweis: LUBW Mehr zum Thema:

Gesetzlich geschützte Biotope in Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) und Landeswaldgesetz (LWaldG) geschützten Biotope im Offenland und im Wald für den Stadtkreis Freiburg und für angrenzende Bereiche der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.

Positionspapier zur Primärbaustoffsteuer

Jährlich werden in Deutschland über 500 Millionen Tonnen Baumineralien gewonnen. Dies belastet die Umwelt erheblich, etwa durch Eingriffe in den Wasserhaushalt oder die Zerstörung von Biotopen. Das Umweltbundesamt schlägt daher vor, eine Primärbaustoffsteuer auf Kies, Sand und Naturgips einzuführen, die Recyclingbaustoffe wettbewerbsfähig macht. Dies würde einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Rohstoffproduktivität und zur Entlastung von Natur und Umwelt leisten. Das Positionspapier zeigt, wie eine Primärbaustoffsteuer sinnvoll ausgestaltet werden kann, welche Wirkungen von ihr ausgehen und mit welchen Instrumenten sie verknüpft werden sollte. Veröffentlicht in Position.

Umbau der Anschlussstelle Großburgwedel Westseite (A7/L381) zu einem Kreisverkehrsplatzfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover- plant den Umbau der Anschlussstelle Großburgwedel Westseite zu einem Kreisverkehrsplatz. Der Knotenpunkt stellt derzeit einen Unfallschwerpunkt dar. Durch den Umbau der Anschlussstelle kann es zu Beeinträchtigungen der Umwelt kommen. Im Rahmen der Bauvorbereitungen, während des Baubetriebs und nach Fertigstellung des Vorhabens sind die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und das Landschaftsbild betroffen. Weitere Beeinträchtigungen entstehen durch den Biotopverlust von Ruderalfluren sowie eines Fließgewässers (Ehlbeeksgraben). Zusätzlich ist der Verlust von vier Einzelbäumen und einer Baumreihe zu erwarten. Für das Vorhaben ist ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) erstellt worden. Demnach erfolgt der Umbau des Knotenpunktes auf einer Länge von etwa 373 m. Die Neuversiegelung des Gesamtvorhabens beläuft sich auf 1.246 m². Dadurch werden u. a. südlich der L 381 Bereiche des Landschaftsschutzgebietes „LSG H 45 – Hahle“ dauerhaft in Anspruch genommen. Schutzzweck ist insbesondere der Erhalt eines vielfältigen Landschaftsbildes. Der Bereich nördlich der L 381 gehört der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Fuhrberger Feld“ an. Hier gilt es, dass alle raumbedeutenden Planungen und Maßnahmen mit der Zweckbestimmung der Trinkwassergewinnung zu vereinbaren sein sollen. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen sind Schutzmaßnahmen wie beispielsweise nach den Vorgaben der DIN 18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) und der RAS-LP 4 („Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“) sowie zeitliche Regelungen zu beachten. Verbleibende Eingriffe werden durch geplante und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Weitere nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des NUVPG unter Beachtung der Kriterien von § 5 NUVPG sind nicht zu erwarten bzw. als nicht erheblich einzustufen. Vor dem Hintergrund hat die Vorprüfung deshalb ergeben, dass aufgrund der Größenordnung und Eigenart des Projektes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt.

Positionspapier zur Primärbaustoffsteuer

Jährlich werden in Deutschland über 500 Millionen Tonnen Baumineralien gewonnen. Dies belastet die Umwelt erheblich, etwa durch Eingriffe in den Wasserhaushalt oder die Zerstörung von Biotopen. Das Umweltbundesamt schlägt daher vor, eine Primärbaustoffsteuer auf Kies, Sand und Naturgips einzuführen, die Recyclingbaustoffe wettbewerbsfähig macht. Dies würde einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Rohstoffproduktivität und zur Entlastung von Natur und Umwelt leisten. Das Positionspapier zeigt, wie eine Primärbaustoffsteuer sinnvoll ausgestaltet werden kann, welche Wirkungen von ihr ausgehen und mit welchen Instrumenten sie verknüpft werden sollte.

gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz Stand: 2015

Der § 20 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22.10.2002 in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet gesetzlich geschützte Biotope und Geotope, die in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes gesondert definiert sind. Die dort aufgeführten und beschriebenen "Lebensräume" unterliegen einem besonderen Schutz. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstige erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen führen können, sind unzulässig. Durch § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) werden bestimmte Biotope, die in Abs. 1 aufgelistet sind, einem gesetzlichen Schutz unterstellt. Alle Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind unzulässig. Die gesetzlich geschützten Biotope sind nach § 20 Abs. 5 LNatG in ein Verzeichnis, das sog. "Biotopverzeichnis" einzutragen. Die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt unter Verwendung der "Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände". Die Kartierung wurde seit 1996 durchgeführt und erfolgt kreisweise. Die Daten enthalten Angaben über: - Standort/Geologie, Naturraum, Landkreis/Kreisfreie Stadt, Gemeinde/Stadt, TK10-Nr., verwendete CIR-Luftbilder - Flächengröße bzw. Linienlänge - Schutzmerkmale - Haupt-, Neben- und Überlagerungscodes nach Biotop-Kartieranleitung - Vegetationseinheiten - Habitate und Strukturen - Beschreibung und Besonderheiten - wertbestimmende Kriterien, Gefährdungen, Empfehlungen - Standortmerkmale, Nutzungsmerkmale - Angaben zu Pflanzen- und Tierarten - verwendete Unterlagen. Literatur: Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände in Mecklenburg-Vorpommern, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998, Heft 1 (zu beziehen beim LUNG)

Kreis Herford: Geschützte Biotope

Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.

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