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Auswaschung von Holzschutzmitteln aus behandelten Produkten und der Eintrag ihrer bioziden Wirkstoffe in die Umwelt

Fuer Holzschutzmittel (HSM) und ihre bioziden Wirkstoffe gibt es kein gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren. Eine Beurteilung von HSM hinsichtlich moeglicher Umweltgefaehrdungen erfolgt durch das UBA im Rahmen der Holzschutzmittelkommission des BGA. Das Vorhaben soll hierzu Grundlagen erarbeiten, indem durch Literaturauswertung und spezielle Versuche fuer Hoelzer, die der Witterung bzw. dem staendigen Kontakt mit Erde oder Wasser ausgesetzt sind, - nach HSM, Holzart, Behandlungstechnik und Einsatzbereich getrennt - Rahmenrichtwerte fuer die Auswaschung von HSMn aus behandeltem Holz erfasst werden. Das Verhaeltnis von ausgewaschenen zu verbleibenden HSMn soll auch Aufschluss geben ueber den direkten bzw. indirekten Eintrag der bioziden Wirkstoffe in die Umwelt bei der Verwendung bzw. der Entsorgung impraegnierter Hoelzer.

Einsatz von Holzschutzmitteln und damit behandelten Produkten in der Bundesrepublik Deutschland

Holzschutzmittel (HSM) enthalten ihrer Bestimmung gemaess biozide Wirkstoffe. Fuer HSM gibt es kein gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren. Eine Beurteilung hinsichtlich moeglicher Gefahren fuer die Umwelt erfolgt durch das UBA im Rahmen der Holzschutzmittelkommission des BGA. Das Vorhaben soll die Grundlage einer umfassenden Bewertung der Umweltgefaehrdungen durch HSM (durch Ausdampfen, Auswaschung und Entsorgung von HSM bzw. damit behandelte Produkte) liefern, indem quanitative Daten zu Produktion und Verbleib von HSM und ihren Wirkstoffen - aufgegliedert nach Verbrauchern, Produktgruppen und Einsatzbereichen - fuer die Bundesrepublik Deutschland erhoben werden.

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