Further action is required beyond active substance approval and product authorization of biocidal products to protect the environment. This action could be European legislation on the use-phase of certain biocides to shape their “proper use”. Whilst such piece of legislation is missing on EU level, countries have been implementing national measures. Within this document, we compiled examples from 13 different countries. The objective of this was (i) to provide examples for other Member States that would like to develop their national legislation further, and (ii) to provide exemplary legislation to the EU Commission to support drafting a harmonised European framework. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Zum Schutz der Umwelt: weniger Biozid Die Regelungen zum Einsatz von Bioziden sollen präziser und verbindlicher werden. Die Risiken dieser Substanzen, die zum Beispiel in Holz- oder Insektenschutzmitteln enthalten sind, wurden lange unterschätzt. Die bestehende EU-Biozid-Verordnung erfasst bisher nur das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, nicht aber, wie diese verwendet werden dürfen. Neue Regeln dafür könnten sich an den bestehenden Vorgaben für Pflanzenschutzmittel orientieren. In Deutschland befinden sich über 30.000 Produkte auf dem Markt. Sie dienen vor allem dazu, Schadorganismen außerhalb der Landwirtschaft zu bekämpfen. Auf einem internationalen Workshop in Berlin berät das UBA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31. März und 01. April 2014 mit Vertretern und Vertreterinnen der EU-Kommission, Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Industrie und NGOs aus zwölf europäischen Ländern, wie man den Einsatz von Bioziden – falls er überhaupt erforderlich ist – dauerhaft umweltgerecht gestalten kann. Zu möglichen Maßnahmen gehören Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Produkte oder Anwendungsverbote in besonders sensiblen Naturräumen wie Natur- und Wasserschutzgebieten. Biozide sind Substanzen, die schädliche Organismen wie beispielsweise Insekten, Schiffsbewuchs oder Schimmelpilze abwehren oder töten oder Materialien wie Holz vor schädlichen Organismen schützen sollen. Sie sind häufig giftig und beeinträchtigen nicht nur Schadorganismen, sondern auch Lebewesen im Boden oder in Gewässern. Sie gelangen bei ihrer Anwendung in die direkte Umgebung von Menschen und in die Umwelt. Deshalb bergen sie ein Risiko für Mensch und Umwelt. Die bestehende EU-Biozidverordnung VO 528/2012 regelt zwar, wie Biozide in Verkehr gebracht werden dürfen. Spezifische Anforderungen an ihre Verwendung fehlen aber. Dies bestätigt nun auch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA , das die Hydrotox GmbH, Ökopol GmbH und das Öko-Institut e.V. durchgeführt haben. Um einen dauerhaft umweltgerechten Einsatz der Biozide zu garantieren, sollte die EU-Biozidverordnung weiterentwickelt werden, und zwar analog zur EU-Richtlinie 2009/128/EG für Pflanzenschutzmittel. Diese sieht einen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung vor. Da die Wirkstoffe von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln teilweise identisch sind, kann man sich daran orientieren. Mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Verwendung von Bioziden verknüpft sind, könnten sich dadurch verringern oder gänzlich vermeiden lassen. Berücksichtigt werden muss, dass Biozide in sehr verschiedenen Bereichen eingesetzt werden: zum Beispiel zur Desinfektion, zum Schutz von Fassaden, um den Pflanzenbewuchs bei Schiffen zu verhindern und Nagetiere zu bekämpfen. Daher favorisiert das Umweltbundesamt produktspezifische Regelungen. In einer weiteren Studie für das UBA werden derzeit konkrete Vorschläge erarbeitet, um Risiken bei der Anwendung von Bioziden zu minimieren. In einem internationalen Workshop des Umweltbundesamtes in Berlin, an dem Experten aus zwölf Ländern am 31. März und 01. April 2014 teilnehmen, werden diese diskutiert und weiterentwickelt. In Anlehnung an die geltenden Regelungen für Pflanzenschutzmittel sollen unter anderem folgende Maßnahmen konkretisiert werden: Ein Schwerpunkt-Thema innerhalb des laufenden Vorhabens ist der Einsatz von Bioziden zum Schutz von Fassaden. Auch für diese Anwendung muss die Information der Anwenderinnen und Anwender von Bioziden vor Ort verbessert werden. Deshalb hat sich spontan eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Forschung, Industrie, Nichtregierungsorgansiationen und Behörden gebildet und Merkblätter entwickelt. Darin erhalten verschiedene Anwendergruppen wie Architekten, Bauplaner, Maler und Heimwerker hilfreiche Tipps, wie man umweltschonend mit den Fassadenschutzmitteln umgehen und ihren Einsatz auch vermeiden kann.
With ballast water in ships, marine organisms are transported around the globe and to environments on which they may have adverse effects (e.g. displacement or even elimination of indigenous species). In order to prevent this world-wide distribution, the International Maritime Organisation (IMO) approved the ‘International Convention for the Control and Management of Ships' ballast water and sediments’ (Ballast Water Convention) in 2004. This convention aims at a management of ballast water to avoid the transfer of organisms around the world. Consequently, a variety of technologies have been developed to remove living organisms from ballast water before it is discharged into the environment. Subsequently, any toxic substance that has served as biocide in the process or was formed during the treatment will be released to the environment when the large amounts of ballast water are discharged. Hence, before ballast water treatment measures are approved by the competent authorities, an assessment of the potential isk for the environment needs to be carried out. Veröffentlicht in Texte | 34/2011.
The choice of the equipment for the application of biocides can have a big influence on the drift potential and thus on the emission of biocides into the environment. This is especially true for spray applications. The goal of the study was to evaluate the drift potential to The results show that drift is likely for the studied applications. This might lead to risks for non-target organisms. However, drift might be minimized by using drift-reducing equipment. These possibilities will be further evaluated in a follow-up project. Veröffentlicht in Texte | 55/2020.
In November 2009 a framework action plan for achieving a sustainable use of pesticides was established by Directive 2009/128/EC on the basis of the corresponding Thematic Strategy. It aims at minimising hazards and risks for human health and the environment. This is accomplished by improving the controls of pesticide application, their distribution and by encouraging cultivation methods with limited use of pesticides. This shall be achieved by supporting „good practices” and by integrated pest management as well as by use restrictions in sensitive areas. Up to now the sustainable use of pesticides Directive (SUD) has focused on plant protection products. However, the possibility for extending the Directive to biocides is kept open. Veröffentlicht in Texte | 53/2015.
Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen von Sportbooten belastet. Um vor unerwünschtem Bewuchs durch etwa Algen oder Muscheln zu schützen, werden häufig biozidhaltige Anstriche aufgetragen. Kupfer ist das am häufigsten eingesetzte Biozid in Antifouling-Anstrichen. Die freigesetzte Kupfermenge entspricht rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer und wirkt dort ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide. Regionale Differenzierungen und Dokumentationen bei der Anwendung, Beratung der Anwendenden sowie amtliche Kontrollen der Kupfergehalte können die Kupferbelastungen reduzieren. Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV), die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an elf Prozent der offiziellen Messstellen überschritten. Kupferhaltige Anstriche werden häufig bei Sportbooten eingesetzt. Daher sind vor allem hier Maßnahmen sinnvoll, um die Gewässerbelastungen zu reduzieren. Wie das geht, zeigen Beispiele aus Skandinavien. So sind in Schweden für weite Teile der Ostsee nur Produkte mit reduziertem Kupferanteil zugelassen und für den Binnenbereich ist jeglicher Biozideinsatz in Antifouling-Anstrichen verboten. Diese regionalen Regelungen könnten auch für Deutschland ein Vorbild sein. Bisher jedoch sind umweltschädliche, biozidhaltige Antifouling-Anstriche nur in einer kleinen Region in Schleswig-Holstein verboten. Solche regionalen Differenzierungen sind nur schwer bei der Produktzulassung nach EU-Biozid-Verordnung umsetzbar. Deshalb sollte Deutschland hier – ebenso wie beispielsweise Schweden – eigene Regelungen finden, die alle Zuständigen im Bereich des Bundes, der Länder und auch die Hersteller von Antifouling-Anstrichen, die Sportbootsverbände, die Hafenbetreiber und die Bootsbesitzenden einbinden. In Binnengewässern ist der Bootsrumpfbewuchs geringer, weshalb auf biozidhaltige Produkte ganz verzichtet werden sollte. Bootsrümpfe können beispielsweise mit Hartbeschichtungen versehen werden, die sich dann mit Unterwasserbürsten reinigen lassen. In der Ostsee sind Anstriche mit niedrigeren Kupfergehalten und solche, die weniger Kupfer ins Wasser abgeben, ausreichend. In der Nordsee kann dagegen auf Antifouling-Anstriche nicht verzichtet werden. Entsprechend der unterschiedlichen, regionalen Anforderungen sollten die Anstriche durch die Hersteller übergreifend nach einem dreistufigen Ampelsystem (Nordsee, Ostsee, Binnengewässer) gekennzeichnet werden, um die Auswahl für die Anwendenden zu erleichtern. Diese sollten die Erneuerung der Anstriche in ihren Fahrten- oder Logbüchern dokumentieren. Mit transportablen Handgeräten ist die amtliche Kontrolle der Kupfergehalte auf den Bootsrümpfen stichprobenartig möglich. Ein neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes informiert rund um Antifouling-Anstriche und Stoffeinträge und gibt Empfehlungen für einen umweltfreundlichen Einsatz.
Biocides that are released into the environment can have unintended negative environmental effects. The aim of this project was to analyse the current agricultural practice related to the use of disinfectants (PT 03) and insecticides (PT 18) in animal husbandry. Based on the results, recommendations for the application of biocidal products in livestock farming were developed to minimise possible releases into the environment. The long-term objective of the measures is to ensure a holistic hygiene management in livestock farming, including cleaning, disinfection and preventive measures against arthropods, while at the same time ensuring a high level of safety for both the environment and animal health. Veröffentlicht in Texte | 39/2022.
Kommunen setzen in vielen Bereichen Biozid-Produkte ein. Manche Kommunen testen jedoch auch Ideen im Schädlingsmanagement oder Materialschutz, die ohne biozide Wirkstoffe auskommen oder ihren Einsatz zumindest reduzieren. In diesem Vorhaben wurde anhand von Fallstudien untersucht, wie manche Kommunen bereits heute dazu beitragen, dass weniger biozide Wirkstoffe in die Umwelt gelangen und wie andere Kommunen von den Erfahrungen profitieren können. Basierend auf den Ergebnissen werden im Bericht Empfehlungen gegeben, wie Kommunen beim umweltfreundlichen Einsatz von Biozid-Produkten unterstützt werden können. Eine begleitend erarbeitete Broschüre gibt Kommunen praktische Tipps, die ausprobiert werden können. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 05/2021.
Schutzgebiete sind Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das Umweltrecht sieht einen besonderen Schutz dieser Gebiete vor. Bei der Erfüllung dieses Schutzauftrags kommt den Bundesländern eine maßgebliche Rolle zu, da ihnen die konkreten Regelungen für die Vorgaben vor Ort obliegen. Die vorliegende Studie untersucht beispielhaft für drei Bundesländer, wie diese den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten in Schutzgebieten rechtlich regeln. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Regelungen in diesen Bundesländern für sich genommen nicht hinreichend sind, um das Erreichen der gesetzlichen Schutzziele zu gewährleisten. Wie sich der Schutz betroffener Gebiete unabhängig von den rechtlichen Defiziten im jeweiligen Fall darstellt, wurde im Rahmen der Studie nicht untersucht. Bezüglich der Rechtslage geben die Autor*innen Empfehlungen für weiterführende Regelungen im Bundesrecht. Veröffentlicht in Texte | 49/2021.
Der Berichtsteil II des Projektes beschreibt ein erstes Konzept zur Bewertung biozidfreier Alternativen mittels festgelegter nachvollziehbarer Kriterien. Anhand konkreter Beispiele werden biozidfreie Alternativen im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und Konkurrenzfähigkeit mit Bioziden verglichen. Das Konzept soll eine Grundlage für die Akzeptanz von Alternativen und deren Verwendung anstelle von Bioziden schaffen und als Voraussetzung für eine behördliche Empfehlung von Alternativen herangezogen werden. Veröffentlicht in Texte | 100/2015.
Origin | Count |
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Bund | 181 |
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Zivilgesellschaft | 1 |
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