<p> <p>Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt, etwa als Desinfektionsmittel und Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Biozidwirkstoffe können auch potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier sein. Der Artikel beinhaltet die letzten verfügbaren Daten.</p> </p><p>Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen eingesetzt, etwa als Desinfektionsmittel und Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Biozidwirkstoffe können auch potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier sein. Der Artikel beinhaltet die letzten verfügbaren Daten.</p><p> Was sind Biozide? <p>Biozidprodukte sind gemäß europäischer Biozidverordnung (EU 528/2012) dafür bestimmt, Schadorganismen „zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen“. Sie wirken sich jedoch häufig auch auf andere, sogenannte Nicht-Zielorganismen aus, und können deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ungewollte Wirkungen in der Umwelt entfalten. Die Anwendungsbereiche für Biozidprodukte sind zahlreich. Die Palette der Anwendungen reicht von Desinfektions- und Materialschutzmitteln über Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren und Insekten bis hin zu Schiffsanstrichen gegen Bewuchs. Insgesamt werden <a href="https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Biozide/Definition/Produktarten.html">22 Produktarten (PT)</a> unterschieden.</p> </p><p> Zahl der Wirkstoffe für Biozidprodukte <p>In der Europäischen Union (EU) sind 164 Wirkstoffe für die Verwendung in Biozidprodukten genehmigt (Stand 04/2025). Es gibt zahlreiche weitere Wirkstoffe, die als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/altstoffe">Altstoffe</a> noch auf dem Markt sind und zurzeit überprüft werden. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/neustoffe">Neustoffe</a> befinden sich ebenfalls im Prüfverfahren.</p> </p><p> Meldepflicht von Biozidprodukten <p>Für Herstellende oder Einführende gab es bisher keine Mitteilungspflicht über die Menge der jeweiligen Biozidprodukte, die sie in Deutschland verkaufen oder ins Ausland ausführen. Daher war nicht bekannt, welche Mengen an Bioziden in Deutschland hergestellt oder verbraucht werden. Mit der 2021 in Kraft getretenen <a href="https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/404-21.pdf">Biozidrechts-Durchführungsverordnung</a> wird sich dies in den kommenden Jahren ändern. Bis zum 31.03.2022 mussten diese Daten erstmalig an die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) gemeldet werden. In Zukunft erfolgt eine jährliche Meldung bis Ende März des Folgejahres. Eine Veröffentlichung der Daten durch die Bundesstelle für Chemikalien ist geplant. </p> <p>Um eine Mengenabschätzung durchführen zu können, kann die Anzahl der auf dem deutschen Markt erhältlichen Biozidprodukte einen Anhaltspunkt liefern. Neben den bereits zugelassenen Biozidprodukten gibt es Biozidprodukte, die Altwirkstoffe enthalten und deren Überprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Diese müssen der Bundesstelle für Chemikalien gemeldet werden, um sie in Deutschland verkaufen zu können. Die Bundesstelle gibt jährlich bekannt, welche Biozidprodukte aus welcher der 22 Produktarten auf dem deutschen Markt erhältlich sein dürfen. So waren im April 2025 circa 35.000 Biozidprodukte auf dem deutschen Markt verkehrsfähig, wovon ca. 1.900 Biozidprodukte zugelassen sind (siehe Abb. „Verkehrsfähige Biozidprodukte“). </p> <p>Auf der <a href="https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/biocidal-active-substances">Internetseite</a> der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kann jeder die abgestimmten Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Zudem sind alle in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bereits geprüften und zugelassenen Produkte auf der <a href="https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/biocidal-products">Internetseite</a> der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_verkehrsfaehige_biozidprodukte_2025-06-04.png"> </a> <strong> Verkehrsfähige Biozidprodukte </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_verkehrsfaehige_biozidprodukte_2025-06-04.pdf">Diagramm als PDF (388,99 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_verkehrsfaehige_biozidprodukte_2025-06-04.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,15 kB)</a></li> </ul> </p><p> Eintragspfade von Bioziden in die Umwelt <p>Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungsbereiche kommt es zu vielfältigen Einträgen von Bioziden oder ihren Abbauprodukten in die Umwelt. Sowohl direkte als auch indirekte Einträge, wie zum Beispiel über Kläranlagen, sind möglich und können alle Umweltkompartimente wie Oberflächengewässer, Meeresgewässer, Grundwasser, Sedimente, Böden oder die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> betreffen (siehe Abb. „Eintragspfade von Bioziden in die Umwelt“).</p> <p>Biozide Wirkstoffe sind erst seit relativ kurzer Zeit im Fokus der Öffentlichkeit und werden daher deutlich seltener als zum Beispiel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> von den Überwachungsprogrammen der Bundesländer erfasst. Untersuchungen belegen aber, dass sich auch diese Stoffe in der Umwelt wiederfinden lassen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_schaubild_eintragspfade-biozide-umwelt_neu.jpg"> </a> <strong> Eintragspfade von Bioziden in die Umwelt </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Untersuchungen von Biozideinträgen in Gewässer <p>Einträge in die Gewässer können auf direktem Weg erfolgen, beispielsweise durch Antifoulinganstriche an Sportbooten. So wurde beispielsweise die Konzentration des Antifouling-Wirkstoffes Cybutryn (Irgarol<strong>®</strong>) im Sommer 2013 in 50 deutschen Sportboothäfen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/34912">untersucht</a>. In 35 der 50 Sportboothäfen lagen die gemessenen Konzentrationen über der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/umweltqualitaetsnorm">Umweltqualitätsnorm</a> für Gewässer von 0,0025 Mikrogramm pro Liter (μg/L), welche die EU-Richtlinie 2013/39/EU vorschreibt. Dieser Wert darf als Jahresdurchschnittskonzentration nicht überschritten werden. An fünf Standorten übertrafen die Konzentrationen sogar die zulässige Höchstkonzentration von 0,016 μg/L (siehe Abb. „Cybutryn-Konzentrationen in Sportboothäfen“). Außerdem wurden in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3613">Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des Umweltbundesamtes</a> ökotoxikologische Wirkungen auf im Binnengewässer lebende Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen nachgewiesen. Aufgrund dieser unannehmbaren Umweltrisiken ist Cybutryn als Antifouling-Wirkstoff seit dem 31. Januar 2017 nicht mehr in der EU verkehrsfähig, darf also nicht mehr gehandelt und verkauft werden. Untersuchungen von Schwebstoffproben der <a href="https://www.umweltprobenbank.de/de">Umweltprobenbank</a> an sieben Standorten von großen deutschen Flüssen zeigten eine Abnahme der Cybutryn-Konzentrationen über die Jahre 2011 bis 2020. Allerdings treten trotz des Verbots des Wirkstoffs noch immer ubiquitär geringe Gehalte in den Schwebstoffen auf (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltprobenbank-des-bundes-1">UBA TEXTE 119/2022</a>).</p> <p>Biozide werden auch in Baumaterialien eingesetzt, zum Beispiel in Fassadenfarben oder Außenputzen, um diese vor einem unerwünschten Algen- oder Pilzbewuchs zu schützen. Durch den Regen werden diese Substanzen von den Fassaden abgespült und gelangen entweder zusammen mit dem häuslichen Schmutzwasser in die Mischkanalisation und anschließend in die Kläranlage, oder sie erreichen Oberflächengewässer über den Regenkanal direkt und oft unbehandelt.</p> <p>Das Kompetenzzentrum Wasser Berlin (<a href="https://www.kompetenz-wasser.de/de">KWB</a>) hat in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben und der Ostschweizer Fachhochschule (<a href="https://www.ost.ch/de/">OST</a>) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) in zwei Neubaugebieten in Berlin über zwei Jahre den Austrag von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2022-01-28_texte_155-2021_bauen_sanieren_schadstoffquelle.pdf">Bioziden und weiteren Stoffen aus Bauprodukten</a> erforscht. Anhand von Felduntersuchungen, Produkttests und Modellierungen wurde untersucht, aus welchen Bauprodukten Biozide und andere Stoffe in das abfließende Regenwasser gelangen. Besonders die Biozidwirkstoffe Terbutryn und Diuron gelangten in Konzentrationen in den Regenkanal, die über den Umweltqualitätsparametern für Gewässer liegen (<a href="https://doi.org/10.3390/w14030303">Wicke et al. 2022</a>). Anhand von Frachtabschätzungen konnte zudem gezeigt werden, dass ein Großteil der Stoffmenge vor Ort verbleibt und zusammen mit dem Regenwasser versickert. Durch die Versickerung kann es jedoch zu einer Belastung des Bodens und Grundwassers kommen (siehe Abb. Spurenstoff-Konzentrationen im Gebietsabfluss (Regenkanal) eines Baugebiets).</p> <p>Anhand eines <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/82853">deutschlandweiten Kläranlagen-Monitoringprojektes</a> konnte gezeigt werden, dass Biozide, die über die Kanalisation in die Kläranlage gelangen, nicht alle gleichermaßen eliminiert werden. Das Karlsruher Institut für Technologie (<a href="https://isww.iwg.kit.edu/index.php">KIT</a>) und das DVGW-Technologiezentrum Wasser (<a href="https://tzw.de/">TZW</a>) untersuchten im Auftrag des Umweltbundesamtes über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr (11/2017-04/2019) 29 kommunale Kläranlagenabflüsse auf 26 Biozidwirkstoffe und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/transformationsprodukte">Transformationsprodukte</a>. Vor allem Substanzen aus dem Bereich der Materialschutzmittel und Insektizide wurden im Kläranlagenablauf wiedergefunden (siehe Abb. „Kläranlagenmonitoring“). Teilweise lagen die Konzentrationen hierbei über dem jeweiligen Umweltqualitätsparameter für die Gewässer.</p> <p>Aber auch Stoffe, die beispielsweise aufgrund ihrer hohen Adsorptionsneigung in der Regel sehr gut in Kläranlagen zurückgehalten werden (Anreicherung im Klärschlamm), können Gewässer belasten. Sie gelangen insbesondere bei starken Regenereignissen ins Gewässer, wenn unbehandeltes Mischwasser (häusliches Abwasser plus Regenwasser) kontrolliert aus der Kanalisation ins Gewässer eingeleitet wird, um ein Überlaufen der Kläranlage zu verhindern. Dieser relevante Eintragspfad konnte unter anderem für das Schädlingsbekämpfungsmittel Permethrin gezeigt werden, bei dem die Umweltqualitätsparameter in Mischwasserentlastungen deutlich überschritten wurden (<a href="https://doi.org/10.1016/j.watres.2021.117452">Nickel et al. 2021</a>).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_cybutryn-sporthaefen_2024-03-28.png"> </a> <strong> Cybutryn-Konzentrationen in Sportboothäfen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_cybutryn-sporthaefen_2024-03-28.png">Bild herunterladen</a> (118,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_cybutryn-sporthaefen_2024-03-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (55,74 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_cybutryn-sporthaefen_2024-03-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,65 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_spurenstoff-konzentr-gebietsabfluss_2024-03-25.jpg"> </a> <strong> Spurenstoff-Konzentrationen im Gebietsabfluss (Regenkanal) eines Baugebiets </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_spurenstoff-konzentr-gebietsabfluss_2024-03-25.jpg">Bild herunterladen</a> (87,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_klaeranlagenmonitoring_2024-03-28.png"> </a> <strong> Prozentualer Anteil an Positivdetektionen (in %) der untersuchten Biozidwirkstoffe ... </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_klaeranlagenmonitoring_2024-03-28.png">Bild herunterladen</a> (203,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_klaeranlagenmonitoring_2024-03-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (70,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_klaeranlagenmonitoring_2024-03-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (31,82 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Funde von Bioziden in Schwebstoffen <p>Gelangen stark adsorptive Stoffe ins Gewässer, so können diese sich in Schwebstoffen, im Sediment und folglich auch in Sedimentbewohnern anreichern und zu unterwünschten Effekten führen (Dierkes et al. in prep.). Biozide mit einem hohen Sorptionsverhalten wurden in einem von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (<a href="https://www.bafg.de/DE/0_Home/home_node.html">BfG</a>) durchgeführten Projekt in ausgewählten Schwebstoffproben der Umweltprobenbank der Jahre 2008-2021 chemisch analysiert, um die langfristige Entwicklung der Gewässerbelastung im urbanen Bereich zu untersuchen.</p> <p>Insgesamt 16 der 25 untersuchten Biozide wurden in Schwebstoffen nachgewiesen, wobei 10 Stoffe (vor allem Azolfungizide, Triazine und Quartäre Ammoniumverbindungen-QAV) in sämtlichen Proben gefunden wurden. Dies verdeutlicht die ubiquitäre Belastung von Schwebstoffen mit Bioziden. Das Pyrethroid Permethrin konnte nur in wenigen Schwebstoffproben oberhalb der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bestimmungsgrenze">Bestimmungsgrenze</a> gefunden werden, dabei überschritten die Konzentrationen aber durchgehend die Predicted no effect concentration (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pnec">PNEC</a>) für das Kompartiment Sediment von 1,0 ng/g (ECHA, 2014). Dies zeigt die Relevanz dieser Substanz und vermutlich der gesamten Stoffklasse der Pyrethroide für das Schwebstoffmonitoring.</p> <p>Für die Materialschutzmittel Propiconazol und Tebuconazol, die QAV ADBAC C12-C14 und DDAC C8-C10 und für das Pyrethroid Permethrin sind in der folgenden Abbildung (siehe Abb. Biozid-Konzentrationen in Schwebstoffen) für alle Probenahmestandorte die gemessenen Konzentrationen in den Schwebstoffen bezogen auf das Trockengewicht (TG) für die Jahre 2013-2019 exemplarisch dargestellt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_karte_biozid-konzentr-schwebstoffen_2024-03-25.jpg"> </a> <strong> Karte: Biozid-Konzentrationen in Schwebstoffen </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Belastung von Lebewesen mit Bioziden <p>Sind Biozide einmal in die Umwelt gelangt, können diese auch zu einer Belastung von Lebewesen führen. Davon sind sowohl terrestrische als auch aquatische Lebensgemeinschaften betroffen. Beispielsweise werden die blutgerinnungshemmenden Wirkstoffe (Antikoagulanzien), die in giftigen Fraßködern zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen enthalten sind, häufig in der Umwelt, insbesondere in Wildtieren nachgewiesen. Dies ist vor allem auf die für die Umwelt sehr problematischen Eigenschaften dieser Wirkstoffe zurückzuführen. Die meisten dieser Substanzen sind sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pbt">PBT</a>-Stoffe, das heißt, sie werden in der Umwelt nur schlecht abgebaut (P = persistent), besitzen ein hohes Potential zur Anreicherung in anderen Lebewesen (B = bioakkumulierend) und sind zudem giftig (T = toxisch) (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/22359">Umweltbundesamt, 2019</a>).</p> <p>In einer vom Julius-Kühn-Institut im Auftrag des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> durchgeführten Untersuchung wurden 2018 erstmalig in Deutschland systematisch Rückstände von Antikoagulanzien in wildlebenden Tieren untersucht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/60467">Die Ergebnisse</a> zeigen, dass sowohl in verschiedenen Kleinsäugerarten (zum Beispiel Wald- und Spitzmäusen, die nicht Ziel der Bekämpfung und teilweise besonders geschützte Arten sind) als auch in Eulen und Greifvögeln (vor allem Mäusebussarden) Rückstände von Antikoagulanzien nachweisbar sind. Auch wurden in 61 % von insgesamt 265 untersuchten Leberproben von Füchsen Rückstände von Antikoagulanzien gefunden (<a href="https://doi.org/10.1371/journal.pone.0139191">Geduhn et al. 2016</a>).</p> <p>Auch aquatische Organismen sind mit Antikoagulanzien belastet. So wurden vor einigen Jahren Rückstände von Antikoagulantien in Deutschland erstmalig in Fischen nachgewiesen <a href="https://doi.org/10.1007/s11356-018-1385-8">(Kotthoff et al. 2018</a>). Im Rahmen einer vom UBA in Auftrag gegebenen Untersuchung durch das Fraunhofer Institut für Molekulare Biologie und Angewandte Ökologie wurden Leberproben von Brassen (Abramis brama) aus den größten Flüssen in Deutschland – darunter Donau, Elbe und Rhein – sowie aus zwei Seen untersucht. In allen Fischen der bundesweit 16 untersuchten Fließgewässer-Standorte im Jahr 2015 wurde mindestens ein Antikoagulans der 2. Generation nachgewiesen. Lediglich in Proben von Fischen aus den beiden Seen wurde keine Belastung mit Antikoagulanzien festgestellt. In fast 90 % der 18 untersuchten Fischleberproben wurde Brodifacoum mit einem Höchstgehalt von 12,5 μg/kg Nassgewicht nachgewiesen. Difenacoum und Bromadiolon kamen in 44 bzw. 17 % der Proben vor (siehe Abb. „Rodentizide in Fischen“). In einer späteren von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) durchgeführten Studie wurde gezeigt, dass Antikoagulanzien bei der konventionellen Abwasserbehandlung nicht vollständig eliminiert werden und sich in der Leber von Fischen anreichern. Insbesondere bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>- und Rückstauereignissen führt die gängige Praxis der Ausbringung von Fraßködern am Draht in der Kanalisation zur Freisetzung antikoagulanter Wirkstoffe in die aquatische Umwelt (<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0048969720334252">Regnery et al. 2020</a>).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/8_abb_rodentizide-in-fischen_2024-03-28.png"> </a> <strong> Rodentizide in Fischen </strong> Quelle: Kotthoff et al. Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_abb_rodentizide-in-fischen_2024-03-28.pdf">Diagramm als PDF (41,83 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_abb_rodentizide-in-fischen_2024-03-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,60 kB)</a></li> </ul> </p><p> Datenportal „Biozide in der Umwelt – BiU“ <p>Um nachvollziehen zu können, wie groß die Belastung der Umwelt mit Bioziden tatsächlich ist und ob Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Bioziden in die Umwelt wirkungsvoll sind, wurde ein eigenständiges Modul in der Datenbank "Informationssystem Chemikalien" (ChemInfo) des Bundes und der Länder angelegt. Die neu entwickelte Datenbank „<a href="https://recherche.chemikalieninfo.de/biu">Biozide in der Umwelt</a>“ (BiU) stellt frei zugänglich und kostenlos Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Verfügung. Derzeit sind 91 biozide Wirkstoffe mit Datensätzen aus etwa 80.000 Wasser-/Abwasserproben, 380 Boden-/Klärschlammproben sowie 4.500 biotischen Proben recherchierbar. An einer Erweiterung des Datenumfangs wird aktuell gearbeitet. Neben den Monitoringdaten werden auch Informationen zur Zulassung der Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung sowie physikalisch-chemische Daten bereitgestellt.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen (1) Gebühren und Auslagen werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: 1. Chemikaliengesetz, auch in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/407 (ABl. L 81 vom 9.3.2021, S. 15) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1068 (ABl. L 234 vom 21.7.2020, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 2. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 3. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 (ABl. L 433 vom 22.12.2020, S. 11) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 4. Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, 5. Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1124 (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 66) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, 6. Trinkwasserverordnung, 7. Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung, 8. Verpackungsgesetz, 9. Bundesnaturschutzgesetz, 10. Umweltschadensgesetz, 11. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/2117 (ABl. L 320 vom 11.12.2019, S. 13) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 12. Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/220 (ABl. L 35 vom 7.2.2019, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 13. Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014, 14. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben, 15. Einwegkunststofffondsgesetz, 16. Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV), 17. Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV). (2) Für gebührenfähige Leistungen nach Absatz 1 Nummer 9 und 10 in Verbindung mit Abschnitt 9 Nummer 2 und Abschnitt 10 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in der Anlage gelten die Vorschriften dieser Besonderen Gebührenverordnung nach Maßgabe der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799; 1995 II S. 602) auch im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.
RMM sind häufige Grundvoraussetzung für die Zulassung von Biozidprodukten. Fehlende Leitlinien für deren Festlegung führen zur Vergabe sehr kleinteiliger und technischer RMMs, die für Verbraucher*innen nicht verständlich sind. Verständlichkeit und Umsetzbarkeit von RMMs sind aber essenziell für die sichere Verwendung von Biozidprodukten. - Ziel ist die Etablierung einer adressatengerechten Risikomanagementpraxis: Auflösen des Konflikts zwischen theoretisch-modellhafter Risikobewertung und derzeitiger Vergabe von nicht-umsetzbaren Risikominderungsmaßnahmen. - Es sollen Leitlinien entstehen zur Bestimmung von Voraussetzungen, unter denen die Verwendung von Biozidprodukten auf berufliche Verwender*innen (ggf. mit Zusatzausbildung) zu beschränken ist. Für Verbraucherprodukte soll ein adressatengerechtes Risikomanagementkonzept (z.B. Liste relevanter RMM) entwickelt werden, ggf. eine nationale Strategie. - Organisation und Leitung eines EU-Workshops zur Vorstellung und Diskussion möglicher Vorschläge; Präsentation in relevanten EU-Gremien (z.B. Coordination Group, CA-Meeting)
In vielen Städten Deutschlands werden beim Auftreten von Wanderratten Rodentizidköder offen in die Kanalisation ausgebracht. Die antikoagulanten Wirkstoffe der Rodentizide stellen mit ihren PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) Eigenschaften eine große Gefährdung für die Umwelt dar. In drei REFOPLAN Vorhaben konnten Rückstände antikoagulanter Rodentizidwirkstoffe in terrestrischen (FKZ 371063401 und 371467407), als auch in aquatischen (FKZ 3716674030) nachgewiesen werden, teilweise in Konzentrationen, die letale Wirkungen vermuten lassen. Trotz der weit verbreiteten Praxis der Ausbringung von Rodentiziden in der Kanalisation fehlen weitestgehend Nachweise für einen nachhaltigen Effekt auf die Wanderrattenpopulationen. Praxiserfahrungen aus Städten ohne chemische Nagetierbekämpfung in der Kanalisation werfen die Frage auf, ob man Ratten im Kanal überhaupt bekämpfen kann oder muss. Eine Untersuchung der Populationsstrukturen und des Verhaltens von Ratten in und in der Nähe der Kanalisation könnte zeigen, ob und wie umweltfreundlichere und nachhaltige Managementstrategien zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation aussehen könnten. Zudem soll untersucht werden, ob Rodentizide in der Kanalisation überhaupt einen Bekämpfungserfolg auf Rattenpopulationen hat. Ist dies nicht der Fall, so könnte der Eintrag der Rodentizide und somit die Akkumulation (von Antikoagulantien) in der Umwelt hier durch entsprechende Verbotsregelungen erheblich reduziert werden. Des Weiteren sollen Anhaltspunkte geliefert werden, wie eine Bekämpfung der Wanderratten in der Kanalisation durch ein integratives Schädlingsmanagement verbessert und der Einsatz von Rodentiziden verringert werden kann.
<p> <p>Antifouling-Beschichtungen sollen Bootsrümpfe vor Bewuchs schützen. Die Produkte enthalten aber meist giftige Biozide, welche anschließend in die Umwelt gelangen und die Ökosysteme schädigen können. Es ist daher wichtig, die Beschichtungen so anzuwenden, dass Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet werden.</p> </p><p>Antifouling-Beschichtungen sollen Bootsrümpfe vor Bewuchs schützen. Die Produkte enthalten aber meist giftige Biozide, welche anschließend in die Umwelt gelangen und die Ökosysteme schädigen können. Es ist daher wichtig, die Beschichtungen so anzuwenden, dass Mensch und Umwelt möglichst wenig belastet werden.</p><p> <p>Es gibt unterschiedliche Methoden, den Bootsrumpf vor Bewuchs zu schützen. Die etablierteste Maßnahme ist die Verwendung biozidhaltiger Antifouling-Beschichtungen. Aus diesen lösen sich biozide Wirkstoffe nach und nach heraus, um an der Grenzfläche zum umgebenden Wasser die Bewuchsorganismen zu töten oder auf andere Weise zu schädigen. Die giftigen Wirkstoffe werden also direkt und beabsichtigt in die Gewässer eingetragen und können dort, neben den eigentlichen Zielorganismen, auch andere im Gewässer lebende Organismen schädigen.</p> <p>Die bioziden Antifouling-Produkte werden europaweit durch die Biozid-Verordnung EU 528/2012 reguliert. Unter den 11 zurzeit in der EU verkehrsfähigen Antifouling-Wirkstoffen werden die kupferbasierten Antifouling-Biozide besonders häufig verwendet. Kupfer ist prinzipiell in der Umwelt nicht abbaubar. Es lagert sich in den Sedimenten der Binnengewässer oder Meere an und kann dort lebende Sedimentorganismen schädigen. Zwischen 2013 – 2015 konnten beispielsweise in etwa 10% der Messstellen der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lawa-0">LAWA</a>) kritische Kupferkonzentrationen in Schwebstoffproben nachgewiesen werden. Das Umweltbundesamt schätzt (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sind-kupferhaltige-antifouling-anstriche-ein">Hintergrundpapier</a>), dass etwa 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer von Beschichtungen von Sportbooten stammen. Die Verwendung von bioziden Antifouling-Beschichtungen im Freizeitbereich trägt somit erheblich zur Schadstoffbelastung deutscher Oberflächengewässer bei.</p> <p>Dabei ist ein Verzicht auf biozidhaltige Produkte gerade im Sportbootbereich oft möglich und sollte immer in Erwägung gezogen werden. Alternative biozidfreie Produkte sind auf dem Markt durchaus verfügbar. 71 Prozent der Sportboot-Liegeplätze in Deutschland befinden sich in Binnenrevieren. Die Zusammensetzung und die Menge an Bewuchs sind im Vergleich zu Nord- und Ostsee hier weniger problematisch, sodass ein Verzicht auf Biozide gerade im Landesinneren möglich ist. Aber auch in Gewässern mit anspruchsvolleren Bewuchs-Bedingungen wie in der Nord- oder Ostsee kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Biozide verzichtet werden.</p> <p>Auch bei der Verwendung biozidhaltiger Beschichtungen bestehen Möglichkeiten, den Bewuchsschutz umweltverträglicher zu gestalten. So konnten zum Beispiel Untersuchungen im EU-Forschungsprojekt CHANGE zeigen, dass Produkte mit geringeren Kupfer-Konzentrationen beziehungsweise geringeren Freisetzungsraten als üblich in vielen Bereichen der Ostsee einen ausreichenden Bewuchsschutz bieten.</p> <p>Eine Palette an möglichen Maßnahmen zeigt der Leitfaden des Umweltbundesamtes „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/antifouling-im-wassersport-was-ist-das-beste-fuer">Antifouling im Wassersport</a>“ auf. Dieser soll Bootsbesitzende umfänglich über das Thema Antifouling informieren, aufklären und sensibilisieren. So sollten bei der Produktwahl zum Beispiel grundsätzlich immer die Nutzungsgewohnheiten und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Neben allgemeinen Informationen zum Thema Fouling, Antifouling und den Umweltrisiken werden auch die gängigsten biozidfreien Bewuchsschutzmethoden kurz vorgestellt und der aktuelle Stand der Zulassung von biozidhaltigen Antifouling-Produkten in Deutschland und anderen europäischen Ländern zusammengefasst.</p> <p>Insgesamt bilden drei Kapitel zu den Themenblöcken Produktauswahl, Umgang mit Antifouling-Produkten und Reinigung von Bootsrümpfen den Kern des Leitfadens. Diese Inhalte sind jeweils in „verbindliche“ und „vorbildliche“ Maßnahmen unterteilt. Dies soll den Anwenderinnen und Anwendern erleichtern zu erkennen, was zwingend zu beachten ist oder im Sinne der Umwelt und des Gesundheitsschutzes zusätzlich umgesetzt werden kann.<br> </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Kenntnis artspezifischer Lockstoffe oder Abwehrstoffe ermoeglicht die Manipulation von Insektenpopulationen unter weitgehender Vermeidung der Anwendung von Bioziden; solche Substanzen koennen sowohl in den Insekten selbst als auch in ihren Wirtspflanzen vorkommen und koennen zur Chemotaxonomie dienen.
Maßnahmen Nützlinge – Gegenspieler Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) im Stadtgebiet Berlin wurden bislang nur Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchgeführt, Eichen und Eichenbestände sind nicht gefährdet. In Ausnahmen kam es im Jahr 2026 manches Ortes zu einer Schädigung der Krone von bis zu 2/3 der Blattmasse. Weiterhin gültig ist das Strategiepapier vom 04.03.2013 für die Vorgehensweise im Land Berlin. Es ist entstanden als Resultat aus insgesamt vier Fachgesprächen (von 2010 bis 2013), in denen in kurzen Beiträgen die Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner zur jeweiligen Ausbreitungssituation, den Ergebnissen aus Bekämpfungsversuchen, zu rechtlich relevanten Bereichen (u.a. Natur-, Arten,- und Wasserschutz) und der jeweils aktuellen Strategie der Bekämpfung, aufgezeigt wurden. Geeignete Empfehlungen zur Bekämpfung des EPS entnehmen Sie gerne dem nachfolgenden PDF. Auf Basis der Ereignisse und der Erkenntnisse aus dem abgelaufenen Bekämpfungszeitraum werden diese Empfehlungen jährlich neu herausgegeben. Gegenmaßnahmen werden dann notwendig, wenn Menschen, die sich im Bereich von befallenen Eichen aufhalten durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet werden. Dabei gilt es, möglichst die Gifthaarbildung zu verhindern. Sollte es nach Einschätzung des Befalls der Eichen durch die Eichenprozessionsspinner, der Aufenthaltsdauer und Anzahl von Menschen zu einer Bekämpfungsentscheidung im Sinne des Gesundheitsschutzes kommen, so ist die mechanische Beseitigung der Raupen und die Anwendung von Bioziden unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, um die Gifthaarbildung der Raupen zu verhindern. Zunächst wird die Befallsstärke am Standort der Bäume festgestellt. Für eine Befallseinschätzung können folgende Kriterien herangezogen werden: über fünf Raupennester (tennisballgroß) unter den ersten Astgabelungen pro zehn Bäume mindestens ein Nest, das größer als ein Fußball ist, pro zehn Bäume intensive Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner im Vorjahr Bei einem leichten Befall sind in aller Regel mechanische Maßnahmen ausreichend. Die unter Beachtung des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommenden Methoden können sein: Absaugen Verkleben / Fixieren anschließend Absammeln Heißwasser- / Heißschaumbehandlung Die Entsorgung der Nester erfolgt in der Regel über Müllverbrennungsanlagen. Bitte die Hinweise der örtlichen Entsorger beachten. Eine sehr sichere Methode, die Raupen zu entfernen, ist das Absaugen der Raupen, der Tagesnester und der alten Nester mit einem Spezialsauger mit entsprechenden Filtern. Eine mögliche Alternative könnte die Heißwasser- / Heißschaumbehandlung werden, bei der mit einer Lanze heißes Wasser auf die Nester ausgebracht wird. Dabei zerstört das heiße Wasser die Brennwirkung der Haare, indem die Eiweißzellen denaturieren. Inwieweit die hohen Temperaturen zu Schäden an jungen Bäumen und Fein- beziehungsweise Schwachästen führen können, befindet sich noch im Untersuchungsstadium. Das häufig angewandte Abflammen der Nester hat sich aus Arbeitsschutzgründen als ungünstig erwiesen, da die feinen Härchen durch die Wärmeentwicklung verdriftet werden. Zudem kann bei unsachgemäßer Durchführung die Hitzeentwicklung an den Stämmen zu Schäden am Baum führen. Bei starkem, auch mehrjährigem Befall, besonders in sensiblen Bereichen wo sich viele Menschen aufhalten, kann nach Abwägung des Gefährdungspotentials eine Sprühbehandlung der jungen Raupen durchgeführt werden. Einsatz von Bioziden – chemische Maßnahmen Die Anwendung von chemischen Maßnahmen (im Sprühverfahren) muss nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (21. Woche) erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Entwicklung von Brenn- und Gifthaaren entgegengewirkt. Bei chemischen Behandlungen, sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. Einsatz von Nematoden – biologische Maßnahmen Die Anwendung von Nematoden erfolgt nach dem Schlupf der Raupen Anfang / Mitte April und ist bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (21. Woche) möglich. Die Anwendung ist nach 10 bis 14 Tagen zu wiederholen. Wichtig : Die Ausbringung sollte nachts zwischen 20:00 und 06:00 Uhr erfolgen. Die Ausbringung ist nur bei folgenden Witterungsbedingungen erfolgreich: Windstille (maximal Windstärke 2), kein Regen (mindestens bis 2 Stunden nach der Ausbringung) und Temperaturen von mindestens 8°C (bis mindestens 2 Stunden nach der Ausbringung). Die Anwendungshinweise zum Umgang und zur Ausbringung der Nematoden sind unbedingt zu beachten. Raupenfliegen Brackwespen-Arten Schlupfwespen Laufkäfer In der Literatur werden bestimmte Vogelarten wie der Kuckuck, Meisen und Sperlinge als mögliche Gegenspieler der Raupen des Eichenprozessionsspinners benannt. In mehrjährigen Untersuchungen konnten im Berliner Stadtgebiet Nachweise festgestellt werden, dass diese Vogelarten größere Populationen des Problemschädlings vertilgen. Durch das Anbringen von Nistkästen können Singvögel gezielt gefördert werden, welche zur Reduktion der EPS-Population beitragen können. Unter den Insekten sind Raupenfliegen die wichtigsten Gegenspieler. Daneben konnten noch Brackwespen-Arten, Schlupfwespen und Laufkäfer als natürliche Feinde festgestellt werden. Die Raupenfliegen sind die wichtigsten Gegenspieler der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet. Es konnten verschiedene Arten festgestellt werden. Besonders häufig trat in Jahren mit hoher Populationsentwicklung der Eichenprozessionsspinner die spezialisierte Raupenfliegenart Carcelia iliaca im Stadtgebiet auf. Sie ist ca. 15 mm groß und blaugrau ausgefärbt. Weitere Raupenfliegenarten schlüpften aus Nestern der Eichenprozessionsspinner. Lebensweise: Bei sonnigem Wetter im Juni sitzen die Raupenfliegen auf den Tagesnestern (tagaktiv). Die Eier werden einzeln auf der Nestoberfläche und am Rand abgelegt. Bei der Wanderung der Raupen haften die Eier an deren Körpern an, aus denen anschließend die Jungmaden schlüpfen. Nach dem Eindringen der Jungmaden in die Raupen der Eichenprozessionsspinner entwickeln sie sich im Inneren bis zur Verpuppung. An den Nestern der Eichenprozessionsspinner konnten Puppen von Brackwespen festgestellt werden. Meist handelt es sich dabei um die Gattung Meteorus . Diese Gegenspielerart konnte im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten und in verschiedenen Jahren auf den Nestern gefunden werden. Lebensweise: Die Imagines parasitieren die Larven der Spinnerraupen indem sie ihre Eier mittels Legebohrer in den Wirt ablegen. Nach der Entwicklung der Brackwespenlarven im Inneren der Raupe des Eichenprozessionsspinners sind die Puppen der Brackwespen an der Nestoberfläche erkennbar. Auch mittelgroße Schlupfwespen parasitieren die Puppen der Eichenprozessionsspinner. In Jahren mit einem hohen Befallsdruck durch die Eichprozessionsspinnerraupen konnten Schlupfwespen der Gattung Pimpla in Waldbeständen an den Eichen festgestellt werden. Sie sind etwa 12 mm groß und bei sonnigem Wetter auf Eichen zu sehen. Lebensweise: Mittels Legestachel belegen die adulten Schlupfwespen die Puppen der Eichenprozessionsspinner im Nest. Die Schlupfwespenlarve lebt bis zur Verpuppung im Inneren des Wirtes und tötet ihn. Großer Puppenräuber Calosoma sycophanta und Kleiner Puppenräuber Calosoma inquisitor Sie können eine Größe von bis zu 25 mm erreichen, sind dunkel metallisch gefärbt. Beide Arten leben in Baumbeständen. Sie bewegen sich dabei nicht nur am Boden, sondern auch in den Kronen der Bäume. Bei Massenauftreten von Frostspanner, Schwammspinner und Eichenprozessionsspinnern übernehmen sie einen wichtigen Anteil in der Regulierung der Schadschmetterlingspopulation. Sie sind dann im Baumbestand und auch in den Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Der Große Puppenräuber gilt in Berlin als ausgestorben bzw. verschollen, wohingegen der Kleine Puppenräuber als stark gefährdet gilt. Lebensweise: Die Käfer und Larven leben räuberisch und verzehren unterschiedliche Schmetterlingsraupen und Puppen. Sie gelten als tagaktiv und die Überwinterung der Käfer findet im Boden statt.
Organotin and especially butyltin compounds are used for a variety of applications, e.g. as biocides, stabilizers, catalysts and intermediates in chemical syntheses. Tributyltin (TBT) compounds exhibit the greatest toxicity of all organotins and have even been characterized as one of the most toxic groups of xenobiotics ever produced and deliberately introduced into the environment. TBT is not only used as an active biocidal compound in antifouling paints, which are designed to prevent marine and freshwater biota from settlement on ship hulls, harbour and offshore installations, but also as a biocide in wood preservatives, textiles, dispersion paints and agricultural pesticides. Additionally, it occurs as a by-product of mono- (MBT) and dibutyltin (DBT) compounds, which are used as UV stabilizer in many plastics and for other applications. Triphenyltin (TPT) compounds are also used as the active biocide in antifouling paints outside Europe and furthermore as an agricultural fungicide since the early 1960s to combat a range of fungal diseases in various crops, particularly potato blight, leaf spot and powdery mildew on sugar beet, peanuts and celery, other fungi on hop, brown rust on beans, grey moulds on onions, rice blast and coffee leaf rust. Although the use of TBT and TPT was regulated in many countries world-wide from restrictions for certain applications to a total ban, these compounds are still present in the environment. In the early 1970s the impact of TBT on nontarget organisms became apparent. Among the broad variety of malformations caused by TBT in aquatic animals, molluscs have been found to be an extremely sensitive group of invertebrates and no other pathological condition produced by TBT at relative low concentrations rivals that of the imposex phenomenon in prosobranch gastropods speaking in terms of sensitivity. TBT induces imposex in marine prosobranchs at concentrations as low as 0,5 ng TBT-Sn/L. Since 1993, for the littorinid snail Littorina littorea a second virilisation phenomenon, termed intersex, is known. In female specimens affected by intersex the pallial oviduct is transformed of towards a male morphology with a final supplanting of female organs by the corresponding male formations. Imposex and intersex are morphological alterations caused by a chronic exposure to ultra-trace concentrations of TBT. A biological effect monitoring offers the possibility to determine the degree of contamination with organotin compounds in the aquatic environment and especially in coastal waters without using any expensive analytical methods. Furthermore, the biological effect monitoring allows an assessment of the existing TBT pollution on the basis of biological effects. Such results are normally more relevant for the ecosystem than pure analytical data. usw.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 175 |
| Kommune | 1 |
| Land | 34 |
| Weitere | 12 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 91 |
| Gesetzestext | 6 |
| Taxon | 1 |
| Text | 81 |
| unbekannt | 37 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 120 |
| Offen | 98 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 197 |
| Englisch | 40 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 28 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 63 |
| Keine | 92 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 92 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 130 |
| Lebewesen und Lebensräume | 219 |
| Luft | 121 |
| Mensch und Umwelt | 219 |
| Wasser | 115 |
| Weitere | 210 |