This report supports the implementation of European regulations on biocidal products for the product types 7, 9 and 10. Emission of active substances from material preservatives into environmental compartments can occur due precipitation. Risk characterisations have to be based on estimations of environmental concentrations of target substances leached from material preservatives. Harmonised test procedures are required to predict environmental impact due to leaching. Seventeen treated articles, mainly paints, but also a textile, sealing tapes and sealing masses were investigated by intermittent contact to water to prove suitability of the proposed laboratory and field test procedure.
Am 12. Juni 2009 hat die Europäisches Kommission einen Entwurf zur Novellierung der 10 Jahre alten Biozid-Richtlinie 98/8/EG veröffentlicht, die die Zulassung und Vermarktung von rund 50.000 Produkten wie Mottenspray, Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel in der EU regelt. Ziel dieses Vorschlags ist es, die Sicherheit von Bioziden, die in der EU eingesetzt und in den Verkehr gebracht werden, zu erhöhen. Es wird vorgeschlagen, die gefährlichsten Stoffe, insbesondere solche, die Krebs auslösen können, nach und nach vom Markt zu nehmen und neue Regeln für biozidbehandelte Gegenstände wie Möbel oder Textilien einzuführen, für die es bislang noch keine Vorschriften gibt. Außerdem werden die Vorschriften vereinfacht und gleichzeitig neue Anreize für die Unternehmen zur Entwicklung weniger gefährlicher Produkte gegen Schadorganismen und Krankheitskeime gegeben. Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki wird durch eine Zentralisierung der Vorgehensweise in die Zulassung einiger dieser Produkte einbezogen. Der vorgeschlagene Rechtstext dürfte 2013 in Kraft treten.
Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wurde ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte eingeführt. Biozid-Produkte sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, Schiffsanstriche u.ä., deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren werden Biozid-Produkte - ähnlich wie das bei Pflanzenschutzmitteln bereits seit längerer Zeit der Fall ist - vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und Verwenden einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit des Menschen unterzogen. Für Biozid-Produkte, die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren - die sogenannten "Alt-Biozide" - sind Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten noch maximal bis 14. Mai 2014. In Deutschland wurden die Regelungen zu Bioziden mit dem Biozidgesetz vom 20. Juni 2002 ins Chemikaliengesetz eingestellt. Zulassungsstelle für Biozid-Produkte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Für die Aufarbeitung der alten bioziden Wirkstoffe wurden auf EU-Ebene so genannte Review-Verordnungen erlassen.
Das Projekt "Minimierung der Verwendung von Biozidprodukten - Bewertung und Empfehlung von biozidfreien Alternativen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH durchgeführt. a) Zielstellung: Das UBA kommt dem gesetzlichen Auftrag gemäß §12e) ChemG mit dem Internet-Portal (www.biozid.info) nach, der Öffentlichkeit Informationen über Nutzen und Risiken von Bioziden, zu alternativen Maßnahmen zur Minimierung und nachhaltigen Verwendung von Bioziden bereitzustellen. Hauptziel ist, VerbraucherInnen dazu umfassend, aktuell, wissenschaftlich fundiert zu informieren. Um dies zu erreichen, bedarf das Informationsportal kontinuierlicher Pflege und fachlicher Weiterentwicklung; nur so können die Inhalte glaubwürdig und attraktiv gehalten werden. Im Hinblick auf die Fülle an Informationen zu Bioziden und deren Risiken im Internet ist es dringend erforderlich, das behördliche Biozid-Portal als erste Adresse für BürgerInnen zu etablieren. b) Output: Im Vorhaben werden daher einerseits die technischen Funktionalitäten des Portals (v.a. die Suchmaschinenoptimierung, Apps) an der Stand der Technik angepasst. Schwerpunktmäßig werden die Inhalte des Portals aktualisiert und erweitert, v.a. zu Schädlingsratgeber, Desinfektion, Hygiene, Materialschutz, Praxisfälle, da hier aufgrund des fortschreitenden Zulassungsverfahren nach BiozidVO und der vorwiegend im häuslichen Umfeld verwendeten Biozide der größte Informationsbedarf seitens der Öffentlichkeit besteht. Damit wird die höchste Wirksamkeit im Hinblick auf Minimierung der Risiken durch Biozide erreicht. Zudem sind konkrete wissenschaftliche Bewertungskriterien für die behördliche Prüfung und Empfehlung von Alternativen zu erarbeiten, ebenso wie Handreichungen zur Auswahl geeigneter alternativer Maßnahmen gegen einen Schädlingsbefall. Diese sollen VerbraucherInnen als praktische Hilfestellung dienen, um die für den speziellen Fall geeignete Maßnahme auszuwählen oder zu entscheiden, wann ein Profi zu Rate gezogen werden muss. Fachliche Entwicklungen auf dem Gebiet des 'Eco-Labellings' und i.R. der vergleichenden Bewertung nach BiozidVO sind zu berücksichtigen.
Das Projekt "Vergleichende Bewertung zur Substitution von bedenklichen Wirkstoffen im Biozid-Vollzug - Entwicklung eines Konzeptes für den Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECT Ökotoxikologie GmbH durchgeführt. Die Biozid-VO sieht in Artikel 23 eine vergleichende Bewertung von Biozidprodukten vor, die zu ersetzende Wirkstoffe gemäß Artikel 10 Absatz 1 enthalten. Für den Umweltbereich betrifft dies PBT- und vPvB-Stoffe sowie Stoffe, die zwei der drei PBT-Kriterien erfüllen, und solche mit endokrin-schädigenden Eigenschaften. Die Substitution von bedenklichen Wirkstoffen auf Basis der vergleichenden Bewertung bietet damit die reale Chance, die von Bioziden ausgehenden Risiken für Mensch und Umwelt zu reduzieren. Hierfür ist eine EU-weit abgestimmte Umsetzung der vergleichenden Bewertung von bedenklichen Wirkstoffen notwendig. Laut Artikel 24 hat die Kommission die Aufgabe eine technische Anleitung zu erstellen, um die Umsetzung des Artikel 23 zu erleichtern. Aus diesem Grund hat die Kommission delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Verfahren für die vergleichende Bewertung zu erlassen und zum 59. CA-Meeting eine überarbeitete Version ihres Leitfadens zur vergleichenden Bewertung vorgelegt. Dieses Dokument ist jedoch sehr allgemein gehalten und enthält keine explizite Anleitung zur praktischen Durchführung der vergleichenden Bewertung. Ein europaweit geltender, verbindlicher Leitfaden ist jedoch unerlässlich, damit alle Mitgliedstaaten in gleicher Weise vorgehen und zu vergleichbaren Ergebnissen kommen. Nur so können Streitschlichtungsverfahren und Klagen der Antragsteller vermieden und ein einheitliches Schutzniveau in Europa gewährleistet werden. Im Rahmen des Vorhabens soll daher ein konkretes Konzept für die vergleichende Bewertung von Biozid-Produkten entwickelt werden basierend auf den vorliegenden Daten zu Stoffeigenschaften, Umweltverhalten und dem Ergebnis der Umweltrisikobewertung. In einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung mit BMUB, UBA und dem Auftragnehmer soll festgelegt werden, welche Stoff- und Produkteigenschaften für das zu entwickelnde Konzept besonders betrachtet werden sollen. ...
Das Projekt "Science based remote sensing services to support REDD and sustainable forest management in tropical region (RECOVER)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Teknologian Tutkimuskeskus VTT Oy durchgeführt. In June 2006 the 'Thematic Strategy on Sustainable Use of Pesticides' was accepted by the European Commission. In its realisation through a Frame Directive on Sustainable Use of Pesticides it aims to minimise hazards and risks for human health and the environment through the use of pesticides. Among the measures proposed are improvements of controls of pesticide application and distribution, substitution of hazardous active substances, enhancement of cultivation methods with reduced use or free of pesticide use and improvement of risk perception of users. Up to now the pesticides Thematic Strategy mainly focuses on plant protection products. However, the possibility for extending the Thematic Strategy for biocides is kept open. The Biocidal Product Directive and the national Chemical act do not sufficiently consider the use phase of biocidal products. Thus, for biocides there is a particular need of developing measures for the sustainable use of biocides. The research proposal aims at identifying possibilities and requirements for transferring the Thematic Strategy on Sustainable Use of Pesticides to the biocide area and to elaborate concrete proposals for exemplary product types (wood preservatives, insecticides, and antifouling agents). Although the sustainable use of biocides covers both measures of occupational and human health as well as the protection of the environment, which can not always be separated, this proposal mainly considers measures for sustainable use of biocides from the environmental point of view. The results of the project will be brought in to the upcoming development and harmonization processes at EC level and will be presented at an EC-workshop.
Das Projekt "Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des UBA'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. 1997 wurde von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Siederer im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) des Rechtsgutachten 'Vertraulichkeit und Nutzung von Stoffdaten aus Stoffdatenbanken des Umweltbundesamtes - Rechtsgutachten und praktischer Leitfaden' (UBA-Text 42/97) erstellt. Der UBA-Text 42/97 besteht aus zwei Teilen: einem rechtlichen Gutachten und einer hierauf aufbauenden Arbeitsanleitung für die praktische Arbeit der Mitarbeiter des Umweltbundesamtes. Inhalt des Rechtsgutachtens ist die Behandlung von vertraulichen Stoffdaten aus den Bereichen des Pflanzenschutzes, der Alt- und Neustoffe, der Entwesungs- und Entseuchungsmittel, der Holzschutzmittel, der Wasch- und Reinigungsmittel, der Farben und Lacke und der Textilhilfsmittel. Auch die Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurden in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Die Arbeitsanleitung trifft allgemeine Festlegungen über die Behandlung vertraulicher Stoffdaten in den jeweiligen Vollzügen. Es werden bei der Verarbeitung von Stoffdaten im Hinblick auf die Vertraulichkeit zwei Fragestellungen unterschieden. 1. Handelt es sich bei bestimmten Angaben um vertrauliche Informationen? Woraus ergibt sich die Vertraulichkeit? 2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Einstufung als vertraulich für die weitere Behandlung der Informationen? Dürfen diese insbesondere an andere Behörden oder private Dritte übermittelt werden? Aufgrund neuer bzw. geänderter Gesetze ist eine Überarbeitung des Gutachtens notwendig. Es haben sich im Rahmen der praktischen Vollzugsarbeit viele Fragen ergeben, deren Beantwortung in die Erweiterung des Gutachtens einbezogen werden sollte. Insbesondere wird in dem Gutachten von 1997 die Frage der vollzugsübergreifenden Nutzung von Daten nicht abgedeckt. Folgende Gesetze wurden seit 1997 geändert oder neu erlassen und müssen bei der Überarbeitung des Gutachtens berücksichtigt werden: - Das Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde durch Gesetz vom 22.12.2004 geändert. Außerdem sollten das Informationsfreiheitsgesetz (1 FG) und das Verbraucherinformationsgesetz eingearbeitet werden. - Die Biozide wurden durch Gesetz vom 20.06.2002 in das Chemikaliengesetz aufgenommen. - Das Bundesseuchengesetz wurde am 20.07.2000 durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt. - Das Chemikalienrecht wurde durch die REACH-VO vom 18.12.2006 grundlegend geändert. - Das Arzneimittelrecht wurde im 1997er Gutachten nicht behandelt. Die Verwendung vertraulicher Daten im Arzneimittelbereich müsste daher neu aufgenommen werden. - Die Umsetzung der Regelungen aus der Europäischen Pflanzenschutzrichtlinie 91/414/EWG in das deutsche Pflanzenschutzgesetz erfordert eine Überarbeitung der Teile des Gutachtens, die sich hierauf beziehen. - Im Bereich der Wasch- und Reinigungsmittel ist durch die Europäische Detergenzverordnung 648/2004/EG Überarbeitungsbedarf entstanden. - Fragestellungen aus dem Bereich der wassergefährdeden Stoffe sind bisher nicht erfasst.
Das Projekt "Jahrestagung der Gesellschaft für Tropenökologie 'Tropical diversity in the Anthropocene' vom 21. bis 25. Februar 2007" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zoologisches Forschungsmuseum Alexander König - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere durchgeführt.
Das Projekt "Arbeitsplatzbelastungen bei der Verwendung von bioziden Produkten - Teil 3: Expositionsszenarien und Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Anwendung von Molluskiziden, Insektiziden und Repellentien und Lockmitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Die Biozid-RL 98/8/EG ist mit der Neufassung des ChemG/BiozidG in deutsches Recht umgesetzt. Das Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms der EU nach Artikel 16 (2) der Richtlinie für die Bearbeitung 'alter' Biozide ist durch die Review-Verordnungen festgelegt. Durch die 2. Review-Verordnung wird in vier Prioritätenlisten die systematische Bearbeitung (Risikobewertung und Maßnahmenfindung) aller (ca. 400) 'Altwirkstoffe' einschließlich ihrer repräsentativen Produkte nach den Produktarten festgelegt, in denen sie verwendet werden. Die Produktarten 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden), 16 (Molluskizide) und 19 (Repellentien und Lockmittel) gemäß Anhang V der Richtlinie 98/8/EG werden ab dem Jahr 2006 bearbeitet. Im Rahmen der Risikobewertung für Arbeitnehmer innerhalb des Zulassungsverfahrens für Biozid-Produkte ist eine detaillierte Kenntnis der Expositionsszenarien bei der Verwendung der o.g. Produktarten notwendig. Für die anschließende zielgerichtete Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist ein Überblick über den Stand der Technik bei technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen erforderlich. Ziel ist die Ermittlung von beruflichen Verwendungsmustern, Expositionsszenarien und Arbeitsschutzmaßnahmen für die o.g. Produktarten: - Beschreibung expositionsrelevanter Tätigkeiten - Erhebung der z.Zt. eingesetzten Technologien - und die dabei ergriffenen Schutzmaßnahmen (u.a. geräteintegrierte, additive technische Maßnahmen, praxisgerechte organisatorische und informatorische Maßnahmen, PSA) - Ermittlung der Aufnahmewege - Ermittlung der möglichen Höhe der Exposition - Beschreibung der 'Best-Verfügbaren-Techniken' - Struktur von Betrieben bzgl. ihrer Organisation und Ihrer Beschäftigten. Die Ergebnisse sind Grundlage für die im Rahmen des nationalen Zulassungsverfahrens zu erstellenden Expositionsabschätzungen für den Umgang mit Biozid-Produkten und dienen zur Ableitung sicherer Arbeitsverfahren beim Umgang mit Biozid-Produkten.
Das Projekt "Studie zu den Auswirkungen der Durchführung Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH durchgeführt.
Origin | Count |
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Bund | 14 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 12 |
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Language | Count |
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Deutsch | 13 |
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Webseite | 7 |
Topic | Count |
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Boden | 9 |
Lebewesen & Lebensräume | 14 |
Luft | 7 |
Mensch & Umwelt | 15 |
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Weitere | 15 |