Anzahl der Proben: 30 Gemessener Parameter: Sehr wirksames Herbizid und Wirkstoff zahlreicher Pflanzenschutzmittel Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Greifswald Hanse- und Universitätsstadt in einer dünn besiedelter Region im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns.
Anzahl der Proben: 6 Gemessener Parameter: Sehr wirksames Herbizid und Wirkstoff zahlreicher Pflanzenschutzmittel Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Münster Bedeutende Universitätsstadt sowie Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum in Nordrhein-Westfalen.
Grenzwerte nur selten überschritten – Nitrat im Trinkwasser nicht in erhöhten Konzentrationen Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen besitzt in Deutschland weiter eine sehr gute Qualität. Das ist das Ergebnis des aktuellen Berichts zur Trinkwasserqualität, der heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Grenzwertüberschreitungen sind, wie schon in den Vorjahren, absolute Einzelfälle. Selbst der Problemstoff Nitrat, der im Grundwasser teilweise in überhöhten Konzentrationen auftritt – insbesondere dort, wo intensive Landwirtschaft betrieben wird – überschreitet im Trinkwasser seit mehreren Jahren nicht mehr den Grenzwert. Auch bei nahezu allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten über 99,9 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Das UBA hat im aktuellen Bericht für die Jahre 2014 bis 2016 die Ergebnisse der Untersuchungen aus allen größeren Wasserversorgungen veröffentlicht – diese versorgen rund 88 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Grundlage sind die Meldungen der Bundesländer an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das UBA. Maria Krautzberger, UBA -Präsidentin sagte: „Das Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken trinken – insbesondere aus größeren Wasserversorgungen ist es flächendeckend sogar von exzellenter Qualität. Trinkwasser wird sehr häufig kontrolliert – zum Teil gar täglich. Zudem ist Trinkwasser aus dem Hahn um ein Vielfaches billiger als Flaschenwasser: Ein Zweipersonenhaushalt zahlt in Deutschland im Mittel für die Verwendung von täglich 242 Litern Trinkwasser 54 Cent pro Tag, also 0,2 Cent pro Liter. Ein einziger Liter Mineralwasser kostet mehr.“ Für Nitrat, das aus Kunstdünger und Gülle ins Grundwasser gelangen kann, bestätigen die neuen Daten den zuvor schon beobachteten Rückgang: Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser bleiben die seltene Ausnahme. Allerdings erlauben diese Daten zu Nitratgehalten im Trinkwasser keinen Rückschluss auf den Nitratgehalt in den Rohwässern, die zu Trinkwasser aufbereitet werden. Vor allem im Grundwasser steigt die Nitratkonzentration durch die Massentierhaltung und übermäßiges Düngen in der Landwirtschaft in etlichen Gegenden sogar weiter an. Das Trinkwasser selbst ist fast allerorten unbelastet – weniger als ein Promilleteil der Trinkwasserproben aus den größeren Wasserversorgungen liegt in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Für die Einhaltung des Grenzwertes sorgen die Wasserversorger: Wo nötig, vermischen die Wassserversorger zu stark belastetes Grundwasser mit unbelastetem Wasser und stellen so die Trinkwasserqualität sicher. Allerdings kann eine Aufbereitung im Extremfall pro Kubikmeter Wasser (das sind 1.000 Liter) rund einen Euro mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Wasserrechnung bedeuten. Ein Zweipersonenhaushalt mit 80 Kubikmeter Wasserverbrauch zahlt dann nicht wie sonst durchschnittlich 95 Euro pro Jahr, sondern eher 140 Euro. Von den 267 im Trinkwasser unter dem Parameter Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozidprodukte oder deren Metaboliten („Abbauprodukte“) überwachten Wirkstoffen überschritt nur eine geringe Anzahl den niedrigen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm (entspricht 0,0001 Milligramm) pro Liter, und dies auch nur geringfügig. Aus den gemessenen Konzentrationen resultiert keine Gesundheitsgefahr. Um Stoffe mit gezielter Wirkung eines PSM oder Biozids grundsätzlich aus dem Trinkwasser fernzuhalten, liegt der Grenzwert für den einzelnen Wirkstoff weit unterhalb der Konzentration, die sich aus einer toxikologischen Ableitung für den jeweiligen Wirkstoff ergeben würde. Dennoch erfordert eine Nichteinhaltung, dass ihre Ursache geklärt und beseitigt wird. Grenzwertüberschreitungen für das giftige Schwermetall Blei kommen nur in weniger als 0,1 Prozent der Proben vor. Schuld daran sind nicht die Natur oder Wasserwerke, sondern bleihaltige Leitungen oder Armaturen in den Häusern und Wohnungen selbst. Veraltete Installationen sind meist auch die Ursache, wenn zu viel Kupfer, Nickel und Cadmium im Wasser vorkommt. Dagegen hilft nur, zertifizierte Leitungen und Armaturen fachgerecht einzubauen. Für Blei gilt ein Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren, wenn noch Blei in ihrer Anlage verbaut ist – auch dann, wenn der Grenzwert eingehalten wird. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland betrifft dies 2.490 Wasserversorgungsgebiete (WVG; dazu zählt auch das dazugehörige Leitungsnetz und die häusliche Trinkwasser-Installation), in denen durchschnittlich jeweils mehr als 1.000 Kubikmeter Wasser am Tag geliefert oder mehr als 5.000 Personen versorgt werden. Die in diesen Versorgungsgebieten verteilten 4.350,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser werden zu 69 Prozent aus Grundwasser und zu 15 Prozent aus Oberflächenwasser gewonnen, die verbleibenden 16 Prozent entfallen auf Uferfiltrat, künstlich angereichertes Grundwasser und sonstige Ressourcen. Über die Trinkwasserqualität vor Ort informieren übrigens die lokalen Wasserversorger – oft auch tagesaktuell im Internet.
GAP-Reform bietet Chancen für umweltfreundlichere Landwirtschaft in der Breite Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. Das zeigen die neuen „Daten zur Umwelt 2018. Umwelt und Landwirtschaft“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem die Konzentration auf wenige Fruchtarten, der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld und von Arzneimitteln im Stall belasten die biologischen Vielfalt und verunreinigen Gewässer, Böden und Luft immer noch mehr als nötig. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger wünscht sich daher für die nächste Runde der EU-Agrarreform (GAP): „Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es endlich schaffen, dass nicht mehr die Betriebe das meiste Geld bekommen, die die meisten Flächen bewirtschaften, sondern diejenigen, die am meisten für die Umwelt tun – zum Beispiel gezielter düngen, weniger Pestizide einsetzen oder Blühstreifen und Ausgleichsflächen für Insekten schaffen. Mehr Ökologie darf kein Nischenthema sein. Wir brauchen mehr Umweltschutz auch in den konventionell arbeitenden Betrieben.“ Beispiel Stickstoff: Vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung kommt es teils zu massiven Nährstoffüberschüssen. Über die Gülle gelangt der Stickstoff als Nitrat ins Grundwasser sowie Seen und Flüsse. Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser wirkt überdüngend („eutrophierend“) und verursacht Kosten bei der Trinkwassergewinnung. Als Ammoniak und Lachgas entweicht Stickstoff auch in die Luft. Die Folgen sind erstens Bodenversauerung und Artenschwund. Zweitens trägt Lachgas auch zum Klimawandel bei, denn es ist sehr viel klimaschädlicher als CO2 . Die Stickstoffeinträge der Landwirtschaft gehen zwar zurück – von 118 Kilogramm pro Hektar 1993 auf noch 97 Kilogramm/Hektar im Jahr 2013. Allerdings hat sich dieser Trend in den vergangenen zehn Jahren deutlich verlangsamt. Deutschland ist daher noch weit von dem selbst gesetzten Ziel entfernt, den Stickstoffüberschuss auf 70 Kilogramm pro Hektar/Jahr zu reduzieren (im fünfjährigen Mittel der Jahre 2028 bis 2032). Beispiel Pflanzenschutzmittel: Auch der intensive Einsatz von Pestiziden auf Äckern und Feldern bleibt nicht folgenlos für die Umwelt. Zahlreiche Studien belegen, dass das Insektensterben im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln steht. Selbst im Grundwasser werden regelmäßig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Pro Jahr werden auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durchschnittlich 8,8 Kilogramm Pflanzenschutzmittel beziehungsweise 2,8 Kilogramm Wirkstoffe eingesetzt. Seit gut 20 Jahren stagniert der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau.* 2016 betrug der Absatz gut 32.000 Tonnen. Den größten Anteil daran hat die Gruppe der Herbizide , zum Beispiel Glyphosat. Ihr Einsatz sollte deutlich reduziert werden – auch zu Gunsten nichtchemischer Alternativen. Und: Um die schädlichen Auswirkungen der Herbizide zu kompensieren, braucht es mehr Flächen in der Landschaft, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden: Brachen und Blühstreifen, um bedrohten Vogel- und Insektenarten Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten. Beispiel Lebensräume und Artenvielfalt: Vögel und andere Wildtiere sind auf intakte Lebensräume angewiesen. Die Landwirtschaft nutzt die meiste Fläche in Deutschland – und ist daher besonders gefordert. Ein Blick auf die Entwicklung der für Agrarland charakteristischen Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Steinkauz zeigt einen deutlich negativen Trend: Der Indikatorwert sank im Jahr 2014 auf 57 Prozent (Zielwert für das Jahr 2030: 100 Prozent). Im Jahr 1975 lag der Wert noch bei 117 Prozent. Auch der Anteil der Flächen mit hohem Naturwert, zum Beispiel artenreiches Grünland, Brachflächen oder Streuobstwiesen, sinkt. Demnach lag er im Jahr 2009 noch bei 13,1 Prozent – 2015 waren es noch 11,4 Prozent. Die Fläche von Dauergrünland beispielsweise sank in Deutschland von 5,3 Millionen Hektar im Jahr 1991 auf 4,7 Millionen Hektar im Jahr 2015. Fast die Hälfte aller auf Grünland vorkommenden Arten sind gefährdet oder bereits verschollen. * Eine frühere Version der Pressemitteilung hatte noch von einem steigenden Absatz seit 1994 gesprochen. Dies gilt nur, wenn auch inerte Gase im Vorratsschutz mit in die Betrachtung einbezogen werden. Diese sind jedoch ohne Umweltauswirkung und werden daher hier nicht weiter betrachtet.
Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP -Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT -Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.
Trotz umfangreicher Zulassungsprüfung und strengen Auflagen gelangen Pestizide aus der Landwirtschaft in umweltschädlichen Mengen in kleine Gewässer Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, dass die Pestizidbelastung von Kleingewässern dort besonders hoch ist, wo viele Pestizide auf den umliegenden Äckern eingesetzt werden. In 80 Prozent der untersuchten Bäche in der Agrarlandschaft Deutschlands überschritten die gemessenen Pestizide die für Tiere und Pflanzen festgelegten Grenzwerte. „Das Kleingewässermonitoring zeigt deutlich, dass unsere Gewässer nicht ausreichend vor Belastungen, insbesondere durch Pflanzenschutzmittel-Rückstände, geschützt sind.“ sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. Trotz der bereits existierenden Umweltauflagen im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Zulassung sind wir in Deutschland weit vom Ziel der „unbelasteten Gewässer in gutem ökologischem Zustand“ entfernt. Benötigt werden zukünftig ein regelmäßiges Monitoring kleiner Gewässer und systematisch erhobene Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten, um die Umweltauswirkungen landwirtschaftlich genutzter Pestizide und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen messen und verbessern zu können. Schon jetzt zeigen die Ergebnisse, dass bewachsene Gewässerrandstreifen zum Schutz der Gewässer überall eingerichtet werden sollten. Im Kleingewässermonitoring wurden 2018/2019 über 100 Gewässerabschnitte in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Flächen untersucht. Diese Bäche sind der Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanze und sie transportieren Schadstoffe weiter in größere Gewässer, die dann auch zur Trinkwassergewinnung für uns Menschen eine Rolle spielen. Deshalb sollen auch kleine Gewässer in der Agrarlandschaft möglichst schadstofffrei und in einem guten ökologischen Zustand sein. Die Forscher*innen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig konnten allerdings deutlich zeigen: in der Realität gelangen weit höhere Mengen an Pestiziden in die Gewässer als vorhergesagt. In jeder zweiten Wasserprobe überschritten Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, die akzeptablen Konzentrationen. Zudem haben die Pestizidrückstände weit stärkere Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen im Gewässer als bislang angenommen. Die Lebensgemeinschaft der Insekten war in vier von fünf untersuchten Bächen nur in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Erstmalig wurden jetzt auch die Anwendungsdaten der landwirtschaftlichen Betriebe an zehn Messstellen mit ausgewertet. Je mehr Pestizide auf den umgebenden Äckern eingesetzt wurden, desto stärker waren die Gewässer mit Pestizidrückständen belastet. Das Team um Prof. Dr. Matthias Liess konnte zeigen, dass ein wesentlicher Teil der Belastung mit Pestiziden nach oder bei Regen in die kleinen Gewässer gelangt. Oberflächenabfluss von den Feldern trägt maßgeblich dazu bei und erfolgt auch über Gräben, die nur zeitweise Wasser führen. Gewässerrandstreifen können diesen Oberflächenabfluss reduzieren. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden mögliche Umweltauswirkungen betrachtet. Basierend auf Modellannahmen und Laborversuchen werden hier Vorhersagen über den Verbleib der Pestizidwirkstoffe in der Umwelt getroffen. Gleichzeitig werden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt festgelegt. Diese verpflichtenden Maßnahmen, die eigentlich Oberflächenabfluss verhindern sollen, scheinen in der Praxis aber nicht den erwarteten Effekt zu haben. Zum Teil fehlen solche Maßnahmen bei einigen älteren Pflanzenschutzmitteln gänzlich. Neues Wissen über die Risiken der einzelnen Wirkstoffe oder neue Bewertungsmethoden werden nicht schnell genug auch auf bestehende Pflanzenschutzmittel angewendet. Auch scheinen die Modelle und Annahmen des Zulassungsverfahrens die realen Belastungen durch Pestizide deutlich zu unterschätzen. Die Autor*innen des Kleingewässermonitorings kritisieren daher zahlreiche Lücken in der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, sowie bestehende Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die die Gewässer eigentlich schützen sollen. Vor dem Kleingewässermonitoring existierten keine bundesweit repräsentativen Daten zu Pestizidrückständen in Gewässern. Gleiches galt für den ökologischen Zustand kleiner Gewässer in unmittelbarer Nachbarschaft von Feldern, auf denen Pestizide angewendet werden. Auch die Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu den Anwendungen von Pestiziden in Spritztagebüchern werden bisher nicht veröffentlicht und stehen daher der Forschung und Behörden nicht zur Verfügung. Ohne Daten zu Pestizidanwendung und tatsächlich umgesetzten Schutzmaßnahmen können die Quellen und Ursachen der Belastungen nicht angemessen untersucht und beurteilt werden und Landwirt*innen sehen sich häufig einer Pauschalkritik ihrer landwirtschaftlichen Praxis ausgesetzt. Die Studien zum Kleingewässermonitoring beweisen, dass Pestizide mitnichten nur auf der Anwendungsfläche wirken. Pestizidrückstände richten Schäden in kleinen Gewässern an, die bisher trotz Zulassung und Schutzmaßnahmen nicht ausreichend verhindert werden. Alle beteiligten Akteure rund um Pflanzenschutzmittel und Gewässer sind aufgerufen, zu einer nötigen Verbesserung beizutragen: durch schnelles Einbringen neuen Wissens in die Zulassung, durch fortgeführtes Monitoring der kleinen Gewässer, durch die systematische Erhebung aussagekräftiger Anwendungsdaten, durch Untersuchungen zur Wirkung von Schutzmaßnahmen und durch Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen im Feld. Dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen an allen kleinen Gewässern der Agrarlandschaft - allerdings ohne die bisher üblichen Ausnahmen - sieht das Umweltbundesamt als wirkungsvoll an. Der neue Bericht zum Kleingewässermonitoring ordnet die Befunde von 2018/2019 weiter ein. Dafür standen erstmals auch die tatsächlichen Aufzeichnungen der Landwirte in den Einzugsgebieten der Gewässer zur Auswertung zur Verfügung. Für die vorliegenden repräsentative Erhebung der Belastung kleiner Gewässer wurden in den Jahren 2018/2019 durch das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln konkretisiert die Pestizidreduktionsziele der EU und stellt die Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Dazu hat das Umweltbundesamt Vorschläge eingebracht, wie die Reduktionsziele mit der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden können und so auch dem Gewässerschutz zugutekommen.
Zum Schutz der Umwelt: weniger Biozid Die Regelungen zum Einsatz von Bioziden sollen präziser und verbindlicher werden. Die Risiken dieser Substanzen, die zum Beispiel in Holz- oder Insektenschutzmitteln enthalten sind, wurden lange unterschätzt. Die bestehende EU-Biozid-Verordnung erfasst bisher nur das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, nicht aber, wie diese verwendet werden dürfen. Neue Regeln dafür könnten sich an den bestehenden Vorgaben für Pflanzenschutzmittel orientieren. In Deutschland befinden sich über 30.000 Produkte auf dem Markt. Sie dienen vor allem dazu, Schadorganismen außerhalb der Landwirtschaft zu bekämpfen. Auf einem internationalen Workshop in Berlin berät das UBA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31. März und 01. April 2014 mit Vertretern und Vertreterinnen der EU-Kommission, Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Industrie und NGOs aus zwölf europäischen Ländern, wie man den Einsatz von Bioziden – falls er überhaupt erforderlich ist – dauerhaft umweltgerecht gestalten kann. Zu möglichen Maßnahmen gehören Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Produkte oder Anwendungsverbote in besonders sensiblen Naturräumen wie Natur- und Wasserschutzgebieten. Biozide sind Substanzen, die schädliche Organismen wie beispielsweise Insekten, Schiffsbewuchs oder Schimmelpilze abwehren oder töten oder Materialien wie Holz vor schädlichen Organismen schützen sollen. Sie sind häufig giftig und beeinträchtigen nicht nur Schadorganismen, sondern auch Lebewesen im Boden oder in Gewässern. Sie gelangen bei ihrer Anwendung in die direkte Umgebung von Menschen und in die Umwelt. Deshalb bergen sie ein Risiko für Mensch und Umwelt. Die bestehende EU-Biozidverordnung VO 528/2012 regelt zwar, wie Biozide in Verkehr gebracht werden dürfen. Spezifische Anforderungen an ihre Verwendung fehlen aber. Dies bestätigt nun auch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA , das die Hydrotox GmbH, Ökopol GmbH und das Öko-Institut e.V. durchgeführt haben. Um einen dauerhaft umweltgerechten Einsatz der Biozide zu garantieren, sollte die EU-Biozidverordnung weiterentwickelt werden, und zwar analog zur EU-Richtlinie 2009/128/EG für Pflanzenschutzmittel. Diese sieht einen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung vor. Da die Wirkstoffe von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln teilweise identisch sind, kann man sich daran orientieren. Mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Verwendung von Bioziden verknüpft sind, könnten sich dadurch verringern oder gänzlich vermeiden lassen. Berücksichtigt werden muss, dass Biozide in sehr verschiedenen Bereichen eingesetzt werden: zum Beispiel zur Desinfektion, zum Schutz von Fassaden, um den Pflanzenbewuchs bei Schiffen zu verhindern und Nagetiere zu bekämpfen. Daher favorisiert das Umweltbundesamt produktspezifische Regelungen. In einer weiteren Studie für das UBA werden derzeit konkrete Vorschläge erarbeitet, um Risiken bei der Anwendung von Bioziden zu minimieren. In einem internationalen Workshop des Umweltbundesamtes in Berlin, an dem Experten aus zwölf Ländern am 31. März und 01. April 2014 teilnehmen, werden diese diskutiert und weiterentwickelt. In Anlehnung an die geltenden Regelungen für Pflanzenschutzmittel sollen unter anderem folgende Maßnahmen konkretisiert werden: Ein Schwerpunkt-Thema innerhalb des laufenden Vorhabens ist der Einsatz von Bioziden zum Schutz von Fassaden. Auch für diese Anwendung muss die Information der Anwenderinnen und Anwender von Bioziden vor Ort verbessert werden. Deshalb hat sich spontan eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Forschung, Industrie, Nichtregierungsorgansiationen und Behörden gebildet und Merkblätter entwickelt. Darin erhalten verschiedene Anwendergruppen wie Architekten, Bauplaner, Maler und Heimwerker hilfreiche Tipps, wie man umweltschonend mit den Fassadenschutzmitteln umgehen und ihren Einsatz auch vermeiden kann.
Grenzwertüberschreitungen bleiben seltene Einzelfälle Grenzwertüberschreitungen sind bei allen größeren Wasserwerken die Ausnahme. Beispiel Nitrat: Im Grundwasser tritt es teilweise in hohen Konzentrationen auf. Im Trinkwasser werden die Grenzwerte aber nicht mehr überschritten. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen werden die strengen rechtlichen Vorgaben zu mehr als 99 Prozent eingehalten. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA). Der Bericht wertet die Jahre 2008 bis 2010 aus. Er basiert auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und das UBA. Jochen Flasbarth, UBA-Präsident: „Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken zu sich nehmen. Die qualitativen Eigenschaften bekommen nach wie vor ausschließlich Bestnoten.“ Als Lebensmittel Nummer eins muss Trinkwasser hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt diese verbindlich vor. Es darf keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten und muss „rein und genusstauglich“ sein. Bei ein bis drei Prozent der hier erfassten Überwachungsmessungen in den Jahren 2008 bis 2010 kam es zu Grenzwertüberschreitungen. Hierbei handelt es sich um Ausnahmen. Sie gehen auf einzelne Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zurück oder betreffen coliforme Bakterien. In beiden Fällen stammen die Proben aber nicht aus dem Wasserhahn sondern von Wasserwerken und direkt aus dem Rohrnetz. 99 Prozent aller Trinkwasserproben aus dem Wasserhahn waren in diesen Fällen nicht zu beanstanden. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits in den Jahren davor beobachteten rückläufigen Trend. Während die Grenzwertüberschreitung von Nitrat im Jahr 1999 bei 1,1 Prozent lag, sank sie 2010 auf nahezu null Prozent. Dass auch der Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern mit gleicher Tendenz abgenommen hat, lässt sich aus diesem Trend jedoch nicht schließen. Reduziert werden konnte der Nitratgehalt im Trinkwasser vor allem durch weiterreichende Aufbereitungsmaßnahmen sowie durch die Mischung mit weniger belastetem Wasser. Grenzwertüberschreitungen bei Blei kommen dagegen nicht aus dem Wasserwerk, sondern aus bleihaltigen Leitungen und Armaturen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllen. Das ist auch meist die Ursache, wenn Überschreitungen bei Kupfer, Nickel und Cadmium auftreten. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Qualitätskriterium ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So sind zum Beispiel viele coliforme Bakterien für den Menschen nicht infektiös, aber ihr Auftreten im Trinkwasser zeigt eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland basiert der Bericht auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und UBA . Berichtspflichtig sind die ca. 2360 Wasserversorgungen (einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes und der häuslichen Trinkwasser-Installation). Die Wasserversorgungen geben durchschnittlich jeweils mehr als 1000 Kubikmeter Wasser am Tag ab oder beliefern mehr als 5000 Personen. Zusammen verteilen sie etwa vier Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an ca. 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Weitere Informationen über die Trinkwasserbeschaffenheit im Versorgungsgebiet bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem jeweiligen Wasserversorger.
Erfolg für den Umweltschutz: Ab Januar 2017 darf Cybutryn nicht mehr auf Schiffsrümpfen verwendet werden Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 31. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar dieses Jahres beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat mit seiner kontinuierlichen fachlichen Begleitung maßgeblich zur Bewertung des Stoffes beigetragen und bereits im September 2007 vor der Anwendung des Stoffes gewarnt. Bei einem Gewässermonitoring, welches das UBA in den Jahren 2005 bis 2008 durchführte, fanden sich Cybutryn-Konzentrationen die im Bereich der Wirkungskonzentrationen lagen. In den künstlichen Teichen der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des UBA, mit denen sich Ausschnitte aus Teichen, Seen und Flüssen modellhaft nachbilden lassen, konnte die ökotoxikologische Wirkung dieses Wirkstoffes auf Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen in Binnengewässern nachgewiesen werden. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Was müssen Bootsbesitzer und -käufer jetzt beachten? Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen vor dem Stichtag – 31. Januar 2017 – entsorgt werden. Das UBA rät zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen wie zum Beispiel Recyclinghöfen. Ob ein Antifouling-Produkt Cybutryn enthält, kann auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) recherchiert werden. Beim Bootskauf sollte nach der Antifouling-Beschichtung gefragt werden: Ab dem 02. März 2017 dürfen keine neuen Boote mehr verkauft werden, die mit Cybutryn beschichtet sind. Für Boote, die vor diesem Termin gekauft wurden, gelten dagegen keine Einschränkungen. Wer ein bereits behandeltes Boot besitzt, kann auch weiterhin europäische Gewässer befahren. Bootsbesitzer sollten generell so weit wie möglich auf biozidhaltige Antifouling-Anstriche verzichten, um die Ökosysteme in den Gewässern möglichst wenig zu belasten. Insbesondere in Seen und Flüssen können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe in gutem Zustand bleiben. Mittlerweile gibt es mehrere wirksame Antifouling-Beschichtungen auf dem Markt, die ohne Biozide auskommen. * Daten und Stichtage wurden am 20.05.2016 aktualisiert
Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth: „Der lange Atem unserer Fachleute hat sich ausgezahlt. Mit dieser Entscheidung verhindern wir, dass die Chemikalie weiteren Schaden für die menschliche Gesundheit und in der Umwelt anrichten kann.“ Endosulfan ist bereits in über 80 Ländern verboten. Geeignete, umweltverträgliche Ersatzstoffe sind vorhanden. Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe hat der Aufnahme von Endosulfan in die POPs-Liste zugestimmt. Der Wirkstoff darf demnach nicht mehr für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist ein nervenschädigender Wirkstoff in Schädlingsbekämpfungsmitteln, das in der Umwelt nur schwer abgebaut wird, sich im Fettgewebe, in der Leber und den Nieren von Menschen und Tieren anreichert und die Gesundheit schädigt. Es wird in der Atmosphäre in weit entfernte Gebiete transportiert. So findet man Endosulfan zum Beispiel in der Arktis. Dass Endosulfan weltweit für Mensch und Umwelt ein Problem darstellt, ist lange bekannt. Verboten haben den Einsatz der Chemikalie darum bereits über 80 Länder - darunter viele Entwicklungsländer. In der EU darf der Stoff seit 2005 nicht mehr für den Pflanzenschutz verwendet werden. Der ehemals deutsche Hersteller - Bayer CropScience - hat die Produktion von Endosulfan im Jahre 2007 eingestellt.
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