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Durchführung der Veranstaltung: Konsultation von Umweltbeauftragten der Europäischen Bischofskonferenzen (Bad Honnef 04.-07. Mai 2000)

Das Projekt "Durchführung der Veranstaltung: Konsultation von Umweltbeauftragten der Europäischen Bischofskonferenzen (Bad Honnef 04.-07. Mai 2000)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Erzdiözese Köln, Katholisch-Soziales Institut durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ausgangspunkt des Konsultationstreffens der Umweltbeauftragten der Europäischen Bischofskonferenzen vom 4. - 7. Mai 2000 in Bad Honnef/Deutschland ist die Zweite Europäische Ökumenische Versammlung (Graz 1997), die empfohlen hat, ein weltweites Netz von Umweltverantwortlichen in den Kirchen einzurichten (Handlungsempfehlung 5.4). Nach einem ersten vorbereitenden Treffen im Frühsommer 1999 in Slowenien diente die Konsultation in Deutschland der Konsolidierung der Bemühungen auf römisch-katholischer Seite, solche durch die Bischofskonferenzen mit einem Mandat versehenen Verantwortlichen für Umweltfragen zu benennen, sie weiter zu qualifizieren und ihre internationale Zusammenarbeit anzuregen. Fazit: Die Konsultation war ein wichtiger Schritt zur Benennung und europäischen Zusammenarbeit von Umweltbeauftragten in den einzelnen Bischofskonferenzen Europas. Diese Arbeit steht erst am Anfang, insbesondere im Osten Europas gibt es noch einige Länder, die keinen Vertreter zur Konsultation geschickt haben. Die Länderberichte haben aber auch gezeigt, dass einiges in Bewegung gekommen ist und sich der Austausch lohnt. Die Zusammenarbeit mit der Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen in Brüssel (ComECE) und mit dem Europäischen christlichen Umweltnetzwerk (ECEN) hat sich gut entwickelt. Im Unterschied zu ComECE hat sich ein eher pastoraler und praktische Schwerpunkt herausgebildet. Die Zusammenarbeit mit dem ECEN ist vor allem zur fachlichen Vertiefung in einzelnen Themenbereichen (insbesondere Klima) unentbehrlich und fruchtbar, kann aber wegen der Rückbindung in die einzelnen Bischofskonferenzen nicht die von CCEE verantwortete Konsultation beauftragter Personen ersetzen.

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