Europäisches Human-Biomonitoring-Projekt HBM4EU nimmt neun zusätzliche, gesundheitlich bedenkliche Substanzen in den Blick Seit gut einem Jahr läuft die mit 74 Millionen Euro ausgestattete Human-Biomonitoring-Initiative HBM4EU. Ziel ist es, einen Überblick über die Belastung der Bevölkerung in der EU mit bestimmten Substanzen zu erhalten. Nun hat das Projekt entschieden, neun weitere Substanzen genauer zu untersuchen. Dazu gehören Quecksilber, Acrylamid, Glyphosat und Fipronil. Ergebnisse der Untersuchungen werden 2021 erwartet. Während die Gesellschaft über Gesundheitsgefahren von Pflanzenschutzmitteln diskutiert, bestehen gleichzeitig große Lücken im Wissen über die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit vielen Chemikalien und Substanzen. HBM4EU möchte die Wissenslücke verkleinern und damit die Grundlage schaffen für wissenschaftsbasierte Politikberatung. Bislang untersucht das Projekt bereits neun Substanzen und Substanzgruppen, nun nimmt es neun weitere in den Blick: Acrylamid, Aprotische Lösungsmittel, Arsen, Diisocyanate, Blei, Quecksilber, Mycotoxine, Pestizide , UV-Filter. Diese Stoffe wurden aus verschiedenen Gründen ausgewählt. Es geht jedoch immer darum, dass sie ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellen. UV-Filter beispielsweise, chemisch Benzophenone, stehen im Verdacht, im Körper wie ein Hormon zu wirken. Sie können mit Sonnencreme direkt auf die menschliche Haut aufgetragen werden, schützen aber auch Textilien vor dem Ausbleichen und können so durch Hautkontakt aufgenommen werden. Aprotische Lösungsmittel werden genutzt, um den pH-Wert in einer Anwendung zu regulieren. Man findet sie in zahlreichen Produkten wie in Schmiermitteln, Graffiti-Entfernern oder Farben. Einige aprotische Lösungsmittel können die Fortpflanzung schädigen und sind unter REACH als besonders bedenkliche Stoffe identifiziert. Die neun bislang untersuchten Substanzen und Substanzgruppen sind: Phthalate, Bisphenole, Cadmium, Chrom IV, PFCs, Flammschutzmittel, PAKs, Aniline, Emerging Chemicals, Gemische. Vom 24.-27.09.2018 fanden verschiedene zentrale Veranstaltungen der HBM4EU-Initiative statt sowie das zweite Jahrestreffen des gesamten Konsortiums. Im Anschluss daran findet in Wien eine große europäische Konferenz zu gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltchemikalien im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt, um ein dauerhaftes HBM-Programm voranzutreiben. Weitere Informationen: Human-Biomonitoring erklärt Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an möglichst großen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder auch an speziellen Arbeitsplätzen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammen kann, abgeschätzt und bewertet werden. HBM4EU – in Kürze Die europäische Human-Biomonitoring-Initiative (kurz: HBM4EU) ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Horizont 2020“ der Europäischen Kommission. Mit einem Gesamtfinanzvolumen von etwa 74 Mio. € und über 100 Partnern aus 28 Ländern (24 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Israel und die Schweiz) startete das vom Umweltbundesamt geleitete Projekt Anfang 2017 und läuft planmäßig bis Ende 2021. Die Hauptziele der Initiative sind, die Daten über die Belastung der Bevölkerung mit ausgewählten Substanzen zusammenzustellen und, wo nötig, zu generieren. Damit soll es leichter werden, Politik auf wissenschaftlicher Grundlage in Fragen der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu beraten. Weitere Ziele sind die Harmonisierung der dafür notwendigen Prozesse in den Teilnehmerländern und die Entwicklung von neuen Methoden zur Erfassung von Belastungen des Menschen mit Substanzen aus der Umwelt.
HBM4EU-Inititative legt Beurteilungswerte für Phthalate, Cadmium und Bisphenol A vor – weitere werden folgen Die europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU, die vom Umweltbundesamt (UBA) federführend geleitet wird, hat neue Human Biomonitoring Beurteilungswerte für ausgewählte Phthalate, Cadmium und Bisphenol A abgeleitet. Das gab die Initiative zum Start ihres Jahrestreffens in Berlin bekannt. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA sagte: „Die Herstellung von Chemikalien steigt seit Jahren kontinuierlich an und führt oftmals auch zu einer erhöhten Belastung des Menschen. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind oft nicht abschätzbar. Ich bin froh, dass die HBM4EU-Initiative mit neuen Beurteilungswerten den Weg für eine bessere und europaweite gesundheitliche Bewertung der Belastung des menschlichen Körpers durch ausgewählte Umweltschadstoffe ebnet.“ In Deutschland legt die „Kommission Human-Biomonitoring“ beim UBA schon seit vielen Jahren toxikologisch begründete Beurteilungswerte für ausgewählte Schadstoffe in Deutschland fest. Damit lässt sich die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Umweltschadstoffe einschätzen. Diese Erfahrungen konnte das UBA auch in die Europäische Human-Biomonitoring Initiative HBM4EU einbringen. Es ist erstmals gelungen, europaweite Werte, sogenannte „Human-Biomonitoring Guidance Values“ (HBM-GV), für einzelne Stoffe unter Beteiligung aller Partner in Europa abzuleiten. So liegen derzeit schon Beurteilungswerte für bestimmte Weichmacher vor (siehe Deliverable 5.2; https://www.hbm4eu.eu/deliverables/ ). Weitere werden im Laufe des Projektes generiert. Die Verwendung und das Inverkehrbringen von Chemikalien werden auf europäischer Ebene reguliert. Daher ist es wichtig, Daten auf EU-Ebene vergleichbar zu erheben und auszuwerten. Damit trägt HBM4EU dazu bei, dass die zuständigen europäischen Institutionen sinnvoll und begründet Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit treffen und die Bevölkerung über Belastungsursachen und mögliche Vermeidungsmaßnahmen informieren können. Die HBM4EU-Initiative arbeitet unter anderem daran, das Datenmanagement auf europäischer Ebene zu verbessern. Die Initiative konnte nun HBM-Daten auf europäischer Ebene umfassend bündeln. So liegen nun Metadaten aus 94 europäischen HBM-Studien und 37 harmonisierten Datensammlungen für sieben, für die Politikberatung prioritären Stoffen vor, darunter Aniline, Bisphenole, Cadmium und Chrom VI, Flammschutzmittel, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ), per- und polyfluorierte Chemikalien sowie Phtalatate und Hexamoll® DINCH. Die Datensammlung wird außerdem dazu genutzt, um Wissenslücken aufzuzeigen, damit neue harmonisierte Daten erhoben werden können. Ziel ist, weitere aussagekräftige Belastungsdaten und Indikatoren zur Politikberatung zu entwickeln. Vom 07.10.-11.10.2019 diskutieren die Partner der HBM4EU-Initiative unter anderem die Zukunft des Europäischen Human Biomonitorings. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bereits im Juni 2019 im Umweltrat für eine Fortführung der HBM4EU-Initiative ausgesprochen. Sie baten die EU-Kommission die Human Biomonitoring Aktivitäten in Europa auch weiterhin unter dem neuen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ ab 2022 zu fördern. Human-Biomonitoring erklärt Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an repräsentativen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder bestimmten Berufszweigen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammt, abgeschätzt und bewertet werden. HBM4EU Die europäische Human-Biomonitoring-Initiative (kurz: HBM4EU) ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Horizont 2020“ der EU-Kommission. Mit einem Gesamtfinanzvolumen von etwa 74 Millionen Euro und 115 Partnern aus 28 Ländern (24 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Israel und die Schweiz) startete das vom Umweltbundesamt geleitete Projekt Anfang 2017 und läuft planmäßig bis Ende 2021. Die Hauptziele der Initiative sind, Daten über die Belastung der Bevölkerung mit ausgewählten Substanzen zusammenzustellen und, wo nötig, zu erheben. Damit soll es leichter werden, Politik auf wissenschaftlicher Grundlage in Fragen der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu beraten. Weitere Ziele sind die Harmonisierung der dafür notwendigen Prozesse in den Teilnehmerländern und die Entwicklung neuer Nachweismethoden. Das HBM4EU-Projekt wird im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung Nr. 733032 des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont 2020 der Europäischen Union finanziert.
Umweltbundesamt liefert aktuellen Hintergrundbericht Berichten die Medien über gefährliche Chemikalien, fällt häufig der Name Bisphenol A. Immer wieder verunsichern Meldungen über diese Substanz Verbraucherinnen und Verbraucher. Was ist das für ein Stoff, wo kommt er vor, und wie hoch sind die Risiken für Mensch und Umwelt? In einem aktuellen Hintergrundpapier erläutert das Umweltbundesamt (UBA) die Risiken von Bisphenol A und zeigt Handlungsoptionen für die Zukunft auf. UBA-Präsident Jochen Flasbarth empfiehlt Herstellern und Nutzern der Chemikalie, vorsorglich schon heute alternative Stoffe einzusetzen und so Mensch und Umwelt zu schützen. Bisphenol A steckt in vielen Alltagsgegenständen: Konservendosen, DVDs, Thermopapier, Lebensmittelverpackungen und Babyflaschen. Aus diesen Produkten kann sich der Stoff lösen und dann auch von Menschen aufgenommen werden. Herstellung, Weiterverarbeitung und Recycling kann Flüsse und Seen mit Bisphenol A belasten. Der Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe und Epoxidharze gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Bisphenol A wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Das zeigen zahlreiche Studien an Säugern oder Fischen. Die Chemikalie ist zwar weniger potent als das natürliche Sexualhormon, stört aber nachweislich bei einigen Organismen die Fortpflanzung. Das Altstoffchemikalien-Programm der EU und die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bewerten Produkte auf Bisphenol A-Basis für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit als unbedenklich. Kanada, Dänemark und Frankreich dagegen haben aus Vorsorgegründen Bisphenol A-haltige Babyflaschen und andere Produkte für Kinder verboten. Jochen Flasbarth: „Aus Sicht des Umweltbundesamtes bestehen zwar noch Datenlücken; doch die vorliegenden Kenntnisse sollten ausreichen, die Verwendung bestimmter Bisphenol A-haltiger Produkte aus Vorsorgegründen zu beschränken.“ Die europäische Chemikalienverordnung REACH ( R egistration, E valuation and A uthorisation of Ch emicals) stärkt die Eigenverantwortung der Chemieindustrie. Unternehmen, die Bisphenol A herstellen oder verwenden sind verantwortlich, die Risiken von Bisphenol A über den gesamten Lebenszyklus zu bewerten und eventuelle Risiken zu mindern. Das Ergebnis müssen Sie den europäischen Behörden in einem Registrierungsdossier bis zum 30.11.2010 darlegen. Das UBA wird dieses Dossier genau prüfen und dann entscheiden, welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt möglich und notwendig sind. Vorsorglich empfiehlt das UBA den Herstellern, Importeuren und Verwendern von Bisphenol A bereits heute Verwendungen die Mensch und Umwelt belasten durch gesundheits- und umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen - als Beitrag zum vorsorglichen Schutz von Mensch und Umwelt.
Neue UBA-Untersuchung: Nur ein untersuchter Ersatzstoff zeigt keine hormonähnliche Wirkung In der Studie des Umweltbundesamts (UBA) wurden 44 mögliche Alternativstoffe für Bisphenol A (BPA) für unterschiedliche Verwendungen und Produkte untersucht. 43 dieser Stoffe können demnach nicht als Ersatz empfohlen werden – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. BPA findet sich zum Beispiel in Konservendosen oder Klebstoff. Bis Januar 2020 wurde BPA auch als Farbentwickler in Kassenzetteln aus Thermopapier eingesetzt. Das UBA empfiehlt, Kassenzettel vorsorglich weiterhin im Restmüll zu entsorgen, da für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S (BPS) bisher keine abschließenden Bewertungen vorliegen. Die Stoffe können sich im Altpapier verteilen und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen. Ziel der Untersuchung war insbesondere, für diejenigen Verwendungen von BPA (z.B. als Farbentwickler in Thermopapieren, als Stabilisator in Textilfarben oder in der Auskleidung von Wasserleitungen), für die das UBA einen besonders hohen Umwelteintrag erwartet, mögliche Alternativen zu prüfen. Lediglich ein Stoff , Pergafast 201, zeigte in allen durchgeführten in vitro-Screening-Tests, die Hinweise auf eine hormonähnliche Wirkweise anzeigen können, keinen Effekt. Bei allen anderen 43 Substanzen besteht entweder ein Anfangsverdacht auf die Beeinflussung von Hormonsystemen (33 Stoffe) oder die Datenlücken konnten im Rahmen des Projektes – durch in vitro-Tests oder Literaturrecherchen – nicht geschlossen werden (10 Stoffe). Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung dieser Stoffe in Organismen wurden nicht untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in den europäischen REACH -Prozess zur Regulierung der Stoffgruppe der Bisphenole eingebracht. Unter anderem auf Basis dieser Daten wird dort in der Diskussion mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) entschieden, für welche Stoffe dieser Gruppe weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonell schädliche Wirkung in Mensch und Umwelt abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte unter Umständen EU-weit eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen eingeleitet werden, um Mensch und Umwelt vor einer Exposition gegenüber diesen hormonell schädlichen Substanzen zu schützen. In Kassenzetteln aus Thermopapier wurden bislang im Wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S als Farbentwickler eingesetzt. Seit dem 2. Januar 2020 dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten, innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für andere Ersatzstoffe gilt ein entsprechendes Verbot nicht. Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Daher sollten aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere weiterhin mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Entwicklung farbentwicklerfreier Thermopapiere sowie das elektronische Speichern von Kaufbelegen von Kassen anstelle der Ausgabe gedruckter Bons bewertet das Umweltbundesamt positiv. Weitere Informationen zur Bonpflicht aus Umweltsicht und zu möglichen Alternativen zum gedruckten Bon finden sich beim Umweltbundesamt unter Fragen und Antworten zur Bonpflicht . Die Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten beim Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) informieren u.a. zu Gesundheitsrisiken, Bewertungen und Grenzwerten. Bisphenol A war eine der ersten synthetischen Substanzen, die die Wirkung des weiblichen Sexualhormons Östrogen nachahmen konnten. Da es jedoch sehr viel potentere synthetische Östrogene gibt, machte Bisphenol A eine alternative Karriere als Industriechemikalie und ist heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden. So wird der Stoff u.a. in der Kunststoffproduktion als Härtungsmittel für Polykarbonate und zur Herstellung von Epoxidharzen eingesetzt. BPA hat eine endokrine (hormonell wirksame) Wirkung auf Mensch und Umwelt und wird als reproduktionstoxisch eingestuft – so reduziert der Stoff zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen ebenso wie von Tieren in der Umwelt. Er steht auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern. BPA ist mittlerweile EU-weit als "besonders besorgniserregender Stoff" (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH aufgrund seiner hormonell schädlichen Wirkung sowohl für die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt und seiner reproduktionstoxischen Wirkung identifiziert. Die vorliegende Studie untersuchte deshalb Stoffe, die aufgrund ihrer vergleichbaren chemischen und technischen Eigenschaften BPA ersetzen können, auf ihre hormonell schädliche Wirksamkeit. BPS gilt derzeit als Hauptalternative zu BPA. Es steht jedoch ebenfalls im Verdacht, im Menschen und der Umwelt hormonell schädlich zu wirken. Für eine Bewertung vieler anderer Ersatzstoffe gibt es erhebliche Datenlücken, die durch die Unternehmen nur zum Teil im Rahmen der Datenanforderungen der REACH-Verordnung geschlossen werden.
Aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung im Menschen und anderen Organismen ist der Einsatz von Bisphenol A mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken verbunden. Das Ziel des Projektes war es BPA-Substitutionskandidaten, deren Verwendungsmuster wahrscheinlich zu einem Eintrag in die Umwelt führen kann, zu recherchieren (44 Stoffe), vorhandene Literaturdaten auszuwerten und für identifizierte Datenlücken Tests auf in vitro Ebene durchzuführen. So wurden 26 Substanzen auf ihre östrogene und androgene Wirkung getestet. Bei 43 Substanzen besteht nach Recherche und Tests ein Anfangsverdacht auf ED-Wirkungen (33) oder die Datenlücken konnten nicht geschlossen werden (10). Die Ergebnisse werden in den europäischen Prozess zur Regulierung der Stoffgruppe der Bisphenole eingebracht. Veröffentlicht in Texte | 123/2019.
Bisphenol A (BPA) wird hauptsächlich als Ausgangsstoff für die Produktion von Kunststoffen eingesetzt. Aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung im Menschen und anderen Organismen ist der Einsatz von BPA mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken verbunden. Daher besteht ein großes Interesse an Verbindungen, die mit BPA vergleichbare Eigenschaften hinsichtlich des Einsatzes in der Kunststoffproduktion haben, aber das endokrine System von Organismen nicht beeinflussen. Bezüglich der molekularen Wirkweise vieler BPA-Substitutionskandidaten gibt es substantielle Datenlücken, die eine Bewertung ihres Einflusses auf die Umwelt derzeit nicht erlauben. In dieser Studie wurde eine Literaturstudie zur Identifizierung von umweltrelevanten BPA-Substitutionskandidaten durchgeführt sowie die Wechselwirkung dieser Substanzen mit mehreren Kernrezeptoren untersucht, die für die endokrine Wirkung von BPA mitverantwortlich sein können. Durch eine Batterie von biochemischen und zellbasierten Screening-Tests konnte so ein Einfluss dieser Substanzen auf die Östrogenrezeptoren a und ß sowie den Androgenrezeptor ermittelt werden. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, das Umweltbundesamt ist gleich mit einer großen Neuerung ins Jahr 2020 gestartet: Professor Dr. Dirk Messner übernahm zum 1. Januar die Leitung des Amtes. Mehr dazu in unserer Rubrik „In eigener Sache“. Eine Neuerung ganz Deutschland betreffend war, auch zum 1. Januar, die Einführung der Kassenbonpflicht. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem viel diskutierten Thema finden Sie ebenfalls in dieser Newsletterausgabe. In unserem Schwerpunktbeitrag widmen wir uns diesmal einer Gruppe chemischer Stoffe, die auch beim Thema Kassenbonpflicht eine große Rolle spielt: Bisphenole. Eine neue UBA-Studie zeigt, dass die Verbannung des bekanntesten Vertreters dieser Gruppe – Bisphenol A – noch kein Durchbruch für Mensch und Umwelt ist. Empfehlen möchten wir Ihnen auch unsere neue Publikation zum Thema „Fliegen“, den damit verbundenen Umweltproblemen und zur Frage, ob und wie sich diese lösen lassen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Bisphenol A-freie Produkte nicht zwangsläufig gut für Mensch und Umwelt In Kassenbons wurde Bisphenol A kürzlich durch Ersatzstoffe wie Bisphenol S ersetzt. Quelle: pure-life-pictures / Fotolia Die Industriechemikalie Bisphenol A wird zurecht aus immer mehr Verbraucherprodukten verbannt – etwa zu Jahresbeginn 2020 aus Thermopapier für Kassenbons. Denn sie wirkt wie ein Hormon und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen sowie Tieren in der Umwelt beeinträchtigen und vielleicht sogar die Entstehung bestimmter Tumore fördern. Das Problem: Die Ersatzstoffe sind nicht unbedingt besser für Mensch und Umwelt. Wie eine aktuelle Studie des UBA zeigt, taugen 43 der 44 untersuchten Stoffe nicht als Ersatz – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. Lediglich bei einem Stoff, Pergafast 201, gab es aus den in der Studie durchgeführten Tests keinen Hinweis auf eine hormonähnliche Wirkung. Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften, wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung in Organismen, wurden nicht untersucht. Auf Grundlage der EU-Chemikalienverordnung REACH ist nun in Diskussion mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) zu entscheiden, für welche Stoffe der Gruppe der Bisphenole weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonelle Wirkung abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden EU-weit geeignete Maßnahmen eingeleitet, etwa eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Für Kassenbons gilt vorerst weiter: Entsorgt gehören sie in den Restmüll. Denn über das Altpapierrecycling könnten sonst die unerwünschten Stoffe zu uns zurück gelangen, zum Beispiel über Toilettenpapier. Es gibt mittlerweile zwar schon komplett bisphenolfreie Kassenzettel, allerdings ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht möglich, diese von bisphenolhaltigen Bons zu unterscheiden. Neuer UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner „Wissenschaft hat die Aufgabe zu drängeln“ und „Wir stehen plötzlich ganz oben auf der politischen Agenda“ – die ersten Interviews mit dem neuen UBA-Präsidenten. Geschirrspültabs im Test Die Stiftung Warentest stellt bei den Geschirrspültabs deutliche Qualitätsunterschiede fest. Bei der Umweltfreundlichkeit geht es beispielsweise um den Stoff "Benzotriazol". UBA-Experte Marcus Gast dazu im WDR-Fernsehen. UBA-Zahl des Monats 01/2020 Quelle: UBA Jährlich werden in Deutschland rund 4.200 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa 25 Prozent der jährlich durch Holzfeuerungen und ca. zwei Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland.
Liebe Leser*innen, sie verbrauchen unnötig Ressourcen und produzieren viel Müll, der der Umwelt schadet und ein Ärgernis in Straßen und Parks ist: Einwegverpackungen von „Coffee to go“ und anderen Getränken und Speisen zum Mitnehmen. Um zwei Maßnahmen, die die Müllflut eindämmen sollen, geht es in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem stellen wir neueste Zahlen zum Klimaschutzpotenzial von Tempolimits vor sowie Konzepte, wie die CO ₂ -Bepreisung sozial gerecht und Städte für alle gesund gestaltet werden können. Ebenfalls mit dabei: innovative Produkte aus dem Bundespreis Ecodesign und die Neuauslobung des Preises für das Jahr 2023. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Gegen die Müllflut: Neues Recht auf „Mehrweg to go“ und geplante Abgabe auf Einwegplastik To-Go-Einwegverpackungen durch Mehrweg zu ersetzen, spart Müll und Ressourcen. Quelle: FotoHelin / Adobe Stock Ob „Coffee to go“ im Café oder Sushi im Schnellrestaurant – seit dem 01.01.2023 haben Kund*innen die Wahl: Ohne Aufpreis beziehungsweise höchstens gegen Pfand müssen sie Speisen & Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen auch in einer Mehr- statt in einer Einwegverpackung angeboten bekommen. Bei Speisen gilt die Pflicht zur Mehrweg-Alternative für alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Bei Getränken gilt sie – unabhängig vom Material – für alle Einwegbecher. Die Pflicht gilt für alle Verpackungen die jeweils erst beim Unternehmen befüllt werden. Sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern, wie Imbisse und Kioske, können ihre Pflicht auch erfüllen, indem sie anbieten, auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen zu befüllen. Ein großer Schritt auf dem Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft. Defizite bleiben indes: Einwegverpackungen können auch weiterhin ohne Aufpreis ausgegeben werden und sind oftmals für die Kund*innen bequemer, da sie nicht zurückgegeben werden müssen. Übergreifende Rücknahmesysteme, in denen Mehrwegbehältnisse quasi an jeder Ecke zurückgegeben werden können, sind noch nicht überall verbreitet. Von der neuen Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind zudem derzeit noch Einwegverpackungen, die keinen Kunststoff enthalten, wie etwa Pizzakartons. Mehrweg weiteren Auftrieb verschaffen könnte die voraussichtlich 2024 beginnende Abgabepflicht auf einige Einwegprodukte, die ganz oder teilweise (etwa Beschichtung) aus Kunststoff bestehen: Nach auch in Deutschland umzusetzenden EU-Vorschriften müssen Hersteller von Einweg-Getränkebechern und anderen kunststoffhaltigen Einwegprodukten dann für das Wiedereinsammeln aus Straßen und Parks und das Entsorgen zahlen – bisher bleiben vor allem Städte und Gemeinden auf den Kosten von etwa bis zu 434 Millionen Euro jährlich sitzen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten. Wir Verbraucher können natürlich auch helfen: beim Einkauf auf Mehrweg pochen und Zigarettenkippen und anderen Plastikmüll nicht einfach in die Landschaft werfen“. Studie des Umweltbundesamts: Tempolimit spart mehr CO₂ ein als gedacht Beitrag im ZDF Klimabericht-Podcast zur Klimabilanz des Verkehrssektors Der SPIEGEL-Podcast "Klimabericht" rund um die Klimaziele im Verkehrssektor, unter anderem mit UBA-Verkehrsexpertin Dr. Katrin Dziekan. Böllern zu Silvester: Abgesang auf das Feuerwerk Bunte Raketen zum Start ins neue Jahr: Wegen der Pandemie ist diese Tradition zweimal ausgefallen. Die Folge: weniger Patienten in den Kliniken und sauberere Luft. Beitrag im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit UBA-Luftexpertin Ute Dauert. Geschäftsmodell Lärm Viele Straßenanwohner*innen beklagen sich über die dauerhafte Geräuschkulisse vor der eigenen Haustür. Der Lärm ist nicht nur nervig, sondern kann auch der Gesundheit schaden. Trotzdem werden manche Automodelle lauter gebaut als technisch notwendig. Warum sie trotzdem zugelassen werden, erklärt UBA-Experte Lars Schade bei 3Sat NANO. Der radikale Umbruch zur Zirkularität genauso wichtig wie Klimaneutralität UBA-Präsident Dirk Messner im "TrashTalk"-Podcast. Er erklärte eindringlich, warum es aus seiner Sicht eines radikalen Umbruches zu einer echten Kreislaufwirtschaft bedarf und warum das Thema Zirkularität mit ähnlich viel Nachdruck verfolgt werden sollte wie die Klimaneutralität. Außerdem beleuchtete er unter anderem die Rolle des UBA beim Vollzug abfallrechtlicher Regelungen sowie bei der Forschung zu Abfallsammlung und Recycling. UBA-Zahl des Monats 12/2022 Quelle: UBA Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wurde in 100 Prozent der untersuchten Erwachsenen in Europa, Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Menschen nachgewiesen.
Das Projekt "HBM Messungen in Proben der UPB - Analysen von aktuell relevanten Stoffen aus der BMU/VCI Kooperation und HBM4EU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ABF Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH durchgeführt. Die europäische Initiative HBM4EU hat zum Ziel, die Datenlage zum Human-Biomonitoring in der EU anzugleichen und die gesundheitlichen Folgen der Schadstoffbelastung besser zu verstehen - durch Zusammenführung bereits vorhandener Daten und Durchführung gemeinsamer Studien. So sollen Informationen zum sicheren Chemikalienmanagement gewonnen werden, um die Gesundheit der Europäer zu schützen. Im Rahmen der BMU/VCI Kooperation zur Förderung des Human Biomonitorings werden Analysemethoden neu entwickelt, um erstmalig Belastungsdaten zu Stoffen generieren zu können, die bisher nicht untersucht werden konnten. Ziel des Vorhabens ist es, die in der Initiative im Jahr 2018 und 2019 als prioritär benannten Stoffe (hier Bisphenol A/S/F, Benzo(a)pyren und Acrylamid) und Methoden, die in der BMU/VCI Kooperation entwickelt worden sind (hier Uvinul A und Diethylhexyladipat), in Humanproben der Umweltprobenbank des Bundes zu messen. Die Ergebnisse sollen Datenlücken für den europäischen Bereich, die in der Initiative HBM4EU benannt wurden, schließen und länderübergreifende Studien und Auswertungen sollen ermöglicht werden. Die Erstanwendung von BMU/VCI Methoden soll einen ersten Überblick über die Belastungssituation in Deutschland ermöglichen. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zum Aufbau eines europäischen Systems des Human-Biomonitoring zu leisten, das langfristig der besseren Kontrolle und Unterstützung der Chemikalienregulierung in Europa dient.
Das Projekt "Bisphenol A and p-tert-butyl phenol - derivation of reference values for groundwater contaminants" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt.