s/bitopkartierung/Biotopkartierung/gi
Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Das Projekt "Arachnologie (Webespinnen): a) Faerbung und Pigmente bei Spinnen b) Lebenszyklus mehrjaehriger Spinnenarten c) Soziobiologie der Roehrenspinne Eresus niger" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Allgemeine und Spezielle Zoologie.a) Nachweis von Pigmenten, Biochemie, funktionelle Bedeutung der Koerperfaerbung (Mimese, Mimikri, Balz etc.). Farbwechselphaenomene; Fadenpigmente zur Erhaltung der Klebefaehigkeit (Faengigkeit). b) Bestimmung der Variabilitaet des Lebenszyklus klimatoleranter, habitatspezifischer Spinnenarten anhand der Altersstruktur der Populationen und der Fortpflanzungsperiode. c) Erfassung von Vorkommen der seltenen Roehrenspinne Eresus niger, Analyse der Sozialstrukturen der kolonielebenden Individuen und Nachweis der langjaehrigen Koloniepersistenz, Aufklaerung der sozialen Verhaltensweisen, Sexualbiologie und der partiellen Zwergwuechsigkeit (obligat); olifaktorische Leistungen und ihre Rolle. Methoden: Diverse biochemische, cytologische und histologische Verfahren; experimentelle Techniken zur Klebewirkung der Faeden (Pigmente); Biotopkartierungen, Messung von Klimaparametern; Expositionsversuche (Lebenszyklus); Verhaltensdokumentation (Video-recording) im Freiland und bei Haelterung, Tests mit markierten Geschwistergruppen zur intraspezifischen Toleranz und Kooperation, Zucht- und Ansiedlungsversuche unter kontrollierten Bedingungen (Soziobiologie).
Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt. Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.
Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/biotopkartierung zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2010 bis 12/2019 vollständig wiedergeben. Hierbei kann es zu Abweichungen der Größenangaben gegenüber derjenigen im Erhebungsbogen kommen. Maßgeblich sind die Größenangaben in den Erhebungsbögen. Zu dem WMS-Kartendienst gibt es eine GML-Datei entsprechend dem WMS-Kartendienst. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Dateien mit erweiterter Attributtabelle und aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt (gezipt, im Downloadbereich, Link siehe oben), die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Infosysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg (Link: Trefferliste | Transparenzportal Hamburg). Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.
Besonders geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG Quelle: CIR-Bildflüge von 1993 und 1999, terrestrische Kartierungen, fachamtliche Biotopfeststellungen und Fachgutachten aus dem Naturschutzbereich.
Dieses Thema beinhaltet potentielle Nitrataustragsflächen. Es wurde eine Auswahl von bestimmten Flächen auf Grundlage der Biotopkartierung getroffen.
Es wird die Kulisse der Waldstandorte innerhalb von FFH-Gebieten und mit Vorkommen der FFH-Wald-LRT dargestellt. Grundlage hierfür ist eine Auswertung der Ergebnisse der Biotopkartierung mit Stand 2021 nach Vorkommen von Wald-LRT in FFH-Gebieten.
Es wird die Kulisse der Waldstandorte innerhalb von FFH-Gebieten und mit Vorkommen der FFH-Wald-LRT dargestellt. Grundlage hierfür ist eine Auswertung der Ergebnisse der Biotopkartierung mit Stand 2021 nach Vorkommen von Wald-LRT in FFH-Gebieten.
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