<p>Aus Bauprodukten können flüchtige organische Substanzen (VOC) ausgasen. Diese können, ebenso wie dadurch verursachte Gerüche, dem Wohlbefinden der Raumnutzenden schaden. Unangenehme Gerüche können auch zu vermehrtem Lüften und somit zu höherem Energieverbrauch führen. Der Blaue Engel zeichnet emissions- und geruchsarme Produkte aus. Zu Bodenbelägen gibt es diesbezüglich neue Forschungsergebnisse.</p><p>Gerüche in Innenräumen können belästigend wirken und das Wohlbefinden sowie die Gesundheit beeinflussen. Hauptziel der Untersuchungen im jetzt abgeschlossenen Forschungsvorhaben war es zu prüfen, ob die Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für die Produktgruppen „Elastische Bodenbeläge“ (DE-UZ 120) und „Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume“ (DE-UZ 176) um geruchsrelevante Aspekte ergänzt werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass es möglich ist, Anforderungen an den Geruch der Produkte zu stellen.</p><p>Ferner wurde untersucht und gezeigt, dass die bislang vorläufig festgelegte Schwelle einer empfundenen Intensität von 7 pi für die Zulassung von Bauprodukten gemäß Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und beim Blauen Engel grundsätzlich als Bewertungsmaßstab geeignet ist.</p><p>Die Einhaltung konstanter Bedingungen für die Temperatur und die relative Feuchte bei den Messungen sind von großer Bedeutung, da diese Einfluss auf die Messergebnisse haben. Es wurden Untersuchungen bei unterschiedlichen Temperaturen und abweichender relativer Luftfeuchte, die mit einer eigens dafür gebauten kleinen raumlufttechnischen Anlage eingestellt werden konnten, durchgeführt. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geruchs-emissionsarme-produkte-fuer-eine-gesunde">Ergebnisse</a> belegen, dass die Einhaltung konstanter Prüfbedingungen wichtig ist und zeigen deren Einfluss auf die Geruchswahrnehmung.</p><p>Im Vorhaben wurde gezeigt, dass holzbasierte Produkte teilweise trotz hoher Geruchsintensität eine neutrale bis positive Hedonik (Wahrnehmung/Bewertung) zeigen, was für Bauprodukte untypisch ist. Die Zusammenhänge zwischen Intensität, Hedonik und Zumutbarkeit werden in den nächsten drei Jahren in einem Folgeprojekt weiter untersucht.</p>
<p>Gartenhäcksler: Rücksicht auf Nachbarschaft und Umwelt nehmen</p><p>So gehen Sie umwelt- und verantwortungsbewusst mit Ihrem Gartenhäcksler um</p><p><ul><li>Kaufen Sie ein lärmarmes Gerät (Blauer Engel).</li><li>Kaufen Sie lieber ein Elektrogerät statt eines Benzinmotors.</li><li>Halten Sie sich an die bundesweit vorgeschriebenen Betriebs- und Ruhezeiten.</li><li>Reinigen Sie Ihren Häcksler nach jedem Gebrauch sorgfältig.</li><li>Bei seltener Nutzung: Leihen oder teilen Sie sich einen Gartenhäcksler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Häcksler sind Zerkleinerungsmaschinen. Holzige Pflanzenreste aus dem Baum- und Strauchschnitt können zerkleinert und so als Kompost- oder Mulchmaterial verwendet werden. Ihr Energiebedarf ist vergleichsweise gering.</p><p>Es gibt zwei Arten von <strong>Schneidetechniken</strong>:</p><p><strong>Lärmarmes Gerät kaufen:</strong> Bei Häckslern gibt es im Hinblick auf Lärm große Unterschiede. Dies lässt sich einfach an dem Schallleistungspegel (LWA) auf jedem Gerät erkennen. Je geringer der LWA-Wert, desto geringer die Lärmentwicklung. So bedeutet zum Beispiel drei dB weniger bereits eine Halbierung der Schallleistung. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/verbraucherservice-laerm/blauer-engel">Blaue Engel</a> garantiert, dass es sich um lärmarme Geräte handelt (LWA kleiner 92 dB(A)).</p><p><strong>Elektroantrieb bevorzugen:</strong> Gartenhäcksler gibt es mit Elektro- oder mit Benzinmotor. Aus Umweltsicht sind Elektrogeräte zu bevorzugen. Sie erzeugen am Einsatzort weniger Lärm und keine Abgase, sind jedoch wegen der Kabelführung nur für kleinere Grundstücke geeignet. Wenn Sie einen Häcksler mit Akku wählen, können Sie auch ohne Kabel arbeiten. <strong>Betriebs- und Ruhezeiten</strong>: Die bundesweit gültigen Betriebs- und Ruhezeiten für Gartengeräte gelten auch für Gartenhäcksler. Demnach ist der Betrieb eines Häckslers nur werktags von 7 bis 20 Uhr gestattet. Sonntags und an Feiertagen ist der Betrieb eines Häckslers grundsätzlich nicht erlaubt. Teilweise gelten kommunal erweiterte Ruhezeiten. Nehmen Sie darüber hinaus Rücksicht auf die Nachbarschaft und insbesondere kleine Kinder, die generell sehr lärmempfindlich sind.</p><p><strong>Reinigung und Pflege:</strong> Nach jedem Gebrauch sollten Häcksler – mit gezogenem Netzstecker bzw. entnommenen Akkus – entsprechend der Bedienungsanleitung gereinigt werden. Damit die Lager geschmeidig laufen, sollten diese entsprechend den Vorgaben geschmiert werden. Bei Messerhäckslern müssen die Messer regelmäßig nachgeschärft werden. Bei Walzengeräten müssen in regelmäßigen Abständen die Andruckplatte und Gegenplatte nachgestellt werden.</p><p><strong>Leihen und Teilen:</strong> Gartenhäcksler sind teuer, sperrig und werden meist nur sehr selten verwendet. Sie eignen sich deshalb hervorragend für die gemeinschaftliche Nutzung. Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zusammen. Viele Baumärkte oder Geräteverleiher verleihen auch Gartenhäcksler. Die Leihgeräte sind meist auch leistungsstärker, sodass das Zerkleinern insgesamt schneller geht. Achten Sie auf einen integrierten Auffangkorb, der leicht zu entnehmen und zu entleeren ist. Das vereinfacht die Arbeit.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gartenhäckslers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Lärmbelästigung kann in hohem Maße zu Konzentrationsstörungen, Nervosität und Stressreaktionen führen. Auch die Nachbarschaft leidet. Lärm ist eine häufige Ursache von Nachbarschaftsstreitereien. <br>Mit der Europäischen Maschinen- und Gerätelärm-Richtlinie 2000/14/EG gelten in Deutschland seit 2002 bestimmte Bedingungen für Hersteller von Geräten und Maschinen, die im Freien verwendet werden. Danach sind diese verpflichtet, jedes Gerät, das in Verkehr gebracht werden soll, mit dessen Schallleistungspegel (LWA) in einheitlicher Form zu kennzeichnen. In Deutschland existieren außerdem Vorgaben über die Betriebszeiten vieler Geräte und Maschinen in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten (32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Diese sind bundesweit verbindlich. In kommunalen Verordnungen können bestimmte einzuhaltende Ruhezeiten noch ausgeweitet sein.</p>
Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Ein Schwerpunkt wird auf IKT-Produkten liegen (u.a. Computer, Server, gewerbliche Router, Netzwerkkomponenten). Die weitere Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Output des Vorhabens sind Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien
Ökotoxische und mutagene Wirkungen von Bauprodukten können bereits zuverlässig anhand harmonisierter Testmethodik (CEN/TS 17459) beurteilt werden. Diese Methodik wird bereits erfolgreich bei der Vergabe des Blauen Engels eingesetzt (bisher in den Produktgruppen Pflastersteine, Dachbahnen und Dachsteine). Aktuell fehlt die Möglichkeit, die endokrinen Wirkungen von Bauprodukten gleichzeitig mit den ökotoxischen und mutagenen Wirkungen zu bewerten. Dieser Aspekt sollte mit Hilfe eines Projekts anhand experimenteller Untersuchungen in die Methodik ergänzt werden. Die bereits vorhandenen YES- und YAS-Tests (ggf. weitere vorhandene Tests) für endokrine Wirkungen sollten auf ihre Eignung und Aussagefähigkeit bei Bauprodukteluaten getestet werden. Bei den Untersuchungen sind sowohl Kurzzeiteluate (24 h) als auch Langzeiteluate (64 d) gemäß harmonisierter Auslaugtests CEN/TS 16637-2 / CEN/TS 16637-3 zu untersuchen. Um einen Überblick zu gewinnen, sind diverse Bauproduktgruppen mit Regen- oder Sickerwasserkontakt in der Anwendung vom Interesse. Basierend auf bisherige Ergebnisse zur Ökotoxizität (UBA-Veröffentlichung Texte 151/2022) sind drei Produktgruppen auszuwählen (z.B. Dachbahnen, Fugenmörtel und Kunstrasensysteme). Zusätzlich zu Screening-Tests und Produktprüfungen sollte ein Ringversuch durchgeführt werden mit dem Ziel, qualifizierte Labore für den Blauen Engel für die Durchführung von Ökotox-Tests inklusive des YES- und YAS-Tests zu identifizieren. Als Ergebnis werden zusätzlich zum Abschlussbericht eine peer reviewed -Veröffentlichung, eine veröffentlichte Prüfanleitung und eine Liste von geeigneten Prüfinstituten erwartet.
Das Vorhaben reagiert darauf, dass 'grüne' und 'faire' Produkte und 'grüne' und 'faire' Beschaffung zunehmend gemeinsam diskutiert und von Verbraucher*innen und Beschaffenden zusammengedacht werden. Daher ist es an Umweltbundesamt sowohl im Bereich der (freiwilligen und verpflichtenden) Produktkennzeichnung als auch der Beschaffung erforderlich, ein klares und aktuelles Bild davon zu haben, was mit den verschiedenen, sich dynamisch weiter entwickelnden Ansätzen und Instrumenten zur Berücksichtigung von Sozialkriterien erreicht werden soll und kann, um diese ggf. in die eigenen Arbeiten zu integrieren. Das Vorhaben dient dazu, einen umfassenden Überblick über Sozialstandards und -audits und Tools zur Lieferkettenkommunikation in verschiedenen Produktbereichen zu erhalten, diese zu typisieren und ein verallgemeinerbares Vorgehen zur Identifizierung glaubwürdiger und sozial anspruchsvolle Standards und Audits zu entwickeln. Es soll konkrete Formulierungsvorschläge für den Produktstandard Blauer Engel und für Ausschreibungsempfehlungen liefern, auch bzgl. der Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes. Zudem sollen auch die Grenzen der vorhandenen Instrumente im produktbezogenen Umweltschutz analysiert und Bedingungen für eine sinnvolle Umsetzung und Integration definiert werden.Weiterhin soll das Vorhaben untersuchen, ob und wenn ja wie viel teurer Produkte sind, die nach ökologischen und/oder sozialen Standards zertifiziert sind und welcher Anteil davon auf die Umsetzung der ökologischen und sozialen Anforderungen zurückzuführen ist. Es soll geprüft werden, wie im Rahmen staatlicher Förderungen (Ausstattung von Sozialwohnungen, Sozialhilfe, Sachkostenzuschüsse etc.) Produkte gefördert werden können, die Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette erfüllen.
Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche, insbesondere im Innenraum eingesetzte Produkte im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Weiterentwickelt werden für die innenraumrelevanten Produktgruppen Matratzen und Polstermöbel unter anderem Kriterien zur Bestimmung von Umweltentlastungspotenzialen, zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, für geeignete Rücknahme und Wiederverwertungssysteme und für die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder Recyclingmaterialien. Eine Konkretisierung der zu bearbeitenden Standards erfolgt entsprechend politisch prioritärer Ziele sowie Schwerpunktsetzungen der Jury Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Ergänzend wird methodisch die Integration von bilanzierenden Footprint-Indikatoren angestrebt. Für Bauprodukte sind hierzu Informationslücken aus Environmental Product Declarations zu identifizieren und für ausgewählte Produkte zu schließen. Die Ergebnisse der Lebenszyklusanalysen sollen dazu beitragen, hohe ökologische Produktstandards in Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Zusätzlich zu den nationalen Standards sollen für die oben genannten Produktgruppen Vorschläge zur Ausgestaltung europäischer Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingespeist werden können.
Die Entscheidungen der Urlauber in der Tourismusbranche werden seit den 80er Jahren zunehmend auch unter oekologischen Gesichtspunkten getroffen. 1989 stiessen bereits 51 Prozent der Reisenden der Bundesrepublik Deptschland in ihren Urlaubsgebieten auf Umweltprobleme und enempfanden umweltrelevante Phaenomene (z.B. hohes Muellaufkommen) als stoerend (ADAC, 1991 ). Allerdings wird die Wahl des 'richtigen' Urlaubsorts oder Hotels durch nicht vorhandene oder unzureichende Umweltkriterien oder zeichen erschwert. Das Projekt untersucht die Veraenderungen in der Berliner Hotellerie unter oekologischen Aspekten und versucht einen Guetekatalog zu entwickeln, mit dem ein Hotel nach Umweltmassstaeben klassifiziert werden kann. Es nimmt dabei die Bedeutung von informativen Warenkennzeichnungssystemen auf (z.B. Blauer Engel) und versucht die Chancen fuer ein Hotel-Umweltzeichen herauszustellen - hier als 'Gruener Stern' bezeichnet. Ziel ist es, ein Umweltguetezeichen zu entwickeln, das flexibel genug ist, den Interessen sowohl der Anbieter als auch der Nachfrager dienlich zu sein. Eine blosse 'Ja-Nein-Entscheidung' genuegt diesem Anspruch nicht, eine Abstimmung in ein Fuenf Sterne-System ist moeglicherweise die sinnvollste Loesung.
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