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Ehemalige Rieselfelder 2010

Abgeordnetenhaus Berlin 2021: Sind die Rieselfelder Karolinenhöhe im Spandauer Ortsteil Gatow dauerhaft für Naherholung, den Biotop- und Artenschutz sowie als Landschaftsschutzgebiet gesichert?, Drucksache 18 / 26 182, 14.01.2021. Internet: pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26182.pdf BBA (Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaften) 1982: Schwermetalluntersuchungen zum Forschungsprojekt über die Ansiedelung landwirtschaftlicher Betriebe im Bereich Karolinenhöhe und Gatow, unveröffentlicht. Bericht zu den Ergebnissen der AG “Feststellung der Kapazitäten der Berliner Rieselfelder” 1972, im Auftrag der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Berlin, unveröffentlicht. Berliner Entwässerungswerke (Hrsg.) 1985: Berliner Wasser – Alles klar, Berlin. Berliner Wasserbetriebe 2010: Nachnutzungskonzept Rieselfelder Karolinenhöhe, Integriertes Gesamtkonzept, Berlin. 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Dauerhafte Haarentfernung (Epilation)

Dauerhafte Haarentfernung (Epilation) Um unerwünschten Haarwuchs dauerhaft oder zumindest lange anhaltend zu vermindern, werden Laser oder intensiv gepulste Lichtquellen (IPL-Geräte = Intense Pulsed Light, auch als "Blitzlampen" bezeichnet) verwendet. Am besten funktioniert die Methode, wenn das Haar viel, die Haut hingegen wenig Melanin enthält – also bei dunklen Haaren und hellen bis mittleren Hauttönen. Professionelle Anwender*innen müssen qualifiziert sein. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen bei der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) . Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Das BfS gibt Tipps für Verbraucher*innen sowohl für die professionelle als auch für die Heimanwendung. Epilation mit IPL-Gerät Quelle: Yakobchuk Olena/stock.adobe.com Um unerwünschten Haarwuchs dauerhaft oder zumindest lange anhaltend zu vermindern, werden Laser oder intensiv gepulste Lichtquellen verwendet. Bei diesen Verfahren werden die für das Haarwachstum verantwortlichen Strukturen im Haarfollikel durch starkes Erhitzen in ihrer Funktion beeinträchtigt oder zerstört. Doch die Techniken bergen Risiken. Anwender*innen sollten sich deshalb ausführlich informieren, bevor sie die Technik einsetzen und sehr sorgfältig damit umgehen. Verwendete Lichtquellen Im Einsatz sind meist starke Laser der höchsten Laserklassen 3B und 4 oder intensive gepulste Lichtquellen ( IPL -Geräte = Intense Pulsed Light, auch als Blitzlampen bezeichnet) Lasergeräte Laser liefern gebündelte Strahlung mit hoher Energie- und Leistungsdichte. Für die dauerhafte Haarentfernung werden häufig Laser mit einer Wellenlänge von 810 Nanometern verwendet. IPL -Systeme Die Strahlung von IPL -Geräten ist hingegen breitbandig, das heißt, sie besteht aus vielen Wellenlängen. Ihr Spektrum umfasst in der Regel Wellenlängen von 250 Nanometern ( UV -C) bis 1.400 Nanometern (Infrarot A). Dieses Spektrum wird typischerweise durch vorgeschaltete Filter auf den Teil des sichtbaren Lichts ab ca. 550 nm und Teile von Infrarot eingeengt. Diese Wellenlängen dringen tief genug in die Haut ein, um die Zielstrukturen im Haarfollikel zu erreichen. Durch die Pulsung wird für jeweils einen kurzen Zeitraum (circa 20 bis 100 Millisekunden pro Blitz) eine hohe Bestrahlungsstärke erzeugt, wodurch die biologische Wirkung gegenüber einer ungepulsten Bestrahlung verstärkt wird. Die Wirkungen (und gegebenenfalls auch die Nebenwirkungen) sind in vieler Hinsicht mit Laserstrahlung vergleichbar. Tipps für Verbraucher*innen Die Anwendung von Lasern oder sonstigen starken optischen Strahlenquellen ist derzeit nicht auf Personen mit medizinischer Ausbildung beschränkt. Auch eine ärztliche Aufsicht über die Behandlung ist derzeit nicht vorgeschrieben. Daher rät das BfS : Professionelle Anwendung Informieren Sie sich vor der Behandlung über die fachliche Qualifikation des Anwenders sowie über Wirkungen, mögliche Nebenwirkungen und Risiken der Behandlung. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen bei der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Zum verantwortungsbewussten und fachgerechten professionellen Einsatz hochenergetischer Strahlenquellen am Menschen gehört eine fundierte und umfassende Aufklärung der Kund*innen oder Patient*innen. Heimanwendung Wenn Sie selbst Geräte für die Haarentfernung verwenden, beachten Sie die Gebrauchsanweisungen und die Herstellerempfehlungen. Lassen Sie sich gegebenenfalls ärztlich beraten. Stand: 11.05.2023

7. KLIWA-Symposium 2022 – Wasserwirtschaft zwischen Trockenheit und Starkregen

Beim 7. KLIWA-Symposium standen neben den vielen neu gewonnenen Ergebnissen für Süddeutschland besonders die Schwerpunktthemen Trockenheit und Starkregen im Vordergrund. Ausrichter des diesjährigen KLIWA-Symposiums war das Land Rheinland-Pfalz. Die umfangreiche Organisation wurde hierbei federführend vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz übernommen. Über 250 Gäste aus ganz Deutschland verfolgten online oder in Präsenz die zahlreichen Vorträge und Diskussionsrunden. Erstmals wurde das Publikum durch themenbezogene Podiumsdiskussionen interaktiv in die Gestaltung des Symposiums eingebunden. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Öffentlicher Verwaltung, Ingenieurbüros sowie lokalen Akteuren der Wasserwirtschaft wurden die Aspekte der Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an den Klimawandel beleuchtet. Das Symposium wird veranstaltet vom dem Ministerien für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM), dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW), dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie dem Deutschen Wetterdienst (DWD), dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU RP), der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (BLfU). Das LfU RP übernahm in diesem Jahr die Organisation. Starkregenereignisse nehmen zu Die aktuellen KLIWA-Auswertungen zeigen, dass Trockenheit und Starkniederschläge sowie Hochwasser zunehmen. Diese Entwicklung stellt sowohl die Wasserwirtschaft als auch die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die letzten Jahre und besonders das Jahr 2021 und 2022 zeigen bereits, dass es zur Bewältigung dieser Herausforderungen geeigneter Anpassungsstrategien bedarf. Die Wasserverfügbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten von Wasser werden sich deutlich verändern. Eine Herausforderung dabei ist, dass Wasser bei Starkregenereignissen meist oberirdisch abläuft und kaum im Boden versickern kann. Trinkwasserverbundsysteme und nachhaltige Wasserentnahmekonzepte für die Landwirtschaft werden deshalb immer wichtiger. Der häufiger auftretende Hitzestress und das Trockenfallen von Gewässerabschnitten wirkt sich zudem auf die Gewässerökologie aus. Auch hier sind Anpassungsstrategien erforderlich. Modellsimulationen von Gewässertemperaturen haben beispielsweise gezeigt, dass die Beschattung der Gewässer durch Ufervegetation sehr großes Potenzial besitzt, sommerlichen Erwärmungseffekten entgegenzuwirken. Starkregen während der Veranstaltung Eine Anekdote am Rande: Offenbar wollte auch das Wetter seinen Beitrag leisten. So brach am 14. September nachmittags, während im Plenum grade der Themenbereich Starkregen diskutiert wurde, ein Starkregenereignis über die Stadt Ingelheim herein, das zu einem der größten Feuerwehreinsätze der Stadt führte. Keller, Straßen und Unterführungen liefen voll, unmittelbar neben der Veranstaltungshalle schlug der Blitz ein. Am zweiten Tag berichteten dann die Referentinnen und Referenten über ihre Erfahrungen vom Vortag - passend zum Thema des Symposiums. So konnte ein Referent kaum aus seinem Hotel gelangen, da die Flure und Aufzüge des Hotels unter Wasser standen. Anschaulicher konnte die Gefahr von Starkregen nicht gezeigt werden.

Klimawandel hat Einfluss auf die Sicherheit technischer Anlagen

Klimawandel hat Einfluss auf die Sicherheit technischer Anlagen Natürliche Gefahrenquellen, wie Starkniederschläge, Überflutungen, Winterstürme oder Blitze, können Störfälle verursachen. Der Klimawandel kann Intensität, Häufigkeit und örtliche Verteilung derartiger Gefahrenquellen verändern. Betreiber von Anlagen, in denen große Mengen gefährlicher Stoffe vorhanden sind, und zuständige Behörden müssen deshalb ihr Risikomanagement anpassen. Naturgefahren wie Niederschläge, Stürme oder Gewitter können bei Einwirkung auf technische Anlagen erhebliche Schäden verursachen. Enthält die Anlage zudem gefährliche Stoffe, so ist nicht nur der direkte Schaden an der Anlage relevant, sondern eventuell auch die ausgelöste Freisetzung dieser Stoffe, ihr in Brand geraten oder gar ihre Explosion. Derartige Störfälle werden international als Natechs (Natural Hazard Triggered Technical Accidents) bezeichnet und bedürfen eines speziellen Natech-Risikomanagements. Der Bericht „Klimawandel und Anlagensicherheit: Empfehlungen aus dem ⁠ UN ⁠/⁠ OECD ⁠-Natech- Projekt“ stellt zusammen, welche Arten von natürlichen Gefahrenquellen in Deutschland besonders für dieses Risikomanagement relevant sind und welche Wirkungen des Klimawandels auf diese Gefahrenquellen erwartet werden. So wird beispielsweise erwartet, dass aufgrund des Klimawandels Gewitter häufiger und intensiver auftreten werden. Dies kann häufiger zu schweren Überflutungen führen. Längere und intensivere Hochtemperaturperioden aufgrund des Klimawandels können die Temperatur von im Freien stehenden Anlagenteilen und darin befindlichen Stoffen erhöhen, was unerwünschte chemische Reaktionen auslösen kann. Aus dieser Zusammenstellung wurden unter anderen die folgenden Empfehlungen für Betreiber, Behörden und sonstige Entscheidungsträger zum Natech-Risikomanagement abgeleitet. Anlagenbetreiber sollen insbesondere natürliche Gefahrenquellen, die sich durch den ⁠ Klimawandel ⁠ verändern, bei der Störfallvorsorge berücksichtigen. Sie sollen Anpassungsstrategien an den Klimawandel entwickeln, weitergehende Sicherheitsmaßnahmen treffen und diese bei fortgeschrittenem Kenntnisstand aktualisieren. Behörden sollen die von ihnen erstellten Karten über Naturgefahren an die betroffenen Kommunen und Anlagenbetreiber aktiv über zentrale Portale im Internet kommunizieren. Staaten und Betreiber , die durch eine Naturgefahr getroffen werden können, sollen bei Natech-Risikomanagement grenzüberschreitend und international zusammenarbeiten und Beispiele Guter Praxis im Natech-Risikomanagement untereinander austauschen. Entsprechend wurde im Projekt ein Verzeichnis mit internationalen guten Beispielen im Natech-Risikomanagement zusammengetragen. Die verschiedenen Akteure aus Politik und Wirtschaft finden hier Anregungen, um ihre eigenen Aktivitäten zum Natech-Risikomanagement weiter zu entwickeln. Die Übersicht reicht von Frühwarnsystemen vor Naturgefahren (wie Tsunami-, Hochwasser- oder Sturmwarnsystemen) über Verfahren zur Analyse von Naturgefahren und Natech-Risiken bis zu Beispielen der grenzüberschreitenden oder internationalen Kooperation. Die Beispiele beschreiben jeweils den internationalen Stand der Technik im Natech-Risikomanagement. Das Verzeichnis umfasst 42 Datenblätter mit Beispielen zu 12 Teilaspekten des Natech-Risikomanagements. Das diesen Projektergebnissen zu Grunde liegende, im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ durch adelphi gGmbH durchgeführte Forschungsvorhaben, ist ein Teilprojekt im Rahmen der Aktivitäten von UN, OECD und EU zum Natech-Risikomanagement seit 2009 . Weitere Ergebnisse des OECD-Natech Projekts sind unter dem Titel: „Natech Risk Management: 2017-2020 Project Results“ als Nr. 32 im Rahmen der Series on Chemical Accidents der OECD erschienen.

V. Vorbereitung und Durchführung des Versetzmanövers

V. Vorbereitung und Durchführung des Versetzmanövers An Bord des Schiffes müssen vor dem Versetzmanöver mit dem Hubschrauber folgende Vorbereitungen getroffen und überprüft werden: an gut sichtbarer Stelle ist ein rot/weiß gestreifter Windsack von mindestens 1,20 m Länge anzubringen, alle an dem Versetzmanöver beteiligten Personen sind mit klar erkennbarer heller Kleidung und mit Schutzhelm auszustatten, nicht eingesetztes Personal und unnötige Ausrüstung ist aus dem Bereich der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche zu entfernen, lose Objekte auf dem Schiffsdeck sind zu entfernen oder gut zu sichern, alles stehende oder laufende Gut (Antennen, Takelage) in der Nähe der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche ist niederzulegen und zu sichern, Ladeflächen sind aufzutoppen oder niederzulegen, Feuerlöscheinrichtungen sind zum sofortigen Einsatz bereitzuhalten, die Löschmannschaft muss samt Brandschutzausrüstung einsatzbereit sein, zwei Besatzungsmitglieder müssen zur Assistenz der zu versetzenden Seelotsen einsatzbereit sein. Auf Öl-, Gas- und Chemikalientankschiffen müssen zusätzlich sämtliche Tankwaschvorgänge eingestellt werden, alle in der Nähe der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche liegenden Tanks 30 Minuten vor dem Versetzmanöver derart gelüftet werden, dass ein Abblasen der Druckausgleichsventile während des Versetzmanövers unterbleibt, erforderlichenfalls alle unter der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche gelegenen Tanks inertisiert sein und alle Tanköffnungen vor dem Anflug des Hubschraubers verschlossen werden. Während des gesamten Versetzmanövers einschließlich des An- und Abfluges des Hubschraubersist bei Nacht oder unsichtigem Wetter eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche des Windrichtungsanzeigers und aller über das Schiffsdeck hinausragenden Hindernisse sicherzustellen ( z. B. durch Einschaltung der Decksbeleuchtung). Ein Winsch- oder Landemanöver darf nur dann durchgeführt werden, wenn der Hubschrauberpilot und die Schiffsführung nach vorheriger gemeinsamer Absprache festgestellt haben, dass dies ohne eine Gefährdung der Sicherheit des Hubschraubers, des Schiffes und der beteiligten Personen geschehen kann. Das Versetzmanöver ist abzubrechen, wenn entweder der Hubschrauberpilot, die Schiffsführung oder der zu versetzende Seelotse dies für erforderlich hält. Ist Funkkontakt nicht möglich, wird der Hubschrauber das Schiff umkreisen und durch mehrmaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer anzeigen, dass die Funkverbindung ausgefallen ist. Das Schiff hat mit einer ALDIS -Handsignallampe oder einer ebenso geeigneten Lampe in Richtung auf den Hubschrauber folgende Signale zu geben: ein festes weißes Licht, wenn das Schiff bereit ist, das Versetzmanöver auszuführen, eine Serie von kurzen weißen Blitzen, wenn das Schiff das Versetzmanöver für unbestimmte Zeit (längstens 15 Minuten) nicht durchführen kann, eine Serie von Morsebuchstaben N, wenn das Versetzmanöver auch über 15 Minuten hinaus nicht möglich ist. Das Windenseil des Hubschraubers darf unter keinen Umständen auf dem Schiff befestigt werden. Unmittelbar vor jedem Abwinschvorgang, durch den Personen abgesetzt oder aufgenommen werden, ist die während des Fluges aufgebaute statische Elektrizität gefahrlos abzuleiten. Dazu wird vom Hubschrauber an der Schlinge ein leitfähiges Erdungskabel herabgelassen, dessen Bleigewicht immer als erstes das Schiffsdeck berühren soll. Diese Verbindung ist selbsttätig lösbar und sollte auf keinen Fall am Schiff befestigt werden. Insbesondere bei Öl-, Gas- und Chemikalientankschiffen ist durch geeignete Wahl des Ableitpunktes sicherzustellen, dass eine Entzündung zündfähiger Gasgemische ausgeschlossen wird. Stand: 18. August 2017

Sammelmeldung Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

Traktorfahrer mit 1,98 Promille24.06.2012, 10:20 Uhr, Brüchau: Der Fahrer (42) eines Zugmaschine mit Anhänger und die Fahrerin (33) eines Pkw Renault befuhren die L 20 von Neuendorf nach Brüchau. Etwa 50 Meter vor dem Ortseingang bog der Traktor nach links auf den Hof eines Grundstücks ab. Dabei achtete der Fahrer nicht auf den Renault, der sich bereits im Überholvorgang befand. Durch den Zusammenprall entstand am Pkw Sachschaden von ca. 3.000 Euro. Während der Unfallaufnahme wurde beim Traktorfahrer eine ?Fahne? festgestellt. Der Test ergab einen Wert von 1,98 Promille. Die Blutentnahme erfolgte im AKK Gardelegen. Blechschaden vor der Bibliothek24.06.2012, 14:20 Uhr, Salzwedel: Der Fahrer (24) eines Pkw Opel Corsa befuhr die Straße Vor dem Neuperver Tor und beabsichtigte vor dem Grundstück Nr. 1 zu parken. Da er hinter sich einen ebenfalls einparkenden Audi bemerkte, fuhr er noch ein Stück vor, um dem Audi das Einparken zu ermöglichen. Zu diesem Zeitpunkt wollte ein Pkw BMW (Fahrer, 30) vor dem Opel einparken. Es kam zu einer seitlichen Berührung. Der Sachschaden wird auf ca. 2.500 Euro geschätzt. Unfallflucht in Klötze25.06.2012, 12:15 Uhr, Klötze: Die Fahrerin (61) eines Pkw Audi fuhr rückwärts aus einer Parklücke auf dem EDEKA-Markt und stieß dabei gegen einen weiteren Pkw Audi. Nach Angaben einer Zeugin stieg die Unfallverursacherin aus dem Fahrzeug und ging zum Heck des Audi. Danach fuhr sie davon. Die Beamten suchten sie an ihrem Wohnort auf. Sie gab an, von einem Anstoß nichts bemerkt haben. Der Sachschaden beträgt ca. 1.000 Euro. Mit 0,68 Promille durch Ackendorf25.06.2012, 00:33 Uhr, Gardelegen: An Kreuzung Sandstraße fiel den Beamten ein Pkw Daimlerchrysler im Gegenverkehr auf, der die Kurve schnitt. Das Fahrzeug wurde dann wieder in Ackendorf gesichtet und einer Kontrolle unterzogen. Bei einem Alkoholtest wurde ein Wert von 0,65 Promille festgestellt. Der gab Fahrer (32) an, zwei Bier getrunken zu haben. Im Kommissariat erfolgte ein zweiter Test auf dem beweissicheren Evidential 7110. Dabei wurde der endgültige Wert von 0,34 mg/l (0,68 Promille) ermittelt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Owi-Anzeige gefertigt. Ruhestörer unter Drogen24.06.2012, 19:05 Uhr, Salzwedel: Während eines Einsatzes wegen Ruhestörung kam den Beamten ein Pkw Opel Astra Kombi entgegen. Der Fahrer (36) war für die Ruhestörung verantwortlich. Während der anschließenden Kontrolle wurden starre und auf Licht träge reagierende Pupillen festgestellt. Ein DRUG-WIPE-5-Test verlief bei Cannabis positiv. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und im mitgeführten Rucksack eine Tüte mit einer bisher unbekannten pflanzlichen Substanz gefunden. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr23.06.2012, Kalbe: In der Nacht zum 23.06.2012, bis etwa 02:30, haben Unbekannte in Kalbe gefährliche Situationen im Straßenverkehr geschaffen und Verkehrseinrichtungen beschädigt. So wurde in der Wernstedter Straße in Höhe des Parkplatzes Friedhof ein Streugutbehälter mitten auf die Straße gestellt. Ein Stück weiter wurde ein Umleitungsschild über die Fahrbahn gelegt. An der Kreuzung Ernst-Thälmann-Straße / Schulstraße wurde Schild Durchfahrverbot und ein Absperrtafel mit Fußplatte verstellt. Des Weiteren wurde ein Absperrpfosten für Kettenabsperrungen abgebrochen. Gegen 05:00 Uhr wurde angezeigt, dass mehrere Regeneinlaufdeckel im Bereich der hinteren Zufahrt zum Parkplatz der Medianklinik aus den Einläufen genommen und seitlich abgelegt wurden. Auch hier bestand für Fahrzeugführer aber auch für Fußgänger die Gefahr eines Unfalls.Die Polizei sucht Zeugen welche sachdienliche Hinweise geben können. Sie werden gebeten, sich in der Revierstation Kalbe (Tel. 039080 727570) zu melden. Tank angezapftGardelegen: In der Zeit vom 21.06.2012, 20:30 Uhr bis 23.06.2012, 15:00 Uhr, verschafften sich Unbekannte in der Burgstraße gewaltsam Zugang zum Tank eines Opels und entwendeten ca. 30 Liter Kraftstoff. Das Fahrzeug stand in Höhe des Parkplatzes gegenüber der Firma Wellach. Die Polizei sucht Zeugen. Sie werden gebeten sich im Revier Kommissariat Gardelegen (Tel. 03907 7240) zu melden. Spiegel abgetreten24.06.2012, Kalbe: In der Nacht zum 24.06.2012 trat ein Unbekannter den linken Außenspiegel an einem Dacia Duster ab. Das Fahrzeug war in der Ernst-Thälmann-Straße auf der linken Seite des Parkplatzes hinter dem Center Hotel Altmark geparkt worden. Der Schaden beträgt ca. 350 Euro. Zeugen melden sich bitte in der Revierstation Kalbe (Tel. 039080 727570). DieseldiebstahlHemstedt: In der Zeit vom 22:06.2012, 14:30, bis 25:06.2012, 05:00 Uhr, wurden aus vier auf einem Firmengelände abgestellten Lastkraftwagen Dieselkraftstoff entwendet. Nach bisherigem Ermittlungsstand fehlen mindestens 500,- l Kraftstoff. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei fragt wer kann Hinweise geben? Wer hat verdächtige Fahrzeuge beobachtet? Zeugen melden sich bitte im Revierkommissariat Gardelegen (Tel. 03907 7240) Brand eines Schuppens23.06.2012, Kloster Neuendorf: gegen 01:30 Uhr kam es zum Brand eines Schuppens in der Trüstedter Straße. Personen oder Tier wurden nicht geschädigt. Das Feuer wurde durch FF Kloster Neuendorf, neun Kameraden und zwei Fahrzeuge gelöscht. Nach bisherigem Ermittlungsstand konnte nur eine natürliche Brandursache (Blitz) ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen gehen in alle Richtungenund dauern an. Handgreifliche Auseinandersetzung22.06.2012, Mieste: Am 22.06.2012 kam es gegen 20:00 Uhr in der Wilhelmstraße in einer alten Werkhalle zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen. Insgesamt waren 20 Personen mit bisher ungeklärter Intensität beteiligt. Entsprechend der Anzeigenaufnahme kommen Personen der einen Gruppe aus dem Raum Mieste/Gardelegen und die der zweiten Gruppe aus Miesterhorst und dem Raum Haldensleben. Bei Eintreffen der Polizei entspannte sich die lautstark geführte Auseinandersetzung. Die Beteiligten wurden belehrt, es erfolgte eine Anzeigenaufnahme und sie wurden von der Örtlichkeit verwiesen. Nach bisherigem Ermittlungsstand wollte scheinbar keine der Gruppen dieser Auseinandersetzung aus dem Wege gehen. Das eingeleitete Verfahren richtet sich bisher gegen 17 Personen. Das Alter der Beteiligten liegt überwiegend zwischen 16 und 25 Jahren. Vier Personen haben sich bei der Auseinandersetzung mehr oder weniger leicht verletzt. Einer von ihnen, ein 19-Jähriger aus dem Raum Haldensleben, ließ sich im Altmarkklinikum Gardelegen behandeln, er hatte eine blutende Verletzung im Gesicht davongetragen. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen war der Grund ein zurückliegender Streit zwischen zwei Personen dieser Gruppierungen am 18.06.2012 in Mieste.Gegen 01:25 Uhr kam es in diesem Zusammenhang in Chausseestraße zu einer weiteren Auseinandersetzung, zu welcher die Polizei gerufen hat. Ein 18-Jähriger aus Mieste wurde geschlagen und getreten. Beschuldigt wird ein 20-Jähriger aus Miesterhorst. Tatort war ein Privatgrundstück. Insgesamt wurden vor Ort elf Personen angetroffen, welche sich wieder in die bekannten Gruppen gliederten. Alle Angetroffenen verhielten sich gegenüber der Polizei zu einem großen Teil unkooperativ. Der Beschuldigte stand erheblich unter Alkoholeinfluss (2,23 Promille).Der Verletzte wurde durch herbeigerufene Rettungskräfte vor Ort versorgt und dann zu weiteren Untersuchungen ins Altmarkklinikum nach Gardelegen gebracht. In Mieste wurde in der Folgezeit die Polizeipräsenz durch verstärkte Streifenfahrten erhöht. Es wurden keine weiteren Vorfälle bekannt. Die Ermittlungen dauern an. Brand durch Flexarbeiten25.06.2012, 13:04 Uhr, Gardelegen: Durch Flexarbeiten in einer Firma, An der breiten Gehre, entzündete sich eine Auffangmatte. Diese setzte wiederum die Lüftungsanlage in Brand. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Die Wehr Gardelegen übernahm die Löscharbeiten vor Ort. Strandkiosk aufgebrochen24.06.2012, Arendsee: Gegen 12:00 Uhr wurde der Einbruch im Kiosk auf dem Gelände des Strandbades gemeldet. Unbekannte Täter drangen gewaltsam in den Kiosk ein und entwendeten Werkzeuge, u. a. zwei Rohrzangen, vier Schraubendreher und zwei Bindedrahtrollen, sowie diverse Lebensmittel und ein Küchengerät. Zeugen, die Hinweise geben können, melden sich bitte im Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel unter der Telefonnummer 03901/8480. Außenspiegel abgebrochen23.06.2012, 06:10 Uhr, Salzwedel: In der Zeit vom 22.06.2012, 14:00 Uhr bis 23.06.2012, 06:10 Uhr beschädigten unbekannte Täter einen Pkw Fiat, der in der Neutorstraße in Salzwedel abgestellt war. An der Motorhaube, an der linken Tür und an der Heckklappe waren Kratzer und Dellen. Weiterhin wurde der linke Außenspiegel abgebrochen. Zeugen, die Hinweise geben können, melden sich bitte im Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel unter der Telefonnummer 03901/8480. Info-Bus des LKA in Klötze26.06.2012, Klötze: Vor dem LIDL-Markt steht diesmal der Infobus des Landeskriminalamtes Magdeburg. Von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr stellen sich Beamte des LKA, vom Polizeirevier Salzwedel und der Bundespolizei zu Fragen der Bürger rund um das Thema Sicherheit. Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

Sammelmeldung Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

Unter Alkoholeinfluss aufgefahren21.06.2012, Ritzleben: Gegen 13:40 Uhr befuhr die Fahrerin (61) eines Pkws VW Lupo die B190 von Arendsee in Richtung Salzwedel. Etwa zwei Kilometer hinter Ritzleben bemerkte sie ein stehendes Vermessungsfahrzeug Daimler-Benz mit Hänger zu spät und fuhr auf den Hänger auf. Es entstand leichter Sachschaden (500,-?). Personen verletzten sich nicht. Allerdings bemerkten die Polizeibeamten bei der Unfallaufnahme bei der Frau Alkoholgeruch. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,34?. Es folgten eine Blutprobenentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Verletzte Radfahrerin21.06.2012, Gardelegen: Gegen 14:00 Uhr fuhr der Fahrer einer Zugmaschine Jon Deere mit zwei Anhänger auf der alten Letzlinger Landstraße von Lindenthal kommend stadteinwärts. Als er einem stehenden Baufahrzeug vorbei fuhr, überholte er gleichzeitig eine 75-jährige Radfahrerin. Weil im Gegenverkehr ein Pkw wartete, lenkte der Fahrer des Zuges frühzeitig auf seine Fahrbahnhälfte zurück und es kam, wegen eines zu geringen Seitenabstandes, zum seitlichen Zusammenstoß zwischen dem letzten Hänger und der Radfahrerin. Die Radfahrerin stürzte und verletzte sich leicht. Sachschaden entstand nicht. Der Fahrer (51) des Jon-Deeres fuhr weiter. Er konnte später von der Polizei aufgrund einer Zeugenaussage ermittelt werden. Die Ermittlungen dauern an. Beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst21.06.2012, Gardelegen: Gegen 15:30 Uhr wollte der Fahrer (86) eines Pkws Renault vom Buschhorstweg auf die Letzlinger Landstraße auffahren. Als ein vorfahrtsberechtigter Gelenkbus in den Buschhorstweg einbog, setzte er ein Stück zurück, um Platz zu machen. Hierbei übersah er einen hinter sich wartenden Audi und es kam zum Zusammenstoß. Es entstand leichter Blechschaden (ca. 1500,-?). Der Renaultfahrer und der Audifahrer (70) verletzten sich nicht. Brand einer Lagerhalle21.06.2012. Thüritz: Gegen 17:18 Uhr kam es zum Brand eines ehemaligen Bergeraums / Lagerhalle in welcher altes Stroh und Silageballen gelagert wurden. Es brannten neben dem Erntegut der Teil des Daches und das Holztor einer Giebelseite. Das Feuer wurde durch die FF Badel, Thüritz, Güssefeld, Zethlingen und Kalbe gelöscht. Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf ca. 10 000,-?. Nach bisherigem Ermittlungsstand kann eine natürliche (Blitz) und technische Brandursache ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen die sachdienliche Hinweise geben können melden sich bitte im Polizeirevier Salzwedel (Tel. 03901 8480) oder dem Revierkommissariat Klötze (Tel. 03909 4010). Reh kontra Passat22.06.2012, Gardelegen: Gegen 02:35 Uhr kollidierte zwischen Gardelegen und Hemstedt ein VW Passat mit einem Reh. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Am Pkw entstand Sachschaden (1000,-?). Der Fahrer (22) verletzte sich nicht. Einbruchsdiebstahl:Gardelegen: In der Zeit vom 21.06.2012, 16:00 Uhr, bis 22.06.2012 ,06:00 Uhr, brachen Unbekannte in das Gebäude einer Firma im Holzweg ein. Der oder die Täter durchsuchten mehrere Schränke und entwendeten einen Werkzeugkoffer mit elektrischen Geräten (Bohrmaschine und Winkelschleifer). Des Weiteren nahmen sie eine vorgefundene Spielekonsole Nitendo nebst den dazugehörigern Spielen mit. Die Polizei fragt: Wer kann Hinweise zur Tat oder zum Verbleib des Diebesgutes geben? Zeugen werden gebeten sich im Revierkommissariat Gardelegen (Tel. 03907 7240) zu melden. Spiegel abgefahren21.06.2012: Chüttlitz: Gegen 14:25 Uhr kam es kurz hinter Chüttlitz zu einem Unfall im Begegnungsverkehr, bei dem an den unfallbeteiligten Fahrzeugen jeweils die linken Außenspiegel zu Bruch gingen (1000,-). Der Fahrer (24) eines VW T5 wollte einen Lkw überholen und scherte dazu links aus, um den möglichen Gegenverkehr sehen zu können. Hierbei kam es dann schon zur Kollision mit einem entgegenkommenden Pkw Daimler Benz. Der VW-Fahrer und der Daimlerfahrer (68) blieben unverletzt. Diebstahl aus einem Lkw21.06.12, Salzwedel: Gegen 16.30 Uhr wurde aus einem Fahrerhaus eines Lkws, der in der Braunschweiger Straße in Salzwedel stand, eine Digitalkamera ?Pentax? entwendet. Der Fahrzeugführer war beim Be- und Entladen des Lkws und hatte die Fahrzeugtür nicht verschlossen. Zeugen, die Hinweise geben können, melden sich bitte im Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel unter der Telefonnummer 03901/8480. Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße

Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße I. Allgemeines 1. Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt. Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert. Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht. Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen. Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten. 2. Begriffe Feuer: Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient. Festfeuer: Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe. Taktfeuer: Ein in kennzeichnendem Rhythmus aufleuchtendes Feuer mit regelmäßiger Wiederkehr. Es werden verwendet: ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung: Ubr. oder mit Gruppen von Unterbrechungen Beispiel: 2 Unterbrechungen: Ubr. (2) Gleichtaktfeuer: Glt. Blitzfeuer mit Einzelblitzen: Blz oder mit Gruppen von 2 Blitzen: Blz. (2) oder mit Gruppen von 2 + 1 Blitzen: Blz. (2 + 1) Funkelfeuer mit dauerndem Funkel: Fkl. oder mit Gruppen von Funkeln Beispiel: 3 Funkel: Fkl. (3) Beispiel: 9 Funkel: Fkl. (9) oder mit Gruppen von Funkeln und 1 Blink Beispiel: 6 Funkel + 1 Blink: Fkl. (6) + Blk. Schnelles Funkelfeuer mit dauerndem schnellen Funkel: SFkl. oder mit Gruppen von schnellen Funkeln Beispiel: 3 schnelle Funkel: SFkl. (3) Beispiel: 9 schnelle Funkel: SFkl. (9) oder mit Gruppen von schnellen Funkeln und 1 Blink Beispiel: 6 schnelle Funkel + 1 Blink: SFkl. (6) + Bkl. Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/Minute ausgesendet. Ein Blink wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar. Ein Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei Unterbrechungen oder drei Blitzen wird als Feuer mit ungerader Kennung bezeichnet. Ein Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet. II. Bezeichnung der Fahrrinne 1. Rechte Seite Bild 1 Farbe: rot Form: Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer 2. Linke Seite Bild 2 Farbe: grün Form: Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer 3. Spaltung Bild 3 Farbe: rot-grün waagerecht gestreift Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne Toppzeichen (wenn vorhanden): rot-grün waagerecht gestreifter Ball (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt. Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll. 4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt 4.1 Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne Bild 4a Farbe: rot mit einem grünen waagerechten Streifen Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): rotes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1) 4.2 Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne Bild 4b Farbe: grün mit einem roten waagerechten Streifen Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): grünes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1) Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet. 5. Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel): Bild 4c III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie eines Hindernisses in oder an der Wasserstraße A. Feste Zeichen 1. Rechte Seite Bild 5 Farbe: rot Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer 2. Linke Seite Bild 6 Farbe: grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer 3. Spaltung Bild 7 Farbe: rot-grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - über grünem Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt. 4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt Im Bereich einer Abzweigung, Einmündung und Hafeneinfahrt kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt. B. Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung eines Hindernisses) 1. Rechte Seite Bild 8 Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer 2. Linke Seite Bild 9 Farbe: grün-weiß waagerecht gestreift Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor) C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel) Bild 10 IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße 1. Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen bei Nacht bei Tag gesperrte Seite gesperrte Seite ein rotes Festfeuer Verbotszeichen A.1 freie Seite freie Seite zwei grüne Festfeuer übereinander Hinweiszeichen E.1 Bild 11 bei Nacht bei Tag Beispiele: Bild 12 2. Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen (Wellenschlag vermeiden) bei Nacht bei Tag gesperrte Seite gesperrte Seite ein rotes Festfeuer eine rote Flagge oder Tafel freie Seite freie Seite ein rotes Festfeuer über einem weißen Festfeuer eine rote Flagge oder Tafel über einer weißen Flagge oder Tafel Bild 13 bei Nacht bei Tag Beispiele: Bild 14 V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich) A. Bezeichnung eines Radarzieles 1. Bild 15 Farbe: gelb Form: Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor; Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen als Radarreflektor jeweils z. B. oberhalb oder unterhalb eines Brückenpfeilers ausgelegt 2. Stange mit Radarreflektor (oberhalb und unterhalb eines Brückenpfeilers) Bild 16 B. Bezeichnung einer Freileitung 1. Radarreflektoren an Freileitung befestigt (ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung) Bild 17 2. Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt (ergeben im Radarbild je zwei nebeneinander liegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung) Bild 18 VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer A. Lage der Fahrrinne zum Ufer 1. Rechte Seite Farbe: rot/weiß Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: rote quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand oder roter quadratischer Lattenrahmen Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer Bild 19 2. Linke Seite Farbe: grün/weiß Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: auf der Spitze stehende quadratische Tafel, obere Hälfte grün, untere Hälfte weiß oder grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer Bild 20 3. Zusammenspiel der Bilder 19 und 20 (Beispiel) Bild 21 B. Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer 1. Rechte Seite Farbe: gelb/schwarz Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: gelbe quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen oder gelbes stehendes Lattenkreuz Bild 22 2. Linke Seite Farbe: gelb/schwarz Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: gelbe auf der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen oder gelbes liegendes Lattenkreuz Bild 23 3. Zusammenspiel der Bilder 22 und 23 (Beispiele) 3.1 Bezeichnung durch Einzelbaken Bild 24 Feuer (wenn vorhanden): linke Seite: gelbes Taktfeuer mit ungerader Kennung rechte Seite: gelbes Taktfeuer mit gerader Kennung 3.2 Bezeichnung durch Richtbaken Bild 25 Ein Richtbakenpaar besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter der Unterbake und ist höher als diese. Feuer (wenn vorhanden): beide Seiten Unterfeuer: gelbes Gleichtaktfeuer Oberfeuer: gleichgängig mit Unterfeuer oder gelbes Festfeuer VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung A. Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses 1. Kardinalzeichen Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben. 1.1 Definition der Quadranten und Kardinalzeichen Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW - NO , NO- SO , SO- SW und SW-NW begrenzt. Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten benannt, in dem es liegt. Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist. Bild 26 1.2 Beschreibung der Kardinalzeichen Nord-Kardinalzeichen Farbe: schwarz über gelb Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen oben - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. Bild 26a Ost-Kardinalzeichen Farbe: schwarz mit einem breiten gelben waagerechten Streifen Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen voneinander - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (3) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (3) Bild 26b Süd-Kardinalzeichen Farbe: gelb über schwarz Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei scharze Kegel übereinander - Spitzen unten - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (6) + Blk. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (6) + Blk. Bild 26c West-Kardinalzeichen Farbe: gelb mit einem breiten schwarzen waagerechten Streifen Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen zueinander - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer (Fkl. (9) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (9) Bild 26d 2. Einzelgefahrzeichen Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden. Farbe: schwarz mit einem oder mehreren breiten roten waagerechten Streifen Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Bälle übereinander Feuer (wenn vorhanden): weißes Blitzfeuer Blz. (2) Bild 27 B. Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt 1. Mittefahrwasserzeichen An beiden Seiten des Mittefahrwasserzeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden. Farbe: rot-weiß senkrecht gestreift Form: Tonne mit Toppzeichen (in der Regel als Radarreflektor) Toppzeichen: roter Ball Feuer (wenn vorhanden): weißes Taktfeuer: Ubr., Glt. oder Blz. Bild 28 2. Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung Ein Leitfeuer ist ein Einzelfeuer, das durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im Allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnet. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit dem weißen Sektor des Leitfeuers. Feuer: weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün Bild 29 3. Einfahrtzeichen Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt. Farbe: weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: rechtes Ufer: Raute aus senkrechtem Lattenwerk; linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk Feuer (wenn vorhanden): rechtes Ufer: rotes Taktfeuer; linkes Ufer: grünes Taktfeuer rechtes Ufer Bild 30 linkes Ufer Bild 31 4. Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel) Bild 32 VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche 1. Tonnen für eine gesperrte Wasserfläche Gelbe Stumpftonnen (Bild 33) oder gelbe Tonnen (Bild 34) mit oder ohne Radarreflektoren oder mit oder ohne Toppzeichen kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden. Bild 33 Bild 34 2. Tonnen für sonstige Zwecke Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden. Bild 35 Stand: 01. Februar 2012

Pressemitteilung Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 177/10 PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 177/10 Salzwedel, den 14. Juli 2010 Pressemitteilung Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel 13.07.2010, Verkehrsunfall mit Verletzten bei Apenburg Der Fahrer (29) eines Pkw Opel aus Uelzen befuhr, gegen 18:55 Uhr, die Landstraße 11 aus Richtung Hohentramm kommend in Richtung Apenburg. Beim Befahren einer Doppelkurve, in Höhe des Freibades Apenburg, kam er auf Grund unangemessener, zu hoher Geschwindigkeit (Zeichen 60 Km/h) in der ersten Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. In der Folge überfuhr der Opel einen Zufahrtsweg, den rechten Grünstreifen und überschlug sich im angrenzenden Straßengraben. Der Corsafahrer wurde leicht verletzt. Am Pkw entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich Zeugen unmittelbar an der Unfallstelle auf dem nebenliegenden Geh-/ Radweg und damit nur 1,50 Meter vom zum Liegen kommenden Opel entfernt. 13.07.2010, Geschwindigkeitskontrolle in Ritzleben In der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr wurde in Ritzleben (50 km/h) auf der Bundesstraße 190 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden Fahrzeuge mit Fahrtrichtung Arendsee gemessen. Von 351 gemessenen Fahrzeugen, waren 26 Fahrzeugführer zu schnell unterwegs. Der schnellste Pkw wurde mit 78 km/h, der schnellste Lkw mit 70 km/h gemessen. Ergebnis: 22 Verwarngelder und vier Bußgeldanzeigen. 14.07.2010, Geschwindigkeitskontrolle auf der L 19 In der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr wurde zwischen Klötze und Schwiesau, in Fahrtrichtung Schwiesau, auf der L 19 (100 km/h) eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Von 313 gemessenen Fahrzeugen waren neun Fahrzeugführer zu schnell. Ergebnis: Neun Verwarngelder. Dreißig Jungrinder machen sich bei Bergmoor selbstständig Dreißig Jungrinder beschäftigten gestern ab 14:21 Uhr das Ordnungsamt und die Polizei Diesdorf. Die Tiere waren aus Richtung Bergmoor durch ein Kornfeld in Richtung Schadewohl unterwegs. Der ermittelte Besitzer konnte zunächst telefonisch nicht erreicht werden. Gegen 15:15 Uhr wurde durch das Ordnungsamt mitgeteilt, dass der betroffene Tierhalter mittlerweile vor Ort ist, und die in einem Rapsfeld laufenden Tiere einfängt. 14.07.2010, Schwelbrand bei Neulingen Gegen 09:08 Uhr wurde ein Waldbrand bei Neulingen gemeldet. Die eingesetzte Beamten wurden von Neulingen aus durch den örtlich zuständigen Förster zum Ereignisort (Postweg Gestien/Gagel) geleitet. Die Wehren Arendsee und Neulingen übernahmen das Ablöschen eines Schwelbrandes unterhalb einer etwa 60 jährigen Kiefer. Brandursache war der Einschlag eines Blitzes vom Vortage. Der Schaden am Baum wurde vom Förster auf 100 Euro geschätzt. 14.07.2010, Brand eines Minibaggers in Diesdorf Auf dem Gelände des Freilichtmuseums wurde um 12:56 Uhr ein brennender Minibagger gemeldet. Der Fahrer hatte den Bagger gegen 12:00 Uhr zur Mittagspause abgestellt,. Als er diesen gegen 12:50 wieder zum A, nutzen wollte, bemerkte er den Brand. Die Wehr Diesdorf kam mit zwei Fahrzeugen und 8 Kameraden zum Einsatz. Als Brandursache wird von einem technischer Defekt oder Überhitzung ausgegangen. Der Bagger brannte vollständig aus. 11.07.2010, Gefährliche Körperverletzung in Gardelegen Am 13.07.2010 wurde bei der Polizei in Gardelegen eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet. Nach Schilderungen der zwei Geschädigten ereignete sich die Tat bereits am 11.07.2010 im Bereich des Jugendförderungszentrums Gardelegen. Die Geschädigten erlitten dabei leichte Verletzungen. Nach bisherigen Ermittlungen wurden als Täter sechs Personen der örtlichen, rechten Szene beschrieben. Zudem wird ein Tatzusammenhang mit den Sachbeschädigungen an PKW im Januar 2010 geprüft. Zur Prüfung einer möglichen politischen Motivation wurden die Ermittlungen durch das Sachgebiet Staatsschutz übernommen. Diebstahl in Schmölau Unbekannte Täter entwendeten in der Zeit vom 12.07.10, 09.00 Uhr bis 14.07.10, 09.00 Uhr in Schmölau von einem vor dem Grundstück geparkten PKW VW Bus beide Kennzeichentafeln. Das Kennzeichen lautet: DAN-D 915. Zeugen, die Hinweise geben können, melden sich bitte im Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel unter der Telefonnummer 03901/8480. Polizei bitte um Mithilfe nach versuchter sexueller Nötigung in Salzwedel Am 20.06.2010 kam es im Südbockhorn zu einer versuchten sexuellen Nötigung. Ein junger Mann wollte gegen 15:00 Uhr die Leistung einer Prostituierten in Anspruch nehmen. Nach dem sich beide Parteien im Eingangsbereich geeinigt hatten, wurde ein Zimmer im Obergeschoss des Hauses aufgesucht. Dort legte der Mann einen Rucksack und eine Jeansjacke ab. Die junge Frau (18 Jahre) stand zu diesem Zeitpunkt mit dem Rücken zum Freier. Plötzlich hielt ihr dieser ein Messer an die Kehle und stellte Forderungen. Das Mädchen, bulgarischer Nationalität, verstand die Anweisungen nicht. Sie schrie um Hilfe. Ihr im Haus befindlicher Freund stürmte in das Zimmer, packte den Angreifer und entfernte ihn aus dem Haus. Der Mann wurde folgendermaßen beschrieben: Etwa 20 bis 25 Jahre alt; 1,70 bis 1,75 Meter groß; dicklich; naturblondes, strubbeliges, ungepflegt wirkendes Haar. Der angegriffenen Frau sind vom Täter besonders die Pausbacken und seine hellen Augen in Erinnerung geblieben. Der Täter ließ seine blaue Jeansjacke in der Größe XXXL zurück. Den mittelgroßen, schwarz-orangefarbenen Stoffrucksack nahm der Täter wieder mit. Die Polizei bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Sachdienliche Hinweise zur beschriebenen und abgebildeten männlichen Person nimmt das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel unter der Telefonnummer 03901-8480 entgegen. Impressum: Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Pressestelle Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

Bauleitplanung: Oberriexingen

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