Das Sumpf-Blutauge (Comarum palustre) ist die Blume des Jahres 2025. Das hat die Loki Schmidt Stiftung am 24. Oktober im Botanischen Garten der Universität Hamburg offiziell bekannt gegeben. Mit dieser Entscheidung ruft die Stiftung gleichzeitig zum Schutz der moorigen Ökosysteme auf und stellt deren Bedeutung für Pflanzen und Tiere, aber auch für uns Menschen in den Vordergrund. Das Sumpf-Blutauge wächst bevorzugt im Randbereich von Hochmooren und auf schlammigen, offenen Böden von Niedermooren, aber es kommt auch in nährstoffarmen Gräben sowie am Ufer stehender oder langsam fließender Gewässer vor. Sie steht mittlerweile in allen Bundesländern auf der Roten Liste gefährdeter Arten. In Rheinland-Pfalz ist die Blume in der aktuellen Roten Liste Farn- und Blühpflanzen auf die Vorwarnliste aufgenommen worden und als "mäßig häufig" eingestuft. In mittleren und höheren Lagen ist das Sumpf-Blutauge noch verbreitet, die Bestandsgrößen sind aber überall rückläufig. Besonders im Norden und Südosten des Pfälzerwaldes gilt es bereits als erkennbar gefährdet. In den Tieflagen ist die Pflanze durch Entwässerungsmaßnahmen vielerorts schon lange verschwunden oder nur noch reliktär. Im Moseltal gilt sie bereits als erloschen.
Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen Das LfU hat eine neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. „Von den planetaren Grenzen ist die der Biosphäre, zu der auch die Artenvielfalt zählt, am stärksten überschritten. Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage, die wir erhalten müssen. Jede dritte Pflanzenart in Rheinland-Pfalz gilt heute als bestandsgefährdet. In den Kategorien der Roten Liste heißt das: gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben. Von den etwa 2000 heimischen Pflanzenarten können weniger als die Hälfte – nämlich nur 900 Arten – wirklich als ungefährdet eingestuft werden. Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend, es herrscht dringender Handlungsbedarf“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder angesichts der neu erschienenen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen. Die Ministerin betonte, dass ein Rückgang der Pflanzenvielfalt unmittelbare Folgen auf die Tierwelt zeigt, insbesondere bei den Insekten. Viele Insektenarten sind auf das Vorhandensein bestimmter Pflanzen angewiesen, manchmal sogar auf eine einzige Art. Das gilt insbesondere für Schmetterlinge, die sie zur Eiablage und somit als Nahrungspflanze für ihre Raupen benötigen. Um den Bestand bedrohter Pflanzenarten zu stärken, setzt das Land Rheinland-Pfalz auf zahlreiche Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz, den Einsatz von Biotoppflegerinnen und -pflegern und die Durchführung verschiedener Aktion-Grün-Projekte. In der neuen Roten Liste „Farn- und Blütenpflanzen Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dennis Hanselmann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) rund 2000 heimische Pflanzen nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Beim LfU sind zudem weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Brutvögel verfügbar. „Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie dienen beispielsweise als Grundlage für Umweltplanungen, Bewertung von Eingriffen oder auch der Einrichtung von Pflegemaßnahmen“, verdeutlichte Dr. Frank Wissmann, Präsident des LfU. Vier Prozent aller heimischen Arten ausgestorben oder verschollen In der aktuellen Publikation werden rund vier Prozent aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Vom Aussterben bedroht sind circa sieben Prozent aller bewerteten Arten. Dazu zählen beispielsweise die Sand-Lotwurz (Onosma arenaria) oder die Gewöhnliche Wassernuss (Trapa natans). Stark gefährdet sind elf Prozent, darunter beispielsweise die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), die ausschließlich nur in Rheinland-Pfalz vorkommt. „Insgesamt hat die Zahl der bisher ungefährdeten Arten deutlich abgenommen. Das entspricht dem bundesweiten Trend, der ebenfalls eine Abnahme ungefährdeter Arten verzeichnet“, so LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann. Auch sind mehr Arten inzwischen auf der sogenannten Vorwarnliste zu finden. Das betrifft auch einige allgemein bekannte und früher sehr weit verbreitete Arten wie die Kornblume (Centaurea cyanus) und den Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis), die 1996 noch als ungefährdet galten. Vielfältige Ursachen für Artenrückgang Die Ursachen für die Gefährdung von Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz sind vielfältig und haben sich seit der letzten Listenerstellung 1996 auch kaum geändert. Zu ihnen zählen der Landnutzungswandel (zum Beispiel Aufforstung oder Trockenlegung von Mooren) und auch die Intensivierung der Landwirtschaft, damit einhergehend der Einsatz von Herbiziden sowie die Überdüngung, die Ackerwildkräuter oder Magerkeitszeiger weiter zurückdrängen. Auch die zunehmende Versiegelung von Flächen bedroht verschiedene Pflanzenarten. Hinzu kommen dann noch gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, die einheimische Arten verdrängen und auch der Klimawandel, der gerade das Verbreitungsgebiet von kälte- und feuchteliebenden Pflanzen, wie beispielweise in Mooren, weiter verschmälert. „Viele der Gefährdungsursachen für Farn- und Blütenpflanzen sind auf Eingriffe durch den Menschen in die Natur zurückzuführen – das heißt aber auch: Es gibt eine Möglichkeit gegenzusteuern“, so Umweltministerin Katrin Eder. Auch positive Entwicklungen zu verzeichnen Es gibt aber auch gute Nachrichten: 20 Arten gelten nach der neuen Roten Liste nicht mehr als verschollen. Dazu zählen die Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata), die Blume des Jahres 2024, oder die Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), die auch nach einer Europäischen Naturschutzrichtlinie geschützt ist und einem Monitoring in Rheinland-Pfalz unterliegt. Die Kugelfrucht-Binse (Juncus sphaerocarpus) konnte sogar so zahlreich gefunden werden, dass sie nun von ehemals verschollen als ungefährdet eingestuft werden konnte. Erholen konnten sich auch wärmeliebende Orchideen wie beispielsweise die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera). Auch Schutzmaßnahmen haben sich positiv auf den Bestand ausgewirkt wie beim Gewöhnlichen Schwimmfarn (Salvinia natans). Hier haben Wiederansiedlungsmaßnahmen in über zehn Gewässern zwischen Wörth und Altrip zu einer Verbesserung der Bestandssituation geführt. Er gilt aber weiterhin als stark gefährdet. „Dass 20 Arten, die als verschollen galten, dabei sind sich zu erholen, zeigt, dass sich unsere Anstrengungen und Bemühungen im Natur- und Biodiversitätsschutz auszahlen. Mein Dank gilt deshalb ausdrücklich allen, die sich in ihrer täglichen Arbeit oder ehrenamtlich in diesen beiden Bereichen engagieren. Dazu zählt auch das Autorenteam sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU, die uns mit der Erstellung der Roten Liste ein wichtiges Entscheidungsinstrument an die Hand geben“, so Eder. Hintergrundinformationen zur Roten Liste In Rheinland-Pfalz werden seit den 1980er Jahren Rote Listen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Hierfür werden Kartierungen und Literaturquellen ausgewertet und Expertinnen und Experten befragt, um nach standardisierter Methodik eine Aussage zur Gefährdung von einzelnen Arten in Rheinland-Pfalz treffen zu können. Diese resultieren in einer Einstufung in Kategorien nach einem bestimmten Zahlensystem von 0 (ausgestorben oder verschollen) über 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), bis hin zu 3 (gefährdet). Höhere Zahlen entsprechen dabei einer geringeren Gefährdungsstufe. Eine wichtige weitere Kategorie ist die sogenannte Vorwarnliste. In dieser werden Arten eingestuft, die einen merklichen Rückgang erfahren haben, aber noch nicht als gefährdet gelten. Sie dient damit als Übergangsstufe zwischen den ungefährdeten und den als gefährdet eingestuften Arten und soll darauf hinweisen, dass bei Fortbestand der Risikofaktoren in absehbarer Zeit eine Einstufung in die Kategorie 3 (gefährdet) erfolgen wird. Hinzu kommt auch noch die Einschätzung kurzfristiger sowie langfristiger Trends, die ebenfalls in den Tabellen aufgeführt werden. Die Bewertungen einer Roten Liste sind auch immer eine Momentaufnahme und stellen den Datenstand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, um weiterhin in der Naturschutzarbeit nützlich zu sein und aktuelle Bestandsentwicklungen aber auch Artenkonzepte darstellen zu können. Dies erfolgt im Rahmen von Aktion-Grün-Projekten, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ermöglicht und gefördert werden. Die nun veröffentlichte Fassung der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen entstand im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durch den Hauptautor Dennis Hanselmann und weiterer Autoren sowie unter der Mitarbeit zahlreicher versierter Botaniker. Auch die ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Wissen und ihren Erfassungen zu diesem Werk beigetragen haben, sollten nicht unerwähnt bleiben. Sie alle haben dazu beigetragen, ein möglichst umfassendes Bild zum Artbestand und dessen Verbreitung als Grundlage für die anschließende Bewertung zu erhalten. Bei Farn- und Blütenpflanzen ist die Abgrenzung von Arten nicht immer ganz einfach, sodass häufig, wie auch in dieser Publikation, von Sippen gesprochen wird. Dies ist eine Bezeichnung nicht nur für Arten, sondern auch Unterarten aber auch übergeordnete Gruppen. Der Einfachheit halber wird hier aber von Arten gesprochen. Zur Roten Liste (Broschüre) Zur Themenseite "Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen" Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.12.23
Sicher sind Sie in der Presse schon einmal über den Baum des Jahres, den Vogel des Jahres oder die Blume des Jahres gestolpert. Im Jahr 1971 hat der damalige Bund für Vogelschutz, der inzwischen Naturschutzbund (NABU) heißt, zum ersten Mal den Vogel des Jahres gekürt: den Wanderfalken. Ab 1980 kam die Blume des Jahres dazu, und inzwischen gibt es über 20 Tiere, Pflanzen und Lebensräume, die von verschiedenen Naturschutzverbänden in den Mittelpunkt eines Jahres gestellt werden. Warum macht man das überhaupt? Mit der Wahl der Pflanzen, Tiere und Lebensräume des Jahres wird auf die Gefährdung von Natur und Umwelt aufmerksam gemacht und darüber informiert, warum es lohnenswert ist, Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten. Meist haben die gewählten Arten und Lebensräume eine besondere ökologische Bedeutung oder sind in ihrer Existenz bedroht. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Die Loki Schmidt Stiftung hat am 25. Oktober 2017 den Langblättrigen Ehrenpreis (Veronica maritima) zur Blume des Jahres 2018 gekürt, um für den Schutz der Lebensvielfalt unserer Flussauen zu werben. Er wächst an den Rändern von Flüssen und Bächen sowie in lichten Auenwäldern.
Zur Orchidee des Jahres 2018 ist mit der Torfmoos-Fingerwurz (Dactylorhiza spagnicola) ein Spezialist gewählt worden, welcher nur in intakten, sauren und nährstoffarmen Moorstandorten zu finden ist. Moore sind in Deutschland so selten anzutreffen dass sie unter besonderem Schutz stehen. Um für die Bedeutung der Moore zu werben und gleichzeitig die besondere Schutzwürdigkeit dieser Orchidee zu betonen, kürten die Mitglieder der Arbeitskreise Heimischer Orchideen aus den Bundesländern im thüringischen Arnstadt in ihrer diesjährigen Jahrestagung die Torfmoos-Fingerwurz zur Orchidee des Jahres.
Im Beisein der Bundesumweltministerin Frau Dr. Barbara Hendricks wurde am 31.10.2016 der Klatschmohn (Papaver rhoeas) zur Blume des Jahres 2017 ernannt. Die Loki Schmidt Stiftung möchte damit auf die Gefährdung und den Verlust von Ackerwildpflanzen aufmerksam machen und sich für die Förderung der bunten Vielfalt im Landbau einsetzen.
Die Arbeitskreise heimischer Orchideen der Bundesländer haben das Weiße Waldvöglein (Cephalanthera damasonium) zur Orchidee des Jahres 2017 gekürt. Die wildwachsende Orchidee ist in Deutschland weit verbreitet und wächst auf Kalk-, Zechstein, Löß und Lößlehm, braucht wenig Licht und bevorzugt Buchenwälder. Wichtig für ihre Erhaltung ist eine rücksichtsvolle Waldwirtschaft.
Die Loki Schmidt Stiftung hat am 21. Oktober 2015 die Wiesen-Schlüsselblume (Primula veris) zur Blume des Jahres 2016 ernannt. Damit soll für den Schutz dieser bedrohten Pflanze geworben werden, die in den meisten Bundesländern auf der Roten Liste der gefährdeten Arten steht.
Am 17. Oktober 2015 kürten die Arbeitskreise Heimische Orchideen der Bundesländer die Orchidee des Jahres 2016 in Arnstadt, Thüringen. Preisträgerin ist die Sommer-Drehwurz (Spiranthes aestivalis) eine Orchideen-Art, die in Deutschland nur in Baden-Württemberg und im bayerischen Alpenvorland vorkommt.
Zur Orchidee des Jahres 2015 haben die Arbeitskreise Heimischer Orchideen das Fleischfarbene Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) gekürt. Die lichtliebende, bis zu 80 Zentimeter hohe Pflanze gedeiht vor allem auf feuchten und sumpfigen Wiesen und in lichten Moorwäldern. Die Arbeitskreise Heimische Orchidee wollen mit ihrer Wahl auf die Gefährdung der Art bzw. ihres Lebensraum aufmerksam machen.
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