Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Erwachsenen-Urinproben im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Hier gibt das Umweltbundesamt (UBA) Antworten auf die häufigsten Fragen. FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025 1. Was sind Phthalate? Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das UBA das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt. 2. Was ist Mono-n-hexylphthalat? Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, etwa aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert , da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO . Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, zum Beispiel durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) listet eine größere Anzahl von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird. 3. Wie wurde die Substanz entdeckt? Das LANUV veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt ( Info ). Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Das UBA und das LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch. Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ( GerES VI ) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat. 4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung? Vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in 29 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Endergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Alle Proben aus GerES VI liegen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUV berichteten Daten liegen darunter. Die im Februar 2025 vom LANUV veröffentlichten Daten der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der untersuchten 250 Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus GerES V von 361 Kindern und Jugendlichen aus den Jahren 2015 bis 2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. Die Gehalte lagen deutlich unter dem HBM-I-Wert. 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? Vorläufige Auswertungen von GerES VI deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann. Die vorläufigen Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUV der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V und VI bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit DnHexP belastet sind. UBA hatte zusammen mit BfR und BVL 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beteiligt wurde. Bislang hatten sich aus den Auswertungen – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten ergeben. 6. Was unternimmt das Umweltressort? Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt. Das UBA führt seit den 1980er Jahren die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) durch. Im Rahmen dieser Studien werden unter anderem Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Die Qualitätssicherung und Gewichtung der Daten für GerES VI (2023-2024, Erwachsene) erfolgt aktuell. Die nachträgliche Untersuchung von Proben aus GerES V (2015-2017, Kinder und Jugendliche) wurde umgehend nach Bekanntwerden der in NRW beobachteten Belastung von Kindern veranlasst. Aktuell wertet das UBA auch weitere Urinproben der Umweltprobenbank des Bundes aus. Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein Trend in der zeitlichen Entwicklung der Belastung nachweisbar ist. Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien ( Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals; PARC ) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. In Kürze wird damit begonnen, DnHexP in EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, zu messen. Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt. Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. Seit 2010 werden in der Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt. Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. 7. Was wird auf EU-Ebene unternommen? Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety; SCCS) bewertet auf Bitte des BMUV und im Auftrag der EU-Kommission aktuell die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In einer vorläufigen Bewertung vom 17.02.2025 kommt das SCCS zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB (entspricht 1 ppm ) als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Zum Vergleich: das LANUV berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB. Eine Einhaltung des vom SCCS vorgeschlagenen Zielwerts von 1 ppm sollte somit zu einer signifikanten Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.
Brand eines Pkw Danstedt – Am 07.03.2025 kam es gegen 10:30 Uhr zu einem Brand eines Pkw. Nach eigenen Angaben hatte der 70-jährige Fahrzeugeigentümer gerade seinen Skoda auf einem Hof geparkt. Dabei stellte er eine Rauchentwicklung im Motorraum fest. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 6.000 €. Der Brandort wurde beschlagnahmt. Ermittlungen zur Brandursache erfolgen am 10.03.2025. Verstoß gegen das Waffengesetz Halberstadt – Am 07.03.2025 kam es gegen 20:45 Uhr zu einer Schussabgabe auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in der Klusstraße. Nach Hinweis einer Passantin soll eine männliche Person mittels eines pistolenähnlichen Gegenstandes mehrere Male in die Luft geschossen haben. Danach soll er sich fußläufig in Richtung der Westerhäuser Straße entfernt haben. Durch Beamte des Polizeireviers Harz erfolgten umgehend Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen zu dem Schützen. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen führten schließlich zu einem 45-jährigen Mann aus Halberstadt. Dieser konnte in seiner Wohnung in der Westerhäuser Straße angetroffen werden. Der Mann händigte seine Schreckschusspistole samt Zubehör aus. Der polizeilich bekannte 45-Jährige räumte ein, nach Streitigkeiten zweimal mit seiner Schreckschusspistole in die Luft geschossen zu haben. Die Beamten leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. E-Bike Fahrer nach Sturz schwer verletzt Wernigerode – Am 07.03.2025 befuhr ein 63-jähriger Mann aus Wernigerode mit seinem E-Bike die Straße Lange Hecke aus Richtung Heinrich-Heine-Straße kommend in Richtung Ilsenburger Straße. Gegen 21:05 Uhr kam der 63-jährige nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Er verletzte sich schwer und wurde stationär in einem Klinikum aufgenommen. Während der Unfallaufnahme, stellten die Beamten des Revierkommissariats Wernigerode Atemalkoholgeruch bei dem E-Bike Fahrer fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab dabei einen Wert von 1,08 Promille. Die Beamten leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen. B rand in einem Mehrfamilienhaus Halberstadt – Am 07.03.2025 kam es gegen 23:55 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Schmiedestraße. Aus bisher ungeklärter Ursache kam es im Keller des Mehrfamilienhauses zu einem Schwelbrand. Durch die starke Rauchentwicklung mussten die 14 Bewohner des Hauses evakuiert werden. Zwei der Bewohner, ein 25-jähriger Mann und ein 43-jähriger Mann, wurden dabei leicht verletzt. Beide Personen wurden zur ambulanten Behandlung in ein Klinikum verbracht. Alle Wohnungen sind derzeit nicht bewohnbar. Die Unterbringung der Bewohner wurde durch den Bereitschaftsdienst der Stadt Halberstadt geregelt. Der Brandort wurde beschlagnahmt. Ein Brandermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Ermittlungen zur Brandursache erfolgen im Verlauf der elften Kalenderwoche. Eine Schadenshöhe ist derzeit nicht bezifferbar. Insgesamt waren 48 Kameraden der Feuerwehr mit 14 Fahrzeugen sowie 10 Rettungswagen mit 20 Rettungssanitätern sowie sechs Einsatzkräfte des Polizeireviers Harz im Einsatz. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
Welsleben (Betrug durch angebliche Bankmitarbeiter) Am Donnerstag, gegen 11:00 Uhr, wurde eine 64-Jährige durch einen angeblichen Bankmitarbeiter angerufen. Er stellte sich als ein Herr Bergmann vor und erklärte der Frau, dass von ihrem Konto ein großer Bargeldbetrag abgehoben wurde. Es handelt sich vermutlich um einen Betrug und er könnte die Abbuchung rückgängig machen. Die Stornierung könnte aber nur durch eine persönliche Freigabe erfolgen. Nach einigem Zögern erteilte die Frau die Freigabe (Art der Freigabe wurde hier noch nicht dokumentiert). Als die Frau wenig später Einsicht in ihren Kontoverlauf (Onlinebanking) nahm, stellte sie eine unerlaubte Buchung im mittleren fünfstelligen Bereich fest. Eine Stornierung war durch einen tatsächlichen Sachbearbeiter der Bank leider nicht möglich. Daraufhin informierte sie die Polizei und erstattete eine Strafanzeige wegen Betruges. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Präventionshinweis zum Schutz vor Betrug am Telefon In dem geschilderten Fall handelt es sich um einen typischen Betrugsversuch durch telefonische Kontaktaufnahme , bei dem sich der Täter als Bankmitarbeiter ausgibt. Dieser Trick wird auch als "Phishing" bezeichnet. Um sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten: Durch das Bewusstsein für solche Betrugsmaschen können Sie sich besser schützen und verhindern, dass Ihnen finanzieller Schaden entsteht. Bleiben Sie wachsam und handeln Sie immer vorsichtig, wenn es um sensible Daten geht. Nienburg (Fahrzeugdiebstahl) Am Freitagmorgen wurde der Diebstahl eines Ford Kuga in der Ortslage Nienburg gemeldet. Die Eigentümerin hatte das Fahrzeug am Donnerstagabend vor ihrer Wohnanschrift abgestellt und ordnungsgemäß verschlossen. Als sie das Fahrzeug am Freitagmorgen wieder nutzen wollte war es verschwunden. Über die für das Fahrzeug freigeschaltete App wurde der Standort Schönebeck festgestellt. Weiterhin wurde erkannt, dass das Fahrzeug betankt wurde. Wenig später, als die Eigentümerin bezüglich einer Anzeige bei der Polizei anrief, wurde die App bereits vom Fahrzeug aus deaktiviert. Die Anzeige wurde aufgenommen und weiterführende Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Aschersleben (Unfall unter Alkoholeinwirkung) Am Donnerstagnachmittag ereignete sich im Einmündungsbereich Lindenstraße / Lange Gasse ein Verkehrsunfall, bei dem zum Glück niemand verletzt wurde. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war das Fahrzeug einer 56-Jährigen beim Abbiegen aus der Lindenstraße mit dem Fahrzeug einer in der Langen Gasse verkehrsbedingt wartenden 20-Jährgen kollidiert. Die Unfallverursacherin setzte ihre Fahrt unerlaubt fort und stellte ihr Fahrzeug vor ihrer Wohnanschrift ab. Die 20-Jährige folgte dem Fahrzeug und informierte die Polizei. Während der Unfallaufnahme wurde bei der 56-Jährigen starker Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test erbtrachte einen vorläufigen Wert von 2,22 Promille. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Im Rahmen dessen erfolgte im Klinikum Aschersleben die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung. Der Führerschein wurde sichergestellt. Anschließend wurde die Frau aus der Maßnahme entlassen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Verdacht des Fahrens unter Drogen (Halberstadt) - Geschwindigkeitsmessungen auf der B81 (Oberharz am Brocken OT Hasselfelde) - Radfahrer mit 1,59 Promille unterwegs (Thale) - Brand zweier Abfallbehälter (Gemeinde Nordharz OT Wasserleben) Verdacht des Fahrens unter Drogen Halberstadt – Am 06. Februar 2025 kontrollierten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen 18:30 Uhr einen PKW VW in der Straße Hoher Weg. Im Zuge der Verkehrskontrolle begründete sich der Verdacht, dass der 29-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin. Nach eigenen Angaben habe der Fahrer letztmalig vor zwei Tagen Amphetamin konsumiert. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. Sollte sich der Verdacht im Ergebnis der Blutuntersuchungen bestätigen, muss der 29-Jährige mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Die Polizei warnt … … eindringlich vor dem Fahren unter dem Einfluss von Drogen und anderen berauschenden Mitteln. Der Konsum von Drogen beeinträchtigt nicht nur die eigene Fahrtüchtigkeit, sondern gefährdet auch das Leben und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Bereits geringe Mengen von Substanzen wie Amphetamin können zu erheblichen Einschränkungen der Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit und nicht selten zu Fehleinschätzungen der Verkehrssituation und sogar zum Kontrollverlust über das Fahrzeug führen – mit fatalen Folgen. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur den Verlust der Fahrerlaubnis. Im Falle eines Unfalls kann auch der Versicherungsschutz erlöschen. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, indem Sie auf den Konsum von Drogen und anderen berauschenden Mitteln verzichten! Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ Geschwindigkeitsmessungen auf der B81 Oberharz am Brocken OT Hasselfelde – Am 06. Februar 2025 führten Beamte in der Zeit von etwa 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Geschwindigkeitskontrollen auf der Bundesstraße 81 auf Höhe der Harzköhlerei Stemberghaus durch. Hierbei überschritten 8 Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Davon fallen drei Verstöße in den Bereich des Verwarngeldes. Fünf Verstöße liegen im Bußgeldbereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 97 km/h. Nach Abzug der Toleranz fuhr der Fahrzeugführer eines PKW Opel mit Nordhäuser Kennzeichen somit 24 km/h zu schnell. Dieser muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen. Radfahrer mit 1,59 Promille unterwegs Thale – Am späten Abend des 06. Februars 2025 kontrollierten Beamte gegen 22:45 Uhr einen Radfahrer in der Neinstedter Straße, welcher im Verdacht steht, unter dem Einfluss von Alkohol gefahren zu sein. Zeugen alarmierten die Polizei, da sie den Radfahrer mit auffallend unsicherer Fahrweise beobachteten. Ein im Rahmen der Verkehrskontrolle durchgeführter Atemalkoholtest bei dem betreffenden Radfahrer ergab einen Wert von 1,59 Promille. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und untersagten dem 34-Jährigen die Weiterfahrt. Des Weiteren leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Brand zweier Abfallbehälter Gemeinde Nordharz OT Wasserleben - Am 07. Februar 2025 kam es im Zeitraum von 03:30 Uhr bis 03:45 Uhr in der Straße Am Graben aus bislang ungeklärter Ursache zum Brand zweier Abfallbehälter. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand nahmen Zeugen den Brand wahr und wählten den Notruf. Dank sofortigen Löscheinsatzes wurde das Übergreifen des Feuers auf eine nahegelegene Scheune verhindert. Es entstand ein Sachschaden von circa 1.000 Euro. Personen verletzten sich nicht. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren, beschlagnahmten den Brandort und leiteten Brandursachenermittlungen ein . S achdienliche Hinweise zum Brand erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
14 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt (Heimburg) - Radfahrer schwer verletzt (Osterwieck) - Fahrzeugbrand (Quedlinburg) - Diebstahl von Kupferkabeln (Wernigerode) - Verkehrsunfall mit Personenschaden (Wernigerode) 14 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt Heimburg – Am 19. Dezember 2024 führten Beamte in der Zeit von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr Geschwindigkeitskontrollen an der Kreuzung der Landstraßen 85 und 84 sowie der Auffahrt zur Autobahn 36, am sogenannten „Heimburger Berg“ durch. Hierbei überschritten 14 Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 89 km/h. Nach Abzug der Toleranz fuhr die Fahrzeugführerin eines PKW Dacia mit Harzer Kennzeichen somit 36 km/h zu schnell. Diese muss mit einem Bußgeld von 200 Euro sowie einem Punkt rechnen. Beim überwachten Bereich handelt es sich um einen Unfallschwerpunkt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit reduzierten die zuständigen Behörden in Vergangenheit u. a. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h. Vor diesem Hintergrund kontrolliert das Polizeirevier Harz regelmäßig die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Polizei appelliert… …in diesem Zusammenhang an alle Verkehrsteilnehmer, die geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten, die eigene Fahrweise und das Tempo der jeweiligen Verkehrssituation anzupassen und so aktiv zur Steigerung der Verkehrssicherheit aller beizutragen. Radfahrer schwer verletzt Osterwieck - Am 19. Dezember 2024 ereignete sich gegen 18:00 Uhr in der Florian-Geyer-Straße ein Verkehrsunfall, bei dem sich ein 29-jähriger Radfahrer schwer verletzte. Nach aktuellem Ermittlungsstand befuhr der Mann die Florian-Geyer-Straße, als er aus bislang ungeklärter Ursache einen haltenden PKW übersah und auf diesen auffuhr. Durch den Aufprall stürzte der Radfahrer zu Boden und zog sich schwere Verletzungen zu. Anschließend entfernte sich der Mann von der Unfallstelle um Hilfe zu holen. Die zwischenzeitlich alarmierten Polizeibeamten trafen vor Ort ein und stellten den Radfahrer mit Hilfe von Zeugenhinweisen kurze Zeit später im Nahbereich fest. Während der Verkehrsunfallaufnahme ergab ein Atemalkoholtest bei dem Mann einen Wert von 0,84 Promille. Aufgrund des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ordneten die Beamten die Entnahme einer Blutprobe an und leiteten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein. Rettungskräfte transportierten den 29-Jährigen in ein Krankenhaus. Die Polizei weist… …in diesem Zusammenhang auf die Gefahren des Alkoholkonsums im Straßenverkehr hin. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmung, Reaktionszeit und Koordination erheblich beeinträchtigen, wodurch das Unfallrisiko deutlich steigt. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer, die ebenfalls Teil des Straßenverkehrs sind und sich an die gesetzlichen Promillegrenzen halten müssen. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Die Polizei rät dringend: Verzichten Sie auf den Konsum von Alkohol, wenn Sie ein Fahrzeug führen, sei es ein Auto, ein Fahrrad oder ein anderes Verkehrsmittel. Schützen Sie sich und andere, indem Sie nur nüchtern am Straßenverkehr teilnehmen. Fahrzeugbrand Quedlinburg – Am 19. Dezember 2024 geriet ein PKW, welcher auf einem Feldweg namens Feldmark links der Bode abgeparkt stand, in Brand. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand nahmen Zeugen gegen 19:45 Uhr das brennende Fahrzeug wahr und wählten den Notruf. Das Feuer zerstörte den PKW vollständig. Es entstand ein Sachschaden von circa 50.000 Euro. Personen verletzten sich nicht. Eingesetzte Beamte beschlagnahmten den Brandort und leiteten Ermittlungen zur Brandursache ein. Sachdienliche Hinweise zum Brand erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Diebstahl von Kupferkabeln Wernigerode - Am 18. Dezember 2024 entwendeten bislang unbekannte Täter gegen 21:10 Uhr mehrere tausend Meter Kabel von einem Firmengrundstück in der Straße Im Altenröder Felde. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand verschafften sich die Täter zunächst gewaltsam Zutritt zum umfriedeten Gelände und brachen dort mehrere Container auf. Hieraus entwendeten diese insgesamt etwa 5000 Meter Kupferkabel. Der Abtransport des Diebesguts, dessen Wert auf circa 20.000 Euro geschätzt wird, erfolgte mit mindestens einem Fahrzeug. Polizeibeamte sicherten Spuren und leiteten Ermittlungen wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall ein. Sachdienliche Hinweise zur Tat, tatverdächtigen Personen, auffälligen Fahrzeugen und/oder zum Verbleib des Diebesguts erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Verkehrsunfall mit Personenschaden Wernigerode - Am 20. Dezember 2024 ereignete sich gegen 07:00 Uhr in der Johann-Sebastian-Bach-Straße ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. Nach aktuellem Erkenntnisstand befuhr ein 50-jähriger Fahrer eines Mercedes-Transporters die Marktstraße aus Richtung Marktplatz und bog nach links in die Johann-Sebastian-Bach-Straße ein. Dabei übersah er ein Kind, das zeitgleich den dortigen Fußgängerüberweg fußläufig überquerte. Das Fahrzeug touchierte das Kind, welches daraufhin zu Boden fiel und leichte Verletzungen erlitt. Rettungskräfte versorgten das Kind vor Ort. Es kam zu keinem Sachschaden. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
Tägliche Verkehrs- und Kriminalitätslage "Betrug durch falsche Polizeibeamte verhindert" "Unter Betäubungsmitteleinfluss im Straßenverkehr" "Diebstahl aus Firmen" "Martini-Markt in Klötze" Betrug durch falsche Polizeibeamte verhindert Klötze, 28.10.2024, 16:00 Uhr Nach bisherigen Erkenntnissen wurde eine 89-jährige Altmärkerin bereits am Sonntag von einem unbekannten Mann angerufen. Der Mann gab sich als Polizeibeamter aus und berichtete von einer angeblichen Einbruchsserie im Wohnort der 89-Jährigen. Zum angeblichen Schutze ihres Vermögens, wurde die Dame aufgefordert, ihr Geld an den Mann zu übergeben, damit es amtlich verwahrt werden kann. Erst als sich die Seniorin am Montag zu einer Bankfiliale in Klötze begab, um eine Bargeldsumme im unteren fünfstelligen Bereich abzuheben, fiel dem aufmerksamen Bankpersonal der Betrugsversuch auf. Glücklicherweise entstand der Seniorin somit kein Schaden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut auf Folgendes hin. Unter Betäubungsmitteleinfluss im Straßenverkehr Salzwedel, Käthe-Kollwitz-Straße, 28.10.2024, 23:45 Uhr In der Nacht von Montag zu Dienstag führten Polizeibeamte eine Verkehrskontrolle mit dem Fahrer einer Simson durch. Im Verlauf der Kontrolle wurde der 22-Jährige mit einem Drogenschnelltest auf den Konsum von Betäubungsmitteln getestet. Da der Test positiv reagierte, musste der 22-Jährige eine Blutprobe im Krankenhaus abgeben und sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Diebstahl aus Firmen Salzwedel, OT Pretzier, 29.10.2024, 01:02 Uhr In der Nacht von Montag zu Dienstag wurde die Polizei über eine Diebstahlshandlung informiert. Nach bisherigen Erkenntnissen, begaben sich drei Männer widerrechtlich auf ein Firmengelände in Pretzier, entwendeten dort diverse Gegenstände und entfernten sich mit einem PKW vom Tatort. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den PKW nach kurzer Zeit auf der B190 feststellen und anhalten. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges konnte diverses Diebesgut aufgefunden und beschlagnahmt werden. Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen wurde festgestellt, dass ein Teil der beschlagnahmten Gegenstände aus einer Diebstahlshandlung stammt, die am 29.10.2024 um 02:37 Uhr gemeldet wurde. Die Tatverdächtigen drangen in der Nacht von Montag zu Dienstag gewaltsam in ein Firmengelände in Salzwedel ein und entwendeten mehrere Gegenstände. Gegen die drei Männer, im Alter von 29, 36 und 43 Jahren, wird nun wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls ermittelt. Martini-Markt in Klötze Klötze, 24.10.2024 bis 28.10.2024 Um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, begleitete das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel den Klötzer Martinimarkt mit zahlreichen Einsatzkräften. Die mehrtätige Veranstaltung wurde von tausenden Bürgern besucht und verlief, trotz der Feststellung von mehreren Straftaten, überwiegend ruhig und friedlich. Zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit, wurden insgesamt mehr als 100 Personen im gesamten Veranstaltungszeitraum durch Polizeibeamte kontrolliert und durchsucht. Dabei kam es vereinzelt zur Feststellung und Beschlagnahme von gefährlichen Gegenständen und Betäubungsmitteln. Insgesamt wurden drei Platzverweise gegen Personen ausgesprochen. Im Bereich der Geschwister-Scholl-Straße wurden am Freitagabend die Scheiben von mehreren geparkten Fahrzeugen durch bislang unbekannte Täter beschädigt. In der Nacht von Freitag zu Samstag kam es gegen 03:30 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung, bei der ein 25-Jähriger von zwei bislang unbekannten Personen geschlagen und getreten wurde. Der 25-Jährige wurde dabei leicht verletzt, benötigte allerdings keine sofortige medizinische Behandlung. Ein vermisstes Kind konnte am Samstagabend durch die Einsatzkräfte zeitnah wieder an die Eltern übergeben werden. Gegen 20:30 Uhr beleidigte ein 22-Jähriger am Samstag eine 18-Jährige und leistete während der polizeilichen Maßnahme Widerstand gegenüber den Einsatzkräften. In der Nacht von Sonntag zu Montag kam es zum Brand eines geparkten PKW Skoda. (PT) Impressum: Polizeiinspektion Stendal Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 191 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de
Mehrere Bushaltestellen beschädigt – Zeugen gesucht (Ballenstedt) - Verkehrsunfall unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss (Groß Quenstedt) - Mopedfahrer verletzt (Halberstadt) - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss (Osterwieck) - Minderjährige mit unzertifiziertem Feuerwerk - Warnung (Gernrode) Mehrere Bushaltestellen beschädigt – Zeugen gesucht Ballenstedt - Im Zeitraum vom 02. Dezember bis 03. Dezember 2024 beschädigten bislang unbekannte Täter die Fensterscheiben mehrerer Bushaltestellen in Ballenstedt und im Ortsteil Rieder. Betroffen sind die Haltestellen in der Lindenallee, der Badeborner Straße sowie in Rieder die Haltestelle im Gernröder Weg. An den Haltestellen entstanden jeweils Sachschäden in Höhe von rund 1.000 Euro. Eingesetzte Polizeibeamte sicherten Spuren und leiteten Ermittlungen wegen Sachbeschädigung ein. Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier unter https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben . Verkehrsunfall unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss Groß Quenstedt - Am Dienstag, dem 03. Dezember 2024, ereignete sich gegen 09:20 Uhr ein Verkehrsunfall in der Feldstraße an der Einmündung zur Kirchstraße. Nach derzeitigem Ermittlungsstand bog der 55-jährige Fahrer eines PKW Ford von der Kirchstraße in die Feldstraße ab und übersah dabei einen auf der Vorfahrtstraße fahrenden PKW Toyota, eines 24-Jährigen. Beide PKWs kollidierten. Alle Beteiligten blieben unverletzt. Am PKW Ford entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro, am PKW Toyota ein Schaden von ca. 2.000 Euro. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeikräfte beim 55-jährigen Ford-Fahrer einen Atemalkoholwert von 0,27 Promille fest. Zudem gab der Mann an, vor Fahrtantritt Medikamente eingenommen zu haben, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Die Polizeibeamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Vor diesem Hintergrund warnt die Polizei eindringlich vor einer erhöhten Unfallgefahr infolge von Alkohol- oder Medikamentenkonsum. Bereits der Konsum geringer Mengen Alkohol, bestimmter Medikamente oder anderer berauschender Mittel kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Insbesondere die Kombination verschiedener Präparate mit Alkohol kann die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit hemmen und somit das Verkehrsunfallrisiko steigern. Die Polizei appelliert: Mopedfahrer verletzt Halberstadt - Am Dienstagabend, dem 03. Dezember 2024, ereignete sich gegen 20:20 Uhr im Falkenweg ein Verkehrsunfall, bei dem ein Mopedfahrer schwer verletzt wurde. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand kollidierte ein 15-jähriger Fahrer eines Mopeds der Herstellers Simson aus bislang ungeklärter Ursache mit einem PKW Seat, dessen 48-jähriger Fahrer im Begriff war, vom Falkenweg in eine Einfahrt zu fahren. Der 15-jährige Mopedfahrer erlitt durch den Zusammenstoß schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Verletzungen. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Der Autofahrer blieb unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss Osterwieck - Am Dienstag, dem 03. Dezember 2024, ereignete sich auf der Landesstraße 89 zwischen Osterwieck und Stötterlingen gegen 18:45 Uhr ein Verkehrsunfall bei dem eine Frau unter dem Verdacht steht, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand kam die 49-jährige Fahrerin eines PKW Seat aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und im angrenzenden Graben zum Stehen. Hierbei entstand geringer Sachschaden. Die Fahrerin blieb unverletzt. Eingesetzte Polizeibeamte stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass die Frau offenbar unter Alkoholeinfluss stand. Sie veranlassten eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus und stellten den Führerschein der Frau sicher. Des Weiteren leiteten die Polizeibeamten Ermittlungen wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol ein. Minderjährige mit unzertifiziertem Feuerwerk - Warnung Gernrode – Am 02. Dezember 2024 informierten Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma gegen 18:10 Uhr die Polizei über zwei Minderjährige, die auf einem Spielplatz unzertifizierte Feuerwerkskörper, augenscheinlich sogenannte „Polenböller“, bei sich führten. Eingesetzte Polizeibeamte stellten die Feuerwerkskörper sicher und führten ein präventives Gespräch. Zudem leiteten die Beamten Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Die Polizei warnt… …eindringlich vor dem Besitz und der Verwendung unzertifizierter und somit illegaler Feuerwerkskörper, die häufig aus dem Ausland stammen. Diese Feuerwerkskörper verfügen in der Regel über keine amtliche Zulassung und sind daher nicht sicherheitsgeprüft. Ihre Verwendung birgt erhebliche Gefahren, darunter unkontrollierte Explosionen, die zu schweren Verletzungen und oder zu Bränden führen können. Nicht zuletzt wegen ihrer Gefährlichkeit sind u. a. Einfuhr, Verkehr und Umgang mit unzertifizierter Pyrotechnik unter Strafe gestellt. Verwenden Sie ausschließlich geprüfte Feuerwerkskörper, die das CE-Kennzeichen tragen und den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Geben Sie zudem keine Feuerwerkskörper an Personen unter 18 Jahren weiter. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-silvesterfeuerwerk/ Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI
Meldungen aus der PI Halle (Saale): Polizeirevier Halle (Saale) Haftbefehl erlassen Die beiden am Dienstag festgenommenen Männer im Alter von 39 und 42 Jahren (siehe Polizeimeldung 236/2024) wurden nach Anordnung der Untersuchungshaft des Haftrichters -am Mittwoch im Amtsgericht Halle (Saale)- einer Justizvollzugsanstalt in Halle (Saale) zugeführt. Schwere Brandstiftung in Mehrfamilienhaus im Aalweg - Schäden und Evakuierung der Bewohner Am Mittwochabend, gegen 21.40 Uhr, kam es im Aalweg zu einer schweren Brandstiftung, bei der abgestellte Umzugskartons in einem Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt wurden. Durch schnelles Handeln konnte eine Familie, die sich zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wohnung aufhielt, das Gebäude selbstständig und unverletzt verlassen. Die Brandentwicklung führte zu erheblichen Rußablagerungen im gesamten Treppenhaus. Die Räumlichkeiten des Mehrfamilienhauses sind aufgrund der Rauch- und Löschwasserschäden vorerst unbewohnbar. Ein Vertreter der zuständigen Hausverwaltung traf unmittelbar nach dem Vorfall am Brandort ein und organisierte die vorübergehende Unterbringung der betroffenen Mieter in Hotels in Halle (Saale). Die Polizei hat umgehend Ermittlungen wegen einer schwerer Brandstiftung eingeleitet. Der Brandort wurde gesichert, zudem versiegelt, und die weitere Brandortuntersuchung ist zeitnah avisiert. Die Berufsfeuerwehr war zur Brandbekämpfung und zur Nachkontrolle vor Ort. Die entstandenen Sachschäden können noch nicht beziffert werden. Hinweis der Polizei: Brandstiftungen bringen Menschenleben in Gefahr und können gravierende Schäden anrichten. Schon ein kleinerer Brand kann sich schnell unkontrolliert ausbreiten und zu erheblichen Gebäudeschäden sowie zur Zerstörung von Wohnungen führen. Neben dem materiellen Schaden steht vor allem die Gefahr für Leib und Leben der Bewohner im Vordergrund. Die Polizei appelliert an die Öffentlichkeit, wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen sofort zu melden. Wer zur Aufklärung des Falls beitragen kann, wird gebeten, sich umgehend bei der Polizei Halle (Saale) zu melden. Hinweise können unter 0345 224 2000 erfolgen. Gefährliche Körperverletzung in Halle (Saale) - Zeugen gesucht Mittwochabend, gegen 21.20 Uhr kam es in der Großen Ulrichstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung, bei dem drei junge Menschen im Alter von 16 bis 19 Jahren, aus Halle (Saale) und Syrien, angegriffen wurden. Nach aktuellem Erkenntnisstand wurden sie von fünf Tatverdächtigen im Alter von 20 bis 40 Jahren, aus der Türkei und dem Kosovo stammend, angegriffen. Noch unbekannte Täter kamen während des Geschehens hinzu und unterstützten die Angreifer. Die Ermittlungen zu der Auseinandersetzung dauern weiter an. Der 19-Jährige wurde bei der Tat mit einem Messer am Bein verletzt und musste ambulant -in einer Klinik- medizinisch behandelt und versorgt werden. Für die beiden Jüngeren blieb eine medizinische Behandlung vor Ort ausreichend. Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise zur Tat und zur Identität sowie zum Aufenthaltsort der noch unbekannten Täter unter 0345 224 2000. Strafanzeige und Platzverweis gegen 28-Jährigen Am Mittwochabend, 22.40 Uhr, meldeten Zeugen der Polizei in der Magdeburger Chaussee in Halle (Saale) eine Straftat. Ein 28-jähriger Mann aus dem Saalekreis soll innerhalb einer sechsköpfigen Personengruppe den Hitlergruß gezeigt haben. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen gegen den namentlich bekannten Tatverdächtigen ein. Als unmittelbare Maßnahme wurde ihm ein Platzverweis erteilt. Der 28-Jährige hat nun mit einer Strafanzeige zu rechnen. Polizeirevier Burgenlandkreis Polizeieinsatz in Weißenfels: Streit unter Alkoholisierten Donnerstagnacht, 0.40 Uhr, wurde die Polizei zu einem Einsatz in Weißenfels, Promenade, gerufen. Den ersten Erkenntnissen zufolge konsumierten vier männliche Personen, im Alter zwischen 22 und 24 Jahren, gemeinsam alkoholische Getränke in einer Wohnung. Im Verlauf des Abends kam es zu einem Zwischenfall mit einem 25-jährigen Beteiligten, der zunächst aus der Wohnung verwiesen wurde, später jedoch zurückkehrte und einen Streit provoziert haben soll. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der 25-Jährige ein Taschenmesser gezogen haben. Die anderen Beteiligten konnten den Mann unter Kontrolle bringen und bis zum Eintreffen der informierten Polizei fixieren. In einer Klinik wurde er ambulant behandelt. Das Messer konnte bei der anschließenden Durchsuchung nicht aufgefunden werden. Die Polizei ermittelt in dem Fall. Alle Beteiligten waren zum Zeitpunkt des Vorfalls erheblich alkoholisiert. Alkoholisiert am Steuer Erforderlich wurde die Entnahme einer Blutprobe bei einem E-Bike Fahrer, der am Donnerstag, 0.55 Uhr, in Naumburg, Wasserstraße, gesehen wurde. Da er in Schlängellinien fuhr und nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen, wurde der 56-jährige kontrolliert. Wie sich währenddessen herausstellte, war der Mann erheblich alkoholisiert. Wegen Trunkenheit im Verkehr wird gegen ihn ermittelt. Zu einem Verkehrsunfall, an dem ein 25-jähriger Autofahrer beteiligt war, kam es am Mittwoch gegen 23.50 Uhr. Ersten Erkenntnissen zufolge, befuhr er die Kreisstraße 2217 aus Richtung Großpörthen in Richtung Zeitz. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Wie sich während der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte, war der Mann stark alkoholisiert. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Vorerst darf der Mann keine Kraftfahrzeuge führen. Die entstandenen Sachschäden an dem Fahrzeug und an Leitpfosten können noch nicht beziffert werden. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt. An der Unfallstelle kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Promille-Pedale Da ein Fahrradfahrer in Schlangenlinien am Donnerstag, gegen 1.10 Uhr, in Kelbra, Jochstraße fuhr, wurde er angehalten und kontrolliert. Wie sich herausstellte, war der Mann alkoholisiert. Die Entnahme einer Blutprobe, wurde sodann angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Wegen Trunkenheit im Verkehr wird nun ermittelt. Alkoholisierter Autofahrer verursacht Verkehrsunfall und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort - Ermittlungen eingeleitet Am Mittwochnachmittag verursachte -Zeugenaussagen zufolge- ein 63-Jähriger Autofahrer während eines Parkmanövers in Hettstedt, Johannisstraße, einen Verkehrsunfall. Statt an der Unfallstelle zu verbleiben, fuhr der Mann in Richtung seiner Wohnanschrift davon. Zeugen beobachteten den Vorfall und meldeten ihn der Polizei, die den Fahrer später zu Hause antraf. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Daraufhin wurde eine Blutprobe in einer Klinik entnommen, und der Führerschein beschlagnahmt. Der durch den Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 7.000 Euro. Gegen den Fahrer wird nun wegen mehrerer Delikte ermittelt. Hinweise der Polizei zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr: Die Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer, stets verantwortungsbewusst und umsichtig im Straßenverkehr zu handeln, um sich und andere zu schützen. Polizeirevier Saalekreis Fahrer ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz in Barnstädt erwischt Am Mittwoch, 16.50 Uhr, wurde ein 16-Jähriger in der Steigraer Straße in Barnstädt von der Polizei angehalten, während er ohne Fahrerlaubnis und ohne notwendigen Versicherungsschutz ein Kleinkraftrad fuhr. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug und ließ es in der Folge abschleppen. Gegen den Jugendlichen wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ohne Versicherung unterwegs Polizeibeamte haben am Donnerstag, gegen 2.00 Uhr in Landsberg, Zöberitz Weg, einen 20-jährigen Autofahrer angehalten und kontrolliert, der aus Richtung Braschwitz kam. An dem Fahrzeug waren keine amtlichen Kennzeichentafeln angebracht. Zudem sind verschiedene Schäden sichtbar gewesen. Das Auto ist bereits behördlich außer Betrieb gesetzt worden. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Wagen ist am Fahrbahnrand abgestellt worden. Gegen den Tatverdächtigen wird nun ermittelt. Wie die Schäden an dem Fahrzeug zustande kamen, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen. Motorrad in Teutschenthal entwendet - Polizei sucht Zeugen Ein Mann meldete am Donnerstag der Polizei, dass sein Motorrad in der Zeit von Mittwochabend, 19.00 Uhr, bis Donnerstagfrüh, 3.10 Uhr, in der Leninstraße entwendet wurde. Das Leichtkraftrad, ein schwarz-weißes Modell im Enduro-Stil, war ordnungsgemäß gesichert und abgestellt. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die Hinweise zu dem Diebstahl geben können. Tipps der Polizei zur Motorradsicherung: Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Aschersleben (Fahrzeugdiebstahl / Täter gestellt) Am Dienstagabend wurde ein Diebstahl aus einem der Schränke in der Umkleide des Ballhauses gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt unbekannte Täter hatten den Schrank geöffnet und eine Tasche mit diversen Dokumenten, Bargeld und dem Schlüssel zu einem PKW Mazda entwendet. Zeugen hatten wenig später zwei Personen gesehen, welche sich mitsamt dem Fahrzeug vom Parkplatz entfernten. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Im Rahmen der Begleitung eines Schwerlasttransportes konnte das Fahrzeug nahe der Ortschaft Egeln in Fahrtrichtung Aschersleben festgestellt werden. Im Rahmen der Kontrolle konnten die zwei tatverdächtigen Jugendlichen (14 Jahre alt) identifiziert werden. Der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Das Fahrzeug wurde dem Eigentümer übergeben. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde beim tatverdächtigen ein Einhandmesser (verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz) gefunden und sichergestellt, ein separates Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Nach Abschluss aller zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen wurden die beiden Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Egeln (Diebstahl aus Handtaschen) Am Dienstag wurde, im Netto-Markt in der Wiesenstraße, das Portmonee einer 74-Jährigen aus ihrer Handtasche entwendet. Die Rentnerin hatte die Tasche, während des Einkaufs, im Einkaufswagen abgelegt und offenbarkurz aus den Augen gelassen. Als sie den Einkauf im Kassenbereich bezahlen wollte, bemerkte sie den Diebstahl des Portmonees. Einen Tatverdächtigen konnte sie während und nach dem Einkauf nicht ausmachen. In der Handtasche befanden sich neben persönlichen Dokumenten auch etwas Bargeld und die EC-Karte. Die Karte wurde relativ zügig gesperrt, auf der Bank erhielt die Rentnerin schon den Hinweis, dass bereits Bargeld abgehoben wurde. Eine Anzeige wurde aufgenommen und erste Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass Handtaschen oder sonstige Wertgegenstände nicht im oder am Einkaufswagen transportiert werden sollten. Diese Gegenstände gehören immer an die Person und sollten gerade im Gedränge nicht aus den Augen gelassen werden. Die Öffnung der Handtaschen sollte dabei stets zum Körper zeigen und natürlich verschlossen sein. Transportieren sie Wohnungs- oder Hausschlüssel nicht unbedingt zusammen mit ihren Personaldokumenten, dass könnte den Dieb dazu ermuntern nach dem Diebstahl der Handtasche auch die Wohnanschrift aufzusuchen. In diesem Zusammenhang auch gleich noch ein Hinweis an die Besitzer von EC-oder sonstigen Kreditkarten, die PIN sollte nicht zusammen mit der Karte verwahrt werden. Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit Am späten Sonntagabend kontrollierte die Polizei einen 41-jährigen, welcher mit dem PKW in der Lindenstraße unterwegs war. Im Rahmen der Gesprächsführung wurde deutlicher Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,00 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Durchführungen eines beweissicheren Atemalkoholtests in der Dienststelle angeboten. Im Falle einer Ablehnung wäre eine kostenpflichtige Blutprobenentnahme zur Beweissicherung erforderlich. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte dann ein gerichtsverwertbarer Wert von 0,88 Promille (0,44 mg/l) gemessen und dokumentiert werden. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet, der Mann konnte anschließend die Dienststelle verlassen. Schönebeck (Kontrolle Fahrtüchtigkeit – E-Scooter) Am frühen Mittwochmorgen kontrollierte die Polizei einen 21-Jährigen, der auf einem E-Scooter in der Stadionstraße unterwegs war. Während der Kontrolle wurde deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest erbrachte einen vorläufigen Wert von 1,16 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen erfolgte die Entnahme einer Blutprobe zur Beweissicherung, anschließend wurde der Mann aus der Maßnahme entlassen. Bernburg (Geschwindigkeitskontrolle) Die Polizei führte am Dienstagnachmittag, an der Magdeburg Chaussee, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Im Messzeitraum passierten 226 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 11 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. Den 11 Fahrern wird in den nächsten Tagen oder Wochen ein Verwarngeld- bzw. Bußgeldbescheid zugesandt. Der Schnellste wurde mit 78 km/h gemessen. (koma) Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Salzlandkreis Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Franzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
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