API src

Found 358 results.

Related terms

BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

BiodivMon: Erhöhung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die Biodiversität des Bodens und Vervielfachung des Monitorings durch studentengestützte Citizen Science Konzepte (SoilRise)

Sonderforschungsbereich (SFB) 1076: Forschungsverbund zum Verständnis der Verknüpfungen zwischen der oberirdischen und unterirdischen Biogeosphäre, Teilprojekt B 03: Quellen und Senken von Gasen in der Critical Zone: in situ-Sensoren und Isotopie

Wir erforschen, wie Gase im Boden und im Grundwasser die Umweltbedingungen und die funktionelle Biodiversität der Critical Zone widerspiegeln. Hierzu (1) erforschen wir neue Konzepte für die verstärkte Raman-Gasspektroskopie, zur simultanen online-Quantifizierung einer ganzen Reihe von Gasen im Boden, (2) setzen Messkampanien zur Bestimmung zeitlicher Änderungen der Gaszusammensetzungen und der Isotopie vor Ort im Hainich-Transekt und den Sandstein-Probestellen fort und (3) führen kontrollierte Laborexperimente durch, um Einflüsse von mikrobieller Aktivität, Substratverfügbarkeit, etc. auf die Muster in der Freisetzung und Aufnahme einer Vielfalt von Gasen und Isotopen zu analysieren.

LAPRO2009_Klima_Boden_Grundwasser - LAPRO2009 - Berücksichtigung seltener Bodentypen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Klima-Boden-Grundwasser dar.:Ein wichtiges Ziel des Bodenschutzes ist die Sicherung der Bodenvielfalt und damit insbesondere der Schutz selten auftretender Böden. Zu den seltenen Bodentypen gehören im Saarland kleinflächig verbreitete Böden über Flugsanden, Böden auf basenreichen und -armen Vulkanitgesteinen (Andesit, Melaphyr, Rhyolith, Phyllit)sowie dem Taunusquarzit/Gedinneschiefer und extreme Nassböden wie Niedermoorböden und Gleye. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3

LAPRO2009 - Berücksichtigung seltener Bodentypen

Ein wichtiges Ziel des Bodenschutzes ist die Sicherung der Bodenvielfalt und damit insbesondere der Schutz selten auftretender Böden. Zu den seltenen Bodentypen gehören im Saarland klein flächig verbreitete Böden über Flugsanden, Böden auf basenreichen und -armen Vulkanit Gesteinen (Andesit, Melaphyr, Rhyolith, Phyllit)sowie dem Taunusquarzit/Gedinneschiefer und extreme Nassböden wie Niedermoorböden und Gleye. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3. (Stand: Juni 2009)

Nationales Bodenmonitoringzentrum

<p> <p>Für ein sektoren-übergreifendes Bodenmonitoring in Deutschland soll ein nationales Zentrum als Informations- und Koordinierungsstelle die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, Wissenschaft und Behörden stärken. Es ist Ansprechpartner zu übergeordneten Informationen und Ergebnissen zu Monitoringaktivitäten. Die koordinierende Stelle des Zentrums wird am Umweltbundesamt in Dessau eingerichtet.</p> </p><p>Für ein sektoren-übergreifendes Bodenmonitoring in Deutschland soll ein nationales Zentrum als Informations- und Koordinierungsstelle die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, Wissenschaft und Behörden stärken. Es ist Ansprechpartner zu übergeordneten Informationen und Ergebnissen zu Monitoringaktivitäten. Die koordinierende Stelle des Zentrums wird am Umweltbundesamt in Dessau eingerichtet.</p><p> Welche Ziele hat das Nationale Bodenmonitoringzentrum und welche Aufgaben soll es übernehmen? <p>Das <a href="https://bodenmonitoringzentrum.info/">Nationale Bodenmonitoringzentrum</a> vernetzt Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Fachbereichen, die Bodendaten erheben und überwachen. Gemeinsam wählen sie wichtige Themen aus und werten die Daten aus, um verlässliche Aussagen über den Zustand der Böden und ihre Veränderungen auf nationaler Ebene zu treffen. Die über das Bodenmonitoringzentrum zugängliche Ergebnisse sollen für gemeinsame Auswertungen und Modellierungen genutzt werden, um sektorübergreifende, bundesweit harmonisierte und belastbare Aussagen zum Bodenzustand und seinen Veränderungen abzuleiten.</p> <p>Das Nationale Bodenmonitoringzentrum hat das Ziel, Handlungsbedarfe zu erkennen, um so den Bodenschutz zu stärken. Dies ist nur durch die enge Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure möglich.</p> Dazu gehören folgende Aufgaben: <p><strong>Politikberatung</strong><br>Das Zentrum entwickelt Strategiepapiere, etwa zur EU-Bodenstrategie 2030 und zu dem Klimaschutzgesetz, mit dem Ziel, die Bodengesundheit zu stärken und Maßnahmen zur Emissionsminderung vorzuschlagen.</p> <p><strong>Berichterstattung</strong><br>Es werden Prozesse etabliert, um den Bodenzustand, seine Veränderungen und deren Ursachen bundesweit zu erfassen und qualitätsgesicherte Daten bei Anfragen bereitzustellen.</p> <p><strong>Datenaustausch und internationale Zusammenarbeit</strong><br>Das Zentrum fungiert als Schnittstelle zwischen europäischen und internationalen Institutionen und koordiniert den Austausch von Bodendaten mit nationalen Einrichtungen.</p> <p><strong>Plattform und Kartenviewer</strong><br>Eine gemeinsame Plattform mit einem Kartenviewer wird eingerichtet, um Wissenschaftlern und Behörden einen einfachen Zugang zu bodenbezogenen Messdaten zu ermöglichen.</p> </p><p> Wie soll das Zentrum organisiert sein? <p>Das Netzwerk des Nationalen Bodenmonitoringzentrums ist grundsätzlich Gremien-gesteuert: Diese werden nach der Eröffnungsveranstaltung in der zweijährigen Aufbauphase gebildet.</p> <p>Von ministerieller Seite, unter zusätzlicher Berücksichtigung der Bundesländer, Staatliche Geologischen Dienste und der Waldmonitoringprogramme, wird das Zentrum von einer interministeriellen Steuerungsrunde geleitet. Dieses Gremium beauftrag das Zentrum und mandatiert die einzelnen Fachinstitutionen.</p> <p>Die zweite wichtige Instanz besteht aus dem Fachgremium, bestehend aus den nachgeordneten Institutionen wie der Arbeitsgemeinschaft Boden, der Bundesanstalt für Mineralforschung und -prüfung, dem Bundesamt für Naturschutz, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenzustandserhebung Wald, der Bund/Länder-Ausschuss der Staatlichen Geologischen Dienste, des Bundesländer/ Ständigen Ausschusses "Vorsorgender Bodenschutz" BOVA, Vertretende der Boden-Dauerbeobachtung, dem Deutschen Wetterdienst, dem Nationalen Monitoringzentrum zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, dem Julius Kühn-Institut, dem Thünen Institut, dem Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) und weiteren. Dieses fachlich-inhaltlich steuernde Gremium bildet mit seinen Expert*innen das prozessuale Kernstück des Nationalen Bodenmonitoringzentrums.</p> </p><p> Was bedeutet Bodenmonitoring? <p>Beim Bodenmonitoring werden verschiedene Parameter der Böden erfasst. Bodenproben werden auf physikalische, chemische und biologische Eigenschaften untersucht, wie etwa Textur, Struktur, Feuchtigkeit, Humus- und Nährstoffgehalte, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a>, Schadstoffe und Bodenbiodiversität. Dadurch lassen sich der Zustand der Böden bestimmen, Veränderungen erkennen und bewerten sowie zukünftige Entwicklungen voraussagen. Um die Ursachen von Bodenveränderungen zu verstehen, ist es wichtig, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a>-Ergebnisse mit den Besonderheiten der jeweiligen Standorte und Regionen zu verknüpfen. Veränderungen können unter anderem durch Bodenversiegelung, geänderte Nutzung, Stoffeinträge, mechanische Belastungen sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Wetterextreme verursacht werden. Um den Bodenzustand auf größeren Flächen zu beurteilen, werden sogenannte Pedotransferfunktionen, also Abschätzung eines Parameters mithilfe von anderen Bodeneigenschaften durch mathematische Formeln, und digitale Methoden wie die Fernerkundung und das <em>Digital Soil Mapping</em> eingesetzt.</p> <p>Dieses Wissen zu Bodenveränderungen und ihren Gründen ist ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige Bodennutzung in Land- und Forstwirtschaft sowie in der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung. Weiterhin werden daraus zielorientierte Politiken entwickelt, die dem Schutz von Böden und deren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystemleistungen">Ökosystemleistungen</a> dienen. Zur Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen werden die einzelnen Daten und Informationen aus dem Bodenmonitoring zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/109778">Indikatoren</a> zusammengefasst.</p> </p><p> Hintergrund <p>In Deutschland existieren eine Reihe von unabhängigen Bodenmonitoringaktivitäten und -programmen, die in verschiedenen Verantwortungsbereichen geregelt und nicht übergreifend aufeinander abgestimmt sind. Mit Ausnahme des Monitorings im Wald im Rahmen des forstlichen Umweltmonitorings und bundesweiter Erhebungen zu einzelnen Aspekten, unterscheiden sich die methodischen Ansätze, die Strukturen der Datenhaltung und die verwendeten Formate der verschiedenen Monitoringaktivitäten in den Ressorts und zwischen den Bundesländern. Daher bekennt sich die Bundesregierung zum europäischen Bodenschutz und zum Aufbau eines Nationalen Bodenmonitoringzentrums im <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf">Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode</a>.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG Az.: 53.2025-0020199 über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Shell Deutschland GmbH

Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Shell Deutschland GmbH hat gem. § 4 i.V.m. § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die zweite Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eine Wasserstoffelektrolyse (Anlage 0028) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1, Gemarkung Urfeld, Flur 6 Flurstücke 11/1, 11/2, 12/4, 13, 14/1, 14/2 beantragt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 4.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine weiteren relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen (z.B. Feuerungsanlagen), da diese durch das beantragte Vorhaben nicht betroffen sind. Durch die Umsetzung der o.a. Maßnahmen sind Emissionen aus diffusen bzw. gefassten Quellen an TA-Luft-relevanten Stoffen nicht zu erwarten. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Kulisse des Programms Nds. Moorlandschaften

Im Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms ist die Kulisse des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“ enthalten, die Hoch- und Niedermoore mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz beinhaltet sowie sonstige Moore mit Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz und weitere kohlenstoffreiche Böden. Die Kulisse gehört zu den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i .V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5a): Verbund der Fließgewässer außerhalb bestehender Schutzgebiete und Truppenübungsplätze

Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 5b): Gewässerauen gemäß Kulisse des Aktionsprogramms Nds. Gewässerlandschaften

Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Gewässerauen gemäß dem Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de

1 2 3 4 534 35 36