Der globale Wandel beeinträchtigt die Biodiversität und Ökosystemfunktionen in Agrarlandschaften durch den Klimawandel und die Nutzungsintensivierung sowie die Degradation von Lebensräumen. Um diesen negativen Effekten entgegenzuwirken, wurden verschiedene Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen und Landschaften (ELR) entwickelt. Allerdings fehlt es in der Renaturierungsökologie noch an einem tieferen Verständnis für die Schlüsselindikatoren beim Übergang in wiederhergestellte, resiliente Ökosysteme und Landschaften, an gut konzipierten Experimenten, welche Faktoren für den Erfolg oder Misserfolg von ELR-Maßnahmen zeigen, als auch an komplexen Analysen vorhandener Daten. Ziel von AgriRestore ist es die Auswirkungen von temporären und permanenten ELR-Maßnahmen in Agrarlandschaften umfassend zu bewerten. In der extrem trockenen und teilweise sehr strukturarmen Agrarlandschaft Sachsen-Anhalts werden wir entlang eines Landschaftsgradienten in einem innovativen Ansatz Feld- mit Mesokosmos-Experimenten kombinieren und die Fernerkundung für eine räumliche Skalierung der Muster nutzen. Durch Meta-Analysen und Wissensgraphen werden außerdem vorhandene Studien synthetisiert sowie Nutzen, Risiken und Unsicherheiten von ELR-Maßnahmen bewertet. Durch den Vergleich von wiederhergestellten und degradierten Agrarökosystemen werden die Auswirkungen von ELR-Maßnahmen auf die ober- und unterirdische Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemfunktionen (einschließlich Ökosystemleistungen und -fehlleistungen) analysiert. Positive Langzeitwirkungen temporärer ELR-Maßnahmen werden durch die Kombination von Zeitreihen mit multiskaligen Fernerkundungsdaten erforscht. Durch neuartige analytische Ansätze werden die feldbasierten Ergebnisse synthetisiert und die Übertragbarkeit auf größere räumliche Skalen getestet. Mit Fokus auf Synergien wird unsere Forschung einzigartige und umfangreiche Daten zu den Effekten von ELR-Maßnahmen liefern. Darauf aufbauend werden verschiedene Szenarien entwickelt und Schlüsselindikatoren für die erfolgreiche Wiederherstellung von resilienten Agrarökosystemen und Landschaften über räumliche und zeitliche Skalen hinweg abgeleitet. Zur Verstetigung unseres RI wird an der Hochschule Anhalt in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Forschern ein Exzellenzzentrum für Landschafts- und Habitat-Wiederherstellung (ÉCLAIR) etabliert, welches zukünftig weitere degradierte Ökosysteme in den Fokus nehmen wird. Zur integrativen Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern werden wir ein Graduiertenkolleg einrichten: Young#ÉCLAIR. Durch die Kombination von Fachwissen aus den Bereichen ökologische Wiederherstellung und Biodiversitätsforschung, Fernerkundung und Datenwissenschaft innerhalb von AgriRestore sind wir in der Lage, das theoretische Verständnis für die Wiederherstellung von Ökosystem und Landschaften maßgeblich zu verbessern sowie neue Methoden und Techniken für die Renaturierungsökologie zu entwickeln.
Im Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms ist die Kulisse des Aktionsprogrammes „Niedersächsische Stadtlandschaften“ enthalten aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen, die den gesamten besiedelten Bereich umfasst. Eine Fördergrundlage für das Aktionsprogramm besteht bereits seit 2017 im Rahmen des Förderprogramm Landschaftswerte. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Die Bergwälder der Ostanden gehören zu den artenreichsten terrestrischen Ökosystemen der Erde, zugleich stehen sie unter immensem Nutzungsdruck (Abholzung, Umwandlung in Weideland). In einem multidiszilinären Ansatz aus Bio-, Geo-, Forst- und Agrarwissenschaften - von der Ebene des Organismus ausgehend bis hin zur Landschaftsebene - wollen wir an einem ausgewählten, für Forschungen zugänglichen ostandinen Bergwald in Südecuador ein solches Ökosystem, sowie seine gebietstypischen, durch menschliches Wirtschaften entstandenen Ersatzformationen beispielhaft analysieren. Dabei gilt es im ersten Schritt wichtige geowissenschaftliche und biologische Eigenschaften des Systems (Klima, Boden, Verfügbarkeit von Wasser und Nährelementen, Struktur und Artenzusammensetzung der Vegetation sowie Vorkommen und Vielfalt tierischer und pilzlicher Schlüsselorganismen: Pollinatoren, Samenverbreiter, Herbivore und Destruenten) zu erfassen. Im zweiten Schritt wird die Funktionsweise wichtiger Teilsystem erschlossen (Stoffflüsse zwischen wichtigen Kompartimenten, Dynamik und Regenrationspotentiale der Vegetation in Wechselwirkung mit der Fauna und den abiotischen Randbedingungen). Darauf aufbauend wollen wir drittens Optionen entwickeln bzw. überprüfen für eine nachhaltige Nutzung, Erhaltung und - soweit möglich - Rehabilitation des Waldes. Diese Erkenntnisse werden über das Untersuchungsgebiet hinaus für das ökosystemare Verständnis und Management tropischer Bergwälder von genereller Bedeutung.
Bodenversalzung, also eine übermäßige Anhäufung von löslichen Salzen im Boden, hat schädliche Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere & die menschliche Gesundheit. Sie ist eine der Hauptbedrohungen für Bodenfruchtbarkeit & -stabilität und die biologische Vielfalt des Bodens und führt zu unerwünschten Veränderungen der physikalischen, chemischen & biologischen Bodenfunktionen. Abgesehen vom Boden, hat sie erhebliche Effekte auf andere Prozesse z.B. die Haltbarkeit von Baumaterialien, die Lebensdauer von Straßenbelägen und die CO2-Sequestrierung. Die Salzwasserverdunstung wird von den Transporteigenschaften des porösen Mediums, den äußeren Bedingungen (z. B. Wind, Umgebungstemperatur & relative Luftfeuchtigkeit), den Eigenschaften der verdunstenden Lösung und der Salzkristallisation beeinflusst. Während der Wasserverdunstung wird die gelöste Substanz durch kapillarinduzierte Flüssigkeitsströmung von der feuchten Zone am Boden zur Verdunstungsoberfläche transportiert. Dabei tendiert die Diffusion dazu, den gelösten Stoff homogen über die gesamte Domäne zu verteilen. Die Konkurrenz zwischen Aufwärtsadvektion und Diffusionstransport bestimmt die Verteilung der gelösten Stoffe im gesamten Boden. Wenn die Advektion die Diffusion dominiert, wird der gelöste Stoff meist in Oberflächennähe abgelagert, was zu einem allmählichen Konzentrationsanstieg führt. Bei klarer Überschreitung der Löslichkeitsgrenze, kommt es zur Ausfällung von Kristallen an der Bodenoberfläche. Die Oberflächenkristalle bilden komplexe Strukturen, die die für die Verdunstung verfügbare Fläche erheblich vergrößern können. Wie genau das Vorhandensein des sich verdunstungsbedingt bildenden porösen kristallisierten Salzes an der Oberfläche die Verdunstungswasserverluste aus dem Boden unter verschiedenen Bedingungen beeinflusst, ist nur unzureichend verstanden. Genaue Informationen über die komplexe Kopplung zwischen Strömungs- & Transportprozessen in porösen Medien und dem sich entwickelnden kristallisierten Salz an der Oberfläche sind für eine genaue Prognose der Wasserverdunstung aus dem Boden erforderlich, da unsere Beschreibung dieses Prozesses sonst auf die Anpassung von Parametern reagieren würde. Ohne dieses Wissen kann man die Wasserverfügbarkeit und die Verdunstung von der Bodenoberfläche deutlich unter- oder überschätzen, was verschiedene hydrologische Prozesse beeinflusst. Wir planen eine umfassende multiskalige, numerische & experimentelle Untersuchung, um die Auswirkungen des verdunstungsgetriebenen kristallisierten Salzes an der Oberfläche auf die verdunstenden Wasserverluste aus porösen Medien zu quantifizieren und werden die modernsten numerischen & experimentellen Werkzeuge wie Molekulardynamiksimulationen, Porennetzwerk- & Kontinuumsskalenmodellierung, Synchrotron-Röntgenmikrotomographie und maßgeschneiderte Laborexperimente einsetzen. Dies ermöglichet uns, die Salzwasserverdunstung genau zu beschreiben und die Wechselwirkungen zwischen Land und Atmosphäre zu quantifizieren.
Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erpro-bung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk. Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das federführende Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN), das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an Dr. Karsten Bugiel (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de, Referat Forstrecht, Jagdrecht, Recht der Umweltprüfung, Klimaschutzrecht).
Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an espoo-ccs@mekun.landsh.de. Hinweis: Die Dokumente zum geplanten Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung sowie der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung liegen zusätzlich vom 9. Oktober bis 7. November 2025 an den folgenden zwei Standorten zur Einsicht aus: 1. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig Holstein Adresse: Mercatorstraße 3 (Empfang, Haus B), 24106 Kiel Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30-17:00Uhr; Freitags von 08:30-13:30Uhr 2. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Adresse: Herzog-Adolf-Straße 1 (Empfang), 25813 Husum Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 06:00 – 15:30 Uhr; Freitags von 06:00-12:00 Uhr
Das LSG liegt am westlichen Rand der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming im Übergang zum Zerbster Ackerland. Es ergänzt die geschützten Flächen des LSG „Fläming“ über die Nuthetäler nach Westen bzw. Südwesten. Das LSG vereint drei Täler bzw. Niederungen. Im Norden erstreckt sich die Lindauer Nuthe zwischen Linda und Deetz mit einem Nuthearm aus Lietzo kommend. Das Nuthetal setzt sich westlich von Lindau nach Süden fort, wo es sich bei Strinum mit dem Dobritzer Nuthetal vereint. Das Tal der Dobritzer Nuthe ist zwischen Dobritz im Osten und Strinum im Westen gelegen. Das vereinigte Nuthetal weitet sich nach Süden gegen Zerbst auf. Getrennt von diesen beiden Tälern liegt südlich davon das Talder Bornumer Nuthe, das sich im LSG von Kleinleitzkau im Osten bis Pulspforde im Westenerstreckt. Auch die südlich gelegenen Niederungen des Teichgrabens und des Hauptgrabens bis Jütrichau sind in das Gebiet eingeschlossen. Die verschiedenen Nuthen und ihre Nebenbäche bilden in Zerbst die Nuthe. Die Täler im LSG werden von den Mittelläufen der Nuthen durchflossen, die Oberläufe liegen im LSG „Fläming“, der vereinigte Unterlauftritt bei Walternienburg in das LSG „Mittlere Elbe“ ein. An den Ufern stocken Erlen und andere Gehölze. Die Täler werden von Grünland eingenommen, während sich von den Talrändern Ackerland in die Täler zieht. Hinsichtlich der Ausbildung des Grünlandes überwiegen mesophile Wiesen und Weiden. Feuchtwiesen und Seggenrieder sind kleinflächig ausgebildet. Den besonderen Wert des Gebietes bestimmen auch die Quellbereiche an den Flanken. Standgewässer sind i. d. R. als Stauteiche ausgebildet. Das Landschaftsbild der Niederungen wird durch Feldgehölze, Baumreihen und Hecken gegliedert. Insbesondere im Übergangsbereich zu den Oberläufen kommen Niederungswälder vor. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Zerbster Nuthetäler“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Das Landschaftsschutzgebiet dient mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den Wasserhaushalt und den Boden der Sicherung, Pflege und Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Ein Ziel ist die Sicherung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer, da das Gebiet eine hohe Bedeutung im Biotopverbund zwischen der Mittelelbe und dem Fläming hat. Zum Schutz der Gewässer ist Grünland vor Umbruch zu sichern und durch extensive Nutzung zu pflegen. Gehölze und Wälder sind naturnah zu entwickeln. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 233 |
| Europa | 1 |
| Land | 124 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 108 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Text | 115 |
| Umweltprüfung | 61 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 196 |
| offen | 141 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 322 |
| Englisch | 52 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
| Bild | 2 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 123 |
| Keine | 101 |
| Webdienst | 25 |
| Webseite | 118 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 319 |
| Lebewesen und Lebensräume | 338 |
| Luft | 192 |
| Mensch und Umwelt | 335 |
| Wasser | 205 |
| Weitere | 293 |