Strategiekarte Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten Verlagerungspotenziale des Verkehrsaufkommens durch … Ein wichtiger Faktor für die positive Entwicklung der Magistralen, aber auch für die verkehrliche Entlastung der gesamten Stadt sind Anreize für den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätsformen und, dort wo Handlungsbedarf besteht, eine Umstrukturierung der Magistralen zugunsten des Umweltverbunds. An den Magistralen tragen verschiedene Ansätze zur Realisierung bei. ... Qualifizierung von Bahnhöfen Gut gestaltete und ausgestattete sowie barrierefreie Stationen erhöhen den Komfort des ÖPNV und machen den Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn attraktiver. Der Verkehr soll bereits in städtischen Randlagen von der Straße auf S- und U-Bahn verlagert werden. Die Bahnhöfe im Bereich des Magistralennetzes werden deshalb qualifiziert, beispielsweise durch Fahrradabstellplätze, bessere Wegeverbindungen in die angrenzenden Quartiere und wo möglich Mobility Hubs. ... Entwicklung von Mobility Hubs Sie verknüpfen verschiedene Verkehrsarten und stellen unterschiedliche Mobilitätsangebote bereit, wodurch sie den Umstieg zum und vom ÖPNV vereinfachen. Des Weiteren können Mobility Hubs weitere Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers enthalten, wie zum Beispiel Paketstationen, Einkaufsmöglichkeiten oder soziale Infrastruktur. Die konkrete Nutzung hängt von den lokalen Bedarfen ab. Durch Mobility Hubs im Umfeld der Magistralen sollen eine Verkehrsverlagerung auf den schienengebundenen Verkehr gefördert und ggf. Kapazitäten für eine Umgestaltung des Straßenraums freigesetzt werden. Potenzielle Standorte für Mobility Hubs werden in der Nähe von S- oder U-Bahn- sowie Busstationen verortet und sollten neben Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen auch Sharing-Angebote umfassen. ... Ausbau und Qualifizierung der Radrouten Auf einem leistungsfähigen durchgängigen Radwegenetz mit guter Infrastruktur werden höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und mehr Komfort möglich und größere Distanzen innerhalb Hamburgs und zu umliegenden Gemeinden können mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dadurch wird der Umstieg vom Auto auf das Rad attraktiver und Potenziale für eine Umgestaltung frei. Einzelne Abschnitte des Radroutennetzes verlaufen im Magistralennetz oder queren dieses. Diese sind entsprechend der geltenden Qualitätskriterien zu entwickeln. ... Verknüpfung mit dem tangentialen Straßennetz Auch das weitere Hauptverkehrsstraßennetz trifft die Hamburger Magistralen an großen Kreuzungsbereichen, die für den Kfz-Verkehr ausgelegt sind. Einerseits bieten sie eine gute Erschließung, andererseits ist die Belastung durch Verkehrsemissionen oft sehr hoch. Aufgrund ihrer Bedeutung sind sie städtebaulich zu fassen und zu qualifizieren. Je nachdem, wie sich die Verkehrsmenge auf dem tangentialen Straßennetz entwickelt, kann das Verkehrsaufkommen auf den Magistralen relativ hoch bleiben. Dies kann eine Umgestaltung dieser Verkehrsflächen erschweren. Umstrukturierungspotenzial nutzen zugunsten … Ein fortschreitender Modal Shift zum Umweltverbund ermöglicht es, den Straßenraum umzustruktieren. Ausgehend von den Fokusräumen der Strategie Mobilitätswende kann dies insbesondere in den Abschnitten des Magistralennetzes erfolgen, in denen die Belastung durch den Kfz-Verkehr rückläufig ist, unter Berücksichtigung des Wirtschaftsverkehrs. Brandschutz und Rettungsdienst sind zu gewährleisten. Die vielseitigen Herausforderungen erfordern dabei unterschiedliche Umgangsweisen. … einer ÖPNV-Priorisierung Durch eine Priorisierung des ÖPNV in einzelnen Magistralenabschnitten kann der Busverkehr beschleunigt und zuverlässiger werden. Dadurch können Kapazitäten erhöht, die Attraktivität gesteigert und durch den resultierenden Modal Shift vom MIV zum ÖPNV die Verkehrsbelastung in Hamburg reduziert werden. Möglichkeiten zur Umsetzung an den Magistralen sind Bussonderfahrstreifen, wirksame Busvorrangschaltungen oder eine Neuordnung des Straßenraums und der Kreuzungsbereiche zugunsten des ÖPNV. … ÖPNV, Rad- und Fußverkehr und attraktiver öffentlicher Räume Für die notwendige Mobilitätswende bedarf es auch an den Magistralen eines umfassenden Ausbaus der Infrastruktur. Dies führt auch mit Blick auf die Anforderungen der angrenzenden Nutzungen an den öffentlichen Raum zu vielfältigen Flächenansprüchen und -konkurrenzen. In vielen Abschnitten des Magistralennetzes sind Umstrukturierungspotenziale vorhanden, bei denen die Schaffung qualitätsvoller Stadträume und die Perspektiven von ÖPNV-Nutzenden, zu Fuß Gehenden sowie Radfahrenden in den Fokus rücken. Hier können Boulevards mit breiten Fuß- und Radwegen, mit einer attraktiven Gestaltung, guten Querungsmöglichkeiten, viel Grün sowie weiteren Ausstattungsmerkmalen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität entstehen. Die Belange des motorisierten Verkehrs, des ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs werden bei der Gestaltung berücksichtigt. … übergeordneter Freiraumverbindungen Die Magistralen haben an den Querungen des Grünen Netzes durch hohes Verkehrsstärken oft eine Trennwirkung. Besonders kritisch ist dies, wenn gesamtstädtische Radwege in das Grüne Netz eingebettet sind. Um das Potenzial für leistungsfähige grüne Wegeverbindungen abseits oder auch zwischen den Magistralen zu nutzen, müssen der räumliche Zusammenhang gestärkt und die Querungsmöglichkeiten sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr verbessert werden. Dabei sollten auch Optionen geprüft werden, Flächen für ein verbessertes Regenwassermanagement zu entsiegeln. Barriereeffekt abbauen und Aufenthaltsqualität stärken Abhängig von der Straßenraumgestaltung, der Anzahl der Fahrspuren und der Zahl der dort fahrenden Kfz entfalten Magistralen eine Trennwirkung auch für den Fußverkehr. Je nach Anzahl und Entfernung zu Querungsstellen müssen zu Fuß Gehende Umwege in Kauf nehmen. Der Querungsbedarf ist abhängig von den Nutzungen auf beiden Straßenseiten und insbesondere in Bereichen mit aktiven Erdgeschosszonen (v. a. Einzelhandel) hoch. Prioritärer Handlungsbedarf Für das einfachere Queren der Fahrbahn können Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur (Mittelinseln, Querungshilfen), der Ampeln (zusätzliche Ampeln oder längere Grünzeit für den Fußverkehr) in den Blick genommen werden. Magistralenabschnitte mit viel frequentierten Nutzungen, wie Einzelhandel oder Dienstleistungen, weisen ein erhöhtes Fußverkehrsaufkommen auf. Daraus abgeleitet entsteht die Notwendigkeit eines attraktiven Straßenraums und komfortabler Querungsmöglichkeiten. Handlungsbedarf Auch abseits der Zentren, Einkaufsstraßen und Boulevards kann eine große Trennwirkung auftreten. Der jeweilige Magistralenabschnitt ist hinsichtlich Verbesserungspotenzialen zu untersuchen, um einfacheres Queren zu ermöglichen. Reduzierung der Verkehrslärmbelastung als Voraussetzung für städtebauliche Entwicklungen Einzelne Abschnitte im Magistralennetz sind besonders von Verkehrslärm belastet. Dadurch ergeben sich städtebauliche Einschränkungen. Für eine städtebauliche Qualifizierung und gesündere Wohnverhältnisse sind die Belastungen abschnittsbezogen mit aktiven und passiven Schutzmaßnahmen zu reduzieren.
Ausweisung von Flächen, auf denen die Möglichkeit für Entsiegelungen im Rahmen naturschutz- oder baurechtlicher Kompensationsmaßnamen besteht, mit genaueren Beschreibungen der einzelnen Flächen. Bearbeitungsstand Dezember 2023.
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - auch hier gelten die Zielsetzungen aus Zone 1 mit einer etwas geringeren Priorität - Helle Farben für Oberflächen und Hausfassaden verwenden - Entsiegelung von Flächen (z. B. Straßenbankette, Mittelstreifen, Innenhöfe, Stellplätze) - Stärkere Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten (Dachbegrünung, Gebäudeumfeld) - Rückhalt und Verdunstung von Regenwasser
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der potentiellen Überflutungsflächen bei Extremniederschlag als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Bebauung und Flächenversiegelung in diesen Bereichen vermeiden - unvermeidbare Bebauung mit technischen Maßnahmen zum Objektschutz versehen - Anlage von Überflutungsflächen mit multifunktionaler Nutzung - Entsiegelung und Begrünung zur Reduzierung des Oberflächenabflusses und Verbesserung des Stadtklimas
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - auch hier gelten die Zielsetzungen aus Zone 1 mit einer etwas geringeren Priorität - Helle Farben für Oberflächen und Hausfassaden verwenden - Entsiegelung von Flächen (z. B. Straßenbankette, Mittelstreifen, Innenhöfe, Stellplätze) - Stärkere Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten (Dachbegrünung, Gebäudeumfeld) - Rückhalt und Verdunstung von Regenwasser
Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der potentiellen Überflutungsflächen bei Extremniederschlag als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - Bebauung und Flächenversiegelung in diesen Bereichen vermeiden - unvermeidbare Bebauung mit technischen Maßnahmen zum Objektschutz versehen - Anlage von Überflutungsflächen mit multifunktionaler Nutzung - Entsiegelung und Begrünung zur Reduzierung des Oberflächenabflusses und Verbesserung des Stadtklimas
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt Weniger Flächen verbrauchen – mehr fruchtbare Böden erhalten In Deutschland werden täglich rund 70 Hektar Boden zu Bauland für Siedlungen- und Verkehrswege umgewidmet, alle drei Tage verschwindet somit die Fläche des Großen Tiergarten in Berlin. Zwar sinkt der Flächenverbrauch in Deutschland seit dem Jahr 2000 langsam, der gegenwärtige Rückgang reicht aber nicht aus, um das nationale Nachhaltigkeitsziel beim Flächenverbrauch zu erreichen. Demnach soll der Flächenverbrauch auf 30 Hektar am Tag bis 2020 reduziert werden. Weltweit gehen Böden in erster Linie durch Bodendegradierung verloren, allein mehr als 15 Millionen Hektar jährlich durch Erosion. Dies entspricht der Größe Rumäniens. Lösungen für einen besseren Bodenschutz diskutiert die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) anlässlich des Weltbodentages am 05. Dezember auf dem Fachforum „Wie viel Boden brauchen wir?“. Rund 13,5 Prozent der gesamten Bodenfläche Deutschlands werden als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt. Etwa die Hälfte dieser Flächen ist versiegelt, das heißt, sie weisen eine teilweise bis völlig abgedichtete Bodenoberfläche auf. Durchschnittlich widmen kommunale Behörden zur Zeit täglich 69 Hektar meist landwirtschaftlicher Nutzfläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche um. Die Umwandlung wird als Flächenverbrauch bezeichnet. Dieser betrug im Jahr 2000 noch 131 Hektar pro Tag. Bis 2020 soll der tägliche Verbrauch auf 30 Hektar sinken, so lautet das Ziel der Bundesregierung in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Nach aktuellen Daten zur Bodennutzung lässt sich das Ziel nur erreichen, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die über die bisher geplanten Vorhaben deutlich hinausgehen. Senken ließe sich der Flächenverbrauch zum Beispiel durch ein grundsätzliches Verbot zum Bauen auf der „grünen Wiese“. Hinderlich ist auch die Konkurrenz der Kommunen um Steuermittel. Dadurch werden oft überdimensionierte Wohn- und Gewerbeparks ausgewiesen. Die KBU schlägt stattdessen vor, dass Kommunen vorhandenes Bauland besser vermarkten sollten oder die Entsiegelung von Flächen finanziell zu fördern. Franz Makeschin, Vorsitzender der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt: „Vorhandenes Bauland besser auszunutzen und die finanzielle Förderung der Entsiegelung wirken sich positiv auf unsere Böden aus. Der Druck auf Flächen außerhalb der Siedlungen sinkt somit und das rechnet sich auch.“ Weltweit im Fokus steht der Verlust fruchtbarer Böden, die so genannte Degradation. Diese nimmt weiter zu, unter anderem weil die verschiedenen Formen der Landnutzung zunehmend um Bodenfläche miteinander konkurrieren: zum Beispiel zwischen dem Anbau von Energiepflanzen und Nahrungsmitteln. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Das Geschacher um Böden hat weltweit längst begonnen: Boden ist zu einer globalen Ware, zu einem Objekt internationaler Investitionen geworden. Die notwendige nachhaltige Bodennutzung bleibt dabei oft auf der Strecke. Deshalb ist das Ziel der Rio-plus 20-Konferenz so wichtig: Gefordert wird eine ‚land degradation neutral world‘. Demnach darf sich die Bodenfruchtbarkeit nicht weiter verschlechtern und degradierte Böden sollen für Land- oder Forstwirtschaft wieder genutzt werden können.“ Die KBU plädiert bei jeder landwirtschaftlichen Nutzung für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung, insbesondere beim Anbau von Biomasse . Franz Makeschin: „Ein zu intensiver Gebrauch macht die Böden kaputt, das kann dann auch zum endgültigen Verlust der Bodenfunktionen führen. Daher ist nachhaltiges Bodenmanagement unabdingbar, bei dem schädliche Stoffeinträge vermindert, die Erosion und Bodenverdichtung verringert, und der Boden als Kohlenstoff- und Wasserspeicher erhalten bleibt. Um gute Böden zu erhalten, ist es ebenso wichtig, den Flächenverbrauch zu senken. Dabei sind wir mit den Landwirten einer Meinung.“ Die Kommission Bodenschutz wird aus Anlass des Internationalen Tag des Bodens zusammen mit Fachleuten weitere Maßnahmen diskutieren, die den Flächenverbrauch weiter verringern und zum Erhalt qualitativ hochwertiger Böden beitragen. Jochen Flasbarth: „Der Welttag des Bodens am 05. Dezember ist auch für die Information der Öffentlichkeit wichtig. 90 Prozent unserer Nahrungsmittel sind von intakten Böden abhängig. Ein Tag im Jahr, um darüber nachzudenken, reicht nicht aus. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag der Landwirtschaftorganisation der Vereinten Nationen FAO. Sie hat 2015 als UN -Jahr der Böden vorgeschlagen.“
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) Bürgerdelegierte überreichen ihre Empfehlungen zur Klimavorsorge an Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Bundesregierung ein entschlossenes Handeln gegen die Folgen des Klimawandels. Das ist das zentrale Ergebnis der fünf regionalen Dialogveranstaltungen zur Klimaanpassung, die heute der Staatssekretärin Christiane Rohleder im Bundesumweltministerium übergeben wurden. Die Bürgerinnen und Bürger fordern mehr innerstädtisches Grün gegen die Hitze und die Entsiegelung von Flächen, damit das Regenwasser wieder in den Boden gelangen kann. Außerdem möchten sie, dass die Entnahme von Grundwasser zum Schutz der Ressourcen klar geregelt wird und sie vor Wetterextremen geschützt arbeiten, lernen und wirtschaften können, damit Leistungsfähigkeit und Gesundheit erhalten bleiben. Die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere ÖPNV und Bahn, müsse auch bei Extremwetterereignissen und Hitze zuverlässig funktionieren. Umweltstaatsekretärin Christiane Rohleder: „Die Klimakrise wird in Deutschland immer stärker spürbar. Das belegen die in den letzten Jahren zunehmenden Wetterextreme wie Dürren, Hitzewellen und Starkregen . Wie sich in Zukunft Klimafolgen mindern und Lebensqualität erhalten lässt, zeigen uns Bürgerinnen und Bürger mit ihren Zukunftsbildern und machen konkrete Vorschläge für die Politik. Die Ergebnisse helfen bei der weiteren Entwicklung der neuen Klimaanpassungsstrategie, in der wir die Perspektiven und Vorschläge aus der Bevölkerung berücksichtigen.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die fünf Dialoge haben bestätigt, dass die Menschen sich von den Folgen des Klimawandels betroffen fühlen und zu Lösungen beitragen wollen. So legen die beteiligten Bürgerinnen und Bürger Wert darauf, dass Menschen im Klimawandel gesund bleiben und sich und andere besser schützen können. Dafür wollen sie beispielsweise gekühlte öffentliche Räume bei Hitze, aber auch eine bessere Aufklärung über Risiken. Im Zusammenhang mit der Forderung nach einem grünen, lebendigen Wohnumfeld und klimaangepassten Gebäuden ist ebenfalls die Bereitschaft zu gemeinschaftlichem Engagement erkennbar. Das ist eine große Chance, um Klimaanpassung auch vor Ort umzusetzen.“ Die Bürgerinnen und Bürger fordern beim Thema Versorgung mit Wasser, Energie und Rohstoffen auch, dass die Entnahme von Grundwasser klar geregelt und die Energieversorgung dezentralisiert wird, um die Versorgung sicherzustellen. Der Zugang zu klimaangepassten öffentlichen Räumen müsse für alle und gerade die besonders von Hitze betroffenen Bevölkerungsgruppen ohne lange Wege ermöglicht werden. Insgesamt wünschen sie sich, dass das Thema Klimaanpassung in der Bevölkerung bekannter wird und notwendige Maßnahmen besser akzeptiert werden. Deswegen sollten Bildung, Kommunikation und Beteiligung dazu verstärkt werden. Auf Einladung des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes trafen sich im Herbst letzten Jahres zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in fünf Dialogveranstaltungen in den unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Ostseeküste in Wismar, Mittelelbe in Dessau-Roßlau, Rhein-Ruhr in Duisburg, Rhein-Main in Worms und Bayerischer Wald in Zwiesel. Jeweils zwei Tage lang erarbeiteten insgesamt 331 Personen Ideen und Empfehlungen dazu, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Bürgerdelegierte aus den verschiedenen Regionen haben heute die Empfehlungen dem Bundesumweltministerium übergeben. Die Bundesregierung entwickelt derzeit die Deutsche Anpassungsstrategie aus dem Jahr 2008 weiter und will bis Ende 2024 eine neue, vorsorgende Anpassungsstrategie an den Klimawandel vorlegen. Diese Strategie ist im neuen Klimaanpassungsgesetz verankert, das im November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachwelt werden in die Arbeiten zur neuen Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung einfließen.
Umweltministerin Heinen-Esser: Der Klimabericht zeigt deutlich: Der Klimawandel ist spürbar und nachweisbar / Mit dem Klimaanpassungsgesetz haben wir wichtige Weichen gestellt, um unser Land klimafest in die Zukunft zu führen Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Der vom Menschen verursachte Klimawandel ist auch in Nordrhein-Westfalen messbar und für die Bevölkerung, Natur und Umwelt spürbar. Gleichzeitig rückt die Klimawandel-Vorsorge stärker ins Bewusstsein und wird verstärkt angegangen. Dies zeigt der neue Klimabericht Nordrhein-Westfalen, den das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet hat. Anhand von 79 Indikatoren beschreibt der neue Bericht die Entwicklung des Klimas in den zurückliegenden 140 Jahren sowie die Folgen des Klimawandels für Umwelt und Gesellschaft. Das erweiterte Indikatoren-Set betrachtet dabei erstmals auch Auswirkungen auf die Wirtschaft, Stadtentwicklung und die menschliche Gesundheit. "Der neue Klimabericht zeigt deutlich: Der Klimawandel ist spürbar und nachweisbar - und das in allen Umwelt-, Wirtschafts- und Lebensbereichen. Wetterextreme werden häufiger und intensiver. Die Dürrejahre 2018 bis 2020 und die Flutkatastrophe in diesem Sommer haben gezeigt, mit welcher Wucht sie uns treffen können. Darauf müssen wir uns auf allen Ebenen vorbereiten. Mit dem Klimaanpassungsgesetz haben wir hierfür wichtige Weichen gestellt und sind damit bundesweit Vorreiter. Diesen erfolgreichen Weg müssen wir nun gemeinsam fortsetzen, um unser Land klimafest in die Zukunft zu führen. Der Klimabericht und die darin präsentierten Monitoring-Ergebnisse dienen uns dabei als wichtige Grundlage", so Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der Vorstellung des Berichtes. Spürbare Klimawandel-Folgen und Fortschritte bei der Vorsorge "2010 haben wir einen derartigen Bericht erstmals veröffentlicht, seitdem beobachten wir in verstärktem Maße extreme Wetterereignisse. Der beschleunigte Anstieg der Temperatur ist besorgniserregend", erklärte Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV. Laut Klimabericht war 2020 das wärmste Jahr in Nordrhein-Westfalen seit Messbeginn. 13 der vergangenen 20 Jahre zählten zu den wärmsten Jahren seit Aufzeichnungsbeginn. Ebenfalls evident ist die Abnahme der Zahl der Frost- und Eistage, während Sommer- und Hitzetage sowie Tropennächte immer häufiger auftraten. Im Jahr 2018 wurden an einer innerstädtischen Messstation in Köln 37 Tropennächte gemessen. Aktuell ist bereits jeder dritte Nordrhein-Westfale von Hitze betroffen, zukünftig wird dieser Anteil deutlich steigen. Die steigende Lufttemperatur hat zudem eine Verschiebung der phänologischen Jahreszeiten zur Folge: Frühling, Sommer und Herbst beginnen früher, während der phänologische Winter erst später startet. Kälteliebende Pflanzen leiden unter diesen Bedingungen. Bereits heute nehmen ihre Populationen deutlich ab, wohingegen die Populationen von wärmeliebenden invasiven Arten zunehmen. "Wir haben den Katalog an Indikatoren stark ausgebaut. Insgesamt 79 werden im Bericht beschrieben. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass wir mit den Indikatoren nicht nur die Folgen des Klimawandels betrachten, sondern erstmals auch die Anpassung an den Klimawandel", betonte Delschen. Es zeige sich, dass beispielsweise die Zahl der Klimaanpassungskonzepte zunimmt und nun etwa ein Sechstel der Kommunen und jeder fünfte Kreis in Nordrhein-Westfalen über ein Klimaanpassungskonzept verfügen. "Gleichzeitig nimmt die Nutzung unserer Fachinformationssysteme zur Klimaanpassung stark zu. In diesem Jahr zählten unsere Informations- und Planungsangebote bereits mehr als drei Millionen Aufrufe. Dazu gehören unter anderem das Gründachkataster und die Klimaanalyse NRW." Klimaanpassung als wichtiges Zukunfts- und Querschnittsthema Im Rahmen der Vorstellung des Klimaberichtes rief Ministerin Heinen-Esser dazu auf, gemeinsam auf allen Ebenen konsequent die Klimaanpassung als Querschnittsthema zu berücksichtigen. "In Nordrhein-Westfalen arbeiten wir mit allen Beteiligten auf allen Ebenen konsequent an der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes und der begleitenden 15-Punkte-Offensive. Die Kommunen ziehen mit. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eine zentrale Zukunftsaufgabe, für die wir schnell eine bundesweite Verständigung und Absicherung der Finanzierung benötigen", so Ministerin Heinen-Esser. Die Bundesländer hatten den Bund Ende November im Rahmen der Umweltministerkonferenz um Prüfung verschiedener Finanzierungsmodelle gebeten. Es existieren bereits umfangreiche Förder- und Unterstützungsangebote des Landes. Allein über das Landesprogramm "Klimaresilienz in Kommunen" mit einem Volumen von 12,5 Millionen Euro werden derzeit rund 110 Maßnahmen in Kommunen umgesetzt. Weitere Maßnahmen unterstützt das Umweltministerium mit Mitteln der Europäischen Union aus dem REACT-EU-Programm (zehn Millionen Euro). Hierüber können aktuell rund 30 weitere Vorhaben umgesetzt werden. Gefördert werden zum Beispiel die Entsiegelung befestigter Flächen, das Anlegen von Versickerungs- und Speicherflächen für Niederschlagswasser sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Zahlreiche weitere Angebote kommen direkt oder indirekt der Klimaanpassung zu Gute, hierzu gehören zum Beispiel Mittel für die Stärkung der Grünen Infrastruktur, für den Hochwasserschutz oder die Entwicklung klimastabiler Wälder. Zudem setzt sich das Umweltministerium dafür ein, dass auch im Rahmen der EU-Förderperiode bis 2027 zusätzliche Mittel für die Stärkung der Klimaanpassung und der Grünen Infrastruktur zur Verfügung stehen werden. Weitere Ergebnisse des Klimaberichtes: Die Niederschlagsmengen haben sich seit Aufzeichnungsbeginn leicht erhöht. Wird jedoch nur der Zeitraum der letzten 30 Jahre betrachtet, ist ein deutlicher Rückgang ersichtlich. Diesem Rückgang steht wiederum eine Zunahme von Starkregenereignissen gegenüber. Für die verschiedenen Jahreszeiten ist mehrheitlich keine deutliche Niederschlagsänderung nachweisbar, eine Ausnahme bildet der Winter mit zunehmenden Niederschlägen. Durch die steigenden Temperaturen findet mehr Verdunstung statt, was die klimatische Wasserbilanz negativ beeinflusst. Diese lag für das Jahr 2018 erstmals sein Messbeginn im negativen Bereich. Im Katastrophenschutz wird eine große Anzahl der Einsätze durch Wasser- und Sturmschäden ausgelöst. In Extremjahren wie 2014, 2018 und 2021 steigen Einsätze von Feuerwehr und THW deutlich an. Dies trifft auch auf die Anzahl von Vegetationsbränden zu, deren Zahl in den trockenen und heißen Jahren 2018 bis 2020 besonders hoch war. Mit Blick auf die Energiewirtschaft können Extremwetterereignisse die sonst sehr sichere Stromversorgung unterbrechen. Zudem können Dürre, Hitze, Starkregen und Sturm die Stromproduktion in thermischen Kraftwerken vermindern. So stieg beispielsweise die Zahl der witterungsbedingten Stromminderproduktion in den vergangenen Jahren an. Weitere Informationen Zum neuen Klimabericht Internetauftritt der Indikatoren des Klimaberichts Regionale Factsheets zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen Fachinformationssystem Klimaanpassung Downloads: Pressemitteilung
Die erste geologische Gesamtaufnahme des Landes Brandenburg ist in den Jahren 1874 bis 1939 entstanden. Die Fläche des heutigen Berliner Stadtgebiets ist ebenfalls darin abgebildet – die Kartierungen fanden zwischen 1875 und 1883 statt. Für die Sammlung der geologischen Informationen war die Preußische Geologische Landesanstalt verantwortlich. Auf den ersten Blick erscheinen die Daten veraltet. Doch einige Informationen sind aktueller denn je. Dies hat zwei Gründe: Die Karten wurden im Maßstab von 1 : 25.000 aufgenommen. Die deutlich jüngere Geologische Skizze liefert hingegen nur Informationen im Maßstab von 1 : 50.000 – die historische Karte geht also viel stärker ins Detail. Und: Die historische geologische Karte Berlins liefert Auskunft über die ursprünglichen Strukturen des Untergrundes. Im Zuge der Stadtentwicklung sind über die Jahre zum Beispiel Pfuhle und Feuchtgebiete zugeschüttet oder ausgeräumt worden. Wo sich diese Gebiete befanden, ist für Projekte zur Entsiegelung oder Renaturierung einzelner Flächen sehr interessant. Die Kenntnisse können dabei unterstützen, Moore wieder zu vernässen, Pfuhle wiederherzustellen oder von Grundwasser beeinflusste Böden und Biotope in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vor diesem Hintergrund wurden die Daten dieser historischen Unterlage zwischen 2009 und 2013 digitalisiert. Daraus entstand die im Umweltatlas vorliegende Karte. Nicht nur die Daten sind historisch einzuordnen, auch die Bezeichnungen für einige Gesteinsarten, die hier teilweise zusammengefasst werden mussten, um die Übersichtlichkeit der Karte zu gewährleisten. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download
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Bund | 48 |
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