Ausweisung von Flächen, auf denen die Möglichkeit für Entsiegelungen im Rahmen naturschutz- oder baurechtlicher Kompensationsmaßnamen besteht, mit genaueren Beschreibungen der einzelnen Flächen. Bearbeitungsstand Dezember 2024.
Unter dem Motto „Berlin ist unsere Stadt. Gemeinsam machen wir sie besser“ hat Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt am 10. Dezember 2024 die im Sommer ins Leben gerufene Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin zu einem Vernetzungstreffen geladen. Über 80 Nachhaltigkeitsakteurinnen und -akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung sind der Einladung in den Change Hub gefolgt. Entlang verschiedener Impulse aus Berliner Nachhaltigkeitsprojekten und -initiativen nutzten die Teilnehmenden die Veranstaltung für intensiven Austausch und Vernetzung. „Ich freue mich sehr, dass das Thema Nachhaltigkeit so viel Unterstützung erfährt“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt bei der Eröffnung der Veranstaltung. „Die Zeiten sind schwierig, aber wir dürfen uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Auch wenn die politischen Entwicklungen in der Welt bedrückend sind, müssen wir uns darauf fokussieren, was wir selbst erreichen können. Ich bin überzeugt, dass wir durch Vernetzung der richtigen Akteure einen großen Beitrag dazu leisten, Berlins Nachhaltigkeitspotentiale zu heben. Und gerade in Zeiten knapper Kassen ist das Engagement der Stadtgesellschaft samt der Wirtschaft besonders wichtig.“ Dr. Leon Hempel (Berliner Wasserbetriebe, BWB), Gregor Lütjens (Grün Berlin) und Leonie Püttmann (Berliner Immobilienmanagement, BIM) starteten die Impulsreihe mit der Vorstellung ihrer innovativen Kooperation: Die Blau-grüne Allianz für die Schwammstadt Berlin verfolgt die Vision einer Kreislaufwasserwirtschaft für Berlin und will diese in konkreten Infrastrukturprojekten umsetzen. Michelle Pienitz und Natalie Raulf von der Investitionsbank Berlin (IBB) stellten dar, wie die IBB als Förderbank des Landes wichtige Beiträge für ein nachhaltigeres Berlin leistet und welche Angebote für die Anwesenden von Interesse sein könnten. In der Präsentation von Verena Linz und Jutta Brinkschulte des Ausschusses „Nachhaltige Metropole“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Berlin wurde u.a. das Zukunftsbild „Weltmetropole Berlin 2035“ vorgestellt, das in einem ko-kreativen Prozess von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft entwickelt wurde. Im Rahmen des Impulses des Berliner Bündnisses für Biodiversität, das im Frühjahr dieses Jahres gegründet wurde und dem sich bislang 26 Unternehmen angeschlossen haben, zeigten Julia Knack (IHK Berlin) , Katrin Heinze (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) sowie Annette Storr von UPS und Gissela Riccio der Berliner Energie und Wärme (BEW) wie man mit den jeweiligen Stärken der verschiedenen Partner und Partnerinnen die biologische Vielfalt auf Firmengeländen ganz praktisch voranbringen kann. Louis Kott und Wolfram Schroff der Berliner Regenwasseragentur planen in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen „ Tag der Entsiegelung “ im Herbst 2025, an dem eine öffentliche Fläche im Stadtraum entsiegelt und begrünt wird. In eine ähnliche Richtung gehen die Aktivitäten des Bezirksamts Mitte: Bezirksstadtrat Christopher Schriner machte am Beispiel des Projekts Grüne Gullys darüber hinaus deutlich, wie wichtig eine gute Kommunikation für die Akzeptanz und damit den Erfolg von neuartigen Nachhaltigkeitsprojekten ist. Sein Appell: mehr Mut und mehr Ausprobieren. Isabell Steiner (KARUNA) stellte mit Silke Goedereis (Amazon) das Projekt Tiny Forests vor, das Miniwälder in der Stadt pflanzt und vom Right Now Climate Fund von Amazon finanziell unterstützt wird. Seit der Auftaktveranstaltung der Umsetzungsallianz sind zwei Standorten in Berlin Miniwälder entstanden. Bis 2026 sollen es insgesamt 20 werden. Daher sucht das Projekt dringend weitere Flächen von mindestens 200 Quadratmetern. Lu Yen Roloff und Tim Gauss von Plan B 2030 haben sich vorgenommen, dass in Berlin „ 240.000 Balkonkraftwerke “ in Betrieb genommen werden. Das Projekt berät zu Fördermöglichkeiten von Balkonkraftwerken und führt „Antragspartys“ durch. Gesucht werden vor allem Kontakte zu Unternehmen, die für ihre Mitarbeitenden durch Balkonkraftwerke ein klimaneutrales Homeoffice einrichten möchten. „Berlin kann niemand alleine besser machen – nur wir alle gemeinsam können unseren Beitrag dazu leisten.“, so Umweltstaatssekretärin Britta Behrendt zum Abschluss der Veranstaltung. „Ich bin zutiefst inspiriert von den zukunftsweisenden Projekten, die wir kennenlernen durften und freue mich über den regen Austausch der Teilnehmenden.“ Über 40 Akteure haben sich bereits zum Mission Statement der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin bekannt und arbeiten aktiv daran, Berlin nachhaltiger zu machen. In der dazugehörigen LinkedIn Gruppe sind bereits über 150 Nachhaltigkeitsakteure miteinander vernetzt. Treten Sie gerne der Umsetzungsallianz und LinkedIn-Gruppe bei!
Für die effizientere Umsetzung von Schwammstadtprojekten haben die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Grün Berlin GmbH, die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe die Blau-grüne Allianz gebildet. Die Kooperation mit den drei landeseigenen Unternehmen für nachhaltige Stadtentwicklung, Landesimmobilien sowie Wasser und Abwasser soll von der Planung über die Finanzierung bis zum Bau und Betrieb klimastabile Projekte umsetzen, die auch für die Bezirke und weitere Akteure beispielhaft sein können. Die von der Berliner Senatsumweltverwaltung angeregte Kooperation wurde heute in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt formell ins Leben gerufen, nachdem in vorbereitenden Workshops Ziele, Verantwortlichkeiten und erste gemeinsame Projekte verhandelt worden sind. Während Berlin bereits seit 2018 für Neubauten mit der Vorgabe der Regenwasserbewirtschaftung auf jedem Grundstück selbst bundesweit Maßstäbe setzt, soll nun auch der schwammstadtgerechte Umbau des Berliner Bestands forciert werden – beispielgebend auf landeseigenen Arealen und grundstücksübergreifend. Dafür haben sich die in Berlin für Entwicklung, Bau und Betrieb urbaner Freiräume und Infrastrukturen zuständige Grün Berlin GmbH, die für mehr als 5.000 landeseigene Immobilien verantwortliche BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und die Berliner Wasserbetriebe als Bewirtschafter des Berliner Wasserkreislaufes zusammengeschlossen. Blaue (für Wasser) und grüne (für bewachsene Flächen) Infrastruktur ermöglicht Wasserspeicherung und Grundwasserneubildung, stärkt die Artenvielfalt, mildert die Folgen von Klimaextremen und macht insbesondere Städte lebenswerter. Sie steht im Gegensatz zur rein technisch bestimmten grauen Infrastruktur. Dabei schützen blau-grüne Infrastrukturen nicht nur Mensch und Natur, sondern sind auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich. Einerseits geht es um die Minimierung der enormen Kosten, die durch den Klimawandel entstehen. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung gilt es zudem, die Ressource Regenwasser effizient zu nutzen. Erste gemeinsame Vorhaben sollen etwa die Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke, das Rathaus- und Marx-Engels-Forum mit dem Roten Rathaus, das Kulturforum mit der Philharmonie und der Park am Gleisdreieck mit dem Technikmuseum sein, bei denen schwammstadtgerechte und grundstücksübergreifende Elemente eine wesentliche Rolle einnehmen werden. „Klimaanpassungsmaßnahmen sind Daseinsvorsorge“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Eine Vorbildrolle des öffentlichen Sektors ist hier essenziell. Die beteiligten Partner in der blau-grünen Allianz legen dafür das Fundament.“ „Unsere DNA ist grün-blau. Für uns ist die Klimaresilienz integraler Teil bei der Planung und Realisierung öffentlicher Freiräume in der wachsenden Stadt“, ergänzt Grün Berlin-Geschäftsführer Christoph Schmidt .„Gemeinsam werden wir schneller und effizienter ins Bauen kommen – für mehr Lebensqualität, soziale Integration, ökologische Vielfalt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“ „Die nachhaltige bauliche Entwicklung und Bewirtschaftung der Berliner Landesimmobilien liegt im Fokus unserer Arbeit, bei der wir unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Speicherung von Regenwasser und die Begrünung von Gebäuden fördern“, sagt BIM-Geschäftsführer Dr. Matthias Hardinghaus , der auf erfolgreich gestartete Pilotprojekte wie in Wilmersdorf verweist, wo das Regenwasser des Gebäudes in der Württembergischen Straße 6 für die Bewässerung des benachbarten Preußenparks genutzt werden soll. „Jeder Tropfen des Regenwassers, der nicht über die Kanalisation und dann über unsere Flüsse abfließt, ist mehrfach nützlich“, sagt Wasserbetriebe-Vorstand Frank Bruckmann . „Denn er nutzt unserem Stadtgrün, dem Grundwasser und vermeidet an anderen Stellen Investitionen in Infrastruktur.“ Zudem, so Bruckmann, sei es vielversprechend, dass die Partner einen gemeinsamen Anteil zum Schwammstadt-Umbau beitragen können. Die landeseigenen Unternehmen Grün Berlin, BIM Berliner Immobilienmanagement und Berliner Wasserbetriebe verfolgen im Hinblick auf die Klimaanpassung sich ergänzende Ziele. Mit dem Zusammenschluss zur Blau-grünen Allianz schaffen die drei landeseigenen Unternehmen im Schulterschluss mit der Verwaltung neben der noch effizienteren und effektiveren Umsetzung von Schwammstadt-Projekten auch die Voraussetzung für die Erhöhung der Anzahl von blau-grünen Infrastrukturprojekten insgesamt. Grün Berlin ist als landeseigenes Unternehmen zuverlässiger Partner der Verwaltung und der Bezirke für eine wirtschaftlich zukunftsgerichtete, soziale und klimaangepasste Stadtentwicklung. Grün Berlin entwickelt, baut und betreibt sichere und nachhaltige Infrastrukturen, urbane Freiräume, öffentliche Bauten und innovative Mobilitäts- und Verkehrslösungen. Mehr Informationen auf gruen-berlin.de . Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH ist Berlins Immobiliendienstleisterin und für die Bewertung, Sanierung, Bewirtschaftung und Optimierung von über 5.000 landeseigenen Immobilien zuständig. Durch Entsiegelung, Dachbegrünung oder Wasserspeicherung setzt die BIM bei ihren Sanierungen konsequent Maßnahmen im Sinne der Schwammstadt um. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre 4.751 Beschäftigten versorgen 3,8 Mio. Menschen mit bestem Trinkwasser und reinigen das Abwasser von 4,7 Mio. Einwohnern der Metropolenregion. Auch fast 18.800 Kilometer lange Rohr- und Kanalnetze beschreiben Deutschlands größtes integriertes Wasserver- und Entsorgungsunternehmen. Mit innovativen Technologien schützen die Wasserbetriebe den Wasserkreislauf und versorgen Berlin aus eigenen Grundwasserressourcen. Investitionen i. H. v. mehr als 400 Mio. €/a sichern diese Leistung. Kontakt Grün Berlin Grün Berlin GmbH Pressestelle Tel.: 030 700 906 186 E-Mail: pressestelle@gruen-berlin.de Kontakt BIM BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Pressestelle Tel.: 030 – 90166 1113 E-Mail: presse@bim-berlin.de Kontakt Berliner Wasserbetriebe Pressestelle Tel.: 030 – 8644 6864 E-Mail: presse@bwb.de
Die Stadt Reutlingen plant die naturnahe Umgestaltung der Echaz zwischen der Brücke E-Center und der Brücke Stollweg auf einer Länge von rund 200 m sowie den linksseitigen Uferbereich entlang des Stoll-Areals. Die Renaturierung erfolgt durch den Abtrag der Ufermauer und die Herstellung einer flachen Uferböschung zur Schaffung ökologisch hochwertiger Bereiche. Geplant ist zudem eine Aufweitung der Gewässersohle und das Ermöglichen einer Eigendynamik. Das Retentionsvolumen wird vergrößert, wodurch Verbesserungen im Hochwasserschutz erzielt werden können. Zudem ist ein Fußweg entlang der Echaz geplant, der eine Lücke im Wegenetz schließt und den naturnah gestalteten Bachlauf erlebbar macht. Die Renaturierung stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Mit der geplanten naturnahen Gewässerentwicklung der Echaz ist eine Entsiegelung der Fläche und ein besserer Hochwasserschutz verbunden. Das Vorhaben stellt durch die Schaffung einer Zugänglichkeit zum Gewässer, die Aufwertung der Erholungsfunktion und die Schaffung einer neuen Wegeverbindung eine Verbesserung der aktuellen Situation dar. Daneben bietet die Echaz nach Umsetzung des Vorhabens für Gewässerlebewesen hochwertigere Lebensräume.
Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Weitere Informationen Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Berlin steht vor großen Herausforderungen. Das betrifft den Umbau der städtischen Infrastruktur, der Mobilität und der Umwelt unter dem Aspekt des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Auch ist die langfristige Sicherung der Berliner Trinkwasserversorgung über die städtischen Grund- und Oberflächenwasservorräte von elementarer perspektivischer Bedeutung. Besonders der Boden, der in der urbanen Landschaft oft nur als Fläche und Baugrund genutzt und wahrgenommen wird, bedarf dabei eines besonderen Schutzes. Boden ist eine begrenzte Ressource und er ist das Ergebnis eines über Jahrhunderte dauernden Entstehungsprozesses. Aus Anlass des 30-jährigen Jubiläums des ökologischen Großprojektes „Industriegebiet Spree Berlin“ sowie aufgrund des dringenden Bedarfs der gemeinsamen Behandlung fachlicher zukunftsorientierter Themen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gemeinsam mit der Bundesgesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), ein zweitägiges Fachsymposium am 28. und 29. September 2023 in Berlin veranstaltet. Themen des Fachdialogs: Vorsorgender Bodenschutz Berliner Böden kühlen die Stadt und speichern Kohlenstoff Entsiegelung als Beitrag zum Klimaschutz Nachsorgender Bodenschutz 30 Jahre Altlastenbearbeitung im Ökologischen Großprojekt Berlin Neue Schadstoffe: PFAS in Boden und Grundwasser Die neue Landesbodenschutzkonzeption Berlin Bodenschutz in der Praxis Vollzugshilfen der neuen Bundesbodenschutzverordnung Klimaanpassungsmaßnahmen im urbanen Raum – Innovative Projekte im vor- und nachsorgenden Bodenschutz Ausgewählte Fachvorträge können Interessentinnen und Interessenten als pdf-Version zur Verfügung gestellt werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Herrn Sameisky sven.sameisky@senmvku.berlin.de in Verbindung. Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 6 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Weitere Informationen Neue Broschüre „Entsiegelungspotenziale in Berlin – Pilotprojekt Entsiegelung – Ehemaliger Forellenhof Roter in Berlin-Spandau“ von Mai 2021 ist online . Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtvolumen von 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Die Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen ist in Förderschwerpunkt 4 (Anpassung an den Klimawandel) verankert und fester Bestandteil des Förderprogramms (siehe Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel ). Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier: Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Förderbedingungen Antragstellung
Bebaut, betoniert, asphaltiert oder doch gepflastert, Flächen können auf ganz unterschiedliche Arten versiegelt werden. Etwa ein Drittel der Fläche Berlins ist luft- und wasserdicht abgedeckt. In Großstädten ist der Anteil der versiegelten Flächen höher, da das Stadtgebiet dichter bebaut ist. Das heißt, je mehr Bereiche bebaut und versiegelt werden, desto weniger Vegetation hat dort Platz. Um die Natur und das Klima nachhaltig zu schützen, ist das Land Berlin bemüht, Versiegelungen nach Möglichkeit zurückzubauen und den Boden, wo dies möglich ist, dauerhaft zu entsiegeln. Auf Basis einer Befragung der Bezirksämter und den Berliner Forsten sowie unter Zuhilfenahme von Daten wie dem Flächennutzungsplan, dem Landschaftsplanverfahren, den Planungshinweisen zum Bodenschutz und Informationen zu Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht sind Flächen ermittelt worden, die als „Entsiegelungspotenziale“ dauerhaft für eine potenzielle Entsiegelung zur Verfügung stehen. Dabei wurde das Potenzial zur Entsiegelung festgestellt, bewertet und priorisiert. Aktuell befinden sich 223 Flächen in dem Kataster der potenziellen Entsiegelungsflächen. Davon sind 37 Flächen bereits entsiegelt und 15 Flächen teilentsiegelt worden (Stand: 2024). Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download
2024 (aktuell) Bebaut, betoniert, asphaltiert oder doch gepflastert, Flächen können auf ganz unterschiedliche Arten versiegelt werden. Etwa ein Drittel der Fläche Berlins ist luft- und wasserdicht abgedeckt. In Großstädten ist der Anteil der versiegelten Flächen höher, da das Stadtgebiet dichter bebaut ist. Das heißt, je mehr Bereiche bebaut und versiegelt werden, desto weniger Vegetation hat dort Platz. Um die Natur und das Klima nachhaltig zu schützen, ist das Land Berlin bemüht, Versiegelungen nach Möglichkeit zurückzubauen und den Boden, wo dies möglich ist, dauerhaft zu entsiegeln. Auf Basis einer Befragung der Bezirksämter und den Berliner Forsten sowie unter Zuhilfenahme von Daten wie dem Flächennutzungsplan, dem Landschaftsplanverfahren, den Planungshinweisen zum Bodenschutz und Informationen zu Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht sind Flächen ermittelt worden, die als „Entsiegelungspotenziale“ dauerhaft für eine potenzielle Entsiegelung zur Verfügung stehen. Dabei wurde das Potenzial zur Entsiegelung festgestellt, bewertet und priorisiert. Aktuell befinden sich 223 Flächen in dem Kataster der potenziellen Entsiegelungsflächen. Davon sind 37 Flächen bereits entsiegelt und 15 Flächen teilentsiegelt worden (Stand: 2024). Versiegelung Entsiegelungspotenziale in Berlin Entsiegelung – Hinweise der Berliner Regenwasseragentur
Das Vorgehen untergliederte sich in ein mehrstufiges Konzept, das eine Kombination aus Recherche und Zusammenstellung von Informationen lokaler Fachexperten sowie eine Auswertung auf Basis vorhandener Geodaten des Landes Berlin umfasst. Im Rahmen der Pilotphase des Projektes “Entsiegelungspotenziale in Berlin” wurde exemplarisch untersucht, inwieweit eine rein automatisierte Flächensuche auf Basis der umfangreichen Geodaten des Landes Berlin, durch deren Verschneidungen sowie durch Nutzung von Filtern brauchbare Ergebnisse hervorbringen kann. Trotz umfangreicher Versuche konnten keine tragfähigen Ergebnisse erzeugt werden, so dass entschieden wurde, die Recherche über lokale Experten fortzuführen und zu verfeinern. Seit 2010 bis 2023 wurden in den Bezirksämtern der Berliner Bezirke Recherchen durchgeführt. Hierbei wurden nach Möglichkeit jeweils Vertreter der für die Stadtplanung, die Landschaftsplanung, die Grünflächen sowie den Umwelt- und Naturschutz zuständigen Ämter mit einbezogen. Zuerst wurden die Bezirke untersucht, die einen hohen Anteil an randstädtischen, außenbereichsähnlichen Lagen besitzen. Die Annahme, innerhalb dieser Bezirke relativ zahlreiche Entsiegelungspotenziale auffinden zu können, hat sich im Rahmen der Recherchen bestätigt. Zuletzt wurden auch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) sowie Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) in die Recherchearbeit einbezogen. Ebenso wurden die vier Berliner Forstämter (Grunewald, Köpenick, Pankow und Tegel) befragt. Bei der Recherche in den Forstämtern Grunewald, Pankow und Tegel wurden insgesamt 41 Flächen aufgenommen, die außerhalb der Berliner Landesgrenze liegen. Des Weiteren wurden öffentliche wie auch private Grundstückseigentümer großer Liegenschaften angeschrieben, die von ihrem Portfolio her als grundsätzlich geeignet erschienen, in ihrem Bestand auch Entsiegelungsflächen aufzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und Meldung der Entsiegelungs-Potenzialflächen durch die Bezirksämter, Berliner Forsten u. a. auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Die Meldungen basieren auf fachlichen Einschätzungen, sind unverbindlich und können durch Änderungen der räumlichen- oder der Fachplanung auch wieder zurückgenommen werden. Ziel der Recherche war es, solche Flächen zu identifizieren, welche dauerhaft nicht mehr für eine bauliche Nutzung erforderlich sind und für welche die geplante städtebauliche Entwicklung in absehbarer Zukunft einer dauerhaften Entsiegelung nicht entgegensteht. Die hierzu notwendigen örtlichen, planerischen und sonstigen Kenntnisse waren in erster Linie bei den Interviewpartnern in den bezirklichen Stadt- bzw. Landschaftsplanungsbehörden zu finden. Demgegenüber war eine abschließende planerische Vorbereitung von Entsiegelungsmaßnahmen nicht Gegenstand der Untersuchung. Zum Teil verbliebener Klärungs- und Abstimmungsbedarf wurde in die zu den Flächen zusammengestellten Sachdaten aufgenommen. Für die einzelnen potenziellen Entsiegelungsflächen wurde eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die für eine Beurteilung der Eignung der potenziellen Entsiegelungsflächen und für die weitere Planung eine Hilfestellung darstellen sollen (vgl. Tab. 1). Es handelt sich vor allem um verschiedene Informationen zur Lage der Fläche (Bezirk, Ortsteil, Adresse/Lagebeschreibung, Koordinaten), zu den Eigentumsverhältnissen, ggf. Kontaktdaten, zu bestehenden (oder ehemaligen) Nutzungen, zu geplanten Nutzungen oder Nutzungsänderungen sowie zur Art der Versiegelung und dem damit verbundenen Umfang einer möglichen Entsiegelung. In einem Kommentarfeld können außerdem weitere, unspezifische Informationen eingetragen werden. Um den Umfang und Aufwand möglicher Entsiegelungsmaßnahmen genauer abschätzen zu können, wurden bisher ca. zwei Drittel der in der Datenbank enthaltenen Flächen fotografisch dokumentiert. Fotos sind als Link in den Sachdaten der jeweiligen Flächen enthalten. Grundsätzlich sind Bodenverunreinigungen der erfassten Flächen möglich. Über den weiteren Umgang findet jeweils eine Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bodenschutzbehörde statt. Hierzu erfolgt ein gesonderter Abgleich mit dem Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin. Ggf. sind Teilentsiegelungen möglich. Durch Verschneidung mit den im Land Berlin umfangreich verfügbaren digitalen flächenbezogenen Daten werden den potenziellen Entsiegelungsflächen außerdem Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren, dem Flächennutzungsplan sowie Informationen aus der Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz“ zugeordnet, so dass diese Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 2). Des Weiteren bestehen vier Felder mit Kriterien, die einer Orientierung bei der Priorisierung der potenziellen Entsiegelungsflächen dienen sollen: Eigentumsverhältnisse, Fachliche Bewertung, Technischer Aufwand und Zeitliche Umsetzbarkeit. Diese Priorisierungen werden jeweils anhand einer dreistufigen Skala vorgenommen. In Fällen, in denen eine Bewertung nicht möglich ist, wird ein „n. a.“ eingesetzt; ggf. können auch Bemerkungen in dem den Bewertungen zugeordneten Kommentarfeld eingefügt werden (vgl. Tab. 3). Bei der Bewertung der Eigentumsverhältnisse / Flächenverfügbarkeit werden solche Flächen als „hoch“ eingestuft, deren Eigentümer das Land Berlin ist oder deren generelle Verfügbarkeit aus anderen Gründen gegeben ist (z. B. bei bereits erfolgter Vorklärung mit privaten Eigentümern). Als „mittel“ werden Flächen bewertet, die sich überwiegend im Eigentum der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) befinden oder (sofern bekannt) der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BIMA) bzw. einer anderen Bundesverwaltung (z. B. Bundeswasserstraßen) zugeordnet werden können. Als „gering“ werden solche Flächen bewertet, über deren Eigentumsverhältnisse keine Informationen vorliegen, was i. d. R. auf einen privaten Eigentümer oder aber auf Bundesvermögen schließen lässt. Bei der fachlichen Bewertung werden solche Flächen als „hoch“ bewertet, bei denen eine Vollversiegelung zurückgebaut werden kann und sich die entstehende Freifläche im Verbund mit bereits vorhandenen oder geplanten Grün- und Freiflächen befindet. Eine „mittlere“ Bewertung erhalten Flächen, bei denen keine zusammenhängenden, großflächigen Entsiegelungspotenziale vorhanden sind, sondern relativ umfängliche Teilentsiegelungsmaßnahmen, oder diffus auf der Fläche verteilte Entsiegelungspotenziale. Als „gering“ werden dagegen Flächen bewertet, die eine kleinflächige Einzelmaßnahme in isolierter Lage darstellen oder auf denen lediglich eine Teilentsiegelung in relativ geringem Umfang stattfinden kann. Eine zusätzliche Information zur fachlichen Bewertung stellt die sogenannte _hydraulische Entsiegelung_ dar. Hierbei handelt es sich um Flächen, bei denen ein Belagswechsel von (voll-)versiegelten Flächen hin zu einer wasser- und luftdurchlässigen Befestigungsart im Vordergrund steht, da diese Flächen oft noch eine Erschließungsfunktion (Wege, Höfe, Stellplätze etc.) erfüllen. Im Kern geht es hier um eine Verbesserung der Infiltration von Niederschlagswasser. Die konkrete Angabe einer Entsiegelungsflächengröße in m² ist meistens nicht möglich und muss im Einzelfall Vorort definiert werden. Auch hier können Belagswechsel auf Teilflächen geprüft werden. Die Einschätzung des technischen Aufwands richtet sich nach der Versiegelungsart bzw. dem Bebauungsgrad der Fläche. Ein hoher Anteil an Gebäudeabriss bzw. ein hoher Anteil mehrgeschossiger Gebäude ggf. mit bestehender Unterkellerung stellt demnach einen hohen Aufwand dar, reine Flächenentsiegelung (von Wegen, Straßen etc.) dagegen einen geringen . Dazwischen liegen Abrissmaßnahmen mit mittlerem Aufwand, die zusätzlich zu Flächenversiegelungen auch kleinere bauliche Anlagen wie z. B. Lauben, Garagen oder spezielle bauliche Anlagen wie Gewächshäuser umfassen. Für die Bewertung der zeitlichen Umsetzbarkeit wurde eine grobe Einschätzung des notwendigen planerischen Aufwands / Vorlaufs vorgenommen, wobei in kurzfristige (1 – 2 Jahre), mittelfristige (bis ca. 5 Jahre) und langfristige (> 5 Jahre) Umsetzbarkeiten unterschieden wurde. Nach einer erfolgten Entsiegelung werden die Flächen im Kataster belassen und in der Karte mit einer eigenen Schraffur dargestellt. Bei teilentsiegelten Flächen wird mit dem entsiegelten Teil entsprechend verfahren. Es können zudem Informationen zu den durchgeführten Maßnahmen, zu Ansprechpartnern etc. in die Sachdatentabelle eingetragen werden (vgl. Tab. 4). In den folgenden Tabellen sind die einzelnen Datenfelder der Sachdatentabelle jeweils mit einer kurzen Beschreibung aufgelistet, wobei unterschieden wird in originär erhobene Daten, Daten, die durch Verschneidung oder manuellen Abgleich mit den im Land Berlin vorliegenden Geodaten gewonnen wurden, Datenfelder, die eine Bewertung der Flächen beinhalten, und Datenfelder, die Informationen bezüglich der erfolgten Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen beinhalten. Die Sachdaten können im Geoportal/FIS-Broker an der Karte für jede einzelne Fläche oder aber als eigenständige Sachdatentabelle eingesehen werden. Dort besteht außerdem die Möglichkeit, die Datensätze anhand bestimmter Datenfelder zu filtern, um eine individualisierte Auswahl von Flächen zu erhalten. In den folgenden Tabellen ist daher auch gekennzeichnet (grün x), welche der Datenfelder für diese Filterfunktion verwendet werden können.
Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
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