Die natürliche Bodenfruchtbarkeit bildet die Grundlage für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung unserer Böden sowie für die Etablierung standortangepasster Vegetation. Das Bodenbewertungsinstrument Sachsen (2022) dient als methodische Grundlage für die Bewertung auf Basis der Bodenkarte Dresden (2024). Haupteingangsparameter ist die Menge des pflanzenverfügbaren Wassers (nFKWe) unter zusätzlicher Berücksichtigung von Hangneigung, Grundwassereinfluss, Bodentyp und kapillarer Aufstiegsrate.
Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht seit Oktober 2010 einen Energiemix bei der Stromerzeugung für 2050 vor, bei dem der Anteil erneuerbarer Energien auf 80 % gesteigert wird. Bislang sind die deutschen Stromnetze nicht flächendeckend auf den Transport des Stroms aus erneuerbaren Energien ausgelegt. Demzufolge sind große Infrastrukturmaßnahmen geplant, die mit erheblichen Einwirkungen auf das Schutzgut Boden durch die Verlegung der Kabel verbunden sein werden. Neben Veränderungen in der Bodenstruktur führen Erdkabel auch zu einer erheblichen Wärmeabgabe an den umliegenden Boden. Die Zusammenhänge und Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum, die Ertragsfähigkeit des Standortes durch alternative bodenschonende Baumaßnahmen sowie mögliche thermische Verluste der Erdkabel sind nur unzulänglich erforscht. Ziel des Projektes ist, statistisch abgesicherte Daten zum Einfluss von Erdkabeltrassen auf landwirtschaftliche Böden und Nutzpflanzen zu erheben und zu evaluieren. Die übergeordneten Ziele fügen sich in die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und leisten einen wesentlichen Erkenntnisgewinn, der durch die angewandten Methoden auf andere Standorte übertragbar ist.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Die natürlichen Funktionen des Bodens sind im Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998 § 2 Abs. 2 Pkt. 1) definiert. Ihre Bewertung ist in Sachsen im Bodenbewertungsinstrument (LfULG 2022) normiert. Die vorliegende Darstellung ist eine Zusammenfassung der natürlichen Funktionen (natürliche Bodenfruchtbarkeit incl. besondere Standorteigenschaften, Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion und der Archivfunktion) zu einer Gesamtbewertung. Grundlage der Zusammenfassung ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilfunktionen, dargestellt im Abschlussbericht der Bodenbewertung 2024.
Grundlage der Ableitungen des Kriteriums ist die Bodenfunktionenkarte „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“. Aus der Karte wurden die mit der Stufe I (sehr gering) bewerteten Bodenflächen selektiert. Von diesen wurden die Böden mit terrestrischen, trockenen Eigenschaften getrennt. Abgebildet werden besonders semiterrestrische Böden mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen sowie Böden mit hohen Stauwassereigenschaften. Diese Böden sind ganzjährig feucht oder nass. Sie haben einen geringen Wurzelraum und geringe bis sehr geringe Wasserspeichereigenschaften. Typische natürliche Pflanzengesellschaften und Bodenorganismen sind an diese Bodenverhältnisse angepasst.
Grundlage der Ableitungen des Kriteriums ist die Bodenfunktionenkarte „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“. Aus der Karte wurden die mit der Stufe I (sehr gering) bewerteten Bodenflächen selektiert. Von diesen wurden die Böden mit nassen/feuchten Eigenschaften getrennt. Abgebildet werden terrestrische Böden geringer Bodenmächtigkeit und Böden mit hohen Skeletteinschlüssen bzw. hohen Grobbodenanteilen. Diese Böden haben nur geringe bis sehr geringe Wasserspeichereigenschaften. Im Jahresverlauf fallen diese Böden durch Trockenheit auf. Typische natürliche Pflanzengesellschaften und Bodenorganismen sind an diese Bodenverhältnisse angepasst.
Die Bodenfunktionenkarten wurden nach dem Sächsischen Bodenbewertungsinstrument Stand 05/2022 erstellt. Erstmalig wurden alle für die Bewertung eingesetzten 1.200 Leitprofile der Bodenkarte 1 : 50.000 (BK50) einer Laboruntersuchung unterzogen. Die Bodenkarte 1 : 50.000 basiert auf den 54 Einzelblättern des Freistaates Sachsen. Sukzessive werden neue Kenntnisstände zum Boden und Bodenschutz in die Bewertungen der Bodenfunktionen eingearbeitet. Diese Informationen werden mit Updates veröffentlicht.
Ertragsmesszahl der Bodenschätzung - Acker- bzw. Grünlandzahl gemäß Bodenflächendaten Hessen 1:5000 für landwirtschaftliche Nutzflächen (BFD5L) - Die natürlichen Ertragsbedingungen werden in der Bodenschätzung durch die Höhe der Bodenzahl im Klassenzeichen in einer Spanne von 7 bis 100 eingestuft.Auf der Basis der Bodenzahl wird die Ertragsfähigkeit eines Bodens unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Klima und Relief (Bewirtschaftungserschwernisse etc.) durch Zu- und Abschläge bei den Bodenzahlen ermittelt und als Acker-, Gründlandzahl bzw. Ertragsmesszahl ausgewiesen.
Der Bodenteilfunktion „Archiv der Naturgeschichte“ liegt das Kriterium naturgeschichtliche Bedeutung nach Tab. 1 des sächsischen Bodenbewertungsinstruments zu Grunde. Zum Archiv der Naturgeschichte gehören Böden mit besonderen Merkmalen der naturhistorischen Entwicklung. Darunter fallen z.B. Böden aus seltenen Bodensubstraten (z.B. Flugsand) oder Nieder-, Übergangs- und Hochmoorböden, deren historische Entwicklung und Entstehung bis in die aktuelle Zeit reicht. Zusätzlich sind naturgeschichtliche Böden auch in der funktionalen Bedeutung hochinteressant und von sehr hohem Schutzwert. Beispielsweise haben intensiv stauvernässte Böden oder Grundwasserböden mit hoher Humusakkumulation sowie fossile Böden, wie z.B. Schwarzerden, eine hohe Funktion für die biologische Vielfalt. Die Archivfunktionen der Böden sind Teilfunktionen des Bundesbodenschutzgesetzes. Bei der Bewertung werden die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für den Erhalt und die Gefährdung der Archivböden relevant sind.
Der Bewertung der Bodenteilfunktion „Lebensraum“ liegt u.a. das Kriterium „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ zu Grunde. Unter Natürliche Bodenfruchtbarkeit wird die natürliche Produktionsfähigkeit (Ertragsfähigkeit) des Bodens in seiner Funktion für höhere Pflanzen verstanden. Hierbei bleibt unberücksichtigt inwieweit die Ertragsleistung von der Bewirtschaftung und Pflanzenart abhängt. Die Bewertung der "Natürlichen Bodenfruchtbarkeit" erfolgt durch die Beurteilung der nutzbaren Feldkapazität im effektiven Wurzelraum. Die Kenndaten hierfür sind u.a.: Bodenart des Feinbodens, Grobbodenanteile, Durchwurzelungstiefe, nutzbare Feldkapazität, Bodendichte sowie Humusgehalte des Bodens. Für die Ableitung der Bodenfruchtbarkeit werden die Horizont- und Schichtdaten der Leitprofile des FIS Boden herangezogen. Zusätzlich wurde die Waldfläche und die Grünlandfläche für die Bodenbewertung integriert. Böden unter Waldnutzung erhalten einen Zuschlag der Durchwurzelungstiefe, Grünlandböden erhalten einen Abschlag. Böden in hoher Hangneigung erhalten Bewertungsabschläge. Bei der Bewertung werden die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für die landwirtschaftliche Ertragsleistung relevant sind.
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