"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Für die Bewertung der Bodenteilfunktion „Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen“ wird u.a. das Kriterium „Filter und Puffer für Schadstoffe“ herangezogen. Unter „Filter und Puffer für Schadstoffe“ wird die Fähigkeit des Bodens verstanden, gelöste oder suspendierte Stoffe von ihrem Transportmittel zu trennen. Die Fähigkeit kann aus mechanischen oder physikalisch-chemischen Filtereigenschaften abgeleitet werden. Böden nehmen mit der Deposition aus der Luft oder direkt durch anthropogenen Auftrag Stoffe auf, verlagern und speichern diese vorrangig in den Bodenporen. Je nach Bodeneigenschaft variiert das Speicher- oder Filterpotential. Die Bewertung des Kriteriums „Filter und Puffer für Schadstoffe“ erfolgt durch die Beurteilung der potenziellen Kationenaustauschkapazität sowie der Luftkapazität des Bodens bis in die Bodentiefe des effektiven Wurzelraumes. Die Kenndaten hierfür sind: Bodenart des Feinbodens, Grobbodenanteile, Durchwurzelungstiefe, Luftkapazität, Bodendichte sowie Humusgehalte des Bodens. Für die Ableitung werden die Horizont- und Schichtdaten der Leitprofile des FIS Boden herangezogen. Böden in hoher Hangneigung erhalten Bewertungsabschläge. Bei der Bewertung wird die Geländeposition und die klimatischen Standortbedingungen nicht direkt bewertet, obwohl diese für das Wasserspeichervermögen relevant sind.
Die Datenerhebung der Bodenschätzung geht auf das Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens vom 16. Oktober 1934 zurück. Ziel der Gesetzgebung war neben der Erstellung einer gerechten Besteuerungsgrundlage für landwirtschaftliche Betriebe gleichzeitig eine allgemeine bodenkundliche Grundinventur für Aufgaben aller weiteren Bodennutzungsplanungen. In der Praxis der Bodenschätzung werden in einem Raster von 50 mal 50 Meter jeweils Bohrstockproben bis 1 Meter Tiefe genommen. Merkmale und Eigenschaften des Profils, wie z.B. Bodenart, Humus- und Kalkgehalt, Hydromorphiemerkmale etc. werden aufgenommen. Es folgt die Zusammenfassung ähnlicher Einzelbohrungen zu Bodenarealen sowie die inhaltliche Dokumentation durch flächenrepräsentative bestimmende Grablochbeschreibungen. Auf der Feldschätzungskarte sind die Lagepunkte und Flächengrenzen dokumentiert, die Profilbeschriebe sind in Schätzungsbüchern notiert. Geführt und vorgehalten werden die Daten der Bodenschätzung von der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Auf Grundlage des Bodenschätzungserlasses (Runderlass des Niedersächsischen Ministers des Innern vom 20. 5. 1970) wurden seit den 70er Jahren vom damaligen NLfB Bodenkarten auf Grundlage der Bodenschätzung im Maßstab 1:5.000 als Druckausgabe (DGK5Bo) herausgegeben. Mit der Einführung des Kartenservers des LBEG (NIBIS) und Präsentation der Bodenschätzungsdaten im Kartenserver wurden Erstellung und Druck der DGK5Bo eingestellt. Im Schätzungsrahmen der Bodenschätzung sind die Böden nach Bodenart, Zustandsstufe und Entstehung in sogenannte Bodenklassen unterteilt. Die Klassenzeichen geben einen ersten Überblick über den bodenartlichen Profilaufbau, die Bodenentwicklung und den Wasserhaushalt. Mit den Wertzahlen des Schätzungsrahmens wird die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden auf der Grundlage des Bodenschätzungsgesetzes geschätzt. Das LBEG bietet eine Darstellung der Klassenzeichen der Bodenschätzung als Kartenplot im Maßstab 1:5.000 (BS5) an. Zu beziehen sind die Kartenplots über die Internetseite des LBEG.
Die Karte zeigt das Pflanzenverfügbare Bodenwasser für den 30-jährigen Zeitraum 1991-2020. Das Pflanzenverfügbaren Bodenwassers (Wpfl) beschreibt die Wassermenge, die ein Boden für Pflanzen bereitstellen kann. Es stellt somit ein wichtiges Qualitätskriterium für die Bodenfruchtbarkeit dar. Der Kennwert setzt sich aus der Nutzbaren Feldkapazität im effektiven Wurzelraum und der Menge des kapillaren Aufstieges aus dem Grundwasser zusammen. Das Wpfl ist abhängig von der Textur, der Lagerungsdichte, dem Humusgehalt, der Schichtung und der Nutzung des Bodens sowie vom Grundwasserstand.
Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Ein wesentlicher Faktor zur Beurteilung der Lebensraumfunktion eines Bodens ist seine natürliche Fruchtbarkeit. Sie kennzeichnet das Potential des Bodens zur Produktion von Biomasse. Besonders schützenswert werden hierfür Böden erachtet, die mit einer sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit ausgestattet sind. Sie ermöglichen eine Landbewirtschaftung mit geringem Betriebsmitteleinsatz. Diese trägt wiederum zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Geoberichte 8 (Bug et al. 2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50). Es handelt sich um Böden mit einer im landesweiten Vergleich hohen bis äußerst hohen Bodenfruchtbarkeit (Stufen 5-7). Um den unterschiedlichen Landschaften Niedersachsens gerecht zu werden, ist die Auswertung nach Bodenregionen differenziert (vgl. Geoberichte 8). Die Auswertung erfolgt mittels der NIBIS®-Auswertungsmethode „Bodenfruchtbarkeit“ (vgl. Geoberichte 19). Sie ermittelt die Bodenfruchtbarkeit auf Basis des Bodenwasserhaushalts und der Nährstoffversorgung eines Standorts. Die Bewertung wird für Acker-, Grünland und Waldböden über den unterschiedlichen effektiven Wurzelraum der Vegetation differenziert vorgenommen. Böden mit einer regional hohen Fruchtbarkeit, die aber im landesweiten Vergleich nur eine mittlere Fruchtbarkeit aufweisen, können mit dieser Herangehensweise nur bedingt erfasst werden. Für regionale oder kommunale Betrachtungen bietet der Geoberichte 26 eine angepasste Methodik.
Mit der Bodenzahl (Bodenpunkte) für Ackerschätzung und der Grünlandgrundzahl für Grünlandschätzung wird die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden geschätzt. Die Einstufung des Bodens in Wertzahlen basiert auf dem Acker- bzw. Grünlandschätzungsrahmen der Bodenschätzung. Die hier in 19 Klassen dargestellten Bodenzahlen bzw. Grünlandgrundzahlen sind ein Bestandteil des Klassenzeichens. Mit Zu- und Abschlägen bei der Festlegung von Bodenzahl bzw. Grünlandgrundzahl werden außerdem Unterschiede in der Ertragsfähigkeit berücksichtigt, die auf Klima- und Wasserverhältnisse, Geländegestalt oder Steingehalt und andere Faktoren zurückzuführen sind. Diese werden mit der Ackerzahl bzw. Grünlandzahl berücksichtigt. Je höher die Wertzahl, umso höher ist die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens. Die Arealgrenzen entsprechen denen der Schätzungskarte der Bodenschätzung (Klassenzeichenkarte).
Grundlage der Ableitungen des Kriteriums ist die Bodenfunktionenkarte „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“. Aus der Karte wurden die mit der Stufe I (sehr gering) bewerteten Bodenflächen selektiert. Von diesen wurden die Böden mit terrestrischen, trockenen Eigenschaften getrennt. Abgebildet werden besonders semiterrestrische Böden mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen sowie Böden mit hohen Stauwassereigenschaften. Diese Böden sind ganzjährig feucht oder nass. Sie haben einen geringen Wurzelraum und geringe bis sehr geringe Wasserspeichereigenschaften. Typische natürliche Pflanzengesellschaften und Bodenorganismen sind an diese Bodenverhältnisse angepasst.
Die natürlichen Funktionen des Bodens sind im Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998 § 2 Abs. 2 Pkt. 1) definiert. Ihre Bewertung ist in Sachsen im Bodenbewertungsinstrument (LfULG 2022) normiert. Die vorliegende Darstellung ist eine Zusammenfassung der natürlichen Funktionen (natürliche Bodenfruchtbarkeit incl. besondere Standorteigenschaften, Wasserspeichervermögen, Filter- und Pufferfunktion und der Archivfunktion) zu einer Gesamtbewertung. Grundlage der Zusammenfassung ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilfunktionen, dargestellt im Abschlussbericht der Bodenbewertung 2024.
Grundlage der Ableitungen des Kriteriums ist die Bodenfunktionenkarte „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“. Aus der Karte wurden die mit der Stufe I (sehr gering) bewerteten Bodenflächen selektiert. Von diesen wurden die Böden mit nassen/feuchten Eigenschaften getrennt. Abgebildet werden terrestrische Böden geringer Bodenmächtigkeit und Böden mit hohen Skeletteinschlüssen bzw. hohen Grobbodenanteilen. Diese Böden haben nur geringe bis sehr geringe Wasserspeichereigenschaften. Im Jahresverlauf fallen diese Böden durch Trockenheit auf. Typische natürliche Pflanzengesellschaften und Bodenorganismen sind an diese Bodenverhältnisse angepasst.
Bodenfruchtbarkeit (Ertragsfähigkeit) bezeichnet das natürliche, standörtliche Potenzial eines Bodens für die Biomasseproduktion. Diese wird beeinflusst durch mineralogische, physikalische, chemische und biologische Bodeneigenschaften. Zu den wesentlichen Faktoren zur Beurteilung der Nutzbarkeit eines Bodens als Produktionsstandort gehören die Wasser- und potenzielle Nährstoffversorgung, die Durchwurzelbarkeit und Einschränkungen aufgrund zu feuchter Böden. Zudem werden Moorböden gesondert klassifiziert. Die Ergebnisse sind auf die Bodeneinheit bezogen. Zu- oder Abschläge für flächenspezifische Besonderheiten (z. B. Hangneigung, Waldnutzung) gehen nicht in die Bewertung ein. Die Bewertung erfolgt niedersachsenweit in einer siebenstufigen qualitativen Skala (äußerst gering – äußerst hoch) auf Basis der Bodenkarte von Niedersachsen im Maßstab 1:50.000.
Origin | Count |
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Bund | 817 |
Kommune | 9 |
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Zivilgesellschaft | 1 |
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