Im Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit enthalten, die einen wesentlichen Faktor zur Beurteilung der Lebensraumfunktion eines Bodens darstellt. Sie kennzeichnet das Potential des Bodens zur Produktion von Biomasse und ermöglicht eine Landbewirtschaftung mit vergleichsweise geringem Betriebsmitteleinsatz. Diese trägt wiederum zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. Im Datensatz sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Stillgewässer (> 50 ha) in Niedersachsen, die der Berichtspflicht unterliegen und zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Darunter fallen nicht nur natürliche Seen, sondern auch künstlich geschaffene Stillgewässer wie Baggerseen oder erheblich veränderte Gewässer wie Talsperren. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Gefragt wird, in welcher Weise die Kenndaten von Populationen durch die Anreicherung von Schwermetallen veraendert werden. Auswirkung auf die Abundanz wird gesucht.
In dem Forschungsvorhaben sollen Untersuchungen zum Einfluss von verschiedenen Maisanbausystemen und einer verbesserten Bodenfruchtbarkeit auf die Populationsdynamik von Maisstengelbohrern und deren natürlichen Feinden in der Regenwaldzone Kameruns durchgeführt werden. Im Rahmen von Feldversuchen sollen Mais-Monokulturen mit Mischkulturen aus Mais und Leguminosen und Mais und Maniok verglichen werden, die räumlich als Reihen- und Streifensaat angelegt werden. Bei den Untersuchungen zur verbesserten Bodenfruchtbarkeit sollen schwerpunktmäßig der Effekt von Leguminosen-Bodenbedeckerpflanzen sowie der von unterschiedlichen N/K-Düngergaben auf den Maisertrag, den Befall durch Maisstengelbohrer und der Einfluss von Ei- und Larvenparasitoiden auf die Maisstengelbohrer untersucht werden. Mittels destruktiver und nicht-destruktiver Datenerhebungsverfahren sollen potentielle Einflüsse dieser Faktoren auf eine mögliche Reduktion der Stengelbohrerabundanz und eine gesteigerte Effizienz ihrer natürlichen Feinde in den unterschiedlichen Anbausystemen quantifiziert werden. Darüber hinaus soll die Bedeutung von Feuchtgebieten (Talböden oder 'inland valleys') als Reservoir für Maisstengelbohrer und ihrer natürlichen Feinde in der Trockenzeit mittels Prospektionen und detaillierten Versuchen zur Migration der Schädlinge und Nützlinge in benachbarte Felder in der Regenwaldzone analysiert werden. Gesamtziel dieser Untersuchungen ist es, durch einen 'habitat management'-Ansatz eine Abundanzreduktion bei Maisstengelbohrern zu bewirken.
Das "Regionale Agrarstruktur- und Wirtschaftsinformationssystem" (RAWIS) beinhaltet agrarstrukturelle Daten, d.h. gebietsbeschreibende Informationen (Vergleichs- und Wirtschaftsgebiete), Informationen zu den natürliche Standortbedingungen wie Klima (Klimazonen, Phänozonen, Niederschlag), Boden (natürliche Standorteinheiten, Ackerwertzahl, Grünlandzahl) und Ertragsfähigkeit (landwirtschaftliche Vergleichszahl, Ertragsmesszahl). Diese agrarstrukturellen Daten werden ergänzt durch betriebsrelevante Daten der Unternehmensstruktur (Betriebstruktur, Anbauverhältnisse, Tierbestände) sowie durch Informationen zur Wirtschaftlichkeit.
Die natürliche Ertragsfähigkeit ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Standort für die landwirtschaftliche Nutzung und wird über die Boden- und Grünlandgrundzahl bewertet. Boden- und Grünlandgrundzahlen werden in Abhängigkeit von der Bodenart, der Zustandsstufe, der Entstehung sowie dem Klima geschätzt. Besonders die Bodenart beeinflusst viele ertragsbildende Prozesse. So können Böden aus Sand wenig Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen bei Trockenheit bereitstellen, Böden aus Lehm mehr. Böden aus Lehm können austauschbar gebundene Nährstoffe besser speichern als Böden aus Sand. Böden gleicher Bodenart besitzen bei unterschiedlichen Zustandsstufen (Entwicklungs-/ Alterungsstufen) auch in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den Kulturpflanzen bereitzustellen. Solche und andere für die Ertragsfähigkeit wichtigen Unterschiede in den Standortverhältnissen schlagen sich in den Boden- und Grünlandgrundzahlen nieder. Mit Boden- und Grünlandgrundzahlen wird eine Nutzungsfunktion des Bodens nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 3.c) die Nutzungsfunktionen als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das hierfür gewählte Kriterium ist die natürliche Ertragsfähigkeit mit dem Kennwert Boden- und Grünlandgrundzahl. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die natürliche Ertragsfähigkeit regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die die natürliche Ertragsfähigkeit über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Die natürliche Ertragsfähigkeit ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Standort für die landwirtschaftliche Nutzung und wird über die Boden- und Grünlandgrundzahl bewertet. Boden- und Grünlandgrundzahlen werden in Abhängigkeit von der Bodenart, der Zustandsstufe, der Entstehung sowie dem Klima geschätzt. Besonders die Bodenart beeinflusst viele ertragsbildende Prozesse. So können Böden aus Sand wenig Wasser mit den darin gelösten Nährstoffen bei Trockenheit bereitstellen, Böden aus Lehm mehr. Böden aus Lehm können austauschbar gebundene Nährstoffe besser speichern als Böden aus Sand. Böden gleicher Bodenart besitzen bei unterschiedlichen Zustandsstufen (Entwicklungs-/ Alterungsstufen) auch in unterschiedlichem Maße die Fähigkeit, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den Kulturpflanzen bereitzustellen. Solche und andere für die Ertragsfähigkeit wichtigen Unterschiede in den Standortverhältnissen schlagen sich in den Boden- und Grünlandgrundzahlen nieder. Mit Boden- und Grünlandgrundzahlen wird eine Nutzungsfunktion des Bodens nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 3.c) die Nutzungsfunktionen als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Das hierfür gewählte Kriterium ist die natürliche Ertragsfähigkeit mit dem Kennwert Boden- und Grünlandgrundzahl. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird die natürliche Ertragsfähigkeit landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - natürliche Ertragsfähigkeit (BGZ), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch regional differenzierter darstellt.
Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.
Ein Bestandteil des Digitalen Feldblockkatasters ist die Förderkulisse der benachteiligten Gebiete. Dabei handelt es sich insbesondere um Flächen, deren Ertragsfähigkeit natürlich stark begrenzt ist, wie das beispielsweise bei Sandböden der Fall sein kann. Die benachteiligten Gebiete wurden nach Vorgaben der Europäischen Union abgegrenzt. Damit derart problematische Landwirtschaftsflächen nicht brach fallen und weiter bewirtschaftet werden, gewährt das Land Brandenburg eine Beihilfe, die sogenannte Ausgleichszulage.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 834 |
| Kommune | 11 |
| Land | 268 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 651 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 13 |
| Text | 82 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 200 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 122 |
| offen | 807 |
| unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 863 |
| Englisch | 175 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 92 |
| Bild | 5 |
| Datei | 60 |
| Dokument | 129 |
| Keine | 558 |
| Unbekannt | 17 |
| Webdienst | 111 |
| Webseite | 342 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 960 |
| Lebewesen und Lebensräume | 934 |
| Luft | 573 |
| Mensch und Umwelt | 950 |
| Wasser | 600 |
| Weitere | 932 |