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Boden-Dauerbeobachtungsflächen (ST-BIS-01)

Die digitale Karte ''Lage der Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) in den Bodenlandschaften'' zeigt die Lage der in Sachsen-Anhalt eingerichteten Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF). Dargestellt ist das Kilometerquadrat, in dem die jeweilige BDF liegt. Das Boden-Dauerbeobachtungsprogramm dient der Beobachtung von Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Beschaffenheit von Böden. Das Land Sachsen-Anhalt besitzt 70 BDF, die nach Landschafts-, Boden-, Nutzungs- und Belastungsrepräsentanz seit 1990 eingerichtet wurden. Die Kernfläche der BDF ist 30 x 30 m groß, in die betriebsübliche Nutzung der umliegenden Fläche integriert und wird in Abständen von mehreren Jahren erneut untersucht. Die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse befindet sich bei den am Bodenbeobachtungssystem des Landes beteiligten Behörden.

Hintergrundwerte für organische Schadstoffe (ST-BIS-20)

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse von Oberbodenproben auf 62 land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden-Dauerbeobachtungsflächen wurden für das Land Sachsen-Anhalt Hintergrundwerte für organische Schadstoffe in den Oberböden des ländlichen Raumes statistisch berechnet. Diese bieten erstmals Orientierungswerte für Konzentrationsniveaus ausgewählter organischer Stoffe. Für die statistische Auswertung bietet das angewandte standardisierte Probennahmeverfahren (Wiederholungsmessungen und parallel genommene Proben) eine geeignete Basis. Eine Übertragung der punktuellen Daten auf die Fläche ist auf Grundlage der Nutzungsarten nicht möglich. Die ermittelten Werte dienen als eine orientierende Angabe des Hintergrundwerteniveaus. Im Einzelfall sind weitere Sachverhaltsermittlungen unter Einbeziehung der zuständigen Behörde, i. d. R. der unteren Bodenschutzbehörde, erforderlich. Die Vorgaben der BBodSchV, Anhang 1, sind dabei zu berücksichtigen. Davon ausgenommen sind Siedlungs- und Industriegebiete sowie die Überflutungsflächen der Flussläufe.

Einordnung der Genehmigungsfähigkeit der Aufbringung von Klärschlamm (KLZ_BS)

Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen (Klärschlammverordnung(AbfKlärV), Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.10.2017), haben sich die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden geändert. Aus diesem Grund wird die Datenebene "Eignung für Klärschlammausbringung" zurückgezogen. Unter Nutzung der Daten der Bodenschätzung wird eine großmaßstäbige, bodenkundliche Information zur Eignung von Flächen für Klärschlammaufbringung aufgrund legislativer Vorgaben bereitgestellt. Die Bodenschätzung liegt für die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche vor. Im Sinne von § 4 (5) Klärschlammverordnung sind keine über die Daten der Bodenschätzung hinausgehenden bodenkundlichen Grundlagen erforderlich. Alle genutzten bodenkundlichen Parameter zum Ausschluss von Flächen nach § 4 Klärschlammverordnung sowie der entsprechenden Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt sind in den Klassenzeichen bzw. Grablochbeschrieben der Bodenschätzung enthalten. Eine Aktualisierung der Daten kann in Hinblick auf die aktuelle Flächennutzung (Dauergrünland) und Schutzgebiete durch die zuständigen regionalen Stellen erforderlich werden. Für den Datensatz erfolgt methodisch definiert die Einordnung von Klassenflächen der Bodenschätzung in Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit einer Klärschlammausbringung. Ausgehalten werden Klassenflächen mit möglicher und ausgeschlossener Klärschlammaufbringung. Der Datensatz bezieht sich auf einen Stand der Daten der Bodenschätzung/ALKIS vom 23.09.2010.

Ausschlussfaktoren für die Ausbringung von Klärschlamm (KLZ_BS)

Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen (Klärschlammverordnung(AbfKlärV), Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.10.2017), haben sich die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden geändert. Aus diesem Grund wird die Datenebene "Eignung für Klärschlammausbringung" zurückgezogen. Unter Nutzung der Daten der Bodenschätzung wird eine großmaßstäbige, bodenkundliche Information zur Eignung von Flächen für Klärschlammaufbringung aufgrund legislativer Vorgaben bereitgestellt. Die Bodenschätzung liegt für die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche vor. Im Sinne von § 4 (5) Klärschlammverordnung sind keine über die Daten der Bodenschätzung hinausgehenden bodenkundlichen Grundlagen erforderlich. Alle genutzten bodenkundlichen Parameter zum Ausschluss von Flächen nach § 4 Klärschlammverordnung sowie der entsprechenden Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt sind in den Klassenzeichen bzw. Grablochbeschrieben der Bodenschätzung enthalten. Eine Aktualisierung der Daten kann in Hinblick auf die aktuelle Flächennutzung (Dauergrünland) und Schutzgebiete durch die zuständigen regionalen Stellen erforderlich werden. Für den Datensatz werden methodisch definiert die Anzahl der eine Ausbringung von Klärschlamm verhindernden Ausschlussfaktoren ermittelt. Ausgehalten werden 0 bis 4 Ausschlussfaktoren. Der Datensatz bezieht sich auf einen Stand der Daten der Bodenschätzung/ALKIS vom 23.09.2010.

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