Das Projekt "Abgaben fuer den Bodenschutz in Sachsen-Anhalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Der Schutz des Bodens, der lange im Schatten des Natur- und Landschaftsschutzes als integraler Bestandteil desselben verstanden wurde, trat mit den Bodenschutzgesetzen einiger Länder und dem Entwurf für ein Bundesbodenschutzgesetz (das als Fraktionsentwurf von Bündnis 90/Grüne existierende Bodenschutzgesetz Sachsen-Anhalt) den Weg zu einem eigenen Rechtsbereich an, der freilich dennoch in enger rechtlicher Verbundenheit mit dem Naturschutz und dem Naturschutzrecht verbleibt. Das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut hat 1996 vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt den Auftrag erhalten, eine Bodenschutzabgabe zu konzipieren. Der Konzeption der Abgabe ging eine mit dem Auftraggeber gemeinsame Entwicklung der Zielkonzeption der Abgabe einher, in der das landespolitische Bodenschutzziel Sachsen-Anhalts bestimmt und auf konkurrierende Beziehungen zu anderen Zielen und Instrumenten geprüft wurde. Daran schloss sich die Entwicklung einer zieladäquaten Ausgestaltung der Abgabe an. Wirkungsanalysen von lenkenden Abgaben gliedern sich in drei Teile: die Aufkommensschätzung, die Belastungsanalyse und die Analyse der Lenkungswirkung. Für die Aufkommensschätzung aus der Abgabe wurde neben dem Abgabesatz ein Mengengerüst entwickelt, das landesweit die Bemessungsgrundlage erfasst. Die Belastungsanalyse beruht auf einer Differenzierung der Abgabepflichtigen nach Gruppen, z. B. Unternehmen (oder auch Industriesektoren), Haushalte (oder auch Einkommensgruppen) und Staat (oder auch Gebietskörperschaften). Schließlich wurde für die Lenkungsanalyse die Reaktion der Abgabepflichtigen auf die Abgabe abgeschätzt, und die Ergebnisse wurden auf die Ausgestaltungsvarianten bezogen. Am Ende des Projekts wurde die Broschüre Eine Abgabe für den Bodenschutz erarbeitet.