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Hintergrundwerte für organische Schadstoffe (ST-BIS-20)

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse von Oberbodenproben auf 62 land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden-Dauerbeobachtungsflächen wurden für das Land Sachsen-Anhalt Hintergrundwerte für organische Schadstoffe in den Oberböden des ländlichen Raumes statistisch berechnet. Diese bieten erstmals Orientierungswerte für Konzentrationsniveaus ausgewählter organischer Stoffe. Für die statistische Auswertung bietet das angewandte standardisierte Probennahmeverfahren (Wiederholungsmessungen und parallel genommene Proben) eine geeignete Basis. Eine Übertragung der punktuellen Daten auf die Fläche ist auf Grundlage der Nutzungsarten nicht möglich. Die ermittelten Werte dienen als eine orientierende Angabe des Hintergrundwerteniveaus. Im Einzelfall sind weitere Sachverhaltsermittlungen unter Einbeziehung der zuständigen Behörde, i. d. R. der unteren Bodenschutzbehörde, erforderlich. Die Vorgaben der BBodSchV, Anhang 1, sind dabei zu berücksichtigen. Davon ausgenommen sind Siedlungs- und Industriegebiete sowie die Überflutungsflächen der Flussläufe.

Dezernat 430 Kommunale Abfallwirtschaft (StALU WM Schwerin)

Daten, die den Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft betreffen.

Einordnung der Genehmigungsfähigkeit der Aufbringung von Klärschlamm (KLZ_BS)

Aufgrund der Novellierung der gesetzlichen Grundlagen (Klärschlammverordnung(AbfKlärV), Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.10.2017), haben sich die Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden geändert. Aus diesem Grund wird die Datenebene "Eignung für Klärschlammausbringung" zurückgezogen. Unter Nutzung der Daten der Bodenschätzung wird eine großmaßstäbige, bodenkundliche Information zur Eignung von Flächen für Klärschlammaufbringung aufgrund legislativer Vorgaben bereitgestellt. Die Bodenschätzung liegt für die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche vor. Im Sinne von § 4 (5) Klärschlammverordnung sind keine über die Daten der Bodenschätzung hinausgehenden bodenkundlichen Grundlagen erforderlich. Alle genutzten bodenkundlichen Parameter zum Ausschluss von Flächen nach § 4 Klärschlammverordnung sowie der entsprechenden Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt sind in den Klassenzeichen bzw. Grablochbeschrieben der Bodenschätzung enthalten. Eine Aktualisierung der Daten kann in Hinblick auf die aktuelle Flächennutzung (Dauergrünland) und Schutzgebiete durch die zuständigen regionalen Stellen erforderlich werden. Für den Datensatz erfolgt methodisch definiert die Einordnung von Klassenflächen der Bodenschätzung in Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit einer Klärschlammausbringung. Ausgehalten werden Klassenflächen mit möglicher und ausgeschlossener Klärschlammaufbringung. Der Datensatz bezieht sich auf einen Stand der Daten der Bodenschätzung/ALKIS vom 23.09.2010.

Abteilung 1 Allgemeine Abteilung (LUNG)

Die Allgemeine Abteilung des LUNG setzt sich zusammen aus: - Dezernat 100: Innerer Dienst, Beschaffung, Organisation und Controlling - Dezernat 110: Justitiariat, Personal- Haushalts und Förderangelegenheiten - Dezernat 120: Informationstechnik und Umweltinformationssystem

Bodendauerbeobachtungsflächen Forst (LEVEL I)

Die Forstverwaltung unterhält in einem landesweiten, stratifizierten Stichprobenetz seit 1986 59 Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF-F) im Wald. Das Stichprobenetz dient der Erfassung des Zustandes und der langfristigen Entwicklung von Waldböden unter dem Einfluss der forstlichen Bewirtschaftung und von Stoffeinträgen aus der Atmosphäre. Darüber hinaus werden Erkenntnisse über die Wirkung unterschiedlicher Bodenzustände bzw. Bodenzustandsentwicklungen auf die Waldvitalität, den Ernährungszustand der Waldbäume und auf die Biodiversität der Waldpflanzen gewonnen. Das Untersuchungsprogramm der BDF-F umfasst folgende Erhebungen: - Periodische Erhebungen des Bodenzustandes (alle 10 Jahre), - Erhebung des Kronenzustandes (jährlich), - Blatt-/Nadelanalysen (alle 5 Jahre), - Bodenvegetation (alle 10 Jahre), Die Daten der BDF-F dienen dem vorsorgendem Bodenschutz und stellen eine wesentliche Entscheidungshilfe für Umwelt- und Bodenschutzmaßnahmen durch forstliche Maßnahmen und im politischen Raum dar. Ergebnisse von drei Aufnahmeperioden (1986-2000) sind in den Mitteilungen aus dem Forstlichen Versuchswesen Mecklenburg-Vorpommern, Heft 5 veröffentlicht.

Dezernat 370 Bodengeologie und Bodenschutz

- wissenschaftliche Information, Beratung und Bearbeitung bodenkundlicher Fragestellungen - Interpretation und Dokumentation bodenkundlicher Befunde - Aufbau und Betreuung des FIS Boden und der Bodenprobenbank - Planung und Durchführung von Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes - Mitwirkung beim technischen Bodenschutz - Erstellung bodenkundlicher Karten - nachsorgender Bodenschutz - Führung Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK)

Dauerbeobachtungsflächen zum Waldzustand (LEVEL II)

Forstlichen Umweltmonitoring / LEVEL-II-Programm Zur Waldzustandsüberwachung im Rahmen des Forstlichen Umweltmonitorings betreibt das Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete im Rahmen des sog. "Level-II-Programms" der Europäischen Union zwei Dauerbeobachtungsflächen (EU-DBF). Ziel ist es, die Ursache-Wirkung-Beziehung von Umweltfaktoren in (europaweit) verbreiteten Waldökosystemen zu untersuchen, zu erkennen, zu dokumentieren und zu werten. Von den Umweltfaktoren wird der Einfluss von Luftverunreinigungen im Speziellen beobachtet. Die EU-DBF befinden sich in den Forstämtern Sandhof und Rothemühl (Flächenbezeichnung "Torgelow"). Das Untersuchungsprogramm der im Lande betriebenen EU-DBF umfasst im Einzelnen folgende Bereiche: - Periodische Erhebungen des Bodenzustandes (alle 10 Jahre), - Erhebung des Kronenzustandes (jährlich), - Blatt-/Nadelanalysen (alle 2 Jahre), - Depositionsmessungen (alle 2 Wochen; bei Stammabfluss permanent), - Zuwachsmessungen (alle 5 Jahre; Durchmesserzuwachs permanent), - Meteorologische Messungen incl. der Bodentemperatur und -feuchte sowie der Global- und UV-B-Strahlung (kontinuierlich), - Bodenvegetation (einmal jährlich), - Sickerwassermessung (alle 2 Wochen; permanent in Betrieb), - Streufallmessung (alle 4 Wochen). - Luftkonzentrationsmessungen (kontinuierlich) Erkenntnisse aus dem Level-II-Programm bilden eine Grundlage für heutige und weit in die Zukunft reichende Behandlungs- und Planungskonzepte für den Wald. Auch sollen sie für spezielle und tiefer greifende Fragestellungen der angewandten Forschung, aber auch der Grundlagenforschung, zur Verfügung stehen und möglichst umfassend genutzt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern leitet die erfassten Level-II-Daten jährlich an die EU weiter. Erste Ergebnisse für das Land sind in einem Zwischenbericht dargestellt, der beim Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete eingesehen werden kann. Weiterhin ist ein Faltblatt zum Forstlichen Umweltmonitoring erhältlich.

Bodenkundliche Landesaufnahme

Erstellung und Überarbeitung von Bodenkarten unterschiedlichen Maßstabs als Grundlage für weiterführende umweltrelevante Aufgabenstellungen (z.B. Boden in der Planung, Ableitung thematischer Karten).

Bodenkundliche Hintergrundwerte

- Hintergrund- und Referenzwerte für Böden - Grundlage für einheitliche Bewertung von Bodenverunreinigungen - landesspezifische Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden

Bodendauerbeobachtung

- Einrichtung und Betrieb von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) - Konzeption für BDF in M-V - Auswertung von Untersuchungsergebnissen des Monitorings

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