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Quo vadis Bodenschutz in den Alpen? Bilanzierung des Protokolls Bodenschutz der Alpenkonvention

Das Bodenschutzprotokoll (BodP) der Alpenkonvention ist in vielen Ländern eine ćvernachlässigte̮, weil auf viele Rechtsbereiche verteilte, Anforderung an die Verwaltung und die Gesellschaft. Boden-schutz ist aber gerade in den Alpen von großer Bedeutung, da es sich um eine begrenzt vorhandene und vielfach gefährdete Ressource handelt. Während der deutschen Präsidentschaft der Alpenkonven-tion wurde mit der vorliegenden Studie eine Bilanzierung zum Stand der Umsetzung des Boden-schutzprotokolls gemacht. Dabei wurden verschiedene inhaltliche Aspekte des Bodenschutzes berück-sichtigt. Im Einzelnen wurden die Themenbereiche Risikobewertung / Erosion, Qualitativer Boden-schutz und Bodenfunktionen, Berg-Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Feuchtgebiete, Moore, Quantitati-ver Bodenschutz / Flächenverbrauch sowie Internationale / Alpenweite Zusammenarbeit mittels einer Expertenbefragung und Literaturrecherche bearbeitet. Dabei ist zu beachten, dass hier zwar generelle Aussagen für alle Alpenländer getroffen werden, aufgrund geringer Rückmeldungen aus Frankreich und Italien für diese beiden Länder ggf. aber noch weiterer Recherchebedarf besteht. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden bei der die Studie abschließenden Bodenschutztagung weitgehend bestätigt und machen deutlich, wo die Defizite bei der Umsetzung des Bodenschutzprotokolls liegen: Das Bo-denschutzprotokoll fungiert zwar als übergeordnetes Rechtsinstrument, es gibt aber aus vielfältigen Gründen große Unterschiede in der Umsetzung und Anwendung, v.a. auf nationalstaatlicher Ebene. Der Austausch zwischen den Experten(-gremien) der Alpenländer und Regionen findet nicht regelmä-ßig statt, so dass es zu deutlichen Unterschieden in der Auslegung und Anwendung des BodP kommt. Hinzu kommt, dass die Datengrundlagen zu Bodenschutz relevanten Themen nicht einheitlich bzw. harmonisiert erhoben werden, was die Vergleichbarkeit von Aussagen zum Status quo weiter er-schwert. Ein gemeinsames Monitoring, wie es Art. 20 des BodP vorsieht, findet derzeit nicht statt. Hauptanliegen der Studie war es daher die Möglichkeiten auszuleuchten, wie auf Basis der bestehen-den Rechtslage in den einzelnen Alpenländern die Umsetzung von Bodenschutz in Form von Rechts-anwendung, konkreten Maßnahmen, Initiativen und Projekten weiter voranzubringen wäre. Die wich-tigsten Erkenntnisse aus der Studie lassen sich in thematisch gegliederten Empfehlungen zusammen-fassen: . Aufbau eines gemeinsamen Monitorings und Verbesserung der rechtlichen Umsetzung, . Einbindung und Abgleich der Ziele des BodP mit den global verabschiedeten Nachhaltigkeits- und Bodenschutzzielen, . Verlinkung von Bodenschutzthemen mit Klimaschutzeffekten, auch in der Kommunikation, . gemeinsame Anstrengungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, . Aufbau eines regelmäßigen Austausches zwischen den Bodenschutzexperten der Regionen und Staaten sowie . Information und Bewusstseinsbildung für die breite Öffentlichkeit und wichtige Akteursgruppen wie Land- und Forstwirtschaft oder die kommunale Ebene. Alle Vertragsparteien der Alpenkonvention sind hier aktiv gefordert, entsprechende Kommunikati-onsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und zu unterstützen sowie den aktiven Austausch mit beste-henden Organisationen (z.B. ELSA, Global Soil Partnership) zu suchen. Im Rahmen der makroregionalen Strategie für den Alpenraum (EUSALP) gibt es seit kurzem die sog. ąAction Groupĺ (AG) 6, zuständig für das Thema ćTo preserve an valorise natural resources, including water and cultural resources̮, die innerhalb der EUSALP die Arbeit zwischen den verschiedenen Regi-onen zu Fragen des Bodenschutzes in den Alpen koordiniert. AG6 wird geleitet vom Land Kärnten und dem Ständigen Sekretariat der Alpenkonvention, so dass eine direkte Verschränkung zwischen EU-SALP und Alpenkonvention gegeben ist. Quelle: Forschungsbericht

Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung im Alpenraum

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) erarbeitete das Büro LAND-PLAN, Ebersberg bei München in Zusammenarbeit mit REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg und dem Planungsbüro LÄNGST & VOERKELIUS, Landshut im Rahmen einer transnationalen Kooperation einfach anwendbare Methoden, mit deren Hilfe Kommunen im Alpenraum in die Lage versetzt werden, den Schutz ihrer Böden im Sinne des Bodenschutzprotokolls (BodP) in der Alpenkonvention in die örtliche Raumplanung fest zu verankern (Projektlaufzeit: Juni 2018 - Oktober 2020). Ausgehend von den Bemühungen des BMU, im Rahmen der deutschen Präsidentschaft in der Alpenkonvention von 2015 bis 2016, die Umsetzung des BodP voranzubringen, wurde als zentrales Projektziel die methodische Umsetzung von knowledge transfer und capacity building im Themenkreis "Vorsorgender Bodenschutz / Erhalt und Wiederherstellung der Bodenfunktionen" in den Kommunen formuliert. Dafür wurden Workshops für Oberösterreich, Tirol und die Stadt Sonthofen (Bayern) mit verschiedenen Formaten konzipiert und durchgeführt und die Bodenfunktionsbewertung als wesentlich identifiziert. Ein abgeleiteter, zusammenfassender Wert und eine Anleitung, wie dieser in die Planung einfließen kann, erwiesen sich als notwendig. Darüber hinaus wurden auf Wunsch der Piloträume konkrete Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen (Maßnahmenkatalog) und Möglichkeiten zu deren Festsetzung im B-Plan (Bebauungsplan) aufgezeigt. Die Publikation berichtet über die durchgeführten Arbeiten in den Piloträumen und stellt die verwendeten bzw. erarbeiteten Methoden sowie die Best Practice-Beispiele zur Verfügung. Quelle: Publikation

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