Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet Schutzgebiete.Die Attribute der ZUSOs der Objektarten Schutzgebiet nach Wasserrecht (71005) und Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht (71007) werden an die zugehörigen REOs derObjektart Schutzzone (71012) angehängt.
Das Bodenschutzrecht soll aufgrund der Erkenntnisse der vergangenen Jahre bei dessen Umsetzung insbesondere in Bezug auf die bodenschutzrechtliche Vorsorge und den nicht-stofflichen Bodenschutz und neuer Herausforderungen wie dem Klimaschutz und Klimaanpassung oder neuen Schadstoffen kritisch betrachtet und gestärkt werden. Dazu bedarf es unter anderem einer systematischen Analyse des bestehenden Bodenschutzregimes, d.h. des Bundesbodenschutzgesetzes, der anderweitigen Bundesfachgesetze, des untergesetzlichen Regelwerkes sowie der Landesbodenschutzgesetze und weiterer spezifischer Länderregelungen. Weiterhin sind anhand der bestehenden oder zu erwartenden Herausforderungen für den Boden und einer effektiven Vorsorge Zielvorgaben Fortentwicklungsperspektiven herauszuarbeiten und zu konkretisieren. Dabei sollten unter anderem geprüft werden: - die rechtliche Verankerung fachlicher Standards-Beitrag zur Umsetzung 'land degradation neutrality' - eine Einvernehmensregelung für einige besonders relevante Fallkonstellationen - ein bodenschutzrechtlicher Zulassungstatbestand - die Verknüpfung des Zulassungstatbestands mit einer Minimierungspflicht und mit einer Kompensationspflicht - die Möglichkeit von Vorsorgeanordnungen oder andere ordnungsrechtliche Maßnahmen, in gewichtigen Fällen, in denen aus fachlichen Gründen derzeit eine Quantifizierung einer Schadwirkung nicht möglich ist - inwieweit ist das Bodenverkehrsrecht ggf. für einen effektiven Bodenschutz fortzuschreiben - Aktualisierung der Anforderungen an Bodenmonitoring und Datenaustausch zwischen Bund und Ländern. Dabei sind europäische und ggf. internationale Zielvorgaben in Ansatz zu bringen. Beispielsweise sollen die auf nationaler und auf EU-Ebene momentan verstärkt angestoßenen Strategien (z.B. Agenda 2030, Europäischer Grüner Deal und den daraus erwachsenen Strategien) einbezogen werden. Die Vorschläge sind im Rahmen von mehreren Fachgesprächen mit Expert*innen zu diskutieren und fortzuschreiben.
Punktförmige Darstellung der Altablagerungen im Landkreis Diepholz Grundlage sind die Daten des LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Folgende Information wird angezeigt: Standortnummer: 10-stellige Kennziffer. Mit der Nennung dieser Kennziffer können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde Landkreis Diepholz: Tel.: 05441 976-4279 weitergehende und ggf. aktuellere Informationen erfragt werden. Allgemeine Informationen zum Thema Altablagerungen: Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Das Bodenschutzrecht definiert sie als Plätze, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind – darunter Müllgruben, wie sie im vorigen Jahrhundert in ganz Deutschland üblich waren. Für Altlasten sind nach §10 NBodSchG in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde zuständig. Sie führen ein Altlastenkataster gemäß §6 NBodSchG mit Informationen zur Lage, Belastung und Erkundungsstand. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. In Niedersachsen hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bisher 10 395 Altablagerungen erfasst. Auf einer interaktiven Karte unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ können Bürger sich einen Überblick über die Standorte verschaffen. Alle drei Jahre wird diese Karte aktualisiert.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HANDBUCH ENTSORGUNGSPLANUNG FÜR DEN KOMMUNALEN TIEF- UND STRASSENBAU IN RHEINLAND-PFALZ IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion:Viktoria Meiser, Sabine Zerle, Kevin Handke Titelbild:Tiefbauarbeiten mit verschiedenen Baumaschinen, One more picture, Limburg Layout:LfU 2. Auflage November 2024 © LfU 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Aktualisierung Handbuch Entsorgungsplanung“ Sven Elberskirch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Eike Grabowski Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Harald GuggenmosVerbandsgemeindewerke Schweich (GStb) Kevin Handke Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Obmann) Dirk Lorig SAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria Meiser Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Dr. Kai Mifka Stadt Koblenz Tobias Pein Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (vormals) Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Glossar8 Vorwort16 1Vorerkundung17 2Umwelttechnische Untersuchung18 2.1Qualitätssicherung bei der Untersuchung18 2.2Ermittlung des Untersuchungsbedarfs19 2.3Verzicht auf Untersuchung und Wiederverwendung vor Ort20 2.4Allgemeine Anforderungen an die Probenahmeplanung22 2.5Entsorgungswege und Untersuchungen 2.5.1 Probenbildung und Probenvorbereitung 2.5.2 Untersuchung des Straßenkörpers 2.5.3 Untersuchung des Straßenrandbereichs 2.5.4 Untersuchung des Untergrundes22 23 24 25 25 2.6Darstellung und Auswertung26 3 4 6 Entsorgungskonzept28 3.1Abfalleinstufung, Nachweis- und Registerführung30 3.2Straßenaufbruch 3.2.1 Ausbauasphalt 3.2.2 Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch 3.2.3 Sonstiger Straßenaufbruch31 32 32 32 3.3Bodenmaterialien 3.3.1 Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht 3.3.2 Verwertung unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen 3.3.3 Verwertung in technischen Bauwerken 3.3.4 Verwertung auf Deponien32 40 40 41 3.4Mineralische Bauabfälle42 3.5Vermeidung, Wiederverwendung und Umlagerung 42 3.5.1 Vermeidung, insbesondere Verbleib schadstoffhaltiger Materialien 42 3.5.2 Wiederverwendung – Bodenmaterial als Nebenprodukt von Baumaßnahmen 43 3.5.3 Wiedereinbau und Umlagerung von gefährlichen Abfällen auf der Baustelle 44 3.6Zwischenlagerung und Behandlung44 3.7Entsorgung von Kleinmengen46 34 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 4 5 Ausschreibung und Beauftragung 48 4.1Vergabe von umwelttechnischen Untersuchungen 48 4. 2Bau- und Entsorgungsleistungen 50 4.3Anzeige und Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 52 4.4Grenzüberschreitender Abfalltransport 53 4.5Anzeige- und Dokumentationspflichten 4.5.1 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei der Verwendung nach EBV 4.5.2 Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV 4.5.3 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV 54 54 55 56 Praxisbeispiele 5. 1 Vermeidung des Anfalls mineralischer Abfälle am Beispiel der Sanierung einer innerstädtischen Straße 58 58 5.2Unmittelbare Wiederverwendung anfallender Böden und mineralischer Baustoffe am Beispiel des Neubaus einer Großbrücke 59 5.3Verwendung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen (geogene Hintergrundwerte)59 Ausbau/Erneuerung einer Ortsdurchfahrt (Bauen im Überschwemmungsbereich)60 5.4 6Behörden und Aufgaben Bereich Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft Bereich Bau- und Naturschutz-, Wasser- sowie Bergrecht Bereich Immissionsschutzrecht Bereich Bodenschutzrecht Sonderregelung im Bereich der Straßenzuständigkeit des LBM62 62 62 62 62 63 7Literatur, Vorschriften, technische Regelwerke, Gesetze, Verordnungen64 8Verzeichnis der Anlagen67 Anlage 1: Vorsorge-, Beurteilungs- und Materialwerte (EBV und BBodSchV)68 Anlage 2: Entsorgungskonzept – Zuordnungskriterien für Deponien73 Anlage 3: Entsorgungskonzept – Abfallklassifikation und Entsorgungswege74 Anlage 4: Formulare für die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV und Anzeigepflicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV75 Anlage 5: Zwischenlagerung – Zulassung und Anforderungen an Abfälle aus dem kommunalen Tiefbau85 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV87 Anlage 7: Allgemeinverfügungen der SAM88 Anlage 8: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug)88 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 5
Bild: Jing auf Pixabay Sieben verschiedene Diskussionspapiere sind im Vorfeld im Rahmen eines Ressortforschungsvorhabens des Bundesumweltministeriums zur Überarbeitung des Bodenschutzrechts entstanden. Die Diskussionspapiere dienen dem Zweck, Lösungen für die Herausforderungen bei der Novelle des BBodSchG aufzuzeigen, die in einem Eckpunktepapier des BMUV vom März 2022 benannt wurden. Die Diskussionspapiere vertiefen und ergänzen verschiedene rechtliche Lösungsoptionen und erläutern Vor- und Nachteile. Eine Zusammenführung aller sieben Diskussionspapiere in einem Berichtsentwurf ist nun vorab erschienen . Der formale Abschlussbericht wird demnächst auf der Internetseite des Umweltbundesamts veröffentlicht. BMUV, UBA und Auftragnehmer haben sich für diese Form der Vorabveröffentlichung entschieden, weil die Informationen zeitnah der Fachöffentlichkeit zur Diskussion zur Verfügung gestellt werden sollen. In dem Diskussionspapier werden unter anderem die beiden folgenden Schwerpunkte bearbeitet, zum Stoffeintrag durch die Landwirtschaft und zum Flächenverbrauch und Versiegelung durch Urbanisierung und Straßenbau. Weitere Schwerpunkte sind Boden als Schutzgut für sich, Bezüge zu anderen Rechtsbereichen, u.a. zur Wasserrahmenrichtlinie, dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt, Düngemittelverordnung und dem Bauplanungsrecht. Den Berichtsentwurf finden Sie hier . Quelle: ecologic
a) Nach der Rücknahme der Bodenrahmenrichtlinie bereitet die EU-Kommission einen neuen Anlauf vor, europarechtlichen Vorgaben im Bodenschutz zu regeln. Das geplante Vorhaben soll politikbegleitend als Think Tank für eine wissenschaftliche Untersetzung und Bewertung neuer europarechtlicher Lösungsansätze und möglicher nationaler Umsetzungsstrategien fungieren. Ziel des Vorhabens soll es u.a. sein, die sich mit Einführung einer Europäischen Bodenschutzregelung für die Bereiche des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes erwachsenen neuen Vollzugsaufgaben zu identifizieren, zu analysieren und umweltpolitisch wie monetär zu bewerten. Das Vorhaben soll damit einen wesentlichen Input zur Ausgestaltung der nationalen Umsetzung liefern. Als ein wesentliches Ergebnis des Vorhabens sollen die Eckpunkte und Grundkalkulationen für die Gesetzesfolgenabschätzung der nationalen Umsetzung erarbeitet werden. Bei Hypothesen zur Ausgestaltung der nationalen Umsetzung sind die Vorstellungen des in der Bundesregierung federführenden Ressorts (BMUB) zu Grunde zu legen. Zur Unterstützung, insbesondere bei politisch geprägten Fragestellungen und zur Projektsteuerung wird ein begleitender Beirat mit Vertretern aus BMU, BMWi, BMELV, BMVBS, BMVg, BMF und BMBF einbezogen. In die umweltstrategischen Diskussionen sind die auf nationaler Ebene relevante Verbände, bestehende Aktionsplattformen, NGO's, Expertengremien und kompetente Vertreter der Zivilgesellschaft einzubeziehen. b) Ziel ist die Erarbeitung von proaktiven Themenpapieren zu den jeweils aktuellen Schwerpunkten einer zukünftigen europäischen Bodenschutzregelung, die auch direkt in die Diskussion mit der Kommission eingespeist werden können. Zudem sind die sich daraus ergebenen Szenarien und dessen nationaler Erfüllungsaufwand zu bewerten und zu ermitteln.
<p>Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht)</p><p>Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht.</p><p>Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten.</p><p>Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt.</p><p>Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.</p><p> <a href="http://ufordat.uba.de/UFORDAT/pages/PublicRedirect.aspx?h=83368c1218b60e47c5012583fd36b7af0aed48011a060a42d487176ae6bd29b3"><i></i> Zur Beschreibung in der Umweltforschungsdatenbank (UFORDAT)</a> <a href="https://www.ufz.de/index.php?de=47729"><i></i> Zur Projektwebsite des UFZ</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748941521/zukunftsfaehiges-umweltrecht-i"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht I</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748915379-1/titelei-inhaltsverzeichnis?page=1"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht II</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748919285/zukunftsfaehiges-umweltrecht-iii-unilaterale-beitraege-zur-globalen-nachhaltigkeitsordnung?page=1"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht III</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_vorsorgeprinzip_online.pdf">Workshop Das Vorsorgeprinzip vor neuen Herausforderungen</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_suffizienz.pdf">Workshop Rechtliche Perspektiven der Suffizienz</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_schutz_final.pdf">Workshop Unilaterales Umweltrecht zum Schutz globaler Umweltgüter</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/das-instrument-der-bedarfsplanung-rechtliche"><i></i> Zur Publikation</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gerechtigkeit-im-umweltrecht"><i></i> zur Publikation</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/vorsorgeprinzip"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/durchsetzung-des-umweltrechts"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umweltgesetzbuch"><i></i> zum Artikel</a> </p>
Im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) Mitte November 2020, bekannten sich die Ministerinnen und Minister der Länder zum Flächenverbrauchsziel des Bundes. Dieses sieht die Reduzierung der täglichen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30-X Hektar bis 2030 bzw. Netto Null bis zum Jahr 2050 vor. Die Umweltministerkonferenz konstatiert zugleich, dass das ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene 30-ha-Ziel verfehlt wurde (vgl. auch LABO-Statusbericht 2020). Um das für 2030 formulierte Flächensparziel zu erreichen bittet die UMK den Bund geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Hierzu verweist die UMK auf die sehr konkreten Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) im Statusbericht 2020. Diese beinhalten u.a. Forderungen zum Steuerrecht und Bodenschutzrecht, zu Förderinstrumenten, zur Öffentlichkeitsarbeit oder auch zur Personalsituation in den Bodenschutzbehörden. Hinzu kommen Forderungen im Bereich der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung sowie im Baurecht. Diese verdeutlichen einmal mehr, dass neben der weiteren Qualifizierung des Bau- und Planungsrechtes vor allem die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten auf allen politischen Ebenen genutzt werden sollten, um substantielle Fortschritte erzielen zu können. Hierzu zählen etwa verbindliche Vorgaben des Flächensparziels in einem Bundes-Raumordnungsplan, die Vorgabe von Zielwerten in der LEP oder die Einführung von Mindestdichten der Bebauung in regionalen Raumordnungsplänen. Die Umweltministerkonferenz konstatiert zugleich, dass das ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene 30-ha-Ziel verfehlt wurde (vgl. auch LABO-Statusbericht 2020). Um das für 2030 formulierte Flächensparziel zu erreichen bittet die UMK den Bund geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Hierzu verweist die UMK auf die sehr konkreten Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) im Statusbericht 2020. Diese beinhalten u.a. Forderungen zum Steuerrecht und Bodenschutzrecht, zu Förderinstrumenten, zur Öffentlichkeitsarbeit oder auch zur Personalsituation in den Bodenschutzbehörden. Hinzu kommen Forderungen im Bereich der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung sowie im Baurecht. Diese verdeutlichen einmal mehr, dass neben der weiteren Qualifizierung des Bau- und Planungsrechtes vor allem die bestehenden Umsetzungsmöglichkeiten auf allen politischen Ebenen genutzt werden sollten, um substantielle Fortschritte erzielen zu können. Hierzu zählen etwa verbindliche Vorgaben des Flächensparziels in einem Bundes-Raumordnungsplan, die Vorgabe von Zielwerten in der LEP oder die Einführung von Mindestdichten der Bebauung in regionalen Raumordnungsplänen. Ergebnisprotokoll der Umweltministerkonferenz LABO Statusbericht 2020
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 67 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 1 |
| Land | 49 |
| Weitere | 15 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 36 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 28 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 50 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 55 |
| Offen | 60 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 108 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 30 |
| Keine | 44 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 23 |
| Webseite | 55 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 111 |
| Lebewesen und Lebensräume | 108 |
| Luft | 64 |
| Mensch und Umwelt | 116 |
| Wasser | 70 |
| Weitere | 117 |