API src

Found 119 results.

Related terms

Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 - Seltene Böden

Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Seltenheit. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Als selten werden Böden gekennzeichnet, die infolge ungewöhnlicher Kombinationen der Standort-bedingungen (Ausgangsgestein, Klima, Relief) seltene Eigenschaften oder Ausprägungen aufweisen (Bug et al. 2019). Um eine vielfältige Bodenlandschaft und damit ein Mosaik unterschiedlicher Standorteigenschaften zu erhalten, ist der Schutz seltener Böden fachlich geboten. Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Seltenheit von Böden wird in Niedersachsen in der Kulisse der besonders schutzwürdigen Böden basierend auf der BK50 über eine geringe flächenhafte Verbreitung sowie über lokale oder regionale Besonderheiten abgebildet. Dem liegt neben einer statistischen Auswertung der Flächenanteile auch eine expertenbasierte Einschätzung zugrunde (Bug et al. 2019). Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50).

aaa_spitzenaktualitaet_lsa_2011_01_24_b.pdf

LVermGeo Sachsen-Anhalt Stand: 17.01.2024 Objekte, Attribute und Wertearten mit Spitzenaktualität (entsprechend AdV-Beschluss, auf Sachsen-Anhalt abgestimmt) Fortführung durch GID Fortführung durch GM Objektart Kennung 42002 Attributart AX_Strasse Internationale Bedeutung Bezeichnung Name Straßenschlüssel Widmung BVB FKT AX_Fahrbahnachse 42009AX_Platz Besondere Verkehrsbedeutung Funktion AX_Bahnstrecke 42015AX_Flugverkehr 44001AX_Fliessgewaesser 44003AX_Kanal 44004AX_Gewaesserachse Überörtlicher Verkehr 1808Fußgängerzone X X X X XX X XX XX X 1808FußgängerzoneX FKTFunktion5130 5310 5320 5330 .....Fußgängerzone Parkplatz Rastplatz Raststätte .....X X X Straßenschlüssel…..…..Bahnkategorie Elektrifizierung1100 1000 2000 1000 2000 .....Eisenbahn elektrifiziert nicht elektrifiziert eingleisig zweigleisig .....NAM Name5512 5513 5521 .....Regionalflughafen Sonderflughafen Verkehrslandeplatz .....FKT8300Kanal BKT ELK GLSAnzahl der Streckengleise NRBNummer der Bahnstrecke ARTArt X X X Bemerkung ZUSO, Angaben in Abhängigkeit von WDM Angaben in Abhängigkeit von WDM Bestandteil von ZUSO 42002 - AX_Strasse, Straßenachse in Betrieb (Standard), Angaben in Abhängigkeit von WDM Angaben in Abhängigkeit von WDM Bestandteil von ZUSO 42002 - AX_Strasse, Straßenachse in Betrieb (Standard), Angaben in Abhängigkeit von WDM Xnur bei FKT 5330 (Aktualität 6 Monate) oder wenn der Straßenschlüssel vorhanden ist (Aktualität 12 Monate) X X X X X X X XAngaben in Abhängigkeit von WDM Bahnstrecke in Betrieb (Standard) X X X X nur wenn Bestandteil von ZUSO AX_Kanal Funktion GWK Gewässerkennzahl NAM Name SFK Schifffahrtskategorie1000BinnenwasserstraßeX X X X X BRG FKT8300KanalX X 1251 1230 1260 1220Freileitungsmast Photovoltaikanlage Funkmast WindradX X X X Breite des Gewässers Funktion ZUSO nur wenn Bestandteil von ZUSO AX_Kanal AX_BauwerkOderAnlageFuer IndustrieUndGewerbe BWF Bauwerksfunktion 51005AX_Leitung 53001AX_BauwerkImVerkehrsbereich 53002AX_Strassenverkehrsanlage 53004 1000 X 12 X X X X X Funktion STS 51002 Europastraße ..... ….. ….. Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße, Staatsstraße Kreisstraße Gemeindestraße 6 FKT NAM Name 42014 2001 ..... ….. ….. 1301 1303 1305 1306 1307 AX_Strassenachse 42005 Aktualität in Monaten 3 X IBD BEZ NAM STS WDM 42003 Werteart AX_Bahnverkehrsanlage 53008AX_EinrichtungenFuerDen Schiffsverkehr 57002AX_SchifffahrtslinieFaehrverkehr 71006AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht 71007AX_SchutzgebietNachNaturUmweltOder Bodenschutzrecht 71012AX_Schutzzone 73005AX_Gemeinde 75003AX_KommunalesGebiet 75009AX_Gebietsgrenze BWF Bauwerksfunktion 1110 Freileitung X Die Objekte der Objektart AX_BauwerkImVerkehrsbereich haben die gleiche Spitzenaktualität wie die in Relation stehenden Objekte. BWF Bauwerksfunktion 1870 Tunnel, Unterführung X X z.B. AX_Strasse, AX_Bahnstrecke 1800 Brücke X X z.B. AX_Strasse, AX_Bahnstrecke 1830 Hochbahn, Hochstraße z.B. AX_Strasse, AX_Bahnstrecke NAM Name ..... ..... X X nur für BWF 1870 - Tunnel, Unterführung ART Art BEZ Bezeichnung NAM Name STS Straßenschlüssel BFK Bahnhofskategorie NAM Name 3001 3002 3003 4000 ..... ..... .....Kreuz Dreieck Anschlussstelle Platz ..... ..... .....X X X X X X X 1010 1020Bahnhof HaltestelleX 1030 .....Haltepunkt ..... X X X ARTArt1460AnlegerX FKTFunktion1710AutofährverkehrX ADF Art der Festlegung NAM Name1621NaturschutzgebietX XADF Art der Festlegung NAM Name1670NationalparkX XZONZone1010 1020 1030 9997GKZGemeindekennzeichenXGKZGemeindekennzeichenXAGZArt der GebietsgrenzeX Zone I Zone II Zone III Attribut trifft nicht zu Seite 1 von 1 nur für ART 3001 bis 3003 nur für ART 4000 - Platz nur bei 42014 mit BKT 1100 Eisenbahn und 1101 Personenverkehr ZUSO Bestandteil von ZUSO AX_Schutzgebiet NachNaturUmweltOderBodenschutzrecht X X X X gilt für alle AGZ

ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

WMS SL ATKIS Basis-DLM-Shape - GEB03 Schutzgebiete

Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet Schutzgebiete.Die Attribute der ZUSOs der Objektarten Schutzgebiet nach Wasserrecht (71005) und Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht (71007) werden an die zugehörigen REOs derObjektart Schutzzone (71012) angehängt.

Symposium zum zukuenftigen Bundes-Bodenschutzgesetz

Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung des Bodenschutzrechts

Die unzureichende Verankerung des Vorsorgegedankens im Bundes-Bodenschutzgesetz ('Altlastengesetz') sowie seine komplexe Systematik im Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen führen zu Schutzlücken im Bodenschutz. Herausforderungen wie der fortschreitende Klimawandel oder der unablässige Verlust von Bodenfunktionen durch Überbauung geben aus Sicht der Bundesregierung Anlass zu einer tiefergehenden Überprüfung des seit seiner Verabschiedung 1998 unveränderten Rechtsrahmens. Mit dem vorliegenden Abschlussbericht wurde eine fachliche Ausgangslage zur zielgerichteten Stärkung des Bodenschutzrechts geschaffen. Ausgehend von dem Eckpunktepapier für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts des Bundesumweltministeriums vom März 2022 untersucht das Vorhaben Defizite des Bodenschutzrechts und diskutiert Lösungsansätze. Außerdem wird ein Vorschlag für die Revision des Bundes-Bodenschutzgesetzes mit Erläuterungen vorgestellt. Veröffentlicht in Texte | 87/2026.

Bodenschutz und Altlasten (A2)

Oberste Landesbehörde für die Umsetzung des Bodenschutzrechts, Gefährdungsabschätzung und Anordnung von Untersuchungen und Sanierungen für Flächen mit Boden- und Grundwasserbelastungen sowie Einbeziehung von Bodenschutzaspekten in Planungs- und Zulassungsverfahren auf der Grundlage von Fachinformationssystemen (FIS).

Bodenschutz Bodenschutz in Sachsen-Anhalt Bodenfunktionsbewertung Bodenbeobachtung Moore und Moorbodenschutz Bodenbelastungen Informationssysteme Publikationen

Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Sie erfüllen vielzählige zentrale Funktionen für uns Menschen und unsere Umwelt. Sie dienen unter anderem als Lebensraum, Wasser- und Kohlenstoffspeicher, Schadstofffilter und Grundlage für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Ungestörte Böden werden jedoch immer seltener und die Nutzungsansprüche sowie Belastungen durch insbesondere Flächenversiegelung, intensive Landwirtschaft, Abholzung, Schadstoffeinträge und den Klimawandel nehmen zu. Um den Boden als lebenswichtige Ressource zu erhalten und vor schädlichen Einflüssen zu schützen muss damit verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert umgegangen werden. Ein nachhaltiger Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit häufig nicht erfolgt und auch heute sind Böden vielfältigen Ansprüchen ausgesetzt. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen können zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden bzw. ihren Bodenfunktionen gehen, häufig bis zum unwiederbringlichen Verlust. Die Belastungen der Böden Sachsen-Anhalts sind vielfältig und häufig anthropogen verursacht. Sie treten sowohl punktuell als auch in der Fläche auf und sind vor allem durch den historischen Bergbau und (die damit verbundenen) Ballungsgebiete sowie Chemiekomplexe geprägt. Sachsen-Anhalt gehört somit zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen, die nicht ohne Auswirkungen auf die, für den Menschen und den Naturhaushalt, wichtigen Bodenfunktionen bleiben werden. Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Löss-Schwarzerden aus, welche sehr fruchtbare und ertragreiche Böden sind und somit überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Sich ändernde Nutzungsansprüche an die Böden des Landes führten im Zeitraum von 1994 bis 2024 dazu, dass unter anderem der Anteil der Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts kontinuierlich um fast 700 km 2 abgenommen hat. Das entspricht mehr als fünfmal der Fläche der Stadt Halle (135 km 2 ). Um diesen Trend aufzuhalten und trotzdem eine Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, bedarf es eines – auf belastbaren Daten basierenden – Flächenmanagementsystems. Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten (siehe unten, Bodenfunktionsbewertung). Reglungen zum Bodenschutzrecht finden sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland regeln diverse Fachgesetze, wie z. B. das Raum- und Bauplanungsrecht, das Bau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrecht sowie das Naturschutzrecht den Umgang mit Böden. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Weiterführende Informationen zum Bodenschutzrecht sind unter diesem Link zu finden. Angesichts des wachsenden Drucks auf unsere Böden ist der Bodenschutz eine besondere Herausforderung. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes müssen daher konsequent angewendet und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Böden vor schädlichen Veränderungen, wie Schadstoffeinträgen, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind sowie anderen negativen Einflüssen zu schützen. Der Bodenschutz in Sachsen-Anhalt widmet sich dabei insbesondere den folgenden Handlungsfeldern: Als fachliche Grundlage zur Bewertung des Zustandes und Funktionserfüllung des Bodens steht ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) für Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dieses wird zukünftig als gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-ST) der beteiligten Behörden auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen und mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Weitere Informationen. Für einen zielgerichteten Bodenschutz ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen. Zu diesem Zweck werden in Sachsen-Anhalt ein Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben und weitere (langfristige) Untersuchungen, z. B. im Bereich der Flussauen, durchgeführt. Weitere Informationen. Moore sind ganz besondere Böden, die seltene Lebensräume für hochspezialisierte Tiere und Pflanzen bieten und als Kohlenstoffspeicher eine elementare Rolle für den natürlichen Klimaschutz spielen. In Sachsen-Anhalt sind rund 90.000 ha mit Moorböden bedeckt, wovon sich über 95 % in einem gestörten Zustand befinden. Zum Schutz dieser wertvollen Klima-, Natur- und Wasserschützer wurde 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt gegründet, koordiniert durch das Landesamt für Umweltschutz. Weitere Informationen. In Sachsen-Anhalt treten neben punktuellen Bodenbelastungen, z. B. durch stillgelegte Industrieanlagen oder Altablagerungen, auch großräumige Stoffbelastungen in der Fläche auf. Im nachsorgenden Bodenschutz stehen deshalb (im Sinne der Gefahrenabwehr und des Flächenrecyclings) die Erfassung, Bewertung und der Umgang mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dem Bodenfunktionsverlust im Fokus. Weitere Informationen. Im Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz des LAU werden relevante Daten der Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zentral gesammelt und ausgewertet. Dieses System dient als Unterstützung bei der Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben sowie weiterer Aufgaben des Bodenschutzes. Weitere Informationen. Eine Übersicht der zum Download bereitstehenden Veröffentlichungen zum Thema Bodenschutz ist hier zu finden letzte Aktualisierung: 19.02.2026

Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 - Böden mit kulturgeschichtlicher Bedeutung

Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Bedeutung als Archiv der Kulturgeschichte. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen gemäß Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Die Besonderheit der kulturgeschichtlich bedeutsamen Böden liegt darin, dass sie Dokumente der Kulturgeschichte darstellen und Archivcharakter haben. Kulturhistorisch bedeutsame Böden sind beispielsweise durch ackerbauliche Maßnahmen, die heute nicht mehr gebräuchlich sind (z. B. Düngung mit Plaggen und Laubstreu), entstanden. Sie bilden ein Zeugnis alter Bewirtschaftungsformen und haben entsprechende charakteristische Spuren in den Bodenprofilen konserviert. Aus bodenkundlicher Sicht sind diese Böden bedeutsam, da ihre anthropogen beeinflusste Entwicklung heute abgeschlossen ist und sie somit ein bodenkundliches Dokument der Kulturgeschichte sind. Zu den Böden mit kulturhistorischer Bedeutung gehören: - Plaggenesche, - Wölbäcker und Terrassenäcker, - Wurten, - Marschhufenbeete, - Heidepodsole, - Einige Formen kultivierter Moore (z. B. Spittkultur). Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Geobericht 8 (Bug et al. 2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) und das Digitale Landschaftsmodell (DLM25) vom LGLN. Zudem wurden Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege verwendet.

Schutzwürdige Böden in Niedersachsen 1 : 50 000 - Böden mit naturgeschichtlicher Bedeutung

Die Karte zeigt die Bewertung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen im Hinblick auf ihre Bedeutung als Archiv der Naturgeschichte. Zu den besonders schutzwürdigen Böden zählen Böden, welche die natürlichen Funktionen sowie die Archivfunktion in besonderem Maße erfüllen. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sollen nach Bodenschutzrecht vermieden werden (vgl. §1 BBodSchG). Böden mit hoher naturgeschichtlicher bzw. geowissenschaftlicher Bedeutung geben einen Einblick in Bodenentwicklungen lange vergangener Zeiten und stellen Bausteine zum besseren Verständnis der Natur- und Landschaftsentwicklung dar. Sie liefern auch Informationen über Klima- und Vegetationsverhältnisse. Zu den Böden mit naturhistorischer Bedeutung gehören: - repräsentative Böden (Boden-Dauerbeobachtungsflächen BDF) - Paläoböden - Brauneisengleye mit erhaltener Raseneisensteinschicht - Podsole mit erhaltener Ortsteinschicht - Begrabene Schwarzerden - Begrabene Podsole - Naturnahe Hochmoore des Harzes - Böden aus limnischen Ablagerungen - Böden aus Mudde, ohne Torfauflage - Mächtige Hochmoore mit Torfmächtigkeitkeiten über 2 m - Böden mit stark geschichteten Profilen entlang der Lössgrenze - „Alte“ Waldböden, wenn heutige Nutzung Laubwald - Braunerden mit Tangelhumusauflage Die ausgewiesenen besonders schutzwürdigen Böden auf Basis der BK50 stellen maßstabsbedingt Suchräume dar. Diese können bei Bedarf im Rahmen von großmaßstäbigen Kartierungen detaillierter ausdifferenziert werden. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in Geobericht 8 (Bug et al. 2019) beschrieben. Grundlage der Auswertungen ist die Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50). Zudem wurden Daten des Forstplanungsamtes (historische Waldstandorte), Biotoptypenkartierungen (NLWKN), das Digitale Landschaftsmodell (DLM25) vom LGLN und der Datensatz HIST25 (Historische Landnutzung in Niedersachsen im Maßstab 1:25.000 des LBEG) verwendet.

1 2 3 4 510 11 12