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ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

Bodenschutz Bodenschutz in Sachsen-Anhalt Bodenfunktionsbewertung Bodenbeobachtung Moore und Moorbodenschutz Bodenbelastungen Informationssysteme Publikationen

Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Sie erfüllen vielzählige zentrale Funktionen für uns Menschen und unsere Umwelt. Sie dienen unter anderem als Lebensraum, Wasser- und Kohlenstoffspeicher, Schadstofffilter und Grundlage für die Produktion unserer Nahrungsmittel. Ungestörte Böden werden jedoch immer seltener und die Nutzungsansprüche sowie Belastungen durch insbesondere Flächenversiegelung, intensive Landwirtschaft, Abholzung, Schadstoffeinträge und den Klimawandel nehmen zu. Um den Boden als lebenswichtige Ressource zu erhalten und vor schädlichen Einflüssen zu schützen muss damit verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert umgegangen werden. Ein nachhaltiger Umgang mit Böden ist in der Vergangenheit häufig nicht erfolgt und auch heute sind Böden vielfältigen Ansprüchen ausgesetzt. Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, landwirtschaftliche Produktion, regenerative Energien, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie andere Wirtschaftszweige beanspruchen die Verfügbarkeit von Flächen bzw. Böden. Diese Anforderungen können zu Lasten der Qualität und insbesondere Quantität von Böden bzw. ihren Bodenfunktionen gehen, häufig bis zum unwiederbringlichen Verlust. Die Belastungen der Böden Sachsen-Anhalts sind vielfältig und häufig anthropogen verursacht. Sie treten sowohl punktuell als auch in der Fläche auf und sind vor allem durch den historischen Bergbau und (die damit verbundenen) Ballungsgebiete sowie Chemiekomplexe geprägt. Sachsen-Anhalt gehört somit zu den Bundesländern, die vergleichsweise stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen sind. Aktuelle Tätigkeiten führen absehbar zu neuen Belastungen und damit zu Gefährdungen, die nicht ohne Auswirkungen auf die, für den Menschen und den Naturhaushalt, wichtigen Bodenfunktionen bleiben werden. Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch großflächige Löss-Schwarzerden aus, welche sehr fruchtbare und ertragreiche Böden sind und somit überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Sich ändernde Nutzungsansprüche an die Böden des Landes führten im Zeitraum von 1994 bis 2024 dazu, dass unter anderem der Anteil der Landwirtschaftsflächen an der Gesamtfläche Sachsen-Anhalts kontinuierlich um fast 700 km 2 abgenommen hat. Das entspricht mehr als fünfmal der Fläche der Stadt Halle (135 km 2 ). Um diesen Trend aufzuhalten und trotzdem eine Entwicklung von Wirtschaft und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt zu ermöglichen, bedarf es eines – auf belastbaren Daten basierenden – Flächenmanagementsystems. Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten (siehe unten, Bodenfunktionsbewertung). Reglungen zum Bodenschutzrecht finden sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland regeln diverse Fachgesetze, wie z. B. das Raum- und Bauplanungsrecht, das Bau-, Landwirtschafts- und Forstwirtschaftsrecht sowie das Naturschutzrecht den Umgang mit Böden. Diese werden durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergänzt. Das Bodenschutzausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) untersetzt aus Landessicht die Anforderungen und Zuständigkeiten im Hinblick auf den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz. Weiterführende Informationen zum Bodenschutzrecht sind unter diesem Link zu finden. Angesichts des wachsenden Drucks auf unsere Böden ist der Bodenschutz eine besondere Herausforderung. Bestehende fachliche und methodische Grundlagen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes müssen daher konsequent angewendet und unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Böden vor schädlichen Veränderungen, wie Schadstoffeinträgen, Versiegelung, Erosion durch Wasser oder Wind sowie anderen negativen Einflüssen zu schützen. Der Bodenschutz in Sachsen-Anhalt widmet sich dabei insbesondere den folgenden Handlungsfeldern: Als fachliche Grundlage zur Bewertung des Zustandes und Funktionserfüllung des Bodens steht ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) für Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Dieses wird zukünftig als gemeinsames Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-ST) der beteiligten Behörden auf der Basis einheitlicher Datengrundlagen und mit einer maximalen Flächenabdeckung zur Anwendung kommen. Weitere Informationen. Für einen zielgerichteten Bodenschutz ist es erforderlich, Informationen über den Zustand und die Entwicklung der Böden zu erheben, zu sammeln sowie durch geeignete Methoden auszuwerten und darzustellen. Zu diesem Zweck werden in Sachsen-Anhalt ein Netz von Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) betrieben und weitere (langfristige) Untersuchungen, z. B. im Bereich der Flussauen, durchgeführt. Weitere Informationen. Moore sind ganz besondere Böden, die seltene Lebensräume für hochspezialisierte Tiere und Pflanzen bieten und als Kohlenstoffspeicher eine elementare Rolle für den natürlichen Klimaschutz spielen. In Sachsen-Anhalt sind rund 90.000 ha mit Moorböden bedeckt, wovon sich über 95 % in einem gestörten Zustand befinden. Zum Schutz dieser wertvollen Klima-, Natur- und Wasserschützer wurde 2021 die Arbeitsgruppe Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt gegründet, koordiniert durch das Landesamt für Umweltschutz. Weitere Informationen. In Sachsen-Anhalt treten neben punktuellen Bodenbelastungen, z. B. durch stillgelegte Industrieanlagen oder Altablagerungen, auch großräumige Stoffbelastungen in der Fläche auf. Im nachsorgenden Bodenschutz stehen deshalb (im Sinne der Gefahrenabwehr und des Flächenrecyclings) die Erfassung, Bewertung und der Umgang mit Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und dem Bodenfunktionsverlust im Fokus. Weitere Informationen. Im Fachinformationssystem (FIS) Bodenschutz des LAU werden relevante Daten der Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zentral gesammelt und ausgewertet. Dieses System dient als Unterstützung bei der Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben sowie weiterer Aufgaben des Bodenschutzes. Weitere Informationen. Eine Übersicht der zum Download bereitstehenden Veröffentlichungen zum Thema Bodenschutz ist hier zu finden letzte Aktualisierung: 19.02.2026

Bodenschutz und Altlasten (A2)

Oberste Landesbehörde für die Umsetzung des Bodenschutzrechts, Gefährdungsabschätzung und Anordnung von Untersuchungen und Sanierungen für Flächen mit Boden- und Grundwasserbelastungen sowie Einbeziehung von Bodenschutzaspekten in Planungs- und Zulassungsverfahren auf der Grundlage von Fachinformationssystemen (FIS).

Bodenfunktionsbewertung

Böden sind Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Als zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes nehmen sie eine bedeutende Schlüsselposition im Ökosystem ein. Gemäß § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes erfüllt der Boden 1. natürliche Funktionen 2. Funktionen als Archiv der Natur- und  Kulturgeschichte sowie 3. Nutzungsfunktionen. Das Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) ermöglicht die Identifizierung von Flächen mit hoher Funktionserfüllung, insbesondere der vorrangig zu schützenden Bodenfunktionen gemäß Bodenschutzgesetzgebung. Das BFBV-LAU bewertet folgende Boden(teil)funktionen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit/Ertragsfähigkeit Naturnähe/Extremstandorte Wasserhaushaltspotenzial (Oberflächenabfluss bzw. Grundwasserneubildung) Archivfunktion Die Bewertungen basieren auf der 1935 bundesweit begonnenen (Reichs-) Bodenschätzung sowie expertengestützter Auswertungen anderer bodenrelevanter Datenquellen. Für die Anwendung des BFBV-LAU und Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der räumlichen Planung steht dem Nutzer eine Handlungsempfehlung (PDF, 830 KB ) zum Download zur Verfügung. Darin werden u.a. die Funktionserfüllung von Böden der Standorteignung (für Überplanungen) gegenübergestellt sowie Minimierungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen zur bodenfunktionsbezogenen Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden aufgezeigt. In der Handlungshilfe enthaltene Checklisten sind als Vorlage zur Planaufstellung und als Kriterienkatalog zur Prüfung von Planunterlagen nutzbar. Planungsbezogene Auszüge aus der digitalen Datenbasis des BFBV-LAU können bei den zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und bei überregionalen Vorhaben im Landesamt für Umweltschutz angefordert werden. Zu den Themen „Bodenfunktionen“ und „Bodenschutz in der räumlichen Planung“ sind im LAU weitere Handlungshilfen erschienen. letzte Aktualisierung: 03.07.2025

Gesetzliche Grundlagen und Arbeitshilfen für den Bodenschutz

Historische und aktuelle Entwicklungen Rechtsvorschriften Arbeitshilfen Weitere Informationen Historie und Entwicklungen des deutschen Bodenschutzrechts Ursprünglich, vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1999, fiel der Bodenschutz, sofern keine spezielleren Regelungen in anderen Rechtsgebieten wie dem Wasserrecht existierten, als staatliche Aufgabe in die allgemeine Gefahrenabwehr. Der Bodenschutz wurde von den zuständigen Behörden durch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht i. V. m. dem Berliner Wassergesetz (BWG) vollzogen. Mit Inkrafttreten des Berliner Bodenschutzgesetzes (BlnBodSchG) vom 10. Oktober 1995 änderte sich im Land Berlin die Verwaltungspraxis. Das Berliner Bodenschutzgesetz mit seinen Anordnungsbefugnissen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurde seitdem als speziellere Regelung herangezogen. Neben der Bekämpfung von aktuellen Schadensereignissen war eine wesentliche Aufgabe die Erfassung der Altlasten(verdachts)flächen, deren Erkenntnisse in das spätere Bodenbelastungskataster (BBK) eingeflossen sind. Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ), verkündet am 17. März 1998 und materiell am 1. März 1999 in Kraft getreten) war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden im Jahr 1999 die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist es, bundesweit nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundes-Bodenschutzgesetz aus dem Jahr 1999 ab. Die BBodSchV in der Fassung vom 9. Juli 2021 fasst die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien neu (§§ 6 - 8 BBodSchV) und erweitert den Anwendungsbereich um den Bereich unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Sie enthält zudem Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wasser und Wind. Die BBodSchV n. F. ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. § 28 BBodSchV enthält zum Teil Übergangsregelungen. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und § 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Am 18. September 2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes (Bln BodSchG) vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. September 2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten sowie Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG i. V. m. § 8 Bln BodSchG ist das Land Berlin, vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung, ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Bln BodSchG und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 (Bln BodSUV) wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24. Mai 2024 geändert. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Entwicklungen des europäischen Bodenschutzrechts seit dem Jahr 2020 In der Europäischen Union (EU) hat der Bodenschutz in den vergangenen Jahren eine Stärkung in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung der europäischen Institutionen, insbesondere der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der EU, erfahren. Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Darin ist die Vision dargestellt, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Die Bodenstrategie 2030 rückt den Boden in den Fokus als Schlüssel zur Lösung der anstehenden aktuellen ökologischen und sozioökonomischen Herausforderungen: Erreichen von Klimaneutralität und Klimaresilienz, Entwicklung einer sauberen und kreislauforientierten (Bio-)Ökonomie, Umkehr des Biodiversitätsverlusts, Schutz der menschlichen Gesundheit, Aufhalten der Wüstenbildung und Umkehr der Bodendegradation. Die EU-Bodenstrategie für 2030 ist neben der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, dem Null-Schadstoff-Aktionsplan und der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel Bestandteil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission. Abgesehen von einigen geltenden EU-Rechtsvorschriften (u. a. der Klärschlammrichtlinie, der Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Umwelthaftungsrichtlinie, der LULUCF-Verordnung, der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur), die für den Bodenschutz relevant sind, kam es auf EU-Ebene nie zu einem gemeinsamen Konsens, einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, der dem Boden ein ähnliches Schutzniveau wie den Medien Wasser und Luft ermöglicht. In den letzten Jahren sind das Wissen über Böden und ihre Wertschätzung für die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise erheblich gewachsen. Die EU-Kommission hat hierzu im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz (Richtlinie (EU) 2025/2360) veröffentlicht. Nach der Einigung im Trilog-Verfahren im April 2025 und einer Zustimmung des Umweltausschusses des EU-Parlamentes im Juni 2025 nahm der Rat der EU die Richtlinie (EU) 2025/2360 am 29. September 2025 förmlich an. Deutschland stimmte dabei aufgrund von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag als einziges Land dagegen. Am 23. Oktober 2025 stimmte das EU-Parlament dem finalen Text in seiner Plenarsitzung offiziell zu. Am 16. Dezember 2025 trat die Richtlinie (EU) 2025/2360) dann offiziell in Kraft. Bis Dezember 2028 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der EU-Richtlinie nun in nationales Recht überführen (Transpositionsfrist). In dem Zeitraum vom 2024 bis 2030 müssen die ersten europaweiten Messzyklen zur Bodengesundheit auf Basis harmonisierter Mindeststandards durchgeführt werden. Bis Dezember 2031 müssen die EU-Mitgliedstaaten dann ihren ersten offiziellen Bericht zur Bewertung der Bodengesundheit an die EU-Kommission übermitteln. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in das Internationale Recht , Europarecht , Bundesrecht und Landesrecht . Sie werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen. Die folgenden Arbeitshilfen stellen eine Auswahl der für das Land Berlin besonders relevanten Arbeitshilfen in Bezug auf den Vorsorgenden Bodenschutz und die Altlastenbearbeitung dar. Weitere Arbeitshilfen für den Bereich Bodenschutz sind auf der LABO-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) sowie auf der LAWA-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu finden. InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) Das InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente.

WMS SL ATKIS Basis-DLM-Shape - GEB03 Schutzgebiete

Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet Schutzgebiete.Die Attribute der ZUSOs der Objektarten Schutzgebiet nach Wasserrecht (71005) und Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht (71007) werden an die zugehörigen REOs derObjektart Schutzzone (71012) angehängt.

Symposium zum zukuenftigen Bundes-Bodenschutzgesetz

Vorschläge zur Fortschreibung des deutschen Bodenschutzrechts

<p> <p>Die Studie „Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung des Bodenschutzrechts“ erörtert detailliert die Defizite der bisherigen Regelungen und diskutiert mögliche Lösungsansätze.</p> </p><p>Die Studie „Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung des Bodenschutzrechts“ erörtert detailliert die Defizite der bisherigen Regelungen und diskutiert mögliche Lösungsansätze.</p><p> <p>Die Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/starkung-des-bodenschutzes-der-altlastensanierung">Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung des Bodenschutzrechts</a>“ (Laufzeit des RefoPlan-Vorhabens: 2022 bis 2026, Bearbeiter: Ecologic Institute, Öko-Institut, Schnittstelle Boden) erörtert ausgehend von dem „<a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/eckpunkte-fuer-eine-novelle-des-nationalen-bodenschutzrechts">Eckpunktepapier für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts</a>“&nbsp;des Bundesumweltministeriums von 2022 detailliert die Defizite der bisherigen Regelungen und diskutiert mögliche Lösungsansätze.&nbsp;Außerdem wird ein konkreter Gesetzesvorschlag für die Revision des Bundes-Bodenschutzgesetzes mit Erläuterungen vorgelegt.</p> <p>&nbsp;</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Vorsorge gegen nichtstoffliche Bodenbelastungen

Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Entsiegelungsmaßnahmen stehen als Klimaanpassungsmaßnahmen verstärkt im Fokus der Aufmerksamkeit der Fachleute und der Öffentlichkeit. Aus Sicht des Bodenschutzes erfüllen Entsiegelungsmaßnahmen allerdings ihre Aufgabe zur Klimaanpassung erst dann nachhaltig, wenn nach dem Rückbau der Versiegelung standorttypische Bodenmaterialien eingebaut und natürliche Bodenfunktionen fachgerecht wiederhergestellt werden. Auf dieser Grundlage werden klimawirksame Flächen mit naturnahen Böden bereitgestellt, die sich für eine klimaangepasste Biotopentwicklung eignen und einen wertvollen Beitrag und einen nachhaltigen Nutzen für den Naturhaushalt und das Mikroklima in der Stadt im Sinne der Klimaanpassung leisten. Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Arbeitshilfen für Entsiegelungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen einer durchwurzelbaren Bodenschicht Entsiegelungsmaßnahmen sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Eine Kostenschätzung kann helfen, die Planung der Entsiegelung zu konkretisieren. Für die Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht und der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Nutzungsfunktion nach einer Entsiegelung werden Arbeitsmaterialien für die Praxis bereitgestellt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen

Hintergrund, Stand und Perspektiven des nachsorgenden Bodenschutzes

Das Fact-Sheet gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des nachsorgenden Bodenschutzes in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) als gesetzliche Grundlagen, Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie die Bedeutung vorsorgender Maßnahmen zum Schutz unserer Böden und davon abhängiger Schutzgüter. Es umreißt außerdem aktuelle europäische Entwicklungen wie das EU-Soil Monitoring Law, Fortschritte bei Altlastensanierungen, Flächenrecycling und bestehende Herausforderungen – etwa PFAS-Belastungen, Klimaanpassung und die Harmonisierung des Vollzugs.

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