Umfasst gesetzlichen Bodenschutzwald nach § 30 LWALDG. Wälder auf erosionsgefährdeten Standorten (beispielsweise rutschgefährdete Hänge, felsige oder flachgründige Steilhänge, zur Verkarstung neigende Standorte und Flugsandböden) sind als Bodenschutzwald geschützt und müssen besonders schonend bewirtschaftet werden. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Auskolkungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen und Steinschlägen, Aushagerungen und Humusschwund, Bodenverdichtungen und Vernässungen. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Der Lawinenschutzwald soll die Entstehung von Schneebewegungen jeder Art wie Schneekriechen, Schneegleiten, Schneerutschen und Lawinen aus dem Wald verhindern, sowie oberhalb der Waldgrenze abgerissene Lawinen nach Möglichkeit lenken, bremsen und zum Stillstand bringen.
Bei der Waldfunktionen Bodenschutzwald werden Waldfläche kartiert, die die Kriterien des Gesetzlichen Bodenschutzwaldes nach § 30 LWaldG erfüllen. Die Hauptkriterien für die Ausweisung von Bodenschutzwald sind Hangneigung und standörtliche Rutschgefährdung. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen, Steinschlag, Aushagerung, Humusschwund, Bodenverdichtung und Vernässung. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Er soll die Entstehung von Lawinen und Schneerutschen verhindern bzw. verringern und abgehende Lawinen zum Stillstand bringen.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald). Der vorliegende Datensatz zeigt die Flächen in Brandenburg, für die mindestens eine forstliche Waldfunktion ausgewiesen wurde.
Gerade seltene Bodentypen in besonders naturnaher Ausprägung gehören zu den besonderen Schutzgütern aus Sicht des Bodenschutzes. Das Landschaftsprogramm schlägt daher seltene Bodenformen auf historischen Waldstandorten als Bereiche mit den vermutlich geringsten anthropogenen Bodenveränderungen („seltene, naturnahe Böden“) zur Ausweisung als Bodenschutzwälder nach § 19 Landeswaldgesetz vor. Hier soll die Waldwirtschaft im Hinblick auf den Bodenschutz besonders schonende Wirtschaftsweisen in Bezug auf Wegeerschließung, Bestockung und Maschineneinsatz anwenden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3. (Stand: Juni 2009)
Der Datensatz enthält die Naturwaldzellen (Naturreservate) im Freistaat Sachsen. Naturwaldzellen (NWZ) sind Waldflächen, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Sie sind nach dem Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) Schutzwald mit dem Ziel die natürliche Entwicklung von Flora und Fauna auf einer der natürlichen Vegetation nahen Entwicklungsstufe zu sichern. Naturwaldzellen dienen vorrangig der Erforschung sich selbst entwickelnder Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, der Waldstruktur und Fauna. Sie bieten somit vielseitige Ansätze für die Analyse von Prozessen in Wäldern und können Grundlage für naturnahe Waldbewirtschaftung oder Indikator für großräumige (anthropogene) Veränderungen in relativ naturnahen Waldökosysteme sein. Zu jeder Fläche wird der geographische Name der Naturwaldzelle aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Gesetzlicher Bodenschutzwald und Lawinenschutzfunktion in Baden-Württemberg. Bei der Waldfunktion Bodenschutzwald werden Waldflächen kartiert, die die Kriterien des Gesetzlichen Bodenschutzwaldes nach § 30 LWaldG erfüllen. Die Hauptkriterien für die Ausweisung von Bodenschutzwald sind Hangneigung und standörtliche Rutschgefährdung. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen, Steinschlag, Aushagerung, Humusschwund, Bodenverdichtung und Vernässung. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Er soll die Entstehung von Lawinen und Schneerutschen verhindern bzw. verringern und abgehende Lawinen zum Stillstand bringen.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Klima-Boden-Grundwasser dar.:Gerade seltene Bodentypen in besonders naturnaher Ausprägung gehören zu den besonderen Schutzgütern aus Sicht des Bodenschutzes. Das Landschaftsprogramm schlägt daher seltene Bodenformen auf historischen Waldstandorten als Bereiche mit den vermutlich geringsten anthropogenen Bodenveränderungen („seltene, naturnahe Böden“) zur Ausweisung als Bodenschutzwälder nach § 19 Landeswaldgesetz vor. Hier soll die Waldwirtschaft im Hinblick auf den Bodenschutz besonders schonende Wirtschaftsweisen in Bezug auf Wegeerschließung, Bestockung und Maschineneinsatz anwenden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Klima-Boden-Grundwasser dar.:LAPRO2009 - Sicherung von seltenen, naturnahen Böden im Rahmen der Waldbewirtschaftung (Bodenschutzwald)
Die Datenserie beinhaltet die im Rahmen der Sächsischen Waldfunktionenkartierung erfassten Waldfunktionen (WFK) der Themen Wasser, Natur, Luft, Boden, Landschaft, Kultur, Erholung. Die Daten basieren auf den im Rahmen der Sächsischen Waldbiotopkartierung (WBK) erfassten Waldbiotopen (1994 bis 2000). Im Rahmen der Waldbiotopkartierung wurden erfasst und beschrieben: (1.) nach Sächsischem Naturschutzgesetz § 26 (SächsNatschG) besonders geschützte Wald-Biotoptypen, wie z.B. Moor- und Bruchwälder, höhlenreiche Einzelbäume, naturnahe Quellbereiche, unverbaute Bachläufe (2.) seltene naturnahe Waldgesellschaften, wobei naturnahe Buchen- und Eichenwaldgesellschaften am häufigsten sind und (3.) sonstige wertvolle, aber nicht geschützte Biotoptypen im Wald, zu denen beispielsweise zoologisch/botanisch wertvolle Bereiche, Waldränder und Hecken zählen.
Der Datensatz enthält Waldflächen ( 1ha) für Forschung und Lehre im Freistaat Sachsen. Diese Waldflächen dienen in besonderem Maße der forstwissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie dem forstlichen Versuchswesen. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 4 |
| Land | 58 |
| Weitere | 1 |
| Wirtschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 6 |
| Text | 5 |
| unbekannt | 48 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 45 |
| Offen | 11 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 59 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 2 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 3 |
| Keine | 1 |
| Webseite | 51 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 56 |
| Lebewesen und Lebensräume | 59 |
| Luft | 47 |
| Mensch und Umwelt | 59 |
| Wasser | 49 |
| Weitere | 59 |