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Moorstandortkatalog Mecklenburg-Vorpommern

- standardisierte Erfassung der Moore in M-V mit Hilfe von vorhandenen Datenbeständen (z.B. geol. Kartierung, Meliorationsprojekte, Moorerkundungen) und ergänzenden Untersuchungen Erfassung und Typisierung der Moore: - flächenhafte Verbreitung der Moore - Schichtaufbau und Mächtigkeit der Moore - hydrologische und ökologische Moortypen - meliorative Veränderungen in den Mooren Darstellung der Ergebnisse als thematische Karten M 1:10 000; Moormächtigkeit, Muddeverbreitung, Substrattypen, Stand der Meliorationsarbeiten - Angaben zu Torf- und Muddearten, Moorbodentypen nach TGL 24300 und Schichtaufbau - Laboranalysen von aktuellen Moorbodenaufnahmen an typischen Profilen - Inventarisierung der beschreibenden Parameter mittels Access- Datenbank

Lärm durch Laubbläser und Laubsauger

Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: www.nrw-wird-leiser.nrw.de Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. zurück

INSPIRE - BFD50: Nitratrückhaltevermögen

Die Verlagerung von Nitrat mit dem Sickerwasser ist als ausschlaggebender Faktor einer Grundwassergefährdung anzusehen. Sie steigt mit der Sickerwasserrate, die sich vor allem aus dem jährlichen Wasserbilanzüberschuss ergibt und verringert sich mit der Verweildauer des Wassers im Boden sowie dem dadurch vermehrten Nitratentzug durch die Pflanzen. Die Verweildauer hängt vor allem von der Feldkapazität ab, die für den durchwurzelbaren Bodenraum ermittelt wird. Das Nitratrückhaltevermögen nimmt bei stauwasserbeeinflussten Standorten durch potenzielle Denitrifikation und die längere Verweilzeit des Stauwassers im Wurzelraum (erhöhter Entzug durch die Pflanzen) zu. In tonreichen Böden, die zur Bildung von Trockenrissen neigen, kann es trotz hoher Feldkapazität bei Niederschlagsereignissen nach längeren Trockenzeiten zu einer Nitratverlagerung kommen. Derartige Böden (Pelosole, Terrae Fuscae) werden ebenfalls bei der Bestimmung des Nitratrückhaltevermögens berücksichtigt. Böden aus organogenen Substraten zeichnen sich grundsätzlich durch ein hohes Rückhaltevermögen aus. Aufgrund ihres erhöhten Mineralisationspotenzials ist aber eine Gefährdung des Grundwassers (z.B. nach einer Melioration) nicht auszuschließen. Diese Standorte sind ebenfalls gesondert gekennzeichnet. Das erhöhte Mineralisationspotenzial wird aber bei der Einstufung nicht berücksichtigt.

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten

Landwirtschaft umweltfreundlich gestalten Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, ⁠ Klima ⁠ und die ⁠ Biodiversität ⁠ zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B.  fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und ⁠ Erosion⁠ vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠ teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.

Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Heidelberger Materials Mineralik DE GmbH für den Kies- und Sandabbau mit Verfüllung

Die Heidelberger Materials Mineralik DE GmbH betreibt einen Kiestagebau in Stocksee. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wurden neben der Einbringung von Fremdböden, auch die Verwertung der anfallenden Torfe zum Zwecke der Rekultivierung auf Flächen des Werk Stocksee westlich der L68, auf den Flurstücken 163, 164, 165 und 168 (in geringen Teilbereichen) der Flur 3, Gemarkung Stocksee beantragt. Das Kiesabbaugebiet umfasst ca. 10 ha, wobei von dem Änderungsvorhaben nur rund 3 ha betroffen sind. Erwartet werden auf den beantragten Flächen ca. 30.000 m³ Torfboden. Diese sollen auf einer Fläche von ca. 3 ha (i. W. Flurstück 163) aufgebracht werden. Teilmengen werden zur Bodenverbesserung auf den Flurstücken 164 und 165 verwendet. Der Flächenverbrauch bleibt unverändert, da keine Erweiterung des Vorhabengebiet geplant ist. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Wiederherstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht im Rahmen der landschaftspflegerischen Rekultivierung nach dem Kiesabbau.

Planfeststellung Ausbaustrecke ABS/NBS München – Freilassing – Grenze D/A/ – Simbach – Grenze D/A Planungsabschnitt 3 (Tüßling - Freilassung), Planfeststellungsabschnitt 3.2

ID: 4463 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bauvorhaben hat im Wesentlichen den zweigleisigen Ausbau der bestehenden Strecke 5723 Mühldorf – Freilassing von Bahn-km 19,443 -29,036 im Planfeststellungsabschnitt 3.2 des Planungsabschnitts 3 der Ausbaustrecke ABS/NBS München -Freilassing -Grenze D/A -Simbach -Grenze D/A zum Gegenstand. Das Bauvorhaben beinhaltet neben dem Neubau des zweiten Gleises mit Verlegung der Ellertinger Kurve, die Änderung sowie den Neubau von Ingenieurbauwerken (Eisenbahn-und Straßenüberführungen), Neubau von Durchlässen, tiefgreifende Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrunds im Bereich des Bestands-und Ausbaugleises, Neubau des Haltepunktes Kirchweidach mit P+R-Anlage, Neubau des Überholbahnhofs Tyrlaching, Neubau der Überleitstelle Gutendorf, Änderung bzw. Neubau der Bahnkörperentwässerung einschließlich Regenrückhaltebecken, Neubau einer durchgehenden Elektrifizierung, Ausrüstung mit ETCS, Neubau von Rettungszufahrten, Neubau von Kabelführungssystemen, Anpassung von bahnparallelen Straßen-und Wirtschaftswegen, Lärmschutz, Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie Grunderwerb und vorübergehende Inanspruchnahmen von Grundstücken. Das Bauvorhaben erstreckt sich über das Gebiet der Gemeinden Garching a. d. Alz, Feichten a. d. Alz, Kirchweidach und Tyrlaching. Trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen sind in den Gemeinden Marktlberg, Haiming sowie in Bernau a. Chiemsee vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 04.04.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle München) Arnulfstraße 9/11 80335 München Deutschland DB InfraGO AG Richelstraße 3 80634 München Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Arnulfstr. 9/11 80335 München Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2024 Enddatum der Auslegung 15.10.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (16.09.2024 bis einschließlich 15.10.2024) schriftlich unter der Adresse: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München oder per E-Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.11.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.09.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Isolation von Heparin aus Mukosa in 14943 Luckenwalde OT Frankenfelde; Reg.-Nr.: 50.029.00/23/4.1.19GE/T12, 50.029.Z0/23/4.1.19GE/T12

Die Firma Helaxa GmbH & Co. KG, Nordkanalstraße 28 in 20097 Hamburg, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Isolation von Heparin aus Mukosa. Der Standort befindet sich innerhalb eines festgesetzten Industrie- und Gewerbegebietes des rechtskräftigen Bebauungsplanes „14/94 Zapfholzweg II“ der Stadt Luckenwalde in der Marie-Curie-Straße 2 in 14943 Luckenwalde, Gemarkung Frankenfelde, Flur 6, Flurstück 79/33, 153, 162, 164, 165, 311. Beantragt ist weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für Baumfällmaßnahmen, Baustelleneinrichtung, Geländemodellierung, Leitungslegung (Gräben, Schächte), Bodenverbesserung (Austausch, Stabilisierung) und Pflasterflächen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 4.1.19 GE, 7.9.2 G und 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Teltow-Fläming beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser. Weiterhin ist das Vorhaben den Nummern 4.2 A und 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen. Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Beteiligtes Fachrecht für den vorsorgenden Bodenschutz

Das Bundes-Bodenschutzgesetz findet immer dann Anwendung, wenn und soweit andere Fachrechte keine bodenbezogenen Regelungen enthalten. Da aber andere Fachrechte wie das Baurecht und das Naturschutzrecht diesbezügliche Regelungen getroffen haben, wird der vorsorgende Bodenschutz durch verschiedene Fachaufgaben realisiert. In erster Linie sind die für den Bodenschutz verantwortlichen Behörden zuständig – auf Gesamt-Berliner und auf bezirklicher Ebene. Diese Behörden setzen sich auch für Bodenschutzbelange in den Aufgaben ein, für die sie zwar nicht originär verantwortlich sind, die aber große Auswirkungen auf den Boden haben. In Berlin sind das vor allem folgende: Erstellung des Flächennutzungsplans (FNP) (nach §§ 5 ff. BauGB) Der FNP stellt für ganz Berlin die zulässige Nutzung der Flächen dar. Da damit im groben Rahmen vorgegeben ist, welches Ausmaß die Bodenbelastung annehmen kann, muss diese Planung die konkreten Potentiale und Funktionen der jeweiligen Böden berücksichtigen. Erstellung des Landschaftsprogramms (LaPro) nach BerlNatSchG Das LaPro von 1994 schützt in seinem „Teilplan Naturhaushalt“ die abiotischen Komponenten der Landschaft. Dazu gehört auch der Boden; für ihn wurde das Vorranggebiet Bodenschutz ausgewiesen. Mit der Fortentwicklung des Bodenschutzrechts muss diese Ausweisung unter dem spezifischen fachlichen Aspekt überprüft werden. Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach BerlNatSchG Die Eingriffsregelung nach NatSchG soll die Natur vor Übernutzung schützen, indem Eingriffe in Natur und Naturhaushalt (zu dem auch der Boden gehört) vermieden oder ausgeglichen werden. Der Leitfaden „Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (SenStadtUm 2012) leitet für den Boden eine Eingriffsbewertung ab und ermöglicht so, den Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Boden zu monetarisieren. Erstellung von Bebauungsplänen Diese regeln verbindlich die mögliche bauliche Nutzung des Bodens und sind deswegen – neben dem FNP – ein wichtiges Instrument zum schonenden Umgang mit dem Boden. Seit 2004 müssen für alle Bebauungspläne eine “Strategische Umweltprüfung”, eine Form der Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt immer durch den Vergleich „jetziger planungsrechtlicher Zustand“ gegenüber dem „künftigen Planungszustand“ und erlaubt den Boden vorsorgend zu schützen. Nach Anpassung des BauGB an die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung wurde die Umweltprüfung in der Bauleitplanung (UP) eingeführt. In der Umweltprüfung sind die Belange des Umweltschutzes darzustellen. Für das jeweilige Planungsgebiet eine Bestandsaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen und deren mögliche Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben abzuwägen. Festsetzung von Wasserschutzgebieten Bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten spielt u.a. die Qualität der Böden eine Rolle (z.B. Mächtigkeit der filterfähigen Schicht); außerdem schützen viele Regelungen der Schutzgebietsverordnung auch den Boden mit. Regelung der Abfallwirtschaft Da viele Bodenbelastungen aus unsachgemäßer Ablagerung von Abfällen entstanden sind, ist der sorgfältige Umgang mit Abfällen schon traditionell ein wesentliches Element im vorsorgenden Bodenschutz. Dazu gehört als Problem auch der Klärschlamm: dieser ist mit seinem hohen Gehalt organischer Substanz eigentlich ein wertvoller Stoff zur Bodenverbesserung. Allerdings sind darin meist Schadstoffe in so hohen Konzentrationen enthalten, dass diese den Boden langfristig mehr schaden als nützen. Deswegen werden Klärschlämme in der Regel entsorgt. Biokomposte hingegen können wegen ihres geringen Schadstoffgehaltes in Landwirtschaft oder Gartenbau verwertet werden. Die Vielzahl der Fachaufgaben darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese nur Teilaspekte des Bodenschutzes betrachten: als Filtermedium für den Wasserhaushalt oder als Standort für Baulichkeiten etc. Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes muss es deswegen sein, aus der Perspektive des Bodens die Nutzungsansprüche an ihn unter der Zielsetzung seines nachhaltig gesicherten Schutzes zu befriedigen.

Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung

Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung Rückstände von bestimmten Verfahren der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken können gegenüber dem natürlichen Hintergrund von Böden erhöhte Radionuklidgehalte aufweisen. Beim Umgang mit diesen Rückständen können unter ungünstigen Umständen Beschäftigte (innerhalb des Wasserwerks, aber auch im Zuge der Verwertung beziehungsweise Beseitigung) einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sein. Der Artikel beschreibt die Entstehung dieser Rückstände und zeigt auf, welche Expositionspfade zu einer erhöhten Strahlenexposition für Beschäftigte führen können. Natürliche Radionuklide im Rohwasser Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Beseitigung oder Verwertung Rechtlicher Rahmen Expositionspfade und Expositionsszenarien Literatur Natürliche Radionuklide im Rohwasser Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen von Uran -238, Uran -235 und Thorium-232 sind in allen Gesteinen in Spuren anzutreffen. Wenn Rohwasser mit diesen Gesteinen in Kontakt kommt, lösen sich Radionuklide zu einem kleinen Teil aus dem Gestein heraus und gelangen in das Grundwasser. Die Aktivitätskonzentration hängt entscheidend von der Gesteinsart und deren chemischer Zusammensetzung ab. Die Studie Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) bestätigte dies. Die Tabelle zeigt einen Auszug der Ergebnisse: Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Rohwasser in Millibecquerel pro Liter, abhängig von der Gesteinsart der wasserführenden Grundwasserschicht ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Gesteinsart U -238 Ra -226 Pb -210 Po -210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Basalt <0,74 5,7 1,0 2,8 1,9 20 0,99 5,6 <0,81 5,4 Gneis <0,74 15 2,2 7,0 7,8 29 1,8 8,3 4,3 7,8 Granit 1,2 53 12 98 9,5 70 2,0 19 11 29 Kalkstein 6,0 210 5,9 160 3,2 23 1,3 18 5,4 110 Sand 3,6 120 7,1 36 2,1 18 1,3 19 6,7 46 Schiefer 1,1 97 2,6 27 2,1 19 1,8 9,4 3,7 26 Sandstein 17 590 12 380 3,6 31 2,9 630 9,3 210 sonstiges Gestein 2,5 620 8,0 300 4,1 270 2,0 410 7,5 130 Die Aktivitätskonzentration der Radionuklide im Rohwasser ist zudem abhängig von dem Redox-Potential , dem pH-Wert im Rohwasser und der Löslichkeit der Radionuklide . nach oben Rückstandsarten bei der Wasseraufbereitung Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, müssen Rohwässer gegebenenfalls zu Trinkwasserqualität aufbereitet werden. Zur Entfernung von Störstoffen wendet man je nach chemischer Zusammensetzung des Wassers unterschiedliche Verfahren zur Wasseraufbereitung an. Die dabei anfallenden Rückstände sind nach einer Definition [1] des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hauptsächlich eisenhaltige Schlämme, kalkhaltige Schlämme, Flockungsschlämme, Aktivkohle und Siebgut. Weitere Rückstände können beim Austausch von Filtermaterial (zum Beispiel Filtersand/Filterkies) oder speziellen Absorberharzen sowie beim Anlagenrückbau (zum Beispiel Rohre mit Ablagerungen) anfallen. Bisher wurden bei der Trinkwasseraufbereitung Radionuklide normalerweise nicht gezielt entfernt. Trotzdem können sich diese in einem Teil der Rückstände über das natürliche Niveau von Böden und Gesteinen hinaus anreichern. Im Oberflächenwasser ist die Konzentration natürlicher Radionuklide geringer als im Grundwasser; deshalb sind vor allem bei der Aufbereitung von Grundwasser Rückstände mit erhöhten Radionuklidgehalten zu erwarten. Medianwerte (Med) und Maximalwerte (Max) der Aktivitätskonzentrationen häufig vorkommender natürlicher Radionuklide im Oberflächenwasser und im Grundwasser in Millibecquerel pro Liter ( Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland ) Wasserart U -238 Ra -226 Pb -210 Po-210 Ra -228 Med Max Med Max Med Max Med Max Med Max Grundwasser 5,4 620 8,4 380 2,7 82 1,6 630 7,8 210 Oberflächen-Wasser 1,3 39 4,3 32 2,2 29 1,6 19 4,2 42 Bisher sind bei Rückständen aus der Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasser erhöhte Radionuklidgehalte in Eisenschlämmen und Kalkschlämmen aus der Entsäuerung sowie in Austauschharzen, Aktivkohle und Filterkiesen aus der Enteisenung/Entmanganung bekannt. Bei Thermalwasserquellen wurde zudem von radionuklidhaltigen Inkrustationen berichtet . In den vor allem bei der Aufbereitung von Oberflächenwasser anfallenden Flockungsschlämmen und im Siebgut sind keine erhöhten Radionuklidgehalte zu erwarten. Der DVGW hat mit dem Arbeitsblatt W256 [2] Hinweise und Hintergrundinformationen zu Vorkommen, Verwertung und Entsorgung von radionuklidhaltigen Rückständen in der Wasserversorgung veröffentlicht. nach oben Beseitigung oder Verwertung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verwertung gegenüber einer Beseitigung vorzuziehen. Allerdings entfällt bei einer Gefahr für Mensch und Umwelt der Vorrang zur Verwertung. Von den oben aufgeführten Rückständen können Eisenschlämme, Kalkschlämme aus der Entsäuerung und Filterkiese grundsätzlich wiederverwertet werden. Der DVGW empfiehlt in seinem Merkblatt W221-3 [1] für diese Rückstände verschiedene Verwertungsmöglichkeiten: Eisenschlämme werden in der Umwelttechnik verwendet, um den Gehalt an Schwefelwasserstoff und Phosphat zu senken. Außerdem kommen sie in der Ziegelindustrie und in der Zementindustrie sowie bei der Herstellung von Pflanzgranulat als Sekundärrohstoff zum Einsatz. In der Vergangenheit wurden etwa 35 Prozent der Eisenschlämme deponiert; aus abfallrechtlichen Gründen wird dieser Anteil in Zukunft voraussichtlich sinken. Kalkschlämme aus der Entsäuerung werden zur Verbesserung ("Melioration") des pH-Wertes im Boden in der Land- und Forstwirtschaft ausgebracht. Die Verwertung dieser Rückstände - etwa bei der Herstellung von Kalk und Zement oder zur Herstellung künstlicher Bodensubstrate – ist denkbar. Da Filterkiese aus der Enteisenung und Entmanganung über mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Wasserwerk im Einsatz bleiben, fallen diese nur selten als Rückstand bei den Wasserversorgern an. Deshalb haben sich für diese Rückstände keine festen Entsorgungswege durchgesetzt. Von Einzelfällen ist bekannt, dass die Kiese zur Inbetriebnahme neuer Filteranlage in anderen Wasserwerken oder im Straßenbau eingesetzt werden. Zudem könnten sie im Landschafts- und Wegebau verwertet werden. Informationen zur Menge der verwerteten oder deponierten Rückstände sind nicht veröffentlicht und liegen auch dem DVGW nicht vor. Für Ablagerungen ist bisher keine Verwertungsoption bekannt, während Aktivkohle und Absorberharze aufgrund des hohen Kohlenstoffanteils grundsätzlich thermisch verwertbar sind. nach oben Rechtlicher Rahmen Anfang 2014 veröffentlichte die Europäische Atomgemeinschaft ( EURATOM ) europäische Grundnormen zum Strahlenschutz . Darin werden Rückstände aus Grundwasserfilteranlagen als ein relevanter Industriezweig eingestuft. Die EURATOM -Mitgliedsländer sind verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung In Deutschland erfolgte dies im Jahr 2017 mit dem Strahlenschutzgesetz . Ergänzend hierzu wurde die Strahlenschutzverordnung im Jahr 2018 überarbeitet. Beide gesetzlichen Regelungen sind seit dem 31.12.2018 in Kraft. In der Anlage 1 zum Strahlenschutzgesetz werden Filterkiese, Filtersande und Kornaktivkohle erstmals in der Liste der zu berücksichtigenden Rückstände mit aufgeführt und unterliegen somit den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes. Weitere Vorgaben Sofern Rückstände aus Wasserwerken in Bauprodukten wiederverwertet werden, sind zudem die Vorgaben der europäischen Empfehlung zur natürlichen Radioaktivität in Baumaterialien einzuhalten, nach der von handelsüblichen Baustoffen keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung ausgehen sollte. Im Strahlenschutzgesetz sind auch Regelungen für Bauprodukte niedergelegt, die ebenfalls zum 31.12.2018 in Kraft traten. Weiterhin ist zu prüfen, ob die geplante Verwertung oder Beseitigung abfallrechtlich zulässig sind. Insbesondere bei einer Verwertung im Landschaftsbau oder im Straßenbau sind die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zum Auslaugverhalten von mineralischen Reststoffen zu berücksichtigen. Für den Transport von Materialien muss das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) eingehalten werden. nach oben Expositionspfade und Expositionsszenarien Je nach Menge, Radionuklidgehalt im Rückstand und Entsorgungsvariante können Beschäftigte - in Wasserwerken oder bei Entsorgungs- beziehungsweise Verwertungsfirmen - beim Umgang mit Rückständen aus Wasserwerken einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt sein. Ob tatsächlich eine erheblich erhöhte Strahlenexposition (mehr als einem Millisievert pro Jahr zusätzlich zur natürlichen Umweltradioaktivität) für Beschäftigte zu befürchten ist, lässt sich anhand einer Dosisabschätzung ermitteln. Bei einer Dosisabschätzung sollten die Situationen Aufenthalt der Beschäftigten in Räumen, in denen Rückstände lagern, Umgang mit den Rückständen bei Lagerung, Verwertung, Transport oder Beseitigung und Wartung beziehungsweise Reinigung von Betriebsanlagen betrachtet werden. Aus Sicht des Strahlenschutzes sind dabei die Expositionspfade äußere Gammastrahlung , Inhalation von Staub und Inhalation von Radon und Radonzerfallsprodukten zu berücksichtigen. Weiterhin können bei einer Deponierung oder einer Verwertung im Straßenbau und vor allem im Landschaftsbau Radionuklide aus den Rückständen mit dem Sickerwasser freigesetzt und ins Grundwasser eingetragen werden. Für die Allgemeinbevölkerung ergibt sich bei einer Nutzung dieses Grundwassers unter Umständen ein zusätzlicher Expositionspfad. Die Verwendung beeinträchtigten Grundwassers aus einem Privatbrunnen zu Trinkwasserzwecken oder zur Beregnung ist daher bei einer Dosisabschätzung zwingend zu berücksichtigen. Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern In verschiedenen Studien wurde für den Umgang mit Eisen-, Mangan- und Kalkschlämmen die Strahlenexposition für Beschäftige in Wasserwerken, bei Entsorgungsbetrieben und bei Verwertern abgeschätzt ("Ermittlung von Arbeitsfeldern mit erhöhter Exposition durch natürliche Radionuklide und überwachungsbedürftige Rückstände – Rückstände aus der Trinkwasseraufbereitung, Teil I und Teil II "). Im Ergebnis ist selbst unter ungünstigen Annahmen eine Überschreitung des Dosisrichtwerts für die Bevölkerung von einem Millisievert pro Jahr nicht zu befürchten. Aus den bisher veröffentlichten Aktivitätsgehalten zu Aktivkohle und Inkrustation aus Wasserwerken ist ebenfalls keine erhöhte Strahlenexposition für die Bevölkerung abzuleiten. Bei der Entsorgung oder Verwertung von Filterkiesen aus der Manganentferung/Eisenentfernung sowie von hochbeladenen Austauschharzen, die bei der gezielten Entfernung von Uran entstehen, kann eine Überschreitung des Dosisrichtwertes nach bisherigem Kenntnisstand unter ungünstigen Umständen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird eine Einzelfallbetrachtung empfohlen. Sollte nach dieser Prüfung der Dosisrichtwert tatsächlich überschritten sein, ist in diesen Fällen zu klären, welche Maßnahmen zur Dosisminderung mit vertretbarem Aufwand eingeführt werden können. Hierzu zählen beispielsweise das Tragen persönlicher Schutzausrüstung oder die Suche nach alternativen Entsorgungswegen. Berechnungsvorschriften Das BfS erstellt aktuell Berechnungsvorschriften, mit denen sich die effektive Dosis für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung aufgrund einer Exposition durch NORM -Stoffe abschätzen lässt (Berechnungsgrundlagen NORM ). Bis zur Fertigstellung dieser Berechnungsvorschrift bietet das BfS Empfehlungen für eine vereinfachte Abschätzung der Strahlenexposition für Beschäftigte und Personen der Bevölkerung an. nach oben Literatur [1] DVGW (2000): Rückstände und Nebenprodukte aus Wasseraufbereitungsanlagen; Teil 3: Vermeidung, Verwertung und Beseitigung. DVGW -Arbeitsblatt W221-3 [2] DVGW (2020): Radionuklidhaltige Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser – Bewertung und Entsorgung. DVGW -Arbeitsblatt W256 Stand: 17.04.2024

LSG Drömling

Gebietsbeschreibung Der Drömling, eine beckenartige Niederung im nordöstlichen Teil Sachsen-Anhalts, erstreckt sich zwischen Calvörde im Osten und Oebisfelde im Westen. Insgesamt beträgt die Ost-West-Ausdehnung ungefähr 26 km. In Nord-Süd Richtung markieren die Orte Kunrau und Rätzlingen die Grenze, so daß das LSG eine Breite von zirka 18 km besitzt. Es werden überwiegend die Niederungsbereiche, die in die Talsandinseln eingebettet sind, in das LSG eingeschlossen. Das LSG umfaßt nahezu die gesamte Landschaftseinheit Drömling und ragt mit kleinen Teilen in die Landschaftseinheit Altmarkheiden hinein. Die Landschaft des Drömlings wird wesentlich durch die Moordammkulturen bestimmt. Sie geben den Wieden und Weiden ihren einmaligen und individuellen Charakter. Die Ausprägung der Moordammkulturen ist im LSG entsprechend ihrer Nutzungsgeschichte recht unterschiedlich. Das ”Land der 1 000 Gräben”, wie der Drömling auch genannt wird, ist landschaftlich durch den ebenen Charakter der Niederung geprägt. Vom Rand des Drömlings kann man bei guter Sicht weit in die Landschaft hineinschauen und die beckenartige Struktur erkennen. Im Drömling sind horizontale Strukturen nur in Form der Gehölze erkennbar, häufig als wegbegleitende Pappelreihen. Große Reliefunterschiede sind nicht vorhanden. Anders als die Landschaften des nördlichen und des südlichen Drömlings mit ihren Moordammkulturen ist der mittlere Bereich des Drömlings strukturiert. Hier wechseln Waldflächen unterschiedlicher Größe mit Wiesen, Gräben und Kanälen einander ab. Die Wälder wachsen oftmals auf den Horsten, den Talsandinseln, während die nährstoffreichen Anmoore und Niedermoore als Grünland genutzt werden. Auf höher gelegenen Flächen kommen Äcker vor. Zusätzlich wird die Landschaft durch die Kolonien, Gehöfte auf den Talsandinseln, geprägt, die ihr einen dörflichen Charakter verleihen. Die Verbindung der einzelnen Landschaftsräume wird durch Gräben und Kanäle hergestellt. Auch diese gehören zur landschaftlichen Individualität des Drömlings. Die Gräben sind mit mehr oder weniger schmalen Röhricht- oder Uferstaudenfluren bestanden. Die Böschungskanten sind häufig mit Gehölzen, wie Eiche oder Esche, bepflanzt, und ein Weg führt grabenparallel. Dadurch entstehen eigene Landschaftsräume, die sich linienhaft durch den Drömling ziehen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse der Anwesenheit des Menschen im LSG gehören der Mittelsteinzeit an und stammen aus Köckte. Sie sprechen für eine für Jagd und Fischfang günstige Umgebung in der Ohreniederung. Die Besiedlung des Drömlings durch Ackerbauern und Viehzüchter war nur in den trocken-warmen Perioden der Klimageschichte und somit im Atlantikum und im Subboreal möglich. Deshalb finden sich lediglich Funde aus der Jungsteinzeit (Miesterhorst, Sachau, Köckte) und aus der Bronzezeit (Miesterhorst, Peckfitz). Nach Einsetzen der feuchtkalten Klimaperiode des Subatlantikums um 800 v. Chr. konnte dagegen keine dauerhafte Besiedlung mehr erfolgen, weshalb sich innerhalb des LSG keine Funde der Eisenzeit, der römischen Kaiserzeit sowie des frühen Mittelalters nachweisen lassen. Doch auch die Fundstellen der Jungstein- und Bronzezeit blieben vereinzelt. Über beide Perioden hinweg wurde nur die Gegend um Miesterhorst besiedelt, eine aus der Niederung ragende Talsandinsel. Für die Bronzezeit sind über Luftbilder erstmals auch Grabhügel nachgewiesen. Eine agrarische Nutzung fand im Drömling erst wieder im hohen Mittelalter statt, wie einzelne Streifengewanne bescheidenen Ausmaßes mit umgebenden Gräben bei Trippigleben und Wenze zu erkennen geben. Eine intensivere Nutzung des Drömlings durch den Menschen unterblieb zunächst aufgrund seiner relativen Unzugänglichkeit über viele Jahrhunderte hinweg nahezu völlig. In früher Zeit war der Drömling ein meist mit Erlen, Birken, Weiden und Hasel bestandenes Sumpfgebiet. In diesem lagen zahlreiche kleinere Anhöhen, die bereits erwähnten Horste. Auf den Horsten stockten in der Regel Eichenmischwaldungen, seltener wurden auch Hutungen oder Pflanzenbau betrieben. Da es meist an festen Wegen fehlte, war eine Nutzung ausgedehnterer Flächen mit großen Aufwendungen verbunden. Die historische Flächennutzung im Drömling bestand im wesentlichen aus ungeregelter Weidewirtschaft bzw. der winterlichen Brenn- und Nutzholzgewinnung an den wenigen begehbaren Stellen. Die preußische Regierung forcierte seit etwa 1770 auf direkte Veranlassung Friedrichs II. die Planung und Durchführung von Meliorationsmaßnahmen. Ziel der Landeserschließung war auch eine Begünstigung der Ansiedlung von Kolonisten im schwach besiedelten Drömlingsgebiet. Während der Regierungszeit von Friedrich II. waren bereits verschiedene Sumpfgebiete entwässert worden (Netze-, Warthe-, Oderbruch, Rhinluch), und sein bekanntes Urbarmachungsedikt von 1765 war die Grundlage für weitere landeskulturelle Maßnahmen. Am 28. April 1770 unterzeichnete Friedrich II. von Preußen eine "Instruktion an die Kammerdeputation für die Altmark und Prignitz zur Etablierung von Kolonisten durch nützliche Rodung und Urbarmachung des Drömlings". 1782 wurde der renommierte Wasserbautechniker und Bauassessor Heinrich August Riedel in den Drömling berufen. Riedel erkannte ziemlich schnell, daß seinerzeit nur die Ohre für einen Abfluß des Drömlingswassers in Frage kam und ließ sie deshalb von Neuhaldensleben an aufwärts vermessen. Ein Jahr später war das Nivellement von Jahrstedt bis Calvörde fertiggestellt und der größte Teil des Drömlings vermessen. Nach der Bewilligung der nötigen Gelder konnten unter der Leitung Riedels endlich die unmittelbaren Grabenarbeiten beginnen. Der für das Gelingen der Drömlingskultivierung wichtige Aushub des Ohrebettes erfolgte ab der Mündung in die Elbe auf einer Länge von etwa 80 km und war im Jahre 1786 beendet. Bis 1802 entstanden auf 198 km Länge insgesamt 38 Abzugskanäle und 17 Gräben, 32 Brücken, jeweils 16 Schleusen und Dämme zur Regulierung des Wasserstandes sowie fünf Gehöfte als Dienstwohnungen für die Beamten der örtlichen Meliorationsbehörden. Durch die Gesamtheit der wasserregulierenden und erschließenden Maßnahmen war so seit dem Ende des 18. Jahrhunderts eine geregelte Weide- und Grünlandwirtschaft im Drömling möglich. Die wasserbaulichen Maßnahmen entsprachen den damaligen Wirtschaftsverhältnissen und bewirkten ausreichende Erträge. Verbunden mit den wasserbaulichen Maßnahmen und der nachfolgenden Zunahme der Bevölkerungsdichte war ein rapider Rückgang der Waldfläche im Drömling. Besonders seit den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts erkannte man, daß die Umwandlung von Waldbeständen in Acker- und Weideflächen den Dörfern durch die mögliche Aufstockung ihrer Viehbestände und den Verkauf von überschüssigen Feldfrüchten einen erheblich größeren Nutzen brachte als der bis dahin übliche Niederwaldbetrieb. Im Oktober 1847 übernahm der Braunschweiger Theodor Hermann Rimpau (1822 bis 1888) das frühere Rittergut und damalige Vorwerk derer von Alvensleben in Kunrau und setzte so das unter Friedrich II. begonnene Projekt der Kultivierung des Drömlings in einer zweiten Meliorierungsphase weiter erfolgreich fort. Durch Rimpau erfolgten grundlegende Verbesserungen der bereits in früheren Zeiten angewandten Technik der Moordammkultur. Bis in die 1970er Jahre waren im Drömling nach Rimpauschem Muster auf zirka 3 500 ha landwirtschaftlicher Fläche sogenannte Moordämme vorhanden, die jeweils eine Größe zwischen 0,10 bis 3,25 ha - im Mittel 0,96 ha - besaßen. Die Dammgräben hatten eine Gesamtlänge von zirka 1 500 km. An den Gräben befanden sich auf etwa 340 ha überwiegend standortgerechte Gehölze. Teil des Grabensystems war ein ständig erweitertes dichtes Netz von Wehren und Stauen. Der Landschaftscharakter des Drömlings erhielt dadurch sein bis in die heutige Zeit fortbestehendes Gepräge. Die Nutzungsgeschichte der jüngeren Zeit wird im wesentlichen durch Ackerbau und Viehzucht geprägt, die Ansätze sonstiger Nutzungsformen bleiben insgesamt recht dürftig. Der Bau des Mittellandkanals (Weser-Elbe-Kanal) im Süden des Drömlings in den 30er Jahren dieses Jahrhunderts brachte der Region aus verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Sicht vorerst keine unmittelbaren Vorteile. Die künstliche Teilung des Gebietes in Nord- und Süddrömling hatte jedoch zur Folge, daß die Vorflutverhältnisse der Binnengräben im Bereich Allerkanal und Mittelgraben neu geregelt werden mußten. Die beiden großen Drömlingsvorfluter Ohre und Aller wurden deshalb 1937 über Entlastungskanäle und Einlaßbauwerke mit dem Mittellandkanal verbunden, der so überschüssiges Drömlingswasser aufnehmen, in Trockenzeiten aber auch wieder abgeben kann. Erst mit diesen Maßnahmen war die Hochwassergefahr im Drömling endgültig gebannt. Die Wasserverhältnisse für die Landwirtschaft verbesserten sich dadurch entscheidend. Als Folge der intensiv betriebenen Entwässerung der Moorbereiche kam es allerdings zur Reduzierung der Torfschicht und dadurch zur weiteren Senkung der Oberfläche der Moore. Moorsackungen und die dadurch bedingte Verringerung der Wirkungsgrade der angelegten Vorfluter durch sich allmählich verkleinernde Grabenquerschnitte sowie Veränderungen der Standortanforderungen seitens der Landwirte führten deshalb dazu, daß jede zweite bis dritte Generation das System der Entwässerung verändern, meistens vertiefen mußte. Heute bestehen im Drömling noch 2 437 ha Moordammkulturen, von denen etwa 80 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Die letzte Entwässerungsetappe im Drömling steht im Zusammenhang mit der Großraumwirtschaft der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der DDR. Die Bestrebungen gingen bis in jüngste Zeit dahin, den Ackeranteil an der Flächennutzung zu erhöhen. Von 1935 bis 1990 wurden im Drömling 690 ha Grünland in Ackerland umgewandelt. Während die Arbeiten im südlichen und zentralen Drömling in den 1970er Jahren im wesentlichen abgeschlossen wurden, fing man im Norddrömling erst 1981 mit einem auf mehrere Jahre angelegten komplexen Meliorationsprogramm an. Die Wasserregulierung und die Größe der Einzelschläge wurden in dieser fünften und nachhaltigsten Drömlingsmelioration (”Sofortprogramm”) der industriellen Produktionsweise der Großbetriebe angepaßt. Insbesondere in den 80er Jahren wurden durch Anwendung verschiedener Technologien historische Moordammkulturen beseitigt (durch die Kuseyer Methode 1564 ha, Methode Pflügen und Planieren 50 ha und Tiefpflugsanddeckkultur 70 ha). Nach der im wesentlichen angewandten sogenannten Kuseyer Methode wurden im Abstand von 60 bis 100 m und einer Tiefe von 2,00 bis 2,60 m Teichgräben angelegt, deren Gesamtlänge 125 km betrug. Viele der kleinen Dammgräben wurde im Zuge der Errichtung der Breitgräben verfüllt, eingesetzte Graskarpfen sollten die Gräben krautfrei halten. Die vorliegende Flächenbilanz für 1984 macht die Veränderungen der Flächennutzung im Drömling der letzten mehr als 200 Jahre noch einmal deutlich. In diesem Jahr wurden im sachsen-anhaltischen Drömling bei einer Ausgangsfläche von etwa 26 000 ha zirka 40 % als Grünland, 37 % als Acker, 7 % als Wald und etwa 16 % als Kanäle, Gräben und Wege genutzt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die Entstehung, Entwicklung und weitere Existenz des Drömlings werden sowohl vom komplizierten tektonischen Bau des Untergrundes als auch von den geologischen Prozessen geprägt, besonders während der jüngsten geologischen Zeit, dem Quartär. Der Südteil des Drömlings zwischen Breitenrode und Rätzlingen befindet sich im nordwestlichen Bereich der herzynisch streichenden Hebungsstruktur der Flechtingen-Roßlauer Scholle. Diese nach Südwesten geneigte Pultscholle ist durch die etwa parallel zur Ohre von Südosten nach Nordwesten verlaufende Tiefenstörungszone, den ”Abbruch von Haldensleben”, begrenzt. Der Nordteil des Drömlings liegt auf der sich im Nordosten anschließenden und entlang der Störungszone treppenartig nach Nordosten abgesunkenen Scholle von Calvörde. Der Westteil des Drömlings, als Jahrstedter Drömling bekannt, befindet sich innerhalb der breiten, von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Störungszone Ristedt-Jahrstedt, die die Scholle von Calvörde quert und die Flechtingen-Roßlauer Scholle im Westen begrenzt. Die am Anfang der Tafeldeckgebirgsphase (im Oberen Perm, vor ca. 250 Millionen Jahren) abgelagerten Zechsteinschichten enthielten primär zirka 1 000 m mächtige Stein- und Kalisalze, die für das nachfolgende Strukturbild in der Region verantwortlich sind. Da die Salze auf Druck und tektonische Impulse plastisch reagieren, wanderten sie mit der zunehmenden Mächtigkeit des postsalinaren Deckgebirges aus Gebieten hoher Druckbeanspruchung zu den Schwächezonen im Gebirge ab. Im Drömling sammelten sie sich mit hoher Mächtigkeit entlang des Haldenslebener Abbruches. Nördlich Breitenrode bildeten sie sogar einen ovalen Salzstock, der an den Abbruch angelehnt ist. Innerhalb der Ristedt-Jahrstedter Störungszone sind die Salze in dem Salzstock von Jahrstedt angestaut. Nennenswert ist ebenfalls ein Salzstock zwischen Dannefeld und Peckfitz im Nordosten des Drömlings. Tektonische Bewegungen in der Trias, im Oberjura und in der Kreide dienten nicht nur als Impulse für die Salzwanderung, sie waren auch für die weitere Zerblockung des Deckgebirges in der Region verantwortlich. Der präkänozoische (prätertiäre) Untergrund des Drömlings erinnert heute an ein Puzzle aus mehreren, gegenseitig verschobenen Blöcken. Aufgrund der anhaltenden regionalen Hebungstendenz wurden die Deckgebirgsschichten soweit abgetragen, daß im Kerngebiet des Drömlings die Zechsteinsalze nur unter einer dünnen Decke des unteren Buntsandsteins mit darüberliegenden 100-150 m mächtigen lockeren känozoischen Bildungen nah der Oberfläche anstehen. Seit dem am Ende der Triaszeit erfolgten Durchbruch der Salzstöcke sind diese der Auslaugung ausgeliefert. Entlang der unzähligen Störungen wurde das Salz ebenfalls abgeführt. Infolgedessen senkte sich das zirka 10 km breite Kerngebiet zwischen Breitenrode, Miesterhorst und Rätzlingen langsam ab. Die Auslaugung wird durch eine weitere Zuwanderung des Salzes aus der Umgebung kompensiert. Der Prozess setzt sich bis heute kontinuierlich fort. Durch den mehrmaligen Klimawechsel und die damit verbundenen Erosions- und Akkumulationsprozesse im Quartär erfolgte die endgültige Ausformung des Drömlings. Das Elstereis schuf im Subrosionsbereich der Salzstöcke Breitenrode und Jahrstedt sowie entlang einer Störung bei Mannhausen Exarationsrinnen, deren Basis sich heute unter -20 m NN befindet. Die Rinnen wurden mit glazifluviatilen und glazilimnischen Ablagerungen gefüllt und von Geschiebemergel überdeckt. Die Nivellierungsprozesse während der nachfolgenden Holsteinwarmzeit haben die Elster-Geschiebemergel bis auf wenige Reste erodiert. Im Drenthestadium der Saalekaltzeit ist die Niederung erneut mit 20-80 m mächtigen glazifluviatilen bis glazilimnischen Sedimenten und einer abschließenden Grundmoräne aufgefüllt worden. Bei dem Zerfall des Drentheeises erfolgte die Entwässerung der Calvörder Randlage nach Westen zuerst durch das Spetze-Tal. Die Wasser von der Plankener Randlage suchten sich einen anderen Weg nach Süden zum ”Großen Bruch”. Später wurde ein Zungenbecken im Hinterland der beiden Randlagen frei, und die Schmelzwasser konnten über den Drömling nach Westen abfließen. Das Ohre-Urstromtal wurde erst nach dem Durchbruch zwischen Satuelle und Bülstringen angelegt und wurde während des Warthestadiums als Teil des Breslau-Magdeburg-Bremer Urstromtals weiter ausgeformt. Der maximale Vorstoß des Wartheeises ist heute durch die Letzlinger Randlage markiert. Zwischen Jübar, Brome und Klötze entwässerte diese zum Ohre-Urstromtal durch die obere Ohre (von Norden nach Süden) sowie durch die weiteren, sich östlich anschließenden Wasserbahnen (von Nordosten nach Südwesten). Die Drömlingniederung wurde dadurch im Norden und Nordosten erosiv erweitert, der Drömlingsrand vom Sander umsäumt. Die Drenthegrundmoräne ist in der Niederung bis auf 5-30 m mächtige Reste erodiert worden, örtlich, wie zum Beispiel nördlich Breitenrode und bei Mannhausen, fehlt sie sogar völlig. Als Sedimentkompensation lagerten die Schmelzwasser in der Zeit nach dem Zerfall des Drenthe- bis zum Abzug des Wartheeises eine 20-60 m mächtige Sanddecke ab, in der meist entlang der Störungszonen einzelne Senken mit eemwarmzeitlicher limnischer Füllung vorhanden sind. Am Ende des Warthestadiums gelang der Elbe der Durchbruch zwischen Magdeburg und Rogätz nach Norden, es kam zur Entstehung eines neuen Erosionsniveaus im Osten. Als Folge bildete sich eine Wasserscheide zwischen den Einzugsgebieten der Weser und der Elbe. Im Drömling verläuft sie zwischen der Aller, die die Niederung zur Weser entwässert, und der Ohre, die jetzt im Bereich des ehemaligen Ohre-Urstromtales nach Osten zur Elbe fließt. Der Kernbereich des Drömlings blieb in der Weichselkaltzeit durch weiter anhaltende Subrosionsprozesse als Depression erhalten und fing die Wasser beider, dort durch kleine Rinnsale kommunizierenden Flüsse auf (Bifurkation). Es folgte die Aufschotterung der maximal 10 m mächtigen fluviatilen Niederungssande, die die Drömlingniederung bis auf 55-58 m über NN auffüllten. Die unter dem Torf weit verbreiteten spätglazialen Kalkmudden belegen, daß schon ab dem Ausgang der Weichselkaltzeit weite Bereiche des Drömlings unter Wasser standen. Vereinzelt vorhandene Sandhorste stehen entweder mit unterschiedlicher Absenkung des Untergrundes in Verbindung oder wurden von der Erosion der Flußrinnen am Ende der Weichselkaltzeit verschont. Der Drömling ist ein fast 30 km breites Becken, welches im Westen und Südosten mit dem Talzug nur durch etwa 2 km breite Talengen verbunden ist. Im Norden tritt die Ohre in den Drömling ein, und im Süden ist es die Aller, die Wasser in das Gebiet bringt. Aufgrund des geringen Gefälles verzweigte sich das Wasser der Ohre und der Aller in kleine Rinnsale und strömte durch das gesamte Gebiet. Dadurch wurden Schlick, Feinsand und Torf abgelagert, so daß großflächig Versumpfungsmoore entstehen konnten. Der Flachmoortorf füllte alle ursprünglichen Senken und tieferliegenden Flächen allmählich bis zur heutigen, fast ebenen Fläche auf. Auf diese Weise entstand ein 1-2 m mächtiges Niederungsmoor, das bis auf einige Sandhorste die gesamte Niederung des Drömlings bedeckt. Der Drömling liegt in der Bodengroßlandschaft des östlichen Aller-Urstromtals. Hier wurden Entstehung, Morphologie und Eigenschaften der Böden fast auschließlich durch das in wechselnder Tiefe zirkulierende Grundwasser bestimmt. Im Drömling können drei geomorphologische Bodenbildungsbereiche unterschieden werden: die Niederterassen, die Drömlingsniederung im engeren Sinne und die Auen von Aller und Ohre. Die ältere (höhergelegene) Niederterrassenoberfläche liegt zwischen 61 und 59 m über NN. Sie umsäumt die Drömlingsniederung und bildet Inseln, sogenannte Horste, im Moorgebiet. Die Begrenzung zur Drömlingsniederung ist durch einen Geländeabfall mit 1 bis 2m Höhendifferenz ausgeprägt, der in historischen Karten noch als Böschung dargestellt wurde. Die auftretenden Böden weisen in der Regel eine Diskrepanz zwischen den im Profil sichtbaren hydromorphen Merkmalen und dem aktuellen, tiefer liegenden Grundwasserstand auf. Nach dem Flächenanteil dominieren Gley-Braunerden bis Podsol-Gley-Braunerden und reliktische, teils eisenreiche Gleye. In den grundwassernäheren Senken und Rinnen haben sich Humusgleye, seltener Moorböden erhalten. Die Drömlingsniederung nimmt zirka 50% des gesamten LSG ein. Sie beginnt etwa mit der 57,5 m Höhenlinie, die dem ehemaligen mittleren Wasserstand vor der Trockenlegung des Drömlings entspricht. Die Oberfläche der Niederung liegt bei 56,5 m über NN. Sie ist aufgrund der Moorsackung schwach wellig und wird durch Entwässerungsgräben und aufgeschüttete Dämme unterbrochen. Hier sind mineralische und organische Naßböden (Gleye, humusreiche Gleye, Anmoorgleye bis Moorgleye und Moorböden) entwickelt. Die Moorböden sind meist flach- bis mittelgründig. Nach der Entstehung sind die Moore Versumpfungsmoore mit Anteilen von Überflutungsmooren. Generell sind sie soweit entwässert, daß sich ein Erdniedermoor (entwässerter, degradierter Torfboden) ausgebildet hat. Zur Inkulturnahme sind die Torfböden unterschiedlich stark übersandet worden. Aufgrund der geringmächtigen Torfschicht und der Moorzehrung durch Entwässerung und Bewirtschaftung kommen im Randbereich des Moores in einem breiten Streifen Moorgleye, Anmoorgleye und Humusgleye vor. Ihre Entstehung ist hier auf den Humusabbau in sehr flachgründigen Moorbereichen bzw. auf die Vermischung der geringmächtigen Torfdecke mit Untergrundmaterial zurückzuführen. Der mittlere Grundwasserflurabstand liegt bei 2 bis 5 dm in den zentralen Bereichen und bei 7 bis 15 dm in den Randbereichen. Die Entwässerung und Nutzung der Moorfläche erfolgt bereits seit dem 18. Jahrhundert. Die Auen von Aller und Ohre münden von Süden und Norden in den Drömling. Im Sedimentationsbereich dieser teils breiten Rinnen wurden flächendeckend bis inselhaft sandige, lehmige und tonige Auensedimente über Niederungssanden abgelagert. In den zentralen Niederungsbereichen sind diese Sedimente ebenfalls geringmächtig vermoort. Entsprechend der Durchlässigkeit der Auensedimente und dem mittleren Grundwasserstand haben sich Gley-Vegas, Pseudogley-Vegas (Amphigleye) und Gleye sowie mit dem Eintritt der Auen in die Drömlingsniederung Humus-, Anmoor- und Moorgleye ausgebildet. Das wichtigste Fließgewässer des Drömlings ist die Ohre. Ihr fließen eine Vielzahl von Gräben und Kanälen zu, von denen Sichauer Beek, Friedrichskanal, Wilhelmskanal, Mittelgraben, Allerkanal, Secantsgraben, Landgraben und Flötgraben die bedeutendsten sind. Tangiert wird die Ohre im Bereich des Drömlings vom Mittellandkanal. Dieser steht über das Grundwasser in hydraulischer Beziehung zum unterirdischen Einzugsgebiet der Ohre. Das Gebiet des Drömlings befindet sich im Bereich der Klimabezirke ”Westliche Altmark” und ”Magdeburger Börde”. Letzterer Bezirk wird nur vom Südosten des Gebietes eingenommen. Von Westen nach Osten treten deutliche klimatische Unterschiede auf, da der Klimabezirk der Altmark auch als ”Übergangsklima der Lüneburger Heide” bezeichnet wird und von abnehmendem subatlantischen Einfluß gekennzeichnet ist. Das Klima des Drömlings kann als mäßig kontinental bezeichnet werden. Das Jahresmittel der Lufttemperaturen beträgt zirka 8,9 °C. Die mittleren Jahressummen der Niederschlagshöhen liegen bei 500 bis 600 mm. Charakteristisch für das Lokalklima des Drömlings sind die extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, die in der schlechten Wärmeleit- und -speicherfähigkeit des Moorbodens begründet sind. So ist es an warmen Sommertagen im Drömling deutlich schwüler, in den Nächten deutlich kälter als auf den umgebenden Randlagen. Einzelne Spätfröste treten in dem ausgedehnten Talkessel noch bis Anfang Juni auf, und die Nebelhäufigkeit ist ganzjährig relativ hoch. Pflanzen- und Tierwelt Der Drömling, insbesondere sein nordöstlicher Teil, das Übergangsgebiet zwischen den Endmoränenzügen des Klötzer Waldes und der großflächigen Niederungslandschaft, zeichnet sich durch das Auftreten von atlantischen Florenelementen aus, die hier ihre östliche Verbreitungsgrenze erreichen. Als solche sind folgende Arten hervorzuheben: Pillenfarn, Flutende Tauchsimse, Untergetauchter Scheiberich, Efeublättriger Hahnenfuß, Rankender Lerchensporn, Saat-Wucherblume und Quirlblättrige Knorpelmiere. Unter den Einfluß relativ hoher Niederschlagsmengeen (Südlicher Höhenrücken, Stauniederschläge) in Verbindung mit nährstoffarmen Sanden und schwach saurer Wasserbeschaffenheit entstehen für einige atlantische Florenelemente optimale Existenzbedingungen. Die ökologischen Besonderheiten anthropogen geschaffener Siedlungsstätten ermöglichen diesen Arten in der Erstbesiedlungsphase einen starken Entwicklungsdruck. So kommt es, daß man nach mechanischer Räumung der Grabensohle ausgedehnte Dominanzbestände antreffen kann. Andererseits dringen vom Elbetal her kontinental verbreitete Arten in den Drömling vor, wofür Glänzende Wiesenraute und Sumpf-Kreuzkraut repräsentative Beispiele sind. An den Ufern der Gräben ist in den Röhrichten das Vorkommen des Strauß-Gilbweiderichs erwähnenswert. Die Vorkommen sind infolge der Nährstoffanreicherung rückläufig. Als weitere bemerkenswerte Arten der submersen Grabenvegetation im nordöstlichen Drömling sind noch Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen-Laichkraut und Nadel-Simse hervorzuheben. Zu weiteren erwähnenswerten Pflanzenarten im Drömling zählen Gemeiner Wasserschlauch, Moor-Greiskraut, Sumpf-Platterbse, Zungen-Hahnenfuß, Röhrige Pferdesaat, Lungen-Enzian, Rundblättriger Sonnentau, Alpen-Laichkraut, Froschbiß, Gemeine Wiesenraute, Aufrechtes Fingerkraut und Einbeere sowie Großes Zweiblatt mit sehr häufigem Vorkommen. Der Wiesen-Alant kommt nur noch sehr sporadisch vor, und der Lauch-Gamander wurde im Dannefelder Raum letztmalig vor 20 Jahren beobachtet. Mit einer Wiederbesiedelung des sachsen-anhaltischen Drömlings durch diese Art ist zu rechnen, da im angrenzenden niedersächsischen Raum Populationen großflächig siedeln. Die stark strukturierte Niederungslandschaft des Drömlings bietet über 40 Säugetierarten Lebensraum. Beispielhaft für die Bedeutung des Drömlings als Habitat bestandsgefährdeter Tierarten ist das Vorkommen des Fischotters. Seit 1994 lebt auch der Biber wieder hier. Das LSG bietet einer arten- und individuenreichen Vogelwelt Lebensraum. Bezeichnend dafür ist das Brutvorkommen von vier Großvogelarten. Die Kraniche, von denen während des Zuges über Tausend im Gebiet rastend angetroffen werden, brüten hier mit fünf bis zehn Paaren. Der Weißstorch erreicht mit rund 40 Brutpaaren im Bereich des Drömlings heute die höchste Brutdichte westlich der Elbe. Etwa 30 % der Weißstorchhorste befinden sich in der freien Landschaft. Die Bestandssituation dieser Art kann seit Jahrzehnten als stabil angesehen werden. Der ruhige Wälder bevorzugende Schwarzstorch ist mit einem Brutpaar regelmäßiger Brutvogel. Weiterhin befinden sich im LSG zwei Kolonien des Graureihers. Das ausgedehnte Grünland, welches kennzeichnend für das Niederungsgebiet ist, bildet den Lebensraum für den Großen Brachvogel. Mit gleichbleibend etwa 30 Brutpaaren weist der Drömling eines der stabilsten Brachvogelvorkommen im Land Sachsen-Anhalt auf. Weiterhin kommen Kiebitz und Bekassine als Brutvögel vor, letztere mit über 100 Brutpaaren. Die Uferschnepfe, bis Mitte der 70er Jahre noch regelmäßiger Brutvogel im Röwitzer Drömling, wurde 1986 letztmalig im Nordteil des Naturschutzgebietes „Südlicher Drömling“ erfolgreich brütend angetroffen. Mit elf Amphibien- und vier Reptilienarten besitzt der Drömling eine relativ reiche Herpetofauna. Besonders die individuenreichen Populationen der Rote-Liste-Arten Laubfrosch, Moorfrosch und Ringelnatter erreichen dabei landesweite Bedeutung. Die Insektenfauna des Naturraumes Drömling ist sowohl durch die an Wasser und Feuchtgebiete gebundenen hygrophilen Arten als auch durch die an die Trockenheit auf den Horsten ("Sandinseln") gebundenen xerophilen Arten gekennzeichnet. In den an Totholz reichen Wäldern wurde eine Vielzahl teilweise sehr seltener holzbewohnender Bockkäfer nachgewiesen. Entwicklungsziele Zu den Entwicklungszielen gehört in erster Linie die Sicherung der geologisch-geomorphologischen Gegebenheiten. Dabei ist der Wasserhaushalt durch maximale Nutzung des Gebietsspeichers zu verbessern. Im Zusammenhang mit der Verbesserung des Wasserhaushalts und der Gewässergüte sind der Schutz beziehungsweise die Erhaltung der Moorböden zu sehen. Mit der Absenkung der Wasserstände, insbesondere in den Sommermonaten, geht eine zunehmende Mineralisierung der Niedermoore einher. Insofern wird eine Erhöhung der Wasserstände, das heißt das Halten des Wassers im Gebiet, gleichfalls dem Schutz des Moorkörpers dienlich sein. Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Sicherung und Förderung der gebietsspezifischen Mannigfaltigkeit der Pflanzen- und Tierwelt. Dazu sind Maßnahmen zur Renaturierung und Rekonstruktion der Biotope, insbesondere der Feuchtbiotope, durchzuführen. Die Extensivierung der Grünlandnutzung auf großen Flächen ist eines der prioritären Ziele der Entwicklung im LSG. Auf mehr als 4 800 ha Grünland soll eine extensive Nutzung stattfinden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung der natürlichen Erlenbruch- und Erlen-Eschen-Wälder. Perspektivisch sollen auf 862 ha diese natürlichen Wälder erhalten oder entwickelt werden. Der Sicherung und Entwicklung des historisch entstandenen Landschaftsbildes, insbesondere der Moordammkulturen, und der daran gebundenen landschaftlichen Erholungseignung kommt ebenso Bedeutung zu. Die Entwicklungsziele sind in dem Pflege- und Entwicklungsplan Drömling für das Land Sachsen-Anhalt mit einzelnen Entwicklungskonzeptionen untersetzt. Es gibt folgende Konzeptionen und Planungen zur Entwicklung des Drömlings: - Konzeption zur Wiedervernässung, - Konzeption zum Schutz der Böden, - Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Biotope, - Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, - Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Entwicklung der naturbezogenen Erholungsnutzung, - räumliche Pflege- und Entwicklungskonzeption sowie -anforderungen an die Nutzer. Die Planungsziele werden schrittweise mit der Durchführung eines Naturschutzgroßprojektes von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung bis zum Jahr 2003 realisiert. Exkursionsvorschläge Der Drömling bietet seinen Besuchern vor allem in den Ortschaften am Rande des ehemaligen Moorgebietes einige charakteristische Sehenswürdigkeiten. Besonders interessant sind in Calvörde unter anderem das Marktensemble, die mittelalterliche Niederungsburg aus dem 10. Jahrhundert und die Holländerwindmühle; südlich Kunrau der Gedenkstein zur Erinnerung an den Gutsbesitzer Theodor Hermann Rimpau sowie das von ihm zwischen 1859 bis 1861 im italienischen Renaissancestil erbaute Schloß mit Aussichtsturm und Park im Ort Kunrau. Das Schloß dient heute dem Fremdenverkehrsverein und der Verwaltungsgemeinschaft Jeetze-Ohre-Drömling als Sitz. Im regionstypischen Fachwerkstil oder aus roten Ziegelsteinen erbaute alte Gehöfte aus der Zeit der Drömlingskultivierung sind noch in vielen Horsten und Kolonien zu sehen. Häufig befinden sich an den Häuserfronten der ein- bis zweigeschossigen Fachwerkbauten in den Kolonien und Ortschaften historische Balkeninschriften (u.a. Kathendorf, Niendorf, Weddendorf). Markant sind auch die überdachten Toreinfahrten zu den Innenhöfen der Bauernhäuser. Eine Besonderheit des Gebietes stellen die an windexponierten Standorten der hohen Drömlingsrandlagen errichteten Windmühlen dar. Bis heute erhalten sind die Holländermühlen in Calvörde und Niendorf und die Bockwindmühlen in Etingen, Weddendorf und Niendorf. Aus kultur- und nutzungsgeschichtlicher Sicht von Interesse sind die Grabensysteme und Kanäle zur Moorkultivierung. Zu nennen sind hier unter anderem der Friedrichs- und der Wilhelmskanal. Im Zuge der Entwässerungsmaßnahmen sind seit dem Ende des 18. Jahrhunderts zahlreiche technische Bauwerke wie Wehre, Stauanlagen, Schleusen und Brücken entstanden. Bedeutende Anlagen sind das Verteilerwehr bei Buchhorst sowie die bis heute erhaltenen, mit Kettenanlagen ausgestatteten Holzwehre im Friedrichskanal aus dem Jahr 1875 und im Wilhelmskanal aus dem Jahr 1876. Sehenswert ist auch die Ohre-Brücke bei Taterberg als Erinnerungsplatz für die erste Drömlingsmelioration vor 200 Jahren. Wanderungen durch die Moordammkulturen des Norddrömlings sind ein besonderes Erlebnis. Ein ausgeschildeter Wanderweg führt an reizvollen Moordammkulturen vorbei und zeigt neben der Landschaft auch den Rimpaustein, der an den ”Vater” dieser Landschaft erinnert. Des weiteren vermitteln Naturlehrpfade Informationen über die Landschaft. Ein Lehrpfad geht von Kunrau aus und erschließt den nördlichen Drömling. Der zweite Naturlehrpfad ist an das Informationszentrum des Drömlings in Kämkerhorst angebunden und zeigt Ausschnitte aus der Landschaft im mittleren Teil des LSG mit bewaldeten Horsten und Feuchtgrünländern. Das Informationszentrum gibt dem Besucher Auskunft über Sehenswürdigkeiten, Erholungsmöglichkeiten und über die Naturschutzziele der Landschaft. Verschiedenes Siedlungsgeschichte Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Drömling durch den Mönch Widukind aus dem Kloster Corvey an der Weser im Jahre 938 als locus Thrimmining ("Schwankende Örtlichkeit"). Aus dieser Zeit ist überliefert, daß ein nicht näher benannter Wende einen ungarischen Heerhaufen aus Richtung Süden über die Bode (superlitus badae) bis in das Drömlingsgebiet geführt haben soll, der dort schließlich durch die Unkenntnis der Örtlichkeit und durch die gegnerischen Waffen seinen Untergang fand. Der Drömling gehörte wie die gesamte Altmark ursprünglich zum Frankenreich und wurde 870 dem ostfränkischen Staat zugeschlagen, aus dem später das deutsche Reich hervorging. Im 9. Jahrhundert wurde die Altmark an die sächsischen Bistümer Verden und Halberstadt angegliedert, deren Diözesegrenze durch den Drömling verlief. Im weiteren war das einstige Waldsumpfgebiet des Drömlings infolge seiner Unpassierbarkeit über viele Jahrhunderte das Grenzgebiet zwischen den Herrschaftsbereichen der Markgrafen von Brandenburg, der Stifte zu Magdeburg und zu Halberstadt und der Herzöge von Braunschweig. Die jahrhundertelange Grenzwirkung des Gebietes durch politische und naturräumliche Gegebenheiten drückt sich noch heute in den mundartlichen Unterschieden zwischen Nord- und Süddrömlingern aus. Die Entwicklung der heute gebräuchlichen Regionsbezeichnung erfuhr insbesondere im Mittelalter immer wieder Veränderungen. Nachgewiesen sind die Namensformen locus Thrimmining (938), silvam Trumelingam (1193), Dromeling (1420), Tremeling (1485) und Dremeling (1506). Die jetzige Schreibweise Drömling wird etwa seit dem Jahre 1520 ständig verwendet. Zu den vermutlich ältesten Drömlingsdörfern gehören Etingen und Rätzlingen. Die urkundliche Ersterwähnung Etingens geht bis ins Jahr 961 zurück. Anno 1472 wird das Dorf Kunrau erstmalig erwähnt. Die damals wüste Siedlung wurde als Gimrou durch Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg an das Geschlecht von Alvensleben belehnt. In einer weiteren Urkunde bewilligte Kurfürst Joachim und Markgraf Albrecht von Brandenburg im Jahr 1506 die Verpfändung eines Teiles des Schlosses Gardelegen sowie der Wüstung Kunnerou (Kunrau) und anderer Orte, u.a. Nigenferchow (Neuferchau) und Germen (Germenau), an Dietrich von Alvensleben. Erst 1559 wurde Kunrau von zwölf Bauern besiedelt, die das Land von Valentin von Alvensleben belehnten. Der Drömling wurde im Mittelalter von zwei wichtigen überregionalen Handels- und Heerstraßen tangiert, zum einen der Straße von Leipzig über Magdeburg nach Lüneburg und Hamburg sowie zum anderen der Verbindung von Stendal über Gardelegen nach Braunschweig. Seinerzeit war der Drömling nur in trockenen Sommern bzw. langen Frostperioden und an sehr wenigen Stellen passierbar. Überliefert ist lediglich ein Knüppeldamm unbekannten Alters, der Oebisfelde über Bergfriede mit Miesterhorst und Mieste verband. Später nahm der Damm den Handelsweg von Stendal über Gardelegen nach Braunschweig auf. Sein Verlauf entspricht weitgehend dem der heutigen Bundesstraße B 188. Die Besiedlungsgeschichte der jüngeren Zeit wurde wesentlich von den in verschiedenen Etappen verlaufenen Bestrebungen zur Urbarmachung des Drömlings geprägt. Neben den besiedelten und bereits recht früh kultivierten Horsten entstanden während und nach der durch Preußen vorangetriebenen ersten großen Melioration gegen Ende des 18. Jahrhunderts einige sogenannte Kolonien im Moorgebiet selbst. ”Kolonie" ist eine noch heute ortsübliche Bezeichnung für neuangelegte Siedlerstellen. Letztlich wurde der Drömling radial unter den Anliegergemeinden aufgeteilt, die nun den ehemals "freien Drömling" für sich beanspruchten. Auch Randgemeinden bekamen außerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen Anteile zugesprochen, so u.a. Gehrendorf, Grauingen, Lockstedt, Peckfitz und Sichau. Der weitere Landesausbau wurde durch diese Verfahrensweise eher gehemmt als gefördert, da die sich anschließende Erschließung der Flächen einseitig von den umliegenden Ortschaften aus erfolgte. Neue dörfliche Ansiedlungen entstanden infolgedessen nicht. Die Einwohnerzahl stieg in allen Drömlingskolonien von 490 im Gründungsjahr des Deutschen Reiches auf 576 im Jahr 1885 an. Auf dem durch die Trockenlegung des Bruches gewonnenen Neuland erfolgte in den letzten 200 Jahren jedoch keine konsequente Aufsiedlung, es diente lediglich als "Ergänzungsfläche" für den vorhandenen landwirtschaftlichen Produktionsprozeß bzw. durch die Kolonien als "Vorposten" für eine bereits bestehende Siedlungsstruktur im Umland. Insgesamt blieben deshalb die Bevölkerungszunahme und Siedlungsentwicklung in der südwestlichen Altmark bis heute hinter der Gesamtentwicklung in Deutschland zurück. Moordammkulturen Ab 1862 wurde im Drömling unter der Leitung von Theodor Hermann Rumpau im großen Stil begonnen, Moordämme anzulegen. Für den Abfluß des Wassers wurden Vorflutgräben angelegt und an diese eine Anzahl paralleler Dammgräben angeschlossen, in denen sich das Wasser sammelte. Die ausgehobene Moorerde wurde zur Aufhöhung auf die Dammfläche planiert, der dem tieferen mineralischen Untergrund entnommene Sand wurde anschließend etwa 10 cm hoch aufgebracht. Vermischungen zwischen Moor und Sand wurden weitgehend vermieden, da sonst anmooriger Sand mit schlechteren Standorteigenschaften entstanden wäre. Daher richtete sich auch der Pflughorizont nach der Stärke der Sanddecke. Insbesondere die zahlreichen Rimpauischen Kulturen im nördlichen Drömling lassen sich durch ca. 25 m breite Dämme charakterisieren, in die Schmal- und Mittelgräben eingebettet sind, die jeweils von Moordammgräben begrenzt sind. Diese Gräben weisen heute unterschiedliche Verladungsstadien auf. Differenzierte Flächengröße und baumbestandene Wege lassen ein ästhetisch hochwertiges Landschaftsbild entstehen. Die Kleingliedrigkeit der Landschaft wird durch die Moordammgräben bestimmt, die mit Erlen- und Weidengehölzen, mit Röhrichten oder Uferstaudenfluren bewachsen sind. Demgegenüber steht die großräumige Gliederung der Landschaft, die durch die baumbestandenen Wege, meist Pappelreihen, bedingt ist. Waldflächen sind in diesem Bereich selten. Der südliche Drömling ist dagegen mehr von der Kunrauer Methode der Moordammbewirtschaftung gekennzeichnet. Hier dominieren große offene Wiesen- und auch Ackerflächen, die von Teichgräben, mehr als 5 m breiten Gräben, durchzogen sind. Der Charakter der Landschaft ist hier wesentlich offener und weniger mit Strukturen untersetzt. Die Kleingliedrigkeit der Landschaft ist nicht gegeben, auch fehlen an Wegen häufig Bäume. Gefährdung und Schutz der Moore Ein großes Problem besteht im LSG durch die fortschreitende Moormineralisierung. Durch die Meliorationsmaßnahmen der letzten 200 Jahre und insbesondere durch die Tätigkeiten der letzten Jahrzehnte, die mit Grundwasserabsenkung und Zufuhr von Nährstoffen (Düngung) verbunden waren, nahm die Mineralisierung des Moores zu. Mit der Vererdung und der Vermullung der Niedermoore, die mit einer Moorsackung einhergehen, sind eine Verschlechterung des Gefüges und vor allem eine starke CO2- und Stickstofffreisetzung verbunden, die nachteilige Folgen für den Naturhaushalt hat. Durch vergleichende Untersuchungen konnte festgestellt werden, daß der Moorschwund in den letzten 55 Jahren im Mittel etwa 20-25 cm betragen hat. Die durchschnittlichen Moormächtigkeiten schwanken heute zwischen 2 und 4 dm. Schreiten der Torfabbau und die Umwandlung der Niedermoore in Anmoore weiterhin so fort, kann man davon ausgehen, daß spätestens in 50-80 Jahren der größte Teil des Drömlings in eine Sandniederung mit wenigen Moorinseln umgewandelt ist. Der Schutz der gefährdeten Biotope und der in ihnen lebenden Pflanzen- und Tierarten hängt demzufolge von der Erhaltung des Niedermoores ab. (1) Wiesenbrüter- und Storchenschutz Die internationale private Stiftung „The Stork Foundation - Störche für unsere Kinder“ hat den Grunderwerb auf vier Teilbereiche nördlich der Stadt Oebisfelde, in den Gemarkungen Buchhorst, Wassensdorf und Breitenrode, konzentriert. Etwa 450 ha sollen hier im Rahmen der Flurbereinigung durch das zuständige Amt für Landwirtschaft so zusammengelegt werden, dass biotopverbessernde Maßnahmen durch Anheben des Grundwasserflurabstandes folgen können. Ein Teil des Grünlandes wird derzeit wieder extensiv mit konventionellen Mähbalken tierartenschutzgerecht geschnitten. Allein im engeren Projektgebiet der Stiftungwurden bisher acht Bodensenken ausgeschoben, meist mit einer flachen Insel im Zentrum. Eine 1999 durchgeführte Effizienzkontrollezeigte, dass die Arten des extensiven Feuchtgrünlandes im Naturpark „Drömling“ zugenommen haben. Eine Neuansiedlung von Wachtelkönig und Wiesenweihe erfolgte. Der Anstieg des Weißstorchbestandes von 33 Horstpaarenim Jahr 1990 auf 42 Horstpaare im Jahr 2002 belegt die positive Tendenz des Weißstorch-Schutzprogramms „Drömling/Sachsen-Anhalt“. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Abschnitt "Wiesenbrüter- und Storchenschutz" aktualisiert in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019

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