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Entsorgung

Bei radioaktiven Abfällen handelt sich um radioaktive Stoffe, die nach ihrer Nutzung nicht mehr anderweitig verwendet werden können oder radioaktiv verunreinigte Gegenstände, die nicht gereinigt (dekontaminiert) werden können. Hierzu gehören u.a. Prüfstrahler aus industriellen Messeinrichtungen sowie zahlreiche radioaktive Stoffe aus Laboren, Betrieben oder Krankenhäusern. Die in den Abfällen enthaltenen radioaktiven Isotope können, abhängig von der Art der radioaktiven Isotope, ihrer Konzentration und ihrer Halbwertszeit, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden. Für die Entsorgung ist die Unterscheidung zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen einerseits und hochradioaktiven Abfällen anderseits von Bedeutung. Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sind die Bundesländer gemäß § 9a Absatz 3 Atomgesetz (AtG) verpflichtet, Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Die Länder können andere Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen. Das Land Berlin hat die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA), eine Unterabteilung der Hauptabteilung Facility Management (FM) des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) mit der Funktion einer Berliner Landessammelstelle beauftragt. Sie übernimmt schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus verschiedenen Bereichen wie Industrie, Medizin, Forschung und Lehre in Berlin in fester und flüssiger Form. Bevor die Abfälle an ein Endlager des Bundes abgegeben werden können werden sie mit speziellen Verfahren zur Behandlung und Konditionierung in einen sicheren Zustand überführt. Weitere Informationen: Zentralstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin Für hochradioaktive Abfälle erfolgt eine Zwischenlagerung in speziellen Behältern bis zu ihrer langfristigen Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Dieser Prozess beinhaltet die Konditionierung, den Transport und die Versiegelung der Abfälle. Die Sicherheit wird durch strenge regulatorische Vorschriften und Standards geregelt und überwacht, um die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt über Generationen hinweg zu gewährleisten. Für die Einrichtung der Endlager und Anlagen zur Sicherstellung ist gemäß § 9a Absatz 3 AtG die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verantwortlich. Weitere Informationen: Bundesgesellschaft für Endlagerung

Aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg

null Aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg Baden-Württemberg/Karlsruhe. „Rund 500 verschiedene Arten von Wildbienen sind aus Baden-Württemberg bekannt. Fast jede zweite Art ist in ihrem Bestand gefährdet“, fasst Dr. Ulrich Maurer, Präsident der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), die wichtigsten Erkenntnisse für die heute veröffentlichte aktualisierte Rote Liste der Wildbienen in Baden-Württemberg zusammen. Steigende Anteile ausgestorbener und vom Aussterben bedrohter Arten „Seit der Veröffentlichung der letzten Roten Liste im Jahr 2000 hat sich der Anteil der vom Aussterben bedrohten Wildbienen-Arten fast verdoppelt: Der Anteil liegt jetzt bei 16,3 Prozent, im Jahr 2000 waren es noch 8,3 Prozent. Diese Entwicklung muss uns alarmieren. Wildbienen spielen eine Schlüsselrolle für den Erhalt unserer Natur: Sie bestäuben unsere heimischen Pflanzen, tragen damit zu ihrer Vermehrung bei und sichern so die Lebensgrundlage zahlreicher Tierarten“, erläutert Maurer. Auch der Anteil der ausgestorbenen oder verschollenen Arten hat sich nun auf 6,9 Prozent erhöht gegenüber 5 Prozent im Jahr 2000 und auch der Anteil der gefährdeten Arten ist von 45,3 Prozent auf heute 48,2 Prozent gestiegen. „Diese Zahlen zeigen, der Trend zur Abnahme der Arten ist ungebrochen und schnell voranschreitend“, warnt Maurer. Intensive Landnutzung und Klimawandel setzen den Wildbienen zu Wildbienen haben hohe Ansprüche an ihren Lebensraum. Sie benötigen geeignete Nistplätze sowie häufig spezifische Nahrungspflanzen. Rund ein Drittel der Wildbienen ist auf Pollen einzelner Arten spezialisiert und lebt mit ihnen in Symbiose. Neue Siedlungen, Bauprojekte und Versiegelung zerstören viele Kleinstrukturen, die für Wildbienen essenziell sind. Überdüngung, zu häufige Mahd und der Einsatz von Pestiziden verschlechtern die Qualität verbleibender Habitate. Das Angebot blühender Kräuter nimmt dadurch ab – und damit die Nahrungsgrundlage der Bienen. „Durch den Klimawandel kommen weitere Probleme hinzu. Extreme Niederschläge und Dürren führen dazu, dass die Nester bodenbrütender Arten überschwemmt werden und benötigte Blüten verdorren“, erläutert Maurer die Herausforderungen für die Wildbiene. Artenschutz wirkt Die Ergebnisse der Roten Liste zeigt aber auch, dass Maßnahmen zum Schutz von Populationen wirken, wie sie beispielsweise im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes bereits seit 1993 für die Wildbienen durchgeführt werden. Das Programm ermöglichte den Fortbestand stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Arten, wie der Mohnbiene. Für eine Population dieser Art wurden bei Ellwangen im Ostalbkreis Teile einer Sandgrube bei der Wiederauffüllung als Lebensraum für die Mohnbiene erhalten. Durch den Landschaftserhaltungsverband-Ostalbkreis wird die Pflege gesichert und eine Wildbienenweide wurde angelegt, was den Fortbestand der Population ermöglicht. „Für eine Trendumkehr braucht es jedoch eine konsequente Umsetzung großräumiger Maß-nahmen, um die Vielzahl an Wildbienen im Land dauerhaft erhalten zu können“, so Maurer. „Die Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 und die 2023 verabschiedete EU-Initiative für Bestäuber setzen diesbezüglich relevante Weichen.“ Verlierer, Gewinner und Wiederentdeckte Einige Arten konnten sich in den letzten Jahren nicht mehr behaupten. Ausgestorben aufgrund des Verlusts ihrer Lebensräume sind beispielsweise die Samthummel oder die Flockenblumen-Blattschneiderbiene. Von den steigenden Temperaturen profitieren hingegen weniger anspruchsvolle, wärmeliebende Arten, wie die Gelbbindige Furchenbiene, die sich in den letzten Jahren im gesamten Land ausgebreitet hat und als nun als ungefährdet eingestuft wurde, im Jahr 2000 stand sie noch auf der Vorwarnliste. Besonders erfreulich sind sogenannte „Wiederfunde“, das sind Arten, die bereits als ausgestorben oder verschollen bewertetet wurden. Dazu gehören die Grüne Schneckenhausbiene und die Kleine Holzbiene, die nach über 50 Jahren erstmals wieder nachgewiesen werden konnten, in einem offen gelassenen Steinbruch auf der Ostalb und auf neu angelegten Böschungen in der Nähe des Isteiner Klotzes im Landkreis Lörrach. „Diese Beispiele zeigen, schon kleine Maßnahmen helfen weiter“, so Maurer. Die 4. Fassung der Roten Liste steht als kostenlose PDF-Datei zum Herunterladen im Publikationsdienst der LUBW bereit: https://pd.lubw.de/10628 . rd. 4.350 Zeichen Hintergrundinformation Publikationsdienst der LUBW: Rote Liste und Verzeichnis der Wildbienen Baden-Württembergs Die vorliegende Publikation ist die Fortführung der „Roten Liste der Bienen Baden-Württembergs“ aus dem Jahr 2000 und ersetzt damit die über 20 Jahre lang gültige Fassung. Die neue Rote Liste umfasst 493 im Land etablierte Wildbienenarten und bietet Faunenliste, Gefährdungssituation und Verbreitung ausgewählter Arten auf dem aktuellsten Kenntnisstand. Zudem werden neue Erkenntnisse zu Taxonomie und Ökologie aufgegriffen. Die aktualisierte Rote Liste basiert auf über 300.000 Einzelnachweisen und damit auf einer deutlich verbesserten Datengrundlage im Vergleich zur letzten Fassung aus dem Jahr 2000. In Kürze wird eine gedruckte Fassung vorliegen, welche über die Webseite https://pd.lubw.de/10628 kostenpflichtig bestellt werden kann. Wie entsteht die Rote Liste? Das siebenköpfige Autorenteam der Rote-Liste hat im Auftrag der LUBW mit großem Aufwand hunderttausende Funddaten ausgewertet. Quellen sind Erhebungen aus verschiedenen Projekten sowie Daten von ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierern, die über die Datenbank des Arbeitskreises Wildbienenkataster (AKWK) gesammelt wurden. Ergänzend führt die LUBW für die Erstellung der Roten Liste Kartierungen durch, um noch vorhandene Datenlücken zu schließen. Vollständige Titelangabe Schwenninger, H. R., M. Haider, R. Prosi, M. Herrmann, M. Klemm, V. Mauss & A. Schanowski (2024): Rote Liste und Verzeichnis der Wildbienen Baden-Württembergs. – 4. Fassung, Stand 31.12.2023. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 4, LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe, 88 Seiten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Bodenqualität (ohne Altlasten)

Bodenqualität ist die Gesamtheit der natürlichen Bodenfunktionen einschließlich der Archivfunktion, die durch anthropogene Einflüsse unterschiedlich stark gemindert sind (Bodenschutzkonzept Stuttgart 2006). Maßgeblich für die Beurteilung der Bodenqualität sind die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998). Die Funktionsbewertung erfolgt nach dem Bodenbewertungsinstrument Sachsen (LfULG 2022), die Bewertung der anthropogenen Belastungen in Anlehnung an das Bodenschutzkonzept Stuttgart (2006). Dazu werden vor allem Versiegelung, Deponien, Aufschüttungen, Abgrabungen und Trümmerschuttflächen berücksichtigt. Der Versiegelungsgrad entstammt der erweiterten Blockkarte Dresdens.

Bodenversiegelung im Sachsen

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat eine Methode zur Erfassung des mittleren Versiegelungsgrades für die gesamte Landesfläche aus vorhandenen Datensätzen entwickelt. Es werden die zeitgleichen Flächennutzungsinformationen aus dem ATKIS-Basis-DLM und digitalen Luftbildern (DOP) des Sächsischen Landesamtes für Geobasisinformation verwendet. Der mittlere Bodenversiegelungsgrad für jede Flächennutzungskategorie wird abgeleitet und den jeweiligen Legendeneinheiten des ATKIS Basis-DLM zugeordnet. Die initiale Erfassung des mittleren Bodenversiegelungsgrades erfolgte auf Grundlage des ATKIS-Datenstandes 2018. Die zweite Erfassung erfolgte mit dem ATKIS-Datenstand von 2021. Für die Verwendung der Informationen in den verschiedenen Planungsbereichen werden die Informationen in einem Layer mit der Zellgröße 100 × 100 Meter bereitgestellt. Jede Zelle trägt den mittleren Versiegelungsgrad des Bodens als Flächeninformation. Zusätzlich wurde der mittlere Versiegelungsgrad in 6 unterschiedliche Klassen des Versiegelungsgrades klassifiziert. Die Informationen werden sukzessive in den nächsten Jahren aktualisiert und neue Kenntnisstände eingearbeitet. Der aktuelle Datenstand entspricht der Erfassung mit ATKIS-Datenstand von 2021.

Starkregengefahrenkarte

Die Starkregengefahrenkarte zeigt die räumliche Ausdehnung von Überflutungen, den Überflutungstiefen und die Fließgeschwindigkeit eines Hochwassers bei verschiedenen Starkregenszenarien (seltenes, außergewöhnliches und extremes Ereignis). In Berlin wird die Starkregengefahrenkarte auf Basis eines gekoppelten 1D-Kanalnetz- und eines 2D-Oberflächenabflussmodells (1D/2D gekoppeltes Modell) durchgeführt, wobei aktuelle Daten der Topographie, des Bodens, der Gebäude, der Versiegelung und des Kanalnetzes in der Berechnung berücksichtigt werden. Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung abgerufener Informationen ergeben, Haftung übernommen.

Gründachkartierung

Auf der Grundlage einer automatisierten Methode der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Gründachkartierung vorgenommen. So kann das bereits genutzte Flächenpotenzial auf den Dresdner Dachflächen quantitativ erfasst und eine zukünftige Weiterentwicklung von begrünten Dächern analysiert werden. Die Punktdarstellungen zeigen die Dachflächen, auf denen eine Begrünung erfasst wurde. Dargestellt sind ausschließlich Gründächer mit einer Dachfläche ab einer Größe von zehn Quadratmetern. Konkrete Informationen zur exakten Bedeckung sowie zur genauen Größe der begrünten Dachfläche werden in der Karte nicht dargestellt. Die zunehmende Neuversiegelung und der damit einhergehende Rückgang von Grün- und Freiflächen stellt für die Stadt in Zeiten des Klimawandels eine enorme Herausforderung dar. Dachbegrünungen können aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen Leistungen eine Lösung sein. Sie haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima, den Wasserhaushalt sowie die Luft- und Lärmbelastung. Außerdem sind sie ohne zusätzlichen städtischen Bodenverbrauch realisierbar. Damit gewinnen Dachbegrünungen in einer nachhaltigen zukunftsorientierten Stadtplanung zunehmend an Bedeutung.

Versiegelung 2016 (Umweltatlas)

Versiegelung von Block- und Blockteilflächen in 10%-Stufen, ermittelt aus Satellitenbilddaten (Sentinel-2A, unbebauter Anteil) und Gebäudedaten (bebauter Anteil) auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5), Stand 2015. Die Rasterkarte ist ein unkorrigiertes Zwischenergebnis der Versiegelungskartierung 2016. Dargestellt ist das Ergebnis der regelbasierten Klassifizierung der Satellitendaten (Sentinel-2A-Szene Mai 2016).

Kohlenstoffspeicher der Vegetation

Kohlenstoffvorräte der oberirdischen Biomasse Berlins pro Block- und Teilblockflächen ohne Gewässer sowie pro Straßenfläche auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2015). Die Daten stellen ein Teilergebnis des FE-Vorhabens NatKos der HU Berlin dar, gefördert im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE). Datenstand ist Januar 2020.

Entsiegelungspotenziale (Umweltatlas)

Ausweisung von Flächen, auf denen die Möglichkeit für Entsiegelungen im Rahmen naturschutz- oder baurechtlicher Kompensationsmaßnamen besteht, mit genaueren Beschreibungen der einzelnen Flächen. Bearbeitungsstand Dezember 2024.

Flächennutzungsplan 6. Änderung Samtgemeinde Lühe

Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth überplant mit dem Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“ ein Areal von ca. 4,8 ha. Die Eingriffe werden den jeweiligen Grundstückseigentümern (Elbe-Obst, Hofmosterei Holst, Gartenbau Winckler) zugeordnet. Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Teile des Schutzgutes Boden ist der Ausgleich im Rahmen des Plangebietes möglich. Der verbleibende Ausgleich für das Schutzgut Boden (Flächenversiegelung) wird auf der Pool- fläche in der Gemeinde (Jork, OT) Ladekop bzw. in der Gemeinde Stadt Stade (Hollerner Moor) erbracht. Bei Umsetzung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Somit kann der Eingriff, bei Durchführung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, durch den Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“, als ausgeglichen angesehen werden. Insgesamt: 5,42 ha

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