Die Gesundheit unserer Böden ist ein wichtiges politisches Ziel, das für viele Politikbereiche hochrelevant ist. Es ist wichtig, über den Bodenzustand und die Erreichung bodenbezogener politischer Ziele berichten zu können, um Handlungsbedarf klar benennen und erfolgreiche Strategien erkennen zu können. Dieser Bericht liefert eine Übersicht über die Indikatoren, mit denen aktuell bundesweit, in den einzelnen Bundesländern oder auch international zum Bodenzustand und seinen Veränderungen berichtet wird, und dokumentiert in Konzeption befindliche Indikatoren und Indikatorideen. Er analysiert aber auch, zu welchen bodenbezogenen politischen Zielen bisher noch nicht berichtet werden kann und in welchen Themenbereichen weiterer Informationsbedarf besteht. Veröffentlicht in Texte | 23/2024.
Die Gesundheit unserer Böden ist ein wichtiges politisches Ziel, das für viele Politikbereiche hochrelevant ist. Es ist wichtig, über den Bodenzustand und die Erreichung bodenbezogener politischer Ziele berichten zu können, um Handlungsbedarf klar benennen und erfolgreiche Strategien erkennen zu können. Dieser Bericht liefert eine Übersicht über die Indikatoren, mit denen aktuell bundesweit, in den einzelnen Bundesländern oder auch international zum Bodenzustand und seinen Veränderungen berichtet wird, und dokumentiert in Konzeption befindliche Indikatoren und Indikatorideen. Er analysiert aber auch, zu welchen bodenbezogenen politischen Zielen bisher noch nicht berichtet werden kann und in welchen Themenbereichen weiterer Informationsbedarf besteht.
Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG) Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind entweder in speziellen Gesetzen oder Einzelvorschriften des Bundes und der Länder verbrieft. Dazu zählen unter anderem: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ( IFG ) – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) , Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation des Bundes. Da sich die Mehrheit der an das BfS gerichteten Anfragen auf Umweltinformationen bezieht, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über Ihre Rechte nach dem UIG sowie über das dazu gehörige Antragsverfahren. Das Vorgehen bei Informationsanfragen nach anderen gesetzlichen Grundlagen ist dem hier vorgestellten Verfahren ähnlich. Ziel des UIG ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zu verbessern. Dadurch soll das Verwaltungshandeln an Transparenz gewinnen, die Kontrolle der Verwaltung durch den/die Bürger*in ermöglicht und somit der Umweltschutz gestärkt werden. Das UIG verschafft jeder Person unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG verfügbar sind. Seine gesetzliche Pflicht nach § 10 UIG , die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen zu unterrichten, erfüllt das BfS sowohl durch seine Internetangebote als auch durch Publikationen . Das BfS informiert über seine rechtlichen Pflichten hinaus über seine Arbeit und sucht aktiv den Austausch mit den Bürger*innen. Wie wird das Informationsrecht nach dem UIG genutzt? Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei den benötigten Informationen um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind generell alle Daten, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen. Der Gesetzgeber hat sie in § 2 Absatz 3 UIG genau bestimmt. Hiernach sind Umweltinformationen solche Informationen, die sich auf den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Landschaft etc. ) und ihre Wechselbeziehung, Faktoren (Stoffe, Energie, Lärm etc. ), die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken (können) oder ihren Schutz bezwecken, Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige Analysen von den soeben genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten, oder den Zustand der menschlichen Gesundheit etc. beziehen. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr umfassend interpretiert. Sofern Sie an Informationen ohne Umweltbezug interessiert sind, wird Ihr Antrag nach Maßgabe der dann jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage geprüft. Der Weg zu verfügbaren Umweltinformationen im BfS 1. Schritt: Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen mündlich oder schriftlich stellen. Sie können ihn auch per E-Mail an ePost@bfs.de senden. Beachten Sie hierbei bitte folgende Punkte: Je genauer Sie die gewünschte Umweltinformation beschreiben, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Beschreiben Sie die Umweltinformation nicht oder nicht genau genug, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie brauchen Ihren Informationsantrag nicht zu begründen. Gleichwohl kann eine Erläuterung Ihres Beweggrundes die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtern, falls beispielsweise ein Ablehnungsgrund des §§ 8 und / oder 9 UIG Ihrem Informationswunsch ganz oder teilweise entgegensteht. In diesem Fall muss das BfS eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis über den Umfang des Informationszugangs entscheidet. Dafür kann es wichtig sein, den Grund Ihres Antrags zu kennen. Mehr zu der Prüfung der Ablehnungsgründe erfahren Sie im "2. Schritt" . Benennen Sie die von Ihnen gewünschte Art des Informationszugangs: "Auskunftserteilung", "Akteneinsicht" oder "in sonstiger Weise" gemäß § 3 Absatz 2 UIG . Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu Umweltinformationen mit der Erhebung von Gebühren und Auslagen verbunden sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsichtnahme vor Ort, die Herausgabe weniger Duplikate sowie die Ablehnung eines Antrags sind kostenlos. Für die übrigen Bekanntgabemaßnahmen der Umweltinformationen müssen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die maximale Höhe der Gebühren darf dabei den Betrag von 500 € nicht überschreiten. Das BfS kann allerdings von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise absehen, wenn es aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Ob in Ihrem Fall Gebühren anfallen und Auslagen erhoben werden, können Sie vorab beim BfS erfragen. 2. Schritt: Antragsbearbeitung durch das BfS Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das BfS , ob folgende Bedingungen erfüllt sind: Handelt es sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen? Wenn nicht, erfolgt die Prüfung Ihres Informationszugangsbegehrens nach der im Einzelfall maßgeblichen Regelung. Das jeweilige Verfahren gleicht in wesentlichen Zügen dem hier dargestellten. Ist der Antrag präzise genug formuliert? Sollte dies nicht der Fall sein, wird das BfS Sie bitten, Ihren Antrag zu spezifizieren. Sind die Umweltinformationen im BfS verfügbar? Die Verfügbarkeit der Umweltinformation setzt voraus, dass die Daten im BfS tatsächlich, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, vorhanden sind oder für das BfS bereitgehalten werden. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Daten, die durch das BfS noch erstellt werden müssten. Steht ein Ablehnungsgrund der §§ 8 und 9 UIG dem Informationswunsch entgegen? Der Umfang Ihres Anspruchs auf Umweltinformationen kann durch die in §§ 8 und 9 UIG normierten Ablehnungsgründe beschränkt werden. In § 8 UIG finden sich Ablehnungsgründe, die dem Schutz öffentlicher Belange dienen. § 9 UIG dient dem Schutz "sonstiger Belange", worunter der Schutz natürlicher und juristischer Personen verstanden wird. Bezieht sich ein Antrag beispielsweise auf Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit", § 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , hätte, darf das BfS die gewünschte Umweltinformation grundsätzlich nicht bekannt geben. Es sei denn, es gelangt im Rahmen einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt den Schutzzweck des Ablehnungsgrundes. Bezieht sich ein Antrag auch auf personenbezogene Daten Dritter (Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ), § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , durch deren Bekanntgabe die Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt würden, muss die betroffene Person zunächst angehört werden, ob sie sich durch die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten erheblich beeinträchtigt fühlt oder ihr zustimmt. Lehnt sie die Bekanntgabe ab, hat das BfS ihr Persönlichkeitsinteresse mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen und die Entscheidung der betroffenen Person mitzuteilen. Gegen die Entscheidung steht der betroffenen Person der Rechtsweg offen. Die Bearbeitung Ihres UIG -Antrags erfolgt so schnell wie möglich. Das UIG sieht vor, jeden Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine Ausnahme bilden qualitativ oder quantitativ komplexe UIG -Anträge, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung zu beantworten sind. Dabei ist zu beachten, dass nach einer Präzisierung die Frist neu beginnt. Das BfS informiert Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres UIG -Antrags über eine mögliche längere Bearbeitungszeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere die Anhörungsverfahren die Bekanntgabe der Umweltinformationen verzögern können. 3. Schritt: Entscheidung über den Informationszugang Nach Abschluss der Antragsprüfung teilt Ihnen das BfS mit, ob beziehungsweise in welcher Art und Weise Sie Zugang zu den gewünschten Umweltinformationen erhalten können. Gegebenenfalls schließt sich ein Termin zur Einsichtnahme der Akten im BfS an. Mitteilung der Entscheidung Das BfS teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres UIG -Antrags mit. Dies ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit erhalten Sie entweder sogleich den Informationszugang im beschiedenen Umfang in Form von Kopien oder sonstigen Datenträgern und / oder eine Mitteilung über mögliche Termine der Akteneinsichtnahme im beschiedenen Umfang im BfS und / oder die Mitteilung über die (Teil-) Ablehnung Ihres Antrags. Sollten die beiden erstgenannten Fälle gebührenpflichtig sein, erhalten Sie gleichzeitig Kenntnis von der Kostenentscheidung. Akteneinsicht Haben Sie eine Akteneinsicht beantragt, vereinbart das BfS mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Akteneinsicht. An diesem Termin erhalten Sie Einsicht in den Akteninhalt in dem im Bescheid genannten Umfang. 4. Schritt: Rechtsschutz Soweit Ihnen das BfS den Zugang zu Umweltinformationen nicht in dem beantragten Umfang ermöglicht, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung erheben. Dieser ist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung Ihres UIG -Antrags beim BfS zu erheben. Hieran schließt sich das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls ein verwaltungsgerichtliches Verfahren an. Des Weiteren können Sie gemäß § 7a UIG in Verbindung mit § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn Sie Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen als verletzt ansehen. Stand: 08.04.2024
19.01.2017 50 Jahre Überwachung der Luftqualität in der Region Sachsen-Anhalt Einladung (pdf-Datei 17 KB) 28.03.2017 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 2017 – TA Luft: Stand des Verfahrens zur Anpassung - Geplante Änderungen zu den Schutzanforderungen in der TA Luft Einladung (pdf-Datei 72 KB) Vortrag Dr. Hummel (pdf-Datei 600KB) Vortrag Prof. Ehrlich (pdf-Datei 3 MB) 18.05.2017 Umweltradioaktivität Einladung Vortrag Dr. Hänsel (pdf-Datei 2,4 MB) Vortrag Herr Gragert (2,6 MB) 22.06.2017 Vogelschutz und Windkraft Einladung (pdf-Datei 26 KB) Vortrag Herr Fischer (pdf-Datei, 5,9 MB) 31.08.2017 23 Jahre Dioxinlabor im LAU – eine Retrospektive Einladung (pdf-Datei 74 KB) Sonderausgabe Newsletter Dioxinlabor (pdf-Datei 5,6 MB) Vortrag (pdf-Datei 4,5 MB) 28.09.2017 Anorganische und organische Hintergrundwerte in Böden von Sachsen-Anhalt Eine gemeinsame Präsentation von LAGB und LAU Einladung (pdf-Datei 18 KB) Bodenbericht 2014 Hintergrundwerte organischer Schadstoffe 26.10.2017 Synergieeffekte bei der Umsetzung der WRRL und der FFH-RL am Beispiel von GEK und Gewässerunterhaltungsrahmenplänen - muss leider entfallen 30.11.2017 Vermeidung von Abfällen Einladung (pdf-Datei 17 KB) Vortrag (pdf-Datei 2,2 MB) 15.02.2017 Abfallbilanz 2015 Einladung (pdf-Datei 166 KB) Abfallbilanz 2015 07.-08.03.2017 13. Leipziger Deponiefachtagung Letzte Aktualisierung: 15.12.2017
Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA KategorieMetadaten zu ST-BIS-Nr.: 101 TitelThemenkarten und Daten des LAGB zum Bodenschutz LAGB-Daten mit Bodenschutzrelevanz LAGB (Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt) Kurztitel § 11.1 Behörde: Datenhalter/Auskunft Art der Behörde erhebende und verarbeitende (erhebende/verarbeitende) Anrede Vorname (Titel) Name Straße/Hausnummer PLZ ORT PLZ (Postfach) Postfach Telefon/Fax/E-Mail § 11.2 Art und Umfang der Herr Klaus-Jörg Dr. Hartmann (Dr. Henrik Helbig, Dr. Stefan Wansa, Lars Schimpf) Köthener Straße 38 06118 Halle (Saale) 06035 156 0345 5212-0 / 0345 5229-910 /poststelle@lagb.mw.sachsen-anhalt.de Geo-Information/Karte Daten: Datensammlung/Datenbank Dienst/Anwendung/Inf.-system Geoinformation/Karte Verweis auf Internetadresse (URL) Beschreibung www.metaver.de/ www.lagb.sachsen-anhalt.de Übersicht zu vorhanden Daten bzw. Karten beim LAGB: − Böden mit mutmaßlich mehr als 8 % Humusgehalt 1:50.000 − Thematische Bodenkarten im Maßstab 1:50.000: o Abflussregulationspotenzial ( Bodenwasserhaushaltswert) o Austauschhäufigkeit des Bodenwassers o bodenkundliche Feuchtestufe o Extremböden o Feldkapazität o gesättigte Wasserleitfähigkeit o Infiltrationspotenzial o Müncheberger Soil Quality Rating o nutzbare Feldkapazität o potenzielle Kationenaustauschkapazität o Sickerwasserrate (TUB_BGR) − Bodenkundliche Übersicht BÜK 200 1:200.000 − Bodenkundliche Übersicht BÜK 400 1:400.000 − Bodenlandschaften 1:400.000 − Bodenprognosekarte der Elbe-Überschwemmungsgebiete 1:10.000 − Bodenschätzung - Klassenzeichen im Maßstab 1:10.000: o aus Schichtbeschrieben für den Oberboden entsprechend der Kartieranleitung abgeleitete Bodenart (Grundlage Boden- schätzung) o Bodenart Standardklassenzeichen (Grundlage Bodenschätzung) o Eignung der Böden zur Klärschlammaufbringung o Entstehung (Grundlage Bodenschätzung) o Feldkapazität (Grundlage Bodenschätzung) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 1 (Stand: 04.12.2019) Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA Kategorie Metadaten zu ST-BIS-Nr.: 101 − − − − − − − − − − − − − − − − o gesättigte Wasserleitfähigkeit (Grundlage Bodenschätzung) o Luftkapazität (Grundlage Bodenschätzung) o nutzbare Feldkapazität (Grundlage Bodenschätzung) o Nutzung zum Zeitpunkt der Bodenschätzung (Grundlage Bodenschätzung) o Potenzielle Kationenaustauschkapazität (Grundlage Bodenschätzung) Bodenübersichtskarte von Deutschland 1:200.000 Geologische Karte im Maßstab 1:25.000/1:50.000 (digital) Geologische Übersichtskarte GÜK 400, Oberflächenkarte 1:400.000 Geologische Übersichtskarte von Deutschland im Maßstab 1:200.000 Geotopkataster Hydrogeologisches Kartenwerk 1:50.000 (HK50) Kippenbodenkarte (der Braunkohlebergbaugebiete) 1:25.000 Landesbohrdatenbank Lithofazieskarten Quartär 1:50.000 (LKQ 50) Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung 1:100.000 (MMK) Oberflächennahe Rohstoffe 1:50.000 (KOR 50) Profildatenbank SABO-P Regionalbodenkarte Halle und Umgebung im Maßstab 1:50.000 Vorläufige Bodenkarte (VBK50) im Maßstab 1:50.000 Anorganische Hintergrundwerte (As, Cd, Cr, Cu, Hg, Ni, Pb, Zn) Forstliche Standortserkundung Dienste- und Fachthemen der Bodenkunde: - Bodenübersicht (Thema des Web-Dienstes mit den Ebenen:) o Bodenregionen o Bodengroßlandschaften o Übersicht der Böden o Feldkapazität nutzbare Feldkapazität Luftkapazität o potenzielle Kationenaustauschkapazität o gesättigte Wasserleitfähigkeit des Oberbodens - mittelmaßstäbige Bodeninformation o Bodenform KA4 o Gesamtbodenart Deckschicht o Gesamtbodenart Liegendschicht o Bodenklasse KA5 - Bodenschätzung o Bodenparameter Bodenart des Oberbodens Feldkapazität potenzielle Kationenaustauschkapazität Luftkapazität nutzbare Feldkapazität gesättigte Wasserleitfähigkeit o Eignung für Klärschlammausbringung Anzahl der Ausschlussfaktoren Einordnung Klärschlammaufbringung Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 2 (Stand: 04.12.2019) Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA Kategorie Metadaten zu ST-BIS-Nr.: 101 o Klassenzeichen Bodenart Standardklassenzeichen Entstehung Nutzung zum Zeitpunkt der Bodenschätzung Raumbezug: Bundesland: Sachsen-Anhalt Administrative Einheit Zeitbezug: von bis (Stand der Geodaten) Periodizität nach Bedarf Parameter/Attribute Datenqualität unterschiedliche Maßstäbe und unterschiedliche Qualität, teils analoge Karte, teils digital, teils WMS/WFS Dateien Geoinformation/Karte: Raum- Bezugssystem/Lagestatus Erstellungsmaßstab LS 110 1:10.000 bis 1:750.000 Anwendungsmaßstab § 11.3 Voraussetzung/Bedingungen für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten: Rechtliche Grundlagen Bestellrecht (Weitergabe an) Datenformat Version Medium § 11.4 Verfahren der Datengewinnung/– auswertung: Fachliche Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt - BodSchAG LSA, Bodenschutzverordnung (BodSchV), Bodenschutzgesetz (BodSchG), Lagerstättengesetz (LagerstG) LSA, Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesberggesetz (BBergG), Raumordnungsgesetz (ROG) alle WMS- bzw. WFS-Dienst, Shape bzw. MDB 9.3.1 unterschiedlich: teilweise Online-Link, Papier, E-Mail, CD, WMS- oder WFS-Dienst Bodenbericht 2006 Böden und Bodeninformationen in Sachsen-Anhalt; Bodenbericht Sachsen-Anhalt 2014 Grundlagen, Parameter und Hintergrundwerte Methode/Grundlage und Technische Methode (Geodatengrundlage) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 3 (Stand: 04.12.2019)
Überblick über die Fortschritte der EU-28 bei der Erreichung der SDGs in den letzten 5 Jahren. Quelle: Eurostat (2019), S.3. Die Europäischen Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, eine umweltfreundliche und integrative Wirtschaft anzustreben und die Messlatte für den Übergang zur Nachhaltigkeit hoch zu legen. Die Welt steht vor vielen immer dringender werdenden Herausforderungen. Die wichtigste Herausforderung für die Nachhaltigkeit in der EU für das kommende Jahrzehnt besteht nach eigener Auffassung darin, die wirtschaftliche Entwicklung von der Umweltzerstörung abzukoppeln und die verbleibenden sozialen Ungleichheiten zu überwinden. Aus diesem Grund sind die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossen, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und ihre 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) in Europa und auf der ganzen Welt umzusetzen, nachdem die SDGs in den Mittelpunkt der internationalen Zusammenarbeit der EU gerückt sind. Es wird als eine gemeinsame Verantwortung verstanden, die Gesellschaften auf einen nachhaltigen Weg zu bringen. Der Reflexionsbericht beton, dass Handlungsbedarf auf allen Ebenen besteht. EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Regionen müssen an Bord sein. Städte, Gemeinden und ländliche Räume sollten zu Motoren des Wandels werden. Bürger*innen, Unternehmen, Sozialeinrichtungen und die Forschungs- und Wissensgemeinschaft müssen sich zusammenschließen. Überblick über die Fortschritte der EU-28 bei der Erreichung der SDGs in den letzten 5 Jahren Die SDGs sind der globale Plan zu einer besseren Welt. Sie geben die Richtung vor, bieten eine langfristige Perspektive und helfen, eine nachhaltige Welt zu erreichen, in der das Wohlergehen des Menschen und ein gesunder Planet im Mittelpunkt stehen. Wie im Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ dargelegt, überwacht die EU die Fortschritte auf dem Weg zu den SDGs. In den letzten fünf Jahren hat die EU offensichtliche Fortschritte in Bezug auf nahezu alle Ziele erzielt – um diese jedoch wirklich umzusetzen, muss sie ihre Anstrengungen jedoch weiter verstärken. Mit Bezug auf das Nachhaltigkeitsziel SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ werden im Status quo des Reflexionsberichts folgende Trends genannt: Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle stieg von 2007 bis 2016 insgesamt um 11,0%. Die Wohnqualität in der EU hat sich in den letzten sechs Jahren verbessert. Der Anteil der EU-Bürger mit Grunddefiziten an der Wohnsituation verringerte sich zwischen 2007 und 2017 um 4,8% auf 13,1%. In Städten lebende Menschen hatten einen leichteren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, wobei nur 9,7% von ihnen einen hohen oder sehr hohen Schwierigkeitsgrad aufwiesen, verglichen mit 37,4% in ländlichen Gebieten. Es bestehen nach wie vor erhebliche Luftverschmutzungsherde, obwohl die Luftverschmutzung durch Feinstaub zwischen 2010 und 2015 um fast 20% abgenommen hat. Die künstliche Landbedeckung pro Kopf ist zwischen 2009 und 2015 um 6% gestiegen. Da Europa einer der am stärksten urbanisierte Kontinente der Welt ist, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Bodendegradation zu stoppen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die an den Aktionsplänen des Europäischen Konvents der Bürgermeister beteiligt sind, haben eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 23% erreicht, den Endenergieverbrauch um 18% gesenkt und darauf hingearbeitet, den Anteil der lokalen Energieerzeugung bis 2020 auf 19% des Energieverbrauchs zu steigern. Große Verbesserungschancen werden auf den Feldern gesellschaftlichen Engagements und partizipativer Politik (z. B. kooperative Stadtverwaltung, Multi-Stakeholder-Plattformen), Pläne für nachhaltige urbane Mobilität, soziale Verantwortung von Unternehmen / verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Neue Technologien, emissionsarme Gebäude, städtische Landwirtschaft, städtische Grünflächen gesehen. Risiken und negative Einflussfaktoren seien vor allem die Umweltzerstörung und der Klimawandel, Umweltverschmutzung, alternde Gesellschaften, Kriminalität und Sicherheitsbedrohungen, Betrug und Korruption, soziale Ungleichheiten, steigende Immobilienpreise. Bezogen auf das Nachhaltigkeitsziel SDG 15 „Leben an Land und Biodiversität“ nennt der Reflexionsberichts folgende Trends: Die Anzahl der im Rahmen des „Natura 2000“ -Netzwerks geschützten Gebiete sowie die für diese Gebiete ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen, die inzwischen für fast 70% gemeldet wurden (2018), sind gestiegen. Im Jahr 2017 hatte die EU über 790 000 km2 terrestrische Lebensräume geschützt, die 18,2% der Landfläche der EU bedeckten. Zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Anteil an Schutzgebieten zählen Slowenien (37,9%), Kroatien (36,6%) und Bulgarien (34,5%). Der EU-Naturschutzbericht über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen zeigt, dass sich 2012 nur 23% der bewerteten Arten und 16% der bewerteten Lebensräume in einem „günstigen“ Zustand und nur 52% der Vogelarten in einem „sicheren“ Zustand befanden. Der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU setzen sich fort. Im Jahr 2015 bedeckten Wälder 41,9% der gesamten Landfläche der EU. Der Anteil der EU-Wälder an der Gesamtfläche stieg zwischen 2009 und 2015 leicht um 2,6%. Der Umweltbericht 2015 der Europäischen Umweltagentur hob den schlechten Zustand der Böden in Europa hervor. Die Bemühungen zur Eindämmung der Bodenerosion durch Wasser haben zu einigen positiven Ergebnissen geführt. Trotz der Bemühungen, die Bodenversiegelung einzuschränken, hat sich die Umwandlung von Land in künstliche Flächen in der EU im Laufe der Jahre beschleunigt, wobei das Wachstum von 2012 bis 2015 etwa 6% über dem von 2009 bis 2012 liegt. Darüber hinaus weisen 45% der EU-Landwirtschaftsfläche einen hinsichtlich des organischen Gehalts schlechten Boden auf (der sich auf die Bodenfruchtbarkeit und die biologische Vielfalt auswirkt). Sollte die Landnutzung wie gehabt fortgeführt werden, sagen die aktuellen globalen und europäischen Bewertungen anhaltende Trends zum Verlust der biologischen Vielfalt und zur Verschlechterung von Land und Ökosystem mit nachteiligen Folgen für die Ökosystemleistungen (Lebensmittel, Wasser, Ressourcen, Energie usw.), wodurch die Wirtschaftsleistung und das Wohlergehen Europas gefährdet werden. Die Umsetzungsbemühungen in Bezug auf das EU-Naturschutzrecht müssen erheblich verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die EU bis 2030 den Erhaltungszustand für Arten und Lebensräume verbessert. Chancen und Pushfaktoren werden gesehen in Verhaltensänderungen, gesellschaftlichem Engagement und partizipativer Politik, im Druck der Gesellschaft auf nachhaltige Produktionsketten (Agrarökologie, ökologischer Landbau), soziale Verantwortung der Unternehmen / verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, nachhaltiges Finanzieren, öffentlich-private Partnerschaften, umweltfreundliche Beschaffung usw., im Einsatz naturbasierter Lösungen, reformierte Besteuerung (z. B. Besteuerung von Ressourcennutzung und Umweltverschmutzung), Bildung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, Forschung und Innovation, kollaborative und zirkuläre kohlenstoffarme Wirtschaft. Als Risiken werden auch für dieses Ziel die Umweltzerstörung und der Klimawandel genannt. Weitere Hemmnisfaktoren sind Umweltskepsis und damit verbundene politische Wendungen, Kurzfristigkeit im Handeln, Widerstand gegen Veränderungen im Lebensmittelproduktionssystem, geringe öffentliche und private Investitionen. Weitere Infos finden Sie im Fact Sheet hier und Reflexionspapier: „Towards a Sustainable Europe by 2030“ verlinkt hier . sowie im Eurostat (2019) Bericht: “Sustainable development in the European Union – Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context – 2019 Edition” hier . Aus diesem stammt auch unsere Abbildung.
Aüsgabe vom 07. 02. 2019 Landesamt für Umweltschütz Sachsen-Anhalt Newsletter Sonderaüsgabe 20 Jahre Gentechniklabor S2-Labor: Arbeiten mit Tollwut-Viren in der Sicherheitswerkbank (Foto: D. Horn) Die Gentechnik ist mit 45 Jahren eine sehr junge Technologie. Als es 1973 Stanley INHALT Cohen in Kalifornien erstmals gelang, im Reagenzglas zusammengebastelte – soge- SÖNDERAUSGABE nannte rekombinante – DNA in ein E. coli Bakterium zu schleusen und danach die zusätzlich entstandene Antibiotika-Resistenz nachzuweisen, war die Gentechnik ge- boren. Damals arbeiteten Wissenschaftler im Labor noch kaum im Kittel oder mit Handschuhen. Bereits 1975 aber hielten mehr als 140 Wissenschaftler die Asilomar-Konferenz zu Editorial…..…………………...................1 Leitgedanken……………………………..…2 Zur Geschichte des Labors….……….3 rekombinanter DNA ab, um mögliche Gefahren der neuen Technologie zu diskutie- ren. Sie erlegten sich freiwillig Regeln auf, nach denen sie künftig arbeiten wollten.Sicherer Betrieb gentechnischer Oberstes Gebot ist dabei das Containment – das Arbeiten im geschlossenen System.Anlagen…………………………….………….4 Die Asilomar-Richtlinien führten zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen welt- weit. In Deutschland wurden 1990 das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)Qualitätsgesicherte Analytik…………4 und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) erlassen.Aufgabenschwerpunkte des Labors……………………………….………….5 Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind alle Organismen in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt, von RG1 für Pflanzen, Tiere und viele unschädliche Mikroorganismen über RG2 (z.B. Schnupfenviren), RG3 (z.B. Pestbakterien) bis hin zu RG4 (z.B. Ebola-Virus). Wer einen Organismus gentechnisch verändern will, muss zunächst einschätzen, ob dadurch dessen Risikogruppe erhöht wird. Entsprechend dieser Einschätzung muss er Aus der Arbeit des Gentechnischen Labors…………………………….…….…..6/7 Bereit für die Herausforderungen der Zukunft…………………………………………8 im Labor - der gentechnischen Anlage - geeignete Sicherheitsmaßnahmen einhalten und seine Arbeiten dokumentieren. Mitarbeiterinnen……….……..………….8 Gentechnische Anlagen werden in Deutschland (adäquat zu den RG) in die Sicher- heitsstufen S1 bis S4 eingeteilt. Eine S1-Anlage muss bei der zuständigen Überwa- chungs- und Genehmigungsbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) nur angezeigt werden. Wird mit gentechnisch veränderten Organismen der RG2-4 gearbeitet, muss die Behörde Anlagen und Arbeiten erst genehmigen. Das Gentechniklabor des LAU in der Reilstraße (selbst eine S2-Anlage) unterstützt das LVwA bei der Überwachung durch Entnahme und Analytik von Proben. Von Anke Belter Redaktionsschlüss: 31. 01. 2019 Redaktion: PÖ -LAU Manfred Unglaübe, Ines Wahl Tel.: (0345) 5704-160 www.lau.sachsen-anhalt.de EDITÖRIAL Leitgedanken Kerstin KochDie Biotechnologie ist in Sachsen-Anhalt seit Fachbereichsleiterinlangem ein wichtiger Innovationsmotor. Mit einer Biotechnologie-Offensive wurde ins- „Medienübergreifender Umweltschutz“ besondere die Weiterentwicklung der Hoch- schullandschaft als wichtiger Schwerpunkt gese- hen, aber auch die Unterstützung bei der Grün- dung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Umsetzungsstrategie legte dabei konkrete Aktivitäten in den Themenbereichen Pharma- und Neurotech- nologie sowie Pflanzenbiotechnologie fest. Heute stellt die Biotechnologie mit dem Teilgebiet Gentechnik eine medienübergreifende Aufgabe dar und zählt zu den Schlüsseltechnologien. In dem Bewusstsein des Risikopotentials dieser Technologie wurden in Sachsen- Anhalt handlungsfähige behördliche Strukturen zur Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freisetzun- gen und zur Überwachung des Inverkehrbringens von GVO geschaffen. Im Interesse eines effizienten Vollzugs auf dem Gebiet der Gentechniksicherheit arbeitet das gentechnische Labor im LAU deshalb eng mit dem Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zusammen. Es über- nimmt dabei die experimentelle Überwachung. Mit ihrem herausragenden Fachwissen unterstützen die Mitarbeiterinnen des Labors das Landesverwaltungsamt bei Sicherheitseinstufungen gentechnischer Arbeiten sowie bei der Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese fachliche Unterstützung und personelle Beteiligung bei Aufsichtsmaßnahmen hat sich be- währt. Mit der stetigen Fortentwicklung gentechnischer Anlagen in Sachsen-Anhalt, vorwiegend in der medizinischen Forschung, hat sich auch das gentechnische Labor weiter entwickelt, um die gestiegenen Anforderungen bei der Durchführung von mo- lekularbiologischen Analysen zu erfüllen. Die überaus anspruchsvollen Aufgaben werden mit großem Engagement erledigt, wofür ich mich herzlich bedanke. 2 Zür Geschichte des Labors „Eine wirksame Umweltpolitik setzt die Kenntnis des Zustandes der natürlichen Um- welt sowie dessen ständige Kontrolle voraus. Dazu müssen den Fachbehörden für Um- weltschutz leistungsfähige Laboratorien zur Verfügung stehen, die die entsprechenden Kontrollen in den Medien Wasser, Boden und Luft nach physikalischen, chemischen, biologischen und radiologischen Kriterien sowohl planmäßig als auch operativ durch- ZUR GESCHICHTE DES LABÖRS Bericht: Dr. Christian Schütz Fotos: LAU führen können.“ Präambel zur Laborkonzeption vom 28. Dezember 1994 Am 26.06.1991 erteilte das Umweltministerium den Auftrag zur Erarbeitung einer ersten „Konzeption zur Koordinierung der Laborkapazitäten des LAU und der drei STAU“. Bereits damals wurde ein Labor für die experimentelle gentechnische Überwachung der Sicherheitsstufe 3 als Bestandteil eines Laborneubaus konzipiert. Ursprünglich war sogar eine gemeinsa- me Nutzung mit benachbarten Bundesländern angedacht. Im Jahre 1996 sollte das LAU Alternativvorschläge machen, da die Errichtung des gentechnischen Überwachungslabors als integrierter Bestandteil des zentralen LAU-Laborneubaus nicht absehbar war. Als Alternative und Übergangslösung wurde sogar die Anmietung von Laborräumen in der künftigen Bio- Zentrum GmbH in Halle am Weinbergweg vorgeschlagen. Die Realisierung scheiterte vordergründig am Personalstellenbe- darf. Am 23.06.1997 erteilte dann die Oberfinanzdirektion Mag- deburg den Planungsauftrag zur „Einrichtung eines gen- technischen Labors im Raum 6 des Kellergeschosses” mit dem Ziel des Baubeginns noch im IV. Quartal 1997. Nach über einjähriger Bauzeit erfolgte am 11.12.1998 die Überga- be des mikrobiologischen und gentechnischen Bereiches. Mit Bescheid vom 11.03.1999 genehmigte die zuständige Behörde die Errichtung und den Betrieb einer gentechni- schen Anlage der Sicherheitsstufe 2 im LAU. Durch Erlass vom 22.05.2001 wurde das LAU mit der Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beauftragt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Akkredi- tierung am 25.08.2005 für die Analyse von gentechnisch veränderten Anteilen in konventionellem Saat- und Ernte- gut. Seit 2009 ist der gesamte Bereich der experimentellen Gentechniküberwachung im LAU akkreditiert. Mit der Um- setzung des neuen Raumkonzepts im FG 13 (Neubau Dio- xinlabor und Verlagerung Abfall/Bodenanalytik) erfolgte auch eine Modernisierung des gentechnischen Labors im letzten Jahr. Damit wurden die labortechnischen Vorausset- zungen geschaffen, den gestiegenen Anforderungen an die Qualitätssicherung molekularbiologischer Analysen weiter- hin gerecht zu werden. 3
Fachinformationssystem Boden, Bodenbericht - Cardo-Anwendung Inhalt: Bodendaten zu Profilen der Aufschlussdatenbank verwendete Standards: PDF Formen: Auskunftssystem
null LUBW-Präsidentin Eva Bell anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Doppelhaushaltes: „Personelle Stärkung der Umweltverwaltung in Baden-Württemberg ist angesichts wachsender Aufgaben wichtig.“ „Angesichts wachsender Aufgaben und der Notwendigkeit zur vernetzten Zusammenarbeit begrüße ich die geplante personelle Stärkung der Umwelt- und Naturschutzverwaltung in Baden-Württemberg“, so Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg anlässlich der heutigen Debatte im Landtag zur zweiten Lesung des Doppelhaushaltes 2018/2019. Als Kompetenzzentrum für Umwelt kommt die LUBW bei ihren Aufgaben Wissenstransfer, Vollzugsunterstützung und Digitalisierung in der Umweltverwaltung zunehmend an ihre Grenzen. „Landesregierung und Landtag setzen hier einen wichtigen Schwerpunkt für die Zukunftsfähigkeit des Umwelt- und Naturschutzes“, würdigt Bell die heutige Debatte im Landtag. Sonderprogramm „Stärkung der biologischen Vielfalt“ Der Landeshaushalt 2018/19 enthält auch ein Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt, das zahlreiche Maßnahmen zur direkten Förderung der heimischen Tier- und Pflanzenarten vorsieht. Die LUBW soll im Rahmen dieses Sonderprogramms ein wissenschaftlich fundiertes Monitoring zur Entwicklung der Biodiversität im Land aufbauen. „Das Wissen über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg ist unzureichend“, erläutert die Präsidentin. In Baden-Württemberg gelten 30 bis 40 Prozent der vorhandenen Arten als gefährdet. Das gilt für Fauna und Flora. Der Artenrückgang betrifft zunehmend auch bisher weitverbreitete Arten. Das schnell voranschreitende Insektensterben hat in kurzer Zeit in Deutschland dramatische Ausmaße angenommen. Eine zentrale Ursache für den Artenrückgang wird in dem Verschwinden artenreicher Lebensräume gesehen. „Wir benötigen mehr repräsentative Erkenntnisse über die tatsächliche Entwicklung von Natur und Landschaft im Land und ein breit angelegtes gesellschaftliches Engagement für die Artenvielfalt. Unser Ziel muss es sein, dem Verlust der biologischen Vielfalt wirksam entgegenzutreten“, mahnt Bell. Weiterer Aufgabenzuwachs in der LUBW und Schwerpunkte im Jahr 2018 Das Jahresprogramm der LUBW enthält für das kommende Jahr viele Aufgaben von allgemeinem Interesse für Baden-Württemberg. Zahlreiche Berichte zur Qualität der Luft, des Wassers, des Bodens und zum Naturschutz erheben regelmäßig den Zustand von Umwelt und Natur. Im Jahr 2018 werden auch die alle drei Jahre aktualisierten umfangreichen Umweltdaten des Landes veröffentlicht. Beim Institut für Seenforschung werden im nächsten Jahr drei Forschungsprojekte abgeschlossen, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bzw. vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt gefördert werden. Ein Projekt befasst sich mit der Verteilung der Grundwasserzutritte und der Flusswasserfahnen im Bodensee, um den Einfluss auf die Gewässerqualität abschätzen zu können. Mit dem Ausbau der Analytik zur Erfassung von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC), der Erprobung damit verbundener moderner Messverfahren und einer genaueren Suche nach Spurenstoffverunreinigungen mithilfe der „Non-Target-Analytik“ setzt die LUBW modernste Untersuchungsmethoden für Gewässer ein. Die LUBW wird den Energieatlas weiter ausbauen. Er enthält Daten, Informationen und Karten über den Ausbaustand erneuerbarer Energien und effiziente Energieerzeugung und –nutzung in Baden-Württemberg. Er dient als Grundlage zum Beispiel für kommunale Energiekonzepte. Zur Umsetzung der EU Umgebungslärmrichtlinie führt die LUBW die landesweite Lärmkartierung durch und stellt den Kommunen Lärmimmissionsdaten und Betroffenenzahlen zur Verfügung. Diese Daten bilden die Basis für die kommunalen Lärmaktionspläne. Als eine der Pilotbehörden für die Einführung der landesweiten E-Akte bereitet sich die LUBW auf die Anforderungen einer modernen Verwaltung vor. Außerdem schreitet die Planung eines modernen Neubaus für die LUBW weiter voran. Dieser soll die Landesanstalt nicht nur in die Lage versetzten, ihre Untersuchungen in zeitgemäßen Laboren und Büroräumen durchzuführen, sondern das Gebäude soll auch beispielgebend für energieeffizientes Bauen und modernes Arbeiten in der Landesverwaltung werden.
Wie steht es um den Boden in Deutschland? Zum Abschluss des Internationalen Jahr des Bodens hat das Umweltbundesamt aus vielen eigenen Projekten Daten und Informationen zusammengeführt, um Aussagen über den Bodenzustand in Deutschland zu treffen. Damit gibt es erstmalig eine komprimierte, länderübergreifende Übersicht über den Status der Böden in Deutschland. Neben der Darstellung, welche Böden es in Deutschland gibt und wie die Informationen über den Bodenzustand ermittelt werden, zeigt der Bericht die Problematik des immer noch zu hohen Flächenverbrauchs, der Bodenbelastungen durch Stoffeinträge, das Ausmaß nichtstofflicher Einwirkungen wie Erosionsrisiken und Strukturveränderungen der Böden auf. Böden werden durch den Klimawandel beeinflusst und haben bei bestimmten Landnutzungspraktiken, wie intensive Nutzung von Mooren oder Grünlandumbruch auch Rückwirkungen auf das Klima . Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit, unsere Böden besser zu schützen. Auch eine Darstellung zum aktuellen Stand der Altlastenbearbeitung findet sich im Bericht. Die Zusammenstellung haben wir mit Informationen von unseren Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir im Bereich Bodenschutz im „Netzwerk Boden-Bund“ aus anderen Bundesbehörden zusammenarbeiten, angereichert. Der Bodenzustandsbericht kann detaillierte Auswertungen der Länder für ihre eigenen Zwecke nicht ersetzen, aber ergänzen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) rundet mit ihrer eigenen Veröffentlichung, dem Bodenatlas, diese Zusammenstellung ab.
Origin | Count |
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Bund | 13 |
Land | 10 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
Text | 9 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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Boden | 19 |
Lebewesen & Lebensräume | 18 |
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