Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bonn am 23. Juni 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Zum Aufbau von Verbundsystemen gibt es zahlreiche Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene sowie auf Landesebene. Die folgenden Tabellen stellen eine Auswahl an Gesetzen, Übereinkommen, Verträgen und Programmen dar, die die Grundlage für den Aufbau und die Entwicklung von Verbundsystemen bilden. 1979 Bonner Konvention 1979 EU-Vogelschutzrichtlinie 1992 FFH-Richtlinie 1992 Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) 1998 EU-Biodiversitätsstrategie 2000 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1992 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) ”Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung” Entschließung der 21. MKRO 1992: Die MKRO hält es für erforderlich, ausgehend von größeren Gebieten, die der weitgehend ungestörten Erhaltung und Entwicklung von Fauna und Flora dienen sollen und raumordnerisch wie auch naturschutzrechtlich zu sichern sind, ein funktional zusammenhängendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume aufzubauen. 1992 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 05.06.1992 über die biologische Vielfalt 1995 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) Entschließung zur ”Integration des Netzes besonderer Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie in die ökologischen Verbundsysteme der Länder” 2002 Bundesregierung: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung 2002/ 2009 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1994 Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts 1995 Landtagsbeschluss zur Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Programm zur Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Fließgewässerrogramm des Landes Sachsen-Anhalt 1998 Landesplanungsgesetz (LPlG) 2004/ 2010 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) (1) (1) Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 15.04.2020
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
vollständige Gebietsdaten, Berichtspflicht 2018, auf Bundeslandebene (Sachsen-Anhalt) Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 3734-302 - Berichtspflicht 2018 Gebiet Gebietsnummer:3734-302Gebietstyp:B Landesinterne Nr.:FFH0206Biogeografische Region:K Bundesland:Sachsen-AnhaltName:Haldensleben, Fledermausquartier Bornsche Str. 25geografische Länge (Dezimalgrad):11,4128 Fläche:0,02 ha geografische Breite (Dezimalgrad): Vorgeschlagen als GGB:März 2004Als GGB bestätigt: Ausweisung als BEG:April 2017Meldung als BSG: 52,2958 Januar 2008 Datum der nationalen Unterschutzstellung als Vogelschutzgebiet: Einzelstaatliche Rechtgrundlage für die Ausweisung als BSG: Einzelstaatliche Rechtgrundlage für die Ausweisung als BEG: Vertrag - 25.04.2017 Weitere Erläuterungen zur Ausweisung des Gebiets: Bearbeiter: Erfassungsdatum:September 2003 Aktualisierung: meldende Institution:Sachsen-Anhalt: Landesamt (Halle (Saale)) Juli 2020 TK 25 (Messtischblätter): MTB 3734 Haldensleben Inspire ID: Karte als pdf vorhanden? nein NUTS-Einheit 2. Ebene: DEE0 Sachsen-Anhalt Naturräume: 863 Letzlinger Heide naturräumliche Haupteinheit: D29 Wendland (Altmark) Bewertung, Schutz: Kurzcharakteristik: Gebäude Teilgebiete/Land: Begründung:Bedeutendes Fledermausvorkommen. Kulturhistorische Bedeutung:Es liegen keine Informationen vor. geowissensch. Bedeutung:Es liegen keine Informationen vor. Bemerkung: Biotopkomplexe (Habitatklassen): O anthropogen stark überformte Biotopkomplexe 100 % Schutzstatus und Beziehung zu anderen Schutzgebieten und CORINE: file:///lau.mlu.lsa-net.de/dfs/home/doering_m/Meldung_Gesamtlisten%20SDB/Gesamtlisten_SDB_2020/3734-302_FFH0206.htm[07.10.2020 10:54:33] vollständige Gebietsdaten, Berichtspflicht 2018, auf Bundeslandebene (Sachsen-Anhalt) Gebietsnummer Nummer FLandesint.-Nr. Typ Status Art Name Fläche-Ha Fläche-% Legende Status Art b: bestehend*: teilweise Überschneidung e: einstweilig sichergestellt+: eingeschlossen (Das gemeldete Natura 2000-Gebiet umschließt das Schutzgebiet) g: geplant-: umfassend (das Schutzgebiet ist größer als das gemeldete Natura 2000-Gebiet) s: Schattenlisten, z.B. Verbandslisten/: angrenzend =: deckungsgleich Bemerkungen zur Ausweisung des Gebiets: Gefährdung (nicht für SDB relevant): Einflüsse und Nutzungen / Negative Auswirkungen: CodeBezeichnung K03.02Parasitismus bei Tieren Rang Verschmutzung Ort mittel (durchschnittlicher Einfluß) innerhalb Einflüsse und Nutzungen / Positive Auswirkungen: Code Bezeichnung Rang Verschmutzung Ort Management: Institute LSA: LK Börde Landkreis Börde FD Natur und Umwelt, SG Naturschutz und Forsten Status: N: Bewirtschaftungsplan liegt nicht vor Pflegepläne Maßnahme / Plan Link Erhaltungsmassnahmen: Erhalt. u. Wiederherst. eines günst. Erhaltungszust. der gemeldeten Lebensr. (einschl. aller dafür charakterist. Arten) n. Anh. 1 und d. Arten n. Anh. 2 FFH-RL Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Code Name Fläche (ha) PF NP Daten- Qual. Rep. rel.- Grö. N rel.- Grö. L rel.- Grö. D Erh.- Zust. Ges.-W. N Ges.-W. L Ges.-W. D Jahr Artenlisten nach Anh. II FFH-RL und Anh. I VSch-RL sowie die wichtigsten Zugvogelarten Taxon Name S NP Status Dat.- Qual. Pop.- Größe rel.- Grö. N rel.- Grö. L rel.- Grö. D Biog.- Bed. Erh.- Zust. Ges.- W. N Ges.- W. L Ges.- W. D Anh. Jahr file:///lau.mlu.lsa-net.de/dfs/home/doering_m/Meldung_Gesamtlisten%20SDB/Gesamtlisten_SDB_2020/3734-302_FFH0206.htm[07.10.2020 10:54:33] vollständige Gebietsdaten, Berichtspflicht 2018, auf Bundeslandebene (Sachsen-Anhalt) MAM Myotis myotis [Großes Mausohr] b 251 - 500 G 3 2 1 hAA Anh. IVAnh. VStatus A B II2010 GrundJahr g2010 weitere Arten TaxonCodeName S MAMEPTESEROEptesicus serotinus [Breitflügelfledermaus] NP X Pop.-Größe r p Legende Grund Status e: Endemitena: nur adulte Stadien g: gefährdet (nach Nationalen Roten Listen)b: Wochenstuben / Übersommerung (Fledermäuse) i: Indikatorarten für besondere Standortsverhältnisse (z.B. Totholzreichtum u.a.)e: gelegentlich einwandernd, unbeständig k: Internationale Konventionen (z.B. Berner & Bonner Konvention ...)g: Nahrungsgast l: lebensraumtypische Artenj: nur juvenile Stadien (z.B. Larven, Puppen, Eier) n: aggressive Neophyten (nicht für FFH-Meldung)m: Zahl der wandernden/rastenden Tiere (Zugvögel...) staging o: sonstige Gründen: Brutnachweis (Anzahl der Brutpaare) s: selten (ohne Gefährdung)r: resident t: gebiets- oder naturraumtypische Arten von besonderer Bedeutungs: Spuren-, Fährten- u. sonst. indirekte Nachweise z: Zielarten für das Management und die Unterschutzstellungt: Totfunde, (z.B. Gehäuse von Schnecken, Jagdl. Angaben, Herbarbelege...) Populationsgrößeu: unbekannt c: häufig, große Population (common)w: Überwinterungsgast p: vorhanden (ohne Einschätzung, present) r: selten, mittlere bis kleine Population (rare) v: sehr selten, sehr kleine Population, Einzelindividuen (very rare) Literatur: Nr. Autor Jahr Titel Zeitschrift Nr. Seiten Verlag Dokumentation/Biotopkartierung: Fledermauserfassung Protokoll Gebietsbegehung Landkreis Börde am 04.08.2015 Dokumentationslink: Eigentumsverhältnisse: Bund0% Land0% Kommunen0% Sonstige0% gemeinsames Eigentum/Miteigentum0% Privat0% Unbekannt0% file:///lau.mlu.lsa-net.de/dfs/home/doering_m/Meldung_Gesamtlisten%20SDB/Gesamtlisten_SDB_2020/3734-302_FFH0206.htm[07.10.2020 10:54:33]
vollständige Gebietsdaten, Berichtspflicht 2018, auf Bundeslandebene (Sachsen-Anhalt) Filterbedingungen: - Gebietsnummer in 3136-301 - Berichtspflicht 2018 Gebiet Gebietsnummer:3136-301Gebietstyp:B Landesinterne Nr.:FFH0279Biogeografische Region:K Bundesland:Sachsen-AnhaltName:Krumker Holz und Wälder östlich Drüsedaugeografische Länge (Dezimalgrad):11,7314Fläche:429,00 haVorgeschlagen als GGB:März 2004Als GGB bestätigt: Dezember 2018Meldung als BSG: Ausweisung als BEG: geografische Breite (Dezimalgrad): 52,8125 Januar 2008 Datum der nationalen Unterschutzstellung als Vogelschutzgebiet: Einzelstaatliche Rechtgrundlage für die Ausweisung als BSG: Einzelstaatliche Rechtgrundlage für die Ausweisung als BEG: Landesverordnung zur Unterschutzstellung der NATURA 2000 - Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000- LVO LSA), Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - 15(2018) v. 20.12.2018 Weitere Erläuterungen zur Ausweisung des Gebiets: Bearbeiter: Erfassungsdatum: September 2003 meldende Institution: Aktualisierung: Juli 2020 Sachsen-Anhalt: Landesamt (Halle (Saale)) TK 25 (Messtischblätter): MTB 3136 Seehausen (Altmark) Inspire ID: Karte als pdf vorhanden? nein NUTS-Einheit 2. Ebene: DEE0 Sachsen-Anhalt Naturräume: 861Jeetze-Dumme-Lehmplatte und Arendseer Platte 862Stendaler Land naturräumliche Haupteinheit: D29 Wendland (Altmark) Bewertung, Schutz: Kurzcharakteristik: Naturnahes Laubwaldgebiet, mit Vorkommen von Waldgesellschaften grundwassernaher und grundwasserferner Standorte. Teilgebiete/Land: Begründung:Bedeutende Vorkommen unterschiedlicher Laubwald-Lebensraumtypen. Kulturhistorische Bedeutung:Es liegen keine Informationen vor. geowissensch. Bedeutung:Es liegen keine Informationen vor. Bemerkung: file:///lau.mlu.lsa-net.de/dfs/home/doering_m/Meldung_Gesamtlisten%20SDB/Gesamtlisten_SDB_2020/3136-301_FFH0279.htm[07.10.2020 07:01:22] vollständige Gebietsdaten, Berichtspflicht 2018, auf Bundeslandebene (Sachsen-Anhalt) Biotopkomplexe (Habitatklassen): HGrünlandkomplexe mittlerer Standorte3% LLaubwaldkomplexe (bis 30 % Nadelbaumanteil)38 % L7Bergmischwaldkomplex1% NNadelwaldkomplexe (bis max. 30% Laubholzanteil)25 % RMischwaldkomplex (30-70% Nadelholzanteil, ohne natürl. Bergmischwälder)33 % Schutzstatus und Beziehung zu anderen Schutzgebieten und CORINE: Gebietsnummer Nummer 3136-301 FLandesint.-Nr.TypStatusArt 0005SDLLSGb- Name Ostrand der Arendseer Hochfläche Fläche-HaFläche-% 6.955,00100 Legende Status Art b: bestehend*: teilweise Überschneidung e: einstweilig sichergestellt+: eingeschlossen (Das gemeldete Natura 2000-Gebiet umschließt das Schutzgebiet) g: geplant-: umfassend (das Schutzgebiet ist größer als das gemeldete Natura 2000-Gebiet) s: Schattenlisten, z.B. Verbandslisten/: angrenzend =: deckungsgleich Bemerkungen zur Ausweisung des Gebiets: Gefährdung (nicht für SDB relevant): Aufforstung standortfremder Gehölze in der Vergangenheit. Altholzeinschlag der Eichen. Einflüsse und Nutzungen / Negative Auswirkungen: Code B02.04 Bezeichnung Rang Beseitigung von Tot- und Altholz Verschmutzung mittel (durchschnittlicher Einfluß) Ort innerhalb Einflüsse und Nutzungen / Positive Auswirkungen: Code Bezeichnung Rang Verschmutzung Ort Management: Institute LSA: LK Stendal Landkreis Stendal Umweltamt Status: N: Bewirtschaftungsplan liegt nicht vor Pflegepläne Maßnahme / Plan Link Erhaltungsmassnahmen: Beachtung der rechtsverbindlichen Regelungen der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der NATURA 2000 - Gebiete im Land Sachsen- Anhalt (N2000-LVO LSA) file:///lau.mlu.lsa-net.de/dfs/home/doering_m/Meldung_Gesamtlisten%20SDB/Gesamtlisten_SDB_2020/3136-301_FFH0279.htm[07.10.2020 07:01:22] vollständige Gebietsdaten, Berichtspflicht 2018, auf Bundeslandebene (Sachsen-Anhalt) Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie rel.- Grö. DErh.- Zust. B1GC8,3480G19,1200GCodeNameFläche (ha)9110Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo- Fagetum)134,2000G 9130Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)1,94209160Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]9190Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur PF Daten- Qual. NP rel.- Grö. N Ges.- W. DJahr BB2006 1BB2006 C1BB2006 B1BB2006 Rep. rel.- Grö. L Ges.- W. N Ges.- W. L Artenlisten nach Anh. II FFH-RL und Anh. I VSch-RL sowie die wichtigsten Zugvogelarten TaxonName S MAMBarbastella barbastellus [Mopsfledermaus] NP StatusDat.- Qual. rkD rel.- Grö. Nrel.- Grö. Lrel.- Grö. DBiog.- Bed.Erh.- Zust.Ges.- W. NGes.- W. LGes.- W. DAnh.Jahr 211hBBBCII2014 NPAnh. IVAnh. VStatusGrundJahr Pop.- Größe p weitere Arten TaxonCode Name AMPRANAARVARana arvalis [Moorfrosch] AMPRANATEMPRana temporaria [Grasfrosch, Taufrosch] MAMEPTESEROEptesicus serotinus [Breitflügelfledermaus] MAMMYOTBRANMAM S X Pop.-Größe rpg2003 rpg2003 Xrpg2011 Myotis brandtii [Große Bartfledermaus]Xrpi2011 MYOTDAUBMyotis daubentonii [Wasserfledermaus]Xrpt2004 MAMMYOTNATTMyotis nattereri [Fransenfledermaus]Xrpg2011 MAMNYCTLEISNyctalus leisleri [Kleiner Abendsegler]Xrpg2011 MAMNYCTNOCTNyctalus noctula [Großer Abendsegler]Xrpg2011 MAMPIPINATHPipistrellus nathusii [Rauhhautfledermaus]Xrpg2011 MAMPIPIPIPIPipistrellus pipistrellus [Zwergfledermaus]Xrpt2011 MAMPLECAURIPlecotus auritus [Braunes Langohr]Xrpg2011 REPLACEAGILLacerta agilis [Zauneidechse]Xrpt2009 X Legende Grund Status e: Endemitena: nur adulte Stadien g: gefährdet (nach Nationalen Roten Listen)b: Wochenstuben / Übersommerung (Fledermäuse) i: Indikatorarten für besondere Standortsverhältnisse (z.B. Totholzreichtum u.a.)e: gelegentlich einwandernd, unbeständig k: Internationale Konventionen (z.B. Berner & Bonner Konvention ...)g: Nahrungsgast l: lebensraumtypische Artenj: nur juvenile Stadien (z.B. Larven, Puppen, Eier) n: aggressive Neophyten (nicht für FFH-Meldung)m: Zahl der wandernden/rastenden Tiere (Zugvögel...) staging o: sonstige Gründen: Brutnachweis (Anzahl der Brutpaare) s: selten (ohne Gefährdung)r: resident t: gebiets- oder naturraumtypische Arten von besonderer Bedeutungs: Spuren-, Fährten- u. sonst. indirekte Nachweise z: Zielarten für das Management und die Unterschutzstellungt: Totfunde, (z.B. Gehäuse von Schnecken, Jagdl. Angaben, Herbarbelege...) Populationsgrößeu: unbekannt file:///lau.mlu.lsa-net.de/dfs/home/doering_m/Meldung_Gesamtlisten%20SDB/Gesamtlisten_SDB_2020/3136-301_FFH0279.htm[07.10.2020 07:01:22]
Vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 tagte die 12. Internationale Artenschutzkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS COP 12) in Manila/ Philippinen. Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse. Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird absolut geschützt. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen afrikaweiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden. Auch in ihren Beständen stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt. Weitere wichtige Konferenz-Beschlüsse waren: Die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance). Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren. Neue Aktivitäten gegen illegalen Fang oder Tötungen von Vögeln.
Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz des Seggenrohrsänger verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert.
Der Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola) zählt zu den am meisten gefährdeten Vogelarten in Deutschland. Sein letztes bekanntes Brutgebiet in Deutschland liegt im Nationalpark Unteres Odertal. Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz dieser Art verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert. Ein wichtiges Ziel des Vorhabens, das 2011 in seine Umsetzungsphase ging, war die modellhafte Wiederherstellung von Bruthabitaten für den Seggenrohrsänger. Der Seggenrohrsänger fungiert dabei zusammen mit dem Wachtelkönig (Crex crex), dessen Schutz ebenfalls Gegenstand des Vorhabens war, als Leitart für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen auch anderer bedrohter Arten, aber auch des FFH-Lebensraumtyps "Brenndolden-Auenwiesen". Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in diesem Band vorgestellt.
Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.
Am 22. September 2010 wurde in Prag eine von der UNEP unterstützte zweijährige Kampagne zum Schutz von Fledermäusen gestartet. Die Kampagne wird gemeinsam vom Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention/ CMS) und dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (UNEP/EUROBATS) durchgeführt. 2011 stehen die Fledermäuse in Europa im Mittelpunkt der Kampagne, 2012 wird auf der ganzen Welt für die Säugetiere geworben. Sie sollen so mehr positive Aufmerksamkeit als bisher bekommen. Obwohl Fledermäuse wichtiger Bestandteil vieler Ökosysteme auf der ganzen Welt sind, werden sie oft gefürchtet, abgelehnt und verfolgt. Von den weltweit etwa 1.100 Fledermausarten ist deshalb rund die Hälfte bedroht.
Origin | Count |
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Bund | 20 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Ereignis | 10 |
Förderprogramm | 6 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 4 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 9 |
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Language | Count |
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Deutsch | 26 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Datei | 10 |
Dokument | 4 |
Keine | 11 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 25 |
Luft | 6 |
Mensch & Umwelt | 26 |
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Weitere | 24 |