Das Projekt "TV I: Rechtliche Analyse der Ergebnisse der 4. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) der Biodiversitaetskonvention (CBD) und Begleitung moeglicher Umsetzungsmassnahmen im Themenfeld - A: Zugang zu genetischen Ressourcen - TV II: Analyse der Zusammenhaenge ." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht durchgeführt. Das Vorhaben steht im Gesamtzusammenhang der Diskussionen um Art. 15 ff. CBD, den Zugang zu genetischen Ressourcen. Entsprechende Fragestellungen werden einen Kernpunkt der 4. VSK in Bratislava darstellen. Um die Umsetzungsmassnahmen der CBD in diesem Bereich effizient auszugestalten, muessen die Ergebnisse der 4. VSK rechtlich eingehend analysiert und in den Zusammenhang mit der Revisionskonferenz des TRIPs-Abkommens gestellt werden. Teilvorhaben I (01.06.1998-31.12.1998): Im ersten Teil des FuE-Vorhabens werden die Beschluesse der 4. VSK mit ihren Hintergruenden aus rechtlicher Sicht analysiert. Insbesondere soll der Handlungsbedarf aufgezeigt und moegliche Handlungsoptionen dargestellt und diskutiert werden. Entsprechende Ergebnisse fliessen in moegliche Umsetzungsmassnahmen im Bereich A - Zugang zu genetischen Ressourcen ein. Teilvorhaben II (01.01.1999-31.12.1999): Auf dem ersten Teilvorhaben aufbauend werden im zweiten Abschnitt des FuE-Vorhabens die Zusammenhaenge von Fragen des geistigen Eigentums mit der weiteren Umsetzung der CBD und der fuer 1999 anstehenden Revisionskonferenz des TRIPs-Abkommens analysiert.
Das Projekt "Haie und Rochen in deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee: Vorkommen, Populationsgröße, Gefährdung und Schutzmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des CMS Sharks Memorandum of Understanding (MoU)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Biozentrum Grindel, Zoologisches Institut durchgeführt. Haie und Rochen sind weltweit gefährdet und im Rückgang befindlich. Auch die in den deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee vorkommenden Hai- und Rochenarten wie z.B. Dornhai und Nagelrochen zeigten in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche Abnahme der Populationsgröße. Eine der Hauptursachen hierfür ist die gezielte Befischung, aber auch der unbeabsichtigte Beifang in verschiedenen Fanggeräten wie Stell-, Treib- und Schleppnetzen. Im Rahmen der CMS wurde ein Shark MoU verabschiedet, das auch von Deutschland unterzeichnet wurde. Wesentlicher Bestandteil dieses MoU ist ein Aktionsplans zum Schutz der wandernden Haiarten. Von den sieben bisher im Übereinkommen erfassten wandernden Hai-Arten können folgende drei Arten grundsätzlich in deutschen Gewässern vorkommen: Riesenhai, Dornhai und Heringshai. Im Rahmen des F&E Vorhabens sollen Daten über das Vorkommen und die Populationsgröße dieser Haiarten und anderer Knorpelfischarten in deutschen Gewässern erfasst und bewertet werden. Folgende Projektziele sollen im Einzelnen erreicht werden: 1. Dokumentation und Erfassung aktueller und historischer Daten über das Vorkommen und die Populationsgröße der Knorpelfischarten, insbesondere Riesenhai, Dornhai und Heringshai, in den deutschen Gewässern (AWZ und Küstengewässer) der Nord- und Ostsee. 2 Gefährdungsanalyse der Hai- und Rochenarten in deutschen Gewässern u.a. basierend auf Beifangdaten, die im Rahmen von Datensammelprogrammen der Fischereiforschungsinstitute erhoben werden. 3. Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen für den effektiven Schutz und die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Hai- und Rochenarten. (z.B. Einrichtung von Schutzgebieten, Verbesserung der Selektivität von Fanggeräten). 4. Fachliche Beratung des BfN/BMU im weiteren CMS Prozess und Teilnahme an relevanten Sitzungen (z.B. Vertragsstaatenkonferenz).
Das Projekt "Bonner Konvention: Handbuch und e-community" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. In diesem Projekt erarbeitet das Ecologic Institute ein Handbuch für die nationalen Kontaktstellen (National Focal Point, NFP) des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (auch bekannt als Bonner Konvention, Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS). Das Handbuch soll die NFPs darin unterstützen, ihre Pflichten zu erfüllen, indem es Rolle und Verantwortung der NFPs erklärt und Leitlinien anbietet, wie die NFPs effektiver zur Umsetzung der CMS Instrumente beitragen können. Zusätzlich entwickelt das Ecologic Institut ein Konzept für eine NFP e-community Plattform, in dem deren Informationsarchitektur, Wissensaufbereitung, Funktionalitäten, Nutzerrollen und moderne Online-Tools für Partizipation, Kommunikation und Kollaboration spezifiziert werden. Ein Prototyp der Plattform wurde aufgesetzt und von der Zielgruppe in einem Workshop getestet.
Das Projekt "Zugvogelstudien als Grundlage fuer den gezielten Schutz gefaehrdeter wandernder Arten im Rahmen der Bonner Konvention - Modellstudie am Weissstroch mit Hilfe der Satelliten-Telemetrie - ein deutsch-israelisches Gemeinschaftsprojekt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie, Vogelwarte Radolfzell durchgeführt.
Das Projekt "Mustervertraege zur Bioprospektierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Professor Dr. Rüdiger Wolfrum durchgeführt. Das Uebereinkommen ueber die biologische Vielfalt regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen im Grundsatz neu. Die Staaten besitzen die Souveraenitaet ueber ihre eigenen genetischen Ressourcen. Der Zugang zu genetischen Ressourcen soll nunmehr nur noch nach der 'auf der Kenntnis der Sachlage gegruendeten vorherigen Zustimmung' des Ursprungslandes (prior informed consent) sowie nach vorher ausgehandelten Bedingungen (mutually agreed terms) moeglich sein. Der aus der Nutzung gezogene Vorteil soll gerecht aufgeteilt werden (fair and equitable sharing of benefits). Diese Verpflichtungen des Uebereinkommens muessen in Deutschland umgesetzt werden. Die Entwicklung eines Pilotmodells mit der deutschen Pharmaindustrie zur Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit mit Anbieterstaaten genetischer Ressourcen unter besonderer Beruecksichtigung der konventionsspezifischen Vorgaben wurde in der Projektphase I vorbereitet. Hierzu sollte eine Studie erstellt werden, die unter Zuhilfenahme von Workshops, Symposien und Expertengespraechen unter Beteiligung von Entwicklungslaendervertretern nationale und internationale Erfahrung in diesem Bereich zusammentraegt und ihre Anwendbarkeit fuer Deutschland analysiert. Die Studie sollte aufzeigen, welche Beteiligten bei einem solchen Kooperationsmodell zu beruecksichtigen sind, welche Konventionsverpflichtungen und wie solche am besten umzusetzen sind, wie ein optimaler Nutzungsvertrag ausgestaltet sein sollte und wie die Bundesregierung am zweckmaessigsten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachkommen kann. Nach dem Abschluss dieser ersten Phase schliesst sich in Phase II die praktische Umsetzung der Ergebnisse der Studie in einem beispielhaften Kooperationsmodell eines deutschen Pharmaunternehmens/Arzneimittelherstellers mit einem auszuwaehlenden Entwicklungsland (Herkunftsland der zu nutzenden genetischen Ressource) an.