Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Die Aufgabenbereiche des Waldschutzes umfassen die Kontrolle der Waldschutzsituation, die Schadfaktorenprognose sowie die Umsetzung der damit im Zusammenhang stehenden Pflanzenschutzrechtlichen Regelungen. Darin sind folgende Teilaufgaben integriert: - Führung, Auswertung und Weiterentwicklung des Forstschutzkontrollbuches (FSKB) für die Überwachungstätigkeit bzgl. aktueller abiotischer Schadeinflüsse, Forstschädlinge, Baumkrankheiten und anderer biotischer (auch anthropogen bedingter) Schäden Wald sowie von forstlich relevanten Quarantäneschaderregern. - Organisation und Weiterentwicklung des vorbeugenden Waldbrandschutzes auf Landesebene - Anlage von Beobachtungsflächen zur Bewertung abiotischer Schadfaktoren sowie zur Prognose und Regulation der Populationsdynamik biotischer Schaderreger (Säugetiere) - Bearbeitung und Diagnose von Einsendungen bzw. Befallsmeldungen im Rahmen der forstlichen Phytopathologie - Durchführung und Auswertung von Maßnahmen zur Schädlingsüberwachung/-bekämpfung - Erarbeitung und Aktualisierung von Anwendungsempfehlungen PSM; PSM-Statistik Diese Aufgaben werden durch die unteren Forstbehörden in den Landkreise und Kreisfreien Städten wahrgenommen. Der SBS realisiert den Waldschutz für den Landeswald. Dafür wird ein betriebliches Waldschutzmonitoring durchgeführt. Als obere Forstbehörde setzt der SBS Verfahrensstandards. Informationen zum Thema Waldschutz, Waldbrandgefährdung sowie zur aktuellen Entwicklung der Borkenkäfer finden Sie uter https://www.wald.sachsen.de/waldschutz-4070.html.
Die Datensätze bilden die zwischen Oktober 2017 und September 2024 infolge von Sturmschäden, Schneebruch und Borkenkäferbefall entstandenen Störungsflächen im Wald sowie Flächen mit Vitalitätsveränderungen. Diese Flächen stellen das Resultat einer mithilfe von Sentinel-2-Daten durchgeführten teilautomatisierten Satellitenbildauswertung dar. Dabei handelt es sich um Ergebnisse aus dem durch das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft (Sachsenforst) initiierten „Sentinel-2-Projekt“. Ziel dieses Projekts war die Lokalisierung der zwischen Herbst 2017 und Herbst 2024 entstandenen Störungsflächen und Flächen mit Vitalitätsveränderungen im sächsischen Gesamtwald.
Für die Grundstücke Nr. 1439/5, 1442/1, 2982/12, 1459/1 (tlw.), 2981 (tlw.) in Flur 12 und 3109 in Flur 27, alle in der Gemarkung Winden, wurde ein Antrag auf befristete Umwandlung von Wald (befristet auf max. 30 Jahre) für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen beim Forstamt Lahnstein gestellt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 4,6 ha, liegt an der Grenze zur Ortslage Winden und ist durch Klimawandelfolgen stark geschädigt. Die Ortsgemeinde Winden hat einen Bebauungsplan aufgestellt, der derzeit in der Offenlage ist. Umweltbericht, artenschutzrechtliche Prüfung und Fachbeitrag Naturschutz liegen vor. Die Fläche ist mit Wald bestockt. Es handelt sich vor allem um Sukzessionsflora nach Räumung des Altbestandes durch Schäden infolge des Klimawandels. Die PV-Anlage stellt nur eine Zwischennutzung dar. Danach steht die Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene UVP-Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die standortbezogene Vorprüfung gemäß den Kriterien der Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG ergibt in der Stufe 1, dass für das Rodungsvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Das Vorhaben liegt im Naturpark Nassau. Es erfolgt die weitere Prüfung unter Anwendung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines bestehenden oder künftig zu erlassenden Bebauungsplanes mit baulicher Nutzung und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 des Bundesbaugesetzes sind nicht Bestandteile des Naturparks. Die bisher festgesetzte Waldfläche „Waldwissen für Kinder“ entspricht nicht den örtlichen Gegebenheiten (Kalamitätsfläche, Beschädigungen infolge des Klimawandels und des Borkenkäferbefalls), sodass die vorgesehene Nutzung für pädagogische Zwecke für die kommenden Jahrzehnte aufgrund des nicht vorhandenen Waldes nicht möglich erscheint. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Photovoltaikflächenanlage Am Kindergarten“ wird der Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“ im Überlagerungsbereich der beiden Bebauungspläne ersetzt. Die Genehmigung wurde seitens der zuständigen Naturschutzbehörden unter Maßgabe artenschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen erteilt. Das Vorhabengebiet tangiert keine älteren Waldbestände und keine ökologisch wertvollen Biotoptypen. Nach Aufhebung des Bebauungsplans „Photovoltaikflächenanlage Am Kindergarten“ nach spätestens 30 Jahren soll der gesamte Bereich wieder der Forstwirtschaft zugeführt werden. Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist unter Zugrundelegung der in den Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt worden, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Aus der Waldumwandlung resultieren keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
Borkenkäfer, wie der Kupferstecher, treten allgegenwärtig auf und befallen vordergründig kranke, geschwächte und gestresste Bäume und Gehölze. Sind die äußeren Bedingungen für diese Arten günstig, so treten sie verstärkt auf. Wärme und Trockenheit begünstigen die Entwicklung der Käfer. Gleichermaßen führen die Veränderungen im Witterungsverlauf, die häufigen Trockenperioden, gepaart mit hohen Temperaturen und ausgiebigem Sonnenschein zu verstärktem Stress der Wirtsbäume, die somit als Brutbäume für die Käfer attraktiv werden. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Der Kupferstecher wird bereits seit 2004 mit Pheromonfallen im Berliner Stadtgebiet überwacht. Besonders bei geschwächten und gestressten Gehölzen kann der Befall zu Absterbeerscheinungen führen. Wiederholt trocken, warme Jahre haben ihn in seiner Ausbreitung stark begünstigt. Im Jahr 2020 wurde die bisher höchste Anzahl gefangener Kupferstecher (5676) festgestellt. 2024 war die Anzahl mit 2156 Kupferstechern eher im unteren Bereich. Beim Vergleich des unterschiedlich starken Auftretens des Kupferstechers mit dem Witterungsverlauf des jeweiligen Jahres scheint auf ein eher sehr trockenes Jahr eines mit einem stärkeren Flug der Kupferstecher zu folgen. Der Flug der Kupferstecher begann bereits ab Anfang April. Die Kupferstecher sind wie alle Borkenkäfer wärmeliebend. Ende April kam es zu einem abrupten Einbruch der Fangzahlen in Folge der kühlen Temperaturen mit Spätfrösten. Der Flug normalisierte sich wieder mit ansteigenden Temperaturen ab Anfang bis Mitte Mai. Der Flug der 2. Generation erfolgte ab Mitte Juni bis Mitte Juli. Weiterhin ist ein sehr hohes Potenzial an Kupferstechern im Stadtgebiet vorhanden und mit entsprechenden Schädigungen und Ausfallerscheinungen an Gehölzen ist zu rechnen. Vorbeugend ist auf eine gute Wasser- und Nährstoffversorgung der Gehölze zu achten.
In den letzten Jahren wurden zunehmend Großkiefern als Gestaltungselement gepflanzt. Die Verwendung von Großkiefern im Stadtgrün ist nicht unproblematisch, da sie besonders während der ersten Standjahre durch den Befall mit Borkenkäfern gefährdet sind und absterben können. Vor allem Neupflanzungen in der Nähe von Altbäumen und in Waldrandlagen sind häufig von einem Befall betroffen. Ebenso hat der Witterungsverlauf der letzten Jahre die Entwicklung von Borkenkäfern äußerst begünstigt. Sie treten in bzw. nach warmen / heißen Trockenphasen/-jahren bevorzugt auf. Flugverlauf Lebensweise Erkennungsmerkmale Maßnahmen Am Standort Köpenick, der stark von Kiefern geprägt ist, konnte in dem Jahr 2023 kaum ein Waldgärtner nachgewiesen werden. Aufgrund der Witterungsbedingungen fand der Flug erst Ende April statt. Käfer konnten in der KW 17 bis KW 19 gefangen werden. Die hohen Fangzahlen der vergangenen Jahre konnten nicht bestätigt werden. . Besonders anfällig sind Bäume die verstärkt unter Trockenheit leiden bzw. sich noch im Umpflanzschock befinden. Hier bohren sich die Käfer zur Paarung und Eiablage sowohl in die Stämme als auch in die Astansatzstellen im unteren Kronenbereich ein und beeinträchtigen den Wasser- und Assimilatstrom. In der Folge kann es, je nach Stärke des Befalls, zu Welkeerscheinungen in der Krone aber auch zum Absterben des gesamten Gehölzes kommen. Von einem Befall können frisch gepflanzte Kiefern-Großbäume, kleinere Kiefernbüsche, geschwächte oder absterbende Bäume betroffen sein. Kronenverlichtungen und -missbildungen, schüttere und büschelige Triebe sowie am Boden liegende Absprünge sind die Merkmale eines Befalls. Zunächst reagiert der Baum mit Zuwachsverlusten und Verbräunungen, später dann mit partiellen Absterbeerscheinungen bis hin zum kompletten Absterben. Hinweise für einen beginnenden Befall können neben den Kronensymptomen auch Befallsmerkmale am Stamm sein. Einbohrlöcher, Harztrichter und -fluss, Bohrmehl, abblätternde Rinde oder Spechthiebe weisen auf einen Befall mit Borkenkäfern hin. Eine direkte Bekämpfung der Käfer ist nicht möglich. Daher sind eine optimale Wasser- und Nährstoffversorgung und der richtige Standort die besten Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Folgende Faktoren sollten möglichst vermieden werden: Pflanzungen in einem Altbestand oder in die Nähe von Altbäumen dergleichen Gattung, besonders bei vorhandenem Befall Nachpflanzungen in einer bereits befallenen Neupflanzung schlechter Zustand der Gehölze: zu groß, überständig, von geringer Qualität, unzureichende Wurzeln unvorbereitete Standorte: Verdichtungen, Vernässungen Pflanzstress: Pflanzung zu ungünstigen Zeiten, zu tiefe Pflanzung Wasserstress: zu wenig Wasser => Austrocknung der Pflanzen vor oder nach der Pflanzung zu viel Wasser => zu wenig Bodenluft, die Folge sind absterbende Wurzeln Konkurrenz durch Unkrautbesatz Beschädigungen am Stammgrund oder an der Wurzel durch Maschinen oder Wühlmäuse Stammschutz Um der Besiedlung von Borkenkäfern entgegenzuwirken, kann bei Neuanlagen und Neupflanzungen durch gewerbliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau, gärtnerische Dienstleitungen) eine Stammstreichung mit einem zugelassenen Insektizid durchgeführt werden. Aktuell (April 2024) stehen dafür nur die Präparate Karate Zeon, ZulassungsNr. 024675-00 und Kusti ZulassungsNr. 024675-60 mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Eine Genehmigung nach § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) für die Anwendung im Streichverfahren liegt vor. (§ 17 PflSchG beinhaltet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.) Vor und bei der Anwendung sind die Regelungen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes zu beachten bzw. entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen; ebenso sind die Gebrauchsanleitung und die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Soll darüber hinaus ein Stammschutz mit Baumfarbe erfolgen, dann ist die Pflanzenschutzanwendung im Streichverfahren erst nach dem Auftragen der Stammfarbe durchzuführen. Die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel haben keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich . Treten in diesem Bereich starke Schäden (u.a. Absterben einzelner Äste oder der Krone, beim Ablösen der Rinde, zahlreiche Ein- und Ausbohrlöchern im Stamm- und unteren Kronenbereich) auf, so ist keine erfolgreiche Bekämpfung oder Wiedererholung des Baumes mehr möglich. Bei entsprechenden Problemen im Haus- und Kleingartenbereich bitte unsere Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist nach der Pflanzung auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Trockene und geschwächte Gehölze werden zuerst befallen.
Beide Borkenkäfer-Arten treten seit Jahren verstärkt im Berliner Stadtgebiet auf und führen immer wieder zum Ausfall von einzelnen Pflanzen oder ganzer Heckenpartien. Betroffen sind die beliebten und häufigen Koniferen – Thuja, Chamaecyparis, Cupressus, Juniperus, Sequoiadendron, Tsuga . Die wärmeliebenden Käfer wanderten aus südlichen Regionen (Mittel- und Südeuropa) zu, wobei der Thujaborkenkäfer bereits seit den 1950er Jahren in Österreich und Süddeutschland auftrat, der Wacholderborkenkäfer dort jedoch erst in den 1980er Jahren auffällig wurde. Im Berliner Stadtgebiet wurden beide Arten in 2004, nach dem sehr trockenen Jahr 2003, auffällig. In ihrer Ausbreitung profitierten sie stark von den Trockenjahren 2006 und 2010 und ebenfalls von den letzten drei trockenen und überaus warmen Jahren 2018 bis 2020, sodass in den Folgejahren bis 2023 ein stärkeres Auftreten an geschwächten Gehölzen zu verzeichnen war.. Im Frühsommer auftretende einzelne fahle oder trockene Triebspitzen werden als Erstsymptom eines beginnenden Befalls oftmals übersehen. Ausgehöhlte Triebspitzen sind ein Indiz für den Reifungsfraß der Jungkäfer. Danach bohren sich die Weibchen zur Eiablage in die Stämme ein. Der anschließende Larvenfraß unter der Rinde führt zur Unterbrechung des Wasserhaushaltes und absterbende Gehölzpartien sind die Folge. Trockenphasen und Wärme fördern die Entwicklung der Borkenkäfer und führen zur weiteren Schwächung der Wirtspflanzen. Lebensweise Maßnahmen Vorbeugung Ist ein Gehölz erst befallen wird es schwierig, da für die Bekämpfung keine Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen. Mechanische Maßnahmen: Rückschnitt befallener Triebe, am besten solange die Käfer sich noch im Trieb befinden. Bei Ausfall einzelner Heckenpflanzen durch Borkenkäfer, diese behutsam und vorsichtig entfernen, möglichst ohne die Wurzeln der Nachbarpflanzen zu beschädigen. Es gilt Mut zur Lücke! Einzelne Pflanzen etablieren sich in einem Bestand schlecht und können so erneut befallen werden. Befallenes Material umgehend entsorgen (Restmülltonne oder Entsorgung über einen Fachbetrieb). Kulturbedingungen optimieren Standortwahl gute Pflanzenqualität Bodenvorbereitung: bei sehr sandigen Böden Wasserhaltefähigkeit verbessern (Bentonit). Mögliche Verdichtungen beseitigen. Bewässerung: Tröpfchenbewässerung, gute Abzugsmöglichkeiten, keine Staunässe. Eine ausreichende Wasserversorgung kann einen Befall verhindern bzw. reduzieren. Nährstoff- und Wasserversorgung optimieren Regelmäßige Kontrollen Hygienemaßnahmen: Bei Feststellung von ausgehöhlten Trieben sind die befallenen Äste umgehend zu entfernen. Besonders betroffen sind Großbaumverpflanzungen, auf diese sollte in Befallslagen möglichst verzichtet werden.
Layer enthält Waldflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse und nachfolgender Schädlingsbefall im Zeitraum 01.07.2018 bis 15.04.2024 abgestorben oder bereits geräumt sind. Diese Flächen müssen wieder bewaldet und von Wildverbis geschützt werden. Enthalten sind Schadflächen unabhängig von Baumart und Schadensursache (Borkenkäfer bei Fichte und Lärche, Trockenschäden bei Buche, Eschentriebsterben, Diplodia-Pilzbefall bei Kiefer, Eichen-Frassschäden u.v.a.m) Die Daten sind aus der Auswertung der Satellitenbilder der Senthinel-Mission entstanden.
Das dominierende Thema der vergangenen Witterungsberichte war die Dürre der Jahre 2018 und 2019. Es sei an dieser Stelle ein kurzer Blick zurück gestattet. Die Medienberichte über die Dürre in Sachsen-Anhalt, Deutschland, ja ganz Europa sind sicherlich jedem in Erinnerung geblieben. Verbunden mit hohen Temperaturen und dadurch erhöhter Verdunstung hatten besonders Landwirte große Ertragseinbußen zu verzeichnen. Auch der Wald litt unter der Trockenheit und Wärme, verbunden mit der erhöhten Population des Borkenkäfers. Diese Probleme sind auch zum derzeitigen Zeitpunkt noch relevant. Um ein Gefühl für den Wassermangel zu bekommen, lohnt sich die Betrachtung der Jahresniederschläge: In der Referenzperiode (1961 bis 1990) liegt der durchschnittliche Jahresniederschlag in Sachsen-Anhalt bei 547,6 mm. 2018 fielen lediglich 352,5 mm und 2019 nur 485,5 mm. Dies ergibt für 2018 eine Differenz von 195,1 mm und für 2019 eine Differenz von 62,1 mm. Zusammen bedeutet dies 257,2 mm fehlenden Niederschlag in zwei Jahren. Damit fehlt fast die Hälfte eines durchschnittlichen Jahresniederschlags. Nun könnte man meinen: „Der Februar war doch überdurchschnittlich niederschlagsreich. Können wir uns denn immer noch in der Dürre befinden?“ Trotz des recht nassen Februars 2020 (83,1 mm im Vergleich zu mittleren 33,2 mm der Referenzperiode), sollte man sich jedoch nicht täuschen lassen: mit diesem Plus von 49,8 mm werden 19,4 % des oben erwähnten 257,2 mm Defizits der letzten beiden Jahre wettgemacht. In den unteren Bodenschichten kommt davon nur ein Bruchteil an, sodass der Boden in tieferen Schichten immer noch überdurchschnittlich trocken ist. Dies zeigt auch ein Blick auf den Dürremonitor des UFZ , der schon in vorherigen Ausgaben dieses Witterungsberichts erwähnt wurde. Nur an wenigen Tagen des meteorologischen Winters entsprach die Tagesmitteltemperatur der Jahreszeit. Insbesondere sei hier an das sehr milde Weihnachtsfest oder an die frühlingshaften, teils sonnenscheinreichen Tage Mitte Januar (wie bspw. vom 15. bis 17. Januar) oder den Februar, der von der Wechselhaftigkeit des Wetters und seinen Niederschlägen und der Temperatur oftmals mehr Herbst als Winter zu sein schien, erinnert. Wiederholt kam es im Februar zu Stürmen und Unwetterwarnungen. Beispielhaft seien hier die Tiefs Sabine, Victoria und Bianca erwähnt, die zu Unwetterwarnungen des DWD und teils zu Verkehrsstörungen im gesamten Bundesgebiet führten. Sturmtief Sabine sorgte auf dem Brocken für Orkanböen bis zu 171 km/h am 10.02.2020 (Quelle: Deutscher Wetterdienst). In allen drei Monaten gab es wiederholt Tageshöchsttemperaturen im zweistelligen Bereich, die häufig an den Frühling denken ließen. Starker Frost blieb dagegen weitgehend aus. In Abbildung 1 und Abbildung 2 sind die Anzahl der Frost- und Eistage am Beispiel der DWD-Station Wittenberg dargestellt. Frosttage sind Tage, an denen die Minimaltemperatur unter 0 °C sinkt. Eistage sind Tage, an denen die Maximaltemperatur die 0 °C-Grenze nicht erreicht bzw. überschreitet. Die Anzahl der Frosttage (siehe Abbildung 1) ließ zu wünschen übrig. Von normal 57 Frosttagen erreichte die Station Wittenberg gerade einmal 24 Frosttage – also weniger als die Hälfte des als in der Referenzperiode normal anzusehenden Wertes. In Abbildung 2 wird deutlich, dass es in diesem meteorologischen Winter keinen einzigen Eistag an der Station Wittenberg gab. Normal (Mittel der Referenzperiode 1961 bis 1990) sind jedoch 23 Eistage. Im Mittel des meteorologischen Winters meldet der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Sachsen-Anhalt: Der Niederschlag lag mit 147,3 mm um 23,6 % über dem mittleren Niederschlag von 119,2 mm der Referenzperiode 1961 bis 1990. Die Temperatur war mit 4,8 °C deutlich zu mild: um 4,4 K wurde das Temperaturmittel von 0,4 °C der Referenzperiode übertroffen. Und auch der Sonnenschein war überdurchschnittlich: Mit 178,8 Sonnenstunden im Vergleich zu durchschnittlich 145,4 h der Referenzperiode ergibt sich ein Plus von 33,4 h – also 22,9 % mehr Sonnenscheinstunden. Der milde Winter in Europa kann mit der starken Ausprägung des Polarwirbels in Verbindung gebracht werden. Durch die stetige Regeneration dieses Höhentiefs wurden Kaltluftausbrüche nach Süden unterbunden. Vielmehr herrschten atlantische Luftmassen mit südwestlicher Anströmrichtung, welche milde Meeresluft nach Mitteleuropa brachten. Während im Dezember und Januar Hochdruckgebiete über Südeuropa teils für Wetterberuhigung sorgten, wurde Deutschland im Februar vor allem von Tiefdruckgebieten, welche über Nordeuropa hinwegzogen, beeinflusst. Auch die Natur blieb von dem überdurchschnittlich milden Winter nicht unbeeinflusst. Nicht selten konnte man das Gezwitscher von Vögeln wahrnehmen. Frühblüher wie Winterling, Schneeglöckchen oder Krokus waren schon zeitig im Jahr 2020 zu entdecken. Ein Blick auf die phänologische Uhr des DWD zeigt, dass der phänologische Vorfrühling 2020 (markiert durch den Blühbeginn der Hasel) in Sachsen-Anhalt schon am 23.01. begann. Im langjährigen Durchschnitt melden die phänologischen Beobachter des DWD dieses Ereignis erst am 12.02. Für alle Daten gilt, soweit nicht anders angegeben: Quelle: Deutscher Wetterdienst
Forstwirtschaft Wald bedeckt rund ein Drittel der Landesfläche Deutschlands und ist somit ein prägendes Element unserer Kulturlandschaft. Wälder dienen als Naherholungsräume und erfüllen eine Vielzahl von ökologischen Funktionen. Darüber hinaus werden sie auch forstwirtschaftlich genutzt. Als Lieferant des Rohstoffes Holz kommt ihnen auch heute noch eine große ökonomische Bedeutung zu. Wirtschaftliche Bedeutung des Waldes Die Waldfläche in Deutschland beträgt nach der letzten Kohlenstoffinventur 2017 rund 11,4 Millionen Hektar (Mio. ha), was etwa einem Drittel der Gesamtfläche des Landes entspricht ( Thünen-Institut: Wald in Deutschland – Wald in Zahlen ). Bezogen auf die Fläche stellt die Forstwirtschaft nach der Landwirtschaft die bedeutendste Landnutzungsform in Deutschland dar. Die Wälder erfüllen vielfältige ökologische Funktionen und haben einen hohen Wert für eine intakte Umwelt. Abgesehen davon sind sie auch von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Sie stellen unverzichtbare Rohstoffe wie Holz und andere Naturmaterialien bereit und bilden die Grundlage für die Beschäftigung von mehr als 1,0 Mio. Menschen in über 115.000 Unternehmen im Cluster „Forst und Holz“ ( FNR: Kennzahlenbericht 2021 Forst & Holz ). Im Jahr 2023 wurden insgesamt 70,6 Millionen Kubikmeter (Mio. m³) Holz (ohne Rinde) eingeschlagen ( Statistisches Bundesamt: Holzeinschlagstatistik ). Damit war der Holzeinschlag 2023 rund 10 % geringer als im Vorjahr und rund 15 % niedrig als im bisherigen Rekordjahr 2021. Andererseits lag der Holzeinschlag 2023 aber weiterhin deutlich über dem Mittel der Jahre 1998 bis 2022 in Höhe von 56,75 Mio. m³ (siehe Abb. „Holzeinschlag in Deutschland“). Dies kann, wie in den Vorjahren, weithin auf eine Zwangsnutzung durch vermehrten Insektenbefall zurückgeführt werden. Der Schadholzanteil lag in diesem Jahr bei rund 54,8 % oder 38,7 Mio. m³ ( Statistisches Bundesamt: Holzeinschlagsstatistik ) und damit zwar das dritte Jahr in Folge geringer als im Vorjahr aber weiterhin auf hohem Niveau. Wie in den Vorjahren war auch im Jahr 2023 der Schadholzeinschlag aufgrund von Insektenbefall mit 27,2 Mio. m 3 (entspricht einem Schadholzanteil von rund 70,3 %) der größte Posten Der im Vorjahr deutlich gestiegene Schadholzeinschlag aufgrund von Windwurf und Stürmen sank im Jahr 2023 ebenso deutlich um rund zwei Drittel auf 4,9 Mio. m³ gegenüber 12,4 Mio. m³ im Jahr 2022, was einem Schadholzanteil von rund 12,7%entspricht (siehe Abb. „Durch Schäden bedingter Holzeinschlag“). Der trockenheitsbedingte Schadholzanteil stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 0,4 Mio. m³ auf 4 Mio. m³ (Schadholzanteil von 10,3 %). Die Waldschäden sind im Wesentlichen auf die Hitze sowie Trockenheit seit dem Jahr 2018 und der damit einhergehenden Anfälligkeit bestimmter Baumarten für Schädlinge zurückzuführen. Die Trockenheit der Vorjahre begünstigte die rasante Ausbreitung des Borkenkäfers, so dass es in der Folge zu massiven Schäden in den Wäldern kam. Rund 80 % der Bäume in Deutschland weisen heute Schadsymptome auf ( BMEL: Waldzustandserhebung 2023 ). Rund 82 % des gesamten Holzeinschlags im Jahr 2023 entfielen auf Nadelhölzer wie Fichte, Tanne, Douglasie, Kiefer und Lärche, 15,1 % auf Buche und sonstiges Laubholz und nur etwa 2,6 % auf Eiche und Roteiche. Während der Einschlag von Laubhölzern nahezu konstant blieb, sank der Einschlag von Nadelhölzern um rund 12,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Dabei verzeichnete die Holzartengruppe Kiefer und Lärche den etwas stärkeren Einschlagsrückgang (rund 14 %) als die Holzartengruppe mit vorwiegend Fichten (11,7 %) (siehe Abb. „Holzeinschlag in Deutschland“). Etwa 48 % des Einschlags fanden im Privatwald, 32 % im Landeswald und 17 % im Körperschaftswald statt. Etwas mehr als 1,5 % des Holzeinschlags entfielen auf den Bundeswald. Damit spiegelt der Holzeinschlag in etwa auch die Waldeigentumsverhältnisse in Deutschland wider. Das eingeschlagene Holz wird auf vielfältige Art und Weise genutzt. Abhängig von Holzsorte und Holzqualität kann es als Baumaterial, Brennstoff, Werkstoff, in der Papierherstellung sowie bei der Produktion von Verpackungen verwendet werden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil des überwiegend stofflich genutzten Holzes (Stamm- und Industrieholz) am gesamten Holzeinschlag 2023 bei etwa 75,4 %. Etwa 20 % des Holzes waren Energieholz, das für eine direkte energetische Nutzung (privat oder gewerblich) vorgesehen ist. Damit stieg die energetische Nutzung von Waldholzgegenüber dem bisherigen Höchstwert seit der deutschen Vereinigung 1990 von 13,8 Millionen Kubikmetern aus dem Jahr 2022 nochmals um 1,4 %. Rund 5 % waren nicht verwertetes Derbholz, das im Wald verbleibt, obwohl es bereits bearbeitet wurde (siehe Abb. „Holzeinschlag nach Holzsorten 2022“). Die tatsächliche Holznutzung in Deutschland weicht aber teilweise erheblich von der amtlichen Holzeinschlagsstatistik ab. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) mit dem von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V., geförderten Forschungsprojekt "Rohstoffmonitoring aller Stoffströme auf der Basis von Holz" (2015 bis 2018) versucht, die Erfassungslücke zwischen amtlicher Holzeinschlagsstatistik und tatsächlicher jährlicher Holznutzung zu schließen, insbesondere hinsichtlich der energetischen Holzverwendung ( FNR: Rohstoffmonitoring Holz ). Die Berechnung werden mit Blick auf den Holzeinschlag durch das Thünen-Institut fortgeführt und als Einschlagsrückrechnung veröffentlicht ( Thünen-Institut: Holzeinschlag und Rohholzverwendung ). Der Einschlagsrückrechnung folgend lag das tatsächlich dem Wald entnommene Holz durchschnittlich um 13,6 Mio. m³ über der in der Holzeinschlagsstatistik angegebenen Menge (im Mittel der Jahre 1995 bis 2021). Im Jahr 2022 betrug die „Einschlagslücke“ rund 1,8 Mio. m³. Auswirkungen der Forstwirtschaft auf die Umwelt Im internationalen Vergleich ist die Waldwirtschaft in Deutschland als nachhaltig zu betrachten. Dennoch hat die weiträumige forstwirtschaftliche Nutzung der Wälder auch Auswirkungen auf die Umwelt. Menschliche Nutzungsformen können sich negativ auf den Waldzustand auswirken und die natürliche Leistungsfähigkeit der Wälder überfordern. Dies trifft umso mehr zu, da viele Wälder einer intensiven Bewirtschaftung unterliegen und teilweise einem hohen Nutzungsdruck ausgesetzt sind. Je nach Ernteverfahren (etwa Vollbaumernte) und Verwertbarkeit der Holzbiomasse werden dem Waldökosystem neben Derbholz auch Äste, Rinde sowie Nadeln oder Blätter entnommen. Diese Entnahme von Biomasse entzieht den Wäldern zum Teil große Mengen an Nährstoffen und stellt an vielen Standorten die Nachhaltigkeit der Nutzung in Frage. Auch das Roden von größeren Beständen kann Schneisen und gestörte Oberflächen in den Wäldern hinterlassen, die nicht nur mit einer erhöhten Windanfälligkeit der benachbarten Bestände, sondern auch mit Bodenerosion, Störung des Wasserkreislaufs und Biodiversitätsverlust einhergehen können. Neben Umweltproblemen, die auf eine intensivierte forstwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen sind, sind auch ökologische Probleme bekannt, die mit dem Ausbringen von Insektiziden aus der Luft in Verbindung stehen. Diese können wertvolle Nützlinge abtöten, wobei unter Umständen auch benachbarte Lebensräume von Pflanzen und Tieren betroffen sind. Weitere ökologische Probleme, die mit der forstwirtschaftlichen Nutzung verbunden sind, ergeben sich durch den Anbau von Monokulturen oder nicht standortheimischen Baumarten. Auch heute noch werden zum Beispiel Fichten zu einem großen Teil in Monokultur außerhalb ihrer natürlichen Standorte bewirtschaftet, nicht zuletzt auch um die holzverarbeitende Industrie mit ausreichend Rohstoffen beliefern zu können. Häufig beobachtbare Folgen hiervon sind die Ausbreitung des Borkenkäferbefalls oder eine hohe Windbruch- und Windwurfanfälligkeit der Baumbestände. Es ist aber festzustellen, dass der Umbau zu Mischbeständen kontinuierlich, auch aufgrund der Schadereignisse der letzten Jahre, voranschreitet. Ziele einer umweltfreundlichen Forstwirtschaft Um die Leistungsfähigkeit und die Qualität der Wälder zu erhalten, ist es entscheidend, die Regenerationsfähigkeit des Waldökosystems nicht durch Intensivierungsmaßnahmen zu überfordern. Angestrebt werden daher eine umwelt- und standortgerechte Nutzung der Wälder und eine nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung. Eng mit diesen Zielen verbunden ist der Umbau von Monokulturen zu Mischwäldern, die konsequente Vorsorge gegen Waldbrände und Sturmereignisse, eine adäquate Anpassung der forstwirtschaftlichen Nutzung an den Klimawandel , ein sinnvolles Schädlings- und Risikomanagement sowie eine ausgewogene Wasserbewirtschaftung. Aber auch die Weiterentwicklung von ökologisch nachhaltigen Waldbausystemen, die finanzielle Förderung von Waldschutzmaßnahmen, die Stärkung von alternativen Waldnutzungsformen und die Berücksichtigung von Recyclingkreisläufen in der holzverarbeitenden Industrie können wichtige Beiträge zu einer umweltfreundlichen Waldbewirtschaftung leisten. Zunehmend in den Blick genommen wird auch das Kohlenstoffspeicherpotenzial der Wälder in Deutschland. Dieser hat sich, auch aufgrund der Schadereignisse der letzten Jahre, stetig verringert ( UBA: Emissionen der Landnutzung, -änderung und Forstwirtschaft ).
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