'- Untersuchungen zur Synoekologie, Soziologie und Verbreitung der Vegetation von Nass- und Feuchtbiotopen. - Pflanzensoziologische und hydrochemische Untersuchungen an Fliessgewaessern Nordwestdeutschlands (Projekt, Beginn 1987). Diese Arbeit wird teilweise im Rahmen des ABOEL-Projektes (Arbeitsgemeinschaft fuer Biologisch-Oekologische Landeserforschung, Muenster) 'Oekologie der Gewaesser' (Leitung Prof Dr R Pott) gefoerdert. Ziel des Forschungsprojektes soll es sein, die vorhandenen Fliesswasser- und Roehricht-Makrophyten an ausgesuchten Fliesswassersystemen verschiedener Naturraeume Nordwestdeutschlands nach der Methode BRAUN-BLANQUET zu erfassen sowie Zusammenhaenge zwischen den aufgefundenen Gesellschaften und Standortfaktoren herauszuarbeiten. - Pflanzensoziologische und synoekologische Studien zur Kuestenvegetation, monographische Bearbeitung der Nordseeinseln Norderney und Borkum (Beginn 1988). Das Ziel der Arbeiten ist die Erstellung von Vegetationskarten von Norderney und Borkum auf dem Niveau von Assoziationen oder speziellen Vegetationskomplexen. Die Karten sollen Feinanalysen der Vegetationsentwicklung geben, da auf aeltere Vegetationskarten und Floren zurueckgegriffen werden kann. Zu diesem Zweck ist eine jeweils komplette floristische Bestandsaufnahme des Arteninventars vorgesehen (Moose, Flechten, Farne, hoehere Pflanzen). Sie soll den Naturschutzwert der Inseln fuer den Vergleich oder Gesamtzusammenhang zu anderen Wattenmeerinseln sowie moegliche spezifische Veraenderungen aufzeigen, die sich aus der natuerlichen Dynamik oder aus menschlichen Eingriffen ergeben koennen.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Borkum.
Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel
Bebauungspläne der Städte und Gemeinden im Landkreis Leer: Stadt Leer, Stadt Weener, Stadt Borkum, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Uplengen, Gemeinde Westoverledingen, Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn, Samtgemeinde Jümme, Samtgemeinde Hesel
The IUPD40 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IU): Upper air T1T2A1 (IUP): Profilers A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10103;Borkum (ASB);) (Remarks from Volume-C: RADAR DATA OF BORKUM)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Auf Grund des § 57 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 und 3, § 56 Absatz 1, § 32 Absatz 2 und 3, § 20 Absatz 2, § 22 Absatz 1 sowie § 23 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), von denen § 57 Absatz 2 durch Artikel 421 Nummer 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:
ID: 3347 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks „NC 1“ (ehemals OWP N-3.7) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am 14.06.2024 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „ NC 1 “ (ehemals OWP N-3.7) erlassen worden. Das Vorhabengebiet liegt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee. Das Vorhaben „ NC 1 “ (ehemals OWP N-3.7) liegt innerhalb des im Raumordnungsplan 2021 festgelegten Vorranggebietes für Windenergie „ EN 3 " und innerhalb der durch den Flächenentwicklungsplan festgelegten Fläche N-3.7. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Inseln beträgt bis Norderney ca. 37 km und bis Borkum ca. 46 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Errichtung von 15 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 145 m MSL / 146,2 m SKN, einem Rotordurchmesser von 236 m (Gesamthöhe bis Rotorblattspitze 263 m MSL bzw. 264,2 m SKN) und einer Leistung von jeweils 15 MW genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 225 MW. Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „ NC 1 “ (ehemals OWP N-3.7) wurde am 08.09.2022 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 25.07.2023 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 23.06.2023 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) sowie in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und DIE WELT. Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des PlanSiG eine Online-Konsultation statt. In der Bekanntmachung des Vorhabens wurden auch die ersatzweise Durchführung und die Termine zur Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 4 PlanSiG anstelle eines Präsenz-Erörterungstermins angekündigt. Im Rahmen der Online-Konsultation wurden die zusammengefassten Stellungnahmen und Einwendungen und die dazu erfolgten Erwiderungen der TdV in einer Synopse vom 13.09.2023 den zur Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten, einschließlich des Königreichs Dänemark, am 14.09.2023 per E-Mail übersandt. Hierzu wiederum bestand die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme bis einschließlich 29.09.2023. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.09.2022 Datum der Entscheidung: 14.06.2024 Art des Zulassungsverfahrens: § 45 WindSeeG - in der am 31.12.2022 geltenden Fassung Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040 3190-6361 E-Mailadresse der Kontaktperson: henrik.flatter@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Unterabteilung: Offshore-Vorhaben Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Anschrift: Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) erhoben werden. Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in der Fassung vom 31. Dezember 2022 in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 54a Absatz 2 WindSeeG in Verbindung mit § 43e Absatz 1 Satz 2 EnWG). Vorhabenträger Nordseecluster A GmbH Nordseecluster A GmbH Ludwig-Erhard-Straße 22 20459 Hamburg Deutschland Homepage: Nordseecluster A GmbH Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 29.07.2024 Enddatum der Auslegung 12.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.08.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Der Beschluss kann auf der BSH-Internetseite unter "O… Dokumente 01_Planfeststellungsbeschluss.pdf Öffentliche Auslegung Entscheidung über Zulassung
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 103 |
| Kommune | 6 |
| Land | 90 |
| Schutzgebiete | 7 |
| Weitere | 44 |
| Wissenschaft | 13 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 9 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 32 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 2 |
| Text | 103 |
| Umweltprüfung | 14 |
| WRRL-Maßnahme | 8 |
| unbekannt | 40 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 98 |
| Offen | 105 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 221 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 19 |
| Datei | 14 |
| Dokument | 42 |
| Keine | 105 |
| Webdienst | 11 |
| Webseite | 74 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 114 |
| Lebewesen und Lebensräume | 222 |
| Luft | 90 |
| Mensch und Umwelt | 207 |
| Wasser | 222 |
| Weitere | 195 |