Das Projekt "Vorbereitung der Errichtung und des Betriebs des Offshore-Testfeldes am Standort Borkum West sowie Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Offshore-Windenergie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung der Deutschen Wirtschaft für die Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See (Offshore-Stiftung) durchgeführt. In Vorbereitung des Energiegipfels der Bundeskanzlerin am 3. April 2006 haben sich das Bundesumweltministerium, die Energieversorgungsunternehmen E.ON, Vattenfall und EWE AG als Konsortium sowie die Stiftung Offshore-Windenergie auf das gemeinsame Ziel geeinigt, in der Nordsee ca. 45 km vor Borkum ein Testfeld für zwölf Offshore-Windenergieanlagen der Multimegawatt-Klasse zu errichten. Das Konsortium aus E.ON Energy Projects GmbH, der EWE AG und der Vattenfall Europe AG wird das Offshore-Testfeld mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 175 Mio. Euro bis spätestens zum Sommer 2008 realisieren. 1. Antrag auf Befreiung von den Verboten des Nationarkgesetzes 2. Gestattungsverträge für Kabelverlegung auf Norderney 3. Vertragwerk Doti/Stiftung 4. Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Offshore-Windenergie 5. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Nationalen Maritimen Konferenz Durch die Realisierung des Offshore-Testfeldes sollen Erfahrungen mit dieser Technologie gewonnen werden und die Offshore-Windenergienutzung in Deutschland initiiert werden.
Das Projekt "Technisch-wissenschaftliche Begleitforschung im Offshore-Testfeld Borkum West" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DEWI GmbH, Deutsches Windenergie-Institut durchgeführt. 1. Vorhabensziel: In diesem Teilvorhaben geht es darum, die Zielsetzungen des Vorhabens in den unterschiedlichen Teilgebieten aus der Sicht eines akkreditierten Messunternehmens zu unterstützen. Hierbei stehen die Leistungsabgabe der WEA, die standardisierte Windmessung und das Lastmonitoring im Vordergrund. 2. Arbeitsplanung Wesentliche Bearbeitungsgebiete sind die Verbesserung der Verfahren zur Ertragsprognose für Einzelanlagen und Windparks und Abstimmung entsprechender Verfahren in nationalen und internationalen Richtlinien, die Vereinheitlichung und Verbesserung der Verfahren zur Prognose der Belastungen und der zu erwartenden Lebensdauer, die Validierung der Methoden zur Bestimmung von Lasten in Offshore-Windparks und die Vereinfachung von Verfahren zur Überwachung des Betriebs- und Belastungsverhaltens. 3. Ergebnisverwertung. Die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Leistungskurvenermittlung (AP1) der Nachlaufströmung (AP2) und dem Lastmonitoring (AP4) sind wichtige Aspekte im Zuge der technischen und wirtschaftlichen Etablierung der Offshore-Windenergie. Sie sollen in wesentlichen Zügen veröffentlicht und in die Normierungsausschüsse eingebracht werden. Des Weiteren dienen sie einer Verbesserung/Anpassung der Standarddienstleistungen.