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INSPIRE-WMS SL Hydro - Physische Gewässer ATKIS Basis-DLM - Bauwerke an Gewässern

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Bauwerke an Gewässern, abgeleitet aus dem ATKIS Basis-DLM. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.

ATKIS Digitales Basis Landschaftsmodell Hamburg

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.

Ertüchtigung von Holzbrücken in Berlin-Spandau

Verkehrseinschränkungen auf dem Steg über die Spektelake in Spandau Pressemitteilung vom 29.11.2024 Vollsperrung der Brücke aufgrund von Tragwerksschäden ab 02.12.2024 Ausführungsphase In Berlin-Spandau werden drei Holzbrücken in Grünanlagen ertüchtigt. Es handelt sich um den „Spektegrabensteg“ und den „Steg über die Spektelake“, die sich im Spektegrünzug, Ortsteil Falkenhagener Feld, Bezirk Spandau befinden und den Spektegraben bzw. die Spektelake überführen, sowie die „Südparkbrücke“, die sich im Südpark, Ortsteil Wilhelmstadt, Bezirk Spandau befindet und den Südparkteich überführt. Die Brücken dienen zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden als Wegeverbindungen innerhalb der Wohngebiete. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Aufgrund des Bauwerkszustandes – die drei Holzbrücken weisen insbesondere Feuchtigkeitsschäden auf – ist für den „Spektegrabensteg“ und für den „Steg über die Spektelake“ eine grundhafte Erneuerung und für die „Südparkbrücke“ eine Erhaltungsmaßnahme, mit Erhalt der beiden tiefgegründeten Widerlager, vorgesehen. Die wesentlichen geometrischen Parameter der Bestandsbauwerke – insbesondere lichte Höhe, Kreuzungswinkel, Gehwegbreite und Gesamtstützweite – werden beibehalten. Für die Erneuerung der drei Holzbrücken ist wieder eine tragende Konstruktion aus Holz vorgesehen. Moderne Holzbrücken werden unter Beachtung der Regeln des konstruktiven Holzschutzes geplant und ausgeführt. Sie stellen eine konkurrenzfähige Alternative hinsichtlich Nutzungsdauer und Unterhaltungskosten zu Brücken aus konventionellen Baustoffen dar. Zudem sind sie klimafreundlich und nachhaltig und binden sich insbesondere in Grünanlagen gut in die natürliche Umgebung ein. Es ist geplant, die drei Holzbrücken wie folgt neu zu errichten: Haupttragwerk aus abgetreppten Holzträgern aus blockverleimten Brettschichtholz, welche mittels Querschotten aus Stahl miteinander verbunden werden Belag aus langlebigen Fertigteilplatten aus Naturstein (Granit) Geländer aus einer filigranen Stahlkonstruktion mit Füllstäben aus Holz in variierenden Längen, welche den Röhrichtbewuchs im Umfeld wiederspiegeln sollen Voraussichtliche Bauzeit: 2025 bis 2026 Der Auftrag zur Ausführung der Bauarbeiten wurde erteilt, und die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen. Spektegrabensteg Am 22.09.2025 wird die Brücke aufgrund einer Kampfmittelsondierung für einen Tag gesperrt. Ab dem 13.10.2025 ist die Brücke dann vollständig für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Unmittelbar nach der Sperrung beginnen die Rückbauarbeiten des bestehenden Bauwerks. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Steg über die Spektelake Die Brücke wurde im November 2024 aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten für den Rückbau des Bestandsbauwerks und den Ersatzneubau beginnen am 22.09.2025. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Südparkbrücke Die Südparkbrücke wird ab Mitte Januar 2026 für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die Bauarbeiten beginnen unmittelbar nach der Sperrung. Voraussichtliche Fertigstellung des neuen Brückenbauwerks: 2. Quartal 2026 Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anlegt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentiert werden. Während des Rückbaus / Abbruchs der Bestandsbauwerke und der Errichtung der neuen Brücken sind die jeweiligen Wegeverbindungen über den Spektegraben, die Spektelake und den Südparkteich für den Fuß- und Radverkehr gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit müssen der Fuß- und Radverkehr alternative Wegeverbindungen innerhalb der Grünanlagen bzw. angrenzend an die Grünanlagen nutzen. Spektegrabensteg Baujahr: 1979 Konstruktion: 1-feldrige Balkenbrücke aus Bongossiholz Einzelstützweiten: 12,00 m Gesamtstützweite: 12,00 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 36,0 m² Steg über die Spektelake Baujahr: 1990 Konstruktion: Balkenbrücke aus Laubholz (Eiche) mit neun Einfeldträgern Einzelstützweiten: 2,75 m bis 6,00 m Gesamtstützweite: 41,50 m Breite zwischen den Geländern: 3,00 m Brückenfläche: 125 m² Krümmungswinkel: 107 m / 269 m Südparkbrücke Baujahr: 1997 Konstruktion: 3-feldrige Balkenbrücke aus Nadelholz (Douglasie) Einzelstützweiten: 3,85 m / 6,40 m / 3,65 m Gesamtstützweite: 13,90 m Breite zwischen den Geländern: 3,50 m Brückenfläche: 49 m² Die Baumaßnahme wird mit Bundesgeldern aus dem Programm Stadt und Land gefördert.

Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk „Sprakelbach“

ID: 4788 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.01.2025, eingegangen am 17.01.2025, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Brückenbauwerk Sprakelbach beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau des überführenden Kreuzungsbauwerks zum Sprakelbach (A-Bauwerk, Sprakelbach) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 28.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 31.01..2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Weitere Informationen: Das Gewässer "Sprakelbach" wird gemeinhin auch als "Sandruper Bach" bezeichnet. Ort des Vorhabens: Das Kreuzungsbauwerk Sprakelbach auf der BAB 1 befindet sich auf dem Stadtgebiet von Münster nördlich des Rastplatzes „Plugger Heide“ sowie „Sundrup“ und südlich des Rastplatzes „Gimbter Heide“. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 07.02.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Am Propsthof 51 53121 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe.pdf

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Westumfahrung Bahnhofstraße“ zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße im Ortsteil Köpenick, Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Mit dem neuen Straßenzug „Westumfahrung Bahnhofstraße“ wird eine neue Verbindung zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße geschaffen, um die verkehrlich stark belastete Bahnhofstraße zu entlasten und damit den Verkehrsfluss für die Straßenbahntrasse, den Busverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr deutlich zu verbessern. Das Vorhaben umfasst insbesondere: - den Straßenneubau von der Straße An der Wuhlheide zwischen Rudolf-Rühl-Allee und der Geschäftsstelle des Wirtschaftsrat 1. FC Union e.V., weiter entlang des Stadions „An der Alten Försterei", des Sportkomplexes Hämmerlingstraße und des Stadtforst Wuhlheide -einschließlich Querung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hämmerlingstraße- bis zur Hämmerlingstraße Nord (Abschnitt 1), - die Herstellung eines neuen Knotenpunktes zwischen der Straße „An der Wuhlheide" und der neuen Straßenverbindung im Neubauabschnitt, - den Ausbau beziehungsweise Umbau der Straße Am Bahndamm von der Hämmerlingstraße Nord bis zum Knotenpunkt (KP) mit der Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße (Abschnitt 2), - die Anbindung der Hämmerlingstraße Süd an den Straßenneubauabschnitt in Höhe der EÜ Hämmerlingstraße und die verkehrliche Abbindung der Schubert Straße (Herstellung Wendehammer), - den Neubau des Brückenbauwerks über die „Wuhle" (Gewässer 2. Ordnung) und die Neuordnung von vorhandenen Wegebeziehungen im Bereich des „Wuhlewanderweges Ost", - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen von Hämmerlingstraße Nord bis KP Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße sowie den Umbau/Neubau vorhandener Geh- und Radwege sowie Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten, - den Bau eines Regenwasserkanals, teilweise den Abbruch oder die Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen (das Retentionsbodenfilterbecken ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens) und die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen/Leitungen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft.

Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg; 1. Bauabschnitt von Lüneburg Nord bis östl. Lüneburg, 1. und 2. Planänderung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.

Termine_Deichschau_2025.pdf

Termine der Deichschau 2025 gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen - Anhalt § 94 Absatz 7 01) 02) 01.04.2025 02.04.2025 02.04.2025 WB WB ABI 09.00 Prettin Hirschmühle Landesgrenze (Freistaat Sachsen) bis Axien Siel 09.00 Sachau Deichanfang bis Kleinzerbst Überfahrt (einschl. Deich Stechelbach) ca. 11 km ca. 11 km 09.00 Neuer Deich Rösa (Abfahrt v. B183) Deichanfang bis Kuhquellmühle rechtsseitig 12.00 Muldedeich linksseitig Einlauf Stausee bis Landesgrenze und bis Straßenbrücke Lober-Leine-Kanalca. 3 km ca. 10 km 03)03.04.2025WB09.00 Axien Siel bis Klöden Schöpfwerkca.10 km 04)07.04.2025WB09.00 Kleinzerbst Überfahrt - Wartenburg ,,Streng" - Deichendeca.10 km 07.04.2025 ABI 09.00 Jeßnitz, ehern. Kirche - Stadtdeiche 13.00 Raguhn Feuerwehr - Stadtdeiche einschl. Raguhn-Neustadtca. 3,5 km 09.00 Klöden Schöpfwerk - Gorsdorf Straßenbrückeca. 11 km 09.00 Wartenburg ,,Grobe Sau" - Pratau Sportplatzca.12,5 km ca. 6 km .............................................................................................................................................................. 05) 08.04.2025 WB .............................................................................................................................................................. 06) 09.04.2025 09.04.2025 09.04.2025 WB BTF BTF 09.00 Deich Auslauf Muldespeicher bis Bahndamm 10.00 Rückstaudeiche Mulde in der Ortslage Bitterfeld obere Brücke (Am Stadion) bis Bahndamm rechts und linksseitig Muldedeich ab Bahndamm bis Jeßnitz-West (2.BA) ca. 2 km ca. 11 km ··································•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• 07) 10.04.2025 WB .................. · 08) 09.00 Waltersdorf Brücke Schwarze Elster - Arnsnesta rechtsseitig Arnsnesta - Löben linksseitigca. 14,5 km . 14.04.2025WB09.00 OL Pratau Kreisel Mahlbaumca.10 km 14.04.2025ABI09.00 Jeßnitz Muldebrücke bis Retzau Altjeßnitz Deich neuca. 9 km ca. 3 km .............................................................................................................................................................. 09) 15.04.2025 WB 09.00 Schweinitz Schwarze Elster Straßenbrücke - Löben linksseitig Löben - Mönchenhöfe Rückstaudeich - ca. 11,2 km Schweinitz Straßenbrücke rechtsseitig .............................................................................................................................................................. 10) 16.04.2025WB09.00 Abzweig Rückdeich Seegrehna über Schöpfwerk Selbitz bis Weißes Wachhaus 16.04.2025ABI9.00 ca. 7,5 km Raguhn Deichanfang - Möst- A9 Autobahn ca. 13 km ........................................................................................................................................................... 11) 22.04.2025 WB 09.00 Schweinitz Brücke Fließ - Rückstaudeich Schweinitz Straßenbrücke Schwarze Elster - Linksseitig - Kuhlache - Schulfestplatz Rechtsseitig Stadtdeich Jessen - Elstercenter - Deichende Höhe Umspannwerk Jessen Deich Molkereigraben - Deichende rechtsseitig ca. 10,5 km .............................................................................................................................................................. 12) 23.04.2025WB09.00 Weißes Wachhaus Rehsen bis Wörlitz Berting ca. 9,5 km 23.04.2025DE-RSL09.00 Sollnitz Mühle bis Siel Sollnitzbach Siel Sollnitzbach bis Autobahnbrücke A9ca. 8,5 km 09.00 Jessen Straßenbrücke Tierpark - Mühle Mühlberg - Grabo - Gorsdorf linksseitig - Hemsendorfer Deich „ Dreibaum" rechtsseitigca.11,0 km .............................................................................................................................................................. 13) 24.04.2025 WB •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••······•······································ 14) 28.04.2025 28.04.2025 WB DE-RSL 09.00 Sommerdeich Heinrichswalde (Fährhaus Wörlitz)ca. 9,5 km 09.00 Autobahnbrücke A9 (Kirchwall) bis Dessau Ende Verbandsdeichca. 7,5 km ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••··•··•·•···································· 15) 30.04.2025 WB 09.00 Berting bis Schöpfwerk Kapengraben u. Hakenwall, Ringdeich Klodde / A9ca.10 km 09.00 Deichanfang Listerfehrda bis Prühlitz Treffpunkt: Bootshaus in Elsterca. 10,3 km .............................................................................................................................................................. 16) 05.05.2025 WB •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••····•·•·•·•········ 17) 06.05.2025 DE-RSL 09.00 Dessau Autobahnzubringer Ost (Poetenwall) bis Johnitzer Mühle einschließlich Wasserstadt-Deich Luisium ca. 9,5 km .............................................................................................................................................................. 18) 19) 07.05.2025 08.05.2025 WB DE-RSL 09.00 Deichanfang Klieken (Zufahrt Kieselgur) bis Coswig Deichendeca. 11,5 km 09.00 Törten vor der Autobahnbrücke bis Waggonbau B184 einschl. Ringdeich 13.00 Roßlau Burg- Wasserwerkca. 7 km ca.1,2 km 20)12.05.2025WB09.00Siel Coswig bis Deichende - Deich Grieboca. 6,2 km 21)13.05.2025DE-RSL09.00B 184 Peisker - Kühnau / Mutter Sturmca. 7 km 22)15.05.2025ABI09.00Poleymühle bis Tochheim - Walternienburgca. 11,5 km

Das Neue Gartenfeld – Neubau der Rhenaniabrücke in Berlin (Spandau)

Planungsphase Im Zuge der Bebauung und Umgestaltung der Insel Gartenfeld im Berliner Bezirk Spandau ist zur Erschließung des Planungsgebietes „Das Neue Gartenfeld“ ein neues Brückenbauwerk erforderlich. Dabei handelt es sich um eine neue Brückenverbindung mit Anbindung an die Rhenaniastraße im Südwesten des Gartenfelds, die den Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal überspannt. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Varianten zur Gestaltung des Bauwerks untersucht und hinsichtlich zukünftiger Nutzungsanforderungen, Wirtschaftlichkeit, Wartungsaufwand sowie der Einpassung in die Umgebung bewertet. Die nun vorliegende Entwurfsplanung sieht einen bogenförmigen Doppel-T-Stahlträger als Haupttragwerk vor. Die Konstruktionshöhe der Trogwände übernimmt gleichzeitig die Funktion der Absturzsicherung. In der Brückenmitte ragen die Hauptträger etwa 2,00 Meter über den Geh- und Radweg, am Brückenende sind es noch 0,13 Meter. Dort, wo die Absturzsicherung zu niedrig ist, werden die Hauptträger durch einen Holm und ein Füllstabgeländer ergänzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dieses innovative Brückenbauprojekt vereint funktionale Anforderungen und modernes Design, um den zukünftigen Bedürfnissen des Quartiers gerecht zu werden. Die neue Brücke ist als Einfeld-Trogbrücke konzipiert und besteht aus zwei bogenförmigen Hauptträgern, zwischen denen Nebenträgern spannen. Die Hauptträger haben eine Länge von 42 Metern und werden in regelmäßigen Abständen durch außenliegende Querversteifungen stabilisiert. Die Brücke wird eine lichte Weite von 46,31 Metern und eine Gesamtbreite von 19,60 Metern aufweisen. Die Fahrbahntafel besteht aus einer 30 Zentimeter starken Stahlbetonplatte. Verkehrsaufteilung der Brückenfläche Die nutzbare Breite zwischen den Geländern beträgt 18,00 Meter und wird wie folgt aufgeteilt: 2,50 Meter Gehweg inklusive Sicherheitsraum 2,30 Meter Radweg 0,95 Meter Sicherheitsraum 6,50 Meter Fahrspuren 0,95 Meter Sicherheitsraum 2,30 Meter Radweg 2,50 Meter Gehweg inklusive Sicherheitsraum Gesamtnutzungsmaß: 18,00 Meter = lichter Abstand zwischen den Hauptträgern Lage und Besonderheiten Das Baufeld der Brücke befindet sich überwiegend in der Grünanlage Rohrbruchwiesen/Rohrbruchteich. Aufgrund der ökologischen Sensibilität des Gebiets wird bei Planung und Bau auf besondere Rücksichtnahme geachtet. Voraussichtliche Bauzeit: 2025 bis 2027 Die technische Untersuchung ergab entscheidende Vorteile für ein Einschubverfahren des Brückenbauwerks von Seiten Gartenfeld mittels eine zusätzlichen Hilfsstützung. Phase 00 – Baustelle einrichten Phase 01 – Herstellen der Widerlager Phase 02 – Vormontage auf Gartenfeld und Einschub Schuss 01 Phase 03 – Vormontage und Einschub Schuss 02 Phase 04 – Einschub Brücke Phase 05 – Komplementierung Brücke Phase 06 – Herstellen Anschlussbereiche Derzeit verkehren auf der Rhenaniastraße die Buslinien 139 und N39. Während einzelner Bauphasen müssen diese Linien zeitweise umgeleitet werden. Durch geplante Vollsperrungen der Rhenaniastraße sind zudem Beeinträchtigungen im Betriebsablauf möglich. Die Zufahrt für die Anliegerschaft zum Bootshausweg bleibt während der Bauzeit weitestgehend sichergestellt.

Grundwassermessstelle Saarmund, Str. nach Tremsdorf (Messstellen-Nr.: 36441935)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 36441935 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Saarmund, Str. nach Tremsdorf (Str.Saarmund-Tremsdorf,. Autobahnbrücke). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Nuthe 109/71. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_NU_2. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1971 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 38.86 m Geländehöhe: 38.40 m Filteroberkante: 16.7 m Filterunterkante: 14.7 m Sohle (letzte Einmessung): 15.36 m Sohle bei Ausbau: 13.7 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

Grundwassermessstelle Frankfurt, Autobahnbrücke (Messstellen-Nr.: 36532653)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 36532653 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Frankfurt, Autobahnbrücke (Landwirtschaftl. Nutzfläche, Zugang erschwert). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Brk.OstII,59/90. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 3 (tiefere quartäre und tertiäre Schichten). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: keine Angabe. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_8. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 1990 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt nicht vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 89.51 m Geländehöhe: 88.80 m Filteroberkante: -82.49 m Filterunterkante: -86.49 m Sohle (letzte Einmessung): -95.69 m Sohle bei Ausbau: -90.49 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.

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