API src

Found 366 results.

Bye bye Stand-By: EU-Kommission sagt Leerlaufverlusten den Kampf an

Maßnahmen gegen stromfressende Büro- und Haushaltsgeräte beschlossen Am 7. Juli haben Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im sogenannten „Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand” von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach Beteiligung des EU-Parlaments werden die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig. Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Mithilfe der geplanten Maßnahmen ist EU-weit eine Minderung unnützer Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr bis zum Jahr 2020 zu erwarten. Dies entspricht einer Einsparung von 14 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) und etwa 9 Großkraftwerken mit 800 Megawatt Leistung. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) sagte: „Der Entwurf der EU-Verordnung zur Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Seine Umsetzung kann einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten.” Nach der geplanten Regelung dürfen Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und Haushaltgeräte ab 2010 nicht mehr als ein Watt im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die Grenzwerte auf die Hälfte. „Damit ist ein langjähriges Ziel deutscher Umweltpolitik – maximal ein Watt Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand – erfüllt und wird später sogar noch unterschritten”, so Holzmann. In Deutschland sind Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros für einen Stromverbrauch in Höhe von mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich. Das verursacht jährlich Kosten von mindestens vier Milliarden Euro. Die neuen EU-Regelungen würden für Deutschland eine Minderung des Stromverbrauchs von mehr als sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken – das entspricht knapp vier Millionen Tonnen ⁠ CO2 ⁠. So ließe sich mindestens ein Großkraftwerk mit 800 Megawatt Leistung einsparen. Die Gerätenutzerinnen und -nutzer sparen zudem jährlich Stromkosten in Höhe von gut 1,2 Milliarden Euro. Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind weitere nennenswerte Einsparungen in EDV-Netzen (sogenannter Netzwerk-Standby) sowie über Null-Watt-Schaltungen möglich: Deutschland sowie die Umweltschutz- und Verbraucherverbände hatten sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt kommen, die sich vollständig abschalten lassen. Nachdem es gelungen ist, dieses Ziel in den Vorbemerkungen der Verordnung zu verankern, ist bei künftigen produktgruppenspezifischen Regelungen, die technische Machbarkeit und Angemessenheit eines Null-Watt-Modus zu prüfen. Nach Schätzung des ⁠ UBA ⁠ ließen sich damit die Stromverluste EU-weit um weitere 7 Milliarden kWh und in Deutschland um etwa 1 Milliarde kWh mindern. Die Verordnung wäre die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie). Durchführungs­maßnahmen für weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung und sollen in den nächsten Monaten folgen Quelle: Umweltbundesamt, Presseinformation Nr. 54/2008 EU Deutschland Leerlaufverluste in Büros und Haushalten insgesamt (2004) Keine Angabe 22 Milliarden kWh Leerlaufverluste, die von der Verordnung betroffen sind, 2020 im Zustand ohne Verordnung (business as usual) 49 Milliarden kWh Knapp 9 Milliarden kWh Einsparpotentiale (im Jahr 2020) 35 Milliarden kWh ܜber 6 Milliarden kWh Eingespartes CO 2 14 Millionen Tonnen Knapp 4 Millionen Tonnen

Schulze legt Plan für Glyphosat-Ausstieg vor

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die ⁠ Biodiversität ⁠ schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“ ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang.“ Glyphosat hat wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe gravierende Folgen für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Als Totalherbizid vernichtet es ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt. Die Bundesregierung hat sich aus diesen und anderen Gründen im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess, den das Bundesumweltministerium mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam gehen will. Ein Verbot des Mittels u.a. in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es zudem möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen: Durch ein solches Maßnahmenbündel ließe sich der Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das ⁠ BMU ⁠ in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet. Parallel dazu wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Demnach müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Als Biodiversitätsflächen werden vom UBA unter anderem Blühflächen und Brachen anerkannt, sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Im Schnitt soll der Anteil dieser Flächen bei 10 Prozent liegen, je nach ökologischer Wertigkeit. Dieser Wert wird von Fachleuten als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere empfohlen. Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. Das EU-Recht schreibt ausdrücklich vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, haben.

Treibhausgasausstoß im Jahr 2013 erneut um 1,2 Prozent leicht gestiegen

Kohlestrom erhöht die Emissionen – und gefährdet so das nationale Klimaschutzziel Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind im Jahr 2013 um 1,2 Prozent erneut leicht gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das zeigen erste, vorläufige Berechnungen und Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA). Insgesamt wurden 2013 etwa 951 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2Äq) freigesetzt; das sind fast 12 Millionen Tonnen mehr als 2012. Den Anstieg dominieren die CO2-Emissionen mit einem Plus von 1,5 Prozent. Der Grund: Bei der Stromerzeugung wurde mehr Steinkohle verbrannt und witterungsbedingt kam mehr Öl und Gas beim Beheizen von Häusern und Wohnungen zum Einsatz. Auch der um über sieben Prozent gestiegene Nettostromexport auf 33 Terrawattstunden (TWh) erhöhte die Emissionen. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Dass sich der Trend zur Kohleverstromung im Jahr 2013 noch verstärkt hat, erfüllt uns mit Sorge. Hält das an, wird es kaum möglich sein, das Klimaschutzziel der Bundesregierung für das Jahr 2020 zu erreichen.“ Dieses legt fest, dass Deutschland im Jahr 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 ausstößt. Nach den aktuellen UBA-Zahlen liegt die Minderung aktuell bei nur 23,8 Prozent. „Die europäischen und nationalen Klimaschutzmaßnahmen reichen offensichtlich noch nicht aus. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung sich in Brüssel dafür stark macht, europaweit ein Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 festzuschreiben. Wichtig sind auch anspruchsvolle EU-Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und für die Energieeffizienz“, so Holzmann weiter. National müsse vordringlich die energetische Gebäudesanierung und die nachhaltige Mobilität vorangebracht werden. Der Schlüssel zum Erfolg liege national wie europäisch aber in der Reform des Emissionshandels: „Das Emissionshandelssystem setzt derzeit viel zu wenig Anreize für die Unternehmen, weniger klimaschädliche Energieträger zu verfeuern. Wir unterstützen die Forderung der Bundesregierung, noch deutlich vor 2020 Stabilisierungsinstrumente für den Emissionshandel einzuführen“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Der Emissionshandel ist in Deutschland für mehr als 50 Prozent der nationalen ⁠ CO2 ⁠-Emissionen verantwortlich (Anmerkung: Die verifizierten CO2-Emissionen des Emissionshandelssektors im Jahr 2013 werden turnusgemäß erst zum 1. April 2014 vorliegen.). Dass der Emissionsanstieg trotz vermehrter Kohleverstromung in 2013 vergleichsweise moderat ausfiel, lag wie in den Vorjahren an den erneuerbaren Energien. Diese erzeugten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen in 2013 bereits brutto 23,9 Prozent des Stroms. UBA-Vizepräsident Holzmann: „Wir sind gut beraten, die erneuerbaren Energien weiter zügig auszubauen. Bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollten wir sicherstellen, dass die festgelegten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erreicht werden können – vor allem bei der Windenergie an Land und der Photovoltaik. Gleichzeitig brauchen wir einen Umbau des fossilen Kraftwerksparks hin zu flexibleren und weniger CO2-intensiven Kapazitäten.“

NoCheRo-Guidance for the Evaluation of Rodent Traps

This guidance describes methods and criteria to evaluate rodent break back/snap traps regarding their animal welfare impact and efficacy. The assessment follows a tiered approach starting with the tests of the mechanical properties, followed by a semi-field trial testing the animal welfare impact and basic efficacy, and optionally supplemented by the extended efficacy test in the field. The latter test is comparable to the efficacy testing of rodenticides as defined in the guidance for the Biocidal Products Regulation. The guidance was developed, discussed and written by the NoCheRo (Non-Chemical alternatives of Rodent control) working party consisting of experts from European authorities, the pest control industry and scientific organisations. It was established after an EU workshop concerning the alternatives to rodenticides in rodent control in Brussels in 2018. Veröffentlicht in Texte | 74/2021.

EU Workshop on Non-Chemical Alternatives for Rodent Control (NoCheRo)

In November 2018, an EU workshop on non-chemical alternatives for rodent control was held in Brussels. The overall goal was to take the next step into the direction of rodent control with less risks for the environment and human health. During the workshop, it became evident that rodent traps are already viable alternatives to rodenticides in professional rodent control. However, the lack of criteria for their assessment is hindering the establishment of traps as a first choice control measure and their recognition as non-chemical alternatives within the comparative assessment for (anticoagulant) rodenticides under the EU Biocides Legislation.  It was thus decided to initiate a working party. Its tasks should be to define criteria for the assessment and certification of traps and to draft a testing guideline. A broader range of experts is expected to discuss a draft testing guidelines in a follow-up workshop in 2020. Veröffentlicht in Dokumentationen.

Nationale Klimapolitik: UBA plädiert für mehr Mut zum Handeln

Neues Hintergrundpapier zum Start der Green Week Um weitreichende Folgen des Klimawandels zu vermeiden, muss Deutschland bisher ungenutzte Potentiale zur Senkung der klimaschädlichen Treibhausgase erkennen und konsequent in Emissionsminderungen umsetzen. „Wir müssen mutiger werden, um uns und unsere Umwelt langfristig vor den Folgen der Klimaänderung zu schützen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Diese Botschaft samt einer Bestandsaufnahme der deutschen Klimaschutzpolitik vermittelt auch das neue UBA- Hintergrundpapier „Klimaschutz konkret: Mut zum Handeln”, das anlässlich der am 23. Juni 2009 in Brüssel startenden Green Week veröffentlicht wird. Die Green Week ist die jährlich stattfindende, größte Umweltkonferenz der Europäischen Union (EU) mit rund 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus EU-Institutionen, Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Verwaltung und Wissenschaft. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto „Climate Change - Act and Adapt”. Das Hintergrundpapier gibt einen Überblick über die jüngsten Reformen in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung, analysiert mögliche Hindernisse für eine erfolgreiche Umsetzung und benennt Lösungsvorschläge. Das ⁠ UBA ⁠ plädiert für mutiges Handeln zum Schutz des Klimas: Bisher unzureichend erschlossene Möglichkeiten für den ⁠ Klimaschutz ⁠ - etwa bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes, bei der Umsetzung umweltgerechter Mobilitätskonzepte oder einer emissionsärmeren Bereitstellung von Strom und Wärme - müssen erschlossen werden. So braucht Deutschland zum Beispiel ein Energiesystem, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen hohen Anteil erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen kann. Die Energieeinsparverordnung, welche Höchstwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden festlegt, darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss wirksam umgesetzt werden. Die technischen Möglichkeiten für eine Senkung des durchschnittlichen Ausstoßes an Kohlendioxid der Neuwagenflotte auf 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (g ⁠ CO2 ⁠/km) im Jahr 2020 sind vorhanden. Deshalb sollte dieser Grenzwert auch EU-Gesetz werden. Schließlich profitiert von einem solchen Strukturwandel der Energiebereitstellung und des Energieverbrauchs nicht nur die Umwelt; Unternehmen sowie Endverbraucherinnen und -verbraucher können so ihren Energieverbrauch deutlich senken und damit mittelfristig Kosten sparen. Noch steigen die globalen Treibhausgasemissionen weiter an. Um untragbare Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen wir - so der Internationale Klimarat, ein Gremium renommierter Klimaforscher - die Erderwärmung weltweit auf 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzen. Um diese kritische Zwei-Grad-Schwelle nicht zu überschreiten, müssen alle Staaten weltweit ihre Treibhausgasemissionen so bald und so stark wie möglich verringern: Bis zum Jahr 2020 muss das Wachstum der Emissionen gestoppt sein. 2050 darf der weltweite Ausstoß an Treibhausgasen nur noch halb so groß sein wie im Jahr 1990.

Roadmap for Healthy Buildings – 1st step: Harmonisation of Health Criteria for Construction Products

A harmonised documentation of emission test results of construction products is needed for the declarations of performance under the EU Construction Products Regulation. In the discussions regarding the level of information details to be provided it has been difficult to find consensus due to the conflicting interests of the various parties concerned. In the view of the German authorities a high level of protection for human health is the main aspect to be addressed by the documentation requirements. This report presents a summary of the main arguments exchanged during a parliamentarian lunch briefing in Brussels on the 19th of October 2017 on this issue. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2018.

Menschen in Europa teilweise bedenklich hoch mit Schadstoffen belastet

Europäische Human-Biomonitoring-Initiative zieht Bilanz Die Menschen in Europa sind teilweise bedenklich hoch mit Schadstoffen belastet. Das ist das Fazit der vom UBA koordinierten europäischen Human-Biomonitoring-Initiative HBM4EU, das vom 27.-28. April auf der internationalen Abschlusskonferenz des Projekts in Brüssel vorgestellt wird. So wurden Weichmacher in allen untersuchten Kindern und Jugendlichen gefunden, auch polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die zum Beispiel in beschichteten Pfannen verwendet werden, sind in teilweise zu hohen Mengen im Blut vorhanden. Für viele der untersuchten Substanzen, so die Initiative, besteht seitens der Politik daher weiterhin Handlungsbedarf. HBM4EU erhob erstmals vergleichbar und nachvollziehbar Daten über die Belastung der EU-Bevölkerung mit wichtigen Chemikalien. Die Europäische Union (EU) regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Chemikalien. Daher müssen Daten auf EU-Ebene vergleichbar erhoben, aus- und bewertet werden. Nur so können europäische Institutionen effektive Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt treffen und die Bevölkerung über Belastungsursachen und mögliche Vermeidungsmöglichkeiten informieren. Seit 2017 bündelt, erhebt und bewertet die Initiative Human- Biomonitoring HBM4EU Daten auf europäischer Ebene. Im Rahmen der internationalen Abschlusskonferenz des Projekts vom 27.-28. April in Brüssel präsentiert HBM4EU nun erstmals in zusammengefasster Form die Belastungsdaten für die wichtigsten Schadstoffe und auch, welchen Beitrag die Daten für die Chemikalienpolitik liefern können. Weichmacher: Es wurden bedenklich hohe Belastungen mit Weichmachern in der europäischen Bevölkerung nachgewiesen, obwohl diese bereits streng reguliert sind. In allen untersuchten Kindern und Jugendlichen wurden fortpflanzungsschädigende Weichmacher gefunden. Insgesamt konnte zwar eine Abnahme der mittleren Belastung mit regulierten Weichmachern beobachtet werden, allerdings ist die Belastung  mit der Summe aller Weichmacher bei ca. 17 Prozent immer noch zu hoch. Gleichzeitig ist die Belastung mit Stoffen, die die „alten“ Weichmacher ersetzt haben, angestiegen. ⁠ PFAS ⁠: Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) wurden im Blut aller untersuchten Jugendlichen aus Europa nachgewiesen. Bis zu einem Viertel der Jugendlichen ist mit Konzentrationen belastet, bei denen gesundheitliche Wirkungen nicht mehr mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Bei den Belastungen handelt es sich vorwiegend um bereits verbotene, jedoch äußerst langlebige Verbindungen. Diese Daten, so HBM4EU, unterstreichen die Notwendigkeit PFAS grundsätzlich zu verbieten, insbesondere da eine Vielzahl der Ersatzstoffe ähnliche problematische Eigenschaften aufweist wie die bereits regulierten PFAS. Nur in wenigen Bereichen, in denen PFAS noch unersetzlich sind, sollten sie weiter verwendet werden dürfen. Mischungen: Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt von HBM4EU lag auf der Untersuchung von Chemikaliengemischen. Im ⁠ Monitoring ⁠ wurde eine Vielzahl von Industriechemikalien im Körper nachgewiesen. Die Bewertung der Auswirkungen dieses Chemikaliencocktails auf die Gesundheit ist Bestandteil aktueller Forschungen. HBM4EU hat typische Mischungen und Mischungseffekte untersucht. Dabei zeigte sich, dass die aktuelle Chemikalienbewertung weiterentwickelt werden muss, um die gleichzeitige Belastung durch viele Chemikalien angemessen berücksichtigen zu können. HBM4EU zeigt: Das Human-Biomonitoring hat sich als sehr gute Methode zur Erfassung der Schadstoffbelastung etabliert. HBM4EU hat mit seinen Ergebnissen den Grundstein gelegt, in der EU ein langfristiges, nachhaltiges Human Biomonitoring zu etablieren. HBM4EU endet im Juni 2022nach einer Laufzeit von fünfeinhalb Jahren. Die Arbeit wird fortgeführt in der Europäischen Partnerschaft für Risikobewertung von Chemikalien (PARC), welche mit einer Laufzeit von sieben Jahren unter „Horizon Europe“ von der Europäischen Kommission gefördert wird. Vom 27.-28. April 2022 findet in Brüssel die internationale Abschlusskonferenz von HBM4EU statt. Auf der zweitägigen Veranstaltung werden die Ergebnisse des Projekts vorgestellt und gemeinsam über die Rolle des europäischen Human-Biomonitorings in der Chemikalienpolitik diskutiert. Das Thema der Konferenz „Science and policy for a healthy future“" unterstreicht die wichtige Rolle, die HBM4EU bei der Verknüpfung von Wissenschaft und Gesundheit, Umwelt und Chemikalienpolitik spielt, um die menschliche Gesundheit wirksamer zu schützen. Korrektur: Aus der ursprünglichen Meldung wurde der fehlerhafte Halbsatz "z. B. in Feuerlöschschäumen." im Absatz PFAS, letzter Satz, gestrichen.

Umweltschädliche Subventionen: fast die Hälfte für Straßen- und Flugverkehr

Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom ⁠ UBA ⁠ identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠, weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.

Kaffeemaschinen und IT-Geräte sparsamer im Stromverbrauch

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Haushaltsgeräte durch neue EU-Vorgaben sicherer und günstiger Ab Beginn des neuen Jahres gelten in der Europäischen Union niedrigere Verbrauchswerte für eine Reihe von Elektrogeräten des alltäglichen Bedarfs, wenn sie neu auf den Markt gebracht werden. Strengere technische Anforderungen müssen zum Beispiel Kaffeemaschinen und IT-Geräte wie Modems und Router erfüllen. Für elektrische Backöfen gilt zudem, dass die Informationen über ihren Energieverbrauch transparenter gestaltet sein müssen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir brauchen Anreize und Normen, um die höchsten Standards bei Energie- und Ressourceneffizienz durchzusetzen. Ein sparsamer Verbrauch von Energie insbesondere von Geräten, die im Alltag umfangreich genutzt werden, kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern senkt auch die Stromkosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Neue technische Anforderungen haben nichts mit Bevormundung zu tun, helfen aber, die Produkte zukunftsfähig zu gestalten. Zukunftsfähige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum.“ Ab Januar 2015 gelten EU-weit neue Anforderungen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Demnach dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben (u.a. Router, Videotelefone und Modems), künftig im Ruhezustand nur noch 6 bzw. 12 Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Diese fast in jedem Haushalt vorhandenen Geräte werden so nicht mehr unnötig Strom vergeuden, obwohl gar keine Funktion erfüllt wird. Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit, die bei alten Geräten unbegrenzt ist. In Zukunft müssen sich Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten. Dadurch wird unnötig verbrauchte Energie eingespart. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠), Maria Krautzberger: „Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie werden immer wieder kritisch hinterfragt. Fakt ist, die Richtlinie der EU macht viele Alltagsprodukte sicherer, senkt ihren Energieverbrauch und erhöht ihre Haltbarkeit. Viele Haushaltsgeräte werden dadurch günstiger im Gebrauch und einfacher in der Bedienung. Die Frage, ob ich meine Kaffeemaschine ausgestellt habe, hat sich bei den neuen Geräten zum Beispiel erledigt.“ Untersuchungen zeigen, dass sich bei Haushaltsgeräten, die die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie einhalten, durchschnittlich pro Haushalt bis zu 280 EURO einsparen lassen. Grob geschätzt entfallen dabei 200 EURO auf Einsparungen bei Wärme und Warmwasser und 80 EURO auf strombetriebene Elektro- und Elektronikgeräte. Mögliche Mehrkosten in der Anschaffung sind dabei bereits abgezogen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem ab Januar besser über den Stromverbrauch von Backöfen und Dunstabzugshauben informieren. Diese Geräte müssen zukünftig mit neuen Energieeffizienzklassen (A-G) gekennzeichnet sein. Es ist zu erwarten, dass sehr bald noch stromsparendere Modelle auf den Markt kommen. Auch für Produkte, die eher in der Industrie zum Einsatz kommen, treten am 1. Januar 2015 neue Anforderungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem Ventilatoren, Wasserpumpen und Elektromotoren. Die Ökodesign-Richtlinie ist im Jahr 2005 in Kraft getreten und bildet zusammen mit der Energiekennverbrauchkennzeichnungs-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Neufassung 2010) ein wichtiges umweltpolitisches Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbe-reich. Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Produkten, die ein hohes Einsparpotenzial beim Energie- und Ressourcenverbrauch aufweisen, über deren gesamten Lebenszyklus zu vermindern. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie werden mit den Durchführungsverordnungen EU-weit verbindliche Mindeststandards für einzelne Produkte, deren Energieverbrauch relevant ist, erlassen. Die Produktanforderungen werden in Brüssel in einem umfangreichen Anhörungsverfahren erarbeitet. Daran beteiligt sind die EU-Mitgliedsstaaten, die betroffene Industrie, der Handel sowie die Umwelt- und Verbraucherorganisationen. Darüber hinaus findet eine Anhörung der betroffenen Verbände auf nationaler Ebene statt. Anschließend stimmen die Mitgliedstaten über die neuen Regelungen ab.

1 2 3 4 535 36 37