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GTS Bulletin: SAEU30 EDZW - Surface data (details are described in the abstract)

The SAEU30 TTAAii Data Designators decode as: T1 (S): Surface data T1T2 (SA): Aviation routine reports A1A2 (EU): Europe (The bulletin collects reports from stations: LGAT;ATHINAI AP HELLINIKON;EFHK;HELSINKI VANTAA ;EGCC;MANCHESTER ;ESMS;MALMOE STURUP ;EKCH;COPENHAGEN KASTRUP ;EGSS;LONDON STANSTED ;EBBR;BRUSSELS ;ENFB;STATFJORD B;LGTS;THESSALONIKI MACEDONIA INT ;LGEL;ELEFSIS ;LOWW;VIENNA INT ;EGKK;LONDON GATWICK ;EGPK;GLASGOW PRESTWICK ;EGLL;LONDON HEATHROW ;ESSA;STOCKHOLM-ARLANDA ;ESGG;GOTHENBURG-LANDVETTER ;) (Remarks from Volume-C: COMPILATION FOR REGIONAL EXCHANGE)

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich

Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026

Naturschutzförderung Förderung mit Mitteln der EU Förderung mit Mitteln des Bundes Förderung mit Mitteln des Landes

Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement  sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung  (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

Recommendations towards the EU Plastics Strategy

Kurzbeschreibung Die Interest Group Plastics (IG Plastics) ist eine europäische Arbeitsgruppe des Netzwerks der Europäischen Umweltämter (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/). Fokus der interdisziplinären Arbeit ist die Vermeidung landbasierter Kunststoffeinträge in die Umwelt. 2017 hat die Gruppe ein Papier mit sieben Empfehlungen zur Ende 2017 erwarteten EU Plastics Strategy entwickelt (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/fol249409/ig-plastics/recommendations-towards-eu-plastics-strategy), das am 8.6.2017 in Brüssel im Rahmen einer Konferenz vorgestellt und diskutiert wurde. Die Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit dem EPA-Netzwerk, der Europäischen Kommission (DG ENV) und dem UBA Österreich organisiert. Auf Maßnahmenseite wurden insbesondere Recycling und Pfandsysteme angesprochen. Ergebnisse Diskussionspapier ,,Recommendations towards the EU Plastics Strategy", Conference Paper

Blue Community

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22. März 2018 ist Berlin Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Das Land Berlin verpflichtet sich damit nachhaltig zu folgenden Grundsätzen: Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers sowie der Berliner Flüsse und Seen Förderung von Berliner Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser Pflege von internationalen Partnerschaften, betreffend die oben genannten Ziele Die Initiative Blue Community hat ihren Ursprung in Kanada. Gegründet wurde sie dort durch den größten zivilgesellschaftlichen Verband Kanadas, den „Council of Canadians“, der sich für soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit einsetzt. Als Blue Community legt eine Stadt oder Gemeinde die Selbstverpflichtung ab, die oben genannten Grundsätze zu verfolgen. Um diese Ziele umzusetzen, arbeiten in den Blue Communities mehrere Akteure aus z.B. Stadtverwaltung, lokalen Wasserversorgern, Universitäten, Schulen, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Inzwischen sind mehrere Dutzend Städte Teil des in Kanada gegründeten Netzwerks, darunter Montreal, Los Angeles, Bern, Brüssel und in Deutschland unter anderem München, Augsburg und Berlin. Der Weltwassertag, der seit 1993 jedes Jahr am 22. März begangen wird, ist ein jährlicher Gedenktag der Vereinten Nationen, der die Bedeutung von Süßwasser in den Mittelpunkt stellt. Der Weltwassertag feiert das Wasser und macht auf die 2,1 Milliarden Menschen aufmerksam, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Er ruft zum Handeln gegen die globale Wasserkrise auf. Ein zentrales Anliegen des Weltwassertags ist die Unterstützung des Ziels 6 für nachhaltige Entwicklung: Wasser und Sanitärversorgung für alle bis 2030. Jedes Jahr legt UN-Water – der Koordinierungsmechanismus der Vereinten Nationen für Wasser und Sanitärversorgung – das Thema für den Weltwassertag fest. 2024 stand er unter dem Motto „Wasser für den Frieden nutzen“, 2025 unter dem Motto „Gletscherschutz“. 2026 lautet das Thema „Wasser und Geschlechtergerechtigkeit“. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.unwater.org/our-work/world-water-day www.un.org/en/observances/water-day Im Auftrag der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) wurden zwei Kurzfilme zum Thema Blue Community produziert, welche am Weltwassertag 2021 ihre Premiere feierten. Wir möchten Sie herzlich einladen, die Ziele und Aktivitäten der Blue Community näher kennenzulernen und die Videos in Ihren Netzwerken zu teilen. Im ersten Film wird der Frage nachgegangen „Was ist eine Blue Community?“ und im zweiten Film wird eines der Ziele, „Förderung von Leitungswasser vor Flaschenwasser“ , näher vorgestellt.

Gegen Kappung und Degression: Ostdeutsche Landwirtschaft darf nicht benachteiligt werden

Berlin. Die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister haben am Sonntagabend (18.01.) gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden auf einem Treffen am Rande der Grünen Woche in Berlin gefordert, die Belange der ostdeutschen Agrarwirtschaft bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2028 stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wandten sie sich gegen die geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ab einer bestimmten Betriebsgröße. Diese von der EU geplanten Instrumente benachteiligen insbesondere die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland gegenüber kleineren Betriebsstrukturen und gefährden diese damit in ihrem Bestand. Diese Betriebe sind in den ostdeutschen Bundesländern jedoch die größten Flächenbewirtschafter sowie Tierhalter und damit ganz wesentliche Akteure in der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und für den Erhalt der Kulturlandschaften und des ländlichen Raums. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ der Ministerinnen und Minister heißt es dazu: „Die Ansätze zur Kappung und Degression ignorieren Arbeitskräfteeinsatz, Wertschöpfung, regionale Verantwortung und Beschäftigungswirkung und führen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einer systematischen Benachteiligung leistungsfähiger Betriebe.“ Auch die von der EU geplante Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung der Unternehmen als eigenständiges Förderkriterium lehnen die Minister ab. Außerdem müsse die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP sein, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. „Instrumente der ländlichen Entwicklung, insbesondere LEADER, müssen dauerhaft abgesichert und klar priorisiert werden. Die ländliche Entwicklung braucht verlässliche Finanzierungsgrundlagen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Nur so können wirtschaftliche Perspektiven, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Akzeptanz in der Fläche dauerhaft gesichert werden“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Darüber hinaus fordern die Ministerinnen und Minister, dass die Junglandwirtestrategie die differenzierten Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen muss. Wenn Junglandwirte in die Führung von Genossenschaften oder landwirtschaftliche GmbH einsteigen wollen, werden sie gegenwärtig nicht gefördert. Erforderlich seien hingegen Förderinstrumente, die die Übernahme, Beteiligung und den schrittweisen Einstieg in bestehende Betriebe aller Rechtsformen ermöglichen und somit die tatsächlichen Strukturen in Ostdeutschland abbilden. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, die zu dem Treffen der Agrarministerinnen und -minister eingeladen hatte, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass die ostdeutschen Ressortchefs in Bezug auf die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union mit einer Sprache sprechen. Das zeigt mir, dass alle ostdeutschen Bundesländer von der GAP, wie sie derzeit geplant ist, negativ betroffen wären. Es darf nicht geschehen, dass die Landwirte Ostdeutschlands bei der Agrarförderung systematisch benachteiligt werden. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir gemeinsam die Stimme erheben.“ Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Im Bereich der Einkommensgrundstützung würde das Land nach derzeitigem Stand rund 40 Prozent der Mittel verlieren. Von der geplanten Degression wären in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte unserer Betriebe und fast 95 Prozent der verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Brüssel muss verstehen, dass wir das nicht hinnehmen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und dabei die realen Strukturen unserer Landwirtschaft anerkennen. Kappung, Degression und Bedürftigkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab. Jeder Hektar muss gleich viel wert sein. Wer leistungsfähige Betriebe schwächt, gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Stabilität im ländlichen Raum.“ Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Ich bin dankbar für ein starkes Signal nach Brüssel, das heute vom Treffen der Ost-Agrarministerinnen und -minister ausgeht. Die sächsischen Forderungen für eine gerechte GAP ab 2028 kann man mit den Worten ‚einfach‘, ‚auskömmlich‘ und ‚kontinuierlich‘ zusammenfassen. Wenn wir heimische Produkte und unsere Ernährung in stürmischen Zeiten sichern wollen, wenn wir starke ländliche Räume entwickeln möchten – dann brauchen wir ein auskömmliches Budget für die GAP. Und das planbar, vorausschauend und mit minimaler Bürokratie. Keinesfalls darf die aktuelle Politik in Brüssel dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten gegeneinander ausgespielt und die historisch gewachsenen Strukturen im Osten Deutschlands systematisch benachteiligt werden. Von Degression und Kappung wären allein in Sachsen knapp 1.400 Betriebe betroffen. Das entspricht etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. In diesen Betrieben arbeiten 80 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, werden 80 % aller Tiere gehalten, werden 80 % der Landwirtschaftsfläche Sachsens bewirtschaftet. Die Ideen der Europäischen Kommission führen zu einer Kürzung von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für Sachsen, legt man die aktuelle Einkommensgrundstützung an. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wir sagen nein und fordern Brüssel auf, die vielbeschworene Gleichbehandlung auch in den Fragen der GAP nicht zu vernachlässigen.“ „Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Lebensmittel bereitstellen, Einkommen sichern, attraktive Arbeitsplätze bieten, Umwelt und Biodiversität schützen und den ländlichen Raum stärken. All das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die europäische Agrarpolitik muss daher mit einem ausreichend finanzierten Haushalt mindestens auf der Höhe des gegenwärtigen Budgets untersetzt werden“, fasst Landwirtschaftsstaatssekretär Marcus Malsch die zentrale Forderung Thüringens zusammen. Die aktuellen Kürzungspläne seien keinesfalls zu akzeptieren. Thüringen erhält derzeit 270 Millionen Euro jährlich aus der GAP, u. a. zur Sicherung von Einkommen und Investitionen der Landwirtschaftsbetriebe, den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder die Förderung des ländlichen Raums. Aus ostdeutscher Perspektive seien darüber hinaus vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch zu bewerten. „Größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel sind, benötigen auch in Zukunft die volle Unterstützung der EU-Agrarpolitik.“ Bliebe es bei den derzeitigen Vorschlägen, wären in Thüringen Betriebe mit einem Drittel der bewirtschafteten Fläche von Kürzungen bei den Flächenzahlungen betroffen. „Damit würden die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland massiv benachteiligt und die Thüringer Landwirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.“ Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die geplanten GAP-Reformen ab 2028 hätten weitreichende Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern würden rund 220 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums wegfallen. Davon wären mehr als 2.000 Betriebe und rund 6.000 Gemeinden betroffen. Dieses Geld fehlt dann bei Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturprojekten und der grundlegenden Daseinsvorsorge.“ Kappung und Degression sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument zur Sicherung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Instrumente ab. Sie bestrafen leistungsfähige, historisch gewachsene Betriebe allein aufgrund ihrer Größe – unabhängig von ihrer Effizienz, ihrer Beschäftigungswirkung oder ihrer gesellschaftlichen Leistung.“ Unser Ansatz ist klar: Öffentliches Geld muss an öffentliche Leistungen geknüpft sein – nicht an Betriebsgrößen. Für uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Wer Klima-, Umwelt- und Gemeinwohlleistungen erbringt, muss dafür verlässlich honoriert werden. Alles andere gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Ich freue mich ausdrücklich, dass auch die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer diesen Kurs unterstützen. Das zeigt: wir stehen geschlossen für eine faire GAP, die die Realität unserer Betriebe anerkennt und die Zukunft des ländlichen Raums sichert.“ Link zur Berliner Erklärung

Newsletter Zero Waste, Nr. 13

Mit zwei Kampagnen starteten die Berliner Senatsumweltverwaltung und die Berliner Stadtreinigung (BSR) eine Aufklärungsoffensive für konsequentere Bioabfallsammlung, um mehr klimafreundliches Biogas wie auch wertvollen Kompost zu gewinnen. Um dies zu fördern, informiert die Senatsumweltverwaltung unter dem Motto „Sparen mit der Biotonne“ u.a. über das Einsparpotenzial von Klimagasen durch Bioabfallverwertung. Über die Postwurfsendung der BSR „Was lange gärt, wird richtig gut“ erhielten viele Berliner*innen Tipps zur Abfallvermeidung und zum Sammeln von Bioabfällen. Die Kampagne der BSR wird im weiteren Verlauf verschiedene digitale und analoge Medien nutzen, um den Beitrag von Bioabfällen für Klima- und Ressourcenschutz sichtbarer zu machen. Pressemitteilung Berlin hat die „Circular Cities Declaration“ unterzeichnet und sich damit der europaweiten Städte-Initiative des Städtenetzwerks International Council for Local Environmental Initiatives (ICLEI) angeschlossen. ICLEI strebt den Aufbau und die Unterstützung einer weltweiten Bewegung von Kommunen an, um auf lokaler Ebene globale Nachhaltigkeit zu fördern. Mit der Unterzeichnung der „Circular Cities Declaration“ ist die Berliner Zero Waste Strategie auch auf europäischer Ebene verankert und unterstreicht die Bedeutung von ressourcenschonender Kreislaufwirtschaft für die Stadt. Dafür arbeitet Berlin in diesem Netzwerk zusammen mit nationalen Regierungen und EU-Institutionen bei der Entwicklung förderlicher politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Übergang in Richtung einer Kreislaufwirtschaft. Pressemitteilung Anlässlich des Geburtstages von Alessandro Volta, dem Erfinder der Batterie, wird am 18. Februar der Internationale Tag der Batterie begangen. Von der Erfindung um 1800 bis heute ist in Sachen Batterien und Akkumulatoren viel geschehen – im Alltag sind sie allgegenwärtig und im Zuge der Energie- und Mobilitätswende gewinnen sie weiter an Bedeutung. Doch Energiespeicher enthalten zahlreiche Rohstoffe, wie Lithium, Stahl, Zink, Aluminium und Silber, deren Gewinnung mit gravierenden Umweltauswirkungen verbunden ist. Dementsprechend wichtig ist es, dass die in Batterien enthaltenen Rohstoffe im Wertstoffkreislauf gehalten werden. Für Konsument*innen ist das denkbar einfach: Viele Jahre schon können Verbraucher*innen nicht mehr genutzte Batterien im Handel überall dort zurückgeben, wo sie verkauft werden. Auf der Website „Batterie-Zurück“ informieren die Batterierücknahmesysteme über Batterien und Akkus, deren Nutzung und mögliche Gefahren sowie korrekte Entsorgungswege: Website Batterie Zurück Die Initiative Re-Use Berlin veranstaltet regelmäßig Fachdialoge zu relevanten Themen. Die Online-Veranstaltung am 27. Februar 2023 zum Thema „Mehrweg-Transportverpackungen“ wurde gemeinsam von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz und der Stiftung Initiative Mehrweg ausgerichtet. Im Rahmen des Fachdialogs wurden Herausforderungen, Potenziale und Elemente für die Ausweitung von Mehrwegtransportverpackungen diskutiert und Praxisbeispiele vorgestellt. Die Referent*innen aus Handel, Logistikbranche, Zivilgesellschaft und Politik zeigten auf, wie Mehrwegsysteme für den Transport entstehen und wie sie aus Blick der verschiedenen Akteure ausgeweitet werden können. Zudem beteiligten sich rund 60 zugeschaltete Teilnehmer*innen mit Fragen und Beiträgen an der Diskussion. Auf der Website der Senatsumweltverwaltung finden Sie die Dokumentation (Videos u. Präsentationen) der Veranstaltung: Dokumentation Fachdialog Mehrwegtransportverpackungen Der diesjährige Re-Use Ideenwettbewerb widmet sich dem Thema Transportverpackungen im Bereich Lebensmittelhandel. Er startete am 24.04.23 mit einer Laufzeit von 6 Wochen. Die Initiative Re-Use Berlin der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sucht kreative Ideen, die Einsparpotenziale und alternative Lösungen zu kurzlebigen Einwegverpackungen aufzeigen. Der Wettbewerb dient auch dazu, auf diese in der Menge oft unterschätze Kategorie der Verpackungsabfälle mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu richten. Die eingereichten Beiträge werden von einer Experten-Jury gesichtet und die besten Ideen mit Geldprämien ausgezeichnet. Re-Use Ideenwettbewerb Die Kampagne des Runden Tisches Reparatur verdeutlicht, welche wichtige Rolle die Reparatur in der Gesellschaft einnimmt. Über verschiedene Beiträge aus dem Netzwerk des Runden Tisches wird dargestellt, wieso die Umsetzung eines universellen Rechtes auf Reparatur notwendig ist, um das Potential der Reparatur für lokale Wirtschaftsförderung, die Schaffung sozialer Räume und die Förderung technischer Mündigkeit in der Gesellschaft zu heben. Kampagnen Website Runder Tisch Reparatur Die Kampagne #wenigeristmehr des Bundesministeriums für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die Maßnahmen vor, welche die Bundesregierung plant, um Einweg-Plastik zu vermeiden, Mehrweg-Angebote zu stärken, das Recycling auszuweiten und nachhaltigen Konsum voranzubringen. Neben den Maßnahmen präsentiert die entsprechende Kampagnen – Website eindrückliche Infografiken und aktuelle Beiträge zum Thema. Nach dem erfolgreichen Verbot von vielen Einweg- und Wegwerf-Produkten seit 2021 (EWKVerbotsV) informiert die Kampagne nun verstärkt über die Mehrwegangebotspflicht (VerpackG, §33 u. § 34) für To-Go-Speisen und -Getränke und präsentiert beispielsweise mit dem Blauen Engel zertifizierte Mehrwegsysteme. Kampagnen Website Das im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in Partnerschaft mit der Berliner Stadtreinigung entwickelte Bildungsangebot für Sekundarstufen gibt seit September 2022 Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. Das Angebot besteht aus verschiedenen Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern und steht kostenfrei auf der Website der BSR zur Verfügung. Nach sechs Monaten ermittelten ein Evaluationsworkshop sowie eine Online-Umfrage überwiegend positives Feedback unter der Lehrerschaft. Künftig sollen mehr Visualisierungen im Unterrichtsmaterial eingebunden werden und weitere Anstrengungen unternommen werden, das Bildungsangebot bekannter zu machen. Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte Unter dem Motto mehrweg.einfach.machen haben ProjektTogether, WWF Deutschland und der Mehrwegverband bereits Ende letzten Jahres ein Bündnis aus Letztvertreibenden, Mehrweganbieter*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kommunen und Unternehmen initiiert. Ziel des Bündnisses ist es, die Umsetzung der seit 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Mehrwegangebotspflicht (VerpackG, §33 u. § 34) zu fördern. Für noch mehr Vernetzung, Austausch und das Teilen von Lernerfahrungen gibt es nun eine Koordinierungsplattform der Umsetzungsallianz. Dort sind Neuigkeiten und Termine sowie aktuelle Herausforderungen und aktive Projekte offen einsehbar. Zudem wird die Koordinierungsplattform der tatsächlichen Zusammenarbeit der Bündnispartner*innen dienen, um die Mehrwegangebotspflicht kollektiv umzusetzen. mehrweg.einfach.machen Koordinierungsplattform der Mehrweg-Umsetzungsallianz Am 6. Juni 2023 wird von 10:00 -13:00 im Auftrag der Berliner Senatsumweltverwaltung der digitale Fachdialog „Förderung von Reparatur durch Netzwerke und Reparaturboni – Re-Use Berlin“ stattfinden. Weitere Informationen werden zeitnah über diesen Newsletter bzw. die untenstehende Webseite versendet. Weitere Informationen Die neunte europäische REUSE Konferenz „Driving the packaging revolution: Best practices & mandatory REUSE in the Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)“ findet am 8. Juni in Brüssel statt. Die Veranstaltung wird über Zoom live gestreamt. Weitere Informationen und Registrierung Am 24. Mai 2023, von 17:00-18.30 Uhr, geht es in diesem Webinar der Bauakademie im Rahmen der Online -Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog!“ um die Hemmnisse und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Wiederverwendung von Bauprodukten durch öffentliche Immobilienakteure. Weitere Informationen und Registrierung

EU-Angelegenheiten und Internationales

Die Vielfalt der Politikbereiche, die bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bearbeitet werden, spiegelt sich schon in deren Namen wider. Dabei kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diejenigen Zukunftsthemen, die einen besonders direkten und nachhaltigen Einfluss auf das Leben der Menschen haben: Eine gesunde und widerstandsfähige Umwelt, saubere Luft und sauberes Wasser, hochwertige städtische Grünflächen und ein nachhaltiger Verkehr wirken sich auf uns alle positiv aus. Dabei stellen sich im Stadtstaat Berlin mit seiner hochverdichteten Struktur ganz besondere Herausforderungen an eine nachhaltige Verkehrs-, Mobilitäts-, Klimaschutz- und Umweltpolitik. Gerade auch unter den Vorzeichen der wachsenden Stadt ist neben der Fortführung bewährter Praktiken auch das Beschreiten innovativer Wege wichtiger denn je. Unser Geschäftsbereich ist dabei durch eine außerordentlich hohe Durchdringung mit europäischem und internationalem Recht gekennzeichnet. Insbesondere in der Klimaschutz- und Umweltpolitik spielt die Europäische Union schon seit geraumer Zeit eine maßgebliche und gestaltende Rolle. So haben inzwischen weit über 80 % der neu erlassenen Rechtsakte im Klimaschutz- und Umweltbereich ihren Ursprung in Brüssel. Im zunehmenden Maße gilt dies auch für die Mobilitäts- und Verkehrspolitik. Vor diesem Hintergrund ist eine frühzeitige und umfassende Einbindung in europäische Rechtsetzungsprozesse nicht nur ein verfassungsrechtlich verankertes Recht der deutschen Länder, sondern vielmehr eine unabweisbare Notwendigkeit, um Berliner Interessen das erforderliche Gehör zu verschaffen. Dieser Verantwortung kommen wir mit großem Engagement nach: Unsere Kolleginnen und Kollegen verfolgen nicht nur aufmerksam die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene, sondern bringen sich wo immer nötig in Verhandlungs- und Gesetzgebungsprozesse ein. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass die Berliner Interessen gebührende Berücksichtigung finden – schon allein deshalb, weil die meisten europäischen Rechtsakte von den regionalen und lokalen Behörden umgesetzt und vollzogen werden und deshalb auch für die Herausforderungen vor Ort passgenau gestaltet sein müssen. Wir arbeiten deshalb stetig daran, unsere Expertise auf den verschiedensten Wegen an die Entscheidungsträger und -trägerinnen in Brüssel und Straßburg heranzutragen. Unterstützt werden wir dabei durch das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel. Die dort ansässigen Kolleginnen und Kollegen verfolgen die europapolitischen Debatten und halten uns laufend auf dem aktuellsten Stand der politischen und fachlichen Entwicklungen in Brüssel und Straßburg. Sie werben zudem gezielt für Berliner Interessen, erläutern Hintergründe der Berliner Positionen und bringen sich beispielsweise mit öffentlichen Veranstaltungen in den politischen Diskurs in Brüssel ein. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist der konsequente Auf- und Ausbau europäischer und internationaler Netzwerke. So begrüßen wir nicht nur jedes Jahr zahlreiche hochrangige politische Delegationen sowie Fachdelegationen in Berlin, sondern sind auch selbst häufig weltweit zu Gast in anderen Städten, um uns vor Ort ein Bild von erfolgreichen Ansätzen zu machen und von unseren Partnerinnen und Partnern zu lernen. Wie die meisten Berliner Landesbehörden bieten wir außerdem Jahr für Jahr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, mehrwöchige Arbeitsaufenthalte in anderen europäischen Städten zu absolvieren, um sich intensiv mit den dortigen Herangehensweisen vertraut zu machen und nachhaltige Netzwerke auf der Arbeitsebene auf- und auszubauen. Nicht zuletzt sind wir in zahlreichen Städte- und Regionalnetzwerken aktiv und tauschen uns in diesem Rahmen intensiv mit unseren europäischen und internationalen Partnerinnen und Partnern aus. Durch die gezielte Einwerbung europäischer Fördermittel sind wir schließlich noch besser zur Umsetzung unserer zahlreichen Projekte und Vorhaben in der Lage. Als regionaler Kontaktpunkt für das LIFE-Förderprogramm der Europäischen Union unterstützen wir darüber hinaus zugleich auch weitere Berliner Akteurinnen und Akteure bei der Beantragung von Fördermitteln für Natur- und Umweltschutzvorhaben. Bild: SenMVKU Delegationsbesuche Das Referat EU-Angelegenheiten und Internationales betreut mit Unterstützung der Fachbereiche und anderen Berliner Verwaltungen internationale Fachdelegationen, organisiert Exkursionen und bilaterale Termine für politische Vertretungener verschiedener Nationen. Weitere Informationen Bild: roostler - fotolia.com Netzwerke Unsere Senatsverwaltung ist in zahlreichen europäischen und internationalen Netzwerken aktiv und prägt auf diesem Wege nicht nur grenzübergreifende Debatten mit, sondern befördert auch aktiv das gegenseitige Lernen. Weitere Informationen Bild: EU EU-Förderprogramm LIFE Mit dem Programm LIFE fördert die Europäische Union innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte. Als Regionale Kontaktstelle im Land Berlin unterstützen wir Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Antragstellung. Weitere Informationen Berlin in Europa – Europa in Berlin Europäische Strukturfonds und Beschäftigungspolitik

Quantifizierung der Gerinnespeicherung von kohäsiven Feinpartikeln im Verlauf von künstlich erzeugten Hochwasserwellen und stationären Trockenwetterrandbedingungen

Kohäsive Feinpartikel sind potentielle Träger von anorganischen und organischen Schadstoffen und spielen eine entscheidende Rolle beim Stoffaustausch zwischen Wasserkörper, Schwebstoff und Sediment. Daher ist die Kenntnis der Depositionsdynamik dieser Feinpartikel ein wichtiger Baustein für ein effizientes Sedimentmanagement und eine physikalisch basierte Modellierung des Schadstofftransfers in Fließgewässern. Es überrascht jedoch, dass sich Untersuchungen zum Transport- und Sedimentationsverhalten kohäsiver Partikel bisher häufig auf definierte stationäre Randbedingungen im Labormaßstab und Trockenwetterbedingungen im Gelände konzentrieren. Weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhalten von Feinpartikeln und deren Speicherung im Gerinnebett während der dynamischen Phase von Hochwasserereignissen. Um die im Gerinne ablaufenden Prozesse weitgehend unabhängig von den Einzugsgebietsprozessen zu untersuchen hat sich in unserer Arbeitsgruppe seit nunmehr über 10 Jahren ein Ansatz mit künstlich generierten Hochwasserwellen bewährt. Es ist ein genereller Vorteil von solchen Geländeexperimenten, dass einzelne steuernde Größen ausgeschlossen oder gezielt kontrolliert werden können. Außerdem ist ein solcher Ansatz eine Voraussetzung, um die Aussagekraft experimentell gewonnener Laborergebnisse zur potentiell hohen Feinpartikel-Retention in Sand- und Kiessedimenten in einem natürlichen System zu validieren. Das übergeordnete Ziel des hier beantragten Projekts ist es, die Gerinnespeicherung kohäsiver Feinpartikel in einem natürlichen System bei variierenden hydrologisch-hydraulischen Randbedingungen zu quantifizieren. Zu diesem Zweck werden standardisierte Feinpartikeltracer (Kaolinit, d50 = 2ìm, ñ = 2,6 g/cm3) sowohl im Verlauf von künstlich generierten Hochwasserwellen als auch während stationärer Trockenwetterbedingungen in einen Mittelgebirgsbach induziert. Die Retention und Sedimentation der eingegebenen Feinpartikel wird gezielt in kleinräumig variierenden Flussbettstrukturen (Hyporheische Zone, Stillwasserzonen, Gerinnerandbereiche, Riffle-Pool-Sequenzen) und für einzelne Gerinneabschnitte erfasst. Die Quantifizierung der Speicherung erfolgt mit bereits erprobten Resuspensionstechniken und Sedimentfallen sowie einer in Pilotprojekten erfolgreich getesteten Tracerfrachtberechnung mittels FTIR-DRIFT Spektroskopie an mehreren Basismessstationen im Längsprofil. In einem interdisziplinären Forscherverbund mit Kollegen des 'Hydraulics Laboratory' und des 'Dept. of Civil Engineering' der Universität Gent, der 'Ecosystem Management Research Group, Dept. of Biology' der Universität Antwerpen und des 'Dept. of Hydrology and Hydraulic Engineering' der Freien Universität Brüssel in Belgien wird darüber hinaus die Transport- und Speicherdynamik der Feinpartikel mit der neuen, FORTRAN basierten Modellierungssoftware 'FEMME' ('Flexible Environment for Mathematically Modelling the Environment') abgebildet.

Ministerpräsident Sven Schulze bringt Anliegen Sachsen-Anhalts bei EU-Spitzengesprächen in Brüssel voran – Zusammenarbeit wird 2027 durch Besuche der beiden Präsidentinnen und des Kommissars in Sachsen-Anhalt fortgesetzt

Welche Auswirkungen haben europäische Entscheidungen auf Arbeitsplätze, Unternehmen und den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Darüber hat Ministerpräsident Sven Schulze bei Gesprächen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Union in Brüssel gesprochen. Im Mittelpunkt standen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, die europäischen Fördermittel sowie Fragen der Migration und Fachkräftesicherung. Ministerpräsident Sven Schulze hat bei seinem Besuch in Brüssel die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber europäischen Spitzenpolitikern vertreten. In Gesprächen mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, warb er für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen, Planungssicherheit für die Landwirtschaft und eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Regionen bei europäischen Entscheidungen. Ministerpräsident Sven Schulze sagt: „Ich habe in Brüssel deutlich gemacht, was Sachsen-Anhalt braucht: weniger Bürokratie, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und verlässliche Perspektiven für unsere Unternehmen, unsere Landwirtschaft und unsere Regionen. Viele Entscheidungen der Europäischen Union haben direkte Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land. Deshalb ist es mir wichtig, die Interessen Sachsen-Anhalts frühzeitig einzubringen und für sie zu werben.“ Bereits zu Beginn seines Brüssel-Besuchs tauschte sich Ministerpräsident Sven Schulze mit den deutschen Mitgliedern der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament aus. Im Mittelpunkt standen die Vorstellungen der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 sowie die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schulze warb für eine starke Rolle der Regionen bei der Ausgestaltung künftiger EU-Förderprogramme und thematisierte die Herausforderungen der Landwirtschaft durch den Wegfall wichtiger Pflanzenschutzwirkstoffe sowie die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade. Gespräch mit Roberta Metsola: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen Im Gespräch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, standen die Wettbewerbsfähigkeit Europas, der weitere Bürokratieabbau sowie aktuelle Gesetzgebungsvorhaben des Europäischen Parlaments im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze warb für eine konsequente Entlastung von Unternehmen, Landwirtschaft und Verwaltung von übermäßigen Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Europa müsse dort vereinfachen, wo Vorschriften Innovationen, Investitionen und Wachstum erschweren. Zudem sprach er sich für eine zügige Umsetzung angekündigter Vereinfachungen im Agrar- und Umweltbereich aus. Gespräch mit Ursula von der Leyen: Zukunft von Landwirtschaft, Industrie und EU-Fördermitteln Mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sprach Ministerpräsident Sven Schulze über die künftige Ausrichtung der Europäischen Union, den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, die Energiepolitik sowie die Zukunft der industriellen Wertschöpfung in Europa. Besonderes Augenmerk lag auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027, den Auswirkungen möglicher Änderungen bei Agrarbeihilfen sowie auf den Interessen der für Sachsen-Anhalt wichtigen Chemie- und Grundstoffindustrie. Schulze äußerte erhebliche Bedenken gegenüber Überlegungen, europäische Fördermittel künftig in einem einheitlichen Fonds zu bündeln. Landwirtschaft und Kohäsionspolitik dürften nicht in einem zentralisierten Ansatz aufgehen. Ziel müsse es sein, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, ohne die Regionen aus dem Blick zu verlieren. Auch die Diskussionen über Kappung und Degression von Direktzahlungen wurden angesprochen. Schulze machte deutlich, dass diese Ansätze den unterschiedlichen Betriebsstrukturen in Europa nicht gerecht würden. „Ein Hektar ist ein Hektar – unabhängig davon, ob er in Sachsen-Anhalt, Bayern oder einem anderen Mitgliedstaat bewirtschaftet wird. Die Größe eines Betriebes darf kein Nachteil sein“, betonte der Ministerpräsident. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der energieintensiven Industrie. Schulze sprach sich für wettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicherheit im Emissionshandel und den Erhalt industrieller Wertschöpfung in Europa aus. Zudem betonte er die Bedeutung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz der heimischen Produktion von z.B. Düngemitteln. Darüber hinaus wurde über die strategische Souveränität Europas gesprochen. Schulze begrüßte Überlegungen für einen europäischen „Chips Act 2.0“, um Schlüsseltechnologien, Innovationen und Start-ups gezielt zu stärken. Außerdem vereinbarten Ministerpräsident Sven Schulze und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen engen Austausch zwischen Brüssel und Sachsen-Anhalt zum Ausbau der europäischen Pharma- und Wirkstoffproduktion. Ziel ist es, die strategische Unabhängigkeit Europas bei Arzneimitteln zu stärken und bestehende Industriestandorte weiterzuentwickeln. Ministerpräsident Sven Schulze sagte: „Sachsen-Anhalt verfügt über starke Standorte in der Pharma- und Chemieindustrie. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission wollen wir daran arbeiten, Produktion, Forschung und Innovation in Europa zu stärken und strategische Abhängigkeiten abzubauen. Magdeburg und Brüssel werden dabei künftig noch enger zusammenarbeiten.“ Gespräch mit Magnus Brunner: Migration ordnen und Fachkräfte sichern Im Gespräch mit EU-Kommissar Magnus Brunner standen die europäische Migrationspolitik, der Schutz der EU-Außengrenzen sowie die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze begrüßte die europäische Rückführungsverordnung als wichtigen Baustein für eine geordnete und konsequente Migrationspolitik. Darüber hinaus wurde über die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte gesprochen. Schulze betonte: „Unsere Unternehmen brauchen qualifizierte Fachkräfte. Deshalb müssen wir irreguläre Migration wirksam begrenzen und zugleich legale Arbeitsmigration praxisnah und unbürokratisch gestalten.“ Zum Abschluss seines Besuchs lud Ministerpräsident Sven Schulze die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie EU-Kommissar Magnus Brunner ein, den begonnenen Austausch im Jahr 2027 in Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Alle drei Gesprächspartner zeigten starkes Interesse, Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr zu besuchen. „Europa wird nicht nur in Brüssel gestaltet, sondern auch in seinen Regionen. Deshalb freue ich mich, dass wir die Gespräche in Sachsen-Anhalt fortsetzen werden.“ Sommerfest Den Abschluss des Tages bildete das Sommerfest der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union. Unter dem Motto „Halle (Saale) trifft Europa – an der Schnittstelle der digitalen Transformation von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“ präsentierte sich die Stadt Halle (Saale) als diesjähriger Veranstaltungspartner.400 Gäste aus europäischen Institutionen, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft folgten der Einladung des Gastgebers Ministerpräsident Sven Schulze. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte die Gäste mit einem Grußwort. Mit dem diesjährigen Partner Halle (Saale) rückt Sachsen-Anhalt insbesondere seine Stärken als Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort in den Mittelpunkt. Hintergrund Ministerpräsident Sven Schulze war von 2014 bis 2021 Mitglied des Europäischen Parlaments und kennt die europäischen Entscheidungsprozesse aus eigener Erfahrung. Die Europäische Union ist für Sachsen-Anhalt ein wichtiger Partner bei Wirtschaftsförderung, Strukturwandel, Landwirtschaft, Forschung und Innovation. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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