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Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden

Rheinland-Pfalz ist das relativ waldreichste Bundesland. Jedoch sind Brandereignisse in den Waldökosystemen von Rheinland-Pfalz bislang nicht in relevantem Umfang in Erscheinung getreten. Dank der naturnahen Waldstruktur (laubbaumreiche Mischwälder) hat es in den durch trocken-heiße Witterungsphasen geprägten Jahren 2003, 2015 und zwischen 2018 und 2020 keine größeren zusammenhängenden Brandflächen im Wald gegeben. Menschliches Fehlverhalten ist die Hauptursache für die Entstehung von Brandherden im Wald. Angesichts der dramatischen Dynamik des Klimawandels mit langanhaltenden Dürre- und Hitzeperioden muss für die Zukunft allerdings von einem wieder steigenden Waldbrandrisiko auch in Rheinland-Pfalz ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund streben das MdI und das MKUEM an, die bisherige Zusammenarbeit und Maßnahmen weiter zu intensivieren. Die bisherigen und angestrebten Maßnahmen lassen sich in die drei Aktionsfelder „Waldbrandforschung und –lehre“, „Stärkung der Prävention und Bekämpfung“ und „Schaffen eines größeren Umweltbewusstseins“ unterteilen.

Bewertung des Waldbrandrisikos auf Kreisebene - Gebietsstand 1992 (Datensatz)

Bewertung des Waldbrandrisikos auf Kreisebene (Gebietsstand 1992).

Berichtszeitraum vom 05. bis 06.12.2024

Verkehrslage Verkehrsunfall mit Sachschaden Zum Verkehrsunfall zwischen einem 44-jährigen Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens Opel und einem ebenfalls 44-jährigen Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens Hyundai kam es am 05.12.2024, gegen 16:45 Uhr. Dabei befuhr der Fahrzeugführer des Personenkraftwagens Opel die Kreisstraße K 2058 aus Richtung Roitzsch mit der Absicht nach rechts auf die Bundesstraße B 184 in Fahrtrichtung Delitzsch abzubiegen. Hierbei kam es im Einmündungsbereich zur Kollision mit dem Fahrzeugführer des Personenkraftwagens Hyundai, welcher zu diesem Zeitpunkt die B 184 aus Richtung Bitterfeld in Fahrtrichtung Delitzsch befuhr. Es entstand Sachschaden in einer Gesamthöhe von ca. 10.000 Euro. Verkehrsunfall mit Personenschaden Am 06.12.2024, gegen 07:00 Uhr, kam es in der Stadt Bitterfeld-Wolfen in der Parsevalstraße zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Dabei kollidierte ein 57-jähriger Fahrzeugführer eines Personenkraftwagens Volvo, welcher die Parsevalstraße in Fahrtrichtung Zörbiger Straße befuhr, mit einem 16-jährigen Mädchen, welches die Straße auf Höhe eines haltenden Schulbusses überquerte. Das Mädchen wurde durch den Aufprall verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 100 Euro. Kriminalitätslage Diebstahl eines Kennzeichens Am Nachmittag des 05.12.2024 machten sich bisher unbekannte Täter in der Stadt Zerbst , in der Straße „Wegeberg“, an einem abgestellten Elektroroller zu schaffen. Hier entfernten die unbekannten Täter das Versicherungskennzeichen des Fahrzeuges. Es entstand ein Sachenschaden von ca. 25 Euro. Eine Fahndungsausschreibung erfolgte. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Einbruchsdiebstahl in Büroräumen In der Stadt Bitterfeld-Wolfen waren im Zeitraum vom Nachmittag des 04.12.2024 bis zum Morgen des 05.12.2024 Büroräume in der Brehnaer Straße Objekt der Begierde für bisher unbekannte Täter. Diese verschafften sich zur Tatzeit gewaltsam Zutritt zu zwei Gebäuden samt Büroräumen. Nach erster Inaugenscheinnahme wurden Lebensmittel und Geschirr entwendet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 200 Euro. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Einbruchsdiebstahl In der Stadt Köthen war am späten Nachmittag des 05.12.2024 ein Einfamilienhaus in der Alten Straße Objekt der Begierde für bisher unbekannte Täter. Diese verschafften sich zur Tatzeit Zutritt zum Grundstück und öffneten gewaltsam sowohl ein Fenster des Hauses als auch die Zugangstür zur Gartenlaube. Nach erster Inaugenscheinnahme wurde das gesamte Einfamilienhaus durch die unbekannten Täter durchsucht. Das Ausmaß des Gesamtschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Einbruchsdiebstahl Am späten Nachmittag des 05.12.2024 kam es in der Ortslage Quellendorf , in der Straße „Siedlung“, zum Einbruch durch bisher unbekannte Täter in ein Wohnhaus. Dabei öffneten die unbekannten Täter gewaltsam ein Fenster, um sich Zugang zum Haus zu verschaffen. In der Folge durchsuchten die unbekannten Täter sämtliche Räume und entwendeten nach erster Inaugenscheinnahme diversen Schmuck. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Versuchter Einbruchsdiebstahl In der Stadt Köthen , in der Weintraubenstraße, versuchten bisher unbekannte Täter in der Nacht des 06.12.2024 gewaltsam in ein Geschäft für Schmuck einzudringen. Dabei wurde der Einbruchsalarm des Geschäfts ausgelöst. Diebesgut konnte durch die unbekannten Täter nicht erlangt werden, jedoch verursachten diese einen Sachschaden von ca. 200 Euro. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Die Polizei möchte die Gelegenheit nutzen und nochmal auf die Einbruchsschutzkampagne KEINBRUCH hinweisen. Hier können sich u.a. interessierte Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbetreibende darüber informieren, wie Sie Ihr Zuhause und Eigentum wirkungsvoll schützen können und welche Sicherungstechnik für Sie geeignet ist. Auch lässt sich in einer Suche beispielsweise die nächste polizeiliche Beratungsstelle finden. Die Beratung der Polizei ist kostenlos und neutral. Ausführliche Informationen zur Kampagne können Bürger und Bürgerinnen auf der Internetseite www.k-einbruch.de oder bei der nächsten Polizeidienststelle erhalten. Brandereignis Am Morgen des 06.12.2024 wurde der Brand eines Schuppens in der Ortslage Weißandt-Gölzau , in der Straße „Dorfring“ bekannt. Bei Eintreffen der Polizei erfolgten bereits die Löscharbeiten durch die Feuerwehr. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Der Brandort wurde beschlagnahmt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Impressum: Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld Pressestelle Friedrich-Ebert-Strasse 39 06366 Köthen Tel: (03496) 426-0 Fax: (03496) 426-210 Mail: za.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de

Kriminalitäts- und Verkehrslage

Meldungen vom Donnerstag: Hettstedt/ Feuer im Mehrfamilienhaus In den Morgenstunden kam es in einem Mehrfamilienhaus in der Carl-Christian-Agthe-Straße zu einem Brandereignis. Mehrere Bewohner mussten wurden rechtzeitig über die Rauchmelder geweckt und suchten Schutz auf ihren Balkonen. Von dort wurden sie von der Feuerwehr Hettstedt über eine Drehleiter gerettet. Personen wurden nicht verletzt. Die Feuerwehr löschte Gegenstände, die im Keller Feuer gefangen hatten. Zur Brandursache können noch keine Angaben gemacht werden. Der Hauseingang ist derzeit nicht bewohnbar. Alle Bewohner kamen bei Bekannten unter. Eisleben/ Handtasche entwendet Während ihres Einkaufs in einem Supermarkt in der Halleschen Straße wurde einer Frau die Handtasche entwendet. Diese hing am mitgeführten Rollator. Mit der Handtasche verschwanden Bargeld und persönliche Dokumente. Helbra/ Versuchter Einbruch Am Donnerstagmorgen bemerkten Zeugen zwei Personen, die in den Keller eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße einbrechen wollten und informierten die Polizei. Die Männer, welche dunkel gekleidet waren, flüchteten mit einem Kleintransporter ohne Diebesgut. Edersleben/ Radlader im Visier Auf einen Radlader und einen Baucontainer in einer Kiesgrube hatten es Unbekannte abgesehen.  Die Täter entwendeten aus der Maschine Dieselkraftstoff und beschädigten das Zündschloss. Ein Einbruch in den Container scheiterte. Polizeiinspektion Halle (Saale) Polizeirevier Mansfeld-Südharz Friedensstraße 07 06295 Eisleben Tel: (03475) 670-204 Fax:(0345) 224 111 1610 Mail: za.prev-msh@polizei.sachsen-anhalt.de

Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren

Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB. Das Gutachten untersucht, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB, ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Zudem werden weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB ausgeführt. Veröffentlicht in Texte | 60/2023.

Ausschlussgebiete für Osterfeuer in der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die Ausschlussgebiete der Osterfeuer in der Stadt Osnabrück. In diesen Gebieten ist es nicht erlaubt ein Osterfeuer abzubrennen. Grundsätzlich sind Osterfeuer in der Innenstadt und in den bebauten Gebieten der Stadt nicht erlaubt.

Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus

Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus unerlässlich So gehen Sie richtig mit Lithium-Batterien und -Akkus um Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher. Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen. Verwenden Sie keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus. Berücksichtigen Sie unsere hier aufgezeigten, leicht anzuwendenden Laderegeln und minimieren so mögliche Schadensfälle. Parallel verlängern Sie auch die Lebenszeit Ihrer Akkus. Batterien und Akkus (auch beschädigte) gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen. Gewusst wie Lithiumhaltige Batterien und Akkus haben im Vergleich zu Batterien und Akkus der älteren Generation viele Vorteile. Sie zeichnen sich besonders durch hohe Energiedichten (hohe Zellspannungen und Kapazitäten), eine kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei normalen Raumtemperaturen und lange Lebensdauern aus. Zu ihrer Charakteristik zählt auch, dass der unvorteilhafte Memory-Effekt, der jahrelang für einen verringerten Gebrauchsnutzen im Bereich der Nickel-Cadmium-Akkus verantwortlich war, nun nicht mehr auftritt. Nachteilig ist die Brandgefahr, die bei unsachgemäßer Verwendung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus ausgehen kann. Der richtige Umgang während der Nutzungsphase sowie die richtige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer sind daher von besonderer Bedeutung. Lithiumhaltige Batterien und Akkus erkennen: Man findet sie regelmäßig in Notebooks, Laptops und Tablets, Smartphones und Handys, Kameras, in Fernsteuerungen und -bedienungen, kabellosen (in-ear-)Kopfhörern sowie oft auch deren Lade-Case, im Modellbau, in Spielzeug, in Werkzeugen, Drohnen, Haushalts- und Gartengeräten, E-Zigaretten sowie in medizinischen Geräten. Zudem sind sie in der Regel die Hauptenergiequelle der Elektromobilität in E-Autos, E-Bikes, Pedelecs oder E-Scootern. Enthält das Produkt bereits einen integrierten Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lithium-Ionen-Akku. Lithiumhaltige Batterien und Akkus sind oftmals an der freiwilligen Kennzeichnung "Li" oder "Li-Ion" für Lithium zu erkennen. Lithiumhaltige Batterien und Akkus gibt es in vielen diversen Bauformen und Baugrößen. Li-Batterien sind z.B. in zylindrischer Form der Größe AA, als 9-Volt-Blockbatterien und Knopfzellen erhältlich. Li-Ion Akkus hingegen werden regelmäßig sehr individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Durch maßgeschneiderte Formen und Größen soll ein Höchstmaß der spezifischen Charakteristika der Geräte berücksichtigt werden. Allerdings kann die beschriebene Vielfalt die Beschaffung von Ersatzakkus, bereits nach kurzer Nutzungsdauer, erschweren. Beim Produktneukauf sollte dies daher in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Wir gehen davon aus, dass mit zunehmender Digitalisierung und Elektrifizierung des Alltags, weiterhin auch die Vielfalt der batterie- und akkubetriebenen Anwendungen sowie der dazugehörigen Energiespeicher steigen wird. Sorgsamer Umgang wichtig! Wegen des hohen Gefahrenpotenzials ist der bewusste und sorgsame Umgang während der Nutzungsphase besonders relevant. So können mechanische Beschädigungen, thermische Einwirkungen oder eine unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung zu inneren und äußeren Kurzschlüssen mit schwerwiegenden Folgen führen. Sofern gasförmige oder flüssige Stoffe austreten, können diese umweltschädlich und gesundheitsgefährdend (u. a. stark reizend) sein. Ein Kurzschluss, beispielsweise durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen. Vorsorgemaßnahmen beim Laden umsetzen: Das Gefahrenpotenzial ist während des Ladevorgangs besonders hoch. Verwenden Sie deshalb nur Ladegeräte- und Ladekabel, die für den Akku oder das entsprechende Gerät vorgesehen sind. Laden Sie Ihre Geräte möglichst an einem Ort mit Rauch- bzw. Brandmelder und achten Sie darauf, dass sich in der unmittelbaren Nähe keine brennbaren Materialien und Gegenstände befinden. Bleiben Sie beim Laden in der Nähe und laden Sie nicht während Sie schlafen. Mögliche Gefahren können so nicht rechtzeitig erkannt werden. Weitere Sicherheitshinweise beachten: Gehen Sie sehr sorgsam mit ihren lithiumhaltigen Batterien und Akkus um. Bewahren Sie sie so gut wie möglich vor mechanischen Beschädigungen bspw. durch Stöße, Schläge und Herunterfallen. Nehmen Sie beschädigte, verformte, aufgeblähte oder "ausgegaste" bzw. ausgelaufene lithiumhaltige Batterien und Akkus aus dem Gerät. Bringen Sie diese umgehend – am besten mit abgeklebten Polen und zur eigenen Sicherheit in einem Transportbehältnis (Schraubdeckelglas) – zu einer der vielen Sammelstellen (bspw. im Handel). Lagern und laden Sie Akkus nicht im ⁠ Außenbereich ⁠, nicht in feuchten Räumen sowie an Orten, an denen sehr hohe Temperaturen zu erwarten sind (bspw. im Gartenhaus oder hinter der Windschutzscheibe im Auto). Neben der Verringerung von Gefahrenlagen können Sie hierdurch gleichzeitig die Lebensdauer der Akkus verlängern. So sollten Sie beispielsweise auch Ihr Pedelec oder Ihren E-Scooter nicht der prallen Sonne aussetzen. Parken Sie sie stattdessen vorausschauend in möglichst schattigen Bereichen. Verhalten im Brandfall: Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen. Daher ist das Gefahrenpotenzial bei einem Brand hoch. Für die Feuerwehr können daher entsprechende Hinweise zum Brandereignis enorm nützlich sein. Brände dieser Art werden häufig mit enormen Wassermengen erfolgreich gelöscht. Lebenszeit verlängern: Sie können die Lebensdauer Ihres Lithium-Ionen-Akkus mit folgenden Maßnahmen wirksam verlängern: Setzen Sie ihre Akkus weder der Hitze noch Kälte aus. Hohe Temperaturen, besonders oberhalb von +50 °C, und sehr niedrige Umgebungstemperaturen im Minusgradbereich, vor allem unterhalb von -20 °C, können die Lebensdauer Ihres Akkus stark verkürzen. Lagern Sie Akkus bzw. die Geräte am besten in einem Temperaturbereich von 10-25 °C. Typische ungünstige "Lagerstätten" sind sonnig gelegene Gartenschuppen, Ablageflächen hinter der Windschutzscheibe im Auto oder sonnige Fahrradstellflächen. Bitte lagern Sie Akkus wegen möglicher Kondenswasserbildung nicht im Kühlschrank. Vermeiden Sie das vollständige Ent- und Aufladen des Akkus. Laden Sie ihren Akku stattdessen frühzeitig nach und nur bis ca. 90 % der maximalen Lademenge. Nach der Aufladung eines Akkus sollte man das Ladegerät vom Netz trennen: Lebensdauerverluste durch unnötige Wärmeeinwirkungen können so vermieden werden. Ein dauerhafter Netzbetrieb von Geräten mit nicht entnommenen Akkus verringert, insbesondere auch aufgrund von Wärmeeinwirkungen, die Lebensdauer der Akkus. Dies ist beispielsweise bei Laptops der Fall, die größtenteils an der Steckdose angeschlossen sind. Bei längerer Lagerung, bspw. bei der Überwinterung der Akku-Gartengeräte, empfehlen die Hersteller einen Akku-Ladestand von ca. 40 - 50 %. Im Verlauf der Lagerdauer wird sich der Akku schrittweise selbst entladen. Achten Sie darauf, den Akku gegebenenfalls rechtzeitig wieder auf 50 % aufzuladen und vermeiden sie so eine lebensdauerverkürzende Tiefentladung. Richtig entsorgen: EndnutzerInnen sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Altbatterien und Altakkus, auch beschädigte sowie Knopfzellen, an den eingerichteten Sammelstellen zurückzugeben – bspw. in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Es ist demnach verboten, Altbatterien im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt zu entsorgen. Auf die getrennte Sammlung bzw. darauf, dass Altbatterien nicht in den Hausmüll gehören, weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Batterien oder der Verpackung gezielt hin. Im Gegenzug müssen Sammelboxen für EndnutzerInnen überall dort verfügbar sein, wo Batterien verkauft werden. Vertreiber (Händler) von Batterien sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Altbatterien vom Endnutzer an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art (Geräte-, Fahrzeug, oder Industriebatterien), die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich EndnutzerInnen üblicherweise entledigen. Sammel- und Rücknahmestellen sind auch an dem einheitlichen Logo "Batterierücknahme" zu erkennen. Die getrennte Sammlung hält insbesondere Schadstoffe aus dem Hausabfall und der Umwelt fern, verringert die Brandrisiken während der Entsorgungsphase und sichert die Führung wertvoller Metalle bzw. Stoffe im Kreislauf. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden. Ausgediente größere Lithium-Ionen-Akkus (Hochenergie-Akkus) – beispielsweise aus E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern – gelten als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern dieser Batterieart zurückgenommen. Möglicherweise ist das ein Händler von E-Bikes, sofern er Ersatz-Akkus für E-Bikes vertreibt. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Qualifizierte Sammelstellen) nehmen neben Gerätebatterien auch Industriebatterien kostenfrei zurück. Informieren Sie sich im Vorfeld der Rückgabe, ob Ihr Wertstoffhof diese Art der Batterien kostenfrei entgegennimmt. Altakkus aus Elektrowerkzeugen, Gartengeräten und Haushaltsgeräten wie Staubsaugrobotern werden hingegen den Gerätebatterien zugeordnet und daher von Gerätebatterie-Vertreibern und kommunalen Sammelstellen zurückgenommen. Kleben Sie bei lithiumhaltigen Altbatterien und Altakkus vorher die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden. Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten, welche Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese – soweit möglich – vorher entnommen werden. "Es gibt ein zurück! Machen Sie alte Batterien und Akkus wieder glücklich!" Mit diesen Slogans macht die Öffentlichkeitskampagne Batterie Zurück im Auftrag der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien auf die richtige Entsorgung von verbrauchten Batterien und den hohen Stellenwert der Batteriesammlung und des Batterierecyclings aufmerksam. Auf der Internetseite zur Kampagne findet man vor allem nützliche Informationen rund um das Thema Batterierückgabe. Darüber hinaus werden sehr ansprechende Kommunikations- und Downloadmaterialen bereitgestellt. Beschädigte und ausgelaufene Li- Altbatterien und Altakkus: Lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus, die aufgebläht, verformt, ausgegast bzw. "ausgelaufen" sind, einen "schmierigen Film" oder äußere Ablagerungen im Bereich der Pole aufweisen, sind defekt und sollten keinesfalls weiterverwendet oder gar geöffnet werden. Das Gefahrenpotenzial ist zu diesem Zeitpunkt erhöht. Das Versagen von Sicherungsmechanismen kann dazu führen, dass spontane Selbstentzündungen oder Explosionen ausgelöst werden. Entsorgen Sie sie daher umgehend, den eingerichteten Sammelstellen (bspw. im Handel oder auf dem Wertstoffhof) und vorsorglich so, dass sie von Mitarbeitenden entgegengenommen werden. Sprechen Sie das Fachpersonal an und weisen auf die Beschädigung hin. Bei Hochenergie-Akkus ist diese Vorgehensweise umso wichtiger. Für ihren Transport der Altbatterien und Altakkus zur fachgerechten Entsorgung empfehlen wir Boxen/Dosen/Eimer/Gläser, die man verschließen und auch mit Sand füllen kann. Die Pole sollten abgeklebt werden, um äußere Kurzschlüsse zu vermeiden. Lagern Sie Batterien und Akkus nicht im Kühlschrank bzw. dort wo sie der Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Kommt Lithium mit Wasser in Kontakt, kann das ebenfalls zu Beschädigungen führen. Fassen Sie "schmierige" oder ausgelaufene Batterien und Akkus möglichst nicht ohne schützende Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich gründlich die Hände. Wischen Sie die Reste des "schmierigen Films"/Elektrolyten feucht auf und entsorgen Sie sicherheitshalber das genutzte Wischtuch. Hintergrund Umweltsituation: Lithiumhaltige Batterien und Akkus besitzen aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, der Vielzahl verbauter Stoffe, deren Gewinnung teils mit negativen Umweltauswirkungen einhergeht und der weiter ansteigenden Abfallmenge eine große Bedeutung für Mensch und Umwelt. Werden beispielsweise im Brandfall einzelne Inhaltstoffe wie z.B. fluorhaltige oder phosphorhaltige Leitsalze freigesetzt, können reizende, ätzende und giftige gasförmige Stoffe ein erhebliches Risiko sowohl für die Gesundheit als auch für die Umwelt darstellen. Vertiefende Angaben zu den jährlichen Sammel- und Recyclingergebnissen finden sie unter der Rubrik Daten - Umweltzustand und Trends . Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten: Batterien und Akkus (⁠ UBA ⁠-Umwelttipps) Altbatterien (Daten - Umweltzustand und Trends) Batterien und Altbatterien (UBA-Themenseite)

Modersohnbrücke in Friedrichshain wird heute wieder für den Kfz-Verkehr freigegeben

Die Bauwerksprüfung an der, nach einem Brandschaden, seit 19. Mai 2023 gesperrten Modersohnbrücke in Friedrichshain hat ergeben, dass die Fahrbahn wieder vollständig und ohne Einschränkungen in beide Richtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben werden kann. Die Sperrung wird voraussichtlich im Laufe des Freitags aufgehoben. Im Laufe der kommenden Wochen wird auch der östliche gemeinsame Fußgänger- und Radweg wieder mit Einschränkungen im südlichen Brückenabschnitt passierbar sein. Der westliche Fußgänger- und Radweg ist weiterhin für den Fuß- und Radverkehr frei nutzbar.

Nach Brandschaden: Modersohnbrücke für den Autoverkehr gesperrt

Die Modersohnbrücke in Friedrichshain ist nach einem Brand an ihrer südöstlichen Seite seit voriger Nacht für den Autoverkehr gesperrt. Die Brandursache ist derzeit noch unklar. Das Feuer hat die östliche Seite des Brückenüberbaus beschädigt, die Untersuchungen zu Schadensumfang und möglichen Auswirkungen auf die Tragkonstruktion der Brücke dauern an. Aktuell können noch der Fuß- und der Radverkehr die westliche Brückenseite nutzen, während beide Richtungsfahrbahnen für den Autoverkehr und die östliche Brückenseite voll gesperrt bleiben. Die Modersohnbrücke in Friedrichshain verbindet die Revaler Straße mit dem Rudolfkiez und führt über die S- und Fernbahngleise. Aus Sicherheitsgründen ist die Teilsperrung zunächst auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Zur Umfahrung können Autofahrer unter anderem die Warschauer Straße und die Kynaststraße nutzen.

Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren

Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB. Das Gutachten untersucht, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB, ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Zudem werden weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB ausgeführt.

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