Im Rahmen einer Feuerwehrübung der Feuerwehr Oberstdorf wurde festgestellt, dass der derzeit bestehende Löschwasservorrat, in Form einer Dreikammergrube mit ca. 18 m³ Wasserhaltung, für einen Erstangriff nicht ausreichend ist. Die Errichtung eines Hydranten sei aufgrund des niedrigen Wasserdrucks nicht möglich. Daher plant der Antragsteller die Errichtung eines Löschteiches auf Flur Nr. 3928, Gemarkung Oberstdorf. Der Teich soll mit Maßen von 11 m x 11 m x 1,3 m errichtet werden. Daraus ergibt sich ein Fassungsvermögen von ca. 157,3 m³. Der Löschteich soll durch Oberflächenwasser des Anwesens, Drainagen und dem dort vorhandenen Quellüberlauf aus der Quelle (Quelle auf Flur Nr. 3928, Gemarkung Oberstdorf) mit Wasser gespeist werden. Der Uferbereich des Teiches sowie der Wall zum Aufstauen des Teiches sollen durch Flussbausteine erosionssicher verbaut werden. Überflüssiges Wasser, welches nicht rückgehalten werden kann, wird permanent über einen Überlauf, wie bisher auch, über einen Tobel in den Vorfluter zur Stillach abgegeben. Der Löschteich soll in das bestehende Gelände eingegraben werden. Aushubmaterial wird zu einem Wall angehäuft, um einen Wasserrückhalt herzustellen. Aufgrund des sehr steilen Geländes soll der Zugang zur Teichmitte (Tiefpunkt) durch einen Steg mit ca. 4 m Länge verwirklicht werden, über welchen die Feuerwehr im Brandfall einen Schlauch zum Abpumpen des Wassers einbringen kann. Für die weitere Brandbekämpfung wäre dann der Schneiteich der Söllereckbahn vorgesehen.
Der Brandschutz in Sachsen-Anhalt wird vom Ministerium für Inneres und Sport weiterhin kontinuierlich gestärkt. Staatssekretär Klaus Zimmermann hat heute gleich zwei Fördermittelbescheide über jeweils 50.000 Euro an die Einheitsgemeinde Osterwieck (Landkreis Harz) für den Bau von neuen Löschwasserentnahmestellen in den Ortsteilen Stötterlingen und Göddeckenrode übergeben. Staatssekretär Klaus Zimmermann: „Die Sicherheit in unseren Kommunen hängt nicht nur vom schnellen Reagieren der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Ernstfall ab, sondern auch von der Verfügbarkeit lebenswichtiger Ressourcen. Dazu gehört neben einer guten technischen Ausstattung der Feuerwehren auch eine flächendeckende Löschwasserversorgung. Gerade in regenarmen Zeiten, wenn natürliche Wasserquellen versiegen oder stark beansprucht werden, sind verlässliche Löschwasserversorgungen unerlässlich, um Engpässe bei der Brandbekämpfung zu vermeiden. Der Neubau von Löschwasserentnahmestellen ist daher ein wichtiger Schritt für den Schutz von Leben sowie Hab und Gut.“ Hintergrund: In den Brandschutz in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2024 insgesamt 10,6 Mio. Euro investiert. Für das Jahr 2025 sollen mehr als 18,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. In 2026 sollen fast 25 Mio. Euro in den Brandschutz investiert werden – das ist der höchste Betrag, mit dem der Brandschutz in Sachsen-Anhalt jemals gefördert werden konnte. Neu und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern: In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte die Förderung für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Feuerwehrhäusern vorübergehend mit EU-Mitteln. Insgesamt konnten damit 23 Feuerwehrhäuser mit 14,1 Mio. Euro gefördert werden. Ab dem Jahr 2025 kehrt das Land zur Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln zurück. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 stehen dafür zusammen mehr als 15 Mio. Euro für 27 Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Im Jahr 2025 können drei Bauvorhaben, im Jahr 2026 weitere 14 Vorhaben und im Jahr 2027 noch einmal zehn Vorhaben begonnen werden. Förderung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen: Das Land unterstützt umfangreich die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz. Von 2020 bis 2025 fördert das Land die Beschaffung von insgesamt rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Mio. Euro. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Drehleitern. Förderung von Löschwasserentnahmestellen: In den Jahren 2023 bis 2024 konnten außerdem 67 Löschwasserentnahmestellen für insgesamt 4,8 Mio. Euro mit EU-Mitteln gefördert werden. In den Jahren 2026 und 2027 sollen weitere Löschwasserentnahmestellen mit Landesmitteln gefördert werden. Weitere Informationen: Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reichte das Ministerium für Inneres und Sport jährlich einen Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Dieser Betrag wurde seit dem Jahr 2024 auf 4,5 Mio. Euro erhöht. Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Ministerium für Inneres und Sport den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren. Hierfür ist jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt in den Jahren 2025 und 2026 auch seine Unterstützung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren fort. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind in den Jahren 2025 und 2026 (wie in den Vorjahren) jeweils 300.000 Euro vorgesehen. Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen EU- und Landesmitteln. Das Ministerium für Inneres und Sport fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter der Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmestellen und die Beschaffung von Fahrzeugen. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Das Ministerium für Inneres und Sport stärkt auch weiterhin kontinuierlich den Brandschutz in Sachsen-Anhalt: Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute drei Fördermittelbescheide über jeweils 5.000 Euro an die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) für den Bau von neuen Löschwasserentnahmestellen in drei Ortsteilen übergeben. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die teils monatelangen Trockenperioden in vergangenen Jahren haben auch in Sachsen‑Anhalt die Bedeutung einer flächendeckenden und angemessenen Löschwasserversorgung verdeutlicht. Mit den neuen Löschwasserentnahmestellen soll auch die Infrastruktur für den Brandschutz in der Altmark verbessert werden. Dies stärkt nicht nur die Feuerwehren, sondern dient auch dem Schutz der Bevölkerung im ländlichen Raum.“ Gerade in ländlichen und waldreichen Gebieten wie der Altmark kann es in Zeiten von Wasserknappheit zu Engpässen bei der Löschwasserversorgung kommen. Dies erschwert im Ernstfall eine effektive Brandbekämpfung. Das Land Sachsen-Anhalt reagiert darauf, indem es Städte und Gemeinden mit Fördermitteln unter anderem bei der Errichtung neuer Löschwasserentnahmestellen unterstützt. Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) erhält für die Ortsteile Wanzer (Gemeinde Aland), Lichterfelde (Gemeinde Altmärkische Wische) und Geestgottberg (Hansestadt Seehausen) zu diesem Zweck Fördermittel in Höhe von jeweils 5.000 Euro für den Bau moderner Flachspiegelbrunnen. Hintergrund: In den Brandschutz in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2024 insgesamt 10,6 Mio. Euro investiert. Für das Jahr 2025 sollen mehr als 18,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. In 2026 sollen fast 25 Mio. Euro in den Brandschutz investiert werden – das ist der höchste Betrag, mit dem der Brandschutz in Sachsen-Anhalt jemals gefördert werden konnte. Neu und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern: In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte die Förderung für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Feuerwehrhäusern vorübergehend mit EU-Mitteln. Insgesamt konnten damit 23 Feuerwehrhäuser mit 14,1 Mio. Euro gefördert werden. Ab dem Jahr 2025 kehrt das Land zur Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln zurück. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 stehen dafür zusammen mehr als 15 Mio. Euro für 27 Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Im Jahr 2025 können drei Bauvorhaben, im Jahr 2026 weitere 14 Vorhaben und im Jahr 2027 noch einmal zehn Vorhaben begonnen werden. Förderung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen: Das Land unterstützt umfangreich die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz. Von 2020 bis 2025 fördert das Land die Beschaffung von insgesamt rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Mio. Euro. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Drehleitern. Förderung von Löschwasserentnahmestellen: In den Jahren 2023 bis 2024 konnten außerdem 67 Löschwasserentnahmestellen für insgesamt 4,8 Mio. Euro mit EU-Mitteln gefördert werden. In den Jahren 2026 und 2027 sollen weitere Löschwasserentnahmestellen mit Landesmitteln gefördert werden. Weitere Informationen: Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reichte das Ministerium für Inneres und Sport jährlich einen Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Dieser Betrag wurde seit dem Jahr 2024 auf 4,5 Mio. Euro erhöht. Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Ministerium für Inneres und Sport den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren. Hierfür ist jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt in den Jahren 2025 und 2026 auch seine Unterstützung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren fort. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind in den Jahren 2025 und 2026 (wie in den Vorjahren) jeweils 300.000 Euro vorgesehen. Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen EU- und Landesmitteln. Das Ministerium für Inneres und Sport fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter der Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmestellen und die Beschaffung von Fahrzeugen. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Das Waldbrandrisiko in Berlin steigt durch im Zuge der Klimakrise ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit. Wesentliche Strategie, um die Wälder vor Waldbränden zu schützen, ist der aktive Waldumbau von nadelholzdominierten Beständen zu Laub-Mischwäldern. Dies betreiben die Berliner Forsten – im Rahmen des Mischwaldprogrammes und durch waldbauliche Steuerung – bereits seit 20 Jahren aktiv. Die Ursache für Waldbrände ist immer menschlich. Natürliche Brandursachen gibt es in unseren heimischen Waldökosystemen nicht. Das Rauch- und Feuerverbot gilt daher in den Berliner Wäldern ganzjährig. In Berlin werden keine amtlichen Waldbrand-Gefahrenstufen ausgewiesen, wie etwa in Brandenburg. Über das tagesaktuelle Waldbrand-Risiko gibt – von März bis Oktober der Waldbrandgefahren-Index des Deutschen Wetterdienst Auskunft. Deutschen Wetterdienst: Waldbrandgefahren-Index Um die Berliner Wälder vor Waldbränden zu schützen, ergreifen die Berliner Forsten unterschiedliche Maßnahmen: Instandsetzung und Pflege von Forstwegen Eine intakte Wegeinfrastruktur ist Voraussetzung, dass Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes zielgerichtet mit Löschtechnik zum Einsatzort gelangen. Seit 2018 nutzen die Berliner Forsten Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Maßnahmen der Waldbrandvorsorge (Maßnahmebereich III). Im Rahmen des Förderprogramms wurden in diesem Zeitraum rund 30 Kilometer Waldwege im Forstamt Köpenick und ca. 13 Kilometer im Forstamt Pankow saniert. In 2023 wurden im Revier Ützdorf des Forstamtes Pankow (Aktenzeichen 208323000057) eine Wegelänge von 2,3 Kilometer ertüchtigt. Für 2024 sind weitere Maßnahmen geplant. Löschwasser Mit dem Bau und der Unterhaltung von Löschwasserbrunnen in Anlehnung an DIN 14220 in den Wäldern hat die Feuerwehr die Möglichkeit, Löschwasser nah am Einsatzort zu gewinnen. Im Rahmen des ELER-Förderprogramms ist 2024 ein neuer Löschwasserbrunnen im Forstamt Grunewald, Jagen 69 fertiggestellt worden (Aktenzeichen 208323000022). Automatisiertes Waldbrand-Frühwarnsystem Zur frühzeitigen Erkennung von Waldbränden setzt Berliner Forsten – in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg – auf das Monitoring-System IQ FireWatch. Ein optisches Sensorsystem ist auf den Müggelbergen installiert. Ein weiteres optisches Sensorsystem ist derzeit in Planung und wird im westlichen Teil Berlins zum Einsatz kommen. Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäische Kommission Am 19. Juli 2023 unterzeichneten der Leiter der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und der Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr, Dr. Karsten Homrighausen, eine Kooperationsvereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden. Ziel ist es, den Berliner Erholungswald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und seine wichtigen Funktionen für ein gutes Stadtklima und unser Trinkwasser zu bewahren. Weitere Informationen
Tägliche Verkehrs-und Kriminalitätslage "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" "Schornsteinbrand beim Mehrfamilienhaus" "Verkehrsunfall mit "Wild" "Frau auf Betrüger reingefallen" Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Burg, Goethepark, 29.11.2024, 00:30 Uhr Im Rahmen der Streifentätigkeit haben Polizeibeamte des Polizeireviers Jerichower Land im Bereich Goethepark mehrmals die Parole „Sieg Heil“ lautstark wahrgenommen. Bei der Nahbereichsfahndung konnten in der Bahnhofstraße aus Richtung Bahnhof zwei junge Männer festgestellt werden. Die zwei Männer wurden einer Identitätsfeststellung unterzogen. Von den Beamten wurde eine Strafanzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen und der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Schornsteinbrand beim Mehrfamilienhaus Möckern OT Hohenziatz, Wiesenweg, 28.11.2024, 06:15 Uhr Durch die Rettungsleitstelle des Landkreises Jerichower Land wird die Polizei über einen Brand in Hohenziatz, im Wiesenweg, informiert. Beim Eintreffen der Polizei war die Feuerwehr schon bei der Brandbekämpfung und konnte den Schornsteinbrand löschen. Personen wurden nicht verletzt und eine genaue Bezifferung des Schadens ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Polizei leitete eine Brandermittlung ein und sicherte Spuren. Die Feuerwehren Hohenziatz und Lübars waren mit vier Fahrzeugen und 16 Kameraden vor Ort. Verkehrsunfall mit Wild Roßdorf, Bundesstraße 1, 28.11.2024, 16:35 Uhr Ein unerwarteter Zwischenfall ereignete sich für eine 25-jährige PKW-Fahrerin aus Roßdorf. Als diese die Bundesstraße 1 aus Richtung Dunkelforth in Richtung Bensdorf befuhr, kreuzte plötzlich ein Reh die Fahrbahn. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden. Am Fahrzeug entstand Sachschaden und das Reh flüchtete von der Unfallstelle. Frau auf Betrüger reingefallen Gemeinde Elbe-Parey, 26.11.2024 und 28.11.2024 Eine 80-jährige Frau aus der Gemeinde Elbe-Parey ist am gestrigen Tage auf bislang unbekannte Betrüger hereingefallen. Die Geschädigte erhielt bereits am 26.11.2024 einen Anruf durch eine unbekannte Nummer und ihr wurde mitgeteilt, dass sie im Lotto gewonnen haben soll. Die anrufende Person gab sich als Sparkassenmitarbeiter aus. Die Geschädigte wurde stutzig und legte augenblicklich auf. Am 28.11.2024 kam es erneut zu einem Anruf, dieses Mal gab sich die Person am anderen Ende der Leitung jedoch als Polizist aus und teilte mit, dass er im Raubdezernat der Polizei Genthin tätig sei. Dieses Dezernat existiert jedoch in der Struktur des Polizeireviers Jerichower Land nicht! Der falsche Polizist teilte der Dame mit, dass die Polizei Kenntnis darüber habe, dass sie Opfer eines Raubdelikts werden könnte und zum eigenen Schutz Bargeld und Goldschmuck in einen Umschlag unter den Briefkasten legen soll. Der Briefumschlag wurde von einem unbekannten Mann abgeholt. Der Frau ist dadurch ein Gesamtschaden im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich entstanden. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen wurden eingeleitet. Im gesamten Landkreis Jerichower Land soll es aktuell gehäuft zu Anrufen falscher Polizeibeamter kommen. Damit Sie nicht auch zum Opfer dieser Betrugsmasche werden, ergehen folgende Hinweise: Impressum: Polizeiinspektion Stendal, Polizeirevier Jerichower Land, Beauftragter für Pressearbeit, Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg, Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de
Meldungen aus der PI Halle (Saale): Polizeirevier Halle (Saale) Haftbefehl erlassen Die beiden am Dienstag festgenommenen Männer im Alter von 39 und 42 Jahren (siehe Polizeimeldung 236/2024) wurden nach Anordnung der Untersuchungshaft des Haftrichters -am Mittwoch im Amtsgericht Halle (Saale)- einer Justizvollzugsanstalt in Halle (Saale) zugeführt. Schwere Brandstiftung in Mehrfamilienhaus im Aalweg - Schäden und Evakuierung der Bewohner Am Mittwochabend, gegen 21.40 Uhr, kam es im Aalweg zu einer schweren Brandstiftung, bei der abgestellte Umzugskartons in einem Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt wurden. Durch schnelles Handeln konnte eine Familie, die sich zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wohnung aufhielt, das Gebäude selbstständig und unverletzt verlassen. Die Brandentwicklung führte zu erheblichen Rußablagerungen im gesamten Treppenhaus. Die Räumlichkeiten des Mehrfamilienhauses sind aufgrund der Rauch- und Löschwasserschäden vorerst unbewohnbar. Ein Vertreter der zuständigen Hausverwaltung traf unmittelbar nach dem Vorfall am Brandort ein und organisierte die vorübergehende Unterbringung der betroffenen Mieter in Hotels in Halle (Saale). Die Polizei hat umgehend Ermittlungen wegen einer schwerer Brandstiftung eingeleitet. Der Brandort wurde gesichert, zudem versiegelt, und die weitere Brandortuntersuchung ist zeitnah avisiert. Die Berufsfeuerwehr war zur Brandbekämpfung und zur Nachkontrolle vor Ort. Die entstandenen Sachschäden können noch nicht beziffert werden. Hinweis der Polizei: Brandstiftungen bringen Menschenleben in Gefahr und können gravierende Schäden anrichten. Schon ein kleinerer Brand kann sich schnell unkontrolliert ausbreiten und zu erheblichen Gebäudeschäden sowie zur Zerstörung von Wohnungen führen. Neben dem materiellen Schaden steht vor allem die Gefahr für Leib und Leben der Bewohner im Vordergrund. Die Polizei appelliert an die Öffentlichkeit, wachsam zu sein und verdächtige Beobachtungen sofort zu melden. Wer zur Aufklärung des Falls beitragen kann, wird gebeten, sich umgehend bei der Polizei Halle (Saale) zu melden. Hinweise können unter 0345 224 2000 erfolgen. Gefährliche Körperverletzung in Halle (Saale) - Zeugen gesucht Mittwochabend, gegen 21.20 Uhr kam es in der Großen Ulrichstraße zu einer gefährlichen Körperverletzung, bei dem drei junge Menschen im Alter von 16 bis 19 Jahren, aus Halle (Saale) und Syrien, angegriffen wurden. Nach aktuellem Erkenntnisstand wurden sie von fünf Tatverdächtigen im Alter von 20 bis 40 Jahren, aus der Türkei und dem Kosovo stammend, angegriffen. Noch unbekannte Täter kamen während des Geschehens hinzu und unterstützten die Angreifer. Die Ermittlungen zu der Auseinandersetzung dauern weiter an. Der 19-Jährige wurde bei der Tat mit einem Messer am Bein verletzt und musste ambulant -in einer Klinik- medizinisch behandelt und versorgt werden. Für die beiden Jüngeren blieb eine medizinische Behandlung vor Ort ausreichend. Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise zur Tat und zur Identität sowie zum Aufenthaltsort der noch unbekannten Täter unter 0345 224 2000. Strafanzeige und Platzverweis gegen 28-Jährigen Am Mittwochabend, 22.40 Uhr, meldeten Zeugen der Polizei in der Magdeburger Chaussee in Halle (Saale) eine Straftat. Ein 28-jähriger Mann aus dem Saalekreis soll innerhalb einer sechsköpfigen Personengruppe den Hitlergruß gezeigt haben. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen gegen den namentlich bekannten Tatverdächtigen ein. Als unmittelbare Maßnahme wurde ihm ein Platzverweis erteilt. Der 28-Jährige hat nun mit einer Strafanzeige zu rechnen. Polizeirevier Burgenlandkreis Polizeieinsatz in Weißenfels: Streit unter Alkoholisierten Donnerstagnacht, 0.40 Uhr, wurde die Polizei zu einem Einsatz in Weißenfels, Promenade, gerufen. Den ersten Erkenntnissen zufolge konsumierten vier männliche Personen, im Alter zwischen 22 und 24 Jahren, gemeinsam alkoholische Getränke in einer Wohnung. Im Verlauf des Abends kam es zu einem Zwischenfall mit einem 25-jährigen Beteiligten, der zunächst aus der Wohnung verwiesen wurde, später jedoch zurückkehrte und einen Streit provoziert haben soll. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der 25-Jährige ein Taschenmesser gezogen haben. Die anderen Beteiligten konnten den Mann unter Kontrolle bringen und bis zum Eintreffen der informierten Polizei fixieren. In einer Klinik wurde er ambulant behandelt. Das Messer konnte bei der anschließenden Durchsuchung nicht aufgefunden werden. Die Polizei ermittelt in dem Fall. Alle Beteiligten waren zum Zeitpunkt des Vorfalls erheblich alkoholisiert. Alkoholisiert am Steuer Erforderlich wurde die Entnahme einer Blutprobe bei einem E-Bike Fahrer, der am Donnerstag, 0.55 Uhr, in Naumburg, Wasserstraße, gesehen wurde. Da er in Schlängellinien fuhr und nicht in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen, wurde der 56-jährige kontrolliert. Wie sich währenddessen herausstellte, war der Mann erheblich alkoholisiert. Wegen Trunkenheit im Verkehr wird gegen ihn ermittelt. Zu einem Verkehrsunfall, an dem ein 25-jähriger Autofahrer beteiligt war, kam es am Mittwoch gegen 23.50 Uhr. Ersten Erkenntnissen zufolge, befuhr er die Kreisstraße 2217 aus Richtung Großpörthen in Richtung Zeitz. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Wie sich während der Verkehrsunfallaufnahme herausstellte, war der Mann stark alkoholisiert. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Vorerst darf der Mann keine Kraftfahrzeuge führen. Die entstandenen Sachschäden an dem Fahrzeug und an Leitpfosten können noch nicht beziffert werden. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt. An der Unfallstelle kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Promille-Pedale Da ein Fahrradfahrer in Schlangenlinien am Donnerstag, gegen 1.10 Uhr, in Kelbra, Jochstraße fuhr, wurde er angehalten und kontrolliert. Wie sich herausstellte, war der Mann alkoholisiert. Die Entnahme einer Blutprobe, wurde sodann angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Wegen Trunkenheit im Verkehr wird nun ermittelt. Alkoholisierter Autofahrer verursacht Verkehrsunfall und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort - Ermittlungen eingeleitet Am Mittwochnachmittag verursachte -Zeugenaussagen zufolge- ein 63-Jähriger Autofahrer während eines Parkmanövers in Hettstedt, Johannisstraße, einen Verkehrsunfall. Statt an der Unfallstelle zu verbleiben, fuhr der Mann in Richtung seiner Wohnanschrift davon. Zeugen beobachteten den Vorfall und meldeten ihn der Polizei, die den Fahrer später zu Hause antraf. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Daraufhin wurde eine Blutprobe in einer Klinik entnommen, und der Führerschein beschlagnahmt. Der durch den Unfall entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 7.000 Euro. Gegen den Fahrer wird nun wegen mehrerer Delikte ermittelt. Hinweise der Polizei zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr: Die Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer, stets verantwortungsbewusst und umsichtig im Straßenverkehr zu handeln, um sich und andere zu schützen. Polizeirevier Saalekreis Fahrer ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz in Barnstädt erwischt Am Mittwoch, 16.50 Uhr, wurde ein 16-Jähriger in der Steigraer Straße in Barnstädt von der Polizei angehalten, während er ohne Fahrerlaubnis und ohne notwendigen Versicherungsschutz ein Kleinkraftrad fuhr. Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug und ließ es in der Folge abschleppen. Gegen den Jugendlichen wird nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ohne Versicherung unterwegs Polizeibeamte haben am Donnerstag, gegen 2.00 Uhr in Landsberg, Zöberitz Weg, einen 20-jährigen Autofahrer angehalten und kontrolliert, der aus Richtung Braschwitz kam. An dem Fahrzeug waren keine amtlichen Kennzeichentafeln angebracht. Zudem sind verschiedene Schäden sichtbar gewesen. Das Auto ist bereits behördlich außer Betrieb gesetzt worden. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Wagen ist am Fahrbahnrand abgestellt worden. Gegen den Tatverdächtigen wird nun ermittelt. Wie die Schäden an dem Fahrzeug zustande kamen, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen. Motorrad in Teutschenthal entwendet - Polizei sucht Zeugen Ein Mann meldete am Donnerstag der Polizei, dass sein Motorrad in der Zeit von Mittwochabend, 19.00 Uhr, bis Donnerstagfrüh, 3.10 Uhr, in der Leninstraße entwendet wurde. Das Leichtkraftrad, ein schwarz-weißes Modell im Enduro-Stil, war ordnungsgemäß gesichert und abgestellt. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die Hinweise zu dem Diebstahl geben können. Tipps der Polizei zur Motorradsicherung: Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Begriffsbestimmungen Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt Europäische Rechtsgrundlagen Geografische UAS-Gebiete Flugbeschränkungsgebiete Kontrollzone Berlin UAS-Betrieb durch BOS Weitere Informationen UA – Unmanned Aircraft – Unbemanntes Luftfahrzeug: Bezeichnet ein Luftfahrzeug, das ohne einen an Bord befindlichen Piloten autonom oder ferngesteuert betrieben wird oder dafür konstruiert ist. UAS – Unmanned Aircraft System – Unbemanntes Luftfahrzeugsystem: Bezeichnet ein unbemanntes Luftfahrzeug einschließlich der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Remote Pilot – Fernpilot: Bezeichnet eine natürliche Person, die für die sichere Durchführung des Fluges eines unbemannten Luftfahrzeugs verantwortlich ist, wobei der Fernpilot entweder die Flugsteuerung manuell vornimmt oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug automatisch fliegt, dessen Kurs überwacht und in der Lage bleibt, jederzeit einzugreifen und den Kurs zu ändern. UAS operator – UAS-Betreiber: Bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere UAS betreibt oder zu betreiben gedenkt. Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) ist die zentrale Anlaufstelle für alle UAS-Betreiber und Fernpiloten. Die Plattform liefert alle wichtigen Informationen für die Nutzung von UAS in Deutschland. Die dipul ist erreichbar unter: www.dipul.de . Anforderungen an den Betrieb von UAS sowie an das Personal (Fernpiloten und an dem Betrieb beteiligte Organisationen), finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – konsolidierte Version Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Instandhaltung von UAS und Zusatzgeräten für die Fernidentifikation, Vorschriften für deren Bereitstellung auf dem Markt und deren freien Verkehr in der EU sowie Vorschriften für UAS-Betreiber aus Drittländern, finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945. Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 – konsolidierte Version Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sind zunächst die Notwendigkeit einer Betriebsgenehmigung sowie weitere Aspekte (z.B. UAS-Betreiberregistrierung, Kompetenznachweis für Fernpiloten, etc.) zu prüfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz zuständige Behörde. Dies kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die für Sie zuständige Landesluftfahrtbehörde sein. Wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Berlin haben, ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Luftfahrt-Bundesamt Referat B 5 38144 Braunschweig E-Mail: uas@lba.de Luftfahrt-Bundesamt – UAS Unabhängig von den bereits genannten Aspekten, kann es möglich sein, dass die Flüge in einem geografischen UAS-Gebiet stattfinden. Ein geografisches UAS-Gebiet (engl.: UAS geographical zone) ist ein festgelegter Teil des Luftraums, in dem der UAS-Betrieb (über die allgemeinen Bestimmungen hinaus) entweder vereinfacht, eingeschränkt oder verboten ist, um den mit dem UAS-Betrieb verbundenen Risiken Rechnung zu tragen (bspw. Gefahrenabwehr, Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten). Die geografischen UAS-Gebiete in Deutschland sowie die zugehörigen Bestimmungen sind im § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) definiert. § 21h LuftVO Eventuell ist für Ihr Vorhaben eine Genehmigung gemäß § 21i LuftVO notwendig. § 21i LuftVO Eine digitale Karte mit den geografischen UAS-Gebieten in Deutschland finden Sie auf der dipul: Map Tool Die für geografische UAS-Gebiete im Land Berlin zuständige Behörde ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Mittelstraße 5/5a 12529 Schönefeld Tel.: (03342) 4266-4204 /-4207 /-4208 E-Mail: uas@lbv.brandenburg.de LuBB Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 5,6 km um den Sitz des Deutschen Bundestags. Für den Durchflug durch das ED-R 146 ist nur der gewerbliche Betrieb genehmigungsfähig. Für den UAS-Betrieb im Umkreis von kleiner als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags, die sogenannte “innere nautische Meile”, muss ein Antrag beim dafür zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gestellt werden. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Robert-Bosch-Straße 28 63225 Langen E-Mail: ed-r@baf.bund.de Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Für den Antrag auf Genehmigung zum Durchflug durch die innere Nautische Meile benötigt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) eine sogenannte Interessensbekundung bzw. maßgebliche Zustimmung. Dies bedeutet, dass ein Schreiben einer Bundesverwaltung oder von einer Senatsverwaltung bzw. der Senatskanzlei vorliegen muss, in dem das besondere Interesse an dem Betrieb des unbemannten Fluggeräts in Bezug auf ein bestimmtes Vorhaben in der inneren Nautischen Meile bekundet wird. Für den UAS-Betrieb im Umkreis von größer als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags wird vorab die Prüfung der NfL 1-2128-20 empfohlen, wodurch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und Auflagen die Genehmigung zum Durchflug durch das ED-R 146 als erteilt gilt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das BAF. Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 4 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 3,7 km um das Helmholtz-Zentrum Berlin am Wannsee (Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin). Anfragen zum Verfahren richten Sie bitte ebenfalls direkt an das BAF. Für den UAS-Betrieb in der Kontrollzone Berlin ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Tower-Niederlassung Mittelstraße 5-5a 12529 Schönefeld Tel.: (030) 616543-101 (Niederlassungsbüro) E-Mail: tower-berlin@dfs.de DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Die Verordnung (EU) 2018/1139 regelt, dass die europäischen Regularien nicht für Luftfahrzeuge sowie Organisationen und deren Personal gelten, wenn sie für Tätigkeiten oder Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such- und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, die Grenzkontrolle und Küstenwache oder ähnliche Tätigkeiten oder Dienste eingesetzt werden, die unter der Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats im öffentlichen Interesse von einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle oder in deren Auftrag durchgeführt werden. In Deutschland werden davon die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfasst. Die Ausnahme von den europäischen Regularien gilt somit für staatliche und nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Dazu zählen z. B. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen. Alle anderen Behörden werden von der Ausnahme nicht erfasst. Die Sicherheitsziele der europäischen Regularien müssen jedoch bei der Durchführung der oben genannten Tätigkeiten und Dienste angemessen berücksichtigt werden. D. h., dass auch BOS die Regelungen kennen und anwenden müssen. Sie dürfen aber davon abweichen, sofern es zur Erfüllung der (hoheitlichen) Aufgaben zwingend notwendig ist, die Art des Einsatzes dies erfordert und es in Hinblick auf die Sicherheit vertretbar ist. Sie müssen sich allerdings keine Genehmigungen für Einsätze einholen, bei denen andere Betreiber eine solche benötigen würden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum UAS-Betrieb durch BOS im Land Berlin erhalten Sie bei der LuBB unter der Telefonnummer 03342 4266-4200. Europäische Agentur für Flugsicherheit Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) Luftfahrt-Bundesamt Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Stellenausschreibung Im Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt (LZW) ist im Betreuungsforstamt Elb-Havel-Winkel zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 30.12.2024, die Stelle des Forstamtsleiters / der Forstamtsleiterin (w/m/d) unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt ist ein landeseigener Dienstleistungsbetrieb für den Wald im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Auf vertraglicher Grundlage werden private und kommunale Waldbesitzer und deren Zusammenschlüsse betreut. Als Kompetenzzentrum ist das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt für den praktischen Waldschutz auf der gesamten Waldfläche zuständig. Der Betriebsleitung sind zehn Betreuungsforstämter nachgeordnet. Als Forstamtsleiterin/ Forstamtsleiter (m/w/d) leiten Sie weitestgehend selbständig und ei- genverantwortlich die Geschicke einer ganzen Waldregion in Sachsen-Anhalt. Zum Aufgabenprofil gehören im Wesentlichen: Leitung des Betreuungsforstamtes - Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten im Innen- und Außendienst - Anleitung und Unterstützung von Revierleitern bei deren Aufgabenerfüllung - Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen und Veranstaltungen Leitung der Beratung und Betreuung des Nichtstaatswaldbesitzes - Organisation der Beratungs- u. Betreuungsleistungen im Privat- und Körperschaftswald der betreuten Mandanten, Forstbetriebsgemeinschaften und nichtbetreuter Waldbesitzer - Absprachen mit Behörden (insbesondere Naturschutz, untere Forstbehörde, u.a.) - Wahrnehmung hoheitlichen Aufgaben lt. Landeswaldgesetz Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Forstschutzes und der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden - Monitoring sowie Leitung der Überwachung und Kontrolle der Waldschutzsituation 1 - Organisation des vorbeugenden Waldbrandschutzes für den Gesamtwald - Ermittlung der Waldbrandgefahrenstufen und Org. des Waldbrandbereitschaftsdienstes - Jährliche Abstimmung mit den Leitstellen und Feuerwehren der Landkreise im Bereich des Betreuungsforstamtes sowie Forstausschussvorsitz der Landkreise Anforderungsprofil: Zwingende Voraussetzungen: eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung in einer forstwissenschaft- lichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung; bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forst- wirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein darüber hinaus: nachgewiesene Führungserfahrung erlangt auf Ebene der Laufbahngruppe 2, 2. Ein- stiegsamt des Forstdienstes mehrjährige berufliche Erfahrung in unterschiedlichen Ebenen der Forstverwaltung nachgewiesene mehrjährige berufliche Erfahrung im Bereich der Betriebswirtschaft nachgewiesene berufliche Erfahrung im Revierdienst Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz Wünschenswerte Voraussetzungen: gute Kenntnisse über ökologische und waldbauliche Sachverhalte sowie der einschlägi- gen forstlichen Zertifizierungssysteme ausgeprägte Kenntnisse im Waldbrandschutz nachgewiesene praktische Erfahrung bei der Bekämpfung biotischer Schaderreger nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung von Privat- und Körper- schaftswald Kompetenz für kundenorientierte Arbeitsweise Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit verbunden mit Verantwortungsbewusst- sein und Kommunikationsstärke hohe Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Konfliktfähigkeit gute Fähigkeiten zu strategischem, konzeptionellem, fachübergreifendem ergebnisorien- tiertem Denken 2 Unser Angebot: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit einem großen Auf- gabenspektrum im Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt. Die Einstellung richtet sich für Beschäftigte (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentli- chen Dienst der Länder (TV-L). Wir bieten Ihnen bei Vorliegen der persönlichen und fachli- chen Voraussetzungen im Beschäftigungsverhältnis ein Entgelt der Entgeltgruppe 14 TV-L. Zur Förderung der Work-Life-Balance bieten wir unter anderem: - einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr sowie - individuelle und umfassende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Rommel(Direktor des LZW)- 03941/56399-110 Herrn Laube(Personal)- 03941/56399-462 Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Dem Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen be- sonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentli- chen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stel- lenausschreibung bewerben. Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das On- line-Bewerbungsportal Interamt. Bitte bewerben Sie sich bis zum 08.12.2024. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1227055) Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf- Dokument hoch: - Tabellarischer Lebenslauf, - Zeugnis und Urkunde über den Berufs-/Studienabschluss (einschließlich Fächer/-Noten- übersicht), 3
Polizeimeldungen aus Halle (Saale) und den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis und Mansfeld-Südharz: Polizeirevier Burgenlandkreis 21-Jähriger in Laucha an der Unstrut mit abgemeldetem Fahrzeug und falschen Kennzeichen gestoppt Am Freitag, gegen 14.35 Uhr, wurde ein 21-jähriger Mann in Laucha an der Unstrut am Thomaeplatz von der Polizei angehalten. Der Mann führte einen Pkw, an dessen vorderem amtlichen Kennzeichen keine Stempelplakette angebracht war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt war und die angebrachten Kennzeichen nicht zu diesem Wagen gehörten. Die amtlichen Kennzeichen wurden durch die Beamten sichergestellt, und dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 21-Jährigen wird wegen Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoßes gegen die Abgabenordnung ermittelt. Körperverletzung in der Friedrich-Nietzsche-Straße: 29-Jähriger leicht verletzt Am Freitagnachmittag wurde der Polizei ein Vorfall, der sich gegen 15.45 Uhr in der Friedrich-Nietzsche-Straße in Naumburg ereignete, gemeldet. Ein 29-jähriger Mann war dort gemeinsam mit einem 28-jährigen Begleiter zu Fuß unterwegs, als sie plötzlich von einem 35-jährigen Mann in einen Streit verwickelt wurden. Nach ersten Erkenntnissen griff der 35-Jährige den 29-Jährigen in der Folge an. Das Opfer erlitt hierbei leichte Verletzungen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung aufgenommen. Vorfall mit Softairwaffe am Naumburger Markt - Ermittlungen laufen Am Freitagabend ereignete sich gegen 21.05 Uhr ein Vorfall auf dem Markt in Naumburg, bei dem zwei jugendliche Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren Opfer von Beleidigungen und Bedrohungen durch zwei Jungen im Alter von 14 und 15 Jahren wurden. Die Jungen setzten dabei eine Softairwaffe ein, die eine Nachbildung einer echten Schusswaffe darstellt und bei einer Anwendung Plastikprojektile verschießen würde. Die Softairwaffe wurde durch die Polizei sichergestellt, und die Jungen wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen sie wurde eine sogenannte Gefährderansprache durchgeführt, um sie auf die Schwere ihrer Handlungen und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft den Vorfall unter anderem auf Verstöße gegen das Waffenrecht sowie mögliche weitere Straftatbestände, wie Bedrohung und Nötigung. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand körperlich verletzt. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über den verantwortungsvollen Umgang mit Nachbildungen von Waffen aufzuklären. Solche Waffen können durch ihr realistisches Erscheinungsbild Angst und Schrecken verbreiten und sind in vielen Situationen rechtlich problematisch. Polizeireviere Halle (Saale) Hausverbot missachtet: 25-Jähriger mit gestohlener EC-Karte im Supermarkt Am Freitag, gegen 14 Uhr, betrat ein 25-jähriger Mann trotz bestehenden Hausverbots einen Supermarkt in der Dorotheenstraße. Bei einer anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zudem eine EC-Karte bei sich führte, die nach einem Diebstahl zur Fahndung ausgeschrieben war. Zu den Umständen des Besitzes der Karte machte der Mann keine Angaben. Der Verdächtige wurde des Ladens verwiesen, und die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Polizei ermittelt nach Bränden und bittet um Hinweise In der Samstagnacht kam es im Stadtgebiet zu mehreren Fahrzeugbränden. Gegen 2.30 Uhr setzten unbekannte Täter im Bergschenkenweg einen Mazda und einen VW auf bislang noch ungeklärte Weise in Brand. Das Feuer griff rasch auf zwei danebenstehende Fahrzeuge über. Die Feuerwehr war schnell vor Ort und konnte den Brand löschen. Der dadurch entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 40.000 Euro. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen eines Branddelikts. Wenig später, gegen 3.30 Uhr, wurden in der Robert-Koch-Straße erneut, dort drei Pkw, von Unbekannten in Brand gesetzt. Auch hier war die Feuerwehr im Einsatz und konnte die Brände zügig unter Kontrolle bringen. Der Sachschaden wird auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Die Kripo ermittelt auch in diesem Fall. Tatzusammenhänge werden selbstverständlich geprüft. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Zeugen, die in der Nähe der Tatorte verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben, werden dringend gebeten, sich unter 0345 224 2000 beim Polizeirevier Halle (Saale) zu melden. Jeder Hinweis, auch kleinste Beobachtungen, können entscheidend zur Aufklärung der Taten beitragen. Die Polizei rät: Achten Sie auf verdächtige Aktivitäten! Seien Sie wachsam, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, und melden Sie auffällige Personen oder Aktivitäten umgehend der Polizei. Am Freitagabend, gegen 21.40 Uhr, wurde im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses im Aalweg ein Kinderwagen durch Unbekannte in Brand gesetzt. Der Kinderwagen, der im Treppenhaus abgestellt war und mit Zeitungspapier gefüllt wurde, geriet in Flammen. Zwei Personen erlitten eine Rauchgasvergiftung und mussten zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Kinderwagen wurde vollständig zerstört, der Sachschaden beläuft sich auf etwa 150 Euro. Darüber hinaus entstanden im Haus Schäden durch Rußablagerungen und geschmolzenen Fußbodenvlies, deren Reparaturkosten auf 800 Euro geschätzt werden. Eine weitere Untersuchung des Brandortes ist bereits avisiert. Die Feuerwehr war zur Brandbekämpfung vor Ort und sorgte für die Belüftung des Treppenhauses. Zeugenaufruf: Zeugen, die Hinweise auf den oder die Täter geben können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Halle (Saale) unter der Telefonnummer 224 2000 zu melden. Jede Information kann zur Aufklärung der Tat beitragen. Die Ermittlungen dauern an, und die Kriminalpolizei arbeitet mit Hochdruck daran, die Täter zu identifizieren. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Ermittlungen gegen drei Männer nach Vorfall auf dem Eisleber Wiesenmarkt Am Freitag kam es 23.45 Uhr auf dem Festgelände des Eisleber Wiesenmarktes zu einem Vorfall, bei dem drei Männer im Alter von 35 bis 39 Jahren im Chor ein bekanntes Lied des Künstlers Gigi D'Agostino mit einem entfremdeten und volksverhetzenden Text sangen. Gegen das Trio wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet. Die Kriminalpolizei untersucht den Fall nun weiter. Die Polizei weist darauf hin, dass volksverhetzende Inhalte und Handlungen strafbar sind und verfolgt werden. Die Sicherheit und das friedliche Miteinander auf Veranstaltungen, wie dem Eisleber Wiesenmarkt, stehen an oberster Stelle. Einbruch in Einfamilienhaus im Seegebiet Mansfelder Land - Polizei ermittelt Am Freitag kam es in der Zeit zwischen 15.50 Uhr und 16.30 Uhr zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im Seegebiet Mansfelder Land. Gewaltsam wurde sich Zutritt ins Gebäude verschafft. Anschließend wurden mehrere Zimmer durchsucht. Der genaue Umfang des dabei entstandenen Schadens kann abschließend noch nicht beziffert werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet nun die Anwohner sowie Zeugen, die in dem genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der näheren Umgebung in Lüttchendorf beobachtet haben, sich mit Hinweisen bei der Polizei zu melden. Jede Information kann zur Aufklärung des Falls beitragen. Präventionshinweis: Die Polizei empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich über wirksame Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu informieren. Opfer von Einbruchsdiebstählen sowie Interessierte können sich an die polizeiliche Beratungsstelle in Hettstedt, Schützenplatz 1 unter der Telefonnummer: 03476 / 856-313 wenden. Dort erhalten Sie eine sehr umfassende Beratung und Unterstützung rund um den Schutz vor Einbrüchen und Diebstählen in Wohnungen, Häuser, Betriebe und Fahrzeuge. Zeugenaufruf: Wer Hinweise zu dem Einbruch geben kann, wird gebeten, sich im Polizeirevier Mansfeld-Südharz in der Lutherstadt Eisleben unter der Telefonnummer 03475 670 0 zu melden. Polizeirevier Saalekreis Kontrolliert Die Entnahme einer Blutprobe wurde bei einem 37-jährigen Autofahrer nötig, der am Freitag gegen 23.05 Uhr auf der Bundesstraße 100 in Fahrtrichtung Hohenthurm angehalten und in der Folge kontrolliert wurde. Wie sich während der Kontrolle herausstellte, war der Fahrer erheblich alkoholisiert. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Vorerst darf er keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen. Wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt nun die Kripo gegen den Merseburger. Polizisten kontrollierten am Freitag, gegen 23.30 Uhr, einen Opelfahrer in Merseburg, Naumburger Straße. Wie sich während der Kontrolle herausstellte, war der 18-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem konnte ermittelt werden, dass das genutzte Auto keinen erforderlichen Versicherungsschutz aufwies. Die amtlichen Kennzeichen wurden entstempelt. Die Weiterfahrt und auch das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr wurden dem Heranwachsenden strikt untersagt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die Abgabenordnung wird gegen ihn ermittelt. Am Samstag, gegen 0.25 Uhr, kontrollierte die Polizei auf der Merseburger Straße in Mücheln (Geiseltal) einen 16-jährigen Fahrer eines Elektro-Kleinstfahrzeugs. Anlass für die Kontrolle war ein defektes Vorderlicht. Zudem stellte sich heraus, dass eine zweite Person unerlaubt als Mitfahrer auf dem Fahrzeug unterwegs war. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Jugendlichen. Eine Überprüfung ergab, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, und es ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Nach dem Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche an Erziehungsberechtigte übergeben. Präventionstipps: Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger Vorsorglich weist die Polizei in diesem Zusammenhang auf das strikte Alkoholverbot für Fahranfänger nach § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hin. Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren sowie Personen in der Probezeit gilt eine 0,0-Promille-Grenze. Alkohol am Steuer stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Tipps der Polizei: Keine Toleranz gegenüber Alkohol: Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, sollte keinen Alkohol konsumieren - erst recht nicht als Fahranfänger oder unter 21 Jahren. Sicherheitsbewusstsein stärken: Technische Mängel, wie das defekte Vorderlicht in diesem Fall, gefährden ebenfalls die Verkehrssicherheit. Kontrollieren Sie regelmäßig die Funktionstüchtigkeit Ihres Fahrzeugs. Sicherheitsvorschriften beachten: Elektro-Kleinstfahrzeuge dürfen ausschließlich nur von einer Person genutzt/gefahren werden. Das Mitnehmen eines Sozius ist nicht erlaubt. Ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr ist unerlässlich, um beispielsweise Unfälle zu vermeiden und alle Verkehrsteilnehmer zu schützen. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Meldungen aus Halle (Saale) und den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis und Mansfeld-Südharz: Polizeirevier Saalekreis Unfälle mit Verletztem Am Freitagfrüh, gegen 09.30 Uhr, ereignete sich ein auf der Landesstraße 159 bei Naundorf ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Traktor mit Anhänger. Den ersten Erkenntnissen zufolge überschlug sich dort der Opel mehrfach. Die 29-jährige Traktorfahririn blieb unverletzt. Der 69-jährige Opelfahrer wurde aus dem Fahrzeug durch zwei Ersthelfer gerettet. Der Mann ist danach mit einem Rettungswagen in ein hallesches Krankenhaus gebracht worden. Am Opel entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das Auto wurde abgeschleppt. Wie es zu dem Verkehrsunfall kam, ist Gegenstand der noch andauernden Verkehrsunfallursachenermittlung. Die Sachschäden an den Fahrzeugen müssen letztendlich durch einen Gutachter ermittelt werden. Es kam an der Unfallstelle zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Im Kreuzungsbereich in Merseburg, Straße des Friedens der Bundesstraße 91, kam es am Freitag, kurz vor Mitternacht, zu einem Verkehrsunfall. Nach ersten Erkenntnissen kam es zum Zusammenstoß zweier PKW im Kreuzungsbereich. Die 39-jährige Fahrerin eines der beteiligten Autos wurde dabei leicht verletzt. Sie wurde ambulant am Unfallort versorgt. Der 27-jährige andere Autofahrer blieb unverletzt. Wie sich herausstellte, stand er unter Alkoholeinfluss. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. In der Folge des Unfalls fing das Auto des Mannes Feuer und brannte dabei vollständig aus. Die Feuerwehr war zur Brandbekämpfung am Ort. Die entstandenen Sachschäden können abschließend noch nicht beziffert werden. An der Unfallstelle kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Eine Ampel wurde durch den Unfall ebenfalls beschädigt. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Wie es zu dem Unfall kam, ist Gegenstand der noch andauernden Unfallursachenermittlung. Polizeirevier Halle (Saale) Brand in der Otto-Kanning-Straße in Halle-Neustadt: Ermittlungen wegen Brandstiftung Am Freitagabend, gegen 23.20 Uhr, wurde die Feuerwehr zu einem Brand in der Otto-Kanning-Straße in Halle-Neustadt gerufen. Vor Ort stand ein Pkw in Flammen, der in Brand gesetzt worden war. Die Feuerwehr konnte zeitnah löschen, dennoch wurden Teile des Fahrzeugs beschädigt. Im Zuge der Untersuchungen entdeckten die Einsatzkräfte mehrere Grillanzünder an dem Fahrzeug, was den Verdacht auf Brandstiftung erhärtet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und untersucht das Geschehen als Branddelikt. Betrügerische Anrufe: 49-Jähriger Hallenser um fast 20.000 Euro betrogen - Polizei warnt vor Phishing-Attacken Ein 49-jähriger Hallenser ist am Freitagnachmittag Opfer eines perfiden Betrugs geworden. Der Mann erhielt einen Anruf von vermeintlichen Mitarbeitern seiner Bank, die ihn informierten, dass angeblich sein Online-Konto gehackt worden sei und bereits ein größerer Geldbetrag abgebucht wurde. In einem weiteren Schritt forderten die Anrufer den Mann auf, sein Konto zu überprüfen und dabei sein Mobiltelefon zu nutzen, um mögliche Transaktionen zu kontrollieren. Als der Hallenser der Aufforderung nachkam und sein Konto öffnete, stellte er fest, dass ein Betrag von fast 20.000 Euro freigegeben und abgebucht wurde. Wie sich in der Folge herausstellte, handelte es sich bei den Anrufern nicht um Bankmitarbeiter, sondern um Betrüger, die sich unbefugt Zugriff auf die Daten des Opfers verschafft hatten. Die Polizei rät zu besonderer Vorsicht bei Anrufen dieser Art und gibt folgende Präventionstipps: Die Polizei ermittelt derzeit in diesem Fall und weist darauf hin, wachsam zu sein und sich bei Unklarheiten direkt an ihre Bank oder die Polizei zu wenden. Randalierer in der Liebenauer Straße: 7 Fahrzeuge beschädigt In der Nacht von Samstag wurde die Polizei gegen 3.20 Uhr zu einem Einsatz in die Liebenauer Straße gerufen. Dort hat ein 41-jähriger Mann vor einem Mehrfamilienhaus randaliert. Der Tatverdächtige konnte von den eintreffenden Beamten am Tatort gestellt werden. Bei dem Vorfall wurden insgesamt sieben Fahrzeuge beschädigt. Der entstandene Gesamtschaden wird auf etwa 9.000 Euro geschätzt. Zusätzlich zu den Sachbeschädigungen ermittelt die Polizei gegen den 41-Jährigen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, die bei ihm gefunden wurden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Versuchter Diebstahl während Umzugs in Eisleben, Lindenallee - Polizei ermittelt Am Freitagabend soll sich gegen 18.20 Uhr ein ungewöhnlicher Vorfall in der Lindenallee in der Lutherstadt Eisleben ereignet haben. Ein 44-jähriger Mann nutzte die Gelegenheit, sich an privaten Gegenständen zu bedienen, die im Hausflur eines Wohngebäudes im Rahmen eines Umzugs zum Abtransport bereitgestellt worden waren. Vor dem Haus waren andere Gegenstände mit einem Hinweis zur kostenlosen Mitnahme für Passanten angeboten worden. Der Täter griff jedoch zu den Gegenständen im Hausflur, die eindeutig nicht für die Allgemeinheit bestimmt waren, sondern den Umziehenden gehörten. Dank des schnellen Eingreifens eines couragierten 43-jährigen Zeugen konnte der Diebstahl vereitelt werden. Der Zeuge hinderte den Tatverdächtigen daran, die privaten Gegenstände zu entwenden, und informierte umgehend die Polizei. Die Ermittlungen wegen Diebstahls wurden aufgenommen. Sachbeschädigung in Hettstedt - Unbekannter wirft Fensterscheibe eines PKW ein In der Nacht zum Samstag wurde die Polizei gegen 0.30 Uhr in die Sanderslebener Straße in Hettstedt gerufen. Ein 24-jähriger Autofahrer meldete, dass eine unbekannte Person die Scheibe seines Audis eingeschlagen habe. Der Vorfall ereignete sich, als er mit seinem PKW aus Richtung Wiederstedt kommend die Sanderslebener Straße in Richtung Hettstedt befuhr. Laut Schilderung des Fahrers sprang plötzlich eine Person aus dem Gebüsch auf die Fahrbahn und stellte sich vor das Fahrzeug. Der Fahrer verlangsamte, um der Person auszuweichen, setzte jedoch seine Fahrt fort. Kurze Zeit später hörte und bemerkte er, dass die rechte Dreiecksscheibe seines Fahrzeugs zersprungen war. Nach ersten Ermittlungen wurde die Scheibe mit einem Mobiltelefon eingeschlagen. Der Täter wird als etwa 1,80 Meter bis 2,00 Meter groß, 20 bis 30 Jahre alt und von heller Hautfarbe beschrieben. Er trug keine Oberbekleidung, hatte blonde kurze Haare und war mit einer langen Jeans bekleidet. Die Hintergründe des Vorfalls und das Motiv des Täters sind Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter 03475 670 0 zu melden. Polizeirevier Burgenlandkreis Auseinandersetzung in Weißenfels - Polizei ermittelt wegen Körperverletzung Am Freitagabend wurde die Polizei gegen 23.35 Uhr in die Kleine Deichstraße in Weißenfels gerufen. Ein 45-jähriger Mann meldete, dass er dort von einem namentlich bekannten Mann angegriffen wurde. Der 45-Jährige erlitt dabei leichte Verletzungen. Ersten Erkenntnissen zufolge besteht zwischen den beiden Männern ein seit längerer Zeit andauernder Streit. Die genauen Hintergründe der Auseinandersetzung sind derzeit Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen der Körperverletzung aufgenommen. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
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