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ForestFireFighting TransferLaboratory - ein Reallabor zur Effizienzsteigerung der Waldbrandbekämpfung durch einen verbesserten Innovations- und Wissenstransfer zwischen Wehr und Wald, TP1: Koordination, Sensibilisierung Forst

Das Projekt "ForestFireFighting TransferLaboratory - ein Reallabor zur Effizienzsteigerung der Waldbrandbekämpfung durch einen verbesserten Innovations- und Wissenstransfer zwischen Wehr und Wald, TP1: Koordination, Sensibilisierung Forst" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Professur für Waldarbeit und Forsttechnik.

ForestFireFighting TransferLaboratory - ein Reallabor zur Effizienzsteigerung der Waldbrandbekämpfung durch einen verbesserten Innovations- und Wissenstransfer zwischen Wehr und Wald, TP2: Integration, Sensibilisierung Feuerwehr

Das Projekt "ForestFireFighting TransferLaboratory - ein Reallabor zur Effizienzsteigerung der Waldbrandbekämpfung durch einen verbesserten Innovations- und Wissenstransfer zwischen Wehr und Wald, TP2: Integration, Sensibilisierung Feuerwehr" wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Reutlingen, Dezernat ll Finanz- und Wirtschaftsdezernat, Amt 37 Feuerwehr.

ForestFireFighting TransferLaboratory - ein Reallabor zur Effizienzsteigerung der Waldbrandbekämpfung durch einen verbesserten Innovations- und Wissenstransfer zwischen Wehr und Wald

Das Projekt "ForestFireFighting TransferLaboratory - ein Reallabor zur Effizienzsteigerung der Waldbrandbekämpfung durch einen verbesserten Innovations- und Wissenstransfer zwischen Wehr und Wald" wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Professur für Waldarbeit und Forsttechnik.

Konzeption, pilothafte Entwicklung und feuerwehrtechnische Erprobung eines Löschdrohnenschwarms zur direkten Vegetationsbrandbekämpfung, TP4: Vegetations- und Waldbrandbekämpfung mittels Löschdrohnen-Löscheffizienz und Einsatztaktik

Das Projekt "Konzeption, pilothafte Entwicklung und feuerwehrtechnische Erprobung eines Löschdrohnenschwarms zur direkten Vegetationsbrandbekämpfung, TP4: Vegetations- und Waldbrandbekämpfung mittels Löschdrohnen-Löscheffizienz und Einsatztaktik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit.

Errichtung eines Löschteiches am Berggasthof Bergkristall, Flur Nr. 3928, Gemarkung Oberstdorf

Im Rahmen einer Feuerwehrübung der Feuerwehr Oberstdorf wurde festgestellt, dass der derzeit bestehende Löschwasservorrat, in Form einer Dreikammergrube mit ca. 18 m³ Wasserhaltung, für einen Erstangriff nicht ausreichend ist. Die Errichtung eines Hydranten sei aufgrund des niedrigen Wasserdrucks nicht möglich. Daher plant der Antragsteller die Errichtung eines Löschteiches auf Flur Nr. 3928, Gemarkung Oberstdorf. Der Teich soll mit Maßen von 11 m x 11 m x 1,3 m errichtet werden. Daraus ergibt sich ein Fassungsvermögen von ca. 157,3 m³. Der Löschteich soll durch Oberflächenwasser des Anwesens, Drainagen und dem dort vorhandenen Quellüberlauf aus der Quelle (Quelle auf Flur Nr. 3928, Gemarkung Oberstdorf) mit Wasser gespeist werden. Der Uferbereich des Teiches sowie der Wall zum Aufstauen des Teiches sollen durch Flussbausteine erosionssicher verbaut werden. Überflüssiges Wasser, welches nicht rückgehalten werden kann, wird permanent über einen Überlauf, wie bisher auch, über einen Tobel in den Vorfluter zur Stillach abgegeben. Der Löschteich soll in das bestehende Gelände eingegraben werden. Aushubmaterial wird zu einem Wall angehäuft, um einen Wasserrückhalt herzustellen. Aufgrund des sehr steilen Geländes soll der Zugang zur Teichmitte (Tiefpunkt) durch einen Steg mit ca. 4 m Länge verwirklicht werden, über welchen die Feuerwehr im Brandfall einen Schlauch zum Abpumpen des Wassers einbringen kann. Für die weitere Brandbekämpfung wäre dann der Schneiteich der Söllereckbahn vorgesehen.

Potenziell gefährliche Wracks im Meer

Weltweit liegen hunderttausende Wracks am Meeresboden. Dazu gehören gesunkene Kriegsschiffe aus den beiden Weltkriegen, U-Boote und auch Flugzeuge. Von einigen dieser Wracks gehen Gefährdungen der Meeresumwelt aus, da sie Öl, Munition und schadstoffhaltige Fracht enthalten und freisetzen können. Das Umweltbundesamt erarbeitet eine Risikobewertung zur Priorisierung der Bergung gefährlicher Wracks. Umweltrisiken durch Wracks von Kriegsschiffen, U-Booten und Flugzeugen Die Verschmutzung der Meere durch potenziell gefährliche Schiffswracks ist eine Bedrohung für die Meeresumwelt, , der bisher relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Eine Veröffentlichung der International Oil Spill Conference 2005 zeigte auf, dass Wracks aus dem Zweiten Weltkrieg weltweit die größte Gruppe potenziell verschmutzender Schiffswracks darstellen und aufgrund ihres Alters besonders besorgniserregend sind. Die Autorenschaft schätzt, dass es 2004 in den Weltmeeren 8.569 potenziell verschmutzende Schiffswracks gab - davon 1.583 Tanker. 75 % der Wracks sind während des Zweiten Weltkriegs gesunken. Rund 80 Jahre später stellen diese Wracks immer noch ein erhebliches Risiko der Meeresverschmutzung dar ( Michel, et al. 2005 ). Mit der Zeit setzen Korrosion und ⁠ Erosion ⁠ den Wracks zu. Neuere Untersuchungen zeigen, dass sich ein Großteil der Wracks in einem kritischen Zustand befindet ( International Oil Spill Conference ). Dadurch steigt mit jedem Jahr das Risiko, dass Schadstoffe austreten. Besonders in den sensiblen Meeresökosystemen kann dies verheerende Folgen für ⁠ Flora ⁠, ⁠ Fauna ⁠ und die Nutzung der Meere haben. Ein besonders drängendes Problem ist das in Wracks eingeschlossene Öl. Viele der gesunkenen Kriegsschiffe hatten noch große Mengen Treibstoff an Bord. Über die Jahre wird die Wandung der Tanks porös, und das Öl beginnt auszutreten. Die zur Wasseroberfläche perlenden Öltropfen werden auch als „Schwarze Tränen“ bezeichnet. Ein einziger Liter Öl kann bis zu eine Million Liter Wasser verschmutzen ( Unfälle mit Wasser gefährdenden Stoffen ). Größere Lecks könnten massive Umweltkatastrophen verursachen. Die Bergung oder Neutralisierung dieser Ölreste ist technisch anspruchsvoll, aber essenziell, um Meereslebensräume zu schützen. Neben Öl bergen viele Kriegswracks Munition , darunter Granaten, Minen und Torpedos. Die Munition enthält toxische Substanzen wie TNT, andere Sprengstoff-typische Verbindungen und Schwermetalle, die langsam in das Wasser freigesetzt werden. Die Umweltauswirkungen sind gravierend: Die Schadstoffe schädigen Meeresorganismen, reichern sich zum Teil in der Nahrungskette an und können langfristig über den regelmäßigen Verzehr von Meeresfrüchten auch den Menschen gefährden. Gleichzeitig stellen diese Altlasten ein Sicherheitsrisiko für die Schifffahrt, Fischerei und den Tourismus dar. Datenbanken zu Wracks Es gibt Datenbanken zu Wracks, wie die EU Webseite zu Wracks , die EMODnet Webseite zu Wracks oder den Lloyd's Register Foundation ship plans . Diese enthalten meist historische Informationen, aber kaum Angaben zu gefährlicher Ladung, die Menge an Treibstoff oder die Menge an Munition. Taucherorganisationen haben oft ihre eigenen Datenbanken, da Wracks beliebte Tauchobjekte sind, insbesondere in wärmeren Gewässern mit klarem Wasser. In Deutschland führt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine interne Datenbank der Unterwasserhindernisse (DUWHAS – Deutsches Unterwasserhindernis-Auskunftssystem). Darin sind etwa 3.000 Positionen verzeichnet (siehe Abbildung). Die Informationen dienen vor allem der Sicherheit des Schiffsverkehrs. Die Datenbank enthält nicht nur Informationen über Schiffswracks, sondern auch über andere Unterwasserhindernisse, die eine Gefahr für die Navigation darstellen können, wie große Steine, Container und Munitionsreste. Die Abbildung zeigt die von der Datenbank erfassten Unterwasserhindernisse für Deutschland. In der Wrackuntersuchung werden die Position und die geringste Tiefe eines Objekts bestimmt sowie der allgemeine Zustand und Umgebungsbedingungen dokumentiert. Jährlich werden durchschnittlich 200 Objekte untersucht. In Abhängigkeit der Gefährdung erfolgen Wiederholungsuntersuchungen, um Veränderung der geringsten Tiefe und des Zustands aufgrund von Strömungen und Sedimentverlagerungen zu erfassen. Für die Wracksuche werden verschiedene Untersuchungsmethoden verwendet. Zur Bestimmung von Position, Form und Zustand des Objekts werden Seitensichtsonare und Fächerecholote eingesetzt. Die Untersuchung kann durch einen Taucher ergänzt werden, der das Hindernis genauer untersucht und die geringste Tiefe ergänzend mit einem Tiefenmesser bestimmt. Für die Beurteilung des Objekts und der Umgebung wird nach Bedarf ein ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug (ROV) eingesetzt. Offensichtliche Umweltverschmutzungsgefahren werden in den Berichten berücksichtigt, wenn sie während routinemäßiger Untersuchungen identifiziert werden können. Die Untersuchungsberichte können verschiedenen Behörden entsprechend ihrer Zuständigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Das betroffene Bundesland entscheidet dann, wie mit einer möglichen Umweltgefährdung umzugehen ist. Management von Wracks: Akute Gefahrenabwehr Wracks, die unmittelbar nach ihrem Untergang eine akute Gefahr für die Schifffahrt oder Umwelt darstellen, fallen unter die Zuständigkeit der jeweiligen Gefahrenabwehrbehörden beim Bund oder bei den Ländern. Diese können Anordnungen zur Beseitigung erlassen und im Bedarfsfall die Ersatzvornahme im Sinne einer staatlichen Bergung durchführen, aber auch in bestimmten Fällen direkt tätig werden. In der Regel sind die Landesbehörden der entsprechenden Küstenländer (z. B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) zuständig, soweit nicht subsidiär eine Bundeszuständigkeit besteht. Die Gefahrenabwehrbehörden der Länder arbeiten dabei eng mit Bundesbehörden wie der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zusammen. Im Rahmen der Zusammenarbeit übernimmt das Havariekommando in Cuxhaven die zentrale Rolle. Dies wurde 2003 als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenbundesländer gegründet, um ein einheitliches maritimes Notfallmanagement in Nord- und Ostsee zu gewährleisten. Das Havariekommando bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Schadstoffunfallbekämpfung, Brandbekämpfung, Hilfeleistung und gefahrbezogenen Bergung bei komplexen maritimen Notfällen , wenn die Gefahrenabwehr über die Kapazitäten der Landesbehörden hinausgeht. Ferner spielt die Küstenwache eine wichtige Rolle bei der Gefahrenabwehr. Sie setzt sich aus Einheiten verschiedener Bundesbehörden zusammen (z. B. Bundespolizei, Zoll, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung) und übernimmt Überwachungs-, Kontroll- und Eingriffsmaßnahmen. Management von historischen Wracks: Risikobewertung und Priorisierung der Bergung Herausforderungen im Umgang mit historischen Wracks bestehen darin, diese als Teil unseres kulturellen Erbes zu bewahren, die Ruhe der Toten nicht unverhältnismäßig zu stören und gleichzeitig die von den Wracks ausgehenden Gefahren zu kontrollieren sowie Risiken zu minimieren.. Nur in wenigen Ländern weltweit, wie z.B. in Schweden, gibt es für potenziell gefährliche historische Wracks eine behördliche Risikobewertung zum Schutz der Meeresumwelt und eine Modellierung der Priorisierung der Bergung. Das Abpumpen des Öls und die Bergung sind sehr teuer . Sie werden durch das Vorhandensein von Munition in den Kriegsschiffen noch erschwert. Deutschland nimmt daher im EU-Interreg-südliche Ostsee-Projekt BALTWRECK an der Entwicklung eines standardisierten Systems zur Risikobewertung gefährlicher Wracks teil. Das Umweltbundesamt entwickelt einen Wrackmanagementplan und erarbeitet die rechtlichen Empfehlungen für die Umsetzung. Partner wie die north.io und die Göteborger Chalmers University of Technology , bekannt für das schwedische VRAKA-Modell , arbeiten an einer Anpassung dieses Systems für den südlichen Ostseeraum. Dabei werden Kriterien wie die verbleibende Ölmenge, der Korrosionszustand, die enthaltene Menge an Munition und die Nähe zu sensiblen Meeresgebieten berücksichtigt. In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zu Arbeiten des Umweltbundesamtes in BALTWRECK. Weitere Forschungsprojekte, die sich mit der Risikobewertung von Wracks und der enthaltenen Munition beschäftigen sind: Das EU Interreg Nordsee Projekt REMARCO (Remediation, Management, ⁠ Monitoring ⁠ and Cooperation addressing North Sea UXO) und Das EU Interreg Ostsee Region Projekt MUNIMAP (Baltic Sea Munitions Remediation Roadmap). Das globale Tangaroa Projekt Rechtliche Einordnung von Wracks Maßgeblich für die rechtliche Einordnung in Deutschland ist die Differenzierung zwischen Altwracks – hauptsächlich Kriegsschiffen aus den beiden Weltkriegen, die wegen potenzieller Umweltrisiken geborgen werden sollen – und aktuellen Wracks, die im Rahmen einer akuten Gefahrenabwehr geborgen werden. Im ersten Fall sind umweltrechtliche Genehmigungsanforderungen zu beachten, bei denen unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten greifen. Dagegen treffen die zuständige Gefahrenabwehrbehörden bei aktuellen Wracks die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Zur Strukturierung bietet sich eine Vierteilung der Betrachtung an: a) Umweltrecht, b) Verkehrs- und Verkehrswegerecht c) Eigentumsrecht und d) Denkmalschutzrecht. Umweltrechtlich basiert die deutsche Rechtslage auf der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) und der ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ (2000/60/EG). Wichtige gesetzliche Grundlagen sind: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Verpflichtung zur umweltgerechten Entsorgung von Abfällen aus Wracks, zum Beispiel Schweröl. Grundlage für die Handhabung gefährlicher Abfälle, die bei Wrackbergungen anfallen. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): § 34 BNatSchG: Verträglichkeitsprüfungen bei Projekten in FFH- und Vogelschutzgebieten, einschließlich Wrackbergungen. § 44 BNatSchG: Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG): Anforderungen an Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Großprojekten wie der Bergung gefährlicher Wracks. b)    Verkehrs- und Verkehrswegerecht Seeaufgabengesetz (SeeAufG) § 3 SeeAufG: Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung einschließlich der Beseitigung von Störungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den Seewasserstraßen, wenn die Gefahr einen unmittelbaren Schifffahrtsbezug hat. § 1 Nr. 9a SeeAufgG: Seevermessungsdienst Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) § 8 Abs. 5: Maßnahmen zur Unterhaltung der Seewasserstraßen innerhalb des Küstenmeeres. Umfasst ist nur die Erhaltung der Schiffbarkeit der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gekennzeichneten Schifffahrtswege, soweit es wirtschaftlich zu vertreten ist. §§ 24 ff WaStrG: Strompolizeilichen Maßnahmen im Küstenmeer. Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) haben die Aufgabe, zur Gefahrenabwehr Maßnahmen zu treffen, die nötig sind, um die Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand zu erhalten. § 8 Abs. 5: Maßnahmen zur Unterhaltung der Seewasserstraßen innerhalb des Küstenmeeres. Umfasst ist nur die Erhaltung der Schiffbarkeit der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gekennzeichneten Schifffahrtswege, soweit es wirtschaftlich zu vertreten ist. §§ 24 ff WaStrG: Strompolizeilichen Maßnahmen im Küstenmeer. Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) haben die Aufgabe, zur Gefahrenabwehr Maßnahmen zu treffen, die nötig sind, um die Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand zu erhalten. c)    Eigentumsrecht an Wracks Im deutschen Recht gelten Kriegsschiffe als staatliches Eigentum. Sie behalten ihren Eigentumsstatus auch nach ihrer Versenkung, sofern nicht ausdrücklich aufgegeben. Dies entspricht der Praxis des internationalen Rechts. Im deutschen Recht gelten Kriegsschiffwracks als öffentliche Sachen im Verwaltungsgebrauch und unterliegen den allgemeinen sachenrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein Eigentumsverlust durch dessen Aufgabe gemäß § 959 BGB ist möglich, aber unüblich. Eigentumsansprüche des Deutschen Reiches an versenkten Schiffen, bestehen fort und können durch die Bundesrepublik wahrgenommen werden. Im deutschen Recht gelten Kriegsschiffe als staatliches Eigentum. Sie behalten ihren Eigentumsstatus auch nach ihrer Versenkung, sofern nicht ausdrücklich aufgegeben. Dies entspricht der Praxis des internationalen Rechts. Im deutschen Recht gelten Kriegsschiffwracks als öffentliche Sachen im Verwaltungsgebrauch und unterliegen den allgemeinen sachenrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein Eigentumsverlust durch dessen Aufgabe gemäß § 959 BGB ist möglich, aber unüblich. Eigentumsansprüche des Deutschen Reiches an versenkten Schiffen, bestehen fort und können durch die Bundesrepublik wahrgenommen werden. Private Schiffswracks können als herrenlos gelten, wenn nachweisbar ist, dass der Eigentümer keinen Bergungsanspruch mehr erhebt. Hinsichtlich privater Wracks hat Deutschland die Nairobi-Wrackbeseitigungskonvention sowie die Salvage Convention ratifiziert und deren Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt. Die relevanten Regelungen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) , insbesondere in den §§ 574 ff. HGB, verankert. Diese Paragraphen behandeln die Bergung von privaten Schiffen, sowie Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden bei der Bergung. d)   Denkmalschutz In Deutschland unterliegen Wracks, die älter als 100 Jahre sind und eine kulturelle oder historische Bedeutung haben, dem Denkmalschutz. Dies wird durch Landesdenkmalschutzgesetze geregelt, da der Denkmalschutz Ländersache ist. Das ⁠ UNESCO ⁠-Übereinkommen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes wurde von Deutschland nicht ratifiziert. Behördliche Zuständigkeiten für Wracks in Deutschland Die Zuständigkeiten für Schiffswracks in Deutschland sind auf verschiedene Ebenen und Institutionen verteilt. Sie betreffen sowohl die Schifffahrtssicherheit als auch den Umweltschutz. Zentrale Akteure sind: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠): Koordiniert die rechtliche Umsetzung internationaler Vereinbarungen zum Umweltschutz und ist verantwortlich für die entsprechende strategische Planung und Gesetzgebung. Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠): Stellt die Bund- und Länder- Monitoringdaten zu Schadstoffen und anderen Belastungen zusammen und bewertet diese federführend in Arbeitsgruppen der Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) und der Regionalen Meeresschutzkonventionen von HELCOM und ⁠ OSPAR ⁠ für die Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH): Ist nach dem Seeaufgabengesetz (§ 1 Nr. 9a SeeAufgG) für den Seevermessungsdienst in den deutschen Küstengewässern inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone verantwortlich. Die Seevermessung liefert als mariner Geodatendienst aktuelle Information über Wassertiefen, was insbesondere für die Sicherheit der Seefahrt vor den deutschen Küsten wichtig ist. Sie beinhaltet die topographische Aufnahme des Meeresbodens und der Wattflächen. Das schließt die Untersuchung und Ortsbestimmung von Hindernissen, insbesondere Wracks ein. Das Vermessungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 57 000 km ² . Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV): Ist verantwortlich für die Sicherheit und Freihaltung der Schifffahrtswege. Sie wird im Falle von Schiffswracks tätig, sofern von ihnen eine Gefährdung für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt ausgeht oder mit den Wracks eine Beeinträchtigung der Verkehrswegefunktion der Bundeswasserstraßen verbunden ist. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV): Ist zuständig für ehemalige bewegliche Vermögenswerte des Deutschen Reichs im Ausland und in der ⁠ AWZ ⁠. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (⁠ BImA ⁠): Zuständig für ehemalige bewegliche Vermögenswerte des Deutschen Reichs innerhalb der 12-Meilen-Zone. Die jeweiligen Gefahrenabwehrbehörden der Länder: In deutschen Küstenländern (z. B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen) haben die Landesbehörden (innerhalb der 12-Meilen-Zone) die Befugnis, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz (LVwG SH): Ermöglicht Eingriffe bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, einschließlich Umweltgefahren durch Wracks. Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV): Befugnisse der Landesbehörden, insbesondere bei umweltgefährdenden Stoffen.

Waldbrandprävention

Die beobachteten Klimaveränderungen der letzten Jahre haben bereits höhere Temperaturen und geringere Niederschläge für das Nordostdeutsche Tiefland gezeigt. Dieser Trend wird weiter anhalten und damit das Waldbrandrisiko in Berlin weiter erhöhen. Wesentliche Strategie, um die Wälder vor Waldbränden zu schützen, ist der aktive Waldumbau von nadelholzdominierten Beständen zu Laub-Mischwäldern, da diese ein kühleres und feuchteres Waldinnenklima aufweisen. Dies betreiben die Berliner Forsten – im Rahmen des Mischwaldprogrammes und durch waldbauliche Steuerung – bereits seit 20 Jahren aktiv. In Berlin werden keine amtlichen Waldbrand-Gefahrenstufen ausgewiesen, wie etwa in Brandenburg. Über das tagesaktuelle Waldbrand-Risiko gibt – von März bis Oktober der Waldbrandgefahren-Index des Deutschen Wetterdienstes Auskunft. Deutschen Wetterdienst: Waldbrandgefahren-Index Als natürliche Brandursache kommt in unseren heimischen Waldökosystemen nur der Blitzschlag vor. Dies passiert äußerst selten. Die Ursache für Waldbrände ist fast immer menschlichen Ursprungs. Das Rauch- und Feuerverbot gilt daher in den Berliner Wäldern ganzjährig. Das richtige Verhalten in den Wäldern trägt somit maßgeblich zum Brandschutz bei: Kein offenes Feuer oder glimmende Gegenstände im Wald. Dazu zählen zum Beispiel Rauchen (auch Pfeife), Grillen, Campingkocher und Lagerfeuer außerhalb offizieller Feuerstellen. Auf waldnahen Grundstücken gilt für den Grill und Feuerschalen ein Mindestabstand von 30 m zum Wald. Mit motorisierten Fahrzeugen darf nur in den Wald, wer dort arbeitet. Autos gehören auf den Parkplatz und nicht auf die Wiese oder in den Wald, da sich trockene Gräser und Laub schnell entzünden. Halten Sie die Waldwege für die Feuerwehr frei. Verstellen Sie unter keinen Umständen Waldeingänge und Schranken. Gartenabfälle können beim Kompostieren enorme Hitze entwickeln und sich selbst entzünden. Auch aus ökologischen Gründen entsorgen Sie Ihre Gartenabfälle auf Ihrem eigenen Kompost, bei der Stadtreinigung beziehungsweise einem Recyclinghof. Ob Glasscherben zusammen mit Sonneneinstrahlung einen Waldbrand verursachen können, ist nicht final geklärt. In jedem Fall haben Abfälle jeglicher Art nichts im Wald zu suchen. Wenn Sie Rauch oder Feuer im Wald bemerken, dann melden Sie es bitte schnell der 112 . Je früher die Feuerwehr einen Brand löschen kann, desto größer ist die Chance eine Katastrophe zu vermeiden. Neben der oben genannten Strategie des Waldumbaus ergreifen die Berliner Forsten unterschiedliche Maßnahmen, um die Berliner Wälder vor Waldbränden zu schützen: Am 19. Juli 2023 unterzeichneten der Leiter der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und der Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr, Dr. Karsten Homrighausen, eine Kooperationsvereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden. Ziel ist es, den Berliner Erholungswald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und seine wichtigen Funktionen für ein gutes Stadtklima und unser Trinkwasser zu bewahren. Weitere Informationen Eine intakte Wegeinfrastruktur ist Voraussetzung, dass Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes zielgerichtet mit Löschtechnik zum Einsatzort gelangen. Seit 2018 nutzen die Berliner Forsten Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Maßnahmen der Waldbrandvorsorge (Maßnahmebereich III). Im Rahmen des Förderprogramms wurden in diesem Zeitraum rund 30 Kilometer Waldwege im Forstamt Köpenick und ca. 13 Kilometer im Forstamt Pankow saniert. In 2023 wurden im Revier Ützdorf des Forstamtes Pankow (Aktenzeichen 208323000057) eine Wegelänge von 2,3 Kilometer ertüchtigt. Mit dem Bau und der Unterhaltung von Löschwasserbrunnen in den Wäldern hat die Feuerwehr die Möglichkeit, Löschwasser nah am Einsatzort zu gewinnen. Im Rahmen des ELER-Förderprogramms ist 2024 ein neuer Löschwasserbrunnen im Forstamt Grunewald, Jagen 69 fertiggestellt worden (Aktenzeichen 208323000022). Insgesamt unterhalten wir derzeit 47 Löschwasserbrunnen in den Berliner Wäldern. Zur frühzeitigen Erkennung von Waldbränden setzen Berliner Forsten – in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg – auf das Monitoring-System IQ FireWatch. Ein optisches Sensorsystem ist auf den Müggelbergen installiert. Ein weiteres optisches Sensorsystem ist derzeit in Planung und wird im westlichen Teil Berlins zum Einsatz kommen. Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäische Kommission

Ehemaliges Reifenwerk Schmöckwitz – Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Sicherung des Wasserwerks Eichwalde

Im Jahr 1944 ließ der Unternehmer Georg Müller am südöstlichen Rand Berlins in Schmöckwitz ein Reifenwerk errichten, welches nach Kriegsende für die Runderneuerung und Reparatur von Lkw- und Pkw-Reifen diente. Nach der Enteignung im Jahr 1953 und Gründung des VEB Berliner Reifenwerk entwickelte sich der Standort bis 1985 zu einem bedeutenden Betrieb der DDR-Reifenindustrie. Ab 1990 wurde der zuvor auswärtig produzierte Rohgummi am Standort selbst produziert. Nach der Wende erfolgte die Rückübertragung an die Erben. Im Jahr 2008 wurde der Betrieb am Standort endgültig eingestellt. Nachdem im Jahr 2015 das Gelände des ehemaligen Reifenwerks nach einer Zwangsversteigerung zurück an das Land Berlin ging, erfolgte ebenfalls ab dem Jahr 2015 nach jahrelangem Leerstand der Rückbau der ehemaligen Produktionsgebäude. Zwischen 2005 und 2009 kam es zu mehreren Brandereignissen, wobei der Großbrand im Mai 2005 als Haupteintragsereignis von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) angesehen wird. Beim Großbrand am 30.04./01.05.2005 waren ~ 20.000 m³ Altreifen in Brand geraten. Die Brandbekämpfung erfolgte auf einer zum großen Teil unversiegelten Fläche von ~ 5.000 m² unter Einsatz von insgesamt 80 m³ bzw. 80 t Löschmittel. Es ist davon auszugehen, dass ca. 50% des Löschmittels versickert sind, was einer Menge von 40 t entspricht. Recherchen ergaben den Einsatz von 6 verschiedenen Löschmitteln, die teilweise PFAS enthalten haben. Zu weiteren Bränden kam es am 21.05.2008 (Halle) und am 14.07.2009 (Verwaltungsgebäude). Beide Brände hatten deutlich geringere Ausmaße als der Großbrand im Jahr 2005. Nach dem Großbrand im Jahr 2005 wurde auf Veranlassung des Umweltamtes Treptow-Köpenick die Brandfläche vom Bauschutt beräumt und nach den umgehend erfolgten Bodenuntersuchungen die oberste, kontaminierte Bodenschicht (0,3 m) abgezogen und entsorgt. Insgesamt wurden in den Jahren 2005 – 2007 dann im Auftrag der Senatsumweltverwaltung Maßnahmen zur Erkundung des eingetretenen Grundwasserschadens durchgeführt, ein Grundwassermessstellennetz aufgebaut und vom Oktober 2007 bis Juli 2008 eine hydraulische Sanierung mittels Sanierungsbrunnen und Grundwasserreinigungsanlage für die nachgewiesenen Schadstoffe der Monoaromaten (BTEX) und anionische Tenside durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt standen PFAS noch nicht im Fokus der durchgeführten Gefahrenabwehrmaßnahmen. Nach Beendigung der hydraulischen Sanierung sowie des nachsorgenden Grundwassermonitorings wurde das gesamte Messstellennetz einschließlich Sanierungsbrunnen zurückgebaut. Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Die Stoffgruppe der PFAS umfasst eine Vielzahl verschiedener Einzelsubstanzen. Sie sind vom Menschen gemacht und kommen nicht natürlich in der Umwelt vor. Aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften werden PFAS vielseitig u.a. in der Textil- und Papierindustrie, bei der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen und auch in Feuerlöschschäumen eingesetzt. In der Umwelt sind PFAS sehr persistent und ubiquitär verbreitet. In Anbetracht ihrer Persistenz und Akkumulationsfähigkeit stellen PFAS eine human- und ökotoxikologische Gefährdung dar. Menschen können PFAS über die Nahrung, über das Wasser und über die Luft aufnehmen. Beim Einsatz von PFAS-haltigen Löschschäumen können PFAS in den Untergrund gelangen und somit ins Grundwasser eingetragen werden, wo sie aufgrund ihrer Langlebigkeit sehr lange verweilen. Mit PFAS kontaminierte Medien wie Boden und Grundwasser zu sanieren, ist aufgrund der Stabilität der PFAS sehr kosten- und ressourcenaufwendig. Am 24. Juni 2023 ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in Kraft getreten, die erstmalig Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser enthält. Damit wurde die EU-Trinkwasserrichtlinie vom 16.12.2020 in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland wird es neben einem Grenzwert für die Summe PFAS 20 von 100 ng/l, der ab Januar 2026 gilt, aus Vorsorgegründen einen zusätzlichen Grenzwert für die Summe PFAS 4 von 20 ng/l mit einer Übergangsfrist bis Januar 2028 geben. Aufgrund des Einsatzes von PFAS-haltigem Löschschaum ist es zu einer Verunreinigung der Umweltkompartimente Boden und Grundwasser gekommen. Die Belastung im Grundwasser hat sich bis zum den Brunnengalerien des 250 m weit entfernten Wasserwerk Eichwalde ausgebreitet. Im Dezember 2022 teilte der Wasserversorger MAWV der Senatsumweltverwaltung seine perspektivischen Probleme mit der Einhaltung der neuen, stark verschärften Trinkwassergrenzwerte für PFAS ab den Jahren 2026 und 2028 mit und bat um Unterstützung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Zügig wurden in Abstimmung mit allen behördlich und fachlich Beteiligten Maßnahmen zur Eingrenzung des PFAS-Schadens im Grundwasser eingeleitet. Erkundung Im Auftrag des Bodenschutz- und Altlastenreferates der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden hinsichtlich PFAS zwei Erkundungsetappen, beginnend ab 2023 geplant und im 1. Quartal 2024 sowie im 1. Quartal 2025 durchgeführt. Im Rahmen der 1. Erkundungsetappe 2024 wurden tiefenorientierte Grundwasserprobenahmen zur Erkundung des wasserwerksnahen Bereichs zwischen dem ehemaligen Reifenwerksgeländes und der Berliner Brunnengalerie (Waldseite) des Wasserwerks Eichwalde platziert. Insgesamt wurden 20 Direct-Push Sondierungen bis maximal 29 m unter Geländeoberkante (u. GOK) abgeteuft. Mit den Untersuchungsergebnissen konnte die PFAS-Schadstofffahne in ihrer horizontalen und vertikalen Ausdehnung sowie hinsichtlich der Schadstoffzusammensetzung bis zur Berliner Brunnengalerie beschrieben werden. Die Hauptbelastung im Grundwasserkörper beschränkt sich auf den oberflächennahen Bereich bis ca. 10 m u. GOK. Im Rahmen der 2. Erkundungsetappe 2025 wurden tiefenorientierte Grundwasserprobenahmen im Bereich beider Brunnengalerien (Berliner Brunnengalerie Waldseite und Brandenburger Brunnengalerie Turmseite) durchgeführt. Insgesamt wurden 19 Direct-Push Sondierungen bis ebenfalls maximal 29 m u. GOK abgeteuft. Eine Auswertung der horizontalen und vertikalen Ausbreitung der PFAS der 2. Erkundungsetappe im Bereich des Wasserwerksgeländes erfolgt im 2. Quartal 2025. Zur unmittelbaren Schadenssicherung ist direkt am Wasserwerk Eichwalde der Aufbau und der Betrieb einer hydraulischen Sicherung mittels Sicherungsbrunnen und einer Grundwasserreinigungsanlage bis Ende 2026 geplant. Dabei sind in 2025 zusätzliche planungsvorbereitende Maßnahmen umzusetzen, u.a. Modellierungsarbeiten zur Festlegung der Entnahmemengen der Sicherungsgalerie, Errichtung der Sicherungsbrunnen, Sanierungsvorversuche und Pumpversuche. Auf Grundlage der in 2024 – 2025 durchgeführten Erkundungen wird weiterführend ein stationäres Grundwassermessstellennetz geplant, abgestimmt und beginnend ab dem 3. Quartal 2025 errichtet. Dieses Messnetz dient der regelmäßigen Überwachung der PFAS-Schadstofffahne und der Bewertung der Wirksamkeit und Effektivität sowie der Planung und Kontrolle aller einzuleitenden Gefahrenabwehrmaßnahmen. Zurzeit wird das Betriebsregime des Wasserwerks so angepasst, dass die PFAS-Schadstofffahne auf bestimmte Brunnen ausgerichtet wird, wodurch die umgebenen Brunnen geschützt werden. Bis die hydraulische Sicherung mittels Sicherungsbrunnen und Grundwasserreinigungsanlage vollständig installiert ist, wird durch den Wasserversorger MAWV ab Sommer 2025 das Wasser der Brunnen, die die PFAS-Schadstofffahne aktuell fokussieren, zur Sicherung der Trinkwassergewinnung im Rahmen einer temporären Zwischenlösung im Sinne § 6, Nr. 4 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zurück zum Reifenwerk geleitet und dort in die dem Wasserwerk anströmende Schadstofffahne wieder in den Grundwasserleiter injiziert. So wird das PFAS-haltige Wasser in einem Kreislauf gefahren. Diese Zwischenlösung sichert die Trinkwassergewinnung und wird nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Sinne des Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) und seiner Verordnung unter Beachtung, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen, durchgeführt. Nach erfolgter unmittelbarer Schadenssicherung des Wasserwerks in 2026/27 ist perspektivisch die vollständige Schadenserkundung, die Bewertung des Schadstoffrestpotentials und bei Bedarf die aktive Schadensbeseitigung mittels Boden- und Grundwassersanierung bzw. -sicherung auf den Eintragsflächen des ehemaligen Reifenwerks und im Transfergebiet bis zum Wasserwerk Eichwalde geplant. Die Kosten für die Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen seitens des Landes Berlin werden für die schon erfolgten Erkundungsmaßnahmen und die noch kommenden planungsvorbereitenden Maßnahmen sowie den Aufbau und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage für den Zeitraum 2024 – 2027 auf etwa 2 Mio. Euro geschätzt. Weitere Kosten für eine etwaige grundstücksbezogene Boden- und Grundwassersanierung auf dem ehemaligen Reifenwerksgelände sind von den Ergebnissen der perspektivischen Erkundungsmaßnahmen und den technologischen Fortschritten bei den Aufbereitungstechnologien (Bodenreinigungsanlagen, In-Situ-Technologien) abhängig.

Fördermittelbescheid für neue Löschwasserzisterne in der Gemeinde Nordharz

Der Brandschutz in Sachsen-Anhalt wird vom Ministerium für Inneres und Sport kontinuierlich gestärkt. Staatssekretär Klaus Zimmermann hat heute einen Fördermittelbescheid über 50.000 Euro für den Bau einer neuen Löschwasserentnahmestelle in Wasserleben in der Gemeinde Nordharz übergeben. Staatssekretär Klaus Zimmermann: „Die Verfügbarkeit von Löschwasser ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung. Angesichts der zunehmenden Trockenheit in vielen Regionen und der steigenden Waldbrandgefahr ist es nötig, die Löschwasserversorgung zu stärken und damit einen Beitrag zum Schutz von Mensch, Natur sowie Infrastruktur zu leisten.“ Hintergrund: In den Brandschutz in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2024 insgesamt 10,6 Mio. Euro investiert. Für das Jahr 2025 sollen mehr als 18,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen. In 2026 sollen fast 25 Mio. Euro in den Brandschutz investiert werden – das ist der höchste Betrag, mit dem der Brandschutz in Sachsen-Anhalt jemals gefördert werden konnte. Neu und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern: In den Jahren 2023 und 2024 erfolgte die Förderung für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Feuerwehrhäusern vorübergehend mit EU-Mitteln. Insgesamt konnten damit 23 Feuerwehrhäuser mit 14,1 Mio. Euro gefördert werden. Ab dem Jahr 2025 kehrt das Land zur Förderung des Neu- und Umbaus von Feuerwehrhäusern mit Landesmitteln zurück. Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 stehen dafür zusammen mehr als 15 Mio. Euro für 27 Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Im Jahr 2025 können drei Bauvorhaben, im Jahr 2026 weitere 14 Vorhaben und im Jahr 2027 noch einmal zehn Vorhaben begonnen werden. Förderung der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen: Das Land unterstützt umfangreich die zentrale Beschaffung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz. Von 2020 bis 2025 fördert das Land die Beschaffung von insgesamt rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Mio. Euro. Hierunter fallen unter anderem die Beschaffung von Löschgruppenfahrzeugen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Drehleitern. Förderung von Löschwasserentnahmestellen: In den Jahren 2023 bis 2024 konnten außerdem 67 Löschwasserentnahmestellen für insgesamt 4,8 Mio. Euro mit EU-Mitteln gefördert werden. In den Jahren 2026 und 2027 sollen weitere Löschwasserentnahmestellen mit Landesmitteln gefördert werden. Weitere Informationen: Zur Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes reichte das Ministerium für Inneres und Sport jährlich einen Betrag in Höhe von 3 Mio. Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach § 23 BrSchG an die Kommunen aus. Dieser Betrag wurde seit dem Jahr 2024 auf 4,5 Mio. Euro erhöht. Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Ministerium für Inneres und Sport den Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der kommunalen Feuerwehren. Hierfür ist jeweils ein jährlicher Betrag in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen. Das Ministerium für Inneres und Sport setzt in den Jahren 2025 und 2026 auch seine Unterstützung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren fort. Insbesondere zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung sind in den Jahren 2025 und 2026 (wie in den Vorjahren) jeweils 300.000 Euro vorgesehen. Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl unterstützt das Land die Gemeinden bei der Erfüllung von deren Pflichtaufgabe mit erheblichen EU- und Landesmitteln. Das Ministerium für Inneres und Sport fördert insbesondere die Feuerwehrinfrastruktur – darunter der Bau von Feuerwehrhäusern, Löschwasserentnahmestellen und die Beschaffung von Fahrzeugen. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Verbesserung des Standes der Sicherheitstechnik bei Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen zur Vermeidung von Brandereignissen bzw. deren wirksamer Bekämpfung und Begrenzung von Auswirkungen

Das Projekt "Verbesserung des Standes der Sicherheitstechnik bei Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen zur Vermeidung von Brandereignissen bzw. deren wirksamer Bekämpfung und Begrenzung von Auswirkungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG.Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch Abfälle als gefährliche Stoffe im Sinne der 12. BImSchV(Störfallverordnung). Gleichzeitig können bei Bränden in Abfalllagern gefährliche Stoffe in Form von Brandgasen, Brandprodukten oder Löschwasser entstehen, wodurch diese Anlagen unter die Störfallverordnung fallen können. Das Treffen von dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Vorkehrungen zur Verhinderung und Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkung von Störfällen sind grundlegende Betreiberpflichten nach § 3 StörfallV. Ziel des Vorhabens ist es, ihre Umsetzung bei der Lagerung von Abfällen zu verbessern. Das geplante Vorhaben soll Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen, die unter die 12. BImSchV fallen können, identifizieren, Brandereignisse und deren Ursachen in diesen Anlagen recherchieren und eine Übersicht über das vorhandene Regelwerk zu Anforderungen an die Lagerung von (gefährlichen) Abfällen darstellen. Insbesondere Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes zur Vermeidung der Entstehung von Bränden und der Umgang mit Löschwasser und den damit verbundenen Beeinträchtigungen bei fehlender Rückhaltung oder bei einer Entsorgung von Brandrückständen, sollen Projektinhalt sein. Daraus abgeleitet sollen Handlungsbedarfe aufgestellt und Vorschläge für die Verhinderung von Brandereignissen bzw. die wirksame Begrenzung von Auswirkungen erarbeitet werden. Das geplante Vorhaben soll dazu beitragen, dieses Thema fachlich und wissenschaftlich aufzubereiten. Die Ergebnisse sollen mit der Kommission für Anlagensicherheit, den zuständigen Länderbehörden (Immissionsschutz, Abfall, Brandschutz), den Verbänden der Betreiber, den Umweltverbänden und den Feuerwehrverbänden kommuniziert werden.

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