Geologisch bedeutsame Waldflächen sind markante oder seltene, und daher besonders schutzwürdige im Wald liegende oder mit Wald bedeckte Landschaftselemente. Dies sind zum einen sog. Geotope, die in der Regel als einzigartig für die Glaziallandschaft Brandenburgs gelten. Zum anderen werden sog. Archivböden als Belegstücke spezieller oder prägnanter Bodenbildungsprozesse, die an sich bereits durch ihre Waldbedeckung in ihrer Natürlichkeit vor anthropogener Veränderung oder Beeinträchtigung bewahrt sind, als besonders schützenswert betrachtet.
Klimaschutzwald schützt Wohnstätten, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden und nachteiligen Windeinwirkungen und gleicht Temperatur- und Feuchtigkeitsextreme aus.
Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist. Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 Abs. 5 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald als geschütztes Waldgebiet erklärt werden.
Wald auf erosionsgefährdeten Standorten sind Waldflächen, die ohne die Waldbedeckung oder bei deren Schädigung zu wasser- oder windbedingter Erosion oder Bodenbewegung neigen. Der Wald dient dem Schutz des eigenen Standortes und kann gleichzeitig benachbarte Flächen, Gewässer oder Verkehrswege vor Bodenverlagerung, Bodenrutschung, Bodenverwehung, Bodenkriechen oder Steinschlagschützen.
Waldbrandschutzstreifen sind i. d. R. 15 - 25 m tiefe, mit Wald bestockte Streifen, die in Verbindung mit einem Wundstreifen stehen. Vorzugsweise sind sie an Verkehrswegen gelegen. Sie dienen dem direkten Schutz an Gefahrenquellen, oder zu schützenden Objekten (z.B. Siedlungsbereiche), unter anderem gegen Entstehungsbrände und Bodenfeuer.
Kleine Waldflächen in waldarmen Gebieten liegen in Landschaftsteilen mit einem Bewaldungsanteil (bezogen auf die Gemarkung) unter 15 % und sind maximal 50 ha groß. Eine eigenständige kleine Waldfläche wird erfasst, wenn der Abstand zur nächsten benachbarten Waldfläche mindestens 100 Meter beträgt.
Waldbestände, die aufgrund einer besonderen Empfindlichkeit oder Seltenheit in besonderem Maße erhaltungswürdig oder schutzbedürftig sind. Diese Bestände haben eine hohe ökologische Wertigkeit, die sie deutlich von ihrer Umgebung unterscheidet. Es können auch Waldbestände sein, auf denen seltene Pflanzenarten anzutreffen sind. Wald mit hoher ökologischer Bedeutung unterscheidet sich von der Waldfunktion 6610 (geschütztes Biotop) in der Form, dass er nicht wie dieses per Gesetz geschützt ist. Waldbestände, die aufgrund einer besonderen Empfindlichkeit oder Seltenheit in besonderem Maße erhaltungswürdig oder schutzbedürftig sind. Diese Bestände haben eine hohe ökologische Wertigkeit, die sie deutlich von ihrer Umgebung unterscheidet. Es können auch Waldbestände sein, auf denen seltene Pflanzenarten anzutreffen sind. Wald mit hoher ökologischer Bedeutung unterscheidet sich von der Waldfunktion 6610 (geschütztes Biotop) in der Form, dass er nicht wie dieses per Gesetz geschützt ist.
Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Bodeneigenschaften (z. B. Moor, Hanglage) oder aus anderen Gründen (z. B. Siedlungsrest, Torf- oder Tonstich, historische Begräbnisstätte, Industriebrache) nicht bewirtschaftbar sind.
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.