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WF 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung

Geologisch bedeutsame Waldflächen sind markante oder seltene, und daher besonders schutzwürdige im Wald liegende oder mit Wald bedeckte Landschaftselemente. Dies sind zum einen sog. Geotope, die in der Regel als einzigartig für die Glaziallandschaft Brandenburgs gelten. Zum anderen werden sog. Archivböden als Belegstücke spezieller oder prägnanter Bodenbildungsprozesse, die an sich bereits durch ihre Waldbedeckung in ihrer Natürlichkeit vor anthropogener Veränderung oder Beeinträchtigung bewahrt sind, als besonders schützenswert betrachtet.

WF 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort

Wald auf erosionsgefährdeten Standorten sind Waldflächen, die ohne die Waldbedeckung oder bei deren Schädigung zu wasser- oder windbedingter Erosion oder Bodenbewegung neigen. Der Wald dient dem Schutz des eigenen Standortes und kann gleichzeitig benachbarte Flächen, Gewässer oder Verkehrswege vor Bodenverlagerung, Bodenrutschung, Bodenverwehung, Bodenkriechen oder Steinschlagschützen.

WF 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche

Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Bodeneigenschaften (z. B. Moor, Hanglage) oder aus anderen Gründen (z. B. Siedlungsrest, Torf- oder Tonstich, historische Begräbnisstätte, Industriebrache) nicht bewirtschaftbar sind.

WF 3300 Lärmschutzwald

Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.

WF 4100 Sichtschutzwald

Sichtschutzwald übt optisch abschirmende und ästhetische Funktionen aus. Er gewinnt zunehmend in Ballungsräumen und in Landschaftsteilen mit Erholungsfunktion an Bedeutung, und zwar immer dort, wo Störungen des Landschaftsbildes gestalterisch gemildert werden können. Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.

Planungsgrundlagen für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms Brandenburg - sachlicher Teilplan "3.2 Boden"

In Vorbereitung der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „3.2 Boden" wurden im Zeitraum 2018 bis 2022 vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm Brandenburg aufbereitet. ---------------------------- Boden stellt einen zentralen Bestandteil des Naturhaushalts dar. Der Schutz des Bodens – als fundamentale Lebensgrundlage für Flora, Fauna und Mensch – wurde in der Vergangenheit nicht hinreichend priorisiert. Der Bodenschutz knüpft an drei zentrale Funktionen des Bodens an: 1) Seine regulatorische Wirkung innerhalb des Naturhaushalts, 2) seine Bedeutung als Lebensgrundlage und -raum sowie 3) die biotische Ertragsfähigkeit für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gilt es, Flächeninanspruchnahme sowie zusätzliche Bodenversiegelung konsequent zu minimieren. In Vorbereitung der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „3.2 Boden" wurden im Zeitraum 2018 bis 2022 vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm Brandenburg aufbereitet. ---------------------------- Boden stellt einen zentralen Bestandteil des Naturhaushalts dar. Der Schutz des Bodens – als fundamentale Lebensgrundlage für Flora, Fauna und Mensch – wurde in der Vergangenheit nicht hinreichend priorisiert. Der Bodenschutz knüpft an drei zentrale Funktionen des Bodens an: 1) Seine regulatorische Wirkung innerhalb des Naturhaushalts, 2) seine Bedeutung als Lebensgrundlage und -raum sowie 3) die biotische Ertragsfähigkeit für Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden. Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gilt es, Flächeninanspruchnahme sowie zusätzliche Bodenversiegelung konsequent zu minimieren.

Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Landschaftsprogramm Brandenburg - sachlicher Teilplan "3.7 Biotopverbund" (Entwurf 2016)

Durch den Biotopverbund soll trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung – etwa durch Windkraftanlagen und den Anbau von Bioenergiepflanzen – eine ökologisch funktionsfähige Kulturlandschaft erhalten oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, natürliche Austauschprozesse zwischen den Populationen sicherzustellen, genetischer Verarmung vorzubeugen sowie den Arten die Möglichkeit zu geben, auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Der Entwurf umfasst einen Textband sowie eine Karte im Maßstab 1:300.000 (Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele – Biotopverbund). Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Stand 2026). Durch den Biotopverbund soll trotz ausgebauter Infrastruktur und moderner Landnutzung – etwa durch Windkraftanlagen und den Anbau von Bioenergiepflanzen – eine ökologisch funktionsfähige Kulturlandschaft erhalten oder wiederhergestellt werden. Ziel ist es, natürliche Austauschprozesse zwischen den Populationen sicherzustellen, genetischer Verarmung vorzubeugen sowie den Arten die Möglichkeit zu geben, auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Der Entwurf umfasst einen Textband sowie eine Karte im Maßstab 1:300.000 (Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele – Biotopverbund). Dieser Entwurf befindet sich derzeit in der Überarbeitung (Stand 2026).

Waldfunktionen des Landes Brandenburg

Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden - 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort, - 2200 Wald auf exponierter Lage, - 3100 Lokaler Klimaschutzwald, - 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, - 3300 Lärmschutzwald, - 4100 Sichtschutzwald, - 4300 Waldbrandschutzstreifen, - 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet, - 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche, - 7200 Naturwald, - 7300 Arboretum, - 7510 Forstsaatgutbestand, - 7520 Samenplantage, - 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung, - 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung, - 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung, - 7830 Bestattungswald, - 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2, - 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 9200 Nicht betretbare Fläche, - 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden - 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3, - 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet, - 6100 Wald im Totalreservat, - 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG), - 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG), - 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), - 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA), - 6610 Geschütztes Biotop, - 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil, - 6700 Naturdenkmal im Wald, - 7400 Mooreinzugsgebiet, - 7810 Bodendenkmal, - 7820 Bau- und Gartendenkmal.

WF 0100 Geschütztes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG

Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist. Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.

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