Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)
Der Datenbestand weist die Strukturgüte von Fließgewässern des Landes Brandenburg aus. Er resultiert aus einer Erhebung der Strukturgüte im Übersichtsverfahren aus dem Jahr 2007. Aktuellere Daten können per mail über W14@lfu.brandenburg.de angefragt werden. Der Datenbestand weist die Strukturgüte von Fließgewässern des Landes Brandenburg aus. Er resultiert aus einer Erhebung der Strukturgüte im Übersichtsverfahren aus dem Jahr 2007. Aktuellere Daten können per mail über W14@lfu.brandenburg.de angefragt werden.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.
Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b> Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (<a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=A529CF8F-4A03-4D9D-A79B-D8EE35E0ED12">WMS-LFU-BBK</a> und <a href="https://metaver.de/trefferanzeige?docuuid=95DC1532-DEDA-4B8A-B1E8-B3DCB50EB4E7">WFS-LFU-BBK</a> ) bereitgestellt. Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden. Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG). Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2). Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen: - Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020) - zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016) - Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend) Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen. Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält. Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten): Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3) <b>!!! BITTE BEACHTEN !!! Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.</b>
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald). Der vorliegende Datensatz zeigt die Flächen in Brandenburg, für die mindestens eine forstliche Waldfunktion ausgewiesen wurde.
Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2001 aufgestellt. Es definiert die übergeordneten Leitlinien und Entwicklungsziele sowie schutzgutbezogene Zielkonzepte für die naturräumlichen Regionen des Landes Brandenburg. Das Landeschaftsprogramm (LaPro) umfasst folgende Dokumente und Kartengrundlagen: - Textband - Karte 2: Entwicklungsziele - Karte 3.1: Schutzgutbezogene Ziele: Arten und Lebensgemeinschaften - Karte 3.2: Schutzgutbezogene Ziele: Boden - Karte 3.3: Schutzgutbezogene Ziele: Wasser - Karte 3.4: Schutzgutbezogene Ziele: Klima und Luft - Karte 3.5: Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Hinweis: Diese Karte wurde durch den sachlichen Teilplan „3.5 Landschaftsbild" (Fortschreibung 2022) ersetzt.) - Karte 3.6: Schutzgutbezogene Ziele: Erholung (- Karte 3.7: Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund | Anmerkung: Nicht im ursprünglichen LaPro 2001 enthalten; Entwurf von 2016) Rechtliche Grundlage Die Aufstellung des LaPro 2001 erfolgte auf Basis des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG). Seit 2013 bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das dazugehörige Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) die rechtliche Grundlage für das Brandenburger Landschaftsprogramm.
Die Gliederung des Landes Brandenburg in naturräumliche Regionen stützt sich auf regionale Unterschiede und Eigenheiten, welche die landschaftliche Vielfalt Brandenburgs ausmachen. Die im Landschaftsprogramm Brandenburg dargestellten Regionen basieren auf der Klassifikation von Eberhard Scholz aus dem Jahr 1962 ("Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs"). Für die Anwendung wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen teilweise verändert. Dokumentiert wurden die naturräumlichen Regionen in: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR) (Hrsg.): Landschaftsprogramm Brandenburg, Potsdam 2000, 70 Seiten. Die Gliederung des Landes Brandenburg in naturräumliche Regionen stützt sich auf regionale Unterschiede und Eigenheiten, welche die landschaftliche Vielfalt Brandenburgs ausmachen. Die im Landschaftsprogramm Brandenburg dargestellten Regionen basieren auf der Klassifikation von Eberhard Scholz aus dem Jahr 1962 ("Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs"). Für die Anwendung wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen teilweise verändert. Dokumentiert wurden die naturräumlichen Regionen in: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR) (Hrsg.): Landschaftsprogramm Brandenburg, Potsdam 2000, 70 Seiten.
Der Geodatensatz enthält Verbreitungsübersichten zu ausgewählten Vogelarten im Land Brandenburg. Dazu gehören beispielsweise: Großtrappe, Greifvogel-, Eulen- Storch-, Raufußhuhn-, Wiesenbrüter- oder Koloniebrüterarten.
Enthält die Ergebnisse einer Flächendeckenden Biotop- und Landnutzungskartierung im Maßstab von 1:10.000. Diese Kartierung basiert auf der Auswertung von CIR-Luftbildern aus den Jahren 1991 bis 1993.