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Bioökonomie International 2022: EcoNanoForce - Biobasierte nano-verstärkte Beschichtungen

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Vernetzte Städte zum Thema städtische Energien in Deutschland, den USA und den BRICS-Staaten

Einige sind schon gut aufgestellt, andere können noch etwas lernen: Um Städte fit für die Zukunft zu machen, ist der internationale Austausch mit anderen Städten von großen Nutzen. Hier setzt ein neues Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und dem German Marshall Fund of the United States (GMF) durchgeführt wird. Ob klimagerechter Stadtumbau, Energieeffizienz, bürgerschaftliches Engagement oder soziale Integration - neue Strategien für die Stadtentwicklung sind gefragt und sollen den Projektpartnern und Deutschland neue Impulse für Gesetze und Förderpolitik geben. Ziel: Ziel ist es, das Memorandum STÄDTICHE ENERGIEN als eines der derzeit zentralen städtebau- und wohnungsbaupolitischen Themen mit dem Ansatz der integrierten Stadtentwicklung durch international ausgerichtete Formate der Kooperation mit zentralen Partnern des BMUB umzusetzen. Dies wird auch von der LEIPZIG CHARTA gefordert. Für die Bundesebene werden so auch wichtige Impulse zur kontinuierlichen Anpassung von Gesetzgebung und Förderpolitik an neue Herausforderungen generiert, denen sich insbesondere Kommunen gegenübersehen. Lebenslanges Lernen von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen mit dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung sowohl in Deutschland als auch weltweit wird durch internationale Zusammenarbeit angereichert. Dies erfordert, neue Kooperationsformen einzugehen und gewinnbringend für kommunale Entwicklung zu nutzen.

Making Energy-Efficiency Happen - From potential to reality

For WWF International Ecofys made an assessment of policies and measures in G8 plus 5 countries, with recommendations for decision makers at national and international level.

Systematik, Oekologie und Biogeographie amerikanischer Porcellanidae (Crustacea)

Bei Feldarbeit und Materialsammlungen im Karibischen Meer, an der brasilianischen Kueste und im tropischen Ostpazifik wurden Porzellaniden beobachtet und gesammelt. Die Feldbeobachtungen und die Daten eigener Sammlungen, die Auswertung von Museumsmaterial und einschlaegiger Literatur erhellen die oekologischen Beduerfnisse der Arten. Die ungewoehnlich vollstaendigen Verbreitungsdaten lassen eine Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte der heutigen Faunenverteilung zu. Groessenvergleiche von Tieren aus unterschiedlichen Klimazonen lassen Rueckschluesse auf das Groessenwachstum zu. Dabei zeichnet sich ab, dass bei kaelteren Temperaturen ein groesserer Anteil der aufgenommenen Energie fuer das Wachstum verfuegbar ist, als bei tropischen Bedingungen.

Gemeinsame Forschungsinfrastruktur zur nachhaltigen Steuerung von Netzzellen

Änderungen zum 23. Februar 2023 Wesentliche Änderungen des CITES-Schutzstatus zum 23. Februar 2023 durch die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens 1. Allgemeine Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Anforderungen 2. Änderungen der Arten-Anhänge 3. Änderung der Anmerkung/Annotierung #10 für Fernambuk

Umsetzung durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 Quelle: EURO-Lex Zum 23. Februar 2023 treten die Änderungen des Schutzstatus verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vom November 2022 in Kraft. Neu in die CITES-Anhänge werden u. a. die Schamadrossel ( Kittacincla malabarica ), der Zebrawels L46 (Hypancistrus zebra) und verschiedene Schildkrötenarten wie die Moschusschildkröte ( Sternotherus odonatus ), Schlammschildkröten der Gattung Kinosternon , Höckerschildkröten der Gattung Graptemys und Erdschildkröten der Gattung Rhinoclemmys aufgenommen. Die Änderung der Anmerkung #10 zur Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) sind für Musiker*innen von Bedeutung (siehe dazu Punkt 3). Wie für alle besonders geschützten Tiere gelten auch für die neu in die CITES-Anhänge aufgenommenen Arten verschiedene Pflichten zur Anmeldung, Nachweisführung und ggf. Kennzeichnung sowie Buchführung. Meldepflicht und Nachweispflicht Der aktuelle Bestand ist umgehend mittels Meldetabelle beim CITES-Büro Steckby oder bei der jeweiligen Naturschutzbehörde des Landkreises anzuzeigen (per Post, E-Mail oder Fax). Jedem einzelnen Tier ist dabei eine laufende Nummer zuzuordnen und es ist mit möglichst allen Angaben in die Tabelle einzutragen. Änderungen des Tierbestandes (Neuerwerb, Verkauf, Tod etc.) sind umgehend bzw. zumindest halbjährlich zu melden (bitte immer auf die laufende Nummer beziehen bzw. Neuerwerbungen weiter fortlaufend nummerieren). Für Tiere, die nach dem 23. Februar 2023 erworben werden, sind dann mit der Meldetabelle auch Kopien der beim Kauf erhaltenen Herkunftsnachweise mit der Melde-Nr. mitzusenden. Zum Nachweis eigener Nachzuchten ist ein kurzer Bericht über die Zuchtbedingungen mit 2 – 3 Fotos und eine Zeugenbestätigung beizufügen. Nachweispflicht bei Abgabe von Tieren Beim Verkauf ist vom Halter/Züchter ein Herkunftsnachweis mit der Melde-Nr. und mit allen weiteren Angaben zum Tier und zu den Elterntieren wie Jahrgang, Geschlecht, Größe und Besonderheit auszufüllen und dem Käufer als Legalitätsnachweis mitzugeben. Buchführungspflicht Für Händler und gewerbsmäßige Halter gilt eine Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Einfuhr Vor der Einfuhr in die EU ist eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu beantragen (siehe Seite Genehmigungen und Bescheinigungen - BFN ). Dafür ist zwingend ein CITES-Exportdokument vom Versendungsland erforderlich. Ausfuhr und Wiederausfuhr Für die Aus- oder Wiederausfuhr aus der EU ist zuerst eine EU- Bescheinigung vom CITES-Büro in Steckby erforderlich. Mit diesem Dokument kann die Aus- bzw. Wiederausfuhr beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn beantragt werden. Die Tiere dürfen ohne diese Dokumente nicht in das Bestimmungsland eingeführt werden. Anforderungen an die Halter geschützter Tiere Einfuhr und Ausfuhr in die bzw. aus der EU Meldetabelle (PDF) Herkunftsnachweis (PDF) Zuchtprotokoll (PDF) Zeugenbestätigung Zucht (PDF) Weitere Hinweise und die Rechtsgrundlagen können auf den Seiten „ Grundlagen “ und „ Anforderungen an die Halter geschützter Tiere “ nachgelesen werden. Neulistung in Anhang I Adelaide-Blauzungenskink ( Tiliqua adelaidensis ) Zwei Klappschildkrötenarten ( Kinosternon cora und Kinosternon vogti ) Hochstufung in Anhang I Gelbscheitelbülbül ( Pycnonotus zeylanicus ) (tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Batagur Sumpfschildkröte ( Batagur kachuga ) Indische Scharnierschildkröte ( Cuora galbinifrons ) Leiths Weichschildkröte ( Nilssonia leithii ) Herabstufung von Anhang I auf Anhang II Südliches Breitmaulnashorn ( Ceratotherium simum simum ) – nur die Population aus Namibia, ausschließlich für internationalen Handel mit lebenden Tieren zu in-situ Schutzzwecken und nur innerhalb der natürlichen und historischen Verbreitung von Ceratotherium simum in Afrika Mexikanischer Präriehund ( Cynomys mexicanus ) Aleuten-Zwerkanadagans ( Branta canadensis leucopareia ) Kurzschwanzalbatros ( Phoebastria albatrus ) Breitschnauzenkaiman ( Caiman latirostris ) - Population aus Brasilien, mit Annotierung Leistenkrokodil ( Crocodylus porosus ) -Population der Palawan Inseln, Philippinen, mit Annotierung Puerto Rico Boa ( Chilabothrus inornatus ) Neulistung in Anhang II und Hochstufung von Anhang III Schamadrossel ( Copsychus malabaricus ) Grüne Wasseragame ( Physignathus cocincinus ) Jeypor-Gecko ( Cyrtodactylus jeyporensis ) Helmkopfgecko ( Tarentola chazaliae ) Krötenechsen ( Phrynosoma spp ., Aufnahme der noch nicht gelisteten Arten in Anhang II) Fransenschildkröten ( Chelus fimbriata , beinhaltet Chelus orinocensis ) Geierschildkröte ( Macrochelys temminckii , vorher Anhang III) Schnappschildkröte ( Chelydra serpentina, vorher Anhang III) Höckerschildkröten ( Graptemys barbouri , Graptemys ernsti, Graptemys gibbonsi, Graptemys pearlensis und Graptemys pulchra , vorher alle Anhang III) Amerikanische Erdschildkröten ( Rhinoclemmys spp.) Schmalbrücken-Moschusschildkröte ( Claudius angustatus ) Klapp- und Schlammschildkröten ( Kinosternon spp., außer den Arten in Anhang A) Riesenmoschusschildkröte ( Staurotypus salvinii ) Mexikanische Moschusschildkröte ( Staurotypus triporcatus ) Moschusschildkröten ( Sternotherus spp.) Dornrand-Weichschildkröte ( Apalone spp ., außer den Unterarten in Anhang A) Glasfrösche ( Centrolenidae spp.) Lemur-Laubfrosch ( Agalychnis lemur , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Laos-Warzenmolch ( Laotriton laoensis , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Requiemhaie ( Carcharhinidae spp., soweit noch nicht gelistet; tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Hammerhaie ( Sphyrnidae spp., soweit noch nicht gelistet) Süßwasser-Stechrochen ( Potamotrygon albimaculata, Potamotrygon henlei, Potamotrygon jabuti, Potamotrygon leopoldi, Potamotrygon marquesi, Potamotrygon signata, Potamotrygon wallacei ) Geigen-/Gitarrenrochen ( Rhinobatidae spp .) Zebra-Harnischwels ( Hypancistrus zebra , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken, vorher Anhang III) Seegurken ( Thelenota spp., tritt mit 18-monatiger Verzögerung am 25.05.2024 in Kraft) Ipê-Hölzer / Trompetenbäume ( Handroanthus spp., Roseodendron spp., Tabebuia spp ., jeweils mit Annotierung; treten mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Rosenwurz ( Rhodiola spp ., mit Annotierung) Doussié ( Afzelia spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Cumarú ( Dipteryx spp., mit Annotierung; tritt mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Padouk ( Pterocarpus spp., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Afrikanisches Mahagoni ( Khaya spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Die Anmerkung #10 findet ausschließlich auf die Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) Anwendung: "Alle Teile, Erzeugnisse und Endprodukte mit Ausnahme der Wiederausfuhr von fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen." Das bedeutet, dass Musiker*innen auch weiterhin für Konzerttourneen mit Bögen aus Fernambukholz keine CITES-Dokumente benötigen. Der kommerzielle Handel mit fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen ist nur bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse aus dem Ursprungsland CITES-genehmigungspflichtig [siehe Datei BfN-Merkblatt Fernambuk (PDF)] Liste aller ab 23.02.2023 erstmalig geschützter Arten (PDF) Quelle: Secretariat of the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) Ergebnisse der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz - BfN Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Vermarktungsgenehmigungen für Elfenbein können heute nur noch für Antiquitäten von vor 1947 und für Musikinstrumente von vor 1975 oder zur Reparatur solcher Gegenstände ausgestellt werden. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen: Elfenbein Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Anträge auf EU-Vermarktungsgenehmigungen sind in Sachsen-Anhalt schriftlich zu richten an: CITES-Büro Zerbster Str. 7 39264 Steckby Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale) Fax: +49 39244 940-919 E-Mail an das CITES-Büro zurück zur Seite "Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz" Letzte Änderung: 28.10.2024

Einheimische brasilianische Pflanzen als Quelle für innovative Rohstoffe für eine nachhaltige landwirtschaftliche und kosmetische Nutzung als Beitrag zu einer verbesserten Bioökonomie

Das Ziel des Gesamtantrags ist es, innovative Rohstoffe auf Basis brasilianischer Pflanzen für die Kosmetikindustrie zu entwickeln, die wirtschaftlich rentabel produziert werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Projektpartner (brasilianische (Universidade Federal de Goiás, UFG; Universidade Federal de São Paulo, UNIFESP) und deutsche Universitäten (Bergische Universität Wuppertal, BUW; Freie Universität Berlin, FUB) sowie ein Industrieunternehmen (Livealoe) spezifische Teilziele verfolgen. Die Teilziele des BUW-Teams sind: 1. die Kultivierungsfähigkeit der brasilianischen Pflanzen B. trimera, D. alata, L. sidoides und P. Marginatum auf Böden in Deutschland zu testen und die Auswirkungen des Gehalts und der Verfügbarkeit von Nährstoffen und Spurenelementen in den Böden auf das Pflanzenwachstum und die Produktivität zu quantifizieren; 2. die Nährstoffgehalte in den beprobten Böden der Siedlung Canudos zu bestimmen, und 3. den Einfluss der Bodeneigenschaften, des Gehalts und der Verfügbarkeit von Makro- und Mikronährstoffen sowie von Spurenelementen und toxischen Elementen (TE) auf das Pflanzenwachstum und die Produktivität in den für den Anbau genutzten brasilianischen Böden zu erforschen. Dies ist notwendig, um die Rolle von Nährstoffen und TEs auf das Pflanzenwachstum und die Produktion von wirksamen und sicheren Kosmetika zu klären. Die Ergebnisse haben einen direkten positiven Einfluss auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt. Sie tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Bioökonomie in Brasilien und Deutschland und das Wachstumspotenzial auf internationalen Märkten zu sichern und zu stärken, was dem Leitbild des BMEL entspricht.

Entwicklung von Acrocomia-Wertschöpfungsketten für eine globale Bioökonomie auf der Grundlage der nachhaltigen Nutzung der lokalen biologischen Vielfalt, Teilvorhaben 2: Bioraffineriekonzept zur ganzheitlichen Verwertung von Acrocomia

Die biologische Vielfalt, ihre Erhaltung und nachhaltige Nutzung für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft sind entscheidend für die Bewältigung der aktuellen sozial-ökologischen Herausforderungen. Das AcroAlliance-Projekt wird innovative Konzepte für die Nutzung der lokalen biologischen Vielfalt mit einem Multiprodukt- und dezentralen Bioraffinerie-Ansatz liefern. Dieser Ansatz wird dazu beitragen, neuartige Wertschöpfungsnetze am Beispiel der Macauba-Palme (Acrocomia aculeata) zu implementieren und nachhaltige Bioökonomien in Brasilien und Deutschland zu unterstützen. Macauba ist eine in Lateinamerika beheimatete Mehrzweckpalmenart mit hoher Ölproduktivität. Sie passt sich an ein breites Spektrum von Umgebungen außerhalb der tropischen Regenwälder an und ist daher eine vielversprechende alternative Quelle für Öle, Proteine und Fasern. AcroAlliance wird mit ihrem ganzheitlichen Ansatz vom Saatgut bis zum Endprodukt dazu beitragen, Macauba als strategischen Rohstoff für eine nachhaltige Entwicklung in einer globalen Bioökonomie zu positionieren.

Vermeidung/Minimierung von Meeresmüll in der Guanabara-Bucht & umliegende Gemeinden, durch Einbindung/ Schulung von lokalen/regionalen Akteuren. Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger sozialer Geschäftsmodelle mit Plastikmüll/Meeresmüll vor Ort;' Stärkung des Wissens- und Technologietransfer D, BR'

Die Bedeutung von Freiraumflächen für naturnahes Leben in Recife/Brasilien - Teilprojekt: Biodiversität und Ökologie von Freiflächen in Recife, Pernambuco

Für den Zeitraum der ersten zweijährigen Pilotphase ist eine Studie zur Erstellung eines Biotoptypenkonzeptes für Recife geplant. Dabei sollen als organismische Beispielgruppe die spontanen und gepflanzten Gehölze der Stadt, bzw. des Pilotgebietes untersucht werden. In dem etwa 1,5 km2 großen Pilotgebiet werden die Gehölzvegetation sowie häufige krautige Arten (speziell Ruderalvegetation) erfasst, wobei nach Einheimischen und Neophyten unterschieden wird. In einem weiteren Schritt wird der Hemerobiegrad der Vegetation ermittelt.

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