Im Chemiepark Schkopau im Saalekreis wird in den kommenden zwei Jahren eine innovative Anlage zur Phosphor-Rückgewinnung entstehen. Phosphor ist eine wichtige Grundlage allen Lebens, Hauptbestandteil von Düngemitteln. Die Europäische Union hat Phosphor zudem als kritischen Rohstoff eingestuft, weil er nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Die Unternehmen Gelsenwasser und EasyMining setzen deshalb auf die Rückgewinnung des kostbaren Rohstoffs. Unterstützung erhalten sie vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt. Für das Projekt stellt das Ministerium 27 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund (JTF) der EU bereit. Am Donnerstag hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann den Bescheid überreicht. „Mit der Ansiedlung der hochinnovativen Anlage zur Phosphorrückgewinnung kann sich Sachsen-Anhalt einmal mehr als Land der Zukunftstechnologien profilieren“, betonte Willingmann. „Phosphor gilt als ein kritischer Rohstoff, auf den vor allem unsere Landwirtschaft angewiesen ist. Gerade für Länder wie Deutschland, die jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren müssen, könnte der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, in der Phosphor in nennenswertem Umfang zurückgewonnen wird, ein echter Fortschritt sein. Die Rückgewinnung des Rohstoffs könnte darüber hinaus auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen leisten.“ Für die Errichtung der Anlage haben Gelsenwasser und EasyMining die Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (PGS) gegründet. Die Gesamtinvestition für die Anlage liegt im hohem zweistelligen Millionenbereich, sie soll Anfang 2027 in Betrieb gehen. Am Standort soll nach Angaben der Unternehmen erstmals eine neue, umweltschonende Technik („Ash2Phos“) zur Phosphor-Rückgewinnung eingesetzt werden. Der aus Klärschlammasche gewonnene Phosphor soll eine hochwertige Qualität haben und kann den Angaben zufolge direkt sowohl als Düngemittel, aber auch in der chemischen Industrie eingesetzt werden. Mit dem Verfahren könnten auch weitere nutzbare Stoffe gewonnen werden. „Wir wollen in Europa eine Kreislauflösung für den lebenswichtigen Nährstoff Phosphor etablieren“, erläuterten Christian Kabbe, EasyMining-Geschäftsführer und Agnes Janda, Bereichsleiterin Abwasser bei Gelsenwasser. „Das wird eine stabile Versorgung mit hochwertigem Phosphor absichern und darüber hinaus zu einer nachhaltigeren Lebensmittelversorgung beitragen. Durch die Monoverbrennung von Klärschlämmen und die Phosphorrückgewinnung aus der Asche beginnen wir mit der Aufbereitung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung und stärken den Gewässer- und Bodenschutz in Deutschland.“ Bislang muss Deutschland jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren. Rund 84 Prozent der weltweiten Phosphatreserven verteilen sich dabei auf gerade einmal sechs Länder. Davon entfallen zwei Drittel auf Marokko, gefolgt von China, Ägypten, Algerien, Südafrika und Brasilien. Hauptproduzent von Phosphatgestein ist mit 90 Millionen Tonnen die Volksrepublik China. Der Importanteil könnte in den kommenden Jahren signifikant gesenkt werden, wenn Phosphor verstärkt vor allem aus Kläranlagen zurückgewonnen wird. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Umsetzung durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 Zum 23. Februar 2023 treten die Änderungen des Schutzstatus verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vom November 2022 in Kraft. Neu in die CITES-Anhänge werden u. a. die Schamadrossel ( Kittacincla malabarica ), der Zebrawels L46 (Hypancistrus zebra) und verschiedene Schildkrötenarten wie die Moschusschildkröte ( Sternotherus odonatus ), Schlammschildkröten der Gattung Kinosternon , Höckerschildkröten der Gattung Grapemys und Erdschildkröten der Gattung Rhinoclemmys aufgenommen. Die Änderung der Anmerkung #10 zur Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) sind für Musiker*innen von Bedeutung (siehe dazu Punkt 3). Wie für alle besonders geschützten Tiere gelten auch für die neu in die CITES-Anhänge aufgenommenen Arten verschiedene Pflichten zur Anmeldung, Nachweisführung und ggf. Kennzeichnung sowie Buchführung. Meldepflicht und Nachweispflicht Der aktuelle Bestand ist umgehend mittels Meldetabelle beim CITES-Büro Steckby oder bei der jeweiligen Naturschutzbehörde des Landkreises anzuzeigen (per Post, E-Mail oder Fax). Jedem einzelnen Tier ist dabei eine laufende Nummer zuzuordnen und es ist mit möglichst allen Angaben in die Tabelle einzutragen. Änderungen des Tierbestandes (Neuerwerb, Verkauf, Tod etc.) sind umgehend bzw. zumindest halbjährlich zu melden (bitte immer auf die laufende Nummer beziehen bzw. Neuerwerbungen weiter fortlaufend nummerieren). Für Tiere, die nach dem 23. Februar 2023 erworben werden, sind dann mit der Meldetabelle auch Kopien der beim Kauf erhaltenen Herkunftsnachweise mit der Melde-Nr. mitzusenden. Zum Nachweis eigener Nachzuchten ist ein kurzer Bericht über die Zuchtbedingungen mit 2 – 3 Fotos und eine Zeugenbestätigung beizufügen. Nachweispflicht bei Abgabe von Tieren Beim Verkauf ist vom Halter/Züchter ein Herkunftsnachweis mit der Melde-Nr. und mit allen weiteren Angaben zum Tier und zu den Elterntieren wie Jahrgang, Geschlecht, Größe und Besonderheit auszufüllen und dem Käufer als Legalitätsnachweis mitzugeben. Buchführungspflicht Für Händler und gewerbsmäßige Halter gilt eine Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Einfuhr Vor der Einfuhr in die EU ist eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu beantragen (s. Genehmigungen und Bescheinigungen | BFN ). Dafür ist zwingend ein CITES-Exportdokument vom Versendungsland erforderlich. Ausfuhr und Wiederausfuhr Für die Aus- oder Wiederausfuhr aus der EU ist zuerst eine EU- Bescheinigung vom CITES-Büro in Steckby erforderlich. Mit diesem Dokument kann die Aus- bzw. Wiederausfuhr beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn beantragt werden. Die Tiere dürfen ohne diese Dokumente nicht in das Bestimmungsland eingeführt werden. Anforderungen an die Halter geschützter Tiere Einfuhr und Ausfuhr in die bzw. aus der EU Meldetabelle (280 KB) Herkunftsnachweis (80 KB) Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) Weitere Hinweise und die Rechtsgrundlagen können unter: „ Grundlagen “ und „ Anforderungen an die Halter geschützter Tiere “ nachgelesen werden. Neulistung in Anhang I Adelaide-Blauzungenskink ( Tiliqua adelaidensis ) Zwei Klappschildkrötenarten ( Kinosternon cora und Kinosternon vogti ) Hochstufung in Anhang I Gelbscheitelbülbül ( Pycnonotus zeylanicus ) (tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Batagur Sumpfschildkröte ( Batagur kachuga ) Indische Scharnierschildkröte ( Cuora galbinifrons ) Leiths Weichschildkröte ( Nilssonia leithii ) Herabstufung von Anhang I auf Anhang II Südliches Breitmaulnashorn ( Ceratotherium simum simum ) – nur die Population aus Namibia, ausschließlich für internationalen Handel mit lebenden Tieren zu in-situ Schutzzwecken und nur innerhalb der natürlichen und historischen Verbreitung von Ceratotherium simum in Afrika Mexikanischer Präriehund ( Cynomys mexicanus ) Aleuten-Zwerkanadagans ( Branta canadensis leucopareia ) Kurzschwanzalbatros ( Phoebastria albatrus ) Breitschnauzenkaiman ( Caiman latirostris ) - Population aus Brasilien, mit Annotierung Leistenkrokodil ( Crocodylus porosus ) -Population der Palawan Inseln, Philippinen, mit Annotierung Puerto Rico Boa ( Chilabothrus inornatus ) Neulistung in Anhang II und Hochstufung von Anhang III Schamadrossel ( Copsychus malabaricus ) Grüne Wasseragame ( Physignathus cocincinus ) Jeypor-Gecko ( Cyrtodactylus jeyporensis ) Helmkopfgecko ( Tarentola chazaliae ) Krötenechsen ( Phrynosoma spp ., Aufnahme der noch nicht gelisteten Arten in Anhang II) Fransenschildkröten ( Chelus fimbriata , beinhaltet Chelus orinocensis ) Geierschildkröte ( Macrochelys temminckii , vorher Anhang III) Schnappschildkröte ( Chelydra serpentina, vorher Anhang III) Höckerschildkröten ( Graptemys barbouri , Graptemys ernsti, Graptemys gibbonsi, Graptemys pearlensis und Graptemys pulchra , vorher alle Anhang III) Amerikanische Erdschildkröten ( Rhinoclemmys spp.) Schmalbrücken-Moschusschildkröte ( Claudius angustatus ) Klapp- und Schlammschildkröten ( Kinosternon spp., außer den Arten in Anhang A) Riesenmoschusschildkröte ( Staurotypus salvinii ) Mexikanische Moschusschildkröte ( Staurotypus triporcatus ) Moschusschildkröten ( Sternotherus spp.) Dornrand-Weichschildkröte ( Apalone spp ., außer den Unterarten in Anhang A) Glasfrösche ( Centrolenidae spp.) Lemur-Laubfrosch ( Agalychnis lemur , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Laos-Warzenmolch ( Laotriton laoensis , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Requiemhaie ( Carcharhinidae spp., soweit noch nicht gelistet; tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Hammerhaie ( Sphyrnidae spp., soweit noch nicht gelistet) Süßwasser-Stechrochen ( Potamotrygon albimaculata, Potamotrygon henlei, Potamotrygon jabuti, Potamotrygon leopoldi, Potamotrygon marquesi, Potamotrygon signata, Potamotrygon wallacei ) Geigen-/Gitarrenrochen ( Rhinobatidae spp .) Zebra-Harnischwels ( Hypancistrus zebra , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken, vorher Anhang III) Seegurken ( Thelenota spp., tritt mit 18-monatiger Verzögerung am 25.05.2024 in Kraft) Ipê-Hölzer / Trompetenbäume ( Handroanthus spp., Roseodendron spp., Tabebuia spp ., jeweils mit Annotierung; treten mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Rosenwurz ( Rhodiola spp ., mit Annotierung) Doussié ( Afzelia spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Cumarú ( Dipteryx spp., mit Annotierung; tritt mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Padouk ( Pterocarpus spp., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Afrikanisches Mahagoni ( Khaya spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Die Anmerkung #10 findet ausschließlich auf die Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) Anwendung: "Alle Teile, Erzeugnisse und Endprodukte mit Ausnahme der Wiederausfuhr von fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen." Das bedeutet, dass Musiker*innen auch weiterhin für Konzerttourneen mit Bögen aus Fernambukholz keine CITES-Dokumente benötigen. Der kommerzielle Handel mit fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen ist nur bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse aus dem Ursprungsland CITES-genehmigungspflichtig (s. BfN-Merkblatt Fernambuk ) . Liste aller ab 23.02.2023 erstmalig geschützter Arten (140 KB, nicht barrierefrei) Quelle: Secretariat of the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) Ergebnisse der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Vermarktungsgenehmigungen für Elfenbein können heute nur noch für Antiquitäten von vor 1947 und für Musikinstrumente von vor 1975 oder zur Reparatur solcher Gegenstände ausgestellt werden. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen: Elfenbein Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Anträge auf EU-Vermarktungsgenehmigungen sind in Sachsen-Anhalt schriftlich zu richten an: CITES-Büro Zerbster Str. 7 39264 Steckby Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale) Fax: +49 39244 940-919 E-Mail: cites(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de zurück zu "Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz" Letzte Änderung: 28.10.2024
Ergebnisse der COP29: Kleine Schritte, große Ziele Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich. Es ist tatsächlich ein großer Makel der COP29, dass die Kompromiss-Formulierung von Dubai (COP28) zum Übergang weg von fossilen Energieträgern („transitioning away from fossil fuels“) in Baku nicht in den Abschlussdokumenten enthalten ist. Dennoch kann der Beschluss zur Klimafinanzierung, der 35 Stunden nach dem eigentlichen Konferenzende gefasst wurde, zumindest als Etappenerfolg des multilateralen Klimaschutzes verstanden werden. Ein weiteres zentrales Ergebnis der COP29: Die Umsetzung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) wurde trotz einiger Widerstände nicht gestoppt und bestehende Ziele für den Klimaschutz wurden nicht abgeschwächt. In den kommenden Jahren muss dieser Prozess dringend intensiviert und beschleunigt werden, um das 1,5-°C-Ziel von Paris weiterhin in Reichweite zuhalten. Erste Schritte zu mehr Klimafinanzierung Von großer Bedeutung ist die Einigung auf ein Klimafinanzierungsziel ( New Collective Quantified Goal, NCQG ): Bis zum Jahr 2035 sollen die Beiträge aus den Staatshaushalten der Länder, die kumulativ sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Dies entspricht nicht dem Bedarf der Entwicklungsländer für die Klimafinanzierung, der laut Berechnungen des zuständigen Ausschusses für Finanzen weit höher liegt. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in einen Prozess, der die Klimafinanzierung in den nächsten 10 Jahre intensivieren kann. Schwellenländer werden motiviert, freiwillige Beiträge zum NCQG zu leisten. Auch die Beiträge aller Länder für Klimaaktivitäten, die durch Entwicklungsbanken geleistet werden, können mit eingerechnet werden. Über die 300 Milliarden US-Dollar hinaus werden sämtliche Akteure, also auch die Privatwirtschaft, aufgefordert, Mittel in Höhe von 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Forderung soll in einer „Roadmap“ bis zur nächsten COP in Brasilien konkretisiert werden. Hier muss erreicht werden, dass bisherige Investitionen und Subventionen für fossile Energien zum Klimaschutz umgelenkt werden, insbesondere in erneuerbare Energien. Diese Umlenkung von Finanzströmen wurde bereits in Artikel 2.1c im Übereinkommen von Paris beschlossen. Bislang haben die meisten Staaten auf der Welt diesen Artikel jedoch de facto ignoriert. Neuer juristischer Rahmen für globalen Emissionshandel Von besonderer Relevanz für das nächste Jahrzehnt sind auch die konkreten Baku-Entscheidungen zu globalen CO 2 -Emissionshandelsmärkten, die im Artikel 6 des Übereinkommens von Paris beschlossen wurden. Die neuen Regeln sollen die Umweltintegrität, also die ökologische Nachhaltigkeit des Handels von Emissionsminderungen zwischen Staaten, sicherstellen. Somit erhalten Gutschriften aus Klimaschutzprojekten nun einen juristischen Rahmen. Mit den in Baku beschlossenen Leitlinien müssen ab jetzt konkrete Methodologien entwickelt werden, die die Umweltintegrität der Artikel-6-Projekte garantieren können und Doppelzählungen oder Betrug verhindern. Das UBA am Verhandlungstisch Ebenfalls wichtige Verhandlungsthemen der COP29, bei denen auch UBA-Mitarbeitende beitrugen: die Vorbereitung von ambitionierten Klimaschutzbeiträgen der einzelnen Staaten ( sogenannte NDC ), die Emissionsberichterstattung, klimawissenschaftliche Themen, Landwirtschaft , die Überprüfung der Fortschritte der Weltgemeinschaft beim Klimaschutz (2. Global Stocktake , 7. IPCC -Sachstandsbericht und 3. Periodic Review), die Vermeidung von Methanemissionen in der Abfallwirtschaft sowie die Verbindung zwischen Meeresschutz, Klimawandel und Klimaschutz (der sog. „Ocean-Climate Nexus“ ). Neue nationale Klimaschutzpläne müssen an Paris-Zielen ausgerichtet sein In den nächsten 11 Monaten stehen die neuen nationalen Klimaschutzziele und -pläne aller Vertragsstaaten im Mittelpunkt: Diese sogenannten „Nationally Determined Contributions“ (NDC), also die Beiträge einzelner Länder zum internationalen Klimaschutz, müssen bis zur COP30 in Brasilien vorgelegt werden. Laut Übereinkommen von Paris müssen die NDCs auf das Ergebnis der globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake) der COP28 in Dubai eingehen. Diese forderte unter anderem eine Ausrichtung auf das 1,5-°C-Ziel des Übereinkommens von Paris, eine Abkehr von fossilen Energien und bis 2030 die Verdreifachung der installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und die Verdopplung der Energieeffizienz-Steigerungsrate. Brasilien und die Vereinigten Arabischen Emirate legten ihre NDCs zur COP29 vor. Das brasilianische NDC beinhaltet Emissionsreduktionen von 59 Prozent bis zu 67 Prozent im Jahr 2035 gegenüber 2005. Das NDC der Vereinigten Arabischen Emirate strebt eine Emissionsreduktion von 47 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 an. Großbritannien kündigte für das Zieljahr 2035 eine 81-prozentige Senkung der Treibhausgase gegenüber 1990 an. In verschiedenen Veranstaltungen während der COP29 wurde immer wieder die Forderung betont, die NDCs an einem 1,5°-C-kompatiblen Pfad auszurichten. Dazu gehörte auch die Forderung an den globalen Norden, die mit ambitionierten Zielen verbundenen Klimaschutzmaßnahmen in armen Ländern kozufinanzieren. Der Mangel an Ehrgeiz der bisher gültigen NDCs mit Enddatum 2030 ist gewaltig: Ihre Umsetzung würde immer noch eine 2,8 °C wärmere Welt bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Internationaler Klimaschutz ohne die USA? Von zentraler Bedeutung für den internationalen Klimaschutz auf dem Weg zur COP30 in Brasilien sind insbesondere die neuen NDCs der G20-Staaten, die insgesamt für über 80 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die bisherigen Signale der kommenden neuen US-Regierung unter Donald Trump lassen jedoch höhere Emissionen und einen erneuten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris befürchten. Im schlimmsten Fall könnten die USA sogar aus der UN -Klimarahmenkonvention austreten. Vor diesem Hintergrund sollte die EU zusammen mit China eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz übernehmen, um die übrigen G20-Staaten ebenfalls zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu bewegen. Auf dem Weg zur COP30 Die COP29 hat es, trotz großer Widerstände und geopolitischer Herausforderungen geschafft, die Ziele von Paris zu bekräftigen und kleine Schritte zu gehen, die diese Ziele in Reichweite halten. Diese Schritte müssen auf dem Weg zur nächsten COP30 in Brasilien, bei der es vor allem um die neuen nationalen Klimaschutzpläne sowie die Rolle der Natur beim Klimaschutz gehen wird, im Sinne eines globalen 1,5-°C-Pfads größer und gezielter werden.
Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert? Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UN ), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen Anpassung an den Klimawandel mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem Klimaschutz nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer Klimawirkung von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. UBA an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.
Recycling-Toilettenpapier und -Taschentücher schonen die Umwelt Wie Sie Hygienepapiere und Taschentücher nachhaltig nutzen Kaufen Sie Hygienepapiere wie Papiertaschentücher, Toilettenpapier oder Küchenrolle aus 100 Prozent Recyclingpapier (Blauer Engel). Nutzen Sie papierfreie Alternativen wie waschbare Stofftaschentücher, Stoffhandtücher und Stoffservietten oder Wischtücher. Gewusst wie Die Herstellung von Hygienepapier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und führt zur Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Bei Hygienepapieren kommt hinzu, dass die Papierfasern nach dem Gebrauch über die Kanalisation oder als Abfall entsorgt werden. So gehen sie dem Papierkreislauf verloren. Kauf von Recyclingpapier: Es gibt für jede Art von Hygienepapier auch eine qualitativ hochwertige Alternative aus Recyclingpapier. Es gibt genügend Recycling-Produkte, die den Vergleich mit Frischfasern in Sachen Nutzerkomfort nicht scheuen müssen, wie zum Beispiel ein Test der Stiftung Warentest bestätigt. Das gilt für Papiertaschentücher, für Küchenrollen, für Servietten wie für Toilettenpapier. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden und keine gefährlichen Chemikalien eingesetzt werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung „Chlorfrei gebleicht“ sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Gesundheitlich unbedenklich: Hygienepapiere aus Recyclingpapier mit dem Blauen Engel sind für alle bestimmungsgemäßen Anwendungen geeignet. Die Papiere und die eingesetzten chemischen Zusätze entsprechen der Empfehlung „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Sie halten die Grenzwerte aus den ergänzenden Hinweisen zur Beurteilung von Hygienepapieren ein. Farbmittel, die Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium oder Chrom-VI enthalten, sind ebenso verboten wie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Damit gelten für Hygienepapiere mit dem Blauen Engel schärfere Maßstäbe als für Hygienepapiere aus Primärfasern. Was Sie noch tun können: Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Recyclingpapier benutzen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Papierkauf . Hintergrund Umweltsituation: Zu den Hygienepapieren zählen unter anderem Toilettenpapier, Papierhandtücher, Taschentücher, Kosmetiktücher, Servietten, Küchentücher, Putztücher und Abdecktücher (z.B. im medizinischen Bereich). In Deutschland wurden 2022 gemäß Leistungsbericht des Verbands DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. insgesamt rund 1,48 Mio. t Hygienepapiere verbraucht (Verbrauch = Produktion + Import - Export). Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt damit seit vielen Jahren relativ konstant bei 18-19 kg. Der Altpapieranteil in der Produktion ging allerdings in den letzten 20 Jahren laut Bericht deutlich von 75 auf 43 Prozent zurück. Wir spülen damit unsere Wälder ins Klo, denn Hygienepapiere werden in der Regel nur einmal verwendet und gehen anschließend dem Papierkreislauf über die Kanalisation oder die Entsorgung verloren. Deshalb sollten Hygienepapiere ausschließlich aus bereits mehrfach recycelten Sekundärfasern mittlerer und unterer Altpapierqualitäten bestehen. Dies sind Altpapiere, die über 85 Prozent des Altpapieraufkommens ausmachen. Der Einsatz dieser Altpapierqualitäten trägt entscheidend dazu bei, die Zahl der Wiederverwendungen einer Papierfaser zu erhöhen und damit den Druck auf die Ressource Holz zu reduzieren. In Deutschland selbst sind die ökologischen und sozialen Standards für die Papier- und Zellstoffproduktion sowie für die Waldbewirtschaftung im weltweiten Vergleich hoch. Doch 57 Prozent des verbrauchten Papiers, Karton, Pappe und über 75 Prozent des Zellstoffs für die deutsche Papierindustrie stammen aus dem Ausland – ein zunehmender Anteil aus Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern. In den südlichen Ländern werden oft massive Probleme durch den Anbau und die Produktion von Zellstoff verursacht. Immer mehr Papierfasern für den deutschen Hygienepapiermarkt stammen aus Brasilien – auch von ökologisch umstrittenen Plantagen. Die Ökobilanz für graphische Papiere und Hygienepapiere zeigt: In fast allen betrachteten Kategorien hat Recyclingpapier Vorteile gegenüber Frischfaserpapier und ist somit erste Wahl. Durchschnittlich spart die Produktion von Recyclingpapier: 78 Prozent Wasser 68 Prozent Energie 15 Prozent CO 2 -Emissionen. Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald- Ökosystem und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein potenzielles Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Um den Kohlenstoffspeicher in Wäldern zu erhalten oder gar zu erhöhen, sollte der Anteil von Recyclingfasern maximiert werden. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Empfehlung XXXVI „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung stellt keine gesetzliche Grundlage dar, wird aber vom Markt als hilfreicher Produktstandard akzeptiert. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Hygienepapieren mit dem Blauen Engel ist von 2014 bis 2020 bei privaten Haushalten auf knapp 12 % deutlich zurückgegangen (siehe Abb.). Der Blaue Engel ist für Hygienepapiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Hygienepapiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC-Mix-Papiere. „Mix“ besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC-Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Hygienepapiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel für Hygienepapiere: Das europäische Umweltzeichen stellt Anforderungen an den Energieverbrauch, die Abwasserbelastung und an die eingesetzten Chemikalien. Leider fordert es keinen Altpapiereinsatz und auch der Anteil zertifizierter Fasern ist mit 50 Prozent noch deutlich steigerbar. Das Zeichen bietet deshalb nur einen eingeschränkten Mehrwert gegenüber Papieren ohne Zertifizierung. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: UBA -Themenseite Hygiene-Papiere (öffentliche Beschaffung) UBA-Themenseite Papier- und Altpapierverbrauch BMUV -Themenseite Altpapier Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. 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anlässlich 25 Jahre Ökologisches Großprojekt Berlin Vergleichende Betrachtungen zu Altlastensanierungen im urbanen Raum / Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 25 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin (ÖGP) in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Altlastenaufgabe. Nach über zweieinhalb Jahrzehnten der intensiven Bearbeitung und dem erfolgreichen Abschluss von Maßnahmen zur Boden- und Grundwassersanierung ist diese Aufgabe bis auf zwei langwierige Schadensfälle und die Sicherung von vier Transferpfaden zu den beiden Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal weitgehend abgeschlossen. Hierbei stellten sich den Projektverantwortlichen noch einmal besondere Herausforderungen bei der Frage, wie man mit bisher nicht abschließend sanierbaren Grundwasserschäden auf Dauer umgeht. Nicht zuletzt diente dieses Symposium der seit 1997 tätigen Projektgruppe Berlin als Forum, rückblickend Erfolge darzustellen, aber auch im Nachhinein erkannte Defizite kritisch zu benennen. Die vorangegangenen Symposien hatten sich hauptsächlich mit den organisatorisch-strukturellen Bedingungen, Einzelprojekten des ÖGP Berlin, methodischen Schlussfolgerungen und der Nutzung von Erkenntnissen aus langlaufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben befasst. Hier knüpft nun das Symposium zum 25. Jubiläum an, indem Erreichtes in Vorträgen sichtbar gemacht und auf die Wechselbeziehungen von Boden- bzw. Grundwassersanierungen einerseits sowie städtebaulichen Interessen und den Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums andererseits hingewiesen wurde. Mit den Vorträgen des Symposiums und dem Rahmenprogramm wurde den über 330 teilnehmenden Fachkolleginnen und -kollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele zu diskutieren. Die Beiträge befassten sich insbesondere mit den spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Das Symposium bot auch Gelegenheit, sich mit den heute veränderten Rahmenbedingungen für die Altlastensanierung zu befassen. Dabei standen insbesondere der Naturschutz und Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes, sowie neu zu bewertende Schadstoffe, wie z. B. die PFC, im Mittelpunkt des Interesses. Wie bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungen gehörte es auch diesmal zur guten Tradition, neben den Berliner Altlastenfällen Projekte aus anderen Bundesländern, diesmal aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz, vorzustellen und deren Erfahrungen zu teilen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de anlässlich 20 Jahre “Ökologisches Großprojekt Berlin” Ergebnisse der Altlastensanierung im Rahmen des Verwaltungsabkommens Bund/BvS/Land Berlin Vor nunmehr 20 Jahren haben das Land Berlin und die ehemalige Treuhandanstalt im Rahmen des Verwaltungsabkommens die Bearbeitung des Ökologischen Großprojekts Berlin ÖGP in Angriff genommen. Mit über 100 Altlastenstandorten und ca. 60 unterschiedlichen Unternehmen im Südosten Berlins handelt es sich dabei um eine fachtechnisch und organisatorisch komplexe Aufgabe, die sich in den kommenden Jahren auf wenige verbliebene, aber komplizierte Schadensfälle konzentrieren wird. Nachdem zu den beiden Symposien anlässlich des 10- und 15-jährigen Jubiläums die organisatorisch-strukturellen Bedingungen und mehrere Einzelprojekte des ÖGP Berlin vorgestellt und diskutiert wurden, legte diese Veranstaltung ihren Schwerpunkt auf methodische Schlussfolgerungen und die Nutzung von Erkenntnissen aus lang laufenden Altlastenprojekten für aktuelle Sanierungsvorhaben und künftige Bearbeitungsstrategien. Diese haben heute zunehmend die städtebaulichen Interessen und Anforderungen eines urbanen Ballungszentrums zu berücksichtigen. Altlastenstandorte erfordern eine intensive und zumeist langfristig angelegte Bearbeitung. Diese unbestrittene Tatsache bestätigt sich auch für die Altlastenprojekte, welche dem Verwaltungsabkommen im Land Berlin unterfallen. Nach nunmehr zwei Jahrzehnten währender Befassung mit diesen Grundstücken erweist sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn sogar dieser Zeitraum für einige komplexe Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser als nicht ausreichend.Die Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, bildet die Besonderheit des ÖGP Berlin. Nach einem 15-jährigen Bearbeitungszeitraum stehen derzeit die effiziente Sanierung und Sicherung einzelner hochkomplexer Schadensfälle und die Abwägung der verhältnismäßigen Mittel bei der laufenden Grundwassersanierung und -sicherung der kontaminierten Anstrombereiche zu den beiden Wasserwerken im Mittelpunkt. Mit den Vorträgen des Symposiums wurde den Fachkollegen die Gelegenheit geboten, Erkundungsergebnisse zu hinterfragen, laufende Sanierungsprozesse kritisch zu beurteilen und die Berechtigung und Erreichbarkeit konkreter Sanierungsziele nach zwei Jahrzehnten Altlastenbearbeitung kritisch zu diskutieren. Eine zentrale Rolle nahmen diesmal in den Beiträgen die spezifischen Anforderungen und komplizierten Bedingungen ein, welche die Bearbeitung von Altlastenprojekten im urbanen Raum kennzeichnen. Bei der Berliner Gemengelage eines städtisch bebauten Wohngebietes mit jahrzehntelang genutzten Industriestandorten sowie zwei Wasserwerken, die aus dem unbedeckten oberen Grundwasserstockwerk des Berliner Urstromtales fördern, stellt die zunehmende Flächennachfrage und intensive Standortentwicklung in den letzten Jahren eine große Herausforderung an die Vorgehensweise bei der Erkundung und Sanierung von Altlastenflächen dar. Hierbei waren auch überregionale Lösungsansätze und Erfahrungen von Interesse, so dass auch Erkenntnisse der Altlastenbearbeitung aus urbanen Räumen im Bundesland Brandenburg sowie der Schweiz und Brasilien in das Symposium miteinbezogen wurden. Abgerundet wurde das Symposium mit Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz sowie den rechtlichen Aspekten der Wiedernutzbarmachung von altlastenbehafteten Brachflächen. Den Tagungsband zum Symposium können Sie per E-Mail anfordern: frank.rauch@senmvku.berlin.de
Voneinander lernen: Erfolgsfaktoren für mehr urbanen Umweltschutz Luftverschmutzung, Klimawandel, Landversiegelung, Abfall- und Wassermanagement sind aus Umweltsicht die größten urbanen Herausforderungen. Um diesen zu begegnen brauchen Städte ausreichend Geld, Personal, technische Innovationen, politisches Engagement, nationale Vorgaben und Anreize. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag des UBA, die sechs Metropolen in verschiedenen Ländern untersuchte. Ziel der Studie „Urbaner Umweltschutz International“ war es herauszufinden, welche Problemlagen und Herausforderungen in Metropolen verschiedener Länder im Kontext Umweltschutz bestehen und welche Strategien sie verfolgen. Anhand der ausgewählten Großstädte und Metropolregionen Belo Horizonte in Brasilien, Moskau in Russland, Kochi in Indien, Peking in China, Kapstadt in Südafrika und Jakarta in Indonesien wurden innovative internationale Ansätze und der Einfluss der nationalen politischen Prioritäten auf die städtische Politikgestaltung erörtert. Es wurden zudem Erfolgsfaktoren und besonders erfolgreiche Ansätze sowie deren Gründe bestimmt. Erfolgsfaktoren für städtischen Umweltschutz und nachhaltige Stadtentwicklung Die größten Herausforderungen für den urbanen Umweltschutz sind den betrachteten Fallstudien zufolge: die Luftverschmutzung, der Klimawandel und seine Auswirkungen, die Landversiegelung/Landdegradation, Abfallmanagement und Wassermanagement. Diese Herausforderungen zeigen sich in allen Fallbeispielen weltweit. Die Ergebnisse zeigen außerdem, dass vor allem massive finanzielle und personelle Ressourcen, Investitionen in technische Fähigkeiten sowie die politische Bereitschaft der jeweiligen Behörden die Handlungsfähigkeit der Länder und Städte für den urbanen Umweltschutz verbessern. Andere Erfolgsfaktoren und vor allem andere Möglichkeiten, nachhaltige Stadtentwicklung und den Aufbau von Kapazitäten (z. B. bessere Personal- und Finanzausstattung in den zuständigen Behörden) zu fördern, sind: Durchsetzung der lokalen Ziele durch nationale Regulierung, monetäre Anreize durch die nationale Ebene und Erleichterung lokaler Ambitionen durch nationale Richtlinien. Diese Faktoren helfen nicht nur bei der Bewältigung traditioneller Herausforderungen zum Schutz der städtischen Umwelt, sondern auch bei neuen und aufkommenden Problemen.
Die Broschüre beschreibt Wege zu mehr Ressourceneffizienz und stellt Ansätze zu Politiken und Trends in neun Ländern vor. Die Zusammenfassung basiert auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens „Monitoring internationale Ressourcenpolitik“, das zwischen 2016 und 2019 unter Leitung des ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde. Der thematische Fokus liegt auf Aktivitäten in den Bereichen Produktion, Konsum sowie Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Zu den untersuchten Ländern zählen Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Südafrika, Südkorea und die USA. Alle Länder verfolgen Ansätze zur Ressourceneffizienz, die sich hinsichtlich Prioritäten und Förderinstrumenten unterscheiden. Veröffentlicht in Broschüren.
Ziel des Forschungsvorhabens "Monitoring internationale Ressourcenpolitik (MoniRess)" war die Bestandsaufnahme, das Monitoring und die Analyse der internationalen Entwicklungen innerhalb des Politikfeldes "Schonung natürliche Ressourcen". Dazu sollte ein wissenschaftliches Monitoring-Systems entwickelt und für ausgewählte Länder (insbesondere aus der G20) angewendet werden. Zur Untersuchung standen Politiken zur sparsamen und effizienten Verwendung von Rohstoffen, entsprechend dem Anwendungsbereich des deutschen Ressourceneffizienz-programms (ProgRess) (BMU 2015b) und seiner Fortschreibung ProgRess II (BMU 2016a). Die Forschungsarbeiten in diesem Vorhaben wurden vom Ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung in Kooperation mit der "Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit" (GIZ) im Zeitraum Oktober 2016 bis November 2019 durchgeführt. Zu den für das Monitoring ausgewählten Ländern zählen Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Südafrika, Südkorea und die USA. Ansätze der National-, Regional- und Kommunalregierungen einschließlich staatlicher und halbstaatlicher Institutionen wurden als relevant erachtet. Weiterhin wurden Aktivitäten aus dem Unternehmenssektor und aus der Zivilgesellschaft aufgenommen. Der thematische Fokus lag auf Aktivitäten in den Bereichen Produktion, Konsum und Abfall bzw. Kreislaufwirtschaft, die sich in Anlehnung an ProgRess bzw. ProgRess II auf abiotische, stofflich genutzte Rohstoffe beziehen. Im Rahmen des Forschungsvorhabens MoniRess wurde erfolgreich ein Monitoring-System für internationale Ressourcenpolitik implementiert. Mit den Ergebnissen dieses Forschungsvorhabens ist erstmals ein umfangreicher Überblick über Ressourcenpolitik in nicht-europäischen Ländern verfügbar. Die Analyse zeigt zunächst, dass ausnahmslos alle untersuchten Länder Ansätze zur Förderung der effizienten Nutzung von Rohstoffen verfolgen. Die Länder unterscheiden sich jedoch im Ausmaß, der Förderung von Rohstoffeffizienz. Sie unterscheiden sich ferner hinsichtlich der gesetzten Prioritäten und der gewählten Förderinstrumente. Ähnliche Konzepte finden sich insbesondere im Abfall- und Recyclingsektor, große Unterschiede sind bei den Ansätzen im Konsumbereich zu verzeichnen. Die bisherigen Ergebnisse veranschaulichen eindrucksvoll, wie komplex das Thema Ressourceneffizienz und nachhaltige Ressourcennutzung ist und wie unterschiedlich erfolgreiche Politikansätze zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen sein können. Mit den Ergebnissen des Vorhabens wird neue Expertise bereitgestellt, um internationale Prozesse der Ressourceneffizienzpolitik noch gezielter verstehen, unterstützen und gestalten zu können sowie ggf. neue Impulse für die nationale Ressourceneffizienzpolitik zu erhalten. Quelle: Forschungsbericht
Die Broschüre beschreibt Wege zu mehr Ressourceneffizienz und stellt Ansätze zu Politiken und Trends in neun Ländern vor. Die Zusammenfassung basiert auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens "Monitoring internationale Ressourcenpolitik", das zwischen 2016 und 2019 unter Leitung des ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt wurde. Der thematische Fokus liegt auf Aktivitäten in den Bereichen Produktion, Konsum sowie Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Zu den untersuchten Ländern zählen Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Südafrika, Südkorea und die USA. Alle Länder verfolgen Ansätze zur Ressourceneffizienz, die sich hinsichtlich Prioritäten und Förderinstrumenten unterscheiden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
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