Die Messstelle GROSSOSTHEIM BRAUEREI (Messstellen-Nr: 4165, Bayern) dient der Überwachung des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Die Messstelle Aying (Brauerei) (Messstellen-Nr: 6280, Bayern) dient der Überwachung des Niederschlags, der Schneehöhe.
Die Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, v. d. Veltins Verwaltungs-GmbH, v. d. GF Peter Peschmann mit Sitz in 59872 Meschede, An der Streue 1, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 29.04.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA 2, 5, 8, 10) vom Typ Nordex N 163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von je 7.000 kW auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e) WEA 2 8194904.1 Grevenstein 17 76, 28, 17 WEA 5 8194904.2 Grevenstein 9 15 19 80, 81 WEA 8 8194904.3 Grevenstein 9 3, 1/1 WEA 10 8194904.4 Grevenstein 10 79
Die Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG, v. d. Veltins Verwaltungs-GmbH, v. d. GF Peter Peschmann mit Sitz in 59872 Meschede, An der Streue 1, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 22.04.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA 7, 9, 11) vom Typ Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m, einer Gesamthöhe von 245,5 m und einer Nennleistung von je 7.000 kW im Stadtgebiet Meschede auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstücke WEA 7 8194901.1 Grevenstein 19 44, 32, 43 WEA 9 8194901.2 Grevenstein 9 93, 97/1, 136, 1/1, 100/2, 96/1, 143 WEA 11 8194901.3 Grevenstein 5 77, 79
Die Firma Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69 in 33181 Bad Wünnenberg hat mit einem Antrag vom 14.03.2024, eingegangen am 15.03.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage (Altes Feld, WEA 1: Wa037) auf dem Gebiet der Stadt Warstein beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (Altes Feld, WEA 1: Wa037) Vestas V162-7.2 mit einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nennleistung von 7.200 kW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragte Anlage fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen im beantragten Windpark „Altes Feld“ und „Warsteiner Brauerei“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Die Firma Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69 in 33181 Bad Wünnenberg hat mit einem Antrag vom 14.03.2024, eingegangen am 15.03.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage (Altes Feld, WEA 2: Wa038) auf dem Gebiet der Stadt Warstein beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (Altes Feld, WEA 2: Wa038) Vestas V162-7.2 mit einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nennleistung von 7.200 kW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragte Anlage fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen im beantragten Windpark „Altes Feld“ und „Warsteiner Brauerei“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Die Firma Energieplan Ost West GmbH & Co. KG, Graf-Zeppelin-Str. 69 in 33181 Bad Wünnenberg hat mit einem Antrag vom 14.03.2024, eingegangen am 15.03.2024 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage (WEA Warsteiner Brauerei: Wa039) auf dem Gebiet der Stadt Warstein beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA Warsteiner Brauerei: Wa039) Vestas V172-7.2 mit einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Nennleistung von 7.200 kW, einer Nabenhöhe von 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des BImSchG bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die beantragte Anlage fällt aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit mehr als 2 weiteren Windenergieanlagen im beantragten Windpark „Altes Feld“ und „Warsteiner Brauerei“ unter die Vorprüfungspflicht des UVPG. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Die Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, Hagener Str. 261, 57223 Kreuztal-Krombach beantragt auf dem Grundstück der Gemarkung Kleusheim, Flur 13, Flurstück 15, eine Brunnenbohrung zur Durchführung eines auf 5 Jahre befristeten Dauerpumpversuches.
Die Brauerei Horneck GmbH & Co. KG beantragt, als Betreiberin der betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage, mit Schreiben vom 11.10.2024 und den damit übermittelten Antragsunterlagen vom 30.09.2024 die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (§§ 10 und 15 WHG) für die Benutzung des Elsendorfer Baches (Gewässer III. Ordnung) durch das Einleiten gesammelter Abwässer aus der Kläranlage. Die bisherige gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid des Landratsamtes Kelheim vom 26.11.2014 (Nr. V 2-641-EL 3) erteilt und war bis zum 31.12.2024 befristet. Wegen Verzögerungen bei der Erstellung der neu vorgelegten Antragsunterlagen ist mit Bescheid vom 06.12.2024 (Nr. 44-641-EL 3) übergangsweise eine bis zum 31.12.2025 befristete beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden. Die fachliche Beurteilung im Verfahren zur Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgt anhand der von der FERSTL Ingenieurgesellschaft mbH, Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut, erstellten Antragsunterlagen vom 30.09.2024. Die bestehende Kläranlage ist eine Anlage, die auf eine BSB5-Fracht (roh) von 289 kg/d (entsprechend 4.650 EW60) ausgelegt ist. Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ergeben sich Änderungen an den technischen Anlagen der Kläranlage. Es wird ein Phosphat-Fällmittelbehälter nachgerüstet. Diese Änderungen an den technischen Anlagen wirken sich auf den Betrieb der Kläranlage aus.
Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV , die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Diese Erklärungen enthalten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung sowie über die Austrittsbedingungen aller relevanten Luftverunreinigungen der jeweiligen Industrieanlage. Die Haupt-Emissionen der Quellgruppe “genehmigungsbedürftige Anlagen” stammen in Berlin aus dem Bereich des Energiesektors . Anfang der 1990er Jahre wurden in diesem Sektor eine Vielzahl von Anlagen auf Grund der geänderten politischen Lage stillgelegt oder auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt. Im Zuge der Novellierung der 4. BImSchV im Jahr 2002 sind im Vergleich zum Jahr 2000 143 Anlagen im Energiesektor aus der Genehmigungspflicht entlassen worden. Denn die Kapazitätsgrenzen im Bereich der Feuerungsanlagen wurden auf eine Feuerungswärmeleistung größer 20 MW für gasförmige Brennstoffe und für flüssige Brennstoffe erhöht, so dass kleinere Anlagen nicht mehr nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind. Die Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) im Jahr 2007 hat im Bereich der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel zu einem starken Rückgang des Anlagenbestandes geführt, weil kleinere Räuchereien, Brauereien und Kaffeeröstereien aus der Berichtspflicht herausgenommen wurden. Eine Vielzahl von Anlagen aus dem Bereich der Verwertung und Beseitigung von Reststoffen sind seitdem auch nicht mehr zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet, z.B. Sortieranlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Die Emissionen von Schwefeloxid (SO 2 ) und Stickoxiden (NO x ) – angegeben als NO 2 – der Großfeuerungsanlagen (GFA), die ausschließlich zur Anlagenart Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie gehören, machen im Jahre 2012 und auch 2016 zwischen 85 % und 95 % der Gesamtemissionen der erklärungspflichtigen Industrieanlagen aus, während beim PM 10 -Feinstaub diese Anlagenart knapp über 60 % der Industrie-Emissionen verursacht. Die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden und Feinstaub aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin für das Erhebungsjahr 2012 lässt die erhöhten Emissionen von Kraftwerksstandorten deutlich erkennen. Karte im Geoportal Berlin ansehen Eine Übersicht der Berliner Industrieanlagen und deren jeweiligen Emissionsdaten (z.B. Informationen zu freigesetzten Schadstoffmengen) sind der interaktiven Karte des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Hier finden Sie allgemeine Bedienhinweise der Karte .
Origin | Count |
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Bund | 218 |
Land | 112 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 181 |
Messwerte | 47 |
Text | 54 |
Umweltprüfung | 50 |
unbekannt | 13 |
License | Count |
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geschlossen | 94 |
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Language | Count |
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Deutsch | 318 |
Englisch | 24 |
Resource type | Count |
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Archiv | 23 |
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Dokument | 55 |
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Unbekannt | 1 |
Webseite | 87 |
Topic | Count |
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Boden | 179 |
Lebewesen & Lebensräume | 195 |
Luft | 112 |
Mensch & Umwelt | 327 |
Wasser | 194 |
Weitere | 295 |