API src

Found 2 results.

Braunkohlenpläne (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.

Braunkohlenpläne (Region Leipzig)

Braunkohlenpläne für aktive Tagebaue sowie Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte und stillzulegende Tagebaue legen gem. § 8 Abs.1 SächsLPlG raumordnerische Rahmenbedingungen (sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben) für die Gestaltung einer landschaftstypischen, vielfach nutzbaren und sicheren Bergbaufolgelandschaft (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Wiederaufbau von Siedlungen) fest. In den Braunkohlenplänen werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, wobei die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungspanes auszuformen sind. Der Braunkohlenplan ist gleichzeitig Teil des Regionalplanes; somit sind neben den Grundsätzen und Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten. Fachgrundlage für die Aufstellung von Braunkohlenplänen sind die von den Vorhabensträgern erstellten Ökologischen Anforderungsprofile bzw. Ökologische Untersuchungen, entsprechend § 8 Abs. 4 SächsLPlG; diese beinhalten Angaben zur Beurteilung der ökologischen Verträglichkeit von Abbau- bzw. Sanierungsvorhaben. Im § 8 Abs.2 SächsLPlG sind die Inhalte der Braunkohlenpläne festgelegt, die in beschreibender und zeichnerischer Form die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenplanung wiederspiegeln. Standardinhaltsverzeichnis KARTEN-, ABBILDUNGS- UND ANLAGENVERZEICHNIS 0 ALLGEMEINE ANGABEN 0.1 AUSGANGSSITUATION FÜR DIE ERARBEITUNG DES BRAUNKOHLENPLANS ALS SANIE-RUNGSRAHMEN-PLAN 0.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER BRAUNKOHLENPLANUNG 0.2.1 Braunkohlenplanung und ihre Abgrenzung zur Regionalplanung 0.2.2 Raumordnerische und landesplanerische Grundlagen 0.2.3 Inhalt des Braunkohlenplans 0.3 GRUNDLEGENDE BEGRIFFE 0.4 AUFSTELLUNG DES BRAUNKOHLENPLANS 0.5 TANGIERENDE FACHPLANUNGEN 0.5.1 Bergrechtliche Betriebspläne 0.5.2 Wasserrechtliche Planfeststellung 0.6 LÄNDERÜBERGREIFENDE PROBLEME 0.7 VERBINDLICHERKLÄRUNG UND RECHTSWIRK

1