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Bufotes viridis (Laurenti, 1768) Bufo viridis Laurenti, 1768 Wechselkröte Amphibien Stark gefährdet

Der Grünkröten-(Bufotes viridis­)Komplex erfuhr eine taxonomische Revision. Nach Stöck et al. (2006), Stöck et al. (2009) und Dufresnes et al. (2019) ist die Wechselkröte (Bufotes viridis) über weite Teile Mittel- und Osteuropas verbreitet, wobei die westliche Arealgrenze durch Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rheinland, das Saarland, Nordost-Lothringen sowie den Oberrheingraben verläuft. Östlich reicht das Areal bis nach Kasachstan, südlich über Nordostitalien bis nach Kreta. In Nordostdeutschland treffen zwei getrennte evolutionäre Wechselkröten-Linien, deren mitochondriale DNA sich unterscheidet, aufeinander: B. viridis und B. variabilis. Stöck et al. (2009) diskutierten deren Status. In der vorliegenden Roten Liste werden alle deutschen Wechselkröten weiterhin unter dem Namen B. viridis behandelt. In der letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) wurde die Art bei unverändertem taxonomischen Umfang als Bufo viridis Laurenti, 1768 bezeichnet. In Deutschland besiedeln Wechselkröten das Flachund Hügelland, wobei selten eine Höhengrenze von 500 m ü. NHN überschritten wird (Günther & Podloucky 1996). Neben dem nahezu geschlossenen Verbreitungsschwerpunkt in den östlichen Bundesländern zeigt die Art eine ausgeprägte Disjunktion mit Vorkommensclustern im Mittel- und Niederrhein- sowie Neckar- und unteren Maingebiet, dem Saarland und Teilen von Bayern mit den Niederungen von Donau, Isar und Inn nebst Zuflüssen. Mit einer TK25-Q Rasterfrequenz von 10,71 % (Zeitraum 2000 – 2018) zählt sie aktuell zu den seltenen Amphibienarten Deutschlands. Die Bestandsentwicklung der Art ist äußerst kritisch. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen starken Rückgang, der seit Jahrzehnten anhält und sich in einer massiven Ausdünnung der Rasterpräsenz, auch im ostdeutschen Kerngebiet, widerspiegelt. Ursächlich spielt der drastische Landnutzungswandel die größte Rolle, vor allem die Industrialisierung der Landwirtschaft mit den einhergehenden Strukturverlusten, veränderte Abbautechnologien bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe einschließlich der Braunkohle sowie – zumindest regional bedeutsam – die gänzliche Aufgabe traditioneller Sondernutzungen, welche für die Art lange Zeit wertvolle Habitate generierten, z. B. die großflächigen Rieselfelder im Berliner Umland und Schönungsteiche kleiner Zuckerfabriken in den Bördegebieten. Der in die Kriterienklasse „starke Abnahme“ eingestufte kurzfristige Bestandstrend wird – zusätzlich zu den oben genannten Faktoren – durch fortschreitende Urbanisierung, die großflächige Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, Rekultivierungsaktivitäten an Abbaustellen sowie Fischbesatz in zahlreichen Laichgewässern verstärkt. Die Wechselkröte zählt damit zu den am stärksten rückläufigen und gefährdeten Amphibienarten Deutschlands mit verbreiteten lokalen oder regionalen Aussterbeprozessen. Verschärfend wirken sich direkte menschliche Eingriffe und die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen aus. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gründe für die Hochstufung von „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“ liegen in der geänderten Bewertung der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „selten“. Die Wechselkröte ist in Deutschland vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Anhaltende Lebensraumverluste in den Flussauen und anderen natürlichen Lebensräumen; Beseitigung und Entwertung von Kleingewässern, Nassstellen sowie anderen Strukturelementen in der Agrarlandschaft; Düngung und Einsatz von Pestiziden im Umfeld der Laichgewässer; Gefährdung in Abbaustellen durch geänderte Technologien sowie anschließende Verfüllung und Rekultivierung; sukzessionsbedingter Verlust von Laichgewässern und Rohböden im Landhabitat; Fischbesatz in Teichen; starke Rückgänge im Siedlungsbereich, vor allem durch Bauaktivitäten mit der Folge von Lebensraumverlusten im urbanen und suburbanen Raum. Aufgrund der derzeitigen starken negativen Bestandsentwicklung müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: Konzeption und Umsetzung von Artenschutzprogrammen und -projekten auf Länderebene, um weitere Lebensraumverluste und Arealregression abzuwenden sowie den Habitatverbund zu optimieren; schutzverträgliche Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft, welche die entsprechenden Habitatstrukturen und eine Pufferung von Laichgewässern sichert; konsequente Anwendung der bestehenden Maßgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie der wasser-, boden- und naturschutzrechtlichen Regelungen; Förderung von Brachestreifen und die Etablierung von extensiven Weidesystemen; Sicherung bzw. Neuanlage und dauerhafte Pflege von Kleingewässern, v. a. auch die Vermeidung von Fischbesatz; Erhaltung von Rohboden- und Ruderalflächen in Landhabitaten, insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen und Bergbaufolgelandschaften (z. B. Braunkohle); Vergrößerung und Stabilisierung vorhandener Populationen durch gezielte Maßnahmen, insbesondere in Primärhabitaten wie den Flussauen.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.

Ausbreitungsstrategien und Siedlungserfolg von Waldbodenpflanzen in forstlichen Rekultivierungsgebieten des Rheinischen Braunkohlenreviers (Nordrhein-Westfalen, BRD)

Im Bereich des Rheinischen Braunkohletagebaus stehen immer groessere Abraumflaechen zur forstlichen Rekultivierung an. Unter dem Gesichtswinkel einer moeglichst landschaftsgerechten und naturnahen Wiederbesiedlung wird der Wildpflanzenbestand seit 1983 systematisch verfolgt, wobei zunaechst ungewoehnlich hohe Artenzahlen zu verzeichnen waren (Pionier- und Ruderalarten). Da sich manche im Umland haeufigere Wildarten in den verschiedenen Forstkulturen jedoch auch nach mehreren Vegetationsperioden nicht wieder einstellten, wurden im Gebiet der Sophienhoehe als umfangreichster Abraumschuettung Mitteleuropas Anbauversuche mit 30 ausdauernden, heimischen, verhaeltnismaessig unempfindlichen, aber gewoehnlich bestandsbildenden Waldbodenpflanzen (zB Buschwindroeschen, Goldnessel, Moschuskraut) durchgefuehrt. Im Fordergrund der langjaehrigen Beobachtungen standen Vitalitaet, Biomasseproduktion, Ausbreitungsstrategie, Siedlungserfolg und Vergesellschaftung unter den gegebenen Standortsverhaeltnissen. Anhand der stark streuenden Ergebnisse wird derzeit versucht, ein Besiedlungsmodell fuer Aussenkippen und vergleichbare Rekultivierungsflaechen zu entwerfen.

LSG Kiesgruben Wallendorf/Schladebach Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt zwischen Merseburg und Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Halle-Naumburger Saaletal und Lützen-Hohenmölsener Platte. Südlich der beiden Ortschaften Wallendorf und Friedensdorf erstreckt sich die tischebene, fast völlig gehölzfreie Landschaft des LSG, die einer großflächigen landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegt. Südwestlich Wallendorf und Friedensdorf befindet sich ein größerer Grünlandkomplex, der auch von Bach und Quellgraben durchflossen wird. Das Geländeniveau liegt am Nordrand des Gebietes bei 95 - 98 m über NN und am Südrand bei 105 m über NN. Die ehemals höchste Erhebung bei Schladebach mit 111,1 m über NN wurde durch den Kiesabbau abgetragen. Flache Geländestufen von 5 - 10 m Höhendifferenz heben das Gebiet von der Elster-Luppe-Aue und von der Saaleaue ab. Eine derartige Geländestufe durchzieht auf 5,5 km Länge das westliche Gebiet und bildet einen Kontrast zur reliefenergiearmen Umgebung. Mit der östlich der Stufe gelegenen Hochfläche ist sie durch mehrere kleine Seitentälchen verzahnt. Südöstlich von Wallendorf erstrecken sich in Richtung Schladebach eine Anzahl ehemaliger Kiesgruben mit Grünland- und Gehölzvegetation im Umfeld. Zum Teil wurden derartige Bereiche auch mit nicht standortheimischen Baumarten wie Balsam-Pappel, Eschen-Ahorn und Robinie aufgeforstet. An den Grubenböschungen entstanden nährstoffarme Trockenstandorte. Der Wasserspiegel in diesen Gruben ist starken witterungsabhängigen Schwankungen unterworfen, so dass sie in den letzten Jahren mehrmals fast völlig trocken fielen. Diese Dynamik ist aber ein Charekteristikum der sekundären Lebensräume, an die sich die hier siedelnden Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und Trockenlebensräume gut anpassen können. Die Gehölzoffenheit ist wichtig für das Vorkommen der Arten. Nordwestlich von Schladebach befindet sich ein Kieswerk und der zur Zeit aktive Kiesabbau. Im Nordosten des Gebietes liegen mehrere kleine Gewässer, die ”Fischteiche”, ehemalige kleine Tongruben. Ansonsten finden sich nur wenige linienförmig angepflanzte Gehölze in der Feldflur. (1) weitergehende Beschreibungen Der nie fertiggestellte Saale-Elster-Kanal nördlich von Wüsteneutzsch teilt das alte Kiesgrubengelände im Norden von dem aktuell nochetriebenen im Süden.er Kanal weist durchffene Wasserflächen, Röhrichte, salzbeeinflusste Vegetation und linear ausgebildete Gehölze der Weichholzaue einen großen Strukturreichtum auf. Einen starken Kontrast zu den Sekundärlebensräumen des Kiesabbaugebietes bildet die Floßgraben- und Bachaue im Bereich des Staubeckens Schladebach, welches ursprünglich zur Fischzucht und Beregnung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen angelegt wurde. An seinem Nordrand befindet sich ein sumpfiger Auwaldrest mit Kopfbäumen und Tümpeln, denen extensiv genutzte Nass- und Feuchtwiesen vorgelagert sind. Daneben sind Feuchtbrachen und Kleinseggenwiesen ausgebildet. Das Wasser im Staubecken, welches aufgrund der Nährstoffbelastung des in ihn mündenden Baches eutrophen Charakter hat und einen Röhrichtsaum aufweist, wird im Spätsommer abgelassen, wodurch große Schlammflächen freigelegt werden. Das Gebiet des Staubeckens bei Schladebach stellt den fließenden Übergang zu dem südöstlich angrenzenden LSG „Floßgraben“ dar. Siedlungen der Linienbandkeramikkultur als der ältesten Ackerbaukultur konzentrieren sich um Friedensdorf, wo fünf Fundstellen nachgewiesen sind. Im benachbarten Wallendorf befindet sich eine weitere. Eine beinahe zu allen Perioden besiedelte Erhebung stellt der Hutberg südlich von Wallendorf dar. Hier sind nacheinander die Stichbandkeramikkultur, die Rössener Kultur, die Gaterslebener Gruppe, die Baalberger und die Salzmünder Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die mittlere Bronzezeit und die jüngere Eisenzeit nachgewiesen. Die bedeutendste Anlage und zugleich Kristallisationspunkt der Besiedlung bildete eine mit einem Doppelgraben befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, die den Hutberg einschließt. Grabanlagen dieser Zeit liegen außerhalb der Umwehrung und befinden sich zudem bei Friedensdorf, Kreypau, Lennewitz und Schladebach. Nach der Auflassung der Siedlung wurde der Hutberg von der Schnurkeramikkultur als Begräbnisplatz genutzt, es wurden dort Grabhügel errichtet. Aus einem bronzezeitlichen Grab stammt eine Goldspirale. Als siedlungsgünstig erwies sich ferner Der Bach, an dessen Ufern sich eine Reihe von Siedlungen befand. Während der Bronze- und Eisenzeit lagen dort befestigte und offene Siedlungen, Grabhügelfelder, Ackerparzellen und Viehweiden, die mit Gräben umgrenzt waren, sowie auch ein Heiligtum. Am östlichen Rand des LSG liegt der Ragwitzer Graben, eine Senke, die durch Ablaugung von Zechsteinsalzen entstand, und in der es zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kam. Hier zeichnet sich zwischen Schladebach und Ragwitz ein Band aus dicht an dicht gesetzten Gruben ab. Die Gruben lassen sich nur so erklären, daß man die oberflächlich austretende Sole in ausgehobenen Gruben wie in einer Drainage sammelte, um sie dann abzuschöpfen und in Briquetagen zu sieden. Zum Transport von Holz wurde im Mittelalter ein Floßgraben angelegt, der heute zwar nicht mehr wasserführend ist, aber als kulturhistorisches Denkmal erhalten werden sollte. Auf ihm wurde Holz aus dem Vogtland für die Salinen in Mitteldeutschland herangeschafft. Durch den Tagebau Profen ist der Floßgraben unterbrochen worden, er wird aber wiederhergestellt. Die Flächen innerhalb des LSG wurden zunächst für die landwirtschaftliche Produktion von Feldfrüchten und Futter genutzt. In den letzten 55 bis 60 Jahren erfolgte eine starke Umwandlung des Grünlandes durch Umbruch zu Ackerland. Für die Beregnung zur Steigerung der Ernteerträge wurde in den 1970er Jahren in dem kleinen Tal des Baches bei Schladebach ein 200 m breiter und 1 000 m langer Teich angestaut. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden kleine Braunkohlengruben und Tongruben angelegt, insbesondere im Gebiet Zöschen-Wallendorf. Die zunächst zögerliche Kiesgewinnung im Gebiet wurde nach dem II. Weltkrieg forciert und wird bis heute weiterbetrieben. Sie hat zur Entstehung landschaftsprägender weiträumiger Hohlformen (Restlöcher) mit Tiefen bis zu 8 m geführt, die in Abhängigkeit vom Niederschlagsgeschehen wassergefüllt sein können. Die Kiesgruben liegen regionalgeologisch am Westrand der tertiären Leipziger Meeresbucht. Über mächtigen oligozänen Sanden, Schluffen, Tonen und Braunkohle folgen die mächtigen Kiese der frühelsterzeitlichen Schotterterrasse und der Hauptterrassen der Saaleeiszeit. Sie nehmen unter geringmächtiger Bodenbedeckung das gesamte Gebiet östlich von Merseburg ein. Der großflächige Kiesabbau der letzten Jahrzehnte hat völlig neue Bodenverhältnisse geschaffen. Neben den wassergefüllten Restlöchern sind Kipp-Böden aus sandigen, sandig-kiesigen und sandig-schluffigen (Sandlöß) Substraten entstanden (Kipp-Humuslehmsand-Ranker, Kipp-Lehmsand-Ranker) anzutreffen. Vor allem die älteren Kippenbereiche sind aufgeforstet worden. Die jüngeren sind zum größten Teil der Sukzession überlassen. Die ursprünglichen bodenkundlichen Verhältnisse sind noch im Vorfeld der Kiessandtagebaue zu erkennen: Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Kiessand und Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Geschiebelehm oder Fließerden kommen vor. Das LSG wird nur im westlichen Bereich von zwei natürlichen Fließgewässern durchflossen, die beide der Luppe zufließen. Die im Gebiet vorhandenen stehenden Gewässer sind alle anthropogenen Ursprungs, entweder als Stauteich am Fließgewässer Der Bach bei Schladebach oder als Sohlengewässer ehemaliger Kiesgruben. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel bestimmt. Es ist relativ trocken (480-500 mm Jahresniederschlag) und warm (8,5-9°C mittlere Jahrestemperatur). Bis 1990 hatten auch die Industrieanlagen Leuna, Buna und Betriebe des Geiseltales Einfluß auf das Lokalklima. Die Leuna-Werke liegen nur etwa 4 bis 5 km westlich des Landschaftsschutzgebietes, so daß Immissionen unvermeidlich waren. Als potentiell natürliche Vegetation ist im LSG der nicht mehr vorhandene Eichen-Hainbuchenwald zu betrachten, der in den Übergangsbereichen zur Saale- und zur Elster-Luppe-Aue vom Hartholzauenwald abgelöst wurde, von dem kleine Relikte, allerdings ohne Ulmen, westlich Schladebach und westlich Friedensdorf erhalten sind. Auf einigen Kiesstandorten haben sich naturnahe Pappel-Weiden-Gebüsche entwickelt. Die Restlöcher werden von Binsenarten, Gift-Hahnenfuß, Rohrkolben, Schilf und Weidengebüschen besiedelt. In den trockeneren Bereichen ist ein starkes Eindringen des Land-Reitgrases festzustellen. Auf kleinen Trockenrasenflächen an den Böschungen finden sich Schaf-Schwingel, Dach-Trespe und Feld-Mannstreu. Ruderalisierte Hochstaudenfluren werden aus Gemeinem Beifuß, Kletten-Labkraut, Lösels Rauke, Quecke, Rainfarn, Knaulgras, Kompaß-Lattich, Acker-Kratzdistel, Gemeiner Schafgarbe, Hirtentäschel und Frühlings-Greiskraut gebildet. Die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren weisen das typische artenarme Tierartenspektrum auf. Neben Feldlerchen und Schafstelzen kommen Feldhase und Reh vor. Einigen Greifvögeln wie Mäusebussard und Turmfalke und den in Tragarth und Zöschen brütenden Weißstorchpaaren sind Feldmäuse ein Teil der Nahrungsgrundlage. In den Abbaugebieten finden vereinzelt Steinschmätzer und Uferschwalben Brutmöglichkeiten, in den Gebüschen Neuntöter. In den ehemaligen Kiesgruben hat sich eine relativ artenreiche Vogelfauna entwickelt. So brüten hier Beutelmeise, Teich- und Drosselrohrsänger, Teich- und Bleßralle, Rohrweihe, Stock- und Reiherente, Hauben-, Zwerg und sogar Rothalstaucher. Am sogenannten „Baggerloch“ besteht eine kleine Lachmöwenkolonie, in der regelmäßig 1-2 Paare Schwarzhalstaucher brüten. In den Ufergehölzen nistet der Pirol. Außerdem nutzen Lurcharten wie Erdkröte, Wechselkröte, Gras- und Teichfrosch, die Gewässer als Laichgebiet. (1) weitergehende Beschreibungen Rot- und Schwarzmilan sowie Waldohreule finden in den wenigen Feldgehölzen und vor allem am gehölzbestandenen Saale-Elster-Kanal geeignete Brutplätze. Die mit Schilf bestandenen älteren Abbaugewässer innerhalb des LSG bieten einer äußerst reichhaltigen Brut- und Rastvogelwelt ideale Habitate. So weist die Rohrdommel einen Bestand von bis zu vier Paarenauf. Daneben existiert ein stabiles Brutvorkommen des Drosselrohrsängers und der Rohrweihe. Neuerdings brütet auch die Bartmeiseim Gebiet, die Beutelmeise besiedelt die mit Weiden bestandenen Grubenränder. Am „Baggerloch“ existierte bis in die 1990er Jahre eine mehrere Tausend Paare umfassende Kolonie der Lachmöwe, in der auch vereinzelt Schwarzkopfmöwen brüteten. Aktuell existieren sporadische Brutvorkommen an den Kiesgruben bei Schladebach, doch auch hier scheint sich ein negativer Bestandstrend infolge der Gehölz- und Röhrichtentwicklung fortzusetzen, der auch zum Rückgang der ehemals kolonieartig brütenden Schwarzhalstaucher führte. Bedeutung haben die Kiesgruben jedoch nach wie vor für Zwerg-, Rothals- und Haubentaucher sowie verschiedene Entenarten. An den neuen Kiesaufschlüssen nördlich von Schladebach befinden sich seit einigen Jahren Brutplätze von Silber- und Mittelmeermöwen sowie Brandgänsen, was für das Binnenland bemerkenswert ist. In den noch jungen Abbauflächen finden auch die ursprünglich häufigeren Arten Flussregenpfeifer, Steinschmätzer und Uferschwalbe Nistmöglichkeiten. Die offeneren Grubengewässer mit Röhrichtbeständen bieten auch einer reichhaltigen Insekten- und Herpetofauna geeignete Lebensräume. Unter den Libellen sind Nachweise der Nördlichen Moosjungfer, Kleinen Königslibelle und Keilflecklibelle zu erwähnen. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen des Schwarzblauen Bläulings dar, welcher auf Feuchtwiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes fliegt. Hervorzuheben sind weiterhin individuenstarke Vorkommen von Wechsel- und Erdkröte sowie Teichmolch, seltener ist die Knoblauchkröte. Am Staubecken Schladebach und im Feldgehölz bei Zöschen kommt auch der Grasfrosch vor. Ein bemerkenswerter Neusiedler im Gebiet ist der Biber, der in den wassergefüllten Abschnitten des Saale-Elster-Kanals erfolgreich reproduziert. Zur Erhaltung und Entwicklung der avifaunistischen Bedeutung der Standgewässer sind die Sicherung des Wasserstandes und der Wasserqualität wichtige Entwicklungsziele. Hinzu kommen die Renaturierung der Fließgewässer und die Reaktivierung des Floßgrabens. Eine weitere ökologische Aufwertung würde das Gebiet durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Alleen und eventuell auch Streuobstwiesen erhalten. In den Bereichen der ehemaligen Kiesgruben sollte die natürliche Sukzession das Ziel sein. Die Extensivierung der Grünlandnutzung bei Friedensdorf ist ebenso anzustreben wie eine generelle Erweiterung des Grünlandanteiles durch Umwandlung von Ackerland in Grünland. Besonders im Übergangsbereich zur Saaleaue, im Bereich der Geländestufe und aufgelassener Kiesgruben wären solche Möglichkeiten zu prüfen. (1) weitergehende Beschreibungen Durch das Nebeneinander alter und junger Abbauflächen wird bislang eine hohe Vogelartenvielfalt innerhalb des Kiesgrubengeländes garantiert. Sukzessive wird der Bestand der an vegetationsarme Lebensräume und Pionierstandorte gebundenen Tierarten jedoch abnehmen. Derzeitige Vorkommen der Pionierbesiedler konzentrieren sich auf aktuell noch betriebene Abbauflächen nördlich Schladebach, die bislang nicht zum LSG zählen. Mittelfristig stellen diese Flächen ideale Erweiterungsflächen des LSG dar. Bis auf Ausnahmen sollten die Gruben der natürlichen Sukzession vorbehalten bleiben. Besonders wertvolle Gruben sollten außerdem einen höheren Schutzstatus erhalten, nicht zuletzt auch, um problematische Nutzungsformen wie Angeln, Motorcross, Baden und Zelten in störungssensiblen Bereichen schutzverträglich zu regeln. Der Bach und der Floßgraben stellen überweite Strecken ihres Verlaufs innerhalb des LSG begradigte, strukturarme Fließgewässer dar. Neben einer Verbesserung der Wasserqualität ist daher die Renaturierung durch Förderung der Mäandrierung und Ausweisung breiter Gewässerschonstreifen ein wichtiges Ziel. Durch die geringe Entfernung von nur 1 bis 2 km von den Ortschaften Wallendorf oder Schladebach kann das interessante Gebiet an den ehemaligen Kiesgruben bequem auf Fußwanderungen erreicht werden. Insbesondere der Floßgraben wäre nach einer Rekonstruktion des alten Flößersteiges ein Wanderziel. Auch ein kleines Heidegebiet westlich von Schladebach, die Kiesablagerungen im Bereich der betriebenen Kiesgruben, in denen altsteinzeitliche Werkzeuge gefunden wurden, die Tonteiche im Nordosten des Gebietes sowie die Wiesen westlich von Friedensdorf können erwandert werden. Im Zuge der Planungen des Geiseltalweges als zentraler Radwanderweg erscheint eine Verbindung mit dem Wegesystem des LSG sinnvoll. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kiesgruben und Tongruben südlich der Bahnlinie sind am besten zu Fuß oder mit dem Rad aus Richtung Wüsteneutzsch, Wallendorf und Zscherneddel zu erreichen. Ein naturverträglicher Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes wird als sinnvoll erachtet, da das Gebiet insbesondere für Naturliebhaber einen hohen Erholungswert besitzt. Vorstellbar ist eine Anbindung an geplante oder bestehende Wegenetze in der westlich gelegenen Saaleaue oder nach Norden in Richtung Wallendorfer und Raßnitzer See. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Grundwasserabsenkungstrichter des Braunkohlebergbaus BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über den Grundwasserabsenkungstrichter des Braunkohlebergbau Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Der weitgehend zusammenhängende Grundwasserabsenkungstrichter der Tagebaue ist ein Gebiet mit relativ kurzzeitigen Grundwasserstandsänderungen. Seit etwa 1990 überwiegen anteilmäßig und zunehmend die Gebiete mit Grundwasseranstiegen. Der Anstieg des Grundwasserspiegels verringert entsprechend die Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung. Die dargestellte Absenkungstrichterbegrenzung entspricht der des Jahres 1995.

Tagebaugebiete und Kippen BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die Tagebaugebiete und Kippen Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Gebiete mit extremen anthropogenen Einwirkungen stellen die Regionen mit Braunkohlenbergbau dar. Dargestellt sind die Tagebau- und Kippengebiete der Niederlausitz. Hier ist der natürliche Schichtenaufbau gestört. Zusammenhängende geringleitende Schichten sind in der Grundwasserüberdeckung nur noch in Resten oder nicht mehr vorhanden. Das Rückhaltevermögen ist im Allgemeinen gemindert; es ist vom Material der umgelagerten Schichten, der Kippentechnologie und den Maßnahmen zur Wiederurbarmachung abhängig.

Bergbau aktiv / eingestellt BB

Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über den Bergbau aktiv / eingestellt und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Gebiete mit extremen anthropogenen Einwirkungen stellen die Regionen mit Braunkohlenbergbau dar. Dargestellt sind die Tagebau- und Kippen Gebiete der Niederlausitz. Hier ist der natürliche Schichtenaufbau gestört.

Änderungsverfahren des Braunkohlenplans Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 176. Sitzung am 26.09.2025 die öffentliche Auslegung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand: September 2025) einschließlich der zeichnerischen Festlegung (Stand: September 2025) beschlossen und die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln beauftragt, die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen (vgl. Sitzungsvorlage BKA 0863). Einordnung des Verfahrens Als Anschlussplanung an den Tagebau Frimmersdorf wurde der Braunkohlenplan Garzweiler II am 31.05.1995 durch das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Auf einer Fläche von etwa 48 km² sah dieser für eine sichere Energieversorgung vorrangig den Abbau von Braunkohle vor. Der Tagebau entwickelte sich im Geltungsbereich von Garzweiler II ab 2006, die Auskohlung der Lagerstätte war bis 2044 vorgesehen. Am 03.03.2017 stellte der Braunkohlenausschuss auf Grundlage der Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2016 die wesentliche Änderung der Grundannahmen fest und leitete ein Braunkohlenplanänderungsverfahren ein. Nachdem das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) für den Tagebau Garzweiler II zunächst eine Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2038 vorsah, verständigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG am 04.10.2022 auf einen vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die bisherigen Arbeiten zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen und das Änderungsverfahren neu zu starten. Der Braunkohlenausschuss beauftrage die Regionalplanungsbehörde darüber hinaus zu prüfen, wie die sich für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. Auch fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohlenausstiegs im Rheinischen Revier vom 19.12.2022 erfolgten Änderungen des KVBG, u.a. im Hinblick auf § 48 Abs. 1 KVBG: Die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung werden für den Tagebau Garzweiler II nunmehr in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021 festgestellt. Ein Erhalt der Ortschaften des dritten Umsiedlungsabschnittes (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof, Weyerhof)), jeweils mit einem angemessenen Abstand, soll bei der weiteren Tagebauführung sichergestellt werden. Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss, die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf“ durchzuführen. Auf der Grundlage von überschlägigen Umweltangaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) wurden im September 2023 die betroffenen Öffentlichen Stellen frühzeitig unterrichtet und ein Scoping durchgeführt. Die Bergbautreibende wurde am 18.03.2024 über den Rahmen des Untersuchungsumfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung unterrichtet. Am 19.09.2023 wurde die Leitentscheidung 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und damit wesentliche landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler II vorgegeben. So gilt es insbesondere, die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dabei soll die zukünftige Abbaugrenze zu den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath einen Abstand von mindestens 400 m und zur Ortschaft Erkelenz-Holzweiler einen Abstand von 500 m einhalten. Die Rekultivierung soll insgesamt hochwertig und flächenschonend erfolgen und dabei die regionale Wasserversorgung gesichert und die Entwicklung eines naturnahen Gewässers sichergestellt werden. Die Leitentscheidung 2023 schreibt darüber hinaus ein vorzeitiges und sozialverträgliches Ende der Umsiedlungen der fünf Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe vor. Es gilt, die fünf Ortschaften zu Dörfern der Zukunft zu entwickeln. Die vorgenannten landesplanerische Vorgaben werden mit dem vorliegenden Änderungsverfahren umgesetzt. Nach Beauftragung eines ergänzenden Massengutachtens im November 2023 legte die Bergbautreibende am 18.01.2024 eine aktualisierte Vorhabenbeschreibung vor, auf deren Grundlage mit Beschluss vom 15.03.2024 die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt wurde. Aufbau des Braunkohlenplans Der Vorentwurf legt - nach einem einführenden Kapitel 0 - in Kapitel 1 und in der zeichnerischen Festlegung Ziele für die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen fest. Die Kapitel 2 bis 8 erläutern die Themen rund um den Wasserhaushalt, den Naturhaushalt, die Emissionen, Kultur und sonstige Sachgüter, Umsiedlung, Verkehr und die Grundzüge der Oberflächengestaltung einschließlich der Anpassungen im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf. Kapitel 9 stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem gemeinsamen Verfahren dar und enthält damit die Inhalte des Umweltberichts i.S.v. § 8 Abs. 1 ROG. Abschließend folgt in Kapitel 10 die Sozialverträglichkeitsprüfung des hiesigen Braunkohlenplanänderungsverfahrens. Neben der zeichnerischen und verbindlichen Festlegung des Braunkohlenplans Garzweiler II sind in vier informatorischen Erläuterungskarten die zukünftigen Nutzungsschwerpunkte, mögliche Zwischennutzungen, der Vergleich zwischen den Abbaugrenzen und den Sicherheitslinien des aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplans von 1995 und der nunmehr im vorliegenden Änderungsverfahren geplanten Abbaugrenzen und Sicherheitslinien sowie der Bestand als auch die Planung der überörtlichen Straßen im Abbaugebiet dargestellt. Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltprüfung Bei dem zu ändernden Braunkohlenplan handelt es sich um einen Raumordnungsplan (§ 2 Abs. 1 LPlG NRW). Für die Änderung eines Raumordnungsplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, Nr. 1.5 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (Umweltprüfung) durchzuführen. Die Umweltprüfung wird gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt. Die Anforderungen an die Umweltprüfung ergeben sich insbesondere aus den §§ 8 ff. i.V.m. § 7 Abs. 7 ROG sowie den §§ 27 ff. i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW. Des Weiteren erfordert die Änderung des Vorhabens Tagebau Garzweiler II unter Be-rücksichtigung der §§ 52 Abs. 2c, 2a, 2b, 57c BBergG in Verbindung mit § 1 Nr. 1b) bb) und cc) UVP-V Bergbau sowie § 27 Abs. 1 LPlG NRW eine vorhabenbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG und bestätigt durch Bezirksregierung Köln sowie Beschlüsse BKA v. 25.11.2022 (165. Sitzung) und v. 17.03.2023 (166. Sitzung)). Die verfahrensrechtlichen Anforderungen ergeben sich insoweit aus den §§ 4 ff. UVPG. Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 165. Sitzung am 25.11.2022 beschlossen, dass die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen sind. Sowohl die Umweltprüfung als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung sind unselbständige Teile des Braunkohlenplanänderungsverfahrens (§ 27 Abs. 1 LPlG i.V.m. §§ 4, 33 UVPG). Die Anforderungen an das im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführende Beteiligungsverfahren ergeben sich aus den §§ 18 ff. UVPG. Diese Anforderungen reichen teilweise weiter als die Anforderungen an eine Umweltprüfung nach § 48 S. 1 UVPG i.V.m. § 9 ROG. Insbesondere sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung längere Äußerungsfristen und die Durchführung eines Erörterungstermins vorgesehen. Für das vom Braunkohlenausschuss beschlossene gemeinsame Verfahren werden vorliegend vorsorglich jeweils die strengeren Anforderungen herangezogen, um so eine möglichst umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. UVP-Bericht, Angaben zur Umweltprüfung, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen und zweckdienliche Unterlagen Die RWE Power AG hat einen UVP-Bericht gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 UVPG vorgelegt, der zugleich Angaben enthält, die von der Bezirksregierung im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG herangezogen werden können (kombinierter UP/UVP-Bericht). Darüber hinaus hat die RWE Power AG u.a. die folgenden Fachunterlagen, teils mit weiteren Anlagen, vorgelegt: • Fachbeitrag Natur & Landschaft • Artenschutz terrestrisch • Artenschutz aquatisch • FFH Venloer Scholle • FFH schollenübergreifend • Klimaökologische Bewertung • Archäologischer Fachbeitrag (Abbaubereich) • Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet (Wasser) • Lärmprognose • Staubniederschlagsmessungen • Standsicherheitsnachweis • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie • Übersicht Grundwasserentnehmer • Grundwassermodell – Bericht 2024 • Prognose zur Grundwassergüte im Kippen-Abstrombereich • Prognose zur limnologischen Entwicklung des Tagbebausees • Übersicht zu den Oberflächengewässern • Transparenzvereinbarung • Jahresbericht Bergschäden 2023 • Absichtserklärung Ersatzpachtland 1992 • Gewährleistungsvereinbarung Neulandböden Öffentliche Auslegung / Veröffentlichung Der Entwurf des Braunkohlenplans einschließlich der zeichnerischen Festlegung und einschließlich der Angaben zum Umweltbericht i.S.v. § 8 Abs. 1 ROG, der von der Bergbautreibenden (RWE Power AG) vorgelegte kombinierte UP/UVP-Bericht mit den Angaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) zur Umweltprüfung einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und die vorgelegten vorstehend aufgeführten Fachunterlagen können im Zeitraum vom 27.10.2025 bis einschließlich 19.12.2025 über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden: https://url.nrw/braunkohlenplanverfahren Auch liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Bezirksregierung Köln Raum W1.04.140 Scheidtweilerstr. 4 50933 Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr öffentlich aus. Für die Einsichtnahme vor Ort wird um telefonische oder schriftliche Anmeldung unter der 0221/147-3395 (Frau Bartsch) oder -3066 (Herr Wigger) oder braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Hinweis: Die Unterlagen werden auch von denjenigen Gemeinden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften zugänglich gemacht, die unten unter „Weitere wichtige Informationen“ unter Nr. 6 genannt sind. Zusätzlich werden die Unterlagen in der vorgenannten Auslegungsfrist in Papierform nach § 27b Abs. 1 VwVfG in folgenden Gemeinden und Städten ausgelegt: Bedburg, Erkelenz, Jüchen, Mönchengladbach, Titz und Viersen. Einzelheiten zur Auslegung – insbes. zum konkreten Ort und zu den Zeiten der Einsehung – sind bitte den Bekanntmachungen dieser Gemeinden und Städte zu entnehmen.“ Äußerungen Äußerungen (Einwendungen oder Stellungnahmen) zum Plan/Vorhaben können vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich zum 19. Januar 2026 • elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/k/1016837 (Die Stellungnahme sollte möglichst in das Inhaltsfeld eingetragen und nicht als PDF hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.), • per Mail an die E-Mail braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de, (Stellungnahme bevorzugt als Text und nicht als Anhang im pdf Format.) • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln, • per Fax der Bezirksregierung Köln: 0221/147-2905, • oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln (mit der Bitte um telefonische oder schriftliche Anmeldung unter den o.g. Kontaktdaten) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen sollen; deren Stellungnahmen können in begründeten Fällen schriftlich vorgebracht werden. Einwendungen und Stellungnahmen sollten unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Einwendenden / Stellungnehmenden abgegeben werden. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummer und die Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Einwendungen und Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Einwendungen / Stellungnahmen, Teilnahme an einem Erörterungstermin (bzw. Onlinekonsultation, Video- oder Telefonkonferenz) oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. Weitere wichtige Informationen 1. Bei der Abgabe von Einwendungen oder Stellungnahmen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens persönliche Daten erhoben. Alle persönlichen Daten werden von der Bezirksregierung Köln in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. 2. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen werden an die Bergbautreibende weitergeleitet und in einem Termin erörtert, der noch bekannt gemacht werden wird (Erörterungstermin). Diejenigen Personen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen oder Stellungnahmen – deren Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen sind, sollen diejenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne diese verhandelt werden. Anstelle eines Erörterungstermins kann eine Online-Konsultation oder mit Einwilligung der zur Teilnahme Berechtigten eine Video- oder Telefonkonferenz nach § 27c VwVfG durchgeführt werden. Auch in diesen Fällen wird der Termin vorab bekannt gemacht. 3. Die Träger öffentlicher Belange werden gesondert beteiligt. Auch deren Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 4. Nach Feststellung durch den Braunkohlenausschuss bedürfen die Braunkohlenpläne der Genehmigung der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages. Zur Herstellung des Benehmens leitet die Landesregierung den Entwurf der Genehmigung dem Landtag mit einem Bericht über das Genehmigungsverfahren zu (§ 29 Abs. 1 S. 1 und S. 2 LPlG NRW). 5. Es erfolgt auch eine elektronische öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den folgenden Gemeinden und Städten: Hückelhoven, Erkelenz, Titz, Wassenberg, Wegberg, Mönchengladbach, Bedburg, Bergheim, Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Dormagen, Neuss, Korschenbroich, Kaarst, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Brüggen, Willich, Nettetal, Meerbusch. Die dortigen Auslegungen werden ebenfalls vorher nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen bekannt gemacht. Im Rahmen der dortigen Beteiligung können bei den Gemeinden und Städten ebenfalls Einwendungen erhoben und Stellungnahmen vorgelegt werden. Eine mehrfache Äußerung ist jedoch nicht erforderlich. Vielmehr werden alle fristgerecht entweder bei der Bezirksregierung oder bei den genannten Gemeinden und Städten eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, bei den oben genannten Stellen (Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“, Bezirksregierung Köln, Gemeinden) innerhalb der oben unter „Äußerungen“ genannten Frist vorzubringen sind. Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte an die Regionalplanungsbehörde telefonisch unter der 0221/147-3395 (Frau Bartsch) oder -3066 (Herr Wigger), unter der E-Mail an braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln. gez. Wigger

Regionalplanung, Regionale Teilgebietsentwicklungsprogramme (TEP)

Für Gebiete in der Planungsregion Halle, die vom Braunkohlenbergbau infolge Aufschluss-oder Abschlussverfahren berührt wurden, sind Regionale Teilgebietsprogramme (TEP) aufgestellt worden, die gemäß der o.g. Überleitungsvorschriften weiterhin Gültigkeit haben.

Kippsubstratkarte 1:10.000 (KSK10)

Flächenhafte Darstellung der kartierten Bodensubstrate von Braunkohlentagebaukippen (32 Tagebaue). Kartierergebnisse nach der technischen Rekultivierung (Planierung) seit 1956 fortlaufend. Bodensystematische Ansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage (KA5).

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