Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.
Titel: Braunkohlenplan Tagebaubereich Vereinigtes Schleenhain für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain bis zum Auslauf Verfahrensstand: Neuaufstellung Aufstellungsbeschluss: 12.12.2003 Satzungsbeschluss: 17.12.2010 Genehmigungsbescheid: 15.06.2011 Verbindlichkeit: 25.08.2011 Inhalt: Im Dezember 2003 wurde die Neuaufstellung des Braunkohlenplans für den aktiven Tagebau mit den Teilfeldern Schleenhain, Peres und Groitzscher Dreieck und einer Laufzeit bis ca. 2040 eingeleitet, die 2011 abgeschlossen werden konnte. Zugleich wurden die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung für Tagebauseen sowie Alt- und Neukippenflächen festgelegt. Im Zuge des Planverfahrens erfolgte erstmals in Deutschland für einen Braunkohlenplan eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit integrierter NATURA 2000-Erheblichkeitsprüfung und einem Fachgutachten Artenschutz. Verfahrensbegleitende Aktivitäten dienten der Ausgestaltung der Nachbarschaft zwischen Tagebau und Siedlungen, dem Management des Wasserhaushalts sowie der Moderation zu den Zukunftsszenarien für die Ortslage Pödelwitz.
Braunkohlenpläne für aktive Tagebaue sowie Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte und stillzulegende Tagebaue legen gem. § 8 Abs.1 SächsLPlG raumordnerische Rahmenbedingungen (sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben) für die Gestaltung einer landschaftstypischen, vielfach nutzbaren und sicheren Bergbaufolgelandschaft (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Wiederaufbau von Siedlungen) fest. In den Braunkohlenplänen werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, wobei die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungspanes auszuformen sind. Der Braunkohlenplan ist gleichzeitig Teil des Regionalplanes; somit sind neben den Grundsätzen und Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten. Fachgrundlage für die Aufstellung von Braunkohlenplänen sind die von den Vorhabensträgern erstellten Ökologischen Anforderungsprofile bzw. Ökologische Untersuchungen, entsprechend § 8 Abs. 4 SächsLPlG; diese beinhalten Angaben zur Beurteilung der ökologischen Verträglichkeit von Abbau- bzw. Sanierungsvorhaben. Im § 8 Abs.2 SächsLPlG sind die Inhalte der Braunkohlenpläne festgelegt, die in beschreibender und zeichnerischer Form die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenplanung wiederspiegeln. Standardinhaltsverzeichnis KARTEN-, ABBILDUNGS- UND ANLAGENVERZEICHNIS 0 ALLGEMEINE ANGABEN 0.1 AUSGANGSSITUATION FÜR DIE ERARBEITUNG DES BRAUNKOHLENPLANS ALS SANIE-RUNGSRAHMEN-PLAN 0.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER BRAUNKOHLENPLANUNG 0.2.1 Braunkohlenplanung und ihre Abgrenzung zur Regionalplanung 0.2.2 Raumordnerische und landesplanerische Grundlagen 0.2.3 Inhalt des Braunkohlenplans 0.3 GRUNDLEGENDE BEGRIFFE 0.4 AUFSTELLUNG DES BRAUNKOHLENPLANS 0.5 TANGIERENDE FACHPLANUNGEN 0.5.1 Bergrechtliche Betriebspläne 0.5.2 Wasserrechtliche Planfeststellung 0.6 LÄNDERÜBERGREIFENDE PROBLEME 0.7 VERBINDLICHERKLÄRUNG UND RECHTSWIRK
Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen
Altlasten und ihre Sanierung Altlasten stellen eine große ökologische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Begriffsbestimmung Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt. Altlasten: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen: zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen), die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen: die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche. Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht: Altlastverdächtige Flächen / Altablagerungen / Altstandorte Gefährdungsabschätzung abgeschlossen Altlasten Altlasten in der Sanierung Sanierung abgeschlossen Anzahl der in Überwachung befindlichen Flächen In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Weitere Informationen zu Altlasten und zur Altlastensanierung finden Sie auf der Themenseite "Ökologische Großprojekte und Braunkohlesanierung" .
Der Bergbau besitzt in Sachsen-Anhalt eine jahrhundertealte Tradition. Er bildete die Basis für den Ende des 19. Jahrhunderts beginnenden grundlegenden Wandel der Wirtschaftsstruktur der Region von einem ehemals landwirtschaftlich geprägten Gebiet in eine durch Bergbau und Chemie gekennzeichnete Industrieregion. Mit dem politischen Neubeginn im Jahre 1990 kam es auch in Sachsen-Anhalt in vielen Bergbaurevieren (zum Beispiel Braunkohle, Kupferschiefer) zu gravierenden Veränderungen. Heute ist Sachsen-Anhalt nach wie vor ein vom Bergbau und den damit eng verbundenen Industriezweigen geprägtes Land. Dabei stellen die natürlichen Rohstoffressourcen einen grundlegenden Standortvorteil des Landes dar. Es sind wettbewerbsfähige Unternehmen entstanden, die zu den bedeutendsten Arbeitgebern der Region gehören und den aktiven Bergbau zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor gemacht haben. Darüber hinaus wurde der wirtschaftliche Umstrukturierungsprozess durch die Bergbausanierung, insbesondere die Braunkohlesanierung, aktiv begleitet. Aus ehemaligen Tagebauen und Altindustrieflächen entstanden attraktive Investitionsstandorte unter anderem für Naherholung, Freizeit und Tourismus.
Die Sanierungsmaßnahmen im Bergbau umfassen den Braunkohlen-, Kali- und Steinsalz-, Kupferschiefer-, Schwefelkies- sowie den Fluss- und Schwerspatbergbau. Die Sanierung des Kali- und Steinsalzbergbaus, des Kupferschiefer-, Schwefelkies-, Fluss- und Schwerspatbergbaus ist weitgehend abgeschlossen. Besondere Bedeutung besitzt in Sachsen-Anhalt die Sanierung der ehemaligen Braunkohlentagebaue. Verbunden mit der Wiedervereinigung führten unter anderem Marktöffnung, wettbewerbliche Energiepreise und ein erheblich verringerter Strombedarf der Industrie zu einer Energieträgerumstellung, mit der Folge, dass auch die Braunkohlegewinnung auf ein wirtschafts- und regionalpolitisch verträgliches Maß reduziert werden musste. Von den ehemals elf Braunkohlentagebauen in Sachsen-Anhalt konnten letztendlich nur zwei ( Profen und Amsdorf ) erfolgreich privatisiert und weiterbetrieben werden. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung aus dem Bundesberggesetz ist der Bergbautreibende zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen verpflichtet. Dabei muss die Wiedernutzbarmachung neben den bergrechtlichen Maßgaben auch den raumordnerischen und landesplanerischen Zielen gerecht werden. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umfassten neben den von den großflächig entwickelten Braunkohlentagebauen und Standorten der Veredlungsindustrie ausgehenden massiven Eingriffen in Landschaft und Grundwasser auch Bereiche, die von nicht unerheblichen Ablagerungen von Industrieabfällen und -reststoffen betroffen waren. Verantwortlich für die Wahrnehmung dieser bergrechtlichen Pflichten im Bereich der nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbetriebe ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH ( LMBV ). Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen der öffentlichen Hand, welches im Eigentum des Bundes steht und das als Bergbauunternehmen und Projektträger insbesondere für die Sanierungsplanung, das Projektmanagement sowie das Sanierungscontrolling verantwortlich ist. Bereits im Dezember 1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen "Braunkohlenländer" (die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen) das Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung zur Finanzierung der Aufgaben aus der Braunkohlensanierung in den Jahren 1993 bis 1997. Durch Folgeabkommen wurde inzwischen die Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2017 gesichert. Im Ergebnis der Sanierung wurde in Sachsen-Anhalt viel erreicht. Über den aktuellen Stand der Flutungen informiert die LMBV im Internet unter der Rubrik Wassermanagement . Allein in Sachsen-Anhalt wurden bislang Sanierungsleistungen in einem Umfang von 1,576 Mrd. Euro erbracht, davon 374 Mio. Euro aus Landesmitteln. Die Aufgaben der Grundsanierung sind damit zu rund 97 % erfüllt. Die Tätigkeit der LMBV im Rahmen der Umsetzung der Braunkohlesanierung wird durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung ( StuBA ) begleitet und überprüft. Hierbei handelt es sich um ein von Bund und den betroffenen Braunkohlenländern getragenes Gremium.
Gegenstand der vorliegenden Fallstudie ist der durch den Systemwechsel von der Plan- zur Marktwirtschaft ausgelöste Strukturwandel in der Lausitz im Untersuchungszeitraum 1990-2015. Prägend war vor allem eine starke Deindustrialisierung. Hiervon war auch die Lausitzer Braunkohlewirtschaft in starkem Maße betroffen. Die Fallstudie beschreibt den historischen Strukturwandelprozess und analysiert die in Reaktion auf diesen Prozess umgesetzte Strukturpolitik mit dem Ziel, dieses Wissen für in Zukunft anstehende Strukturwandelprozesse in anderen (Kohle-)Regionen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck kategorisiert die Fallstudie die strukturpolitischen Interventionen in "konservierend", "nachsorgend" und "vorausschauend" und bewertet ihre (intendierten) Wirkungen anhand der Dimensionen "Ökonomie", "Soziales", "Ökologie" und "regionale Identität". Die Wirtschaftspolitik des Bundes und der beteiligten Länder entwickelte im Laufe der Zeit eine Vielzahl unterschiedlicher strukturpolitischer Interventionen. Dies geschah lange mit einem Fokus auf den Wirtschaftsraum "Ostdeutschland" insgesamt und nicht spezifisch für die Lausitz. Die Strukturpolitik in der Lausitz wird insgesamt als nur mäßig erfolgreich bewertet. Die Politik des "Aufbau Ost" (1990-1998) kann im Rückblick zumindest aus ökonomischer Sicht als erfolgreich bezeichnet werden. Allerdings haben sich neue Strukturmuster vor allem an solchen Standorten herausgebildet, die eine hinreichende Attraktivität für externe Investoren aufwiesen. Die Strukturpolitik war insoweit eher begleitend, nicht (struktur-)gestaltend ausgerichtet. Auch heute gilt die Lausitz noch als strukturschwach. Wie die Analysen dieser Fallstudie zeigen, war die Politik vor allem in den frühen 1990er Jahren darauf bedacht, die negativen Auswirkungen des transformationsbedingten Strukturumbruchs auf den Arbeitsmarkt abzufedern. Erst gegen Ende der 1990er Jahre wurde diese "nachsorgende" Strukturpolitik auf eine stärker auf die Unterstützung struktureller Anpassungsprozesse ausgerichtete (und damit vorausschauende) Strukturpolitik ersetzt, die sich vor allem auf die Innovationsförderung stützte und bis heute fortgeführt wird. Legt man die vom Projektkonsortium entwickelten Wirkungsdimensionen zugrunde, so lassen sich die strukturpolitischen Interventionen in der Lausitz vor allem den Wirkungsdimensionen "Ökonomie" und (zumindest bis zum Ende der 1990er Jahre) "Soziales" zuordnen. Dies spiegelt sich auch in den gesellschaftlichen Diskursen in den ostdeutschen Bundesländern und in der Lausitz wider. Die Dimension "Ökologie" spielte am ehesten bei den notwendigen Renaturierungsmaßnahmen in den von der Stilllegung des Braunkohletagebaus betroffenen Gebieten bzw. bei der Sanierung altindustrieller Flächen eine Rolle. Die "regionale Identität" spielte als Wirkungsdimension in den strukturpolitischen Programmen keine Rolle. Quelle: Forschungsbericht
Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) im Zusammenhang mit der Sanierung der ehemaligen Braunkohletagebaue sowie dem Gewässerverbund der Tagebaurestseen. Bärwalder See Berzdorfer See Hermannsdorfer See Lugteich/Kortitzmühle Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen Spreetal/Neißeüberleitung Verbindungskanäle Wasserspeichersystem Lohsa II Weißer Schöps Westrandgraben
Origin | Count |
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