Nach der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist (VerpackV), ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke (MövE) zu ermitteln. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände, wichtiger Packmittelhersteller u.v.m., wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2015 darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2015 45,5 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,8 % auf 44,3 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 % geringfügig auf 1,2 % erweitern. Quelle: Forschungsbericht
Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998, die durch die Siebte Novellierung vom 17. Juli 2014 geändert worden ist, ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke zu ermitteln. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz â€Ì VerpackG) in Kraft getreten. Für das Bezugsjahr 2017 bleibt es jedoch unberücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt die VerpackV Gültigkeit besaß. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2017 darstellt. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2017 43,6 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,7 Prozentpunkte auf 42,2 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 Prozentpunkte geringfügig auf 1,5 % erweitern. Quelle: Bericht
Das Projekt "Innovative Techniken: Minderung diffuser Staubemissionen bei mobilen Brechern. Bestandsaufnahme der derzeit eingesetzten Techniken und Ertüchtigung eines vorhandenen Brechers mit dem Ziel einer weitgehenden Minderung der Staubemissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Besonders die diffusen Staubemissionen spielen bei der Überschreitung der Feinstaubimmissionsgrenzwerte eine große Rolle. Die TA Luft fordert für Anlagen zur Aufbereitung von Bauschutt durch Brechen und Sieben in Nr. 5.4.8.11.2 eine Vermeidung oder weitgehende Minderung der Staubemissionen und die Einhaltung eines Emissionswertes von 10 mg/m3. Dazu enthält die TA zahlreiche Konkretisierungen, wie kapseln, absaugen, befeuchten. Im Bereich der mobilen Brecheinrichtungen werden bzgl. der diffusen Emissionen üblicherweise keine Maßnahmen ergriffen. Folglich sind die Anforderungen der TA Luft in der Regel nicht eingehalten. B) Handlungsbedarf (BMU oder UBA): Bund und Länder können derzeit die Anforderungen der TA Luft für mobile Brecher nicht einhalten. Bei der Umsetzung der Anforderungen an Altanlagen besteht deshalb dringender Handlungsbedarf zur Entwicklung einer wirksamen und kostengünstigen technischen Lösung, da es zahlreiche Brechanlagen gibt, die insgesamt nicht unwesentlich zur Belastung mit gesundheitsgefährdenden Feinstauben beitragen. C)Ziel des Vorhabens ist es, zum einen den derzeitigen Stand der Technik bei mobilen Brecheinrichtungen gründlich zu erheben und eine technische Lösung zur Einhaltung der Anforderungen der TA Luft zu erarbeiten. Dazu soll ein vorhandener Brecher entsprechend nachgerüstet werden. Ziel muss es sein, die Anforderungen der TA Luft mit verhältnismäßigen Mitteln einzuhalten. Die Ergebnisse sollen bei den Revisionen der BVT-Merkblätter verwendet werden.
Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Im Ergebnis wurden 2014 46,1 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungenverpackt. Der Wert liegt nur um knapp 0,1 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Wie gering der Unterschied zum Vorjahr ist, zeigt auch die Verteilung auf Mehrweg- und övE-Verpackungen, die sich vom Vorjahr mit 45,1 % für Mehrweggetränkeverpackung und 1,1 % für övE-Verpackung (rundungsbedingt) nicht unterscheiden.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Das Projekt "Analyse des Tests von Bechern aus nachwachsenden Rohstoffen im Tiergarten Schönbrunn" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Abfallwirtschaft durchgeführt.